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Apps und Online-Dienste auf dem Vormarsch

Der EPatient-Survey zeigt, wie Patienten das Internet heute nutzen

Therapiebezogene Internetdienste und Apps prägen mehr und mehr das Therapieverhalten und die Meinung der Patienten über ihre Erkrankung. Das ist ein Ergebnis des 5. EPatient-Surveys. Laut der Umfrage nutzen das Internet rund 40 Millionen Bürger, also die Hälfte aller im Land lebenden Menschen, um sich über Gesundheits- und Krankheitsfragen zu informieren.

„Die Deutschen haben sich in Sachen Gesundheit emanzipiert“, sagt Autor Dr. Alexander Schachinger von EPatient RSD bei der Vorstellung der Studie. Die landesweit größte Befragung zum „Patienten im Netz“ zeige, dass sich die Bürger nicht nur informieren, sondern auch immer häufiger neue Dienste nutzen. „Für Millionen von Bürgern – Gesunde wie Patienten  sind webbasierte Krankheits- und Gesundheitsdienste jetzt schon Realität“, betont Schachinger. Der Forscher konstatiert dabei, dass diese Entwicklung weitgehend losgelöst vom traditionellen Gesundheitswesen stattfindet: Während Wissenschaft und Politik abstrakt über Evaluation und Gütesiegel debattierten, sammelten die Patienten praktische Online-Kompetenz. Die neue Generation von Anwendungen werde mehrheitlich von Herstellern, insbesondere Startups angeboten, die ursprünglich nicht dem Gesundheitssystem angehörten.

Nutzer verfügen über hohes Bildungsniveau Laut der Studie liegt der durchschnittliche Gesundheits-Surfer mit 59 Jahren über dem demographischen Durchschnitt. Die Befragten seien allerdings höher gebildet als der Bevölkerungsdurchschnitt. 32 Prozent verfügten über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. 54 Prozent der Gesundheits-Surfer seien Frauen. Ein wesentlicher Auslöser, um ins Netz zu gehen, sei die persönliche Betroffenheit: 43 Prozent der Teilnehmer gaben an, chronisch krank zu sein, 29 Prozent surften aufgrund akuter Beschwerden, 15 Prozent aus allgemeinem Interesse. 13 Prozent nutzten das Internet, weil Angehörige unter gesundheitlichen Problemen leiden.

Wofür wird das Netz genutzt?

Besonders beliebt unter den Befragten war laut Schachinger, sich über Medika- mente im Netz zu informieren und ihre Verträglichkeit zu checken. 43 Prozent der Befragten nutzten diese Möglichkeit. 38 Prozent hatten im Internet bereits Medikamente oder Arzneimittel gekauft und 22 Prozent in Online-Foren Fragen gestellt oder diskutiert. Insbesondere neuere Apps und Anwendungen verbreiteten sich derzeit, so der Autor: 9 Prozent der Befragten verwendeten Coaching-Apps, um mit ihrer Erkrankung im Alltag besser um- zugehen. Ebenfalls 9 Prozent nutzten eine App in Zusammenhang mit einem Medizingerät, beispielsweise für Datensammlung oder den richtigen Gebrauch. 6 Prozent ließen sich von einer App dabei unterstützen, ihre Medikamente richtig einzunehmen. Und ebenfalls bereits 6 Prozent der Patienten gaben an, eine elektronische Gesundheitsakte zu nutzen, obwohl sie diese teilweise selbst bezahlen und pflegen müssen. Noch in der Pilotphase befinden sich Online-Sprechstunden, nur 0,7 Prozent haben sie bereits genutzt.

Überwiegend große Zufriedenheit mit neuen Anwendungen

„Während das Gesundheitssystem blockiert, haben Patienten den Nutzen von Apps längst entdeckt“, betont Schachinger. 46 Prozent der Befragten gaben an, durch eine Medikamenten-App deutlich besser, 30 Prozent etwas besser mit ihrem Medikationsregime zurecht zukommen. Coaching-Apps überzeugten ferner durch ihre Leistung: 80 Prozent ihrer Nutzer hatten dadurch ihre Erkrankung „deutlich“ bis „etwas besser“ im Griff. Ebenfalls 80 Prozent derjenigen, die eine App zusammen mit einem medizinischen Gerät nutzen, speicherten ihre Werte dadurch regelmäßig und hatten einen vollständigeren und besseren Überblick über ihren Krankheitsverlauf. 87 Prozent der Nutzer von Online-Gesundheitsakten gaben an, sie helfe ihnen deutlich bei unterschiedlichen Arztbesuchen und bei Zugriff auf Krankheitsdaten.

