Alle Artikel von kein Autor

Safety Clip: Postoperative Zählkontrolle – Jeder Tupfer zählt!

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

Handlungsempfehlung zur Vermeidung unbeabsichtigt belassener Fremdkörper im OP-Gebiet

Am 06. Juni 2009 traf sich unsere Projektgruppe „Unbeabsichtigt belassene Fremdkörper im OP-Gebiet“ zu ihrer fünften Sitzung, um über die Ergebnisse aus einem Jahr gemeinsamer Arbeit abschließend zu beraten. Am selben Tag titelte die BILD-Zeitung Hessen: „Ärzte vergaßen Riesenspatel in ihrem Bauch – Frankfurter Anwältin erstritt 20.000 Euro für gequälte Patientin.“ Unmittelbarer, so das Empfinden der Sitzungsteilnehmer an diesem Tag, hätte man eine Antwort auf die Frage „Brauchen wir präventive Maßnahmen, um das unbeabsichtigte Belassen von Fremdkörpern im OP-Gebiet zu verhindern?“ kaum formulieren können.

In der Tat: Von spektakulären Fällen berichtet die Presse mit einiger Regelmäßigkeit. Im Februar 2006 etwa schrieb das Hamburger Abendblatt über den Prozess einer 26-Jährigen Patientin gegen eine Hamburger Klinik. Im Rahmen einer OP an den Eierstöcken hatte man bei ihr einen Tupfer vergessen. Im Oktober des gleichen Jahres berichtete die BILD-Zeitung von einer 21-Jährigen, bei der ein vergessener OP-Clip erst elf Jahre nach einer Blinddarmoperation entdeckt wurde. Die Patientin hatte über andauernde Schmerzen geklagt und daraufhin eine Bauchspiegelung durchführen lassen. Ebenfalls über Schmerzen nach einer Darmoperation klagte ein 61-Jähriger Patient in Duisburg. Der Fall erschien im März 2008 in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung: Bei der Röntgenkontrolle entdeckte man eine 40 cm lange Klemme.

Nun sind Presseberichte, zumal wenn sie der Sensationsgier entspringen, kein Beweis für die Häufigkeit, Bedeutsamkeit oder wissenschaftliche Relevanz eines Themas. Mehr Aufschluss erhofft sich der Forschende deshalb von wissenschaftlich seriösen Quellen. Eine Recherche in der Literaturdatenbank PubMed mit dem Suchbegriff „retained foreign body“ liefert 127 Artikel. Auch hier dominieren Fallberichte vor populationsbasierten Studien. Die darin geschilderten Krankengeschichten zeugen von oft langwierigen und schwerwiegenden Verläufen, bisweilen mit tödlichem Ausgang für den Patienten. Allein die Schwere dieser veröffentlichten Fälle spricht eine deutliche Sprache. Das unbeabsichtigte Belassen von Fremdkörpern im OP-Gebiet stellt demnach eine erhebliche Gefährdung der Patientensicherheit dar. Für den Patienten kann diese mit großen gesundheitlichen Schäden und Folgeerkrankungen einhergehen. Für den verantwortlichen Operateur und die beteiligten Pflegekräfte bedeutet sie eine nicht zu unterschätzende Belastung.

Wie häufig es zu einem unbeabsichtigten Belassen von Fremdkörpern kommt und im Rahmen vorwiegend welcher Operationen, dazu wurden international bisher nur wenige Studien veröffentlicht. Zahlen für Deutschland liegen nicht vor. Unsere Arbeitsgruppe „Unbeabsichtigt belassene Fremdkörper im OP-Gebiet“ im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. nahm dies zum Anlass, Häufigkeiten auf der Grundlage international veröffentlichter Studien zu schätzen. Danach ist in Deutschland mit jährlich bis zu 3.000 unbeabsichtigt belassenen Fremdkörpern im OP-Gebiet zu rechnen (siehe Kapitel „Häufigkeiten“). Fallschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit lassen keinen Zweifel an der Wichtigkeit präventiver Maßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigt belassener Fremdkörper. Unser Ziel war es deshalb, Empfehlungen auszusprechen, wie diese Ereignisse wirksam vermieden werden können. Unter der Überschrift „Jeder Tupfer zählt!“ haben wir zusammengetragen, wie standardisierte Zählkontrollen durchgeführt werden sollten:
Als gemeinsame Aufgabe des gesamten OP-Teams, die Zeit und Ruhe braucht.

Die Arbeitsgruppe

Im Jahr 2008 entschloss sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit der Thematik der unbeabsichtigt belassenen Fremdkörper im OP-Gebiet beschäftigen sollte. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, Empfehlungen zu erarbeiten, wie solche Ereignisse erfolgreich vermieden werden können.

Unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Siebert (Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie) und Frau Leppin (DRKSchwesternschaft Berlin, beide im APS-Vorstand) formulierte die AG anlässlich ihres ersten Treffens folgende Zielsetzungen für die Projektarbeit:

      • Alle im OP-Bereich beschäftigten Personen, insbesondere die OP-Teams, sollen auf die Notwendigkeit entsprechender perioperativer präventiver Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von unbeabsichtigt belassenen Fremdkörpern aufmerksam gemacht werden.
      • Es soll die notwendige und sinnvolle Diagnostik im möglichen Schadensfall vorgestellt werden,
      • ein adäquater Umgang mit Schadensereignissen aufgezeigt werden
      • und eine im Praxisalltag gut handhabbare Empfehlung/Handlungsanleitung in Form eines Plakates, eines Flyers und einer Dokumentation/eines Glossars erstellt werden.
Weiterführende Informationen
Flyer „Jeder Tupfer zählt“
Poster „Jeder Tupfer zählt“
„Jeder Tupfer zählt“-Glossar zu den Handlungsempfehlungen zur Vermeidung unbeabsichtigt belassener Fremdkörper im OP-Gebiet
Artikel „Das APS – Aktionsbündnis Patientensicherheit“ von Prof. Dr. H. Siebert in Passion Chirurgie 03/2014

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. Safety Clip: Postoperative Zählkontrolle – Jeder Tupfer zählt! Passion Chirurgie. 2014 August; 4(08): Artikel 03_02.

Nachruf auf Prof. Dr. Hossein Towfigh

Die AOTrauma Deutschland trauert um ihr Ehrenmitglied Professor Dr. Hossein Towfigh (24.10.1944 – 14.5.12014)

Er kam als junger Mann aus Teheran nach München. Nach Medizinstudium in Tübingen, Erlangen und Heidelberg, Promotion 1968 wurde er 1977 Facharzt für Chirurgie. 1983 folgte die Habilitation für Unfallchirurgie. 1991 erhielt er eine außerplanmäßige Professur mit Lehrauftrag an der Universität Essen. Von 1987 bis 2007 war er am Malteser-Krankenhaus St. Josef in Bockum-Hövel als Chefarzt der Unfall-, Hand-, Plastischen und Wiederherstellungschirurgie, anschließend Chefarzt des Departments für Handchirurgie, Mikrochirurgie und plastische Wiederherstellungschirurgie an der St. Barbara-Klinik Hamm-Hessen tätig.

Professor Towfigh war ein Pionier der deutschen Handchirurgie.

Er hat sich unermüdlich für die Prinzipien und die Weiterentwicklung der Unfallchirurgie und Handchirurgie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese eingesetzt und diese in zahlreichen nationalen und internationalen Kursen der AOTrauma lebhaft vermittelt.

Hossein Towfigh war Impuls- und Herausgeber für das deutschsprachige Standardwerk zur Handchirurgie.

Die AOTrauma wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Vorstand der AOTrauma Deutschland

Univ. Prof. Dr. Michael Raschke
(Präsident)

Univ. Prof. Dr. Florian Gebhard
(Schriftführer)

AOTrauma Deutschland. Nachruf auf Prof. Dr. Hossein Towfigh. Passion Chirurgie. 2014 August; 4(08): Artikel 05_02.

Erst Blut spenden – dann ab in den Urlaub

Berlin, Juli 2014: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) ruft alle gesunden Bürger zwischen 18 und 65 Jahren dazu auf, vor ihrer Urlaubsreise noch einmal Blut zu spenden. Gerade in den Sommerferien wird oft weniger gespendet, an manchen Tagen jedoch sogar mehr gebraucht.
Prof. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC: „Ob geplante Operationen, Krebserkrankungen, Herz-, Magen- und Darmkrankheiten oder ein Unfall – 80 Prozent aller Deutschen brauchen einmal im Leben Blutkonserven.“ Eine Konserve/eine Einheit sind 500 ml. Rund 15.000 Blutspenden werden in Deutschland täglich benötigt.

Viele davon auch für Verkehrsunfälle. 374.142 Menschen wurden im letzten Jahr auf der Straße verletzt, davon 64.057 schwer. Bruch: „Die Unfallmedizin hat sich deutlich verbessert. Inzwischen überleben rund 90 Prozent der polytraumatisierten Patienten, die eine Klinik erreichen. Die Chirurgie leistet einen sehr großen Beitrag dazu.“

Ohne Blutkonserven geht es aber nicht immer. Deshalb die Bitte der Chirurgen an alle Bundesbürger: „Spendet Blut!“

Schau Dich schlau: Was uns wirklich nährt

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Das Schau Dich Schlau-Format der Mitgliederzeitschrift des BDC „Passion Chirurgie“ bietet aufgrund der technischen Möglichkeiten ideale Voraussetzungen, Lern-Videos einem breiteren Publikum zuzuführen.

