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Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde in Absatz 4 des § 136c SGB V festgelegt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31.12.2016 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschließt, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung.

Hierbei sollen für jede Stufe insbesondere Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen differenziert festgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch eine im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ erfolgte Änderung des § 136c Absatz 4 SGB V die Frist zur Vorlage des Stufenkonzeptes durch den G-BA um ein Jahr bis zum 31.12.2017 verlängert und den G-BA gleichzeitig zur Erarbeitung einer Folgenabschätzung dieses Konzeptes und zur Berücksichtigung der darin ausgewiesenen Ergebnisse verpflichtet.

Der G-BA hat am 19.10.2016 einen Beschlussvorschlag zu der Erstfassung der Regelungen der Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgelegt. In diesem Beschlussvorschlag sind im Wesentlichen die zu dieser Thematik vorliegenden Positionierungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) und der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) synoptisch gegenübergestellt worden. Hierzu haben dann die betroffenen Fachgesellschaften und Verbände fristgerecht gegenüber dem G-BA Stellungnahmen abgegeben.

Das Konzept geht von drei Stufen aus:

Stufe 1 = Basisnotfallversorgung,

Stufe 2 = erweiterte Notfallversorgung und

Stufe 3 = umfassende Notfallversorgung.

Krankenhäuser, die keiner dieser Stufen zuzuordnen sind und auch nicht eine „spezielle Notfallversorgung“ vorhalten, nehmen nicht an der Notfallversorgung im entgeltrechtlichen Sinne teil.

Erwartungsgemäß fallen die Positionierungen des GKV-SV und der DKG hierzu entsprechend der jeweiligen Interessenlage unterschiedlich aus: Der GKV-Spitzenverband plädiert für sehr hohe personelle und medizinisch-technische Voraussetzungen in dem vorgesehenen dreistufigen Konzept, die nach Auffassung der DKG hunderten von Krankenhäusern die Notfallversorgungseigenschaft absprechen würden.

Positionierung zur Neuordnung der Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Grundsätzliche Anmerkungen

  • Die Verbände halten eine Reform der bestehenden stationären Notfallstrukturen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht für notwendig. Sie unterstützen deshalb grundsätzlich die vom Gesetzgeber durch die Neuregelung des § 136c Absatz 4 SGB V vorgesehene Schaffung eines nach personellen und medizinisch-technischen Anforderungskriterien gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern.
  • Allerdings ist nach Auffassung der Verbände die Beschränkung der angedachten Reform der Notfallversorgung auf den stationären Bereich zu kurz gegriffen: Die Strukturierung der Notfallversorgung muss insgesamt neu gestaltet werden vor dem Hintergrund festzustellender Mehrbelastungen der Krankenhausambulanzen.
  • Bei der Erarbeitung dieses Stufensystems sind nach Auffassung der vorgenannten Verbände nachfolgende Punkte unabdingbar zu beachten:

1.Das zu findende sektorübergreifende gestufte System von Notfallstrukturen muss sich am Patientennutzen orientieren und darf nicht als Hilfsinstrument der Bedarfsplanung zur Flurbereinigung der Versorgungslandschaft missbraucht werden. Der G-BA darf nicht direkt oder indirekt in die Planungskompetenz der Bundesländer eingreifen.

2.Das zu findende Stufensystem muss gewährleisten, dass jeder Notfallpatient in einer der medizinischen Notwendigkeit angemessenen Zeitspanne die für ihn sachgerechte und umfassende stationäre Notfallversorgung erhält.

3.Die Anforderungskriterien für die einzelnen Versorgungsstufen müssen realistisch, realisierbar und mit geltendem Recht kompatibel sein. Die Finanzierbarkeit muss gesichert sein.

4.Die für die Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung vorgesehenen Zuschläge dürfen nicht zu Kürzungen der finanziellen Mittel für die „normale“ Patientenversorgung der Krankenhäuser führen.

5.Nichtteilnahmeberechtigten Krankenhäusern muss bei zukünftiger Inanspruchnahme durch Notfälle ein Entgelt ohne Zuschläge zustehen.

