Alle Artikel von Julia Seifert

Editorial: Überwindung von Grenzen und Sektoren: Denkbar, aber auch machbar?

Der chirurgische Lebenslauf ist zwischenzeitlich für viele Kollegen durch Stagnation auf dem Niveau des Oberarztes oder gar Facharztes gekennzeichnet. Die Gründe dafür sind vielfältig und sicher ist es nicht immer primär persönliches Desinteresse an einer Weiterentwicklung. Doch was kann man tun? Schnell fällt bei dieser Frage der Blick ins Ausland und bekanntlich sind die Kirschen in Nachbars Garten ja immer dicker.

Um in die Diskussion etwas Sachlichkeit einzubringen, haben wir auf dem vergangenen Chirurgenkongress eine Sitzung unter dem Motto „Machen was denkbar ist – Beschäftigungsmodelle für Chirurgen im In- und Ausland“ abgehalten. Die rege Diskussion während der gesamten Sitzung zeigt die Relevanz des Themas, weshalb wir es gerne noch einmal für „Passion Chirurgie“ aufgearbeitet haben.

Die meisten der heute tätigen Chirurgen sind in klassisch hierarchischen Klinik-Modellen groß geworden – dessen Vor- und Nachteile sind uns allen bekannt.

Die gravierenden Veränderungen der Krankenhauslandschaft über die letzten Jahre haben allerdings zu neuen Rahmenbedingungen geführt, die das alte System oftmals als „etwas verstaubt“ erscheinen lassen. So ist die Anzahl vorhandener Chefarztstellen in etwa konstant geblieben. Allerdings ist die Position des Chefarztes aufgrund neuer Krankenhausorganisationsstrukturen mit einer in der Regel stark ökonomisch ausgerichteten Geschäftsführungsebene heute bei weitem weniger interessant als noch vor 20 Jahren.

Außerdem stagniert die Karriere Vieler auf dem Niveau des Oberarztes in Folge fehlender Abgänge in andere Bereiche. Angebote für Praxistätigkeiten sind reichlich vorhanden, diese werden allerdings kaum wahrgenommen. Gleichzeitig ist ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen ländlicher und städtischer Arztdichte entstanden, sodass in den ländlichen und kleinstädtischen Bereichen ein Nachwuchsmangel in Krankenhäusern und Praxen zu verzeichnen ist. Unter den Verbliebenen hat sich eine Umkehr des Geschlechterverhältnisses eingestellt, die nun auf der Ebene der Assistenzärzte angekommen ist.

Um das Berufsbild des Chirurgen wieder attraktiver zu gestalten, bedarf es somit auch im Hinblick auf die Karriere der Schaffung attraktiver Alternativen für Fach- und Oberärzte, wodurch das gesamte System wieder „beweglicher“ würde. Dabei müssen die oftmals geäußerten Wünsche der „Nachwuchsgeneration“ ausreichend gewürdigt werden.

Die heutige Situation zeigt, was Umfragen bestätigen: „Selbstständigkeit“ gilt für den Nachwuchs als eher unattraktiv. Vielmehr wird gezielt nach familienfreundlichen Arbeitszeiten, sicheren, d. h. tarifrechtlich geschützten Gehältern und Arbeitsbedingungen gesucht und natürlich sollen die Anforderungen des neuen Geschlechterverhältnisses berücksichtigt werden (Kinderbetreuung etc.).

Für eine solche Entwicklung kommen nur zwei Richtungen in Frage:

Die Neugestaltung der Chefarztebene und die Modifikation im Bereich des ambulanten/stationären Sektors (zunehmende Aufhebung der bisher gesetzlich streng geregelten Sektorengrenzen).

Was ist hier denkbar?

Bezüglich einer Umgestaltung der Chefarztebene ist schnell klar, dass dies im traditionellen deutschen System nicht möglich ist: Die Anzahl verfügbarer Stellen ist konstant oder eher rückläufig, z.B. durch die Zusammenführung von ehemals zwei eigenständigen Fächern Orthopädie und Unfallchirurgie.

