Alle Artikel von Olivia Päßler

BDC|Schnittstelle – im Fokus: Professorin Carolin Tonus

Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten aus den BDC|Landesverbänden. Heute im Fokus: Professorin Carolin Tonus, Vorsitzende des Landesverbands BDC|Hamburg

1. Frau Professorin Tonus, welchen Auftrag haben Sie sich für Ihren Landesverband auf die Fahne geschrieben?
Wir mussten nach der Pandemie den Landesverband regelrecht reanimieren. Dieses Jahr hatten wir dann wieder eine gut besuchte und spannende Jahrestagung im November. Wir bleiben dran, das Interesse an der regionalen Verbandsarbeit nachhaltig zu wecken.

2. Welches Thema liegt Ihnen für Hamburg in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
Für die Chirurgenschaft möchte ich einen starken Verbund in diesem wunderbaren Stadtstaat Hamburg kreieren mit einem Dreigestirn aus Niederlassung, MVZ und Klinik. Der BDC soll für alle Chirurgen und Chirurginnen in Hamburg eine Heimat bieten mit relevanten Themen und Aufgaben.

3. Wie möchten Sie es mit ihrem Verband anpacken? Wen und was benötigen Sie dafür? Was sind die Hürden?
Wir möchten Jüngere für den Vorstand gewinnen. Wir haben uns dazu überlegt, dass wir die Assistenzarztsprecher:innen, die schon einen recht guten Überblick in die beruflichen Strukturen haben, in die BDC-Geschäftsstelle einladen. Mein Plan ist, mit ihnen nach Berlin zu reisen. Gemeinsam mit dem BDC-Vorstand möchte ich den Interessierten die Verbandsarbeit näherbringen und sie dafür begeistern. Ich halte das für ein schönes Pionierprojekt!

4. Welche Verantwortung und welchen spezifischen Einfluss auf die Politik haben die Landesvertretungen des BDC aus Ihrer Sicht?
Wir befinden uns in Zeiten der Veränderung und der Reformation, daher sind mir zwei Dinge wichtig: Wir wollen daran aktiv mitwirken und gestalten. Wir sehen uns dabei wie gesagt als Interessensvertretung für alle, Niedergelassene wie Angestellte in Klinik und MVZ. Der BDC muss sich hier meiner Meinung nach sehr breit aufstellen. Und ich meine außerdem: Nur die, die Herzen gewinnen und begeistern, werden in Zukunft Erfolg haben. Das gilt überall: Im beruflichen, chirurgischen wie auch im Verbandsumfeld.

5. Was wünschen Sie sich für Ihren Landesverband und die BDC Landesverbände in den nächsten Jahren nach innen und nach außen?
Der BDC ist der größte chirurgische Verband in Europa. Die BDC-Landesverbände haben die Möglichkeit, als starker Verbund zu agieren. Mir persönlich gefällt diese Struktur, aber auch mit welchem persönlichen Engagement meine Kolleg:innen dabei sind. Für den Landesverband Hamburg wünsche ich mir, dass wir eine Vorbildfunktion einnehmen können und Strahlkraft gewinnen. Ich möchte mit meinem Landesverband beweisen, dass wir für die Menschen, die in der Chirurgie arbeiten, Erfolge erzielen können!

6. Warum lohnt sich als BDC Mitglied ein Engagement in den Landesverbänden, und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren?
Hier hast du die Chance, etwas positiv zu begleiten und zu gestalten. Wichtig dabei ist, dass man kein Amt aus Eitelkeit bekleidet oder nur, weil man einen Titel tragen möchte. Das Interesse muss immer intrinsisch sein, aus eigener Überzeugung kommen. Ich möchte für die Chirurgie etwas bewirken. Ich bin ein absoluter Überzeugungstäter!

Privat

 

Kurzporträt Professorin Dr. med. Carolin Tonus

Proessorin Dr. Carolin Tonus, Chefärztin der Allgemein- und Visceralchirurgie in der Asklepios Klinik St. Georg, Hamburg

Professorin Tonus ist seit über 32 Jahren durchweg Vollzeit in der Chirurgie tätig. Bereits mit vierzig Jahren wurde sie Chefärztin und begleitet seit vielen Jahren das ärztliche Direktoriat. Sie ist eine der wenigen Ärzt:innen, die sich von extern habilitiert haben. Seit rund zehn Jahren ist Tonus zudem Aufsichtsrätin eines privaten Trägers auf der Arbeitgeberbank. Über Jahrzehnte im BDC in unterschiedlichsten Funktionen aktiv, seit 2021 Landesverbandsvorsitzende für Hamburg. Das chirurgische Herz schlägt ihr als Mitglied in verschiedenen Fachgesellschaften. Professor Tonus hat einen Sohn und ist mit einem Chirurgen verheiratet. Privaten Ausgleich findet sie beim Fußball, „leidet“ seit Jahren mit ihrem HSV.