Alle Videos, die schon veröffentlicht wurden, finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter Themen|Weiterbildung|Chirurgisches Training und im [cNetz] unter ‚Videos’ in der Community ‚Schau Dich schlau’.

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese neue Rubrik zu beleben.

Heute in der ‚Schau Dich schlau’-Reihe: Was uns wirklich nährt

Zur Ergänzung der umfangreichen aktuellen Erkenntnisse in Sachen Ernährung sei im Rahmen von ‚Schau Dich Schlau’ auf bemerkenswerte Videos verwiesen. Sie werden als Abrundung der Thematik in diesem Heft empfohlen.

Video ‚Was uns wirklich nährt’, RBB – Praxis-Sendung 02.10.2013

OEBPS/images/03_01_A_05_2014_SdS_Kinderchir_image_01.png

Welt der Wunder – Milch macht krank

Planet Wissen – Interview mit Prof. Dr. C. Leitzmann

ARTE Doku: Unser täglich Gift – Wie die Konzerne unsere Lebensmittel vergiften?!

Berufsverband der Deutschen Chirurgen warnt: Deutsche Luftrettung wegen neuer EU-Norm in Gefahr

Berlin, Mai 2014: Ab Oktober 2014 können nur noch die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser mit bisherigem Landeplatz von der Luftrettung angeflogen werden – falls eine neue EU-Norm greift. Dies hätte extreme Konsequenzen für Patienten, gerade für Schwerstverletzte und dringende Verlegungen, warnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC).

EU Norm „965/2012“ fordert die luftrechtliche Zertifizierung von Landeplätzen nach hohen technischen Standards. Für nicht zertifizierte “Landestellen” gilt dann: die sogenannten Flugbewegungen werden auf 100/Jahr (entspricht 50 Starts und Landungen) beschränkt. Der Betrieb darf ausschließlich bei Tageslicht und nur an einer bereits vor dem 01.07.2002 in Benutzung und am Boden befindlichen Landestelle ausgeführt werden.

Die Norm basiert auf den technischen Gegebenheiten älterer und weniger leistungsstarker Hubschrauber, wie sie zum Teil in anderen EU-Ländern noch geflogen werden. Diese benötigen aufgrund ihrer minderwertigen technischen Leistung einen sehr flachen Ein- und Abflugwinkel, so dass z.B. im städtischen Bereich nur noch Dachlandeplätze zertifiziert werden könnten.

Die Einschränkung der Flugbewegungen wird besonders kleinere und mittlere Krankenhäuser treffen, die als lokale oder regionale Trauma-Zentren auf Verlegungsmöglichkeiten schwerverletzter Patienten an überregionale Trauma-Zentren angewiesen sind.

Prof. Dr. Julia Seifert, Vizepräsidentin des BDC, fordert die Politik dringend zum Handeln auf. „Im Interesse zukünftiger Patienten muss unsere Regierung diese EU-Regelung verhindern oder Ausnahmeregelungen schaffen, damit die derzeitige Kapazität für Luftrettungs-Transporte schwerkranker Menschen erhalten bleibt. In Deutschland haben wir leistungsstarke Hubschrauber, für die die genannten Beschränkungen nicht notwendig sind.“

Frau Prof. Dr. Seifert ist leitende Oberärztin in der Unfallchirurgie und Rettungsmedizin am Unfallkrankenhaus Berlin und beschäftigt sich seit mehreren Jahren kritisch mit geplanten EU-Normen zu medizinisch chirurgischen Dienstleistungen.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen kritisiert Verunsicherung der Patienten durch AOK

Berlin, Mai 2014: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) kritisiert scharf die zunehmende Verunsicherung der Patienten unseres Landes durch die AOK. Obwohl der jüngst veröffentlichte AOK-Report des Medizinischen Dienstes zur Zahl medizinischer Behandlungsfehler eine erfreulich rückläufige Tendenz zeige, schafft die AOK in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild, indem als Kernzahl die Anzahl der „vermuteten“ Fehler genannt wird.

Der BDC warnt vor einer pauschalen Diffamierung der Ärzte. „Jeder tatsächliche Behandlungsfehler ist schicksalhaft für alle Betroffenen, übrigens auch für die Ärzte, namentlich die Chirurgen“, erklärt Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Angesichts der vielen Millionen von gut und erfolgreich behandelten Fälle sind weniger als 4000 Misserfolge verschwindend wenig, auch wenn jeder einzelne einer zuviel ist.“

Der AOK-Report zeige, dass die insbesondere vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen eingeführten Fehlervermeidungsstrategien Erfolge zeigen. „Wir werden weiter hart daran arbeiten, die Quote der Misserfolge noch weiter zu senken. In den vorgelegten Daten sehen wir uns darin bestätigt, den richtigen Weg gewählt zu haben“ so Rüggeberg.

