Alle Artikel von kein Autor

Notfallversorgung durch Integration neu strukturieren

Marburger Bund fordert zentrale Anlaufstellen und einheitliche Behandlungsstandards

Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden, fordert der Marburger Bund. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten könnten die Notaufnahmen entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Hierzu bedürfe es einheitlicher Standards für die Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit in allen Anlaufstellen der Notfallversorgung. Der Marburger Bund spricht sich für ein Triage-System aus, das für Rettungsdienste, Notdienstpraxen, Notaufnahmen und Rettungsleitstellen gleich ist. „Eine einheitliche, rein auf medizinischen Kriterien beruhende Vorgehensweise bei der Ersteinschätzung erhöht die Akzeptanz der Patienten, verkürzt Wartezeiten und verbessert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsebenen“, begründet der größte deutsche Ärzteverband seine Vorschläge für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung. Etwa 72 Prozent der Kliniken nehmen derzeit an der Notfallversorgung teil. Die Notaufnahmen werden jährlich von bis zu 25 Millionen Menschen aufgesucht. Rund elf Millionen Fälle werden davon ambulant behandelt.

Der Marburger Bund spricht sich für die Definition von Zielgrößen aus, ab der eine durch Vertragsärzte betriebene Notdienstpraxis am Krankenhaus sinnvoll ist. Der Anspruch eines jeden Patienten auf qualitativ hochwertige Behandlung zu jeder Zeit und an jedem Ort müsse gesichert sein. „Notdienstpraxis und Notaufnahme dürfen nicht einfach nur nebeneinander am gleichen Ort existieren, sondern müssen personell und digital miteinander verknüpft werden, um eine patientengerechte Versorgung zu erreichen. Durch Integration der Strukturen entsteht für den Patienten eine Behandlung aus einer Hand mit immer gleicher Qualität. Doppelte Inanspruchnahmen können vermieden und personelle Ressourcen für die Gesamtversorgung gehoben werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier des Marburger Bundes.

Notwendig seien auch mehr Transparenz und Information über die richtigen Wege zur Notfallversorgung und eine gerechte Verteilung der Arbeitslast. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung habe mit Augenmaß, unter Berücksichtigung des Patientenverhaltens, der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und regionalen Besonderheiten zu erfolgen. „Der Versuch einer Patientensteuerung über eine Gebühr ist der falsche Weg. Eine Steuerung wird sich nur erreichen lassen, wenn die Patienten sich an jeder Stelle der Notfallversorgung gut aufgehoben fühlen und ein niedrigschwelliger Zugang besteht“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, bei der Präsentation der Reformvorschläge.

Der MB betont, dass die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung  jederzeit gewährleistet sein müsse. Der Fahrdienst des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes (Hausbesuche) sei unverzichtbar, um auch immobilen Patienten einen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung zu verschaffen. „Festzustellen ist, dass  die seit April 2012 bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 für den KV-Notdienst nicht durchgängig prominent platziert ist und teilweise zusätzlich andere Rufnummern kommuniziert werden. Die jeweiligen Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des ambulanten Notdienstes sind unübersichtlich und den meisten Patienten unzureichend bekannt“, kritisiert der Marburger Bund in seinem Reformpapier.

Perspektivisch sollten aus Sicht des MB neue Konzepte der Notfallversorgung erprobt werden. Insbesondere sollte in geförderten Modellprojekten überprüft werden, ob eine integrierte Notfallversorgung außerhalb der bestehenden Sektorengrenzen der ärztlichen Versorgung und der bestehenden Finanzierungssystematik zu einer Verbesserung der Versorgung führt.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 09.05.2017

Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt

Für erfahrende Chirurginnen und Chirurgen

In Kürze findet in Köln das Seminar  Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt statt. Das Seminar richtet sich an Chirurginnen und Chirurgen mit Erfahrung in der Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes. Als zweitägiges Kompaktseminar gliedert es sich in einen theoretischen Teil zur Vermittlung des aktuellen Kenntnisstandes unter Berücksichtigung der praktisch-chirurgischen Aspekte sowie interdisziplinärer Therapiekonzepte und einen Tag im OP. Während der Live-Operationen, auch mit 3-D-Laparoskopie, werden die Prinzipien der onkologischen Chirurgie aber auch Operationen funktioneller Erkrankungen demonstriert.

