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Ein Team um die Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling, Professor Erika Raab, hat am 3. August das 122-seitige Gutachten “Kritische Würdigung der Analyse der Regierungskommission zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung” veröffentlicht.

Ergebnis der Arbeit: Die Analyse der Regierungskommission verkenne in ihren Grundaussagen die Lebensrealität in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser und die umfassenden bereits bestehenden Qualitäts- und Strukturvorgaben, welche die Kliniken bereits jetzt erfüllen müssen und welche, wie beispielsweise das MDK-Reformgesetz als Grundlage der Strukturprüfungen, aus der Feder des Ministeriums stammen.

Es würden die Strukturvorgaben zur Qualität und die bestehenden Notfallstufenvorgaben vergleichbar
zu den Leveln des Gemeinsamen Bundesausschusses ebenso ausgeklammert, wie der Bund über die
Tatsache hinwegblicke, dass es zur Prüfung der Einhaltung von Qualitätsindikatoren eigene vom Bun-
desgesundheitsministerium ins Leben gerufene Institute wie das das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gibt.

Obwohl die Krankenhausstatistik des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK), ein dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnetes Institut vollumfänglich verfügbar und in der Kalkulation und Statistik sehr erfahren und für die Auswertung Komplettdatensätze biete, würde zur Analyse auf eingeschränktere Krankenkassendaten zugegriffen.

Insgesamt fehle es in der Stellungnahme der Regierungskommission an nachvollziehbaren Berechnun-
gen, wobei ein wesentlicher Aspekt die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen ohne Prüfung deren
Zusammenführbarkeit zu sein scheine. Erschwert würde die Replizierbarkeit durch den fehlenden öffentlichen Zugang auf einen Teil diese Datenquellen. Die für die Stellungnahme verwende­ten Daten würden zudem nur bis zum Jahr 2017 reichen.

    Quellen: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (Gutachten)
    Ärzteblatt

     

     

     

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