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Entscheidung über gute Pflege von Kindern – DGKCH zur Reform der Pflegeberufe

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Reform der Pflegeberufe

Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) appelliert gemeinsam mit  zahlreichen Fachverbänden und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behalten. Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Die Fachverbände fordern, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Reform nicht möglich.

Generalisten statt Spezialisten

Der Kompromiss sieht vor, die Ausbildung zur Krankenpflege abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater Ausbildung zu erwerben. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Konkrete Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen noch aus.

„Um die geplante Pflegeberufereform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst“, fordert Prof. Dr. med. Peter Paul Schmittenbecher, Präsident der DGKCH.

Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar

Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der eigenständigen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege ausgesprochen.

Hauptargument ist dabei die Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich: „Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher sind außerordentlich individuell, bedingt durch die Altersspanne vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen, bedingt durch Wachstum und Entwicklung und aufgrund des extrem vielfältigen Krankheitsspektrums der konservativen wie operativen Kinderheilkunde,“ betont Schmittenbecher.

Die hohe Spezialisierung der Kind-orientierten Fächer bildete sich bislang auch in der Versorgung ab, dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft – einem wesentlichen Faktor für die gesundheitlichen Chancen junger Patienten. „Von dieser hohen Versorgungsqualität dürfen wir nicht abrücken“, betont der Präsident der deutschen Kinderchirurgen, „weiterhin muss der Nutzen für die Kinder im Zentrum stehen.“

Evaluation: Qualität im Vordergrund

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten Ende April vorgelegt wurde, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Elternverbände die Kriterien für ein Gelingen der Pflegeberufereform zusammen.

Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Die Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten.

Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“

Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung des Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.

Inhalt und Ausrichtung der Evaluation fokussieren bisher allein auf die Quantität der Auszubildenden – die Qualität der Ausbildung scheint ausgeblendet zu sein. Das Forderungspapier der Kinder- und Jugendmedizin betont, dass sowohl die Absolventen als auch die Kliniken nach ihrer Einschätzung befragt werden sollten, wie gut die jeweilige Ausbildungsvariante auf die Pflege von 0- bis 18-jährigen Patienten vorbereitet.

Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Eßer stellt fest: „Die Qualität der Pflege darf nicht außer Acht geraten, sie sollte zentral für die Evaluation der Neuordnung der Pflegeberufe sein. Kinder brauchen sehr umfangreiche Pflege. Unser Ziel bleibt daher weiterhin, dass Kinder auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Pflegekräfte gepflegt werden.“

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 02.05.2017

Schaufenster Mai 2017

Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten. Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst. (Quelle: KBV)

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© BMG/Schinkel

Beschlossene Sache: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. (Quelle: BMG)

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5 Jahre Bereitschaftsdienst: 116117

Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten. (Quelle: KBV)

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Ambulantes Operieren in Kliniken nimmt zu

In deutschen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 knapp zwei Millionen ambulante Operationen durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von 7,1 Prozent an allen 27,7 Millionen Krankenhausbehandlungen. Den größten Teil der Krankenhausbehandlungen machten mit 19,2 Millionen (69,5 Prozent) die vollstationären Behandlungen aus, gefolgt von den vor-, nach- sowie teilstationären mit 6,5 Millionen (23,4 Prozent). (Quelle: Destatis)

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Der BDC beim Chirurgenkongress

Insgesamt gestaltete der BDC zu 10 unterschiedlichen Themen Sitzungen und Workshops.

 

 

 

Während des Kongresses wurden insgesamt fast 2.000 Seminar-Flyer der BDC|Akademie, Imagebroschüren des BDC und Informationen zu speziellen Fortbildung wie zum „Hygienebeauftragten Arzt“ von Interessierten mitgenommen.

 

Knapp 200 Fragen von Mitgliedern und Besuchern beantworteten wir am BDC-Stand beim Kongress.

 

 

Der KidsClub wurde wieder gut genutzt: Über 20 Kinder wurden von der Agentur Pünktchen betreut.

 

 

 

Es gab wieder Rechtsberatung beim Kongress: Dr. Heberer, der BDC-Justitiar, beriet insgesamt 17 BDC-Mitglieder an diesem Tag.

 

 

 

Über 1.800 Minuten an vier Tagen waren wir für Sie beim Kongress.

