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Mehr ambulante Operationen: Sinnvoll oder Sicherheitsrisiko?

Durch Reformen im Gesundheitswesen steigt die Zahl ambulanter Eingriffe. Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Dieser Frage ist der NDR nachgegangen und hat Ärztinnen und Ärzte dazu interviewt. Mit dabei: Vorstandsmitglied und Vorsitzender des BDC|Landesverbands Schleswig-Holstein Dr. Ralf Schmitz.

https://www.ndr.de/ndr-text/fernsehen/visite/mehr-ambulante-operationen-sinnvoll-oder-sicherheitsrisiko,visite-576.html

 

Krankenhausreform und Hybrid-DRG

Berlin, den 27.1.2026 – Die Umsetzung der Hybrid-DRGs hat in vielen Krankenhäusern inzwischen zu einer Verschärfung der Erlössituation geführt. Die Erweiterung zum Anfang 2026 betrachtet der BDC daher mit Sorge, zumal vielerorts noch keine ausreichend effizienten Strukturen für ambulante Operationen an den Kliniken bestehen.

„Unter anderem die Umstellung auf Hybrid-DRGs ist dafür verantwortlich, dass einige Kliniken bereits in die Insolvenz gezwungen wurden – und der Trend wird weitergehen“, erklärt Professor Dr. Carolin Tonus, Chefärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Ein Grund liege in den laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist: Hybrid-DRGs sind potentiell ambulant zu erbringende Leistungen und werden deutlich geringer bewertet. Jedoch zwingen medizinische oder soziale Gründe die Verantwortlichen nicht selten zu stationären Aufenthalten.

Ziel der Einführung der Hybrid-DRGs ist eine Kostenreduktion, etwa durch weniger Personaleinsatz und kürzere Verweildauer der Patienten. „Die Umstellung von stationärer zu ambulanter Operation funktioniert allerdings nur dann, wenn an der jeweiligen Klinik die entsprechenden strukturellen und baulichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist aber in etlichen Krankenhäusern nicht der Fall: Viele haben noch keine Parallelstruktur aus stationärer und ambulanter Versorgung, bestehend aus einem ambulanten Operationszentrum. Die Konsequenz ist, dass sie ihre Fälle teuer stationär versorgen müssen, dafür allerdings nur die weitaus geringeren Erlöse der Hybrid-DRG erzielen“, erklärt Tonus.

Doppelt gestraft seien die Kliniken, die darüber hinaus aufgrund der zukünftigen Zentralisierung von Leistungen auch große spezialisierte chirurgische Eingriffe durch Nicht-Zuteilung von bestimmten Leistungsgruppen verlieren. „Dann können die defizitären Hybrid-DRG- Operationen auch nicht mehr von klassischen stationären Fällen querfinanziert werden“, betont Tonus. An dieser Stelle sei angemerkt, dass 2026 auch Appendektomien und Cholezystektomien mit einer Verweildauer von zwei Tagen, häufige allgemeinchirurgische Eingriffe, in den Hybrid-Katalog aufgenommen wurden.

Die Chefärztin äußert weitere Kritikpunkte: „Die Umstellung auf das System der Hybrid-DRG und die damit verbundene Fallsteuerung ist für alle Beteiligten derzeit extrem aufwändig und zeitintensiv: Mitarbeitende in der Aufnahme, der ärztliche Dienst in Sprechstunden, Pflegepersonal sowie Bettenmanagement und Controlling müssen die neuen Modalitäten verstehen und dies in der ohnehin schon knapp bemessenen Zeit für die Patientenversorgung.“

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg Rüggeberg äußert weitere Bedenken: „Hybrid-DRGs sind klassische Weiterbildungseingriffe. Durch die Krankenhausreform werden diese an vielen Kliniken zukünftig nicht mehr angeboten werden. Es bedarf also eines dringenden Konzepts für eine Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich, welche die ambulanten Einrichtungen und freien Praxen miteinschließt.“

Mit dem KHVVG wurden zahlreiche wichtige Änderungen der Hybrid-DRGs beschlossen, die großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Ambulantisierung haben sollen. So werden bis zum Jahr 2026 rund eine Million und bis 2030 sogar zwei Millionen ambulante Behandlungsfälle angestrebt. Dies erfordert zügige strukturelle Anpassungen der Krankenhäuser und eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 16.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

BDC zu den Erweiterungen des Hybrid-DRG Katalogs

Berlin, den 19.01.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-DRG das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor allem der Implantatkosten und eine stärkere Spreizung der H-DRGs entsprechend der Fallschwere.

Die Ambulantisierung und die Einbeziehung weiterer Eingriffe in die sektorengleiche Vergütung des § 115f des SGB V begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Umfang der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2026 wesentlich erweitert. So fallen nun etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 H-DRGs. Erreicht werden konnte dies nur dadurch, dass auch 2-Tagesfälle berücksichtigt wurden, wie etwa die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.