Professorin Carolin Tonus‘ Homepage: carolintonus.de

Der BDC|Landesverband Hamburg
Kurzpräsentation BDC-Landesverband Hamburg 2023 im PDF-Format
filo

Satire oder Absicht? Der BDC kritisiert die Rechtsverordnung zu den Hybrid-DRG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) weist darauf hin, dass die Abrechnung der seit 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Hybrid-DRG im ambulanten Bereich völlig unklar ist und rät den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen zur Vorsicht.

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Gesundheit praktisch ohne Vorlaufzeit die Rechtsverordnung zur Einführung der so genannten Hybrid-DRG zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem zuvor bekannt gewordenen Referentenentwurf ist diese nun auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen. Jetzt soll wieder die Selbstverwaltung die weiteren notwendigen Regelungen vornehmen.

Zur Vorgeschichte: Anfang 2023 wurde gesetzlich über den neuen §115f SGB V beschlossen, bestimmte Operationen aus der stationären und kostenintensiven Vergütung herauszunehmen und stattdessen eine neue und preiswertere Vergütung durch Hybrid-DRG einzuführen. Ebenfalls per Gesetz sollte die Selbstverwaltung innerhalb kürzester Frist die Einzelheiten regeln, anderenfalls werde das Ministerium per Ersatzvornahme tätig. „Die Frist war von vornherein absehbar zu kurz, so dass nunmehr die Ministerialbürokratie in den Aufgabenbereich der Selbstverwaltung eingegriffen hat. Wie zu erwarten ist dieser Versuch gescheitert, da aus juristischen Gründen alle Regelungen zur Vergütung gestrichen wurden“, erklärt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Im Ergebnis musste das Gesundheitsministerium nun doch wieder die Selbstverwaltung beauftragen, die Einzelheiten auszuarbeiten. Rüggeberg dazu: „Man sollte besser den Sachverstand der Anwender nutzen, als am Ende peinlich zu scheitern.“

In Krankenhäusern ändert sich abgesehen von einer Absenkung der Vergütung im Prinzip nichts, die geforderten Grouper- und Abrechnungssysteme sind dort vorhanden. Im niedergelassenen Bereich dagegen ist völlig unklar, wie die neuen DRG abgerechnet werden sollen. Bevor dies nicht klar geregelt ist, rät der Berufsverband allen niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen zu größter Zurückhaltung.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich nur vordergründig um eine Posse handelt. Und da darf man durchaus eine gewisse Absicht vermuten“, erklärt Rüggeberg. „Die Verordnung ist im Ergebnis nur von den Kliniken aus gedacht mit unklaren Nebenwirkungen für den vertragsärztlichen freiberuflichen Bereich. Hier vermuten wir eine gewisse Absicht der Politik, die Medizin schrittweise zu verstaatlichen. Das ist alles andere als ein wirksamer Schub in Richtung der von allen geforderten Ambulantisierung“, betont Rüggeberg.

 

Mindestmengenregelungen

Mit gleich drei Beschlüssen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowohl das Set seiner Beratungsthemen als auch Organisatorisches zu seinen Mindestmengenregelungen verändert.

  1. Keine Mindestmenge TAVI: Für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – TAVI) wird es keine Mindestmenge geben.
  2. Beratungen zu einer neuen Mindestmenge Major-Leberresektion. Dabei handelt es sich um eine anspruchsvolle Operation bei maligner Erkrankung der Leber im Rahmen eines komplexen Versorgungsgeschehens und es gibt Hinweise auf eine erhebliche Krankenhausmortalität.
  3. Ein neuer Anhang zu den Mindestmengenregelungen erleichtert den Krankenkassenverbänden künftig die jährliche Informationsübermittlung zu den Klinik-Prognosen an den G-BA.

Weitere Informationen auf den Seiten des G-BA.

 

DCK 2024: Vorprogramm veröffentlicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich Sie im Namen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zum 141. Deutschen Chirurgie Kongress nach Leipzig sehr herzlich einladen.

Unter dem Motto des DCK 2024 „Mut zur Veränderung – Zukunft mitgestalten“, laden wir Sie ein Teil des DCK´s zu werden und als Teilnehmende die Zukunft der Chirurgie in Deutschland mitzugestalten.

Das Motto des DCK 2024 „Mut zur Veränderung – Zukunft mitgestalten“ zielt darauf ab, dass wir zusammen den Mut aufbringen müssen und können, dringend notwendige Veränderungen des Gesundheitssystems in Deutschland kraftvoll und positiv zu begleiten. Nur wenn wir gemeinsam Veränderungen inhaltlich unterstützen, haben wir eine Chance auf Systemverbesserung.

