22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug

Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat. Die Regelung soll als Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht werden.
Aktueller Hintergrund dürfte das Verhalten der Krankenkassen gerade in jüngster Zeit sein. In exzessiver Weise haben einige von ihnen Ende vorigen Jahres die Krankenhäuser mit Tausenden von Gerichtsverfahren überzogen, ohne Rücksicht darauf, dass damit das erfolgreiche Netz der Schlaganfallversorgung erheblich gefährdet wurde. Jens Spahn geißelte das in seinem Eröffnungsvortrag zum 41. Deutschen Krankenhaustag im November in Düsseldorf bereits als „Irrsinn, Starrsinn und Wahnsinn.“
Dieses Verhalten aber sei nur der Höhepunkt einer langen Reihe von Aktionen der Krankenkassen, maßgeblich ihres Spitzenverbandes, gewesen, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, die nicht einer besseren Patientenversorgung, sondern vor allem den ohnehin opulent gefüllten Kassen der Krankenkassen gedient hätten. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht an den Versorgungsrealitäten orientiert, sondern an den Wünschen der Krankenkassen. So wurden innovative Leistungen für die Patienten verzögert oder sogar abgelehnt. Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser.“
Die demokratische Legitimation des GBA stehe für den VKD schon längere Zeit in Frage. „Wesentliche Entscheidungen über medizinisch sinnvolle Leistungen, etwa zur Krebstherapie, sollten nicht einer Übermacht der Krankenkassen im GBA überlassen bleiben. Wir sehen ja seit langem, was dabei herauskommt. Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt. Ansonsten verliert dieses Gremium immer mehr von seiner Legitimation in der Praxis.“
Damit stelle der VKD nicht die Selbstverwaltung in Frage, so Dr. Düllings. Im Grunde müsse die vorgesehene Eingriffsmöglichkeit des Bundesgesundheitsministeriums als Schuss vor den Bug gesehen werden. Der Minister habe inzwischen mehrfach betont, dass er ein „Fan der Selbstverwaltung“ sei, wenn sie denn funktioniere. Sie müsse „liefern“.
Die Gefahr einer schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung sieht der VKD daher nicht. Wenn diese eine stärkere politische Einmischung vermeiden wolle, müsse sie sich endlich, vor allem im Interesse der Patientenversorgung, bewegen und ihre Strukturen, Organisation und Verfahren verantwortlich im Sinne ihrer eigentlichen Aufgabe verändern, nämlich der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Nur so gewinne sie wieder an Legitimation.
Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 15.01.2019
Weitere aktuelle Artikel
01.08.2017 Krankenhaus
Hygieneprogramm: Krankenkassen unterstützen Kliniken
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm
05.07.2017 Krankenhaus
SpiFa unterstützt verbesserte Versorgung durch Belegarztwesen
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) befürwortet die Vorschläge von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) zum Ausbau des Belegarztwesens als anerkannter Möglichkeit für die Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlungsstrukturen.
01.06.2017 Fachübergreifend
Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde in Absatz 4 des § 136c
31.05.2017 Krankenhaus
Patienten schätzen Spezialkliniken – auch weiter entfernte
Die Frage gilt als äußerst umstrittenen: Bevorzugen Patienten die medizinische Versorgung in direkter Nachbarschaft oder nehmen sie gegebenenfalls lieber die Anreise zu einem auf bestimmte Erkrankungen spezialisierten zentralen Klinikum in Kauf? Der Krankenhaus Rating Report 2017 hat herausgefunden: Krankenhäuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad weisen eine signifikant höhere Patientenzufriedenheit auf. Damit zeigt sich, dass ein hoher Grad an Spezialisierung nicht nur bessere medizinische Ergebnisse bringt, sondern auch von den Patienten geschätzt wird.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.