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Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) nehmen zu der aktuellen Diskussion um Versorgungsqualität und Mindestmengen im Bereich der Endoprothetik wie folgt Stellung:

Die Qualifikation der Operateure, der Krankenhäuser und die Qualität der verwendeten Implantate sind von zentraler Bedeutung für eine sichere und hochwertige Durchführung dieses hochkomplexen Eingriffs. Der ständig wachsende Anspruch an die Funktion eines Kunstgelenkes muss durch immer weiter verfeinerte Operationstechniken realisiert werden. Kunstgerecht ausgeführt, resultiert nahezu immer eine hohe Zufriedenheit der Patienten.

Durch zwei zentrale Qualitätsinitiativen der DGOOC und die Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik – AE auf dem Gebiet der Fortbildung der Operateure wird dieser Anspruch realisiert und die Qualität der endoprothetischen Versorgung stetig weiter maximiert.

1. Mit dem EPRD (Endoprothesenregister Deutschland) wurde ein Endoprothesenregister in Deutschland mit dem Ziel geschaffen, die in Deutschland implantierten Endoprothesen hinsichtlich der Standzeit bzw. Qualität zu kontrollieren. So sollen Auffälligkeiten bei einzelnen Prothesentypen bzw. Behandlungskonzepten frühzeitig erkannt werden. Obwohl die Teilnahme zurzeit noch freiwillig ist, werden bereits ca. 70 % aller in Deutschland durchgeführten Endoprothesenimplantationen erfasst. Durch die Zusammenarbeit mit der AOK und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie dem Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) wurde eine weltweit einzigartige Erfassung der Patientendaten und der Implantateigenschaften geschaffen.

2. Das EndoCert-Zertifizierungssystem kontrolliert seit 2012 die Qualität von Operateur und Einrichtungen, in denen Gelenkendoprothesen implantiert werden. Durch Vorgaben für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die regelmäßige Überprüfung (Audits) durch erfahrene, speziell ausgebildete Fachexperten wird die hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt. Einrichtungen, die einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Endoprothetik sehen, können sich als Endoprothetikzentrum (EPZ) oder als Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen. Dabei wird die Einhaltung der Mindestmengen durch eine konkrete Fallzahlvorgabe für die Einrichtung (EPZ: 100, EPZmax: 200 Gelenkersatzoperationen) als auch für die verantwortlichen Operateure (EPZ: zwei sogenannte Hauptoperateure müssen je 50 Endoprothesen am Knie- oder Hüftgelenk implantieren) realisiert. An einem Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung müssen sogar mindestens zwei Senior-Hauptoperateure tätig sein, die jeweils 100 solcher Eingriffe pro Jahr durchführen. Damit folgt EndoCert der wissenschaftlichen Datenlage, dass ein persönlich erfahrener Operateur und ein eingespieltes Team durch ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen weniger Komplikationen aufweisen.

3. Wesentlichen Anteil an der Versorgungsqualität haben dabei auch die Aktivitäten der AE – Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie – DGOU), die seit Jahrzehnten die Institution für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Kunstgelenke ist. Der Umfang der Tätigkeit der AE ist durch jährlich 27 Basis- und Masterkurse, mehrere Kongresse, Weiterbildungen für das OP-Personal, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, internationalen Austausch und vieles mehr gekennzeichnet. Ein wesentlicher Inhalt der Kurse ist dabei auch die Abgrenzung der Indikation zur Endoprothese gegenüber gelenkerhaltenden und konservativen Therapien.

Zur Sicherstellung einer weiter gesteigerten Versorgungsqualität und Patientensicherheit empfehlen die Unterzeichner Mindestmengen und definierte Behandlungspfade für die Krankenhäuser einerseits und personenbezogene Mindestmengen und Ausbildungsanforderungen für die Operateure andererseits. Die bei EndoCert festgelegten Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität, sowie die Mindestmengen sind ausgewogen und sollten hierfür als Maßstab dienen. Die verpflichtende Teilnahme am Endprothesenregister EPRD ist zwingend zu fordern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 12.06.2017

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