Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt (Stand 15.07.2026). Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Der BDC hat sich aktiv an den Gesprächrunden der BÄK beteiligt, in denen letzte Änderungen und Aktualisierungen an der neuen Gebührenordnung eingebracht werden konnten.
Dabei konnten aus der Sicht der Chirurgie zwei wichtige Verbesserungen erreicht werden:
In der vorherigen Fassung aus dem Jahr 2025 war ein Ausschluss der Abrechnung von Untersuchungsleistungen neben sämtlichen Röntgenleistungen enthalten. Dies hätte erhebliche Nachteile für die Teilradiologen und vor allem für die Orthopäden und Unfallchirurgen gehabt. Auf Intervention des BDC wurde der Ausschluss auf die Überprüfung der Indikation von radiologischen Auftragsleistungen begrenzt. Darüber hinaus ist es gelungen, mit der Nr. 1331 eine spezielle Leistungsziffer für die Fraktursonographie zu implementieren. Aufgrund der Kritik an den Bewertungen operativer Leistungen wurden einzelne Eingriffe, z. B. in der Endoprothetik, marginal höher bewertet.
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es sich weiterhin leidglich um einen unverbindlichen Entwurf handelt, der allerdings immerhin zwischen der BÄK und dem Verband der privaten Krankenkassen konsentiert ist. Im Bundesgesundheitsministerium hat die fachliche Bearbeitung begonnen und es wurde ein Gutachten zur Folgeabschätzung in Auftrag gegeben. Weitere Anpassungen sind derzeit möglich. Als Termin zur Einführung streben BÄK und PKV-Verband den 01.01.2028 an.
Der BDC wird auf seiner Webseite zu Änderungen und Aktualisierungen informieren und kurzfristig Webinare zur Abrechnungsschulung anbieten, sobald alle Einzelheiten und der Einführungstermin feststehen.
Link zum aktuellen Entwurf veröffentlicht von der Bundesärztekammer
Die Webinar-Reihe „Fraktur im Fokus“ nimmt jeden Monat eine Fraktur unter die Lupe! Expert:innen für den jeweiligen Bereich stellen die aktuelle Entwicklungen auf ihrem Gebiet vor und diskutieren diese anschließend anhand von konkreten Fallbeispielen.
Für Teilnehmer:innen besteht während des Webinars die Möglichkeit zur Vorstellung eigener Fälle. Begleitet wird jeder Vortrag von einem voraufgezeichneten Einführungswebinar, Literaturempfehlungen der Referent:innen und/oder Links zu OP-Videos zur Nachbereitung.
Am Mittwoch, 17.06.2026, spricht Prof. Dr. med. Matthias Krause über das Thema Proximale Tibiafrakturen.
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Im Fokus: Proximale Tibiafrakturen |
17.06.2026 |
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Im Fokus: Distale Femurfrakturen |
08.07.2026 |
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Im Fokus: Calcaneusfrakturen |
26.08.2026 |
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Im Fokus: Proximale Femurfrakturen |
23.09.2026 |
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Im Fokus: Metatarsale und Lisfrac Frakturen |
28.10.2026 |
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Im Fokus: Pilon Tibiale Frakturen |
11.11.2026 |
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Im Fokus: Distale Radiusfrakturen |
02.12.2026 |
Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.
Hybrid-DRG können nun auch wieder für Kinderoperationen angewendet werden. Aufgrund einer späten gesetzlichen Änderung können die sektorengleichen Fallpauschalen jedoch erst im Jahr 2027 angepasst werden. Als Übergangslösung haben die Vertragspartner im Bewertungsausschuss befristete Zuschläge von 60 Prozent in den EBM aufgenommen. Diese sind rückwirkend ab dem 16. April abrechenbar.
Details und Erläuterungen zur genauen Abrechnung
Dieses Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Viszeralchirugie sowie als Update für Fachärztinnen und Fachärzte.
Von gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Erkrankungen über die große onkologische Chirurgie des Gastrointestinaltrakts, Hernienchirurgie, minimal-invasive Chirurgie bis hin zu Koloproktologie und Endoskopie – Referent:innen aus ganz Deutschland machen Sie in fünf Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Viszeralchirurgie.
Sie erhalten einen umfassenden, prüfungsrelevanten Überblick über das gesamte Spektrum der Viszeralchirurgie.