Programm & Anmeldung

Umfrage für Chefärzte: Status quo der perioperativen Medizin 2017

Eine Umfrage von CAPM, DGCH und BDC

Seit der Einführung des G-DRG-Systems im Jahr 2003 haben sich die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern erheblich verändert. Eingeschränkte Personalressourcen führen dazu, dass sich viele Chirurginnen und Chirurgen auf ihre Kernkompetenz – die chirurgische Operation – konzentrieren und die perioperative Behandlung in den Hintergrund gedrängt wird.

Weltweit wird die perioperative Behandlung in zunehmendem Maße von nicht-chirurgischer Kolleginnen und Kollegen betrieben. Heute sind in den USA internistisch oder anästhesiologisch geleitete Abteilungen für perioperative Medizin (sogenannte “surgical homes”) keine Seltenheit mehr. Diese Entwicklungen widersprechen dem traditionell ganzheitlichen Behandlungsanspruch der deutschen Chirurgie. Leider sind Details zu Struktur und Organisation der perioperativen Medizin in Deutschland derzeit nicht bekannt.

Daher wird aktuell eine Umfrage zu diesem wichtigen Thema durchgeführt. Alle leitende Ärztinnen und Ärzte unter den BDC-Mitgliedern erhalten per E-Mail eine Einladung an der Umfrage teilzunehmen.

Die Befragung zur perioperativen Medizin stellt die Basis zukünftiger berufspolitischer und wissenschaftlicher Aktivitäten auf diesem Gebiet dar. Daher ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage sehr wichtig!

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Perioperative Medizin (CAPM) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. möchten mit dieser Umfrage bei allen leitenden Ärztinnen und Ärzten chirurgischer Abteilungen Deutschlands den aktuellen Status quo der perioperativen Medizin in Deutschland bestimmen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, welches Optimierungspotenzial die leitenden Ärztinnen und Ärzte chirurgischer Abteilungen auf diesem Gebiet sehen.

Service-Tipp: Lifestyle-Angebote für Mitglieder

Tolle Angebote zu Top-Konditionen

Alle BDC-Mitglieder können auf BDC|Online aktuelle Angebote namhafter Hersteller und Marken zu besonderen Konditionen nutzen:  Von Rabatten beim Mietwagen, über hochwertige Angebote bei Reise- und Hotelbuchungen bis hin zu Sonderkonditionen im Bereich Technik und Mode finden BDC-Mitglieder HIER alle Angebote auf einen Blick.

Lifestyle-Angebote
Hände waschen

Chirurgen und Hygieniker unterstützen Welthändehygienetag

Gemeinsame Pressemitteilung der des BDC und der DGKH

Berlin, 05.05.2017: Der 05.05. gilt als Welthändehygienetag – 2009 wurde dieser Tag durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) begrüßen diese Initiative, um die Bedeutung der Händehygiene innerhalb der Gesellschaft zu unterstreichen.

Jedem Kind wird beigebracht, dass eine Hand fünf Finger zählt. Deshalb wurde der 05.05. als symbolisches Datum für die Händehygiene ausgewählt. Ebenso lernt jedes Kind schon früh, wie wichtig das Händewaschen ist. Trotzdem ist die Händehygiene, auch im medizinischen Bereich, nicht immer zufriedenstellend. „Oft werden Keime von außen ins Krankenhaus mitgebracht. Umso wichtiger ist es, auch Patienten weiterhin zu sensibilisieren“, erklärt BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Hände sind immer noch Hauptübertragungsweg von Keimen und damit Auslöser für Infektionskrankheiten. Mit den Hygiene-Initiativen in Krankenhäusern und Praxen sind erste Schritte in die richtige Richtung getan. Wichtig ist es also, bereits in die Kette der Entstehung einzugreifen und nicht erst im Krankenhaus zu handeln.

