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Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt MFA-Protest

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Proteste der Medizinischen Fachangestellten (MFA) morgen (26.01.2022) vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Die MFA demonstrieren für einen staatlichen Corona-Bonus und ein deutliches Signal der Wertschätzung aus Politik und Gesellschaft.

Laut Pressemitteilung der Allianz von heute (25.01.2022) spielen die MFA eine herausragende Rolle in der Impfkampagne. Sie seien für die Terminkoordination, Impfvor- und Nachbereitung und teils auch für die Impfung selbst im Rahmen der ärztlichen Delegation zuständig. Viele Praxen hätten ihren MFA in den letzten Monaten bereits Boni aus eigener Tasche gezahlt. Das entbinde die Politik jedoch nicht von ihrer Pflicht, einen staatlichen Corona-Bonus zu gewähren, analog zu jenem für Pflegekräfte. Denn die Belastung sei vergleichbar.

Zur Allianz Deutscher Ärzteverbände gehören: der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, der Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, Medi Geno Deutschland, der Virchowbund und der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SPIFA).

Die komplette Pressemitteilung der Allianz Deutscher Ärzteverbände vom 25.01.2022 finden Sie hier: PM_Allianz_MFA-Protest_2022-01-25

NRW-Krankenhäusern fehlen jährlich 1,85 Milliarden

Den Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen fehlen 1,85 Milliarden Euro pro Jahr an Investitionen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 20.1.2022 unter Berufung auf das Investitionsbarometer NRW 2021 des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der hcb GmbH. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt im Auftrag der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Hauptursache für diese Lücke sei das Sachanlagevermögen der Krankenhäuser – also Gebäude, technische Ausstattung und Büroausstattung –, das kontinuierlich an Wert verliere. Der andere Teil der Förderlücke sei auf den Investitionsstau der vergangenen Jahre zurückzuführen.

Zusätzlich bräuchten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun Geld, um den laufenden Umbau der Krankenhausstrukturen infolge des neuen Krankenhausplans zu finanzieren.

Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten

Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.

Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.

Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.

Seminar Basischirurgie im Februar: Jetzt anmelden!

Noch gibt es Plätze für das Seminar Basischirurgie “Common Trunk” der BDC|Akademie vom 10. bis 12. Februar 2022 in Bochum! Das Seminar wird empfohlen für Assistenzärztinnen und -ärzte im 1. und 2. Jahr der chirurgischen Weiterbildung. Es findet in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit der Aesculap Akademie Bochum statt.

Das Seminar besteht aus Vorträgen und aus Workshops. Die Vorträge befassen sich mit den Themen, die für die klinische Tätigkeit in der Notaufnahme, auf der Intensivstation und auf der peripheren Station notwendig sind. Sie behandeln das gesamte Gebiet der Chirurgie und der direkt angrenzenden Gebiete sowie der Notfallmedizin.

In den Workshops gibt es die Möglichkeit, Knoten- und Nahttechniken sowie die Anlage einer Thoraxdrainage zu üben und an einem Reanimationskurs teilzunehmen. Nach dem Seminar ist jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin dazu in der Lage, die in der ersten Weiterbildungszeit notwendigen Tätigkeiten durchzuführen.

Hier geht’s zum Seminarprogramm und zur Anmeldung.

Dokumentation QS-Wundinfektionen wieder aktuell

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt Praxen, die ambulante und belegärztliche Operationen durchführen, mit verschiedenen Serviceangeboten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen (QS WI).

Dieses Verfahren “Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen” – ist eines von derzeit drei sektorenübergreifenden QS-Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung. Grundlage ist die seit dem 1. 1.2019 geltende verbindliche „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)“. Das Verfahren QS-WI startete zum 1. 1.2022 erneut, nachdem es vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für ein Jahr ausgesetzt worden war. Das bedeutet, dass zu diesem Datum die nächste Einrichtungsbefragung bezogen auf das Erfassungsjahr 2021 begonnen hat.

In diesem Rahmen hat die KBV mit Prof. Julia Seifert – Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) -Kommission – zum Beispiel ein Informationsvideo zur korrekten präoperativen Haarentfernung erstellt. Dieses Video eignet sich laut KBV sowohl für die Schulung des Praxispersonals als auch für eine gute Vorbereitung der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement.

Eine Zusammenfassung der Serviceangebote zum QS-Verfahren Wundinfektionen findet sich in einer Praxisinformation auf der KBV-Website.

Roboter im OP: Kassen für bessere Datenlage und Zentrenbildung

Laut einer Meldung des Deutschen Ärzteblattes (11.1.2022) können sich Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen breiteren Einsatz robotergestützter Operationssysteme in der Versorgung vorstellen, sofern ausreichend Daten zur Verfügung stehen, die den Nutzen und die Überlegenheit der Technik belegen. In diese Richtung argumentierte Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der Bundesinnungskranken­kasse Gesundheit (BIG direkt gesund).  Für eine hohe Qualität dieser Operationen verwies Kaetsch auch auf die Bedeutung einer Zentrenbildung in diesem Bereich, gegebenenfalls in Verbindung mit der Vereinbarung von Mindestmengen. 

Im Rahmen eines Symposiums am 11.1.2022 hatte Dr. Marvin Darkwah Oppong, Facharzt für Neurochirurgie und Ober­arzt an der Klinik für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie der Universitätsmedizin Essen, zuvor schon ein Clustering in speziellen Zentren für entsprechende Prozeduren als Möglichkeit vorgeschlagen, robotergestützten Operationen künftig einen höheren Stellenwert zu verleihen.