Preise und Stipendien 2018

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vergibt im Jahr 2018 die nachfolgend aufgeführten Preise und Stipendien.

Ihre Bewerbungen erbitten wir spätestens bis zum 30.09.2017 an die

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
Generalsekretär
Herrn Prof. Dr. med. Dr. h.c. H.-J. Meyer
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin

Preise

B.-von-Langenbeck-Preis

Auszeichnung für besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Chirurgie. Bewerben können sich Oberärzte und Assistenten.
Dotierung: € 10.500

W.-Müller-Osten-Preis

Auszeichnung für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der chirurgisch-interdisziplinären Arbeit oder der Zukunftsentwicklung des Faches Chirurgie.
Dotierung: € 8.000

F.-Steichen-Preis, gestiftet von Medtronic GmbH

Vergabe für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Klammernahttechnik und Endoskopie.
Dotierung: € 5.000

K.-Storz-Preis, gestiftet von Karl Storz GmbH Co. KG

Vergabe für besondere Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie.
Dotierung: € 4.000

E.-Ungeheuer-Preis, gestiftet von der Aesculap Akademie

Verleihung für Neuaufnahmen von besonderem wissenschaftlichen und didaktischen Wert in die Mediathek der DGCH.
Dotierung: € 3.000

Filmpreis

Der Preis wird verliehen für Filme bzw. Videos über die Chirurgie und ihre Teilgebiete, die neue wissenschaftliche oder operationstechnische Kenntnisse vermitteln sowie als Lehr- oder Unterrichtsfilme angemeldet werden.
Dotierung: € 1.500

Posterpreis

Gegenstand soll die Darstellung der neuesten Ergebnisse aus der klinischen und experimentellen Chirurgie sein.
Dotierung: € 1.500

F.-Linder-Preis

Wird an den Erstautor des besten Vortrages innerhalb der Fritz-Linder-Sitzungen zur chirurgischen Forschung vergeben.
Dotierung: € 2.500

Einsendungen für den F.-Linder-Preis an:

Frau Prof. Dr. med. B. Vollmar
Direktorin des Instituts für Experimentelle Chirurgie der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock
Universitätsklinikum Rostock
Schillingallee 35
18055 Rostock

 Stipendien

Stipendium als Fortbildungshilfe

Beihilfe zu einer Forschungsreise zwecks Fortbildung in der allgemeinen Chirurgie oder einem Spezialgebiet der Chirurgie.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium der H.-Junghanns-Stiftung

Die nach unserem früheren Präsidenten und langjährigen Generalsekretär benannte Herbert-Junghanns-Stiftung verleiht ein Reisestipendium, bevorzugt an einen Krankenhauschirurgen. Voraussetzung ist Facharztstatus und die Mitgliedschaft in der DGCH.
Dotierung: € 5.000

W.-Müller-Osten-Stipendium

Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten über die Geschichte der Chirurgie, die Erhaltung von Substanz und Einheit sowie der Zukunftsentwicklung der Chirurgie, der Qualitätssicherung der chirurgischen Tätigkeit in Krankenhaus und Praxis und den wissenschaftlichen und ethischen Grundlagen des chirurgischen Berufes.
Dotierung: € 5.000

W.-Müller-Osten-Stipendium für ausländische Hospitanten

Wird ausgeschrieben zur Weiterbildung durch Hospitation an einer selbst gewählten deutschen chirurgischen Klinik.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium zum Japanischen Chirurgenkongress

In Abstimmung mit der Japanischen Gesellschaft für Chirurgie wird die aktive Teilnahme am Japanischen Chirurgenkongress mit anschließender Hospitation in japanischen Zentren unterstützt.

Internationales Gaststipendium der DGCH

Wird verliehen an junge Chirurgen, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie (oder entsprechende Qualifikation) in ihrem Heimatland absolviert haben und anschließend zur Ausübung ihres Berufes dorthin zurückkehren.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium zum Jahreskongress des American College of Surgeons

In Abstimmung mit dem American College of Surgeons (ACS) wird die aktive Teilnahme am Jahreskongress des ACS mit anschließender Hospitation in relevanten Zentren unterstützt.