Entscheidende Voraussetzung für eine gute Händehygiene sind gepflegte Hände mit gesunder und intakter Haut. Zu häufiges Waschen oder der Einsatz falscher Produkte kann durchaus kontraproduktiv sein. „Eine sterile Umgebung ist nicht möglich und wäre auch nicht förderlich. Der Mensch muss mit den einzelnen Bakterien, Mikroben und Pilzen in Kontakt kommen (gerade im Kindesalter), um einen Schutz auszubilden. Desinfektionsmittel in die Wäsche zu geben oder ständig damit zu putzen ist also nicht sinnvoll. Allerdings ist auf eine gute Händehygiene zu achten“, rät Seifert.

Anlässlich des Welthändehygienetages fordert die DGKH die Länderregierungen auf, ihre Hygieneverordnungen dahingehend zu überarbeiten, dass regelhafte Mitglieder der Hygienekommissionen in Krankenhäusern auch Patientenvertreter, vorzugsweise Patientenfürsprecher, sein müssen. „Denn ohne das Mitwirken von Patienten und deren Interessenvertretern werden wir die Hygienestandards nicht dauerhaft verbessern können – auch nicht in den Kliniken“, erklärt Dr. med. Peter Walger, Sprecher der DGKH.

Get you Disinfection – Hygiene-Clips

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Berufsverband Deutscher Hygieniker e.V. (BDH) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) betreiben seit 2008 eine bundesweite Informationskampagne, die dazu beiträgt, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis zu reduzieren. Die Hygiene-Clips aus der Reihe „Sei kein Braehmer“ rücken Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal.

Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – gesetzliche Fristen eingehalten

Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.

Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart:

  • Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
  • Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro
  • Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro

Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.

Zum Hintergrund: Ab 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber im eHealth-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Für die notwendige Ausstattung der Praxen bietet die nun getroffene Einigung die Grundlage.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.05.2017

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2017

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|Nordrhein möchten wir Sie herzlich einladen.

Die Region um Rücken und Po hat für die tägliche chirurgische Tätigkeit viel zu bieten. Eine differenzierte fachärztliche Versorgung erfordert immer wieder ein Update, um insbesondere die Indikation für operative Eingriffe richtig stellen zu können. Neues von den Berufsverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist Thema des zweiten Teils der Jahrestagung.

In diesem Jahr stehen wieder die Wahlen des Landesvertreters und Regionalvertreters der Niedergelassenen Chirurgen des BDC|Nordrhein an. Der jetzige Vorstand würde es sehr begrüßen, wenn sich vor allem auch jüngere Kollegen zur Wahl stellen. Ein kontinuierlicher Übergang zu einem neuen Vorstand ist dringend erforderlich.

Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit zum kollegialen Gespräch bei einem kleinen Imbiss.

Jahrestagung 2017
am 31. Mai 2017
von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. J. Klein      Dr. W. Boxberg      Prof. Dr. B. Bouillon
Vorstand des BDC|Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2017

Entscheidung über gute Pflege von Kindern – DGKCH zur Reform der Pflegeberufe

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Reform der Pflegeberufe

Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) appelliert gemeinsam mit  zahlreichen Fachverbänden und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behalten. Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Die Fachverbände fordern, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Reform nicht möglich.

Generalisten statt Spezialisten

Der Kompromiss sieht vor, die Ausbildung zur Krankenpflege abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater Ausbildung zu erwerben. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Konkrete Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen noch aus.

