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Bundestag beschließt E-Health-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag (04.12.2015) das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen” (E-Health-Gesetz) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig.

Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt. Bis Mitte 2018 sollen dann Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Aus Sicht des Bundesgesundheitministeriums (BMG) hätten die Fristen bereits im Vorfeld positiv auf alle Beteiligten gewirkt. So seien die Bemühungen zur Einhaltung des Zeitrahmens verstärkt worden – auch wenn die Industrie laut der Betreibergesellschaft gematik große Probleme habe, die notwendige Technik bereitzustellen. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik könne die flächendeckende Einführung (Roll-out) jedoch weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die im E-Health-Gesetz für den Fall der Terminüberschreitung vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssten.

Anwendungen zum Nutzen der Patienten

Aus Sicht des BMG müsse den bereits aufgewendeten immensen Kosten der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) baldmöglichst ein entsprechender Nutzen für die Patienten gegenüberstehen. So könnten auf der Karte gespeicherte Notfalldaten Leben retten, ein Medikationsplan könne lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach seien die Patienten zudem besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekämen erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z. B. aus Fitnesstrackern oder sogenannten “Wearables” – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibe hierfür einen konkreten Fahrplan vor.

Schwerpunkte des Gesetzes

  • Ein Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll für aktuelle Daten in der Arztpraxis sorgen und vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler schützen. Als erste Online-Anwendung der eGk soll sie bis Mitte 2018 flächendeckend eingeführt werden. Ab 01.07.2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
  • Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der eGk gespeichert werden. Wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen stünden damit im Ernstfall schnell zur Verfügung. Weil in Deutschland laut BMG immer noch zu viele Menschen an Arzneimittelwechselwirkungen sterben, erhalten Menschen, die mindestens drei Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Hierüber muss der Arzt informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der eGk abrufbar sein.
  • Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der eGk zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht werden soll, gilt für das Jahr 2017.
  • Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen laut Gesetz im Mittelpunkt. Der Patient soll nicht nur darüber entscheiden können, welche medizinischen Daten mit der eGk gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Patienten erhalten zudem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels eGk gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten – z. B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern – abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs mit der eGk schaffen, so dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können.
  • Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das soll Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, insbesondere bei Nachsorge- und Kontrollterminen.
  • Um Anwendungen wie die Telemedizin in die Fläche zu bringen, müssen die hierfür eingesetzten verschiedenen IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Die gematik wird verpflichtet, bis zum 30.06.2017 ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden.
  • Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können.

Kassen fürchten ungerechte Sanktionen

Vor dem Hintergrund aktueller Lieferprobleme der Industrie hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 02.12.2015 die im E-Health-Gesetz vorgesehenen

Sanktionen von Säumigkeiten als nicht gerechtfertigt abgelehnt. Die Strafen müssten verursachergerecht und entsprechend der Verfügbarkeit notwendiger Komponenten ausgestaltet werden. Hintergrund ist, dass sich für die Verfügbarkeit z. B. von Konnektoren, die seitens der Industrie für den Start der Online-Anwendungen der eGk notwendig sind, schon jetzt ein Verzug abzeichne.

Ähnlich äußerten sich auch die Ersatz- und Innungskrankenkassen (vgl. Box). Sie fordern eine verursachergerechte Sanktionierung von Terminüberschreitungen sowie einen Masterplan der Industrie zur Einhaltung der Zielmarken.

Weiterführende Informationen
Aktion "Stoppt die e-Card": Bundestag will gläserne Patienten
Deutscher Bundestag: Ausschuss billigt E-Health-Gesetz
Vernetzte Gesundheitsdaten: Kabinett beschließt E-Health-Gesetzentwurf

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

KBV fordert Investitionen des Bundes in ambulante Versorgung

Die KBV fordert eine stärkere Unterstützung des Bundes bei der Förderung der ambulanten Versorgung. „Der drohende Ärztemangel ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute in Berlin.