Erfahrene Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland vermitteln Ihnen:
- klar strukturierte, prüfungsrelevante Inhalt
- aktuelle Leitlinien und evidenzbasierte Behandlungsstrategie
- praxisnahe Entscheidungsalgorithmen für den klinischen Alltag
- typische Prüfungsfragen und Fallbeispiele
So gewinnen Sie Sicherheit für die Prüfung und aktualisieren gleichzeitig Ihr Wissen auf den neuesten Stand chirurgischer Techniken.
BDC-Mitglieder erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.
Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung
Hands on: Trainingskurs für die minimalinvasive Chirurgie im Olympus Center Hamburg am 11.-12. Juni 2026
Im Kurs wird zuerst ein kurzer Überblick über die Prinzipien der Laparoskopie sowie die Geräte und Instrumente gegeben. Danach
werden Kenntnisse im Bereich Kameraführung und Koordination im 2D-Bild sowie Nähen, Knoten und Schneiden mit Basisübungen im
Boxtrainer, am perfundierten Organmodell und mit dem Computersimulator eingeübt.
Was erwartet Teilnehmende?
- Interaktive Schulungseinheiten
- Simulationen und praktische Übungen
- Basiseingriffe und anspruchsvollere Eingriffe und Anastomosentechniken
- Fokus auf Präzision, Sicherheit und Effizienz
Für wen eignet sich der Kurs?
Geeignet ist der Kurs vor allem für Weiterbildungsassistent:innen und als Refresher für Fachärztinnen -und ärzte.
Der Kurs wird als CAMIC1 im Rahmen des CAMIC-Curriculums für das BDC-Zertifikat “Laparoskopische Chirurgie” angerechnet.
BDC-Mitglieder erhalten vergünstigte Teilnahmegebühren.
Anlässlich der jüngsten Berichte über Machtmissbrauch und sexualisierte Belästigungen auf dem Ärztetag in Hannover fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie lückenlose Aufklärung und Konsequenzen.
Der BDC schließt sich damit der Kritik zahlreicher Delegierter und Verbände an: Ein solches Verhalten ist mit dem ärztlichen Gelöbnis, mit der Würde des Berufsstandes und mit dem Anspruch auf ein zeitgemäßes respektvolles Miteinander absolut unvereinbar.
Dazu erklären Vorstand und Geschäftsführung des BDC:
- Machtmissbrauch in jeder Form, ob als verbale Herabwürdigung, öffentliche Bloßstellung, Mobbing, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung, sexuell aufgeladene Kommentare oder körperliche Übergriffe wird vom BDC entschieden abgelehnt und verurteilt.
- Das chirurgische Arbeitsumfeld, insbesondere der Operationssaal und die fachärztliche Weiterbildung darf kein rechtsfreier Raum sein. Respekt, Kollegialität und professionelles Verhalten sind keine optionalen Soft Skills, sondern verbindliche Grundlagen und selbstverständlicher Bestandteil unserer Berufsausübung.
- Wer Machtpositionen in der Chirurgie innehat, als Chefarzt/-ärztin, als Weiterbildungsermächtigte, als Sektionsleiter:innen oder als Kongressteilnehmende, trägt Verantwortung für die Arbeitskultur. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar.
- Bei den Ärztekammern sollten Anlaufstellen für die Betroffenen eingerichtet werden. Fehlverhalten muss berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gleichberechtigung und ein wertschätzendes Umfeld in der Chirurgie zu fördern und zu erreichen, ist das Ziel des BDC. Wir stehen der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern für die angekündigten Maßnahmen zur Seite und unterstützen in der Ausarbeitung und Beratung vollumfänglich die erforderlichen Schritte. Insbesondere während der ärztlichen Weiterbildung benötigen wir Strukturen, die Abhängigkeiten reduzieren und die Weiterzubildenden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken.
| Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer Präsident |
Dr. med. Peter Kalbe Vizepräsiden |
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg Vizepräsident |
Dr. med. Friederike Burgdorf Geschäftsführerin |
Der BDC bietet am 03. Juni 2026 18.00 Uhr ein Spezialwebinar an, das Sie zu den Neuerungen der UV-GOÄ umfassend informiert.
Zum 1. Juli 2026 treten Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Diese betreffen erhebliche Verbesserungen bei der Abrechnung von Untersuchungen und Beratungen und neuen Beratungs-Leistungen. Darüber hinaus gibt es ab Juli 2026 ein völlig neues Kapitel für die arthroskopischen Operationen.
Im Webinar werden allen Neuerungen Schritt für Schritt erklärt, sodass sofort ab dem 1. Juli optimal abgerechnet werden kann. Es bleibt genug Zeit für Fragen und Antworten.