Reisestipendium für deutsche und serbische Chirurgen

Beihilfe zur Teilnahme serbischer Chirurgen an den Jahreskongressen der DGCH und damit zusammenhängend zur Hospitation an einer oder mehreren deutschen Kliniken/en oder zur Finanzierung einer Vortragsreise oder eines Weiterbildungsaufenthaltes eines deutschen Chirurgen an serbischen Kliniken.
Dotierung: € 5.000

Die Bestimmungen für die Verleihung der Preise und die Vergabe von Stipendien finden Sie im Internet unter

www.dgch.de

Sie können auch in der Geschäftsstelle (Tel.: 030/28876290) abgefordert werden.

 

Empfehlung zur Verbesserung der postoperativen Behandlungsqualität und zur Etablierung Medizinischer Einsatzteams (MET)

Präambel

Ziel der gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände ist es, Qualität und Sicherheit bei operativen und perioperativen Behandlungsprozessen weiter zu verbessern, um Komplikationen zu vermeiden und drohende Komplikationen früher zu erkennen.

Moderne operative, interventionelle und anästhesiologische Techniken erlauben zuneh­mend komplexere Eingriffe bei akut und chronisch schwer vorerkrankten Patienten, bei denen eine Erfolg versprechende Behandlung noch vor wenigen Jahren nicht denkbar gewesen wäre. Gleichzeitig nehmen personelle und finanzielle Ressourcen deutscher Krankenhäuser nicht im proportionalen Maße zu: Nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes [1] stieg die Anzahl der in Deutschland durchgeführten operativen Eingriffe von 12,1 Mio. im Jahre 2005 auf 16,4 Mio. im Jahre 2015 um mehr als 35 % an bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils geriatrischer, multimorbider Patienten. Gleichzeitig wurde die Anzahl des Pflegepersonals nicht bedarfsgerecht angepasst und liegt zwischenzeitlich im unteren Bereich des europäischen Vergleichs [2]. Diese Entwicklung erfordert eine entsprechende Anpassung des prä-, intra- und postoperativen Managements, beginnend bei der individuellen Indikationsstellung bis zur Sicherstellung einer optimalen postoperativen und poststationären Weiterbetreuung.

Während die Behandlungsperioden „präoperative Vorbereitung und Risikoevaluation“, „intraoperative Behandlung“ und „postoperative Intensivmedizin“ in Bezug auf Personalausstattung und Behandlungsprozesse interdisziplinär und interprofessionell definiert sind, fehlen solche, an die individuellen Patientenbedürfnisse angepassten Struktur- und Prozessbeschreibungen für die weiterführenden Bereiche (bspw. „IMC“, „step down unit“, „high care Bereiche“) und insbesondere für Normalstationen.

Postoperative Letalität

Die postoperative Letalität nach elektiven Eingriffen wird international mit 0,5-4,0 % angegeben [3, 4]. In sämtlichen Studien wird klar herausgestellt, dass Patienten mit postoperativen Komplikationen eine deutlich erhöhte Letalität aufweisen. Erwartungsgemäß fanden sich als Risikofaktoren für Komplikationen und Letalität die Schwere und Dringlichkeit des operativen Eingriffs sowie die Vorerkrankungen des Patienten.

Im Gegensatz zur klassischen Annahme, dass die postoperative Letalität hauptsächlich durch akute ischämische Ereignisse (z. B. Myokardinfarkt, Schlaganfall) bedingt ist, stellen nach aktuellen Erkenntnissen die Sepsis, das akute Nierenversagen und pulmonale Komplikationen einen wesentlichen Anteil der Todesursachen nach nicht-kardialer Chirurgie dar [5]. Es wird zunehmend klar, dass die Letalität nicht nur durch das Auftreten von Komplikationen an sich bedingt ist, sondern durch fehlende Früherkennung und konsequente Behandlung [6, 7].

Häufig entwickeln sich bereits 24 Stunden vor einer kardiopulmonalen Notfallsituation messbare und detektierbare Veränderungen von klinischen Variablen (Tachypnoe, Tachykardie, Fieber, ggf. Somnolenz), auf die häufig zu spät reagiert wird. Es ist also anzunehmen, dass ein relevanter Anteil intrahospitaler Kreislaufstillstände vermeidbar ist.