In den nächsten Jahren werden tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen unternehmen sehr viel, um junge Ärzte als Nachfolger zu gewinnen“, betonte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Trotzdem könnten viele freiwerdende Praxissitze in der haus- und fachärztlichen Versorgung vor allem außerhalb der Ballungsräume nicht wiederbesetzt werden.

Programm zur Förderung von Arztpraxen

Um eine flächendeckende ambulante Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen, ist nach Ansicht des KBV-Vorstandes auch ein gezieltes, vom Bund ausgehendes Förderprogramm zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig. Vorbild könnte der Investitionsförderungsfonds für Kommunen sein, den die Bundesregierung im Sommer mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beschlossen hat.

3,5 Milliarden Euro für Kommunen

Der Förderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro soll erforderliche Investitionen in finanzschwachen Gemeinden unterstützen, damit sich Strukturunterschiede zwischen Regionen nicht verfestigen. Allerdings sind ambulante medizinische Versorgungsstrukturen durch diesen Fonds derzeit nicht förderfähig. Nur die Krankenhäuser profitieren von einer Förderung

„Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden“, forderte Gassen. Dann würden sich noch weniger Ärzte für eine Niederlassung entscheiden. Er wies darauf hin, dass die Medizin immer ambulanter werde. Zudem werde durch eine zunehmende Anzahl von Forschungsarbeiten belegt, dass in den Regionen mit höherer Arztdichte Wartezeiten auf Arzttermine sowie potenziell vermeidbare Krankenhausfälle am niedrigsten ausfallen.

Strukturfonds der KVen mit Bundesmitteln auffüllen

Dieser Entwicklung müsse die öffentliche Hand bei der Vergabe ihrer Fördermittel folgen, sagte der KBV-Chef. Nach festgelegten Kriterien könnte die Bundesregierung beispielsweise Finanzmittel den jeweiligen Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung stellen. Die KBV werde der Politik dazu noch einen Vorschlag vorlegen.

Bevölkerung spürt Ärztemangel

Laut KBV-Versichertenbefragung klagt jeder fünfte Bundesbürger über einen Mangel an Hausärzten. Rund 40 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihrer Wohnortnähe zu wenige Fachärzte gebe. Dass dies nicht Folge einer falschen Verteilung, sondern eines zunehmenden Ärztemangels ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Danach gibt es zwar regionale Unterschiede. Diese sind aber deutlich geringer ausgeprägt als in anderen Bereichen, zum Beispiel bei den Krankenhausbetten.

Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen

Im Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2012 festgelegt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen für unterversorgte Regionen Strukturfonds bilden können. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gegen den Ärztemangel finanziert werden. Möglich sind beispielsweise Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie zur Vergütung ärztlicher Leistungen.

Mit den Geldern kann auch die Ausbildung von Medizinern gefördert werden, zum Beispiel über Stipendien für Studenten. In einen solchen Fonds kann die KV bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung einzahlen. In diesem Fall müssen die Krankenkassen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten.

Weiterführende Informationen

PraxisNachrichten: Vermeidbare Krankenhausfälle bergen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe (Stand: 29.10.2015)
Faktenblatt des Zi: Sind niedergelassene Ärzte zu ungleich verteilt? (PDF, 200 KB) (Stand: 03.12.2015)
Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de/

Entlastung für Ärzte – Regressgefahr sinkt

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen wie Arzneimitteln werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt.

„Die neuen Regelungen schaffen mehr Sicherheit für die niedergelassenen Kollegen. Das gilt auch für den medizinischen Nachwuchs, der vor der Entscheidung steht, sich niederzulassen“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann heute in Berlin.