Ausgewählte Einzelaspekte

Ergänzend zu den aufgeführten grundsätzlichen Anmerkungen der Verbände zu einem abgestuften Notfallversorgungssystem bedarf es noch weiterer Anmerkungen zu zwei im Beschlussentwurf des G-BA aufgeführten Punkten:

Gemäß § 6 des Beschlussvorschlags gehört zu den allgemeinen Anforderungen an alle Stufen des Systems von Notfallstrukturen eine Zentrale Notaufnahme (ZNA), in der die Notfallversorgung der Notfallpatienten stattfindet. Diese ZNA soll laut GKV-SV-Entwurf eine räumlich abgetrennte, fachübergreifende Einheit mit fachlich unabhängiger Leitung sein.

Aus Sicht der Verbände kann die Einrichtung einer solchen ZNA je nach Krankenhausstruktur im Einzelfall hilfreich sein, muss aber keine zwingende Voraussetzung für eine hochwertige Notfallversorgung sein. Wie auch von den betroffenen Fachgesellschaften festgestellt, kann es z. B. im Falle von Schlaganfällen oder Herzinfarkten durch eine ZNA zu Verzögerungen bei der raschen definitiven Versorgung kommen, was in diesem Bereich zur Entwicklung des Konzeptes der Stroke Units und der Chest Pain Units (CPU) führte. Dies hat nachweislich deutlich bessere Ergebnisse gezeitigt. Gleiches gilt für die zügige Versorgung Unfallverletzter und anderer eindeutig fachspezifischer Notfälle.

Somit sollte jeder Klinik die Entscheidung überlassen werden, ob bei den gegebenen Strukturen die Einrichtung einer ZNA sinnvoll ist. Die strukturelle und organisatorische Gestaltung muss dem jeweiligen Krankenhausträger überlassen bleiben.

Sollte eine zwingende Vorgabe zur Einrichtung einer Zentralen Notaufnahme in das letztlich vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigende Konzept aufgenommen werden, muss der Bund die dafür nötigen Investitionsmittel bereitstellen. Hier muss das Konnexitätsprinzip gelten: „Wer bestellt, muss auch bezahlen“. Bereits für ein Krankenhaus der Regelversorgung muss hier von einem etwa zweistelligen Millionenbetrag pro Krankenhaus ausgegangen werden.

Gemäß § 9 Ziffer 3 des G-BA-Beschlussentwurfs soll zu den Anforderungen des vorzuhaltenden Fachpersonals in der Basisnotfallversorgung u. a. auch jeweils ein Facharzt im Bereich Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie, der innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar sein muss, gehören.

Diese im Entwurf vorgesehenen Anforderungen des G-BA, die für alle drei Versorgungsstufen gelten sollen, gingen erneut an der Versorgungsrealität vorbei. Bereits bei der Qualitätssicherungsrichtlinie des G-BA für Früh- und Reifgeborene aus dem Jahre 2013 wurde für die Eins-zu-Eins-Besetzung der Pflege in Perinatalzentren Level I der Fehler gemacht, eine Strukturqualität zu definieren, die aufgrund des Fehlens neonatologisch Intensivpflegender auf dem Arbeitsmarkt in über 90 Prozent der Perinatalzentren nicht umsetzbar war und 2016 somit zu einer Verlängerung der Übergangsphase geführt hat. Jetzt wird für die Vorhaltung des ärztlichen Fachpersonals in der Notfallversorgung eine ähnliche Fehlentscheidung vorbereitet. Die weit überwiegende Mehrzahl der aktuell an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser wird diese Strukturvorgabe mit dem derzeitigen Personalbestand nicht erfüllen können.

Die geplanten Vorgaben hebeln für den Bereich der Notfallversorgung das bewährte System der Rufbereitschaft aus und machen das System „Bereitschaftsdienst“ für diesen Bereich zwingend:

Wird der Aufenthaltsort des Arztes nicht konkret bestimmt, aber eine Zeit vorgegeben, innerhalb derer der Arzt seinen Dienst im Krankenhaus aufnehmen können muss, liegt Bereitschaftsdienst vor. Bereitschaftsdienst ist in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Dies hätte ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Personalkostenbereich der Krankenhäuser.

