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“Ja zu Strukturverbesserung und Qualitätssteigerung, aber bitte keine Angebotsverknappung als primäres Ziel” fordert der Präsident des VLK, PD. Dr. M. Weber. Die Reform der Notfallversorgung ist überfällig und wird grundsätzlich vom VLK begrüßt. Auch die Ansiedlung an den Kliniken entspricht der Realität und so ist die Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die Länder nur konsequent. Aber jetzt mischen sich Bestrebungen zur Angebotsverknappung unter die in ihrer Gesamtheit guten Vorschläge. Die Absicht, Notfallleistungen an Kliniken ohne Interdisziplinäre Notfallzentren (INZ) mit einem 50-prozentigen Abschlag zu “honorieren”, ist nicht zu akzeptieren. Ebenso wenig der Versuch, die Entscheidung über eine medizinisch notwendige stationäre Aufnahme auf Standorte mit INZ zu begrenzen. Alle Häuser, die nach den neuen Richtlinien des G-BA als Notfall-Krankenhäuser anerkannt sind, müssen an der Versorgung ohne Abschläge teilnehmen. Sonst droht durch diesen Eingriff in die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung ein logistisches Chaos mit drastischer Zunahme von Krankentransporten zu INZ’s und dann zurück zur stationären Aufnahme ins nächstgelegene Krankenhaus. Dies muss bei den kommenden Beratungen mit den Bundesländern zur Notfallversorgung dringend korrigiert werden. Eine Angebotsverknappung darf nicht die sonst guten Reformbemühungen zunichte machen.

Quelle: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V., Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, www.vlk-online.de, 12.08.2019

 

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