Bei Auffälligkeit erst Beratung

Die Rahmenvorgaben sehen unter anderem vor, dass der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“ auch dann gilt, wenn ein Arzt bereits auffällig war. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine festgesetzte Maßnahme mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Zudem konnte die KBV durchsetzen, dass die im Versorgungsstärkungsgesetz nicht mehr enthaltene Regelung, Auffälligkeitsprüfungen bei maximal fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchzuführen, weiterhin gilt. Damit verhinderte sie, dass stets alle Ärzte, die einen bestimmten Zielwert überschreiten, geprüft werden.

Besonderer Schutz für neu Niedergelassene

Besonders entlastet werden zudem neu niedergelassene Ärzte. „Sie brauchen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu rechnen“, erläuterte Feldmann. „Sie bekommen damit mehr Zeit, sich mit den Regeln für ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten im vertragsärztlichen Bereich vertraut zu machen.“ Damit werde eine entscheidende Hürde bei der Niederlassung abgebaut.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz haben KBV und GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen neu zu strukturieren. Dazu gehört die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass Ärzte, die in ihrem Verordnungsverhalten statistisch erstmalig auffallen, zunächst auf jeden Fall eine Beratung erhalten. Sie sollen nicht von vornherein mit finanziellen Nachforderungen konfrontiert werden.

Versorgungsziele statt Richtgrößenprüfungen

Auf Basis der Rahmenvorgaben werden Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassenverbände im nächsten Schritt geeignete Vereinbarungen zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen treffen. Mit den regionalen Vereinbarungen können zum 1. Januar 2017 die bisherigen Richtgrößenprüfungen als Regelprüfart abgelöst werden.

In der Wahl der Prüfungsart und -methode sind KVen und Krankenkassen grundsätzlich frei. Dies gilt auch für den Prüfgegenstand. Statt Richtgrößen sind Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele, zum Beispiel auf Basis des Medikationskataloges der KBV, denkbar. Es besteht auch die Möglichkeit, Ärzte mit geringem Verordnungsumfang gänzlich von der Prüfung auszunehmen und Geringfügigkeitsgrenzen zu vereinbaren.

Umstellung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf den Weg gebracht. Die bislang bundesweit vorgegebenen Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich können zum 1. Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen ersetzt werden.

Künftig legen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf regionaler Ebene fest, wie die Prüfungen erfolgen sollen und welche Maßnahmen bei einer Auffälligkeit ergriffen werden. Dabei gilt: Bei statistischen Prüfungen sind zunächst fachlich qualifizierte Beratungen vor weiteren Maßnahmen festzusetzen. Weitere Maßnahmen können auch Nachforderungen oder Kürzungen sein. Basis für die regionalen Vereinbarungen sind die Rahmenvorgaben, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband festlegen.

Weiterführende Informationen

Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung (Stand: 31.10.2015, PDF, 4.5 MB)
KBV-Themenseite zu Verordnungen
Neue Regelung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung im SGB V

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de/

Wolfgang-Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement

Im November wurden Frau Dr. med. Gunda Leschber und Herr Dr. med. Jörg Ansorg mit der Wolfgang-Müller-Osten-Medaille ausgezeichnet. Der BDC ehrt und dankt mit dieser Medaille Personen, die sich besonders für den Verband im Ganzen wie auch für einzelne Mitglieder des BDC eingesetzt haben. Die Auszeichnung ist eine Anerkennung für den persönlichen Einsatz der Geehrten außerhalb ihrer Tätigkeit als Mandatsträger.

GOEBPS/images/09_02_A_12_2015_WMOM_image_01_Leschber.pngunda Leschber erhält die Medaille, weil sie sich frühzeitig für die Belange der Frauen in der Chirurgie eingesetzt hat, was später zur Einrichtung eines speziellen Referates geführt hat. Umso bedeutender ist es, dass sie als erste Frau mit der Müller-Osten-Medaille ausgezeichnet wird. Leschber war ebenfalls maßgeblich beteiligt am Aufbau einer Kinderbetreuung während chirurgischer Kongressveranstaltungen. Unabhängig davon war sie stets eine kritische Ratgeberin für den Vorstand im Besonderen in Bezug auf Zukunftsfragen unseres Berufs. Ihre Berufung in die Führung europäischer und internationaler Gremien und Dachorganisationen hat mittelbar auch dem BDC eine erhöhte Aufmerksamkeit beschert.