Vermeidung postoperativer Letalität

Gemeinsames Ziel der beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände ist die Sicherstellung von intrahospitalen Strukturen, um schwerwiegende Organdysfunktion nach operativen Eingriffen zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.

Während sich der Zusammenhang zwischen Komplikationshäufigkeit einerseits und Personalqualifikation bzw. zeitliche Personalpräsenz am Patienten andererseits recht gut belegen lässt [8], gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, die insbesondere durch die Früherkennung von drohenden Komplikationen zur Qualitätssteigerung beitragen können. Infrage kommen hierbei speziell die Medizinischen Einsatzteams (MET) ggf. in Kombination mit telemetrischen und zukünftig vielleicht auch roboter-basierten Überwachungssystemen.

Die Basis einer erfolgreichen frühzeitigen Detektion von Komplikationen kann nur die kontinuierliche Präsenz qualifizierten pflegerischen und ärztlichen Personals auf der Normalstation sein [9]. Eine Erkennung kritischer Patienten kann sowohl durch den klinischen Eindruck (Erfahrung) als auch durch etablierte Scores erfolgen [10, 11].

Bei Verdacht auf eine drohende Komplikation muss der Patient unverzüglich durch erfahrenes ärztliches Personal evaluiert werden. Idealerweise erfolgt dies durch den anwesenden und qualifizierten Stationsarzt. Für den Fall, dass dies nicht gewährleistet ist, haben sich weltweit ergänzende Organisationsstrukturen entwickelt.

Medizinische Einsatzteams (MET)

Die meiste wissenschaftliche Evidenz bezüglich dieser Organisationsstrukturen liegt für sogenannte „Medical Emergency Teams“ (MET) vor. In Deutschland haben sich die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände auf den Begriff „Medizinisches Einsatzteam“ (MET) geeinigt. Der Unterschied des MET zum klassischen Reanimationsteam liegt darin, dass Letzteres erst zum Einsatz kommt, wenn eine akute, unmittelbar lebensbedrohende Situation vorliegt. Das MET hat dagegen die Aufgabe, eine solche Situation zu verhindern [12].

In den unterschiedlichen klinischen Studien werden fast immer dieselben Variablen zur Detektion kritischer Patienten eingesetzt [13]. Einige in der Literatur häufig verwendete „Trigger“ für die Alarmierung eines MET sind nachfolgend exemplarisch dargestellt.

Ein MET sollte mindestens mit einem intensivmedizinisch erfahrenen Arzt und einer Pflegekraft besetzt sein, damit eine zielgerichtete Therapie zeitnah eingeleitet werden kann. Idealerweise wird diese Therapie dann auch auf der Normalstation weitergeführt. Nicht zuletzt soll durch die Etablierung von MET auch die Häufigkeit ungeplanter Aufnahmen auf Intensivstationen reduziert werden.

Organisatorisch wird in den meisten bislang etablierten MET-Systemen der Notruf auf einer Intensivstation entgegengenommen, und das Team rückt von der Intensivstation aus.

Schlussfolgerung

Gemeinsames Ziel ist die kontinuierliche Sicherung und Steigerung der perioperativen Patientensicherheit durch Optimierung der Versorgung während des gesamten Behandlungsverlaufs. Die bedarfsgerechte Ausstattung von operativen Normalstationen bleibt dabei ein wesentliches Ziel unserer Bestrebungen zur Qualitätssicherung und -steigerung.

Ohne primäre Ressourcen zu gefährden, sollte die gemeinsame Einführung von MET gefördert werden und idealerweise, im Sinne der begleitenden Versorgungsforschung, auf ihre primären und sekundären Effekte zur angestrebten Qualitätsverbesserung untersucht werden.

Literatur erhalten Sie via passion_chirurgie@bdc.de

INITIATOREN:

  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
  • Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)
  • Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)

An dieser gemeinsamen Empfehlung haben maßgeblich mitgewirkt:

  • Prof. Dr. Dr. h.c. H. Van Aken, Münster
  • Dr. C. Ertmer, Münster
  • Prof. Dr. G. Geldner, Ludwigsburg
  • Prof. Dr. Th. Koch, Dresden
  • Prof. Dr. Dr. h.c. H.-J. Meyer, Berlin
  • Prof. Dr. T. Pohlemann, Homburg/Saar
  • Prof. Dr. W. Schwenk, Hamburg
  • Prof. Dr. B. Zwißler, München

DGAI, DGCH, BDA, BDC. Empfehlung zur Verbesserung der postoperativen Behandlungsqualität und zur Etablierung Medizinischer Einsatzteams (MET). Passion Chirurgie. 2017 Mai, 7(05): Artikel 03_04.

