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KLK: Jahrestagung am 12. und 13. Januar 2024 in Hamburg

Am 12.-13.01.2024 findet die 30. Jahrestagung des Konvents der Leitenden Krankenhauschirurginnen und -chirurgen in Hamburg statt. Die aktuellen Brennpunkte des chirurgischen Arbeitsalltags stehen im Diskussionsmittelpunkt. Es kommen aber auch Themen wie Geteilte Chefarztposition, Migration& Integration und “Quote” und Qualität  auf den Diskussionstisch.

Das spannende Programm und die Anmeldung stehen hier zur Verfügung: KLK

Bundesrat lehnt Transparenzgesetz zu Klinikreform ab

Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun einen Kompromiss für das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz finden.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ein Transparenzverzeichnis über das Angebot von bundesweit 1.700 Kliniken informieren soll. So soll verständlich gemacht werden, welche medizinische Einrichtung welche Leistungen anbietet. Auch Daten zu Fallzahlen, Personalschlüssel und Komplikationsraten sollen in dem sogenannten Qualitäts-Atlas einsehbar sein.

Der Vorsitzende der Gesundheitsminister der Bundesländer, Manfred Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, kritisierte das Gesetz der Ampelkoalition. Zwar sei die Intention richtig, allerdings schaffe das Gesetz in seiner derzeitigen Form keine Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Bundesländer kritisierten im Bundesrat Eingriffe in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung durch das Gesetz. Zudem forderten sie weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund.

Das Transparenzgesetz ist Teil eines großen von Lauterbach geplanten Reformprogramms für Krankenhäuser in Deutschland. Lauterbach warb bis zuletzt um die Zustimmung des Bundesrats. Mit der Transparenz solle etwa Menschen mit Krebserkrankung geholfen werden, das richtige Krankenhaus zu finden. Mehr Transparenz sei daher auch ethisch geboten.

Quellen: Zeit.de

Krankenhaureform: Neuer Arbeitsentwurf bis Ende November geplant

Bund und Länder haben wegen anhaltender Differenzen die Einigung auf einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform auf das kommende Jahr verschoben. Aber: „Die Revolution geht weiter“, erklärte Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach am 23. November auf einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium im Anschluss an das Treffen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform. Unter dem Druck der Länder muss das Bundesgesundheitsministerium nacharbeiten. Bis Ende kommender Woche werde es einen neuen Arbeitsentwurf für das geplante Reformgesetz vorlegen, das die Bedenken der Länder berücksichtige, kündigte Ressortchef Karl Lauterbach an. Der neue Arbeitsentwurf soll „sehr viel konkreter“ werden und die zentralen Kritikpunkte aufgreifen.

Bei einem weiteren Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen solle dann in der zweiten Januarwoche eine Grundsatzeinigung auf einen Reformentwurf erfolgen, der dann in das Gesetzgebungsverfahren gehen soll, erklärte der Bundesgesundheitsminister. Auch von Länderseite wurde das weitere gemeinsame Vorgehen bekräftigt.

Quellen: Gesundheitspolitischer Info-Dienst, Tagesschau

G-BA Entscheidung: Recht auf Zweitmeinung auch bei künstlichem Hüftgelenk

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Voraussetzung für Fachärzte/ -ärztinnen

Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Weitere Details können Sie hier nachlesen: G-BA