22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht

Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2023 BDC|News
BDC-Sitzungen beim gemeinsamen Bundeskongress Chirurgie (BCH)
Der BDC hat sich im Jahr 2023 wieder mit insgesamt vier sehr gut besuchten berufspolitischen Sitzungen am Bundeskongress Chirurgie (10./11.02.2023) in Nürnberg beteiligt. Hier folgt ein kleiner Bericht über die BDC-Sitzungen auf dem Kongress.
01.06.2023 BDC|News
Berufspolitischer Nachmittag beim BCH mit Akteuren und Akteurinnen aus dem Gesundheitswesen
Zum Berufspolitischen Nachmittag hatte der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) am ersten Tag des Bundeskongresses Chirurgie (BCH) eingeladen, der am 10. und 11. Februar 2023 in Nürnberg stattgefunden hat. Der stellvertretende Vorsitzende des BNC, Dr. med. Frank Sinning, hielt die Einstiegsrede und führte kompetent und charmant durch die Veranstaltung.
01.06.2023 Politik
Leistenhernien-Operationen im Visier der Ambulantisierung
Die Operation der Leistenhernie stellt mit ca. 300.000 Eingriffen jährlich in der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) die häufigste Operation überhaupt dar. Nun soll sie nach politischem Willen möglichst ambulant erfolgen. Man erhofft sich dadurch signifikante Einsparungseffekte, die durch die Vermeidung der kostenintensiven stationären Behandlung erzielt werden sollen.
01.06.2023 Politik
Kontinuität in Zeiten des Wandels
Der Deutsche Ärztetag hat am 18. Mai 2023 den bisherigen Präsidenten Dr. Reinhardt in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wurde Frau Dr. Lundershausen als Vizepräsidentin wiedergewählt. Neu in das Führungstrio wurde Frau Dr. Johna vom Marburger Bund aufgenommen. Als weitere Vorstandsmitglieder – neben den kraft Amtes gesetzten Präsident:innen der Landesärztekammern – wurden Dr. Botzlar, Chirurg aus München, und Frau Neumann-Grutzek, Präsidentin des BDI, gewählt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.