Medikamente

Regressrisiko – KBV fordert gesetzliche Klarstellung zu Mischpreisen

Mit Nachdruck fordert die KBV zur Mischpreisbildung von Arzneimitteln eine gesetzliche Klarstellung. Anderenfalls befürchtet die Ärztevertretung angesichts des Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine massive Verschärfung des Regressrisikos. Dramatische Folge für die Patienten wäre, dass bestimmte Arzneimittel nicht mehr verordnet werden.

Zwar liege das abschließende Urteil noch nicht vor, aber schon jetzt zeichne sich ab, dass der Gerichtsbeschluss zu einer „erheblichen Verordnungsunsicherheit bei den niedergelassenen Ärzten führt“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Hofmeister kündigte an, bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages einzufordern, dass vereinbarte Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen müssen. Komme der Gesetzgeber dieser Forderung nicht nach, würden Ärzten bei der Verschreibung betroffener Arzneimittel Regresse über viele tausend Euro drohen.

Von dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) betroffen sind Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere dagegen nicht. Für diese Arzneimittel werden Mischpreise festgelegt – also ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist.

Nach Auffassung des Gerichts können solche Mischpreise nicht als wirtschaftlich erachtet werden, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Verschreiben Ärzte diese Medikamente trotzdem, droht ihnen ein Regress. Die Folge ist ein faktischer Verordnungsausschluss für bestimmte Patientengruppen.

Versorgungsausschluss von Medikamenten verhindern

„Wir müssen unbedingt verhindern, dass Patienten keine Medikamente mehr erhalten, die sie benötigen und die auch medizinisch sinnvoll sind – nur weil es für sie keinen festgestellten Zusatznutzen gibt“, forderte Hofmeister. Betroffen seien vor allem Patienten mit seltenen Erscheinungsformen schwerer Erkrankungen sowie Kinder und Jugendliche, bei denen schon aus ethischen Gründen keine Arzneimittelstudien durchgeführt würden.

Zudem sind Patienten Hofmeister zufolge in der Praxis nicht immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen. „Unsere Patienten entsprechen mit ihren Erkrankungen nicht immer den strengen Ein- und Ausschlusskriterien von klinischen Studien“, betonte der Vorstands-Vize. Insofern handele es sich „bei einer ärztlichen Therapieentscheidung immer auch um eine individuelle Abwägung“.

Gesetzliche Neuregelungen werden konterkariert

Der Beschluss des LSG konterkariert auch die gesetzlichen Neuregelungen für eine Flexibilisierung des Erstattungsbetrags. Bislang durfte ein Arzneimittel, für das insgesamt kein Zusatznutzen festgestellt wurde, nicht teurer sein als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Diese Vorgabe wurde mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz in eine Soll-Regelung umgewandelt. Dadurch wird für diese Arzneimittel die Vereinbarung eines höheren Preises ermöglicht, und einer etwaigen finanziell bedingten Marktrücknahme kann vorgebeugt werden.

Nach dem LSG-Beschluss allerdings könnten Ärzte diese Arzneimittel nicht mehr verordnen, ohne befürchten zu müssen, dass Krankenkassen einen Regressantrag wegen Unwirtschaftlichkeit stellen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 27.04.2017

Niederlassung

Niederlassung ist attraktiv: Junge Mediziner in der ambulanten Versorgung

Arztzahlen – Wer sich als Arzt niederlassen will, hat beste Aussichten. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten zahlreiche Anreize. Mit flexiblen Arbeitsformen wird auf die Wünsche der jungen Generation eingegangen.

Sie bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung in unserem Land: Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich jeden Tag in über 100.000 Praxen um ihre Patienten kümmern. Jährlich gibt es in den Praxen über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte und rund 580 Millionen Behandlungsfälle. Doch das Durchschnittsalter bei den Niedergelassenen ist mit rund 54 Jahren hoch. Es wird dringend Nachwuchs gesucht – und folglich haben junge Mediziner beste Chancen. “Umsatzgarantien, Investitionshilfen, flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeit zunächst als angestellter Arzt in der Praxis sind nur einige Pluspunkte, die die KVen den jungen Kolleginnen und Kollegen bieten”, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute in Berlin.

