Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die gesamte fünfte Ausgabe der Passion Chirurgie ist der Durchgangsarzt-Tätigkeit gewidmet. Der D-Arzt ist nicht nur Behandler von Verletzungen und Erkrankungen, sein Wissen ist im Einzelfall die fachliche Grundlage aller darauf beruhenden Verwaltungs- und Rechtsvorgänge.
Zu den zahlreichen Herausforderungen für den Durchgangs-Arzt, die thematisiert werden, gehören die neuen Anforderungen der DGUV zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren seit 1.1.2011, die speziellen Weiterbildungsverpflichtungen, die Mindestzahlen an Behandlungsfällen, Abrechnungsfragen, die Überwachung der Heilverfahren, das zunehmend erweiterte Reha-Management sowie die Beendigung des H-Arzt-Verfahrens zum 31.12.2014.
Die Tätigkeit des D-Arztes als Organisator des gesamten Behandlungspfades und Patientenanwalt geht weit über die operativen Techniken und das fachliche Wissen hinaus, was in diesem Heft exemplarisch angedeutet wird. Unsere Autoren gehen unter anderem auf die Rolle des Arztes als Gutachter, als Beratungsarzt der gesetzlichen Unfallversicherung und als ärztlichen Sachverständigen im sozialgerechtlichen Verfahren ein.
In der vierten Ausgabe der Passion Chirurgie – Quo vadis Sozialstaat? – schneiden wir ein heißes Thema an: Was ist die Zukunft unseres Gesundheitssystems im Angesicht des alarmierenden demographischen Wandels?
Das Titelthema dieser Ausgabe umfasst eine Diskussion zur Sicherung des Patientenwohls und unserer Freude am Beruf für die kommenden Generationen, ausgehend von Werten des modernen Sozialstaates: soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der aktuellen Ausgabe.
In der dritten Ausgabe der Passion Chirurgie stehen diesmal Außertarifliche Verträge im Mittelpunkt. Wir stellen Ihnen die Auswertung unserer Umfrage diesem Thema unter den BDC-organisierten Oberärzten vor.
Dank der überwältigenden Beteiligung mit fast 1000 Rückmeldungen waren wir in der Lage, eine Datengrundlage für diese erfahrungsgemäß kontroverse Diskussion zu schaffen und Ihnen hier zu präsentieren.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der aktuellen Ausgabe.
Der fachliche Schwerpunkt der zweiten Ausgabe der Passion Chirurgie widmet sich dem Thema „laparoskopische Antireflux- und Hiatushernien-Chirurgie“. Wir geben einen Überblick über das breite Spektrum der Behandlungtechnik, die nach den ersten Dokumentationen über erfolgreich laparoskopisch ausgeführte Fundoplikationes von Geagea und Dallemagne ihr zwanzigjähriges Jubiläum feiert.
Zum Thema Antirefluxtherapie ist in dieser Ausgabe auch ein CME-Artikel verfügbar. Bei korrekter Beantwortung der Fragen können 2 CME-Fortbildungspunkte erworben werden. Sie werden dazu direkt an das [eCME-Center], die Fortbildungsplattform des BDC weiter geleitet.
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