Alle Artikel von Claudia Kunze

Neue Ausgabe PASSION CHIRURGIE erschienen: Update Proktologie

Liebe BDC-Mitglieder,

die operative Proktologie hat sich in den letzten Jahren zu einem hochspezialisierten Bereich der Viszeralchirurgie entwickelt. Durch viele neue Therapieverfahren und operative Techniken gehen die heutigen Möglichkeiten weit über die Behandlung von Hämorrhoiden und Fissuren hinaus. Die Komplexität der Eingriffe nimmt zu. Grund genug, drei Fachartikel diesem Thema in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie zu widmen. Los geht es ab Seite 8.

Mit großen Schritten bewegen wir uns auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu. Damit wird eine Legislaturperiode beendet, die den Gesundheitsbereich in Atem gehalten hat. Was erwarten wir nun von der kommenden Legislatur? Wir haben alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um ein Statement zu ausgewählten gesundheitspolitischen Wahlprüfsteinen gebeten. BDC-Geschäftsführerin Dr. Burgdorf gibt Ihnen ab Seite 44 einen Überblick zu den wichtigsten Aussagen.

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Viel Spaß beim Lesen!
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

Fluthilfe – Aktuelle Information der KV Nordrhein für Praxen

Die KV Nordrhein hat infolge der Flutkatastrophe Hinweise für betroffene Praxen und für Praxen zusammengefasst, die ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen unterstützen möchten. Nachdem das Wasser nun abgeflossen ist, zeichnet sich das volle Ausmaß der Flutkatastrophe erst nach und nach ab. In Nordrhein hat das Hochwasser viele Regionen besonders stark getroffen.

Das Infopapier fasst die wichtigsten Handlungsempfehlungen zu den Themen

 

  • Abschlagszahlungen
  • Mengenbegrenzung
  • Schutzschirm
  • beschädigte Akten
  • Praxisschließung
  • Wirtschaftlichkeitsregress

zusammen.

Info für Praxen zur Fluthilfe

Deutscher Ärztetag: Studierende weiterhin für zügige Reform des Medizinstudiums

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) forderte anlässlich des 124. Deutschen Ärztetages erneut die Politik auf, endlich das Medizinstudium zu reformieren. „Die Novelle der Approbationsordnung ist überfällig – sie passt das Medizinstudium von gestern an die Medizin von morgen an“, betonte bvmd-Präsident Lucas Thieme in seiner Videobotschaft im Rahmen der Eröffnung des virtu­el­len Deutschen Ärztetages.

Finanzierungsvorbehalte und offene Fragen müssten umgehend geklärt werden, damit die neue Ärztliche Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Für viele der Neue­rungen im aktuell vorliegenden Referentenentwurf hätten die Ärzteschaft und die Medizinstudierende seit Jahrzehnten gekämpft, sagte Thieme. Sie seien Bestandteile des Masterplans Medizinstudium 2020: Mehr Praxisnähe mit der konsequenten Ausrichtung des Studiums auf grundlegende ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine Aufwertung der ambulanten Medizin und die Berücksichtigung der Digitalisierung. Einen besonderen Fokus legte der bvmd-Präsident auf das Praktische Jahr (PJ). „Hier konnten wir den An­liegen der Studierenden mit zahlreichen Stellungnahmen, einem Aktionstag mit Demonstrationszügen in einigen Universitätsstädten und schließlich einer Petition mit mehr als 100.000 Unterzeichnenden Gehör verschaffen“, berichtete er. Die Medizinstudierenden seien erfreut, dass im aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Approbations­ordnung den studentischen Forderungen nach einer Lockerung der Fehlzeitenregelung, nach PJ-begleiten­den Lehrveranstaltungen, nach einem Zugang zu den Patientenverwaltungssystemen und nach einer klaren Verantwortlichkeitsstruktur weitgehend entsprochen wurde.