FOEBPS/images/09_02_A_12_2015_WMOM_image_02_Ansorg.pngür sein langjähriges Engagement beim BDC erhält Jörg Ansorg die Wolfgang-Müller-Osten-Medaille. Er hat die positive Entwicklung des BDC seit 2002 maßgeblich geprägt. Durch seinen persönlichen Einsatz hat Ansorg den Berufsverband besonders im Bereich der Nachwuchsförderung und der flächendeckenden Aus-, Weiter- und Fortbildung stark gemacht. Die mittlerweile seit Jahren erfolgreich etablierte BDC|Akademie wurde entscheidend durch seine Arbeit gestaltet. Als ehemaliger Geschäftsführer des BDC hat Jörg Ansorg in den vergangenen Jahren viele Projekte initiiert und umgesetzt, die den BDC insgesamt gestärkt haben.

BDC. Wolfgang-Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 09_02.

Ambulantes Operieren im Spannungsfeld

Das ambulante Operieren eignet sich für neue indikationsbezogene sektorenübergreifende Versorgungsformen. Das war das Fazit des „Forums Ambulantes Operieren“ vom 26. September, auf dem Experten mit 100 teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. „Eine Operation muss indikationsgerecht und patientenorientiert sein“, beschrieb Dr. Stephan Dittrich aus Plauen die Qualitätskriterien – egal ob eine Operation im Krankenhaus oder ambulant stattfindet. Schon seit langem fordern Experten einheitliche Vergütungsmodelle für das ambulante Operieren. „Derzeit werden der ambulante und der stationäre Sektor immer noch durch rechtliche Rahmenbedingungen und inkompatible Vergütungsformen getrennt, wodurch Anreize zu Leistungsverlagerungen bzw. Über- aber auch Unterversorgungen entstehen“, sagte Dr. Stephan Dittrich. Indikationsbezogene sektorenübergreifende Ansätze mit einer einheitlichen fallbezogenen Honorierung zielten auf eine Verbesserung der Versorgungsqualität ohne Kostenexplosion ab.

Die Referenten stellten Versorgungsformen vor, die Sektorengrenzen überwinden und sektorale Anreize auflösen. Darunter war ein Modellprojekt mit einer indikationsbezogenen Hybrid-DRG, wie es in Thüringen erprobt wird. Darin werden die unterschiedlichen Honorierungssysteme des ambulanten und stationären Sektors in einer Gesamtbudgetverantwortung zusammengefasst.

Bereits heute können bundesweit Verträge der Integrierten Versorgung (IV) durch ambulant operierende Ärzte geschlossen werden, die eine Honorierung außerhalb der Regelversorgung ermöglichen. Praxiskliniken mit ihren IV-Verträgen sehen sich als Qualitätsanbieter bei stationsersetzenden Eingriffen. Als ein weiteres vielversprechendes Modell wurde der Gesundheitspark Sauerland vorgestellt, in dem sich stationäre und ambulante Anbieter vernetzt haben. Ziel des Gesundheitsparkes ist, die Patienten in der Region im Netzwerk effizient und qualitativ hochwertig zu versorgen.