Allerdings erwartet der BDC von den Partnern der Selbstverwaltung auch einen fairen Umgang mit diesem sensiblen Thema. Die Herausgabe von Zahlen zu Verdachtsfällen schaffe Unsicherheiten, wenn am Ende nur ein Bruchteil dieser Verdachtsfälle tatsächlich begründet ist.

Medizinische Geräte im Krankenhaus: Billig gekauft – kommt teuer zu stehen

Wie Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang kommen

Immer mehr Krankenhäuser in Deutschland schreiben rote Zahlen. Die Prognosen sind niederschmetternd. Um die sich zuspitzende Situation zu analysieren hat der Bundesverband der Beschaffungsinstitutionen in der Gesundheitswirtschaft e.V. (BVBG) gemeinsam mit der K.O.M.® Kommunikations- und Managementberatungs GmbH im vergangenen Jahr eine bundesweite Studie im Rahmen der „Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen“ durchgeführt. Das Ergebnis der Befragung von insgesamt 300 Mitarbeitern von Krankenhäusern, Krankenkassen und Experten des Gesundheitswesens: Es gibt vor allem dringenden Handlungsbedarf, aber auch Hoffnung.

Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. In Deutschlands Krankenhaussektor sind fast 20 % der 2.000 Kliniken von einer Insolvenz bedroht. Für diese beunruhigende Situation nennt Winfried Neun, Geschäftsführer der K.O.M.®, drei Gründe. Erstens macht sich der demographische Wandel bemerkbar. Die Gesellschaft wird immer älter und nimmt daher die Leistungen der Krankenhäuser mehr und mehr in Anspruch. Zweitens decken pauschalisierte Abrechnungssysteme die Leistungen nicht in vollem Umfang ab und drittens – und das ist laut Neun der wesentliche Punkt – verursachen die Fortschritte in der Medizin enorme Kostenblöcke.

Gemeinsam mit dem BVBG hat die K.O.M.® GmbH mittels der Studie im Rahmen der „Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen“ die Situation in den Krankenhäusern untersucht. Insgesamt 300 Mitarbeiter von Krankenhäusern, Krankenkassen und Experten des Gesundheitswesens nahmen daran teil. Um dem Kostendruck entgegenzuwirken, reagieren die Kliniken zwar mit Strukturveränderungen, Prozessoptimierungen und vor allem radikalen Sparmaßen im Einkauf, die Umsetzung gelingt jedoch gerade den öffentlichen Krankenhäusern nur sehr schwerfällig und häufig zu eindimensional. Zudem rückt die Gesetzgebung mit dem Patientenrechtegesetz vom Februar 2013 das Thema „Qualität“ sehr stark in den Fokus. Die Hospitäler stehen vor der großen Herausforderung Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen.

Abb. 1: Bei uns gibt es festgelegte Einkaufskriterien

OEBPS/images/09_01_A_05_2014_KOM_image_01.png

Eindimensionale Maßnahmen zur Kostenreduktion zeigen sich beispielsweise in der Anschaffung radikal billigerer medizinischer Geräte, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien. Die tatsächlichen Einsparpotenziale auf dieser Ebene sind schnell ausgeschöpft, und was noch viel schwerwiegender ist: Die eingekauften Billigprodukte weisen zum Großteil eine deutlich mindere Qualität auf. Die Qualitätseinbußen führen wiederum nicht nur zu erheblichen Beeinträchtigungen medizinischer Prozesse sowie der Patientensicherheit, sondern bewirken letztlich sogar eine exorbitante Kostensteigerung. Sie erhöhen den Einsatz des Pflegepersonals, die Folgebehandlungen sind kostspieliger und auch in entstehenden Prozesskosten schlagen sich diese vermeintlichen „Einsparungen“ nieder. Besonders in den Bereichen OP, Intensivstation und Pflege machen sich die Qualitätseinbußen bemerkbar. In der Folge entstehen signifikante Mehrkosten durch die Bindung von Personalkapazitäten. Die Studie zur Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen zeigte zum Beispiel einen Kostenanstieg bei der Wundversorgung um wahre 740 % – verursacht durch den höheren Einsatz des Pflegepersonals sowie des häufigeren Wechsels der Wundverbände. Der Zusammenhang von Produktqualität und Patientensicherheit wird insgesamt als hoch bis sehr hoch eingestuft. Beim Einkauf von medizinischen Geräten oder Materialen wird de facto nicht gespart, denn letztlich rächt sich diese vermeintliche Einsparung im Aufwand der folgenden Patientenversorgung und im erhöhten Einsatz des Pflegepersonals.