Zwangsweise Patientensouveränität“

Auf die Frage, aus welcher Quelle die Teilnehmer die Informationen zu Apps und Online-Diensten erhalten haben, antworteten 58 Prozent, dass sie selbst darauf gestoßen wären. 20 Prozent hatte den Tipp über die Medien bekommen, 14 Prozent über Freunde. Dagegen wünschten sich knapp über die Hälfte der Nutzer (51 Prozent) Empfehlungen vom Arzt, 34 Prozent von der Krankenkasse, nur 27 Prozent wollen auch weiterhin alleine im Netz suchen. Es folgen Patientenorganisationen (22 Prozent), Apotheke vor Ort (17 Prozent), Krankenhaus (10 Prozent), Hersteller (10 Prozent) und Versandapotheke (5 Prozent). „Patientensouveränität wider Willen,  51% so könnte man die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit zusammenfassen“, konstatiert Studien-Autor.

Langsam wachsende Zahlungsbereitschaft

Mit dem Nutzen wächst auch die Zahlungsbereitschaft, so Schachinger. 8 Prozent der Umfrageteilnehmer haben bereits Geld in einen Dienst investiert. Im Vorjahr waren es  3 Prozent. Die Bereitschaft dafür ist allerdings wesentlich höher: 28 Prozent könnten sich vorstellen, zwischen 10 bis 20 Euro zu bezahlen. 11 Prozent geben an, dass Geld keine Rolle spielt, wenn die App oder der Dienst bei der Therapie nachweislich helfen kann. 50 Prozent sind grundsätzlich nicht bereit, für Apps oder Online-Dienste zu bezahlen. In der Vorgängerumfrage von 2015 waren dies noch 80 Prozent.

Gespaltene Meinungen beim Thema Datenschutz

In einer offenen Antwortkategorie konnten die Befragten angeben, ob sie der Meinung sind, man könne dem Internet Daten anvertrauen oder nicht. Nur 7 Prozent hatten dazu keine Meinung, ebenfalls 7 Prozent waren dabei unsicher oder unentschieden, 43 Prozent plädierten für die Nutzung webbasierter Datenverarbeitung, ebenso viele lehnten diese jedoch ab.

Druck auf Ärzte und andere Akteure wächst

Mit der Gesamtentwicklung verbunden ist laut Schachinger ein steigender Druck auf Ärzte, Kliniken und weitere Akteure, „den digitalen Patienten abzuholen und ihm entsprechen zu können“. Handlungsbedarf sieht er vor allem auf Seiten der Mediziner, die sich viele Patienten als „digitalen Lotsen“ wünschten. Sie bräuchten Hinweise, welche Apps gut sind und welche sie ihren Patienten empfehlen könnten. Das Ausland sei in der E-Patient-Forschung wesentlich weiter. Schachinger warnt: „Deutschlands Evaluationsforscher hinken der internationalen Entwicklung rund fünf Jahre hinterher. Was fehlt“, bemerkt er mit Blick auf die jüngste Gesundheits- App-Studie der Universität Hannover, „ist, dass zum einen internationale Erfahrungen berücksichtigt und zum anderen ihre Konzepte für digitale Praxis auch in Deutschland angewandt werden.“

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 26.08.2016

Vereinsgründung: Ambulante Ethikberatung in Hessen

In Hessen startet die bisher bundesweit einzigartige Initiative zur Beratung ethischer Konflikte im ambulanten Bereich.

“Während Ethikkommissionen in Krankenhäusern inzwischen ihren festen Platz haben, fehlen adäquate Angebote auf ambulanter Ebene”, so Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Um diese Lücke zu schließen, gründete sich am gestrigen Abend der Verein “Ambulante Ethikberatung in Hessen e.V.”. “Es bedarf einer Anlaufstelle für ethische Fragestellungen, an die sich alle Betroffenen wenden können – ob Patienten, Ärzte, Pfleger oder Angehörige”, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident.