“Die ambulante Tätigkeit als solche ist nicht das Problem, viele junge Mediziner ziehen die Arbeit in der Praxis sogar dem Großbetrieb Krankenhaus vor. Wir wollen daher in Zukunft verstärkt auf Anreize setzen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Aufklärung über die heutzutage vielfältigen Möglichkeiten, den ärztlichen Beruf in der Praxis auszuüben. Verpflichtungen und Landarztquoten von jungen Ärzten sehe ich dagegen skeptisch”, kommentierte der KBV-Chef. Die Herausforderung liegt darin, dass sich mittlerweile in der niedergelassenen Ärzteschaft die Folgen der hohen Altersstruktur bemerkbar machen.

Zwar ist bei den Fachärzten die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, nämlich von 583 auf 484. Dies geht aus den neuesten Daten der Umfrage zum Stand der Bedarfsplanung hervor, welche die KBV für das Jahr 2016 erhoben hat (Stichtag 31. Dezember 2016). Am stärksten schlagen dabei die Psychotherapeuten zu Buche: Die 2012 geschaffenen ca. 1.300 neuen Zulassungsmöglichkeiten sind inzwischen weitestgehend ausgeschöpft.

Allerdings ist gleichzeitig im Jahresvergleich die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte gestiegen. Demnach gab es im vierten Quartal 2016 bundesweit 2.727 freie Hausarztsitze. Das entspricht einem Zuwachs von 603 im Vergleich zum Vorjahr.

Gründe für die Lücken bei den Hausärzten liegen zum einen in der demografischen Entwicklung. Einem gestiegenen Bevölkerungs-wachstum und damit höheren Bedarf an hausärztlicher Versorgung steht eine anrollende “Ruhestandswelle” bei den Hausärzten gegenüber.

Gleichzeitig ist der Trend zur Anstellung ungebrochen, wie die statistischen Daten aus dem Bundesarztregister zeigen: Die Zahl der in Praxen und medizinischen Einrichtungen angestellten Ärzte und Psychotherapeuten hat sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich erhöht, nämlich um 10,3 Prozent auf nunmehr 29.967 (ohne Weiterbildungsassistenten). Damit haben sich die Angestelltenverhältnisse in der vertragsärztlichen Versorgung seit 2005 mehr als verzehnfacht. Auch Teilzeitmodelle erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Insgesamt nahmen im vergangenen Jahr 169.866 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil (146.054 Ärzte und 23.812 Psychologische Psychotherapeuten). Die Gesamtzahl hat sich gegenüber 2015 um 2.550 erhöht, das entspricht 1,5 Prozent. Mittlerweile sind 45 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten Frauen. “Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass von der Gesamtzahl der Medizin-Studierenden der Anteil der Frauen bei mittlerweile rund 70 Prozent liegt”, so Gassen.

“Sicherstellung bleibt schwierig, aber sie ist machbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört, die veränderten Anforderungen der jüngeren Generationen zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Von der Vorstellung, in jedem Dorf einen Hausarzt zu haben, müssen wir uns allerdings verabschieden, wenn auch Schulen, Polizei und Einkaufzentren längst das Dorf verlassen haben”, lautet Gassens Fazit.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 24.04.2017

Ärztestatistik 2016: Anzahl der Ärzte gestiegen

“Wer nur die leicht steigenden Arztzahlen betrachtet, verschließt die Augen vor der ganzen Wahrheit. Tatsächlich öffnet sich die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten immer weiter. Schon heute klaffen bei der ärztlichen Versorgung in vielen Regionen große Lücken.” So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2016.

7.305 mehr Ärztinnen und Ärzte als 2015

Wie aus den Daten der BÄK hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen und Ärzte geringfügig um 2,1 Prozent. Damit waren im Jahr 2016 im Bundesgebiet 378.607 Ärztinnen und Ärzte tätig, 7.305 mehr als im Vorjahr. Von ihnen arbeiten 194.401 im Krankenhaus. Deutlich kleiner ist die Gruppe der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit 151.989. Hinzu kommen 32.217 Mediziner, die bei Behörden, Körperschaften und in sonstigen Bereichen beschäftigt sind. Ihr Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 8,5 Prozent unverändert.

