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Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zukünftig ohne Arzt?

Mit Unverständnis und großer Sorge sieht die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) die Diskussion um eine anstehende Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundausschusses (G-BA). Medienberichten zufolge sollen zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden neu besetzt werden und im Zuge dieser Umstellung soll dort kein Arzt mehr vertreten sein. „Im G-BA wird entschieden, wer, wo und unter welchen Bedingungen was an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung erbringen darf“, erläutert Jörg-Andreas Rüggeberg, Facharzt für Chirurgie und Präsident der GFB, den Hintergrund. „Es kann nicht sein, dass solche Entscheidungen ohne ärztlichen Sachverstand getroffen werden.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt vielfache Ausführungsbestimmungen zu gesetzlichen Vorgaben, die in der Regel eher pauschal gehalten sind. Der Gesetzgeber beauftragt den G-BA dann im Weiteren zu Konkretisierungen. Dabei geht es um medizinische Verfahren, bei denen zum Beispiel geprüft wird, ob sie überhaupt für die Bevölkerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Aber auch andere versorgungsrelevante Themen wie die Bedarfsplanung oder Qualitätsrichtlinien stehen auf der Agenda des Ausschusses. „Die Entscheidungen des G-BA haben unmittelbaren Einfluss auf Art und Umfang der medizinischen Betreuung der Menschen“, so Rüggeberg.

„Eine solche Aufgabe ist ohne Einbeziehung ärztlichen Sachverstands nicht vorstellbar. Das wäre dann so, als ob das Werkzeug eines Handwerkers von Fachfremden zugeteilt würde“, verdeutlicht Rüggeberg das Problem. Aktuell ist mit der Gynäkologin Regina Klakow-Franck eine der drei Positionen ärztlich besetzt. Daran sollte sich nach Auffassung der GFB nichts ändern. Auch der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery hat sich kürzlich dazu in gleicher Weise positioniert, berichtete das Deutsche Ärzteblatt.

In eine ähnliche Richtung, so Rüggeberg, weise auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März 2016. Die damalige Klage um Transparenz bezüglich der Namen und Professionen der Mitglieder in den GBA-Unterausschüssen war dort vom Gericht ausdrücklich mit Verweis auf den beruflichen und fachlichen Hintergrund der Beteiligten stattgegeben worden, die ein „besonderes öffentliches Interesse“ darstellten. „Es lässt sich daraus ablesen, dass auch die Justiz es keineswegs für belanglos hält, wer auf welchen Positionen im G-BA sitzt“, argumentiert Rüggeberg.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, www.gfb-facharztverband.de, 18.05.2017

Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen: Chirurgen kritisieren Festhalten am „Pseudo-Generalisten“

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), sämtliche medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) mit weiteren Berufsverbänden kritisieren das Vorhaben der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK), an einer generalistischen Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen festzuhalten. „Die Forderung nach einem eigenständigen Facharzt für Allgemeinchirurgie in der derzeitigen Form kann (…) nur als Rückschritt gewertet werden“, heißt es in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern. Damit würden heute etablierte Qualitätsstandards und die Patientensicherheit gefährdet, warnen die Chirurgen. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnen sie ab.

Wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis belegt, halten heute 81 Prozent aller deutschen Kliniken eine Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie eine weitere für Orthopädie und Unfallchirurgie vor. „Damit bilden Krankenhäuser heute in ihrer Organisation den hohen Spezialisierungsgrad in den chirurgischen Fächern ab und entwickeln sich vermehrt in Richtung der auch von der Politik geforderten Zentren“, stellt Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fest, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC. Nur in diesen spezialisierten Einheiten sei der einzelne Operateur imstande, die notwendige Expertise für die Behandlung seiner Patienten zu entwickeln. „Ein Chirurg, der einen Darmkrebs exzellent operiert, kann nicht genauso erfahren in der Chirurgie des Gelenkersatzes sein“, betont Meyer.

