21.07.2026 Pressemitteilungen
Chirurgieverband fordert bei Unfallverletzten einen direkten Zugang zu Fachärztinnen und -ärzten nach Vorbild der durchgangsärztlichen Behandlung

Berlin, den 21.07.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass Unfallverletzte von der verpflichtenden Erstvorstellung bei der Hausärztin/ beim Hausarzt zwingend ausgenommen werden sollen. Der Berufsverband betont, dass für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren ein bewährtes und erfolgreiches Primärarztsystem existiert: die durchgangsärztliche Versorgung. Darüber hinaus empfiehlt der BDC der Politik, dieses bewährte System für die geplante zielgerichtete Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene als kostendämpfendes Vorbild zu nutzen.
Der BDC hält es für keinesfalls sachgerecht, bei dem vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Primärversorgungssystem eine Vorstellungspflicht für Unfallverletzte im hausärztlichen Bereich festzuschreiben. Vielmehr sollte allen Versicherten der direkte Zugang zu unfallchirurgisch kompetenten Fachärztinnen und -ärzten zumindest dann offenstehen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten sei oder eine über die körperliche Untersuchung hinausgehende Diagnostik – meist Röntgenaufnahmen – erforderlich würde. Dies trüge auch dem Umstand Rechnung, dass, insbesondere aus Sicht der Versicherten, häufig nicht unmittelbar erkennbar sei, ob ein Versicherungsfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Krankenkasse gehöre. „Umso wichtiger ist es, dass eine zeitnahe unfallchirurgisch qualifizierte Ersteinschätzung möglich bleibt, deren Ergebnis eine wichtige Grundlage für eine qualitativ hochwertige Behandlung und die Zuordnung zum richtigen Kostenträger für alle Altersstufen darstellt“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dietmar Pennig.
Eine solche klare Zuweisung diene zugleich einer Entlastung der hausärztlichen Versorgung. „Hausärztinnen und -ärzte sind für die Primär- und Weiterversorgung chronisch kranker, multimorbider und koordinationsbedürftiger Patientinnen und Patienten unverzichtbar und sollten nicht zusätzlich mit Fallkonstellationen belastet werden, für die bereits qualitätsgesicherte und spezialisierte Versorgungsstrukturen bestehen“, betont Pennig.
Niedergelassene Durchgangsärztinnen und -ärzte sind vertraglich verpflichtet, ihre Praxen für die Akutversorgung von Arbeits- und Schulunfällen offenzuhalten und verfügen über die hierfür erforderliche sachliche und personelle Ausstattung. Um Doppelstrukturen, unnötige Mehrfachkontakte und Qualitätseinbußen zu vermeiden, sollten diese Versorgungskapazitäten auch weiterhin von gesetzlich versicherten Unfallverletzten direkt genutzt werden können. „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Patientinnen und Patienten in der Primärversorgung zielgerichtet, ressourcenschonend und möglichst ohne vermeidbare Fehlsteuerungen in die jeweils geeignete ambulante oder stationäre Versorgungsebene zu lenken“, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung kann dabei als Blaupause für eine erfolgreiche Umsetzung der Patientensteuerung dienen, indem es leichte Verletzungen in der hausärztlichen Versorgung belässt und gravierende Verletzungen direkt in die Facharztebene steuert.“
Zum gemeinsamen Positionspapier der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), des Bundesverbands der Durchgangsärzte (BDD) sowie des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC).
| Über den Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
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