Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) tritt heute ihre neuen Ämter als Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs „Krankenhauspersonal und Politik“ und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) an.
Mit Hilfe eines Kalkulationstools möchte die Bundesärztekammer (BÄK) nach Möglichkeit schon ab Mai 2023 den im Krankenhaus tatsächlich anfallenden Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen.
Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen haben sich die Delegierten auch für Verbesserungen bei der Lehre und den Rahmenbedingungen im Medizinstudium stark gemacht.
In seiner Eröffnungsrede zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen mahnte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen an.
In der Medizin und insbesondere in der Chirurgie gilt die Weisheit: eine Methode ist dann ausgereift und wird zum Goldstandard, wenn sie über Jahre unverändert und alternativlos Bestand hat. Im Umkehrschluss wissen wir, dass eine Vielzahl von konkurrierenden Therapieverfahren letztlich nur beweist, dass alle nicht wirklich erfolgreich sind. Betrachtet man unter diesem Aspekt die Gesundheitspolitik der letzten Jahre und daraus resultierend die in immer kürzeren Abständen über uns hereinbrechenden Neuregelungen im KV-System, so bleibt die nüchterne Feststellung: alles Murks!
Darüber kann man sich trefflich erregen, Schuldige suchen oder vermeintlich Schuldige auch ohne große Suche einfach mal benennen, man kann in tiefe Depression verfallen oder das Ganze mit einer ordentlichen Portion Galgenhumor ins Lachhafte verweisen. Leider nützt ein solches Verhalten dem Patienten überhaupt nicht.
Die sehr gute chirurgische Versorgungsqualität in Deutschland ist das Ergebnis der mitunter aufopferungs- und verantwortungsvollen Arbeit der vielen chirurgischen Lehrer an den Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung, den Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung und nicht zuletzt der Universitätsklinika.
Glaubt man den Szenarien, so steuert die Gesundheitswirtschaft auf einen Fachkräftemangel hin. Jährliche Jobzuwächse im sechstelligen Bereich werden prognostiziert.
Hand aufs Herz: wer von uns hätte sich vor Antritt einer Oberarztposition schon mit dem Thema des Außertariflichen Vertragssystems auseinandergesetzt?
Vertragsverhandlungen, d.h. der Sprung in die „Selbständigkeit“ und Eigenverantwortlichkeit, wurden traditionell bis zum Zeitpunkt der Chefarztbewerbung, also auf das Ende der Oberarztkarriere, verschoben.
Die Zeiten haben sich geändert.
Die strukturellen Neuerungen innerhalb der Kliniken als Ausdruck einer wettbewerblichen Anpassung, höchste Ansprüche an Qualität und Qualitätstransparenz haben zu einer zunehmenden Spezialisierung und Subspezialisierung innerhalb der Fachdisziplinen geführt.
Daraus ergaben sich neue Organisationsmöglichkeiten tradierter hierarchischer Klinikmodelle: die Bildung von Departments innerhalb eines Zentrums oder sog. Sektionen bzw. Abteilungen innerhalb einer Klinik mit jeweils Leitenden Ärzten (Oberärzte) an der Spitze, aber dennoch unterhalb des Zentrums- bzw. Klinikleiters (Chefarzt) positioniert.
Am 23. April 2010 jährt sich der Gründungstag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen zum 50. Mal. Dieses Ereignis werden wir am 12. Juni 2010 im historischen Hörsaal des Langenbeck-Virchowhauses in Berlin mit einem Festakt feierlich begehen.
Doch zuerst sollten wir uns fragen, ob wir auch Grund zum Feiern haben. Wie heißt es doch in Thomas Manns Buddenbrocks:
„Die Vergangenheit zu feiern ist hübsch, wenn man, was Gegenwart und Zukunft betrifft, guter Dinge ist.“