Die Idee zur Initiierung des Pilotprojekts ging bereits im Jahr 2012 vom Präsidenten der Landesärztekammer aus. 2014 wurde dann mit den Planungen zur Umsetzung begonnen. Aus verschiedenen Fachrichtungen und Berufsgruppen haben sich dazu bereits 27 Personen zu ethischen Beratern qualifizieren lassen, darunter Ärzte, Pfleger, Juristen, Betreuer und Theologen. Die ehrenamtlich Tätigen werden zunächst in den Regionen Marburg-Biedenkopf und Frankfurt am Main/Offenbach tätig sein. Als Grundlage für die Qualifizierung zum Ethikberater wurde das bundesweit anerkannte Curriculum für stationäre Ethikkommissionen der Akademie für Ethik in der Medizin für den ambulanten Bereich angepasst. “Weder in Deutschland noch international gibt es ausreichend Daten zur Ethikberatung in der ambulanten Behandlung. Ein Projekt, das so viele verschiedene Perspektiven einbezieht, gibt es in dieser Form noch nicht”, so Kornelia Hoppi Götze, Vorsitzende und Projektleiterin der Arbeitsgruppe “Ambulante Ethikberatung Marburg”.

Ab Herbst werden die Berater ihre Tätigkeit aufnehmen, die Landesärztekammer Hessen wird den Verein bei der Annahme und Vermittlung von Anfragen unterstützen. “Die Berater werden unter anderem mit Fragen zu ethischen Konfliktfällen am Lebensende von Patienten konfrontiert werden. Auch Uneinigkeiten bei der Behandlung oder in Versorgungsfragen werden auftreten”, so die Einschätzung von Boris Knopf, geschäftsführender Teamleiter des PalliativTeams Frankfurt gemeinnützige GmbH und Verantwortlicher für die Modellregion Frankfurt am Main/Offenbach.

Die Ethikberatung soll dabei helfen, Einzelfälle mit der nötigen Neutralität zu betrachten und so zur Lösungsfindung von ethischen Konflikten im Sinne der Betroffenen beizutragen.

Am Abend der Vereinsgründung wurden außerdem die fünf Mitglieder des Vorstands gewählt:

  • Vorsitzender ist Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach,
  • den 2. Vorsitz übernimmt Kornelia Hoppi Götze.
  • Das Amt des Schriftleiters hat Boris Knopf inne und
  • Bernd Posdzich ist Kassenwart.
    Pfarrer Hans Karl Müller wurde als weiteres Vorstandsmitglied gewählt.

Quelle: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main, https://www.laekh.de/, 06.07.2016

7. Jahrestagung 2016 BDC|Hessen

Mittwoch, 21. September 2016 um 19:00 h

ASKLEPIOS Klinik Langen
(1. Etage, Konferenzraum)
Röntgenstraße 20
63225 Langen

 

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie wieder sehr herzlich zur 7. Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hessen und des HCV e.V. zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung ein.

Schwerpunkt unserer Jahrestagung ist die Aufklärung über Alternativen zur  Operation. Wird dem nicht adäquat Rechnung getragen, sind die Probleme  vorprogrammiert. Konkret bedeuten Alternativen z. B.: Können Schilddrüsenknoten nur noch bei Malignitätsverdacht operiert werden? Oder: Da bei Leistenbrüchen des Mannes das Argument einer Inkarzerationsgefahr für die Operation nicht stichhaltig ist, gilt hier grundsätzlich die Watchful-Waiting-Strategie?

In den kurzen Vorträgen wird mit konkreten klinischen Beispielen diesen Fragen nachgegangen.

Über Ihr zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Schwalbach                  Prof. Dr. Dr. Ernst Hanisch
1. Vorsitzender des HCV e.V.      1. Vorsitzender BDC e.V. – LV Hessen

Weiterführende Informationen
Einladung 7. Jahrestagung BDC|Hessen

Sonderausgabe: Hygiene in der ambulanten Chirurgie

„Hygiene in der ambulanten Chirurgie“ ist das Thema unserer diesjährigen Sonderausgabe der Passion Chirurgie.

In der Ausgabe finden Sie eine prägnante Übersicht über die Notwendigkeit, Art, Umfang und Strukturierung von Hygiene sowie den damit verbundenen Arbeitsschutz in der ambulanten Chirurgie. Aktuelles und in vielen Einzelpublikationen verstreutes Wissen zur Hygiene wird gebündelt und zusammengefasst dargestellt.

Das Besondere dabei: Exklusiv in unserer App BDC|Mobile können Sie zu den einzelnen Artikeln der Ausgabe praxisnahe Videobeiträge anschauen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Die Videos sind Auszüge aus der DVD „Hygiene-Management in der ambulanten Chirurgie“, die Sie auch separat im BDC|Shop erwerben können.

BÄK warnt vor Rückschritten bei der Sicherheitskultur

Erheblichen Änderungsbedarf sieht die Bundesärztekammer (BÄK) bei dem Konzept der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für die Krankenhausversorgung. Das geht aus der Stellungnahme der BÄK zu dem Vorbericht hervor, den das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgelegt hat.