Zur weiteren Verstärkung der internationalen Ausrichtung des Deutschen Chirurgie Kongresses werden im kommenden Jahr als Gastnation die Vereinigten Staaten von Amerika präsent sein. Wir erwarten eine Partnerdelegation des American College of Surgeons, die sich an den internationalen Sitzungen zu chirurgischen Themen wie auch gesundheitspolitischen Themen im Vergleich zu Deutschland und Europa beteiligen wird.

Ich wünsche Ihnen nun ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihre Christiane Bruns
Präsidentin DGCH 2023/2024

Zum DCK 2024 Vorprogramm

 

Weitere Informationen zum DCK 2024

S3-Leitlinie zum perioperativen Management bei Magen-Darm-Tumoren veröffentlicht

Im Leitlinienprogramm Onkologie ist erstmalig eine S3-Leitlinie zum Perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT) erschienen. Sie soll das prä-, intra- und postoperative Management bei gastrointestinalen Tumoren verbessern und die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit vereinfachen.

Die Federführung haben die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) und die Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie übernommen. Außerdem haben 29 Fachgesellschaften, zwei Selbsthilfegruppen und andere mitgearbeitet.

Beim perioperativen Management in der Onkologie geht es um die Organisation von Abläufen vor, während und nach einer Tumorresektion. Daran sind unter anderem die Allgemein- und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Schmerztherapie, Onkologie, Palliativ-, Ernährungs-, Rehabilitations- sowie Sportmedizin und Pflege beteiligt. Die Leitlinie gibt für die Zusammenarbeit wichtige medizinische Handlungsempfehlungen.

Zum Leitlinienprogramm Onkologie

Quelle: Ärzteblatt online

Operation von Aortenaneurysmen

Gesetzlich Versicherte können sich künftig eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation des Aortenaneurysmas empfohlen wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember dafür die Voraussetzungen beschlossen. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob der Eingriff auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Eingriffen an Aortenaneurysmen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie oder Innere Medizin und Kardiologie. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Pressemitteilung des G-BA

Beschluss des G-BA

 

 

Hybrid-DRG: Ambulantes Operieren ab Januar 2024 erweitert

Der Katalog für ambulante Operationen (AOP-Katalog) wird zum 1. Januar 2024 um 171 Operationsmöglichkeiten nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) erweitert. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.

Die Erweiterung entspreche rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können, heißt es heute in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes.

Zusammen mit der bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können.

Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Seit diesem Jahr haben die Selbstverwaltungspartner entsprechend Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert.

Für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen könne ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibe bestehen.

Quelle: Ärzteblatt

Bund-Länder-­Gespräche zur Krankenhausreform verschoben

Die vereinbarte Bund-Länder-Runde, die sich am 15. Januar 2024 zur weiteren Erarbeitung der Krankenhausreform treffen sollte, wird verschoben, kündigte am 19. Dezemnber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz an. Dennoch werde „ohne Zeitverlust“ weiter am Entwurf eines  Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gearbeitet. Zunächst wolle Lauterbach die Arbeit im Vermittlungsausschuss sowie das Votum der Länder zum Transparenzgesetz abwarten.

Lauterbach betonte unter anderem auf der Pressekonferenzerneut die Notwendigkeit des Krankenhaustransparenzgesetzes. Dies betreffe neben den Finanzhilfen auch die technische Vorentscheidung für das KHVVG. Die Zahlen der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern könnten nur mit dem Transparenzgesetz erhoben werden. Diese Zahlen seien entscheidend für die Weiterentwicklung des Groupers, der wiederum an die geplanten Leistungsgruppen angepasst werden soll, so Lauterbach. Der Grouper ist ein Programm, das zur technischen Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird.

Laut Lauterbach fehlt zum jetzigen Zeitpunkt der Anlass und die Grundlage für die Versendung eines weiteren Arbeitsentwurfs. Dies werde geschehen, sobald das Krankenhaus­transparenzgesetz beschlossen werde. Aus seiner Sicht wird es spätestens am 2. Februar im Bundestag sein. Zunächst werde erstmal Klarheit benötigt, welche Punkte in den Entwurf des KHVVG hineingeschrieben werden sollten.

Quellen: Ärzteblatt

Organspende: DGCH unterstützt Bundesratsinitiative für Widerspruchslösung

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) unterstützt die Forderung des Bundesrats nach Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende auch in Deutschland. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, erklärt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Ein Systemwechsel hin zum Widerspruch sei daher dringend geboten.

