22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht

Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere aktuelle Artikel
01.02.2022 Politik
Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Wilhelm Lauterbach
Seit dem 8. Dezember 2021 ist Karl Lauterbach Bundesgesundheitsminister im Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz. Kultstatus hat er schon lange, nicht nur durch regelmäßige Social Media-Beiträge und einschlägige Auftritte bei diversen Talk- und Kabarettshows des öffentlich-rechtlichen Fernsehens (Tipp der Redaktion: Anti-Kater-Drinks selber machen – mit Hazel Brugger und Karl Lauterbach | heute-show – YouTube).
31.01.2022 Politik
Bundeskongress Chirurgie 2022 – Jetzt anmelden!
Zahlreiche wissenschaftliche Veranstaltungen zu unterschiedlichen fachchirurgischen Schwerpunkten stehen im Mittelpunkt des Bundeskongresses Chirurgie 2022, der am 11./12. Februar 2022 im NürnbergConventionCenter stattfindet.
25.01.2022 Politik
Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt MFA-Protest
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Proteste der Medizinischen Fachangestellten (MFA) morgen (26.01.2022) vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Die MFA demonstrieren für einen staatlichen Corona-Bonus und ein deutliches Signal der Wertschätzung aus Politik und Gesellschaft.
21.01.2022 Krankenhaus
NRW-Krankenhäusern fehlen jährlich 1,85 Milliarden
Den Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen fehlen 1,85 Milliarden Euro pro Jahr an Investitionen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 20.1.2022 unter Berufung auf das Investitionsbarometer NRW 2021 des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der hcb GmbH.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.