„Ungelöste Probleme sind leider weiterhin die intransparente Kalkulation durch das InEK: Die Spreizung innerhalb der H-DRGs, bezogen auf die Eingriffsschwere, ist unzureichend. Außerdem werden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen haben sich in den letzten zwei Jahren mit den Hybrid-DRGs weitgehend arrangiert und versucht, die Sachkosten durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften zu vermindern. Trotzdem blieben insbesondere komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – im Vergleich zur Abrechnung nach EBM unrentabel. Dies könne zu dem kuriosen Effekt führen, dass zwar einfache Eingriffe, die bisher schon ambulant erbracht wurden, besser bewertet würden. Das eigentliche Ziel der Reform, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern, würde jedoch mangels ausreichender Refinanzierung der Sachkosten nicht erreicht.

Für den BDC unakzeptabel ist weiterhin die gesetzlich festgelegte degressive Bepreisung der H-DRGs bis auf das Niveau des EBM bis 2030. Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden.

Die Ambulantisierung würde – wie auch die anstehende Krankenhausreform – zwingend Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung haben. „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis. Das geht nicht ohne die Implementierung sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, fordert Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.

Daher plädiert der BDC dafür, die Ambulantisierung auch als Chance für eine konstruktive Kooperation zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Operationszentren beziehungsweise chirurgischen Facharztpraxen zu betrachten. „Dies und die regelhafte Bildung von Weiterbildungsverbünden bieten ein großes Potenzial, endlich die Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden und attraktive Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen zu schaffen“, betont Dr. Schmitz.

Abrechnung und Honorar; Hybrid-DRG, Vergütung 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Hybrid-DRG die Vergütungshöhe nach Anlage 2b. Mit dem erarbeiteten Kompromiss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), dem der Bundestag und der Bundesrat heute zugestimmt haben, erfolgt die Vergütung der Hybrid-DRG 2026 unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent).

Zum Hintergrund: Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hatte in seiner 10. Sitzung am 13. November 2025 die Details für die Hybrid-DRG 2026 beschlossen (vgl. KV-InfoAktuell 265/2025) – vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzgebung mit zwei möglichen Vergütungsvarianten:
› Anlage 2a mit einer Vergütung nach bisheriger Gesetzgebung unter Fortschreibung der stationärer Fallkosten um die Grundlohnsumme (5,17 Prozent)
› Anlage 2b mit einer Vergütung nach neuer Gesetzgebung durch das BEEP unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent)

Hinweis zur Veröffentlichung
Die KBV stellt die entsprechend angepasste Lesefassung zur Verfügung. Zudem finden Sie Anlage 2b als Excel-Tabelle (Anlage 2a entfällt). Die KBV stellt die Lesefassung und Excel-Tabelle
auch auf unserer Internetseite bereit (www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“). Am 8. Januar informieren die KBV in ihrem Newsletter PraxisNachrichten und aktualisieren unsere Themenseite im Internet (www.kbv.de/praxis/abrechnung/ambulantes-operieren/hybrid-drg).

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Dezernats Vergütung und Gebührenordnung ab dem 5. Januar gern zur Verfügung.

Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de

BDA, BDC und BDI begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag sich mit Abwertung der Hybrid-DRGs befasst

Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesiologie, Chirurgie und Inneren Medizin haben sich auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit einem gemeinsamen Antrag gegen die schrittweise Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau ausgesprochen und vor den Folgen für die Ambulantisierung gewarnt. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag das Thema aufgegriffen hat und es mit der Überweisung an den Vorstand weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.

„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Hybrid-DRGs sollten ein Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein – wenn man sie nun faktisch auf EBM-Niveau abwertet, reißt man diese Brücke wieder ab. Das gefährdet Versorgungsstrukturen und blockiert die Ambulantisierung.“

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die drei Verbände vor den Folgen dieser Abwertung gewarnt. Eine alleinige Ausrichtung der Vergütungen am EBM-Niveau werde zur Untervergütung der im Hybrid-DRG-System umfassten Leistungen führen, kritisieren BDA, BDI und BDC. Denn die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen, so wie es der neue Leistungskatalog für Hybrid-DRG vorsieht, sind nicht im aktuellen EBM enthalten. Investitionen, die aufgrund von Hybrid-DRGs getätigt werden, um entsprechende Strukturen aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln, seien dann nicht mehr gesichert – mit der Gefahr einer massiven Unterversorgung von Patientinnen und Patienten.

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG Katalogs und damit die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem, so BDA-Vize Vescia.