Durch großes Engagement sei es ferner gelungen, die pandemiebedingte Wiedereinführung des Hammer­examens in den meisten Bundesländern abzuwenden und die Wahlfreiheit im Praktischen Jahr zu erhalten sowie eine Ausnahmeregelung für COVID-19-bedingte Fehlzeiten im Praktischen Jahr durchzusetzen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Zi Trendreport zeigt erneut deutlichen Rückgang der ambulanten Behandlungsfälle

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sich mit der Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme seit Beginn der COVID-Krise für das gesamte Jahr 2020 beschäftigt und die Ergebnisse kürzlich in einem Trendreport veröffentlicht. Demnach führen Kontaktbeschränkungen immer auch zu einer geringeren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Nachdem die Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen mit Beginn der COVID-19-Krise Anfang März 2020 stark zurückgegangen und sich erst ab Ende Mai wieder normalisiert hatte, haben die Fallzahlen mit dem zweiten Lockdown ab November 2020 erneut deutlich nachgegeben. Mit Beginn des vierten Quartals sind die Gesamtfallzahlen gegenüber dem Vorjahr zwar zunächst leicht angestiegen (+6,3 Prozent), waren dann ab Anfang November aber mit einem Minus von bis zu 4,5 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten wieder stark rückläufig. Bezogen auf die Versorgungsbereiche sind die stärksten Fallzahlrückgänge bei Kinder- und Jugendärzten mit einem Rückgang von bis zu 16,7 Prozent zu beobachten. Bei psychotherapeutisch tätigen Ärzten betrug der Fallzahlrückgang bis zu 14,1 Prozent. Zudem ist die Anzahl hausärztlicher Fälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im November 2020 mit minus 13,2 Prozent deutlich unter den Vorjahreswert gesunken. Auch innerhalb der Gruppe der Fachärzte sind ab November erneut Fallzahlrückgänge zu beobachten. Am stärksten fallen diese bei den Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-15 Prozent) und Chirurgen (-12,5 Prozent) aus.

Mehr Details finden Sie im Trendreport

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland

S3-Leitlinie zur EKIT-Hüfte veröffentlicht

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat die S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose (EKIT-Hüfte)“ veröffentlicht.

Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Es bestehen allerdings deutlich regionale Unterschiede in der Versorgungshäufigkeit und zudem sind trotz überwiegend sehr guter Ergebnisse auch Risiken mit diesem Eingriff verbunden. Die korrekte Indikationsstellung hat deshalb sowohl für die individuellen Patient*innen als auch gesundheitsökonomisch eine sehr hohe Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem.

Zielorientierung der Leitlinie

Ziel der Leitlinie ist es, Indikations- bzw. Kontraindikationskriterien zur Hüft-TEP auf der Basis von evidenz- und konsensbasierten Empfehlungen abzuleiten. Bei einer breiten Anwendung dieser Kriterien wird die Entscheidungsfindung unterstützt und eine Versorgungsgerechtigkeit ermöglicht. Bisher existieren zwar verbindliche Leitlinien zur Therapie der Coxarthrose, aber keine expliziten und verbindlichen Empfehlungen für die konkrete Indikationsstellung zur Hüft-TEP. Mit der genannten Zielstellung haben die Autor*innen der Leitlinie klinisch relevante Fragestellungen zu den folgenden Themenkomplexen beantwortet, die im Detail im Leitlinienreport aufgeführt sind (siehe Kapitel 4 und siehe Anlage 1 im Leitlinienreport):

  • Diagnosesicherung (Sicherung des objektiven Therapiebedarfs),
  • Leidensdruck der Patient*innen (Erfassung des subjektiven Therapiebedarfs),
  • Prüfung alternativer Therapiemaßnahmen (Prüfung der Zweckmäßigkeit),
  • Kontraindikationen,
  • Optimierung modifizierbarer Risikofaktoren
  • Partizipative Entscheidungsfindung.

Die Empfehlungen der Themenkomplexe soll Ärzt:innen bei der Einschätzung des Therapiebedarfs unterstützen, Gefahren und Risiken für die Patient:innen identifizieren, ausschließen bzw. minimieren, zu einer besseren Information von Patient:innen beitragen und zu einer partizipativen Entscheidungsfindung zwischen Ärzt:innen und Patient:innen führen. In Zusammenschau ermöglichen die genannten Punkte eine fundierte ärztliche Indikationsstellung und damit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zweckmäßigen Patient:innenversorgung.