„Um die geplante Pflegeberufereform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst“, fordert Prof. Dr. med. Peter Paul Schmittenbecher, Präsident der DGKCH.

Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar

Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der eigenständigen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege ausgesprochen.

Hauptargument ist dabei die Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich: „Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher sind außerordentlich individuell, bedingt durch die Altersspanne vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen, bedingt durch Wachstum und Entwicklung und aufgrund des extrem vielfältigen Krankheitsspektrums der konservativen wie operativen Kinderheilkunde,“ betont Schmittenbecher.

Die hohe Spezialisierung der Kind-orientierten Fächer bildete sich bislang auch in der Versorgung ab, dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft – einem wesentlichen Faktor für die gesundheitlichen Chancen junger Patienten. „Von dieser hohen Versorgungsqualität dürfen wir nicht abrücken“, betont der Präsident der deutschen Kinderchirurgen, „weiterhin muss der Nutzen für die Kinder im Zentrum stehen.“

Evaluation: Qualität im Vordergrund

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten Ende April vorgelegt wurde, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Elternverbände die Kriterien für ein Gelingen der Pflegeberufereform zusammen.

Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Die Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten.

Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“

Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung des Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.

Inhalt und Ausrichtung der Evaluation fokussieren bisher allein auf die Quantität der Auszubildenden – die Qualität der Ausbildung scheint ausgeblendet zu sein. Das Forderungspapier der Kinder- und Jugendmedizin betont, dass sowohl die Absolventen als auch die Kliniken nach ihrer Einschätzung befragt werden sollten, wie gut die jeweilige Ausbildungsvariante auf die Pflege von 0- bis 18-jährigen Patienten vorbereitet.

Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Eßer stellt fest: „Die Qualität der Pflege darf nicht außer Acht geraten, sie sollte zentral für die Evaluation der Neuordnung der Pflegeberufe sein. Kinder brauchen sehr umfangreiche Pflege. Unser Ziel bleibt daher weiterhin, dass Kinder auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Pflegekräfte gepflegt werden.“

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 02.05.2017

Schaufenster Mai 2017

Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten. Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst. (Quelle: KBV)

MEHR ZUM THEMA

© BMG/Schinkel

Beschlossene Sache: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. (Quelle: BMG)

MEHR ZUM THEMA

5 Jahre Bereitschaftsdienst: 116117

Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten. (Quelle: KBV)

MEHR ZUM THEMA

Ambulantes Operieren in Kliniken nimmt zu

In deutschen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 knapp zwei Millionen ambulante Operationen durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von 7,1 Prozent an allen 27,7 Millionen Krankenhausbehandlungen. Den größten Teil der Krankenhausbehandlungen machten mit 19,2 Millionen (69,5 Prozent) die vollstationären Behandlungen aus, gefolgt von den vor-, nach- sowie teilstationären mit 6,5 Millionen (23,4 Prozent). (Quelle: Destatis)

MEHR ZUM THEMA

Der BDC beim Chirurgenkongress

Insgesamt gestaltete der BDC zu 10 unterschiedlichen Themen Sitzungen und Workshops.

 

 

 

Während des Kongresses wurden insgesamt fast 2.000 Seminar-Flyer der BDC|Akademie, Imagebroschüren des BDC und Informationen zu speziellen Fortbildung wie zum „Hygienebeauftragten Arzt“ von Interessierten mitgenommen.

 

Knapp 200 Fragen von Mitgliedern und Besuchern beantworteten wir am BDC-Stand beim Kongress.

 

 

Der KidsClub wurde wieder gut genutzt: Über 20 Kinder wurden von der Agentur Pünktchen betreut.

 

 

 

Es gab wieder Rechtsberatung beim Kongress: Dr. Heberer, der BDC-Justitiar, beriet insgesamt 17 BDC-Mitglieder an diesem Tag.

 

 

 

Über 1.800 Minuten an vier Tagen waren wir für Sie beim Kongress.