Ein Modell, welches diesen Ansprüchen scheinbar nachkommen könnte, wäre ein Kollegialsystem, wie es aus dem Ausland bekannt ist. Da in Systemen mit etablierten Kollegialsystemen selbstverständlich andere Rahmenbedingungen herrschen, stellt sich natürlich die Frage, welche Vorraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Zweifelsfrei haben aber solche Systeme auch Nachteile, da in flachen Arbeitshierarchien oft Vorbilder fehlen und nur wenige Motivationsreize für eine individuelle Karriere oder Innovationen gesetzt werden.

Aus diesem Grunde wollen wir in den nachfolgenden Artikeln Kollegen zu Wort kommen lassen, die über langjährige Erfahrung in entsprechenden Systemen verfügen: Frau Dr. Merten hat ihre Ausbildung zur Chirurgin in den Niederlanden absolviert, Herr Lutz Koch, MD arbeitet als Consultant Orthopedic Surgeon im Mid Yorkshire NHS Trust. Beide berichten über die persönlichen Erfahrungen, Vorteile und Schwächen von Kollegialsystemen.

Der zweite „Hebel“ des ambulanten Sektors ist unmittelbar mit der sektorübergreifenden Versorgung/integrierten Versorgung verknüpft. Entsprechend der derzeitigen gesundheitspolitischen Förderung solcher Prozesse gibt es einen komplexen ordnungs- und berufspolitischen Rahmen, den der BDC-Justitiar Dr. J. Heberer erläutert.

Bei allen ordnungspolitischen Vorgaben dürfen bei der Gestaltung des ambulanten Sektors aber zwei Dinge nicht auf der Strecke bleiben: die Interessen der Patienten einerseits, andererseits aber auch die aktuellen Bedürfnisse und Wünsche der Ärzte: schließlich sollen diese unter den Bedingungen nicht nur arbeiten, sondern es muss das erklärte Ziel sein, diesen Bereich für die Ärzteschaft wieder attraktiv zu machen (Stichwort Weiterbildung).

Ein unseres Erachtens nach gelungenes Praxis-Klinik Modell wird Dr. P. Kalbe, Rinteln, vorstellen.

Die hier vorgestellten Erfahrungen sollen Anlass zum „Weiterdenken“ sein, welche Entwicklungen zur Schaffung attraktiver Beschäftigungsalternativen vorstellbar sind.

Seifert J. / Hennes N. Überwindung von Grenzen und Sektoren: Denkbar, aber auch machbar? Passion Chirurgie. 2012 Oktober; 2(10): Artikel 01_01.

Rezension: Operationsberichte Unfallchirurgie

Operationsberichte Unfallchirurgie
Hrsg. von Holger Siekmann und Lars Irlenbusch
Springer-Verlag
1st. Edition, 2012, XII, 234 S., 150 Abb., Softcover
ISBN: 978-3-642-20783-9, EUR [D] € 49,95
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Das vorliegende Buch umfasst auf insgesamt 231 Seiten eine kurze Einleitung, in der auf die Wichtigkeit der korrekten ärztlichen Dokumentation, im Besonderen der OP-Dokumentation als Operationsbericht hingewiesen wird, eine Übersicht zur Gliederung von Operationsberichten, Aspekte zur Verschlüsselung des Operationsberichtes sowie juristische Aspekte, die bei der Erstellung eines Operationsberichtes zu berücksichtigen sind und im Weiteren dann beispielhafte Operationsberichte, die nach anatomischen Kriterien gegliedert, den gesamten Bereich der Unfallchirurgie inklusive Weichteilchirurgie der Hand, Schulter und des Kniegelenkes und Fußes berücksichtigen.

Abschließend werden Nachbehandlungsschemata für osteosynthetisch oder anderweitig operativ versorgte Verletzungen der oberen und unteren Extremität dargestellt.

Leider unberücksichtigt bleiben plastische und rekonstruktive Techniken, wie z.B. lokale Muskellappenplastiken und Ringfixateurtechniken sowie die Anlage einer Thoraxdrainage und Eingriffe im Rahmen visceraler Traumata.