Abb. 2: Niedrigere Produktqualität kann sich negativ auf den Ablauf von Diagnostik, Behandlung und Pflege auswirken

OEBPS/images/09_01_A_05_2014_KOM_image_02.png

Die Herausforderung besteht also ganz klar darin, Patientensicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit in eine vernünftige Managementeinheit zu bringen. Die Lösung besteht aus einem Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Patientensicherheit. Hierzu müssen laut Winfried Neun, zunächst einmal zwei Grundsteine gelegt werden: Zum einen muss ein einheitliches Qualitätsverständnis entwickelt werden. Bislang existieren keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien, nach denen eine Beurteilung stattfinden kann. In den Krankenhäusern müssen neue Richtlinien definiert werden. Zum anderen bergen Prozessoptimierungen in Kliniken riesige Potenziale, um Gelder einzusparen. Wenn man den Krankenhaussektor mit der klassischen Industrie vergleicht, liegt die Optimierung von Prozessen bei etwa 5-10 %. Im Maschinenbau liegt sie beispielsweise bei 70-80 %.

Daher hat das BVBG-Gütesiegel-Board das Thema „Patientensicherheit“ auf Grundlage der gemeinsamen Studie der „Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen“ in der Boardsitzung vom 6. Dezember 2013 in den Fokus der Diskussionen gerückt. Das multidisziplinäre Gremium von Experten aus der Gesundheitswirtschaft, Wissenschaft und Gesundheitspolitik wurde durch das Experten-Team der K.O.M.® GmbH ergänzt.

Künftig werden die K.O.M.®-Spezialisten im Bereich Krankenhausmanagement Pilotkrankenhäusern methodisch Hilfestellung leisten. Diese besteht aus der Analyse bestehender Systeme und Tools im Einkauf sowie der daran angrenzenden Schnittstellen. Eine entscheidende Rolle kommt dabei Kennzahlensystemen und Bewertungstools wie dem Q-S-Faktor (Qualität und Sicherheit) zu, welcher es dem Einkauf erlaubt, Produktqualität, Patientensicherheit und Kosten mittels ökonomischer Maße zu beurteilen. Anhand der erhobenen Daten und der Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen Produktqualität und Prozessqualität hat die K.O.M.® Kennzahlensysteme entwickelt, die fundierte Einkaufsentscheidungen auf Basis einer genauen Einschätzung der Folgekosten verschiedener Produktqualitäten insbesondere auf der Prozess- und Personalkostenseite aufzeigen.

Abb. 3: Kosteneinsparungen sind im Einkauf von hoher Bedeutung

OEBPS/images/09_01_A_05_2014_KOM_image_03.png

Diese Systeme sollen als Beurteilungstool und Entscheidungsgrundlage im Einkauf eingeführt und sukzessive weiterentwickelt werden. Einheitliche und nutzerorientierte Qualitätsstandards werden definiert und Führungskräfte sowie Mitarbeiter gezielt in der Umsetzung geschult, damit eine indikationsgerechte Qualität der Produkte künftig gewährleistet werden kann. Zudem wird der Bereich Controlling untersucht und ferner werden Tools zur Lieferantenbewertung eingeführt und überwacht.

Die dringend notwendige Standardisierung hat somit einen guten und wichtigen Ansatz. Zudem bedarf es einer konsequenten Prozessoptimierung. Gerade im Bereich des Einkaufs- und Entsorgungsmanagements sowie an relevanten Schnittstellen zu Ärzten und Pflege liegen in vielen Kliniken noch hohe, bisher unausgeschöpfte Effizienzpotenziale, die die finanzielle Lage erheblich verbessern können.

K.O.M. Medizinische Geräte im Krankenhaus: Billig gekauft – kommt teuer zu stehen. Passion Chirurgie. 2014 Mai, 4(05): Artikel 09_01.01

Schau Dich schlau: Patientensicherheit im Christlichen Kinderhospital Osnabrück

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Das Schau Dich Schlau-Format der Mitgliederzeitschrift des BDC „Passion Chirurgie“ bietet aufgrund der technischen Möglichkeiten ideale Voraussetzungen, Lern-Videos einem breiteren Publikum zuzuführen.

Alle Videos, die schon veröffentlicht wurden, finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter Themen|Weiterbildung|Chirurgisches Training und im [cNetz] unter ‚Videos’ in der Community ‚Schau Dich schlau’.

Heute in der ‚Schau Dich schlau’-Reihe: Film zur Patientensicherheit ‚Ihr Kind ist SICHER bei uns’

Dr. med. Bernd Richter, Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie im Christlichen Kinderhospital Osnabrück: „Das Christliche Kinderhospital gehört mit 156 Planbetten zu den größten und modernsten Kinderkrankenhäusern Deutschlands und nahm 2011 seinen Betrieb auf. Insgesamt werden zwei Fachabteilungen, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinderchirurgie/-urologie, jeweils mit einer Vielzahl von Subspezialisierungen vorgehalten. In direkter Nachbarschaft befindet sich ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung für Erwachsene, mit dem eine enge Kooperation besteht.