Alle Referenten sehen für den Sektor des ambulanten Operierens positive Entwicklungschancen. Mit der Änderung des Paragrafen 140 a SGB V „Besondere Versorgungsformen“ im GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes werden sich an der Schnittstelle Krankenhaus und ambulanter Vertragsarzt neue ökonomische Chancen und Möglichkeiten außerhalb der EBM und DRG-Systeme eröffnen, meinte Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel. „Dazu gehört das Zweitmeinungsverfahren, mit dem der Patient über die für ihn am besten geeignete Behandlungsform beraten wird“, bestätigte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Ambulante Operationen werden seit 2009 extrabudgetär vergütet. „Beim vertragsärztlichen ambulanten Operieren gibt es seit Jahren keine wesentliche Steigerung mehr – weder honorar- noch zahlenmäßig. Rein finanziell ist das nicht sehr attraktiv“, erklärte Dr. Axel Neumann, Präsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren. Bei größeren Operationen sieht Neumann sogar eine rückläufige Tendenz. Neumann bemängelte, dass diese Honorierung nicht den Qualitätsansprüchen gerecht werde.

Für die Patientenorientierung ist die Zusammenarbeit der am Patientenpfad beteiligten Ärzte unerlässlich. Dr. Andreas Köhler, früherer Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und jetziger Ehrenvorsitzende des Spitzenverbands der Fachärzte, forderte den Zugang für Ärzte zu der elektronischen Patientenakte, dem elektronischen OP-Bericht und dem elektronischen Arztbrief. Viele Patienten, die sich einem operativen Eingriff unterziehen müssen, bevorzugten eine ambulante Operation und wünschen sich eine reibungsfreie und gut koordinierte Zusammenarbeit von Hausarzt, Operateur und nachbehandelnden Facharzt.

Nützliche Hinweise zur Überwindung rechtlicher Fallstricke sowie praktische Tipps zum perioperativen Management und zur Abrechnung ambulanter Operationen rundeten den Informationsgehalt der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ab.

Ambulantes Operieren im Spannungsfeld. Passion Chirurgie. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 07_03.

 

Qualitätsreport 2014 – Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus

Das AQUA-Institut veröffentlichte kürzlich den Qualitätsreport 2014, in dem die Ergebnisse der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich vorgestellt und deren Bedeutung kommentiert werden. „Der Report ist die umfassendste Darstellung zum Stand der Qualität in deutschen Krankenhäusern“, sagt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.

Im Erfassungsjahr 2014 lieferten bundesweit 1557 Krankenhäuser insgesamt rund 3,2 Mio. Datensätze, die sich auf 30 Leistungsbereiche mit 416 Qualitätsindikatoren verteilen. Von den 416 Indikatoren haben sich die Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr bei 65 verbessert, so konnte z. B. im Bereich der „Ambulant erworbene Pneumonie“ bei 12 der 17 Indikatoren eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Bei lediglich 14 Indikatoren wurde eine Verschlechterung der Ergebnisse festgestellt. 330 Indikatoren blieben unverändert und zu 7 konnte keine Aussage getroffen werden, da sie z. B. zum ersten Mal erhoben wurden. „Insgesamt betrachtet, wird in den Krankenhäusern sehr gute Arbeit geleistet und dies sollte anerkannt werden“, ergänzt Szecsenyi.

Allerdings zeigen die Auswertungen auch, dass es vereinzelt Behandlungen und Eingriffe gibt, bei denen aus Sicht der Bundesfachgruppen Verbesserungen nötig 01sind. Die Bundesfachgruppen setzen sich aus Experten zusammen, die das AQUA-Institut bei der externen stationären Qualitätssicherung beratend begleiten. Bei sechs Indikatoren erkannten die Bundesfachgruppen einen sog. besonderen Handlungsbedarf, weil die Ergebnisse z. B. nicht den geltenden medizinischen Leitlinien entsprechen. Anlass hierfür können beispielsweise Fehlanreize in der Vergütung sein oder Schwächen bei den Strukturen bzw. Prozessen in den Krankenhäusern. Vier dieser sechs Indikatoren beziehen sich auf die Indikationsstellung im Zusammenhang von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie bei der Aortenklappenchirurgie.

Der Qualitätsreport bildet die Ergebnisse aller Krankenhäuser ab, ohne Nennung einzelner Häuser. Der Report wurde im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt.

vollständiger Qualitätsreport

Qualitätsreport 2014 – Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus. Passion Chirurgie. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 07_02.