Fazit:

Insbesondere in Zeiten zunehmender Arzthaftungsprozesse bietet das Buch als Nachschlagewerk einen strukturierten Einblick in die korrekte Erstellung und Formulierung von Operationsberichten auf dem Gebiet der unfallchirurgischen Extremitäten-, Becken- und Wirbelsäulenversorgung.

Seifert J. Rezension: Operationsberichte Unfallchirurgie. Passion Chirurgie. 2012 Mai; 2(05): Artikel 03_05.

Rezension: Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie

Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie
Hrsg. Nikolaus Wülker
Thieme Verlag Stuttgart, ISBN: 978-3131299727
2. Aufl., korr. 2010, 560 S., 282 Abb., EUR [D] 34,95
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Das vorliegende Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie wurde fünf Jahre nach der Erstauflage nunmehr in 2. Auflage herausgegeben. Es umfasst 560 Seiten und 282 Abbildungen. Das Buch ist an Studenten der Medizin adressiert und soll als Lehrbuch und Nachschlagewerk dienen.

Eine didaktische Besonderheit dieses Buches ist die anatomische Gliederung des Inhaltes mit farbigen Markierungen. Sinnvoll und hilfreich erscheinen die dem jeweiligen Kapitel voran gestellten Untersuchungstechniken, welche zum Teil auch in Abbildungen bzw. graphisch dargestellt werden.

Bei der Durchsicht des Buches fällt auf, dass der Schwerpunkt auf dem Gebiet der Orthopädie liegt. Wesentliche Krankheitsbilder aus dem unfallchirurgischen Spektrum, die keinesfalls „Kolibris“ darstellen, sondern in jedes studentische Lehrbuch gehören, sind nicht abgebildet: HWS-Distorsion, Pilon-Frakturen, Infektionen von Weichteilen und Knochen, Verbrennungsverletzungen, Verletzungen der Körperhöhlen (Thorax und Abdomen), Aspekte der Rettungsmedizin.

Insofern darf widersprochen werden, wenn der Inhalt nicht hergibt, was auf dem Einband versprochen wird: „Schwerpunkt des Buches sind klinisch häufige und wichtige Erkrankungen“. Sicherlich unzureichend ist die lediglich einseitige kurze Abhandlung zum Thema Polytrauma.

Ebenfalls kritikwürdig sind einige der Abbildungen nach osteosynthetischen Frakturversorgungen mit zum Teil untypischer Osteosynthese oder unvollständigem Repositionsergebnis.

Aus meiner Sicht stellt das Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie keine sinnvolle Alternative zu den bisher gängigen Einzelstandardwerken, z. B. Checkliste Orthopädie und Checkliste Traumatologie, dar.

Eine dritte Auflage dieses Taschenlehrbuches sollte in jedem Fall im Bereich des unfallchirurgischen Themenspektrums aufgewertet werden.

Seifert J. Rezension: Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie. Passion Chirurgie. 2012 März; 2(03): Artikel 03_05.

Zukunftspläne – Vertreter der Oberärzte

Seit Anfang des Jahres 2010 ist das Referat für Oberärzte des BDC personell neu besetzt: PD Dr. Julia Seifert, Vertreterin der Oberärzte im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, und Dr. Norbert Hennes, Stellvertretender Vertreter der Oberärzte im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, lösen nach fünfjähriger Tätigkeit Prof. Dr. Schröder und PD Dr. Krones ab.

Wir, das heißt, das Referat der Oberärzte im BDC, verstehen uns als Vertreter der Interessen des so genannten Mittelbaus innerhalb der chirurgischen Kliniken Deutschlands.  In der paritätischen Besetzung dieses Referates – unfallchirurgisch–orthopädisch/chirurgisch und weiblich/männlich – hoffen wir, die Belange aller Mitglieder vertreten zu können.

Unmittelbar mit Antritt unserer Referatsposition haben wir das Maiheft dieses Jahres „Der Chirurg BDC“ zum Thema Außertarifliche Verträge gestaltet. Wir hoffen, dass wir mit diesen Beiträgen aus Sicht von Betroffenen, eines Geschäftsführers, des Marburger Bundes und eines Juristen einen Überblick über pro und kontra, Sinn und Unsinn, aber auch über Risiko und Sicherheitsaspekte geben konnten.