Als großes Krankenhaus speziell für Kinder ist es der Klinik wichtig, die professionelle Spezialisierung auf die Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters mit der professionellen Spezialisierung auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen im Krankenhaus zu verbinden – deshalb haben wir uns, dieser Idee folgend entschlossen, den Film „Ihr Kind ist SICHER bei uns“ zu machen.

Insbesondere junge Eltern sind sehr internetaffin. Dieses belegen die Anzahl der Klicks auf diesen Film im You Tube-Kanal der Klinik.“

OEBPS/images/ICON_link_2.jpg

Homepage des Christlichen Kinderhospitals Osnabrück

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese neue Rubrik zu beleben.

Kritikpunkte an der Rahmenvereinbarung zur Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)

Zwischen Bundesärztekammer und Verband Privater Krankenversicherungen vom 8. November 2013

Die nachfolgend aufgeführten Kritikpunkte beziehen sich auf die ab Seite 6 der Rahmenvereinbarung zwischen BÄK und PKV-Verband vom 8. November 2013 dargestellten Festlegungen und nehmen die entsprechende Nummerierung auf:

1. Ausgestaltung der neuen GOÄ im angemessenen Interessensausgleich

Die neue GOÄ soll weiterhin als Einzelleistungsvergütung ausgelegt werden, was ausdrücklich begrüßt wird.

Die Bildung von Leistungskomplexen ist grundsätzlich ebenfalls zu begrüßen. Eine Entscheidung zur Bündelung von Leistungen alleine anhand von gebräuchlichen Abrechnungsziffern (nach dem Motto: Das wird immer zusammen abgerechnet) führt zu Fehlern und Anwendungsschwierigkeiten. Hier kommt es auf kompetente fachliche Beratung bei der Bildung von Leistungskomplexen an. Vermieden werden muss eine ökonomisch gesteuerte Bildung von Leistungskomplexen analog zum DRG System.

2. Bewertung, förderungswürdige Maßnahmen und Gebührenrahmen

–  Der sogenannte robuste Einfachsatz spiegelt die Summe der Bewertung der ärztlichen Leistungskomponente und dem „Marktpreis“ für den im Standard anfallenden Aufwand in einer Gebührenziffer wider. Hier hat der EBM bei der Entwicklung Pate gestanden, wo eine Teilung in einen ärztlichen und technischen Teil der Leistung bereits Gang und Gäbe ist. Bemerkenswert ist, dass es sich bei den robusten Einfachsätzen um Durchschnittswerte handeln soll und somit Steigerungen bei höherer Morbidität quasi ausgeschlossen sind.

–  Nur bei Begründung der besonderen Schwere kann im Einzelfall der robuste Einfachsatz gesteigert werden. Eine Gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ von BÄK und PKV-Verband werden hierzu die Kriterien präzisieren.

–  Über diese neue Kommission werden die Krankenversicherungen mehr als bisher in die Rechnungsstellung eingreifen können. Sie werden auf diesem Weg über die gemeinsame Arbeit mit der BÄK ein direkter Vertragspartner. Strukturelemente aus der Gesetzlichen Krankenversicherung – hier der Gemeinsame Bundesausschuss – sind unverkennbar.

3. Zeitbezogene Gebührenpositionen

4. Laborleistungen

Die Laborleistungen sind vielen ein Dorn im Auge. Oftmals werden sie als „nicht ärztliche“ Leistungen bezeichnet. Die Bemühungen, diese Ausgaben zu beschränken, gehen sogar so weit, als dass Facharztbezeichnungen in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern die Weiterbildungsmöglichkeiten im Laborbereich eingeschränkt werden.

5. Analogbewertungen

Das Prinzip der Analogbewertungen soll zur Abbildung innovativer und bisher nicht in der GOÄ abgebildeter Leistungen fortgeschrieben werden. Allerdings soll die gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ Vorgaben zu der Handhabung der Analogabrechnungen festlegen. Es ist denkbar, dass somit eine neue Leistung grundsätzlich über Analogziffern abgerechnet wird, aber sich PKV und BÄK einigen, diese Leistung nicht in die GOÄ zu übernehmen. Hier bleibt die Frage offen, ob hier eine Art Erlaubnisvorbehalt (EBM!) durch die Hintertür eingeführt wird.

6. Wahlärztliche Vergütung / Wahlarztkette und persönliche Leistungserbringer

7. Schnittstelle zur Vergütung von Krankenhausleistungen

An der pauschalen Honorarminderung zur Vermeidung von Doppelvergütungen im Zusammenhang mit den vom Krankenhaus abgerechneten Vergütungen wird zunächst festgehalten. Zum besseren Verständnis der Auswirkungen dieser Regelung findet sich in der Anlage eine umfangreiche Ausarbeitung unter dem Titel „Anlage zu 7. Schnittstelle zur Vergütung von Krankenhausleistungen“.