Die Ständige Kommission „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK sieht dies jedoch anders, wie deren aktuelle Planungen zur anstehenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung im Gebiet Chirurgie zeigen. Sie hält darin an einer Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen fest, der dann ohne tiefergehende Spezialisierung eine Vielzahl an Eingriffen vornehmen darf. Damit will das Gremium nicht zuletzt dem sich abzeichnenden Ärztemangel in der Fläche entgegenwirken – ungeachtet der Tatsache, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts Spezialisierung und Zentrenbildung seit Jahren auch den klinischen Alltag der kleineren Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung prägen. In Anbetracht dieser Entwicklung hat die gemeinsame Weiterbildungskommission von DGCH, sämtlichen chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden bereits am 8. Oktober 2015 einstimmig entschieden, dass der Facharzt für Allgemeinchirurgie nicht weitergeführt werden sollte.

„Die Zeiten, in denen ein einzelner Chirurg einen Patienten von Kopf bis Fuß angemessen operieren konnte, sind längst vorbei“, erklärt auch Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Aus gutem Grunde habe sich aufgrund der Komplexität operativer Eingriffe eine grundsätzliche Zweiteilung ergeben – zum einen die Konzentration auf die Weichteilchirurgie, die Allgemein- und Viszeralchirurgie, zum anderen der Schwerpunkt Skelett und Knochen, die Unfallchirurgie und Orthopädie. „Diese Entwicklung sollten wir auch in der künftigen Weiterbildung abbilden, um keine Verschlechterung in der operativen Versorgung zu riskieren“, warnt der DGCH-Präsident. Das haben auch die Studierenden erkannt. Die angehenden Mediziner entscheiden in aller Regel frühzeitig in ihrem Praktischen Jahr, in welchem chirurgischen Fach sie sich spezialisieren wollen. Ein späterer Wechsel zwischen den Fächern stellt die Ausnahme dar.

Die DGCH, die chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbände in der Chirurgie akzeptieren daher diese mehr als rückwärtsgewandte Entwicklung zum Allgemeinchirurgen nicht. „Wir brauchen keine Festschreibung eines real nicht mehr existierenden ‚Pseudo-Generalisten‘ in der Chirurgie“, bemängelt Pohlemann. „Sollten erweiterte Kompetenzen, vertreten durch eine Person, nötig sein, wie beispielsweise in der Einsatzchirurgie der Bundeswehr, können diese auch jetzt schon erfolgreich durch Doppel- und Dreifachqualifikationen erlangt werden“, so der DGCH-Präsident. Ihre Kritik haben die Chirurgen jetzt in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern formuliert. Darin wird auch die geplante Verkürzung der Weiterbildungszeit von derzeit sechs auf fünf Jahre abgelehnt. „Die exakt auf sechs Jahre ausgelegten Weiterbildungsinhalte, immer neue therapeutische Verfahren und die zunehmende Spezialisierung machen gerade in den operativen Fächern häufiges Praktizieren notwendig“, so Meyer. Und das brauche Zeit.

„Die durch die Ständige Kommission ‚Ärztliche Weiterbildung‘ vorbereiteten Beschlussvorlagen für den Ärztetag widersprechen den einstimmig vorgebrachten, begründeten Vorschlägen der Chirurgen, stoßen dort auf völliges Unverständnis und bedrohen die berechtigten Interessen der Patienten nach Qualität und Sicherheit einer flächendeckenden chirurgischen Versorgung in Deutschland“, fasst Pohlemann die Kritik zusammen. Beim Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mail 2017 in Freiburg wird über die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung entschieden. Die Chirurgen erwarten, dass dort die Empfehlung der großen Gemeinschaft chirurgischer Fachexperten für eine spezialisierte Weiterbildung umgesetzt wird.

Deutsche Ärzteverbände fordern Ende der Budgetierung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzeptes „KBV 2020“, die Budgetierung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen aufzuheben. Die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird ganz überwiegend in ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgen und auch von der Bevölkerung so gewünscht.