Fast 19,8 Millionen Behandlungsfälle in Krankenhäusern

Der insgesamt leichte Zuwachs relativiert sich, wenn man die enorm hohen Behandlungszahlen in Praxen und Kliniken betrachtet. Allein in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung kommt es jährlich zu mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten. In den Krankenhäusern erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle in den letzten zehn Jahren um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen. Da die Deutschen immer älter werden, ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht. Wissenschaftler prognostizieren bis 2030 einen Anstieg der Lebenserwartung bei Männern in Deutschland von 78 auf fast 82 Jahre und bei Frauen von 83 auf 86 Jahre.

“Unsere Gesellschaft altert, und die Ärzteschaft altert mit. Fast jeder vierte niedergelassene Arzt plant, in den nächsten fünf Jahren seine Praxis aufzugeben”, warnt der BÄK-Präsident. Zwar stieg im Jahr 2016 die Zahl der unter 35-jährigen berufstätigen Ärzte (+ 2.334). Dem steht aber in den Altersgruppen der 50- bis 59-Jährigen ein Zuwachs von 1.600, bei den 60- bis 65-Jährigen von 1.172 und bei den über 65-Jährigen von 2.463 Ärztinnen und Ärzten gegenüber.

46,5 Prozent Ärztinnen im Bundesgebiet

Nach wie vor steigt auch der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte. Er beträgt jetzt 46,5 Prozent. Im Jahr 1991 lag der Frauenanteil noch bei einem knappen Drittel. Seitdem hat er sich um 38,4 Prozent erhöht.

Auf dem Arbeitsmarkt sind Mediziner weiterhin äußerst gefragt. Die Bundesagentur für Arbeit meldete 1.943 offene Stellen für Ärztinnen und Ärzte (Vorjahr: 1.807). Damit herrscht praktisch Vollbeschäftigung – das ist eine gute Nachricht für die Mediziner, aber aus der Versorgungsperspektive ein deutliches Warnsignal.

Trend zur Festanstellung im ambulanten Bereich

Weiterhin ungebrochen ist der Trend zur Festanstellung im ambulanten Bereich. Im Jahr 2016 betrug der Zuwachs hier 10,1 Prozent. Die Gesamtzahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte erhöhte sich auf 32.348. Damit hat sich ihre Zahl seit 1993 fast versechsfacht. Bemerkenswert ist der hohe Frauenanteil von 62,7 Prozent in dieser Gruppe. Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dagegen sank um 0,9 Prozent auf 119.641.

Immer mehr angestellte Ärzte entscheiden sich allerdings gegen eine Vollzeitstelle. Allein im Jahr 2015 stieg der Anteil der Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeitanstellung nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um 10,6 Prozent. Für die Versorgung der Patienten bedeutet dies aber, dass mehr Köpfe gebraucht werden, um die gleiche Menge an Arbeit zu leisten.

“Die Politik muss diesen Zusammenhang zwischen mehr Teilzeitarbeit und weniger Arzt-stunden endlich anerkennen und die Zahl der Studienplätze erhöhen”, fordert Montgomery. Notwendig sei eine Steigerung um zehn Prozent. Dass dies aus Kostengründen aus dem zwischen Bund und Ländern konsentierten “Masterplan Medizinstudium 2020” ausgeklammert wurde, sei enttäuschend. Statt auf Kostenschätzungen einer Expertenkommission zu warten, müssten die Länder ihrer Verantwortung für die ärztliche Nachwuchsförderung gerecht werden und die nötigen Mittel bereitstellen. Dennoch sei es zu begrüßen, dass die Reform des Medizinstudiums nun endlich in Angriff genommen werde. Dabei habe die Politik viele Forderungen der Ärzteschaft aufgegriffen.

