Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen.
Klassischer OP-Atlas oder doch lieber ein OP-Video? Wie bilden sich Assistenzärzte heute neben der praktischen Ausbildung im OP-Saal theoretisch weiter?
Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen dazu aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und der Ergebnisqualität besteht.
In der ersten Ausgabe haben wir Ihnen bereits bekannte Artikel aus der Dezemberausgabe zusammengestellt und mit einigen neuen Beiträgen kombiniert, damit Sie sich schrittweise an das neue Medium gewöhnen können. Zugriff auf unsere neue Mitgliederzeitschrift haben Sie sowohl auf Windows-PC und Mac, als auch über alle aktuellen Tablet-Geräte und Smartphones, vom Apple iPad und iPhone über das Samsung Galaxy Tab und Galaxy Phone bis hin zum WeTab, Toshiba Folio und Creative Archos.
Die Erkenntnis der Industrie, dass den Anforderungen der modernen Geschäftswelt besser und effizienter mit gemischtgeschlechtlichen Teams begegnet werden kann, hat in einigen Unternehmen bereits zur Einführung einer Frauenquote geführt. Nicht zuletzt der drohende Fachkräftemangel durch die demographische Entwicklung bewirkt, dass der Blick dieser Unternehmen dahingehend geschärft wird, die zweite Hälfte des Arbeitsmarktes für sich zu gewinnen. Die Tatsache, dass heute bereits 60 bis 70 Prozent der Medizinstudenten weiblich sind und es damit in Zukunft zwingende Notwendigkeit sein wird, diesen Nachwuchs für die Chirurgie zu begeistern, hat der BDC seit langem erkannt. So sollen mit der Kampagne „Nur Mut – kein Durchschnittsjob ChirurgIn“ Medizinstudentinnen gezielt angesprochen werden. Die Websitewww.chirurg-werden.deund das vorliegende Heft unterstützen diese Aktivitäten.
Die chirurgische Therapie der Adipositas erfährt zunehmend auch in Deutschland die ihr gebührende Aufmerksamkeit. Nach wie vor sind adipöse Menschen in Deutschland derzeit unterversorgt, insbesondere weil die Finanzierung therapeutischer Maßnahmen – konservativ wie chirurgisch – nicht gesichert ist. Gemäß statistischem Bundesamt war 2009 ein Anteil von 51 Prozent der erwachsenen Bevölkerung (60 Prozent Männer, 43 Prozent Frauen) in Deutschland übergewichtig. Betrachtet man die Daten der Mikrozensus-Befragungen 1999 bis 2009 genauer, so ist dies noch wesentlich problematischer.
Die in anderen europäischen Ländern durchaus übliche ärztliche Betätigung als Honorararzt oder Konsiliararzt ist in Deutschland relativ neu. Wir erleben hier zurzeit eine fast dramatisch zu nennende Zunahme honorarärztlicher Tätigkeit, die die Versorgungsrealität bereits erheblich verändert. An 65 Prozent der Kliniken arbeiten bereits Honorarärzte, an 33 Prozent der chirurgischen Abteilungen sind Honorarärzte beschäftigt. Es ist dringlich geboten, die Ursache und Wirkungen dieser Veränderungen zu analysieren und zu diskutieren.