Die bisherige Ausrichtung der ambulanten Vergütungssystematik mit einem seit Jahren gedeckelten Budget, das den niedergelassenen Haus- und Fachärzten feste Preise für erbrachte Versorgungsleistungen vorenthält, ist anzupassen! Das ärztliche Berufsbild wird nur dann attraktiv bleiben, wenn erbrachte Leistungen mit einer angemessenen Honorierung einhergehen. Diese ärztliche Forderung aufrecht zu erhalten, ist selbstbewusste Aufgabe aller ärztlichen Körperschaften und Verbände.

Die doppelte Rabattierung – durch die Budgetierung einerseits und durch die Krankenkassen-Rabatt-Gebührenordnung „EBM“ andererseits – ist überfällig und zudem eines der größten Hindernisse für den ärztlichen Nachwuchs bei dem Weg in die Niederlassung.

Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstreicht dabei das im Konzept „KBV 2020“ sinnvoll gewählte konstruktive Miteinander zwischen dem Kollektivvertrag auf der einen Seite und dem Selektivvertrag auf der anderen Seite. Bereits etablierte Selektivverträge verdeutlichen, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und auch zukünftig leisten. Der Versorgungssektor der Selektivverträge ist daher als tragende Säule der Gesundheitsversorgung nachhaltig neben dem Kollektivvertrag zu stärken und auszubauen.

Mitglieder der Allianz Deutscher Ärzteverbände sind der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften e.V. (BVÄG), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., der MEDI GENO Deutschland e.V., der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.

Allianz Deutscher Ärzteverbände, c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, 15.05.2017

Notfallversorgung durch Integration neu strukturieren

Marburger Bund fordert zentrale Anlaufstellen und einheitliche Behandlungsstandards

Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden, fordert der Marburger Bund. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten könnten die Notaufnahmen entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Hierzu bedürfe es einheitlicher Standards für die Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit in allen Anlaufstellen der Notfallversorgung. Der Marburger Bund spricht sich für ein Triage-System aus, das für Rettungsdienste, Notdienstpraxen, Notaufnahmen und Rettungsleitstellen gleich ist. „Eine einheitliche, rein auf medizinischen Kriterien beruhende Vorgehensweise bei der Ersteinschätzung erhöht die Akzeptanz der Patienten, verkürzt Wartezeiten und verbessert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsebenen“, begründet der größte deutsche Ärzteverband seine Vorschläge für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung. Etwa 72 Prozent der Kliniken nehmen derzeit an der Notfallversorgung teil. Die Notaufnahmen werden jährlich von bis zu 25 Millionen Menschen aufgesucht. Rund elf Millionen Fälle werden davon ambulant behandelt.

Der Marburger Bund spricht sich für die Definition von Zielgrößen aus, ab der eine durch Vertragsärzte betriebene Notdienstpraxis am Krankenhaus sinnvoll ist. Der Anspruch eines jeden Patienten auf qualitativ hochwertige Behandlung zu jeder Zeit und an jedem Ort müsse gesichert sein. „Notdienstpraxis und Notaufnahme dürfen nicht einfach nur nebeneinander am gleichen Ort existieren, sondern müssen personell und digital miteinander verknüpft werden, um eine patientengerechte Versorgung zu erreichen. Durch Integration der Strukturen entsteht für den Patienten eine Behandlung aus einer Hand mit immer gleicher Qualität. Doppelte Inanspruchnahmen können vermieden und personelle Ressourcen für die Gesamtversorgung gehoben werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier des Marburger Bundes.

Notwendig seien auch mehr Transparenz und Information über die richtigen Wege zur Notfallversorgung und eine gerechte Verteilung der Arbeitslast. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung habe mit Augenmaß, unter Berücksichtigung des Patientenverhaltens, der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und regionalen Besonderheiten zu erfolgen. „Der Versuch einer Patientensteuerung über eine Gebühr ist der falsche Weg. Eine Steuerung wird sich nur erreichen lassen, wenn die Patienten sich an jeder Stelle der Notfallversorgung gut aufgehoben fühlen und ein niedrigschwelliger Zugang besteht“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, bei der Präsentation der Reformvorschläge.