Die Akademieleitung stellt sich vor!

Seit einigen Ausgaben der PASSION CHIRURGIE informieren wir Sie in dieser neuen Rubrik über aktuelle Themen rund um die BDC|Akademie. Aber wer steckt eigentlich hinter den Seminaren und wer sorgt dafür, dass Sie sich als Teilnehmer rundum wohlfühlen?

2015 war das Jahr der strukturellen und personellen Veränderungen beim BDC. Das Ziel, den BDC unter den aktuellen Rahmenbedingungen eng an den Bedürfnissen seiner Mitglieder auszurichten, stand dabei immer im Fokus – auch für die seit vielen Jahren etablierte BDC|Akademie.

3400 Teilnehmer in 2015

Allein in 2015 kamen ca. 3400 Teilnehmer zu fast 100 Seminaren. Daran soll auch in 2016 angeknüpft werden: die Fort- und Weiterbildung mit dem Anspruch, die großen Themen der breiten Versorgung abzubilden. Hierbei versteht sich die BDC|Akademie als Partner aller in Deutschland operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Grund genug, Ihnen das neue Team der BDC|Akademie und Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Fort- und Weiterbildung vorzustellen.

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder ist Leitender Oberarzt an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie der Universitätsklinik Köln. Sein klinischer und wissenschaftlicher Schwerpunkt ist hier die Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts. Seit über zehn Jahren ist er Mitglied im Präsidium des BDC, hat hier zunächst den chirurgischen Nachwuchs, dann die Oberärzte vertreten. Seit über vier Jahren ist er bereits intensiv in die inhaltliche Arbeit der Fort-und Weiterbildungsakademie eingebunden, bevor er im Mai 2015 die Leitung der BDC|Akademie übernommen hat.

Unterstützt wird er in seiner Arbeit durch ein umsichtiges und kreatives Management in der Berliner Geschäftsstelle der BDC|Akademie. Sylvia Joachimi studierte an der Friedrich-Schiller Universität in Jena Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Marketing und Wirtschaftskommunikation. Über sechs Jahre arbeitete sie beim Berufsverband Deutscher Internisten (BDI e.V.) und war schon hier für das gesamte Kongress- und Fortbildungsprogramm verantwortlich. Im Juli 2014 wechselte sie zum BDC, organisierte zunächst erfolgreich das Nachwuchsprogramm und hat im Mai 2015 das Management der BDC|Akademie übernommen. Ihre Vertreterin Jennifer Dreusch ist mit ihrer langjährigen Erfahrung in der BDC|Akademie für das Team und die tägliche Arbeit vor Ort unverzichtbar.

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Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, Leiter der BDC|Akademie

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Dipl.-Kauffr. Sylvia Joachimi, Chief Management BDC|Akademie

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Jennifer Dreusch, Management BDC|Akademie

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Dr. rer. pol. Ronny Dittmar, Geschäftsführer BDC

 

Ohne die Hilfe eines IT-Spezialisten geht heute gar nichts mehr. Im jungen Team der BDC|Akademie übernimmt diese Rolle der Geschäftsführer des BDC Dr. rer. pol. Ronny Dittmar, der nach seinem Studium der Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth für mehr als sechs Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich eHealth & Health Communication und als freier Berater tätig war. Abschluss war seine Promotionsarbeit mit dem Thema „Informationstechnologische Innovationen im Gesundheitswesen“. Seit 2012 ist Dr. Dittmar beim BDC, ist hier verantwortlich für die gesamte EDV, vernetzt den BDC mit den ‚Neuen Medien‘, pflegt die aufwendigen E-Learning-Programme und entwickelt die neue Website des BDC.