In Deutschland gilt derzeit die „erweiterte Zustimmungslösung“, die im Jahr 2020 mit einer Reform auf den Weg gebracht worden war. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach weiterhin die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich; darüber hinaus sollte die Reform dazu beitragen, durch mehr Aufklärung und regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema die Entscheidungsbereitschaft zu stärken.

Doch trotz der Reform stagniert in Deutschland die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau: Mehr als 8.000 Menschen warten hierzulande aktuell auf ein Spenderorgan, täglich versterben etwa drei Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Gleichzeitig ist Deutschland umgeben von europäischen Nachbarländern, in denen die Widerspruchslösung gilt – dort kommt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender oder Organspenderin in Frage, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod. Da in Ländern mit Widerspruchslösung mehr gespendet wird, bezieht auch Deutschland aus diesen Staaten Spenderorgane zur Transplantation.

Diese Situation sei nicht hinnehmbar, findet DGCH-Experte Professor Dr. med. Matthias Anthuber von der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg, zugleich Initiator des alljährlichen gemeinnützigen Organspendelaufs, der für Organspenden wirbt. „Die Bundestagsabgeordneten konnten sich vor drei Jahren aus vorgeblich ethischen Gründen mehrheitlich nicht zu einer Widerspruchslösung durchringen. Da verwundert es doch, dass es von Seiten der deutschen Politik keinen Aufschrei gibt, wenn in unseren Kliniken täglich Spenderorgane aus Ländern transplantiert werden, die unter den rechtlichen Bedingungen der Widerspruchslösung entnommen wurden“, so Anthuber. „Wäre die deutsche Politik konsequent, müsste sie aufgrund ethisch-moralischer Bedenken die Transplantation dieser Organe in Deutschland verbieten.“ Dann allerdings gäbe es nicht nur 1000 Tote pro Jahr auf der Warteliste in Deutschland, sondern 2000 oder gar 3000. Zum Vergleich: In Spanien, wo die Widerspruchslösung gilt, beträgt die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr – in Deutschland warten die Betroffenen zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

Dass die Reform aus dem Jahr 2020 den Organspendemangel nicht behoben hat, verwundert den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg jedenfalls nicht. „Es war von vornherein klar, dass Hausärzte und Hausärztinnen zeitlich gar nicht in der Lage sein würden, ihre Patientinnen und Patienten über die Organspende aufzuklären, wie es die erweiterte Zustimmungslösung unter anderem vorsah“, so Anthuber. „Noch viel weniger konnten dies Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einwohnermeldeämtern leisten, die nicht nur zeitlich, sondern vor allem inhaltlich maßlos überfordert sind.“ Auch habe es die Bundesregierung nicht geschafft, ein Organspenderegister aufzubauen, um die Entscheidungen zu registrieren, obwohl dies im Zuge der Reform zugesagt wurde. „Auch dieses Versäumnis war erwartbar. Die gesamte Gesetzesreform war realitätsfremd und handwerklich schlecht gemacht“, kritisiert Anthuber und stellt klar: „Wir brauchen dringend die Widerspruchslösung.“

Einwände, man würde damit automatisch zum Organspendenden, lässt Anthuber nicht gelten: „Jeder hat die Möglichkeit zu widersprechen, so viel individuelle Verantwortungsübernahme kann man erwarten.“ Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, mit einem Gesetzesentwurf dafür zu sorgen, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Bei einer Widerspruchslösung kann man sich auch entscheiden, nur einzelne Organe zu spenden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Aktualisierte S3-Leitlinie zu Karzinomen der Speiseröhre

Diagnostik und Therapie des Speiseröhrenkrebses sind komplex. Die Speiseröhre befindet sich nahe am Bronchialsystem und an der Lunge. Dies erfordert hohe technische Anforderungen beim operativen Eingriff. In der aktualisierten Leitlinie wurde deshalb präzisiert, dass Ösophagus-Operationen von in dieser Operation erfahrenen Chirurginnen und Chirurgen durchgeführt werden sollten.

Wichtige Änderungen haben sich laut der Leitliniengruppe auch in der systemischen Therapie ergeben. Zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Adenokarzinoms wurde deshalb eine neue evidenzbasierte Empfehlung aufgenommen: Bei negativem HER2-Status (human epidermal growth factor receptor 2) und Nachweis von PD-L1 (programmed cell death ligand 1) soll nun eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor erfolgen.

Analog dazu wird für Patienten mit einem metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Plattenepithelkarzinom und Nachweis von PD-L1 eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor empfohlen. Bei einem PD-L1 mit einem Tumor Proportion Score ab einem Prozent kann alternativ die Kombination zweier Checkpoint-Inhibitoren als alleinige Immuntherapie eingesetzt werden.

Quelle: Leitlinienprogramm Onkologie; Ärzteblatt