8. Novellierung und Weiterentwicklung der GOÄ auf Selbstverwaltungsebene

–  Die bereits angesprochene Gemeinsame Kommission zur Pflege- und Weiterentwicklung der GOÄ wird paritätisch mit Vertretern der Bundesärztekammer einerseits und des PKV-Verbandes/der Beihilfe andererseits besetzt. Im Zuge dessen soll eine gemeinsame Datenstelle errichtet werden, welche die zukünftige Bewertung und Novellierung der GOÄ vereinfachen soll. Die Letztverantwortung für die Novellierung der GOÄ soll auf Grundlage der beschlossenen Vorschläge von der Gemeinsamen Kommission weiterhin bei der Bundesregierung bzw. beim BMG verbleiben.

–  Das BMG kann in die Gemeinsame Kommission einen ständigen Vertreter entsenden. Sofern sich die Partner der Gemeinsamen Kommission nicht einigen können, trifft das BMG die Entscheidung. Für Empfehlungen zur Analogabrechnung von Leistungen gab es ein solches Instrument in der Vergangenheit bereits – der Zentrale Konsultationsausschuss. Dieser wurde in der Vergangenheit jedoch kaum angehört. Es bedarf somit also einer Verhaltensänderung aller Beteiligten, damit dieses Instrument zukünftig wirksam wird.

9. Honorarentwicklung und Risikosteuerung

BÄK und PKV wollen vor Inkrafttreten der neuen GOÄ festlegen, welcher Honorarzuwachs innerhalb der ersten 3 Jahre zu erwarten sein wird. Damit werden nicht nur Elemente des EBM in die GOÄ übernommen, nun gibt es sogar einen Budgetierungsansatz. Wenn man die finanziellen Auswirkungen bei einer GOÄ-Novellierung berechnen will, dann ist der Ausgangspunkt die Frage, welche Daten herangezogen werden und wie diese ausgewertet werden. Auch die Vergleichsbasis muss festgelegt werden. Hier scheint die derzeitige G’OÄ aufgrund ihrer veraltertenStruktur nicht geeignet. Zudem fehlt über alle privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe eine einheitliche Datensammlung.

10. Förderung der Qualität in der privatärztlichen Versorgung

–  Die Gefahr in einer solchen Qualitätsoffensive liegt darin festlegen zu wollen, welche Leistungen medizinisch notwendig sind. Damit wird, wie bereits geschildert, ein Instrumentarium analog zum G-BA geschaffen und eine GKVisierung im PKV Markt erreicht. Ein solcher “Pseudo-G-BA“ soll der PKV erleichtern, zukünftig ihren Versicherten Leistungen vorenthalten zu können. Es bleibt zu befürchten, dass ähnlich wie in der GKV zur Durchsetzung dieser Forderung die Ärzteschaft herangezogen wird. Dies gilt es zu verhindern.

–  Es kann nicht Aufgaben einer Gebührenordnung sein, besondere Präventionsleistungen bzw. förderungswürdige Leistungen über das Honorar zu steuern. Dies muss politisch bzw. in den Tarifbedingungen geschehen. Den Patienten über das Honorar für den Arzt zur Vorsorge zu motivieren sprengt den Charakter einer Gebührenordnung.

Fazit:

Die in der Rahmenvereinbarung dargelegten Fakten zur Novellierung der GOÄ deuten auf eine Annährung der GOÄ und EBM hin (zum Beispiel Kalkulation der GOP in ärztliche und technische Leistungen). Der Einsatz von Multiplikatoren als Ausdruck des Schweregrades wird erschwert, da die Kalkulation des neuen, robusten Einfachsatzes als Durchschnittswert angelegt ist. Die Bewertung und Anerkennung von Analogziffern für neue Behandlungsmethoden wird über eine gemeinsame Kommission gesteuert, so dass zukünftig auch denkbar ist, dass neue medizinische Verfahren keinen Eingang in das Honorarspektrum finden – Übernahme des Erlaubnisvorbehaltes des EBM durch die Hintertür. Die angesprochene gemeinsame Kommission von Bundesärztekammer und PKV hat als Vorbild den Bewertungsausschuss von KV und Kassen und den Gemeinsamen Bundesausschuss mit ministerieller Aufsicht. Auch wenn die Krankenhäuser nicht am Verhandlungstisch von BÄK und KBV sitzen, könnte ihre Finanzierung gefährdet werden.

Stand 29. Januar 2014

OEBPS/images/pdf.jpg

Anlage zu 7. Schnittstelle zur Vergütung von Krankenhausleistungen

VLK / BDC / BDI. Kritikpunkte an der Rahmenvereinbarung zur Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Passion Chirurgie. 2014 April; 4(04): Artikel 04_01.

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 2. Quartal 2014

Aus der Passion Chirurgie 04/2014

Prof. Dr. med. Ayman Agha ist seit März 2014 neuer Chefarzt der chirurgischen Klinik am städtischen Klinikum in Bogenhausen.

Dr. med. Nawid Banafsche ist seit September 2013 Leiter der neu eingerichteten Sektion für Gefäßchirurgie am Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.

Dr. med. Thomas Beck und Prof. Dr. med. Elke Wagler leiten seit Oktober 2013 gemeinsam die Chirurgie der Pleißental-Klinik in Werdau GmbH. Dr. Beck ist für die Unfall- und orthopädische Gelenkchirurgie zuständig.

Dr. med. Marco Börner ist sein Januar 2014 neuer Chefarzt der Abteilung Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie an der Geomed-Klinik in Gerolzhofen.

Prof. Dr. med. Rudolf Bumm ist seit Februar 2014 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Proktologie im AMEOS Klinikum in Alfeld.

Dr. med. Ulf Georgi ist seit Oktober 2013 neuer Chefarzt der Chirurgie I im St. Franziskus Krankenhaus in Eitdorf.

Dr. med. Nils Kleemann ist seit Anfang 2014 Chefarzt der neugeschaffenen Abteilung Chirurgie II in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Kreiskrankenhaus Prignitz in Perleberg.

Dr. med. Arno Kneip, Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld, ist seit Ende 2013 neuer ärztlicher Direktor des Hauses.

Dipl.-Med. Thomas Kruschwitz, Leiter des Zentrums für interdisziplinäre Gefäßmedizin am Zwickauer Heinrich-Braun-Klinikum (HBK), ist seit Ende 2013 auch Chefarzt der neuen Klinik für gefäßchirurgie am HBK.

Ralf Ladberg ist seit September 2013 neuer Leiter der Chirurgie an der Paracelsus-Klinik in Bremen.

Dr. med. Martin Paetzold ist neuer leitender Arzt desn Krankenhaus Hann. Münden (KHM).

PD Dr. med. Raphael Rosch wird ab Mai 2014 zweiter Chefarzt der Klinik für Chirurgie am Hermann-Josef-Krankenhaus in Erkelenz.

Dr. med. Astrid Schilling ist seit Februar 2014 neue Chefärztin der Chirurgie am Krankenhaus Mittweida.

Dr. med. Matthias Schorer ist ab April 2014 neuer Chefarzt der Chirurgie am Elbe-Elster-Klinikum in Finsterwalde.

Dr. med. Ulrike Seltrecht leitet seit Ende 2013 die Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Wolgast.

Aus der Passion Chirurgie 05/2014

Dr. med. Thomas Buthut leitet seit April 2014 die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikums Niederlausitz in Lauchhammer.

Dr. med. Christian Friz ist seit April 2014 neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Zollernalb Klinikum Balingen.

Dr. med. Anja Greiß ist seit April 2014 Oberärztin in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Diakonissenkrankenhaus Dessau (DKD).

Alexander Krasov ist seit Mitte März 2014 neuer Leitender Arzt der chirurgischen Klinik am Havelberger Krankenhaus.

Thomas Moehrke ist seit April 2014 neuer Chefarzt der Chirurgie und Unfallchirurgie an der Kreisklinik in Wertingen.

Carsten Raab ist neuer Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Duisburger HELIOS-Klinikum.

Dr. med. Philipp von Breitenbuch ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie in am Elblandklinikum in Radebeul.

Aus der Passion Chirurgie 06/2014

Prof. Dr. med. Conny Georg Bürk ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Kreiskrankenhaus Stadthagen.

Dr. med. Holger Herzing ist der neue Chefarzt für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie im Krankenhaus Lauf.

Dr. med. Martin Oechsner ist seit Mai 2014 neuer ärztlicher Direktor der chirurgischen Klinik am Kreiskrankenhaus Rotenburg.

PD Dr. med. Michael Sarkar ist seit Juni 2014 neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie in Leonberg.

Dr. med. Robert Schmid ist seit April 2014 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie, Orthopädie und Wiederherstellungschirurgie im Klinikum Neuperlach.

Dr. med. Gunter Uli Seip ist seit Januar 2014 Chefarzt der Gefäßchirurgischen Klinik des St. Marienkrankenhauses in Ludwigshafen.

PD Dr. med. Ulrich Steger ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Mathias-Spital in Rheine.

Prof. Dr. med. Peter M. Vogt, Chefarzt der Klinik für Plastische-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie (PHW) an der Medizinischen Hochschule Hannover, ist ab Juni 2014 neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

 

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen und Ernennungen.