10.02.2026 Politik
2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran

Für das Gesundheitswesen beginnt das neue Jahr ebenso, wie das alte Jahr geendet hat: Die Kassen stehen unter enormem finanziellem Druck. Einnahmen und Ausgaben klaffen immer weiter auseinander. Schuld sind die demographischen Veränderungen. Dabei stehen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Erwerbslosen gegenüber. Bereits ab dem Jahr 2027 wird daher ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, allein innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung, prognostiziert. Der Handlungsdruck steigt. Wie also soll es weitergehen? Um Kosten zu senken, sollen Angebot und Nachfrage stärker gesteuert und Leistungsangebote abgebaut werden. Weitergehende Lösungen soll nun die von Bundesgesundheitsministerin Warken kürzlich eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ vorlegen. Bereits im März 2026 erwarten wir einen Katalog mit kurzfristigen Sparmaßnahmen ab 2027, gefolgt von einem zweiten Bericht im Dezember 2026 mit längerfristigen strukturellen Maßnahmen. Um die Ideen für ein Primärversorgunssystem voranzubringen, hat die Bundesgesundheitsministerin kürzlich einen „Fachdialog Primärversorgungssystem“, immerhin unter Beteiligung von ärztlichen Verbänden, ins Leben gerufen. Unverständlich bleibt vor diesem Hintergrund, dass wichtige Reformvorhaben seit Jahren stagnieren (Krankenhausreform), von einer Legislaturperiode in die nächste verschoben werden (Reform des Not- und Rettungsdienstes) oder gar nicht erst angegangen werden (Bürokratieabbau), um nur einige zu nennen. Vielmehr liegt es in Anbetracht der momentanen Situation auf der Hand, dass in Politik, Selbstverwaltung und den Ärzteverbänden alle Kräfte zu bündeln sind, um gemeinsam Lösungen für ein finanzierbares Gesundheitssystem zu finden, das gleichzeitig eine adäquate medizinische Versorgung insgesamt gewährleistet.
Angesichts der drohenden Sparmaßnahmen positiv zu bewerten: Ein Durchbruch zeichnet sich bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. „Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.
Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.
In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.
Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.
Folgende weitere Vorhaben im Bundesgesundheitsministerium wird der BDC mit besonderem Augenmerk für Sie begleiten: Das „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, die „Notfall- und Rettungsdienstreform“, das Gesetz zur „Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ sowie die angekündigten Gesetzgebungsverfahren zur „Primärversorgung“ und zur „Gesundheitssicherstellung“ (Resilienz im Krisenfall).
Burgdorf F: 2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran. Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
24.05.2017 Aus- & Weiterbildung
„Für mich war klar, Medizin bedeutet Chirurgie“
Schon zum zehnten Mal haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) auf das Staatsexamen vorbereitet. Wieder war der Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“ sehr gut besucht und Studenten aus ganz Deutschland reisten nach München zur Prüfungsvorbereitung. Richtig, dieses Mal nach München, ein Novum. Auch einer der wissenschaftlichen Leiter war neu beim Kongress dabei: Andreas Kirschniak aus Tübingen.
23.05.2017 Politik
120. Deutscher Ärztetag in Freiburg eröffnet
„Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es bietet allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialen Status direkten Zugang zu hochwertiger ärztlicher Versorgung. Das sollten sich diejenigen vor Augen führen, die von Gerechtigkeitslücken sprechen und als vermeintlich gerechtere Alternative die Einheitskasse propagieren.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur heutigen Eröffnung des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg.
18.05.2017 Politik
Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zukünftig ohne Arzt?
Mit Unverständnis und großer Sorge sieht die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) die Diskussion um eine anstehende Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundausschusses (G-BA). Medienberichten zufolge sollen zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden neu besetzt werden und im Zuge dieser Umstellung soll dort kein Arzt mehr vertreten sein. „Im G-BA wird entschieden, wer, wo und unter welchen Bedingungen was an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung erbringen darf“, erläutert Jörg-Andreas Rüggeberg, Facharzt für Chirurgie und Präsident der GFB, den Hintergrund. „Es kann nicht sein, dass solche Entscheidungen ohne ärztlichen Sachverstand getroffen werden.“
15.05.2017 Politik
Deutsche Ärzteverbände fordern Ende der Budgetierung
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzeptes „KBV 2020“, die Budgetierung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen aufzuheben. Die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird ganz überwiegend in ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgen und auch von der Bevölkerung so gewünscht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