BDC-Mitglieder erhalten vergünstigte Teilnahmegebühren.
We proudly present: Young Surgeons Club @BDC
Noch eine chirurgische Nachwuchsinitiative? Ja!
Wir sind stolz auf unseren neu gegründeten Young Surgeons Club, der bereits drei neue Projekte gestartet hat.
Es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf – und wer könnte sich authentischer und effektiver für den Nachwuchs einsetzen, als die Jungmediziner:innen selbst?
Die Gründe und Ziele der Initiative haben sie hier beantwortet:
https://www.bdc.de/young-surgeons-club-bdc-wieso-weshalb-warum/
In den nächsten Tagen startet der DCK 2026, einer der wichtigsten chirurgischen Kongresse des Jahres. Der BDC ist wieder mit seinem Stand in der Lounge der Fachgesellschaften vertreten und steht für Gespräche, eine kurze Verschnaufpause und Kaffee für alle bereit. Kommen Sie zum Austausch sehr gerne vorbei! Vor Ort zeigen wir Ihnen auch den neuen BDC-Messenger auf DoctolibConnect.
Alle BDC-Veranstaltungen finden Sie hier in der Übersicht. Der BDC-Justiziar Dr. Heberer bietet am Freitag, 24.04. von 10.00-12.30 Uhr am BDC-Stand eine Rechtsberatung an. Einen kostenfreien Terminslot können Sie als BDC-Mitglied unter lenz@bdc.de erhalten.
BDC-Sitzungen, Seminare & Workshops auf dem DCK 2026
Der BDC ermöglicht auch in diesem Jahr wieder den KidsClub.
HIER Klicken für mehr Informationen zum KidsClub 2026. Melden Sie Ihr Kind für die Kinderbetreuung an.
Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den Weg für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform freigemacht. Das Gesetz soll bereits Anfang April 2026 in Kraft treten und enthält wichtige Anpassungen an der bisherigen Reform. Ziel ist es unter anderem, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten, indem ein Teil der Kosten aus staatlichen Mitteln gedeckt wird. Gleichzeitig werden bestehende Regelungen, etwa zu Pflegepersonal-Untergrenzen, flexibler gestaltet. Trotz dieser Änderungen bleibt das Gesetz umstritten, da Kritiker sowohl Nachbesserungsbedarf als auch eine mögliche Abschwächung der ursprünglichen Reform sehen.
Das wird im Reformgesetz geregelt
- Der Transformationsfonds wird zwischen 2025 und 2035 aus Mitteln der Länder und des Bundes finanziert. Der Bund finanziert seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
- Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Finanzwirksam wird dies erst ab 2030.
- Die Zahl der Leistungsgruppen sinkt von 65 auf 61, gestrichen werden die Leistungsgruppen für Infektiologie, Notfallmedizin, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie.
- Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Klinken werden angepasst, Länder können hier mehr gestalten. Bis zu sechs Jahre kann es Ausnahmen geben, teilweise nur mit Einverständnis der Krankenkassen. Legen Länder bis Ende 2026 Leistungsgruppen fest, können die Krankenkassen kein Veto einlegen.
- Standortdefinitionen: Hier bleibt es bei der Entfernung von 2.000 Meter der Klinikstandorte. Einzelfallabweichungen sind unter Beteiligung der Länder, der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft möglich.
- Die bundeseinheitliche Definition von Fachkliniken – künftig „Level F“ – wird bis 2030 erarbeitet. Bis dahin haben die Länder bei der Zuteilung einen „Ermessensspielraum“.
- Für die Einteilung der Kliniken gelten weiterhin die Level: Level 3U für Universitätskliniken, Level 3 für Maximalversorger, Level 2, Level 1n sowie Level 1i (ohne Notfallversorgung).
- Bei den Hybrid-DRGs sollen ab 2027 auch wieder ambulante Versorgung von Kindern sowie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
- Bei der Spezialisierung in der Onkochirugie kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Fallzahlgrenzen festlegen, falls dies für die Versorgung in der Fläche notwendig ist.
- In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, welche Tätigkeiten zur Patientenversorgung dienen und welche nicht und somit auch nicht abgerechnet werden können.
- Pflegepersonaluntergrenzen gelten für alle Leistungsgruppen.
- Der Bundes-Klinik-Atlas bekommt beim G-BA seine neue organisatorische Heimat.
Was noch nicht geregelt ist
- Ausführliche Definition der Leistungsgruppen
- Fragen der ärztlichen Weiterbildung
- Berechnungen des Vorhaltebudgets