Der MB betont, dass die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung  jederzeit gewährleistet sein müsse. Der Fahrdienst des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes (Hausbesuche) sei unverzichtbar, um auch immobilen Patienten einen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung zu verschaffen. „Festzustellen ist, dass  die seit April 2012 bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 für den KV-Notdienst nicht durchgängig prominent platziert ist und teilweise zusätzlich andere Rufnummern kommuniziert werden. Die jeweiligen Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des ambulanten Notdienstes sind unübersichtlich und den meisten Patienten unzureichend bekannt“, kritisiert der Marburger Bund in seinem Reformpapier.

Perspektivisch sollten aus Sicht des MB neue Konzepte der Notfallversorgung erprobt werden. Insbesondere sollte in geförderten Modellprojekten überprüft werden, ob eine integrierte Notfallversorgung außerhalb der bestehenden Sektorengrenzen der ärztlichen Versorgung und der bestehenden Finanzierungssystematik zu einer Verbesserung der Versorgung führt.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 09.05.2017

Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt

Für erfahrende Chirurginnen und Chirurgen

In Kürze findet in Köln das Seminar  Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt statt. Das Seminar richtet sich an Chirurginnen und Chirurgen mit Erfahrung in der Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes. Als zweitägiges Kompaktseminar gliedert es sich in einen theoretischen Teil zur Vermittlung des aktuellen Kenntnisstandes unter Berücksichtigung der praktisch-chirurgischen Aspekte sowie interdisziplinärer Therapiekonzepte und einen Tag im OP. Während der Live-Operationen, auch mit 3-D-Laparoskopie, werden die Prinzipien der onkologischen Chirurgie aber auch Operationen funktioneller Erkrankungen demonstriert.

Programm & Anmeldung

Umfrage für Chefärzte: Status quo der perioperativen Medizin 2017

Eine Umfrage von CAPM, DGCH und BDC

Seit der Einführung des G-DRG-Systems im Jahr 2003 haben sich die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern erheblich verändert. Eingeschränkte Personalressourcen führen dazu, dass sich viele Chirurginnen und Chirurgen auf ihre Kernkompetenz – die chirurgische Operation – konzentrieren und die perioperative Behandlung in den Hintergrund gedrängt wird.

Weltweit wird die perioperative Behandlung in zunehmendem Maße von nicht-chirurgischer Kolleginnen und Kollegen betrieben. Heute sind in den USA internistisch oder anästhesiologisch geleitete Abteilungen für perioperative Medizin (sogenannte “surgical homes”) keine Seltenheit mehr. Diese Entwicklungen widersprechen dem traditionell ganzheitlichen Behandlungsanspruch der deutschen Chirurgie. Leider sind Details zu Struktur und Organisation der perioperativen Medizin in Deutschland derzeit nicht bekannt.

Daher wird aktuell eine Umfrage zu diesem wichtigen Thema durchgeführt. Alle leitende Ärztinnen und Ärzte unter den BDC-Mitgliedern erhalten per E-Mail eine Einladung an der Umfrage teilzunehmen.

Die Befragung zur perioperativen Medizin stellt die Basis zukünftiger berufspolitischer und wissenschaftlicher Aktivitäten auf diesem Gebiet dar. Daher ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage sehr wichtig!

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Perioperative Medizin (CAPM) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. möchten mit dieser Umfrage bei allen leitenden Ärztinnen und Ärzten chirurgischer Abteilungen Deutschlands den aktuellen Status quo der perioperativen Medizin in Deutschland bestimmen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, welches Optimierungspotenzial die leitenden Ärztinnen und Ärzte chirurgischer Abteilungen auf diesem Gebiet sehen.

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Hände waschen

Chirurgen und Hygieniker unterstützen Welthändehygienetag

Gemeinsame Pressemitteilung der des BDC und der DGKH

Berlin, 05.05.2017: Der 05.05. gilt als Welthändehygienetag – 2009 wurde dieser Tag durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) begrüßen diese Initiative, um die Bedeutung der Händehygiene innerhalb der Gesellschaft zu unterstreichen.