Für die Zukunft haben wir uns folgende Themen auf die Agenda genommen:

  • Identifikation der Bedürfnisse der oberärztlichen Mitglieder des BDC durch Umfrage
  • Experte oder Zehnkämpfer? vom chirurgischen Generalisten zum Superspezialisten: Ergeben sich hier zukünftig Probleme in der Notfallversorgung?
  • Bildung eines so genannten Runden Tisches der Oberarztvertreter chirurgischer Fachgesellschaften zur Evaluation gemeinsamer Ziele
  • Analyse von interessanten berufspolitisch und gesundheitswirtschaftlichen Journalen (z. B. KMA, Die Gesundheitswirtschaft, Arzt und Krankenhaus usw.) – Veröffentlichung der Recherche und Analyse im BDC-Heft
  • Landesärztekammern – Bundesärztekammer. Darstellung von Aufgaben, Pflichten und Organisation im Rahmen eines Beitrages im BDC-Heft
  • Familienfreundliches Krankenhaus: Erstellung eines Übersichtsplanes zur Information über die Familienfreundlichkeit der Krankenhäuser in Deutschland.
  • Konsiliarärzte: Wirklich ein Problem? Erarbeitung von Empfehlungen zur transparenten Strukturierung von Konsiliararztverträgen und Sicherung der Weiterbildung in Kliniken mit konsiliarärztlicher Besetzung

Für weitere Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Transparent, strukturiert und erfolgreich

Empfehlungen des BDC-Landesverbandes Berlin zur Gestaltung von Konsiliararztverträgen

Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit operativ tätigen Konsiliarärzten haben wir uns im Vorstand des BDC-Landesverbandes Berlin entschlossen, allgemeingültige Empfehlungen zu erstellen, die zu einer transparenten, strukturierten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Konsiliarärzten führen sollen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von ambulantem und stationärem Sektor ist eine vertragsmäßige Festlegung von qualitätsorientierten Prozessprofilen und Regularien zwischen den Vertragspartnern:

  • Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragspartner,
  • Regelung der Verantwortlichkeiten der Vertragspartner,
  • transparente Indikationsstellung ggf. gemeinsame Indikationsbesprechung,
  • gegenseitige Informationspflicht, d. h. Regelung der Kommunikation und Dokumentation,
  • Einigung über und Festlegung von Behandlungspfaden für die postoperative Behandlung der Patienten,
  • Festlegung eines Komplikationsmanagements,
  • Regelung des Nachweises operativer Qualitäten und Expertisen des Konsiliararztes,
  • Integration in gesetzlich vorgegebene externe und individuelle interne Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • DRG-Erlös orientierte und adäquate Vergütung der Konsiliarärzte (z. B. Festlegung eines prozentualen Anteils am DRG).

Darüber hinaus sollten unseres Erachtens innerhalb des Konsiliararztwesens zum Teil prinzipielle Probleme geklärt werden:

  • Schaffung von klinikeigenen und -individuellen Anforderungsprofilen für Konsiliarärzte durch Geschäftsführung und ärztliche Direktion (d. h. im Sinne einer Ergänzung, jedoch nicht eines Ersatzes des Leistungsspektrum und
    -angebotes der Klinik),
  • Entwicklung eines Weiterbildungkonzepts im Sinne einer Verbundweiterbildung von ambulantem und stationärem Sektor für das Gebiet Chirurgie,
  • Begriffsklärung: Der Begriff „Konsiliararzt“ wird oftmals mit dem Begriff Honorararzt oder Belegarzt gleichgesetzt,
  • Rechtssicherheit des „Konsiliararztes“.

Außertarifliche Verträge

Hand aufs Herz: wer von uns hätte sich vor Antritt einer Oberarztposition schon mit dem Thema des Außertariflichen Vertragssystems auseinandergesetzt?