Mehr details finden Sie unter www.awmf.org

Chirurgenkongress: BDC-Redakteurin für Engagement ausgezeichnet

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat Katrin Kammerer, Redakteurin im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, auf dem diesjährigen Chirurgenkongress (DCK 2021) mit der Werner-Körte-Medaille in Silber ausgezeichnet. In seiner Begründung heißt es, Katrin Kammerer “erhalte den Preis für die stetige Unterstützung der DGCH, besonders bei der Erstellung der gemeinsam geführten Mitgliederzeitschrift Passion Chirurgie, für die sie sich persönlich in besonderer Weise engagiert hat.” Die DGCH verleiht den Preis jährlich im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses.

“Ich fühle mich geehrt, dass ich diesen Preis als Nicht-Medizinerin erhalte und freue mich auf viele weitere spannende Aufgaben und über die gute Zusammenarbeit des BDC mit der DGCH. Gemeinsam erreichen wir mehr”, sagte Katrin Kammer zur Überreichung des Preises.

PASSION CHIRURGIE ist die offizielle Zeitschrift für Mitglieder des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Mit der Zeitschrift informieren Verband und Gesellschaft über aktuelle Themen der Berufs-, Verbands-, Tarif- und Gesundheitspolitik, Nachwuchs sowie chirurgische Fachthemen mit Fachartikeln und Erfahrungsberichten. PASSION CHIRURGIE ist die auflagenstärkste Zeitschrift für Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland. Die Zeitschrift erscheint zehn Mal im Jahr als eMagazin und quartalsweise als Druckausgabe.

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gematik: Online-Veranstaltung zur ePA am 21.04.2021 ab 17 Uhr

Die gematik bietet am 21. April 2021 von 17.00 – 18:30 Uhr eine digitale, kostenfreie Informationsveranstaltung an, in der die Anwendung der elektronischen Patientenakte im Fokus steht.

Die elektronische Patientenakte bringt Versicherte und Ärztinnen und Ärzte näher zusammen, indem sie einen sicheren Austausch von Patientendaten und –informationen ermöglicht. Für Versicherte ist die ePA seit dem 01.01.2021 bereits Realität: Wer Interesse hat, kann die ePA-App seiner gesetzlichen Krankenversicherung herunterladen und jetzt schon von einem sicheren, digitalen Speicherplatz für seine Gesundheitsdaten profitieren. Wir möchten Sie gerne zum Austausch einladen, um Ihnen das Konzept der ePA, Anwendungsfälle im Praxisalltag sowie rechtliche Fragen näher zu bringen.

Programm:

  • Christian Klose, Leiter der BMG-Unterabteilung “gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health”: Begrüßung und Eröffnung der Veranstaltung
  • Dr. med. Markus Leyck Dieken, CEO gematik: Ausblick auf die „nationale Arena für digitale Medizin“ im Gesundheitssystem
  • Charly Bunar, Strategischer Produktmanager gematik: Die elektronische Patientenakte – von der Einführung zum Praxisalltag
  • Lena Dimde, Strategische Produktmanagerin gematik: Demonstration der ePA im Praxisverwaltungssystem
  • Philipp Mähl, Strategischer Produktmanager gematik: Weiterentwicklung und Ausbaustufen der ePA
  • Dr. Ole Ziegler, Rechtsanwalt, Plagemann Rechtsanwälte: Haftungsrechtliche Aspekte der ePA
  • Erfahrungen aus der Praxis von und mit Dr. med. Philipp Stachwitz und Dr. med. Ramin Tavakolian
  • Q and A

Moderation: Martin Schmalz, Leiter Kommunikation gematik

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Ärztestatistik 2020: Nachwuchsförderung hat höchste Piorität

„Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ein funktionierendes Gesundheitswesen und damit für unser gesamtes gesellschaftliches Wohlergehen sind. Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören deshalb dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.” Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Ärztestatistik. Nach den Daten der Bundesärztekammer stieg zwar die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Inland, die sich erstmalig bei einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang um 1,1 Prozent.