Jedem Kind wird beigebracht, dass eine Hand fünf Finger zählt. Deshalb wurde der 05.05. als symbolisches Datum für die Händehygiene ausgewählt. Ebenso lernt jedes Kind schon früh, wie wichtig das Händewaschen ist. Trotzdem ist die Händehygiene, auch im medizinischen Bereich, nicht immer zufriedenstellend. „Oft werden Keime von außen ins Krankenhaus mitgebracht. Umso wichtiger ist es, auch Patienten weiterhin zu sensibilisieren“, erklärt BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Hände sind immer noch Hauptübertragungsweg von Keimen und damit Auslöser für Infektionskrankheiten. Mit den Hygiene-Initiativen in Krankenhäusern und Praxen sind erste Schritte in die richtige Richtung getan. Wichtig ist es also, bereits in die Kette der Entstehung einzugreifen und nicht erst im Krankenhaus zu handeln.

Entscheidende Voraussetzung für eine gute Händehygiene sind gepflegte Hände mit gesunder und intakter Haut. Zu häufiges Waschen oder der Einsatz falscher Produkte kann durchaus kontraproduktiv sein. „Eine sterile Umgebung ist nicht möglich und wäre auch nicht förderlich. Der Mensch muss mit den einzelnen Bakterien, Mikroben und Pilzen in Kontakt kommen (gerade im Kindesalter), um einen Schutz auszubilden. Desinfektionsmittel in die Wäsche zu geben oder ständig damit zu putzen ist also nicht sinnvoll. Allerdings ist auf eine gute Händehygiene zu achten“, rät Seifert.

Anlässlich des Welthändehygienetages fordert die DGKH die Länderregierungen auf, ihre Hygieneverordnungen dahingehend zu überarbeiten, dass regelhafte Mitglieder der Hygienekommissionen in Krankenhäusern auch Patientenvertreter, vorzugsweise Patientenfürsprecher, sein müssen. „Denn ohne das Mitwirken von Patienten und deren Interessenvertretern werden wir die Hygienestandards nicht dauerhaft verbessern können – auch nicht in den Kliniken“, erklärt Dr. med. Peter Walger, Sprecher der DGKH.

Get you Disinfection – Hygiene-Clips

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Berufsverband Deutscher Hygieniker e.V. (BDH) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) betreiben seit 2008 eine bundesweite Informationskampagne, die dazu beiträgt, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis zu reduzieren. Die Hygiene-Clips aus der Reihe „Sei kein Braehmer“ rücken Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal.

Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – gesetzliche Fristen eingehalten

Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.

Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart:

  • Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
  • Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro
  • Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro

Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.

Zum Hintergrund: Ab 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber im eHealth-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Für die notwendige Ausstattung der Praxen bietet die nun getroffene Einigung die Grundlage.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.05.2017

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2017

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|Nordrhein möchten wir Sie herzlich einladen.

Die Region um Rücken und Po hat für die tägliche chirurgische Tätigkeit viel zu bieten. Eine differenzierte fachärztliche Versorgung erfordert immer wieder ein Update, um insbesondere die Indikation für operative Eingriffe richtig stellen zu können. Neues von den Berufsverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist Thema des zweiten Teils der Jahrestagung.

In diesem Jahr stehen wieder die Wahlen des Landesvertreters und Regionalvertreters der Niedergelassenen Chirurgen des BDC|Nordrhein an. Der jetzige Vorstand würde es sehr begrüßen, wenn sich vor allem auch jüngere Kollegen zur Wahl stellen. Ein kontinuierlicher Übergang zu einem neuen Vorstand ist dringend erforderlich.

Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit zum kollegialen Gespräch bei einem kleinen Imbiss.

Jahrestagung 2017
am 31. Mai 2017
von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. J. Klein      Dr. W. Boxberg      Prof. Dr. B. Bouillon
Vorstand des BDC|Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2017