Zwar sei es dem IQTIG innerhalb kurzer Frist gelungen, mit Hilfe von Literaturrecherchen, explorativen Berechnungen und bereits vorliegenden Qualitätssicherungsdaten potenziell geeignete Qualitätsindikatoren zu identifizieren. Wie daraus aussagefähige Qualitätsprofile von Krankenhausfachabteilungen generiert werden sollen, bleibt aus Sicht der BÄK jedoch weitgehend unklar.

Besonders kritisch sieht Dr. Günther Jonitz, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, die unzulässige Verkürzung des bisher erreichten Verständnisses von Patientensicherheit auf das Konstrukt einer „Patientengefährdung“. „Dies ist nicht nur methodisch fragwürdig, sondern würde auch einen Rückschritt für den Aufbau einer Sicherheitskultur bedeuten, die auf Prävention setzt und nicht auf Schuld und Sanktion“, so Jonitz.

Darüber hinaus treibe das Konzept in seiner jetzigen Form den Trend zur Zentralisierung der Qualitätssicherung auf Bundesebene noch weiter voran, kritisiert Jonitz. Er bezieht sich dabei auf die Durchführung des Strukturierten Dialogs, der bisher als Verständigungsinstrument zwischen Krankenhäusern und regionalen Einrichtungen der Landesebene eingesetzt wird.

Mit dem Konzept soll der Auftrag des Gesetzgebers (§ 136c SGB V) umgesetzt werden, den Landesbehörden Indikatoren für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 18.08.2016

Bilanz 2015: 19,2 Millionen Patienten stationär behandelt

Im Jahr 2015 wurden 19,2 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus behandelt, 34 800 Behandlungsfälle oder 0,2 % mehr als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, dauerte der Aufenthalt im Krankenhaus wie im Vorjahr durchschnittlich 7,4 Tage.

In 1 953 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 498 000 Betten zur Verfügung. Das waren 2 700 Betten weniger als im Jahr zuvor. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (48,1 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers, jedes dritte Bett (33,7 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,3 %.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,6 %. Die Betten in öffentlichen Krankenhäusern waren zu 79,4 % ausgelastet, in freigemeinnützigen Häusern zu 76,1 % und in privaten Häusern zu 75,4 %.

Rund 882 300 Vollkräfte – das ist die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten – versorgten 2015 die Krankenhauspatientinnen und -patienten. 153 900 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 728 400 zum nichtärztlichen Dienst, darunter allein 320 200 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der im Krankenhaus beschäftigten Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 100 Vollkräfte (+ 2,1 %) und im nichtärztlichen Dienst um 19 700 Vollkräfte (+ 2,8 %) zu, während die Zahl der Pflegevollkräfte um lediglich 1 400 Vollkräfte (+ 0,5 %) stieg.

1,97 Millionen Patientinnen und Patienten nahmen 2015 eine stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Anspruch. Das waren 3 600 Behandlungsfälle weniger als im Vorjahr (- 0,2 %).

In 1 153 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen rund 164 700 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen private Träger die größten Anbieter: Hier standen fast zwei Drittel aller Betten (65,9 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,6 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,5 % des Bettenangebots.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 82,9 %. Öffentliche Einrichtungen erreichten eine Bettenauslastung von 91,6 %, die Betten privater Einrichtungen waren zu 80,4 % ausgelastet.

Rund 8 600 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 500 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2015 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 15.08.2016

Patientensicherheit

Deutscher Preis für Patientensicherheit

Eine bessere Sicherheitskultur in deutschen Gesundheitseinrichtungen zu schaffen – das ist zentrales Ziel des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS). Um sie weiter voran zu treiben, vergibt das Bündnis im Jahr 2017 zum vierten Mal den Deutschen Preis für Patientensicherheit. Die mit insgesamt 19 500 Euro dotierte Auszeichnung prämiert Best-Practice-Beispiele für mehr Patientensicherheit in Kliniken, Praxen, Pflegediensten, Apotheken sowie bei Healthcare-Anbietern, Verbänden, Gesundheitsämtern und Krankenkassen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2016. Den Preis schreibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit zusammen mit der Aesculap Akademie, der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der MSD SHARP & DOHME GMBH und dem Georg Thieme Verlag aus.