Dieses Team hat sich zum Ziel gesetzt, neben den etablierten Strukturen auch neue Akzente im Programm der BDC|Akademie zu setzen, die insbesondere an der klinischen Versorgung und den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen der tätigen Chirurginnen und Chirurgen ausgerichtet sind. Die großen Themen sind der Ausbau von curricularen Strukturen und die Integration multimedialer Elemente in die Fort- und Weiterbildungsprogramme, nicht zuletzt aber auch eine intensivere Kooperation mit den Fachgesellschaften.

Wir laden Sie alle herzlich ein, mit Ihren Ideen aktiv an der Gestaltung unserer gemeinsamen BDC|Akademie teilzunehmen.

Ihr Team der BDC|Akademie

Hier finden Sie das neue Programm der BDC|Akademie für 2016.

Gassen will auch kleinere Versorgungsprojekte fördern

Der von der Bundesregierung beschlossene Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung sollte nach Ansicht von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nicht nur für Großprojekte genutzt werden. Gerade in kleineren Vorhaben stecke häufig ein hohes innovatives Potenzial, sagte Gassen den PraxisNachrichten.

Ausschlaggebend für eine finanzielle Förderung sei in erster Linie, ob das eingereichte Projekt ein hohes Potenzial besitze, die medizinische Versorgung aller Versicherten dauerhaft zu verbessern. „Wenn das gegeben ist, spielt die Größe eine untergeordnete Rolle“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV. Er sprach sich dafür aus, auch kleinere Projekte als förderungswürdig einzustufen.

Jährlich 300 Millionen Euro

Mit dem Innovationsfonds sollen ab 2016 neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung im Gesundheitswesen gefördert werden. In den nächsten vier Jahren stehen dafür jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Der Gesetzgeber möchte damit innovative Ansätze in der Versorgung fördern und evaluieren. Damit eröffne sich die Chance, dass der Zugang zu Innovationen und die Aufnahme neuer Versorgungsformen in die Regelversorgung für alle Versicherten beschleunigt werde, betonte Gassen.

Viele förderungswürdige Projekte im ambulanten Bereich

In der ambulanten Versorgung könnten Gassen zufolge zum Beispiel Vorhaben in den Bereichen Pflegeheimversorgung, Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten oder Telemedizin initiiert und gefördert werden.

Einen weiteren Schwerpunkt stellten Versorgungsmodelle in strukturschwachen Regionen dar, sagte Gassen. Gerade dort biete es sich an, unterschiedliche Wege auszuprobieren. Die Vertragswerkstatt der KBV habe bereits eine Fülle von konkreten Vorschlägen vorgelegt. Als Beispiel nannte er ein Konzept zur Weiterentwicklung der neuropsychiatrischen Versorgung.

Auch Praxisnetze können Förderung beantragen

Neben der KBV, den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden könnten auch Praxisnetze Förderanträge einreichen. Sie erprobten schließlich innovative Versorgungsformen, bei denen es sinnvoll wäre, sie in die Regelversorgung zu übernehmen, hob Gassen hervor. Im Bereich der Versorgungsforschung plädiere er für eine Evaluation der Richtlinie zur spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung.

Der Innovationsfonds

Mit dem im Sommer verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Einrichtung eines Innovationsfonds beschlossen. Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro bereit – 225 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung.

Ziel ist es, über die Förderung innovativer Projekte die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterzuentwickeln und zu verbessern. Gesetzliche Förderkriterien sind zum Beispiel die Verbesserung der Versorgungsqualität und -effizienz, Behebung von Versorgungsdefiziten und die Optimierung der Zusammenarbeit.

Der Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Ein Innovationsausschuss entscheidet dort über die Vergabe der Fördermittel. Zu den zehn stimmberechtigten Mitgliedern gehören neben Vertretern der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Bundesgesundheits- sowie Bundesforschungsministeriums auch der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen. Bei den Beratungen müssen auch die Voten des Expertenbeirats berücksichtigt werden. Dessen Mitglieder werden in Kürze vom Bundesgesundheitsministerium benannt.

Anträge auf Förderung von Projekten können unter anderem einreichen die Kassenärztlichen Vereinigungen, KBV, Krankenhäuser, Krankenkassen, Universitäten, Berufsverbände sowie Praxisnetze. Die erste Förderperiode startet Anfang 2016.

Weiterführende Informationen
Regelung zum Innovationsfonds im Sozialgesetzbuch V: Paragraf 92 a
Regelung zum Innovationsfonds im Sozialgesetzbuch V: Paragraf 92 b

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Fehlende Identifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte

Die Identifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/6725) der Fraktion Die Linke. Ob das Foto auf der eGK tatsächlich die richtige Person abbilde, sei nicht überprüft worden. Gesundheitskarten seien schon mit Comicfiguren statt Passfotos ausgegeben worden. Zudem sei es offenbar möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, wie sie diese Probleme einschätzt.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Kritik an GOÄ-Verhandlungen

Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes warnt die Bundesärztekammer (BÄK), ihre Kompetenzen bei den laufenden Verhandlungen zur Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) zu überschreiten. “Die Bundesärztekammer hat keine demokratische Legitimation, eine GOÄ mit dem jetzt bekannt gewordenen Paragrafenteil zu verhandeln”, so Dr. Dirk Heinrich. “Die vorgesehenen Änderungen der Vergütungssystematiken drohen, tief in das Wesen des freien Arztberufes einzugreifen. Dafür fehlt der BÄK das Mandat der Ärzteschaft.”

Nach Einschätzung von Verbands-Chef Heinrich sei für Änderungen im Paragrafenteil eine breite Diskussion der bekannten Sachverhalte in der Ärzteschaft unabdingbar. Dies könne im Rahmen eines außerordentlichen Ärztetags geschehen.

Heinrich: “Zentrale Elemente des freien Berufes, nämlich neue Leistungen in die eigene Gebührenordnung aufnehmen zu können und den Korridor der Honorierung frei zu bestimmen, werden eingeschränkt oder ganz beschnitten.” Für solch prinzipielle und weitreichende GOÄ-Veränderungen fehle der BÄK das Verhandlungsmandat, ergänzt der NAV-Vorsitzende.

Kritisch sei weiterhin die drohende Angleichung der Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. “Anstatt die veralteten Leistungslegenden zu modernisieren und eine angemessene Bewertung auf betriebswirtschaftlicher Grundlage festzulegen, droht eine GOÄ nach Vorbild des EBM.”

Die Einführung einer “Gemeinsamen Kommission” aus Vertretern von BÄK, PKV und Beihilfestellen komme dem Bewertungsausschuss aus KBV- und Kassenvertretern nahe. Darüber hinaus werde der so genannte robuste Einfachsatz künftig kaum überschritten werden können, befürchtet Heinrich.

Für die Abrechnung des zweifachen Satzes werde es lediglich eine eingeschränkte Liste mit Begründungen geben. “Damit finden die Behandlungsintensität oder die Schwere einer Erkrankung keine Berücksichtigung mehr. Eine individuelle Rechnungsstellung durch flexible Multiplikatoren auf Basis einer professionell autonomen Entscheidung des Arztes wird dann nicht mehr möglich sein”, kritisiert der NAV-Vorsitzende.

Die in den vergangenen Wochen stückweise bekannt gewordenen Reforminhalte gehen nach Einschätzung Dr. Heinrichs weit über die Beschlusslage des Deutschen Ärztetags hinaus. “Durch die Annäherung der GOÄ an den EBM werden die Weichen in Richtung einer einheitlichen Gebührenordnung gestellt. Damit liefert die Bundesärztekammer eine Steilvorlage für die Bürgerversicherung. Diese wegweisenden Entscheidungen können nicht einer kleinen Runde von Verhandlungsführern überlassen werden”, konstatiert der NAV-Vorsitzende.

Quelle: NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, http://www.nav-virchowbund.de