Anstieg der ausländischen Ärztinnen und Ärzte

Ein wenig entschärft wird der Ärztemangel durch die Zuwanderung aus dem Ausland. Die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte stieg um 9,7 Prozent auf 46.721. Damit besitzen 11 Prozent der in Deutschland berufstätigen Ärztinnen und Ärzte eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Die stärksten Zuwächse gab es mit 746 Ärztinnen und Ärzten aus Syrien, es folgen Rumänien(+ 223), Serbien (+ 218), die Ukraine (+ 160), Russland (+ 109) und Aserbaidschan (+ 108). Die meisten ausländischen Ärzte stammen damit aus Rumänien (4.285), Griechenland (3.118) und Syrien (2.895), gefolgt von Österreich (2.600).

Ihnen stehen 2.050 Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die Deutschland im Jahr 2016 den Rücken gekehrt haben. Die beliebtesten Auswanderungsländer waren, wie schon in den vergangenen Jahren, die Schweiz (677), Österreich (295) und die USA (112). Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent erhöht.

Ärztestatistik 2016

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 24.04.2017

Service-Tipp: Mediathek der DGCH

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Als BDC-Mitglied können Sie ab jetzt kostenfrei auf über 400 Medien der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie zu Aus- und Fortbildungszwecken zugreifen. Einfach neu registrieren, Ihren Zugang anfragen und los geht’s. Das Gremium der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Medien (CAM) prüft kontinuierlich neue Beiträge und entscheidet über deren Aufnahme  so wird der Bestand stetig erweitert.

Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Für Berufseinsteiger: BDC-Zertifikat „Common Trunk“

Curriculum Basischirurgie: Grundwissen und erste praktische Fertigkeiten

Das BDC-Programm „Common Trunk“ vermittelt Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die ersten praktischen Fertigkeiten, welche für die chirurgische Tätigkeit auf Station, in der Ambulanz, der Notaufnahme und auf der Intensivstation in den ersten beiden Jahren der Weiterbildung erforderlich sind.

Praxisnahe Weiterbildungsinhalte

Das Angebot besteht aus einem strukturierten Portfolio aus Seminaren und Workshops, in denen die notwendigen Weiterbildungsinhalte praxisrelevant und praxisnah vermittelt werden. Hierzu gehört auch das Training von chirurgischen Techniken für die verschiedenen Fachdisziplinen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Management von Notfällen auf Station und im Bereitschaftsdienst. Die verschiedenen Seminare und Workshops lassen sich inhaltlich und organisatorisch gut in die ersten zwei Weiterbildungsjahre des Common Trunk begleitend einbauen. Nach Teilnahme an einem der Basisseminare „Common Trunk“ und einem weiteren der angebotenen Workshops wird durch die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat „Common Trunk“ verliehen.

Workshop “Intensivmedizin & Reanimation”

Potsdam: 16.-17.06.2017, mehr Informationen

 

Als integraler Bestandteil der Common Trunk-Weiterbildung vermittelt dieser zweitägige Workshop die Grundlagen der Intensivmedizin und Reanimation. Während des sehr praxisorientierten Workshops widmen sich die Teilnehmer in kleinen Gruppen den folgenden Themen:

 

  • Diagnostik, Therapie und Monitoring schwerkranker Patienten
  • Reanimation und Management auf der Intensivstation
  • Atemwegsmanagement
  • Defibrillation
  • mechanischen Beatmung
  • intraossäre Zugänge
  • septische, blutende, delirante und polytraumatisierte Patienten
  • u.v.m.
Termine Common Trunk Anmeldung
Tuttlingen: 15. - 18.05.17
Hamburg: 29.06. - 01.07.17
Braunschweig: 06. - 09.09.17
Duisburg: 25.09. - 28.09.2017
Berlin: 27.11. - 01.12.17
Termine weiterführende Seminare/Workshops Anmeldung
Seminar „Allgemein-, Viszeral- & Gefäßchirurgie”, Berlin: 09. - 11.11.17
Seminar „Orthopädie & Unfallchirurgie”, Berlin: 18. - 19.05.17
Seminar „Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst”, Leipzig: 23. - 24.09.17
Workshop „Simulationstraining Notfallmanagement”, Berlin: 28.04.2017
Workshop „Simulationstraining Notfallmanagement”, Berlin: 22.09.2017
Workshop „Intensivmedizin”, Tübingen: 23. - 24.06.17
Workshop „Intensivmedizin & Reanimation”, Potsdam: 16. - 17.06.2017
Workshop „Intensivmedizin & Reanimation”, Potsdam: 13. - 14.10.2017
Alle BDC-Zertifikate im Überblick