07.02.2018 Politik
Koalitionsvertrag: Durchaus richtige Akzente gesetzt

Zum Koalitionsvertrag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Der Koalitionsvertrag setzt beim Thema Gesundheit an vielen Stellen durchaus richtige Akzente. Nur beispielhaft genannt seien hier die vorgesehenen Maßnahmen gegen den Ärztemangel, wie die Förderungen von Landärzten und der Ausbau der Strukturfonds. Mit der Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, Neuregelungen bei der Notfallversorgung und der Reform des Medizinstudiums sind wichtige Zukunftsthemen angesprochen. Gut sind auch die vorgesehene weitere Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Es ist sehr vernünftig, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist. Eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission soll nunmehr eingehend die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für ein modernes Vergütungssystem erörtern. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, so die Koalitionäre, wird danach entschieden. Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.
Wir brauchen hier vernünftige Lösungen. Die Ärzteschaft ist bereit, sich in die anstehenden Beratungen konstruktiv einzubringen.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 07.02.2017
Weitere aktuelle Artikel
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
19.12.2017 Krankenhaus
Digitales Krankenhaus: große Hoffnungen, ernüchternde Realität
Krankenhausärzte verbinden mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. 80 Prozent sind der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann.
11.12.2017 Politik
„Weg mit Dauerzwangsrabatt der Ärzte an Krankenkassen“
„Weg mit der Budgetierung! Die war schon immer falsch. Sie ist es erst recht unter den sich ändernden Bedingungen einer immer mehr zunehmenden Ambulantisierung der Medizin“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der Vertreterversammlung heute in Berlin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.