„Wir betrachten diese Entwicklung mit Sorge. Denn wir brauchen dringend eine ausreichende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, um die Folgen des anhaltenden Trends zur Teilzeitarbeit, des steigenden Durchschnittsalters der Ärzteschaft und des demografischen Wandels zu bewältigen. Sinkt die Zahl der zur Verfügung stehenden Arztstunden, wird das nicht gelingen”, warnte Reinhardt mit Blick auf den hohen Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft. Unabhängig von Corona kommt es in den Praxen zu rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr. Für den stationären Bereich meldet das Statistische Bundesamt für das letzte Erhebungsjahr 2019 rund 19,4 Millionen Behandlungsfälle. Deutschland ist eine der ältesten Gesellschaften der Welt. Und in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg des Behandlungsbedarfs zu rechnen. Derzeit prognostiziert das Statistische Bundesamt bis zum Jahr 2040 eine Steigerung des Bevölkerungsanteils der über 67-jährigen um bis zu 42 Prozent.

Ein Lichtblick sei immerhin die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei den Gesundheitsämtern, die im Jahr 2020 um 14 Prozent auf knapp 3.000 anstieg.

Das gebremste Wachstum betrifft fast alle Bereiche der Gesundheitsversorgung: Bei den im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte gab es ein Plus von 2,3 Prozent (Vorjahr: +2,7%). Die Zahl der ambulant tätigen Ärzte stieg um 1,0 Prozent (Vorjahr: +1,6%). Am stärksten war der Einbruch des Wachstums in sonstigen Tätigkeitsbereichen (+1,3%; Vorjahr: +6,2%).

Auch bei den Facharztanerkennungen fiel der Zuwachs im Jahr 2020 geringer aus. Er stieg lediglich um 0,6 Prozent (Vorjahr: +3,3%) auf knapp 14.000 an.

Für etwas Entlastung konnte die Zuwanderung aus dem Ausland sorgen. So ist die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 um 6,8 Prozent (Vorjahr: +7,9%) auf rund 56.000 Personen gestiegen. Treibende Kraft waren dabei Ärzte aus Ländern außerhalb der EU (+11,1 Prozent; Vorjahr: 11,9%). Bei den Ärzten aus EU-Ländern war ein Plus von lediglich 1,5 Prozent zu verzeichnen (Vorjahr: +3,3%).

Ebenfalls vorteilhaft wirkt sich der deutliche Rückgang der ins Ausland abwandernden Ärztinnen und Ärzte aus. Im Jahr 2020 wanderten mit knapp 1.700 Personen rund zehn Prozent weniger Ärzte ab als noch im Vorjahr. Insbesondere die Abwanderung von Ärzten mit deutscher Staatsangehörigkeit ging um rund 17 Prozent auf rund 900 Personen zurück. Die beliebtesten Zielländer waren, wie in den Vorjahren, die Schweiz und Österreich.

Sorge bereitet weiterhin die Entwicklung des Altersdurchschnitts der deutschen Ärzteschaft. So bestätigen die aktuell erfassten Zahlen die Tendenz zur Stagnation des Anteils der Ärztinnen und Ärzte unter 35 Jahre (19,1%; Vorjahr: 18,9%). Der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, steigt kontinuierlich an. Knapp 34.000 Ärzte (8,2% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 8,0%) erreichten bereits das 66. Lebensjahr und somit das Renteneintrittsalter. Weitere knapp 52.000 berufstätige Ärzte (12,6% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 12,2%) sind zwischen 60 und 65 Jahre alt. Der Anteil der Ärzte, die sich mittlerweile im Ruhestand befinden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent an.

Weitere Informationen zur Ärztestatistik des Jahres 2020 befinden sich unter: https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2020/

Quelle: Bundesärztekammer

Pressekonferenz zum Chirurgenkongress: Für Kinder in Not ist immer ein OP-Saal frei

Selbst wenn coronabedingt die Operationskapazitäten mancherorts deutlich gesenkt werden mussten – für wirklich dringende Operationen bei Kindern versuchen Kliniken und Ärzte offenbar stets, vorrangig Platz zu schaffen. Ihm selbst jedenfalls, so erläuterte Uwe Rolle, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie der Universitätsklinik Frankfurt, sei die Bitte um einen Operationsaal noch nie abgeschlagen worden, wenn er für einen seiner pädiatrischen Patienten einen solchen benötigt hätte. Seine Fachkollegen in anderen Häusern hätten die gleiche positive Erfahrung gemacht, sagte der Präsi­dent der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) anlässlich der Pressekonferenz zum diesjährigen Chirurgenkongress.