„Wir möchten mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit ein Zeichen für mehr Behandlungssicherheit setzen“, so Hedwig François-Kettner, die 1. Vorsitzende des APS. „Anhand von wirksamen Lösungsansätzen – beispielsweise aus dem Praxis- und Klinikalltag – können Gesundheitsinstitutionen zeigen, wie Fehler vermieden werden können.“ Die prämierten Maßnahmen sollen anderen Einrichtungen als Inspiration und Vorbild dienen. Neben der Patientensicherheit steht auch das Risikomanagement im Mittelpunkt: Zu diesen  Themen werden nachhaltige Best-Practice-Beispiele und praxisrelevante Forschungsarbeiten gesucht. Dazu gehören etwa Methoden zur Verbesserung der Arzneimittel-therapiesicherheit, zielgerichtete Aus-, Fort- und Weiterbildungen für medizinische Berufsgruppen, Ideen zur Optimierung der Infrastruktur und Ablauforganisation sowie Modelle für eine patientenfokussierte Kommunikation.  „Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen sind eingeladen, ihr ganzes Spektrum rund um Patientensicherheit einzubringen“, betont François-Kettner.

Der erste Platz ist mit 10 000 Euro, der zweite mit 6000 Euro und der dritte Platz mit 3500 Euro dotiert. Das APS verleiht den Deutschen Preis für Patientensicherheit auf seiner 12. Jahrestagung, die vom 4. bis 5. Mai 2017 in Berlin stattfindet. Wer Preisträger wird, entscheidet eine fachkundige Jury aus Pflege, Ärzteschaft, Apotheke, Selbsthilfe, Kostenträger und Patientensicher-heitsforschung gemeinsam mit Vertretern der Initiatoren. Einsendeschluss ist der 15. November 2016. Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.:

Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, http://www.aps-ev.de, 03.08.2016

Arztrecht im Fokus der neuen Passion Chirurgie

Es wird Sie nicht überraschen, dass der Arztberuf mit vielen juristischen Herausforderungen verbunden ist. Jedoch zeichnet sich ab, dass diese Herausforderungen zunehmen werden.

Das gilt natürlich für Situationen, in denen ein Patient zu Schaden gekommen ist und somit Themen wie Haftung und Schadensersatz sehr schnell brisant werden können. Aber auch Sachverhalte wie Abrechnung, kassenrechtliche Belange oder Arbeitsrecht bedürfen eines kühlen Kopfes und guter juristischer Beratung.

Nicht nur diese Themen, sondern auch neue Regelungen wie das Antikorruptionsgesetz machen es nicht leicht, den Überblick zu behalten.

Daher werden Ihnen die Artikel dieses Themenheftes einen detaillierten Einblick in die angesprochenen Bereiche geben.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gern bei Ihren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre Redaktion Passion Chirurgie

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Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe.

Montgomery warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht

Zu der Diskussion über eine mögliche Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, wie sie nach Medienberichten die Unions-Innenminister in einer Berliner Erklärung vorsehen, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Die angespannte innenpolitische Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen verleiten. Das Patientengeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre der Patientinnen und Patienten und wird als Grundrecht durch die Verfassung geschützt. Nur eine weitgehend uneingeschränkte ärztliche Schweigepflicht schafft die Voraussetzungen für das unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten.

Nach dem Berufsrecht der Ärztekammern haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist – auch über den Tod des Patienten hinaus – zu schweigen. Gemäß § 203 Strafgesetzbuch können Ärzte sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wenn sie ihre Schweigepflicht verletzen. Ärzte dürfen jedoch Auskunft geben, insbesondere wenn sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist.

Wann dies den Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Um Straftaten gegen Rechtsgüter, wie die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, zu verhindern, dürfen Ärztinnen und Ärzte im Wege des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB von der Schweigepflicht abweichen.

Einem konstruktiven Dialog mit der Politik und den Behörden über konkrete Fallsituationen steht die Ärzteschaft selbstverständlich offen gegenüber.“

Weiterführende Informationen
Schweigepflicht

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 10.08.2016

Reisestipendien für Studenten zum DGT-Kongress

In diesem Jahr vergibt die Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) erstmalig zehn Reisestipendien für Studenten zur Teilnahme an der Jahrestagung in Freiburg im Wert von 250 Euro.

Bewerbungsschluss ist der 04. September 2016. Hier finden Sie das Bewerbungsformular.

Die Jahrestagung findet vom 29.09. – 01.10.2016 zum 4.Mal gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Thorax- und Herzchirurgie und der Schweizer Gesellschaft für Thoraxchirurgie als sogenannte DACH-Tagung statt.

Weiterführende Informationen
Kongressprogramm
Informationen zur DGT