Die komplette Meldung aus dem Deutschen Ärzteblatt finden Sie hier.

Länder beantragen drei Milliarden Euro Fördermittel für Krankenhäuser

Mehr als 6.000 Anträge mit einem Volumen von über drei Milliarden Euro haben die Bundesländer insgesamt bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gestellt. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das Fördervolumen des Bundes beträgt drei Milliarden Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Milliarden Euro.

Das BAS wird nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Mittel für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser bewilligen. Die Fördermitteln sollen Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser für die interne und sektorübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser bezuschussen. Der KHZF ist eine Erweiterung des bereits seit 2016 bestehenden Krankenhausstrukturfonds.

Für notwendige Investitionen in Krankenhäusern sind nach dem Prinzip der dualen Finanzierung die Bundesländer zuständig. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist allerdings seit einiger Zeit rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Diesen Nachholbedarf soll der KHZF auffangen.

Die Statistik zum Krankenhauszukunftsfonds findet sich auf der Website des BAS.

Krankenhäuser: 2020 mehr Überschuss als im Vorjahr, 2021 aber mit negativer Prognose

Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Allgemeinkrankenhäuser, die im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss erwirtschaften konnten, von 46 auf 60 Prozent deutlich angestiegen. Entsprechend ging der Anteil der Häuser mit einem Jahresfehlbetrag im selben Zeitraum von 44 auf 29 Prozent zurück. Der Ausblick auf das Jahresergebnis 2021 fällt allerdings pessimistisch aus: Hier rechnen nur noch 17 Prozent der Häuser mit einem Überschuss zum Jahresende, 60 Prozent prognostizieren einen Jahresfehlbetrag. Die Zahlen gehen aus einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI) zum sogenannten „Krankenhaus Barometer 2021“ hervor. Sie beruhen auf einer repräsentativen Stichprobe unter zugelassenen Allgemeinkliniken ab 100 Betten in Deutschland, erhoben von Ende Mai bis Ende Juli 2021. Daran beteiligt haben sich 291 Krankenhäuser.

 Laut DKI haben die Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhausentlastungsgesetz für coronabedingt nicht belegte Betten zumindest in einem Teil der Häuser dazu beigetragen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 finanziell zu bewältigen. Allerdings gebe es deutliche Unterschiede nach der Krankenhausgröße: Vor allem in den großen Krankenhäusern ab 600 Betten fielen die Jahresergebnisse deutlich schlechter aus als in den unteren Bettengrößenklassen.

 Im Zusammenhang damit beschäftigte sich die Umfrage auch mit den Auswirkungen von Corona auf die Krankenhäuser. So hätte die Corona Pandemie erwartungsgemäß deutliche Auswirkungen auf die Auslastung der befragten Krankenhäuser: Insgesamt gab etwa jedes zweite Haus (53 Prozent) eine geringere Auslastung zum Befragungszeitraum an als zum Vorjahreszeitpunkt. Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) macht dafür die Einschränkungen des Regelbetriebs infolge der Corona-Pandemie verantwortlich.

 Weitere Umfragethemen im Krankenhaus Barometer waren der Fachkräftemangel in der Pflege, die krankenhausindividuellen Pflegebudgets und die Umsatzsteuerfreiheit von Zytostatika.

Alle Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2021 finden sich HIER (www.dki.de > Barometer > Krankenhaus Barometer)

Bundesverfassungsgericht betont ärztliche “Letztverantwortung” für Entscheidung über Triage

Letzten Endes liegt die Verantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im Einzelfall, also auch die Entscheidung über eine Triage, beim ärztlichen Personal. Das hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (veröffentlicht am 28.12.2021) hervor. Darin verpflichtet das BVerfG den Gesetzgeber dazu, für eine pandemiebedingte Triage unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen.

Die konkrete Handlungspflicht des Gesetzgebers folge aus dem Schutzauftrag des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (keine Benachteiligung wegen einer Behinderung) wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Diesen Schutzauftrag habe der Gesetzgeber bisher verletzt, weil er keine passenden Vorkehrungen getroffen habe, so das BVerfG. 

Aus den Erläuterungen zum Urteil: Der Gesetzgeber habe nun mehrere Möglichkeiten, dem Risiko der Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen. Dabei habe er zu berücksichtigen, dass die für die Behandlung zur Verfügung stehenden begrenzten personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht zusätzlich in einer Weise belastet würden, dass das letztendlich angestrebte Ziel, Leben und Gesundheit von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen wirkungsvoll zu schützen, in sein Gegenteil verkehrt würde.

Gleiches gelte im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber zu beachtenden Schutzpflichten für das Leben und die Gesundheit der anderen Patientinnen und Patienten. Daher seien die Sachgesetzlichkeiten der klinischen Praxis, etwa die aus medizinischen Gründen gebotene Geschwindigkeit von Entscheidungsprozessen, ebenso zu achten wie die Letztverantwortung des ärztlichen Personals für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im konkreten Einzelfall, die in deren besonderer Fachkompetenz und klinischer Erfahrung begründet liege.

Hier geht’s zur Pressemitteilung des BVerfG vom 28.12.2001.

Zum Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021.

Verlängerung Pandemie-Hygieneziffer nur unter Auflage

Die Kostenerstatter (PKV-Verband und Beihilfe) haben der Verlängerung der sogenannten Hygieneziffer im Rahmen einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie nur zugestimmt, wenn künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird.

Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:

Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz.

Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.