Vertragsverhandlungen, d.h. der Sprung in die „Selbständigkeit“ und Eigenverantwortlichkeit, wurden traditionell bis zum Zeitpunkt der Chefarztbewerbung, also auf das Ende der Oberarztkarriere, verschoben.
Die Zeiten haben sich geändert.

Die strukturellen Neuerungen innerhalb der Kliniken als Ausdruck einer wettbewerblichen Anpassung, höchste Ansprüche an Qualität und Qualitätstransparenz haben zu einer zunehmenden Spezialisierung und Subspezialisierung innerhalb der Fachdisziplinen geführt.

Daraus ergaben sich neue Organisationsmöglichkeiten tradierter hierarchischer Klinikmodelle: die Bildung von Departments innerhalb eines Zentrums oder sog. Sektionen bzw. Abteilungen innerhalb einer Klinik mit jeweils Leitenden Ärzten (Oberärzte) an der Spitze, aber dennoch unterhalb des Zentrums- bzw. Klinikleiters (Chefarzt) positioniert.

Diese neuen Organisationsformen eignen sich besonders zur Lenkung von Patientenströmen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, eine sog. „Leuchtturmwirkung“ in der Öffentlichkeit zu erzielen. Des Weiteren erleichtern sie die kontinuierliche Qualitätsverbesserung innerhalb eines Teilbereiches des Ganzen, da eine Konzentration und Fokussierung auf nur ausgewählte Problemfelder besteht und der Wiederholungsfaktor (Training und Erfahrung) hierdurch erheblich steigt (Expertenbildung).

Insofern erscheint es heutzutage gerechtfertigt, ja vielleicht sogar angemessen und notwendig, dass Personen mit besonderer Qualifikation und „leitender Funktion“, wie im übrigen im Managementwesen schon lange Brauch, ihre Vergütung gemäß ihrem geschätzten Wert für den Klinikträger eigenständig aushandeln können.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass außertariflich Angestellte nicht automatisch auch Leitende Angestellte sein müssen et vice versa. Die folgenden Beiträge zum Thema Außertariflicher Vertrag sollen einen Überblick über pro und contra, Sinn und Unsinn, aber auch über Risiko- und Sicherheitsaspekte informieren. Wir haben versucht, sofern die (nicht nur tarif-)vertraglich geregelte Schweigepflicht über Vertragsinhalte es denn überhaupt zulässt, die AT-Verträge aus verschiedenen Blickwinkeln unter den o. g. Kriterien zu beleuchten.

Wegen aktuell laufender Tarifverhandlungen war es uns leider nicht möglich, einen Beitrag für den Teil „… aus Sicht eines Klinikträgers“ zu bekommen.
Ungeachtet dessen, hoffen wir mit den Beiträgen aus Sicht von Betroffenen (Referat Oberärzte des BDC), aus Sicht eines Klinikdirektors (Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, ukb), aus Sicht eines Juristen (Dr. jur. Jörg Heberer, Justiziar BDC) und aus Sicht des Marburger Bundes (Frau Stefanie Gehrlein) interessante und wertvolle Informationen und Anregungen geben zu können.

Die Recherchen zum Thema „AT-Verträge“ haben aber auch gezeigt, dass hier noch sehr viel „unerforschtes Land“ vor uns liegt. Es gibt nahezu keine validen Erhebungen zu diesem Thema, weder zu inhaltlichen Aspekten eines AT-Vertrages, noch zu dem gegenwärtigen Umfang der Verbreitung. Informationen dieser Art sind aber unserer Auffassung nach eine wichtige Entscheidungsgrundlage für all diejenigen, die AT-Verträge für sich in Erwägung ziehen oder die diese jährlich neu verhandeln müssen. Um hierfür eine Grundlage zu schaffen, hat sich der BDC entschlossen, eine anonymisierte Online-Umfrage zu schalten.
Wir bitten Sie herzlich, an dieser teil zu nehmen und uns auf diese Weise Gelegenheit zu geben, die grauen Felder zum Thema AT-Verträge mit Daten zu füllen.

Wir danken für Ihre Mitarbeit!

Das Referat für Oberärzte des BDC steht Ihnen für Rückfragen und Anregungen zu neuen Themen gerne zur Verfügung.