Für die Chirurgie sieht der BDC ebenfalls gravierende handwerkliche Fehler in der Umsetzung der Hybrid-DRG: „Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate, abgegolten. Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

BDA, BDI und BDC appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die im KHVVG vorgesehene Vergütungsabsenkung zu überdenken und gesetzlich zu revidieren. Die Ambulantisierung könne nur gelingen, wenn sie auch ökonomisch tragfähig sei.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

BDC fordert sektorenübergreifende Rotation und geregelte Finanzierung für die chirurgische Weiterbildung

Berlin, den 12.06.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie auch zukünftig gesichert sein muss. „Die Gesundheitslandschaft verändert sich durch die steigende Zahl der ambulant vorgenommenen Eingriffe in Klinik und Praxis. Diesem Trend muss nun dringend auch das System der chirurgischen Weiterbildung angepasst werden, damit diese weiterhin stattfinden kann und für den Nachwuchs attraktiv bleibt“, erklärt der BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Eine Lösung ist laut BDC die Förderung einer sektorenübergreifenden Rotation. „So können die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung alle erforderlichen Etappen meistern, auch wenn ihr Klinikum manche fachlichen Bereiche nicht abdeckt“, so der BDC-Präsident. „Ohne ausreichende Refinanzierung kann es aber keine Verbundweiterbildung geben.“

Die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in den chirurgischen Praxen durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) findet bisher nicht flächendeckend statt. „Das Gebiet Chirurgie muss in allen KV-Bereichen in die regionalen Vereinbarungen zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung eingeschlossen werden“, fordert der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. In den Kliniken sollten die Kosten der Weiterbildung im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform bei der Strukturpauschale berücksichtigt werden. „Für die Krankenhäuser, die Weiterbildung durchführen, muss diese entsprechend höher sein“, so Kalbe.

Der BDC rechnet damit, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung spätestens in zehn Jahren vor allem in der Fläche einen Mangel an Chirurginnen und Chirurgen geben wird. „Es ist höchste Zeit, die Weiterbildung für die Chirurgie zu sichern, wenn wir nicht bald mit unbesetzten OPs und Wartelisten für Operationen rechnen wollen”, erklärt BDC-Präsident Meyer.

 

Hybrid DRG – Systematik nicht überfrachten, sondern sinnvoll und mit Maß planen

Berlin, den 24.04.2023 – Angesichts einer drohenden Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V mahnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) eine sorgfältige Auswahl geeigneter Prozeduren sowie eine nachvollziehbare und wirtschaftlich realistische Kalkulation dieser Prozeduren an.

Das Vorhaben, Hybrid-DRGs ins Leben zu rufen, war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Der Gesetzgeber hatte die drei Akteure der Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Katalog zukünftig zu erbringender bisher überwiegend stationär durchgeführter Leistungen zu definieren und einen Mischpreis aus stationärem DRG und ambulanter EBM-Vergütung festzulegen. Nachdem die bis zum 31. März 2023 geforderte Einigung nicht erzielt wurde, sieht das Gesetz nunmehr eine Ersatzvornahme durch das BMG vor.

„Es überrascht nicht, dass die Verhandlungen gescheitert sind,“ erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die DKG verteidigt ihren stationären Sektor und benennt nur extrem wenige Eingriffe, die KBV hofft auf eine Stärkung ihres vertragsärztlichen Bereichs und bringt einen extrem umfangreichen Katalog ins Spiel, während der GKV-SV ausschließlich Kosten sparen will. Da kann es keine Einigung geben.“

Der BDC plädiert daher in der Anfangsphase für einen moderaten Katalog definierter Eingriffsgruppen wie die Hernienchirurgie, einzelne Krampfadereingriffe sowie definierte Leistungen aus der Handchirurgie und der Proktologie. „Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Ambulantisierung um eher kleine und damit typische Weiterbildungseingriffe handelt, deren Herausnahme aus dem Klinikbetrieb ohne gleichzeitige Bildung von geeigneten Weiterbildungsverbünden fatale Konsequenzen auf die praktische Ausbildung zukünftiger Chirurgengenerationen hätte,“ betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder der von Kliniken genutzten DRG-Abrechnung noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. „Welche Leistungen sind konkret in den DRGs eingepreist und welche Einzelleistungen des EBM stehen dem gegenüber?“, fragt Rüggeberg. „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Fischstäbchen vermixt und noch eine Prise Chili in Form von Sachkosten dazugegeben, um am Ende ein halbwegs genießbares Produkt zu erhalten.“

Damit ist klar, dass die neuen Pauschalen unter Berücksichtigung dieser Problematik sorgfältig kalkuliert und adäquat vergütet werden müssen. „Ein Grund mehr, zunächst mit überschaubaren Prozeduren zu beginnen und nicht im Übereifer das Kind mit dem Bade auszuschütten,“ so Rüggeberg.