Rolle konnte mithilfe aktueller Daten einer repräsentativen Umfrage an 129 deutschen kinderchirurgi­schen Kliniken und Abteilungen nachweisen, dass es in der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 bei pädiatrischen Indikationen, die keinen Aufschub dulden, keine Einbrüche bei der chirurgischen Ver­sorgung gegeben hat.

Kindertumore wurden ebenso unverzüglich operiert wie ein akutes Abdomen, eine Hodentorsion, ange­borene Fehlbildungen und Unfälle. Für die Indikation „akut komplizierte Appendizitis“ wurden entspre­chende Ergebnisse bereits publiziert. Verschoben werden mussten hingegen bei den Kindern laut der Umfrage Eingriffe für Brustwand- und Genitalfehlbildungen, Hodenhochstand, Leistenhernien oder die Entfernung von Osteosynthesematerial nach Frakturen. Diese Ergebnisse werden derzeit weiter im Detail ausgewertet und für eine Veröffentli­chung vorbereitet.

Allerdings ließen sich einige der weniger dringlichen Eingriffe nicht beliebig auf die lange Bank schie­ben: „Alle Leitlinien empfehlen zum Beispiel, einen Hodenhochstand möglichst bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres zu behandeln“, erklärte der Kinderchirurg.

Bessere Bilanz für Kinder

Dennoch fällt damit die Bilanz für die jüngsten und kleinsten Patienten der Chirurgen besser aus als für die Erwachsenen. Wolf O. Bechstein, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeral­chirurgie (DGAV), verwies zwar auf der Pressekonferenz auf die ebenfalls beruhigenden Resultate der Chirurgen-Studie zur Appendizitis.

Danach erhielten lediglich jene Patienten keinen Eingriff wegen einer Blinddarmentzündung, deren Wurmfortsatz ohnehin nicht entzündet war. Die hochdringlichen und gefährlichen Appendektomien seien daher lediglich im Verhältnis angestiegen, nicht jedoch in absoluten Zahlen. Dies zeugt von einer Schärfung der Differentialdiagnose bei dieser Indikation.

Dass in Zeiten der Pandemie bevorzugt die unnötigen Blindarmentfernungen unterbleiben, werten iri­sche Chirurgen um Arnold D. K. Hill vom Beaumont Hospital in Dublin in einer jüngsten Publikation denn auch als gelungene Präzisierung der Indikationsstellung. Sie schlagen vor, diese Praxis – die nicht zuletzt mit Hilfe der Bildgebung erzielt wurde – beizubehalten, da sie den Patienten auch Operationen erspare.

Weniger gute Nachrichten gibt es hingegen aus der onkologischen Chirurgie. Hier sank das Operations­volumen beim Darmkrebs um insgesamt 20 Prozent, bei Brustkrebs war der Rückgang vergleichsweise gering und betrug „lediglich“ fünf Prozent, wie aus einer WIdO-Analyse zu Krankenhausbehandlungen in der zweiten Pandemiewelle hervorgeht.

Dies sei nicht zuletzt eine Folge der Angst vor Ansteckung in der Bevölkerung gewesen, hieß es auf der Pressekonferenz. Deshalb hätten die Patienten den Weg in die Arztpraxis und in die Klinik gemieden, in der Folge wurden vermutlich etliche Pathologien nicht diagnostiziert. Als wichtige Botschaft formulierte Bechstein daher, dass solche Befürchtungen nicht der Grund sein soll­ten, ein Beschwerdebild nicht abklären oder eine Vorsorgeuntersuchung nicht vornehmen zu lassen. Viel problematischer sei es, wenn durch unterbliebene Untersuchungen eine chirurgische Therapie ver­schleppt werde.

Zum ausführlichen Pressebericht

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ab dem 7. April in Praxen

Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen dann – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Die Praxen werden einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert. Für den Impfstart am 7. April sollen Praxen den Impfstoff bis spätestens Dienstag, 30. März, 12.00 Uhr bei der jeweiligen Apotheke bestellen.

Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn, das heißt vom 7. bis 18. April, ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca hinzukommen. Darüber hinaus ist voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche mit mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.

Zum Ablauf, zur Organisation und zur Vergütung finden Sie hier folgende Detailinformationen:

Praxisorganisation und Aufklärung

Abrechnung und Dokumentation

Impfstoffe und Zubehör

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung