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Allianz Deutscher Ärzteverbände: Patientenversorgung? Keine Zeit.

Berlin, den 11.01.2023 – Es bleibt einfach keine Zeit mehr für die Patientenversorgung. Nicht erst seit der Forderung des Virchowbundes nach einer Vier-Tage-Woche für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hat sich gezeigt, dass im Rahmen einer Regelarbeitszeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich die Nachfrage nach Diagnostik, Therapie, Betreuung und Zuwendung ausreichend erfüllt werden werden kann.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände als Zusammenschluss von sechs großen ärztlichen Dachverbänden fordert mit Nachdruck dringend notwendige Reformen und bessere Rahmenbedingungen. “Die Ärzteschaft und deren Fachpersonal müssen rasch wieder in der Lage sein, sich ihren Patienten zu widmen. Zurzeit sitzen sie als Folge einer überbordenden Bürokratie am Schreibtisch – eine untragbare Situation”, erklärt der turnusmäßige Sprecher der Allianz, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

„Es ist allen bewusst, dass Niedergelassene als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Budgetbedingungen verpflichtet sind, 25 Wochenstunden Versorgung für gesetzlich Versicherte anzubieten. Dieser Vorgabe kommen wir selbstverständlich nach, mehr ist aber nicht mehr darstellbar.“ Die Bürokratie erfordert mittlerweile gut ein Drittel der Arbeitszeit, die den Patienten nicht mehr zur Verfügung steht. Zudem leiden die Praxen unter Personalmangel, unter anderem weil die Arbeitszeiten und die Bezahlung in den Praxen schlechter sind als in anderen Dienstleistungsbereichen. Das Praxispersonal erhielt zudem im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen keine Coronaprämien, obwohl gerade in den Praxen die Mehrzahl aller an Corona Erkrankten behandelt wurden. In den Kliniken frisst der Bürokratieaufwand, zusätzlich befördert durch ökonomischen Druck, ebenfalls wertvolle ärztliche Behandlungszeit.

“Die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und deren Teams müssen sich sofort spürbar verbessern. Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Praktisch heißt das: Die Patientenversorgung endet ganz im Sinne der Bürokratie an der 25-Stunden-Grenze”, betont Rüggeberg. “Die Allianz Deutscher Ärzteverbände bietet den Entscheidungsträgern in der Politik ihre Unterstützung an, schnell umsetzbare und wirksame Lösungen mit zu entwickeln, die die Situation der Ärzteschaft und der Patienten und Patientinnen verbessern können.”

Siehe auch die Pressemitteilung des Virchowbundes “Praxen sollen mittwochs schließen”

Allianz Deutscher Ärzteverbände
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen an OPS 2023 angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 11.01.2023 die Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen bekannt gegeben. Anlage 1 der Richtlinie wurde an den OPS 2023 angepasst.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS), herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden Kodes an die aktualisierte Version des OPS erforderlich.

Der vollständige Text zum Beschluss befinden sich auf der Webseite des G-BA.

BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.

Zi: Fachkräftemangel verschärft sich auch in ambulanter medizinischer Versorgung

Der substanzielle Mangel an geeigneten Fachkräften ist längst in der ambulanten medizinischen Versorgung angekommen. Auch die rund 4.200 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben zunehmend Probleme, qualifiziertes ärztliches und nichtärztliches Personal zu finden. Zwei Drittel der befragten MVZ schätzte die Verfügbarkeit von nichtärztlichem medizinischen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein. Zur gleichen Aussage kamen drei Viertel der MVZ in ländlichen Regionen. Knapp die Hälfte der MVZ war 2019 mit konkreten Problemen bei der spezifischen Personal-Nachbesetzung konfrontiert. Kaum anders sieht es beim ärztlichen Personal aus: Mehr als 60 Prozent der befragten MVZ schätzten hier die Verfügbarkeit von geeignetem ärztlichen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein, in ländlichen Regionen waren es sogar gut 90 Prozent. Knapp ein Drittel der befragten MVZ wies 2019 Nachbesetzungsprobleme bei ärztlichem Personal auf. Am häufigsten wurde das Fachgebiet der Allgemeinen Chirurgie genannt.

Das sind zentralen Ergebnisse des Zi-MVZ-Panels, einer aktuell vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Befragung von rund 3.600 teilnahmeberechtigten MVZ und ihnen gleichgestellten Einrichtungen nach §§ 95 bzw. 311 SGB V. In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 214 MVZ ein, die im Zeitraum von September 2020 bis Mai 2021 an der Online-Befragung des Zi teilgenommen haben.

Zur gesamten Umfrageübericht des Zi

9. D-Arzt-Forum des Bundesverbands der Durchgangsärzte e.V.

Vom 22. bis zum 24. September 2022 fand das 9. D-Arzt-Forum zum zweiten Mal in Dortmund im großen Hörsaal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter Leitung von Dr. med. Jens-Peter Stahl statt. Herr Dr. Stahl, Direktor der Unfallklinik Dortmund, hatte zum Jahreswechsel die Präsidentschaft des Bundesverbands für Durchgangsärzte (bdd) von seinem Vorgänger, Prof. Dr. med. Felix Bonnaire, übernommen.

Erstmalig wurden in der Veranstaltung alle drei von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geforderten Fortbildungskurse zur Rehamedizin und Rehamanagement, zur Kindertraumatologie und ein Gutachtenkurs angeboten, die bei den Teilnehmern auf sehr große Resonanz stießen. Insbesondere in der Kindertraumatologie wurden neben den immerwährenden Themen typischer Verletzungen und deren Behandlung auch das Management von Komplikationen offen angesprochen und diskutiert. Alle drei Kurse hatten hochrangige Referenten und das Niveau der Veranstaltung war dementsprechend hoch, was von den Teilnehmern auch so wertschätzend kommuniziert wurde.

Gleichzeitig bestand für die D-Ärzte die Möglichkeit, über aktuelle Herausforderungen in der Entwicklung der D-ärztlichen Tätigkeit mit Vertretern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), des bdd und einem den bdd beratenden Juristen zu diskutieren. Dafür wurde ein neues Format im D-Arzt-Forum eingeführt, das als politischer Vormittag in Form einer Roundtable-Diskussion mit intensiver Beteiligung, auch der Zuhörerschaft, große Resonanz fand. Dieses Format wird daher sicher auch fortgeführt werden.

Deutlich wurde, dass der bdd in der Öffentlichkeit und auch gegenüber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Interessen der Mitglieder vertreten kann und diesbezüglich in einem konsensuellen Austausch mit allen Beteiligten steht.

Zukünftig wird der bdd von zwei Juristen beraten werden: Dr. Thorsten Süß aus der Kanzlei BLD in Köln und Jörg Sperling aus der Kanzlei AdVoMediTax in Berlin, Leipzig und Chemnitz.

Thorsten Schmitt, Geschäftsstellenleiter des Landesverbandes West der DGUV, und Rechtsanwältin Barbara Berner, Bereichsleiterin Stabsbereich Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, diskutierten intensiv über strukturelle Neuerungen im D-Arzt-System. Insbesondere wurde unter Beteiligung von Herrn Dr. Süß, der erfreulicherweise ebenfalls an der Roundtable-Diskussion teilnahm, auch die haftungsrechtliche Situation des D-Arztes erörtert.

Seitens der Zuschauer wurde D-ärztlicherseits aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten in den D-Arztpraxen die Überarbeitung der UV-GOÄ gefordert. Mit den Vertretern der Landesverbände West (Herr Schmitt) und Nordwest (Herr Ideker) der DGUV wurde über die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen ambulanten D-Ärzten untereinander diskutiert, um die D-ärztliche Versorgung flächendeckend auch zukünftig sicherstellen zu können. Dabei wurde insbesondere auf die in den letzten Jahren sinkende Zahl niedergelassener Durchgangsärzte hingewiesen und gerade im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Praxen mehr Flexibilität gefordert.

Alle Teilnehmenden waren sich darüber einig, dass es sich bei dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren um ein System hoher Qualität und Struktur handelt, das unbedingt zukunftssicher weiterentwickelt werden muss. Dafür ist es notwendig, die Vergütung so anzupassen, dass Praxen sich auch weiterhin in dieses System einbringen können, ohne dem zunehmenden wirtschaftlichen Druck zu erliegen. Diese Weiterentwicklung ist im ambulanten, aber auch stationären Bereich nur mit gemeinsamer Anstrengung aller Durchgangsärzte und ihrem Engagement möglich. Der bdd strebt dazu die Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der DGUV und den anderen orthopädisch-unfallchirurgischen Berufsverbänden unter anderem in der gemeinsamen BG-Kommission (GBK) an.

Zum Programm des „9. D-Arzt-Forum vom 22. bis 24.09.2022 in Dortmund“

Arbter D: 9. D-Arzt-Forum des Bundesverbands der Durchgangsärzte e.V. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_09.

Personalia im Dezember 2022

PD Dr. med. Stéphane Collaud ist seit Oktober 2022 neuer Chefarzt der Thoraxchirurgie am Standort Klinikum Merheim der Kliniken der Stadt Köln gGmbH.

Dr. med. Thomas Krause, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Chirurgie sowie Fußchirurg und zertifizierter „Kniechirurg“ der Deutschen Kniegesellschaft e.V. (DKG), wechselte von der Sportklinik Hellersen in Lüdenscheid im Oktober 2022 an das Fachklinikum Mainschleife in Volkach, wo er nun als Chefarzt tätig ist.

Dr. med. Siamak Pourhassan, niedergelassener Gefäßchirurg in Oberhausen, wurde 2022 im Rahmen der dritten Ländertagung in Wien/Hofburg zum Vertreter der niedergelassenen Gefäßchirurg:innen in den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie gewählt.

Dr. med. Hartmut Roth wechselte als Chefarzt zweier Kliniken in Thüringen an das Fachklinikum Mainschleife in Volkach. Der Spezialist für minimalinvasive Chirurgie wird den Bereich zusammen mit seinem Chefarztkollegen Dr. med. Thomas Steppat weiter ausbauen.

Prof. Dr. med. Hubert Stein hat im Oktober 2022 die Sektionsleitung Chirurgie des Oberen Verdauungstrakts innerhalb der Allgemein, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Klinikum der LMU München-Großhadern übernommen.

Dr. med. Carsten Schön ist Chefarzt der neuen Abteilung für arterielle Gefäßchirurgie der Klinik Vincentinum in Augsburg. Der Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie sowie endovaskulärer Chirurg (DGG) war zuvor 16 Jahre lang im Helios Klinikum München West tätig und dort seit 2016 leitender Oberarzt.

Dr. med. Karsten Wallroth ist der neue Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie des Kreiskrankenhauses in Stollberg. Wallroth ist seit 1990 in der Klinik tätig und war dort u. a. leitender Oberarzt. Eines seiner Ziele ist die Weiterentwicklung des 2013 etablierten EndoProthetikZentrums am Haus.

PD Dr. med. Markus Ralf Winny ist seit Oktober 2022 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss. Er war zuletzt als leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Medizinische Hochschule Hannover Zentrum Chirurgie tätig und ist spezialisiert auf roboterassistierte Chirurgie.

PD Dr. med. Ruoyu Zhang, FACS, ist seit Januar 2022 neuer Leiter der Sektion Thoraxchirurgie in der Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Proktologie am Klinikum Herford, Ruhr-Universität Bochum.

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2022 per Zoom

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

alles neu und besser in 2023?

Nach schwierigen Jahren in den Praxen und Kliniken bleibt uns keine Zeit zum Durchatmen. Berlin und Düsseldorf bestimmen durch aktive, aber wechselnde politische Akteure*innen unsere Arbeit der nächsten Jahre in entscheidender Weise. IGES, TSVG, GKV-FinStG, KHGG NRW, etc., sie alle bestimmen unsere Zukunft. Um nicht nur bestimmt zu werden, sondern mitgestalten zu können, sind wir alle aufgefordert, uns aktiv an den Prozessen zu beteiligen. Wir freuen uns, alle Interessierten Kolleginnen und Kollegen zu einem Update mit wichtigen Neuerungen zu dieser Zoom-Mitgliederversammlung und Wahl eines neuen Vorstands einladen zu dürfen. Seien Sie dabei!

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2022

07. Dezember 2022, 15:00 – 17:00 Uhr

Videokonferenz per Zoom (Zoomlink geht Ihnen per E-Mail vom BDC zu)

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Dazuschalten!

Dr. S. Gregor,  Prof. Dr. Bouillon
PD Dr. P. Fellmer, Dr. S. Gregor
Vorstand des BDC|LV Nordrhein

Anmeldung

KBV: Koalition zeigt “ärztefeindliche Flaterate-Mentalität”

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert. In dem Antrag geht es um die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) über eine sogenannte “TI-Pauschale”.

“Bundesgesundheitsministerium und gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen”, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Dem Fass den Boden schlage aber aus, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dazu in Vorleistung gehen müssten, denn bis zur Erstattung könnten bis zu 72 Monate vergehen. “Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Die KBV dagegen schlägt vor, dass künftig GKV-Spitzenverband und TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren, ähnlich wie die Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.

Zur Pressemitteilung der KBV vom 18.11.2022

BDC|Saarland Jahrestreffen in 2022

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

zu einem Informations- und Meinungsaustausch laden wir Sie herzlich zur Jahresversammlung 2022 ein. Im Rahmen der Jahresversammlung waren ursprünglich Neuwahlen geplant. Aus verschiedenen Umständen konnten die Einladungen zur Neuwahl nicht zeitgerecht zugestellt werden. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Bongers als Vorsitzender werden Herr Prof. Pohlemann und Herr Dr. Bastian die Arbeit des Landesverbandes Saarland bis zur Neuwahl im Frühjahr weiterführen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Bongers
Vorstand BDC|Saarland

Mittwoch, 23.11.2022 im Anschluss an das BG Unfallseminar
18:30 – 19:00 Uhr
Chirurgie Hörsaal Uniklinik Homburg IMED Gebäude Nr. 41
Programm 2022
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