Wie auch von verschiedenen Fachgesellschaften ausgeführt, gibt es kein über alle Krankheiten und Fachgebiete gleichgehaltenes, notwendiges Zeitfenster der Notfallversorgung. Jeder Notfall muss unverzüglich behandelt werden, die mögliche Zeit dafür richtet sich nach Krankheitsbild und Ausmaß der Gefährdung. Dies geschieht derzeit über ein gestuftes System aus Ärzten der betroffenen Abteilungen nach Facharztstandard und einem Facharzt, ggfs. mit Schwerpunkt im Hintergrund. Wenn dies entsprechend den Vorgaben aus dem G-BA-Beschlussvorschlag in Zukunft im Bereitschaftsdienst wahrgenommen werden sollte, wäre dies abgesehen von den immensen Personalkosten auch nicht durchführbar, da die hierdurch benötigte zusätzliche Anzahl von Fachärzten, wie weiter oben ausgeführt, auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht verfügbar ist.

Fazit

BDC, BDI, VKD und VLK begrüßen die erfolgte Fristverlängerung für die Vorlage des vom G-BA zu erstellenden Stufenkonzeptes von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Sie sehen darin und in der Auflage, die Ergebnisse einer Folgenabschätzung in dieses Konzept einzubeziehen, die Chance, ein mit Augenmaß gestaltetes Stufensystem der Notfallversorgung zu erarbeiten, das im Sinne der Versicherten auf eine lückenlose, flächendeckende und qualitativ hochstehende Notfallversorgung abzielt und nicht durch überhöhte Anforderungskriterien zu einer unverantwortlichen Ausdünnung der Notfallversorgungslandschaft führt.

Die Verschiebung der Beschlussfassung des G-BA sollte als Chance gesehen werden, ein Konzept der stationären Notfallversorgung zu erarbeiten, das der Versorgungsrealität mehr entspricht und die vorhandenen Defizite insbesondere der getrennten sektoral ausgerichteten Notfallversorgung behebt. Den Kostenträgern muss dabei klar sein, dass vor allem ihre stringente Budgetierungspolitik in den beiden Versorgungsebenen die allseits beklagten Versorgungsdefizite wesentlich mit verursacht.

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Dr. Hans-Friedrich Spies
Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI)

Dr. Josef Düllings
Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

Prof. Dr. Hans-Fred Weiser
Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK)

Meyer H.-J. / Spies H.-F. / Düllings J. / Weiser H.-F. Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V. Passion Chirurgie. 2017 Juni, 7(06): Artikel 05_01.

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Außerdem hat der Krankenhaus Rating Report einen überraschenden Zusammenhang ermittelt: Kommunale Krankenhäuser in ärmeren Landkreisen sind wirtschaftlich in genauso guter Lage wie freigemeinnützige, beispielsweise konfessionelle, Krankenhäuser. In reicheren Landkreisen schneiden Kliniken in kommunaler Trägerschaft hingegen schlechter ab als freigemeinnützige. Die Autoren des Reports haben Hinweise darauf, warum das so ist.

Ein weiterer Befund: Das Lohnniveau des medizinischen Personals variiert regional zwischen 10 Prozent unter und 5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Das wirft die brisante Frage auf, ob regionale Lohnkostenunterschiede sich entsprechend in den Preisen der Leistungserbringung niederschlagen dürfen.

Der Krankenhaus Rating Report 2017 wird am 21. Juni in Berlin auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wird seit dreizehn Jahren vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Institute for Healthcare Business GmbH erstellt. Erstmals werden im neuen Report Jahresabschlüsse aus den Jahren 2007 bis 2015 aufbereitet und auf diese Weise länger laufende Zeitreihen abgebildet. Dadurch können bereits entdeckte Zusammenhänge weiter statistisch untermauert werden. Zudem untersucht eine Sonderanalyse erstmals gezielt regionale Unterschiede im Lohnniveau der Krankenhäuser.

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, www.hauptstadtkongress.de, 30.05.2017

Chirurgische Woche 2017: Ausbildungsplätze für Studenten

Nachwuchsförderung für Studenten: 07.-11. August in Tübingen

Nun schon zum fünften Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • Chirurgie des unteren Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts
  • Hepatobiliäre Chirurgie
  • Transplantationschirurgie
  • Endokrine Chirurgie
  • Onkologische Chirurgie
  • Traumatologie
  • Frakturenlehre

Hands-on-Kurse:

  • Knoten- und Knüpftechniken
  • Grundkurs in der flexiblen Endoskopie
  • Grundkurs in der Laparoskopie
  • Assistenz bei laparoskopischen Eingriffen

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Verhandlungen über neue Gebührenordnung für Ärzte

120. Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der Bundesärztekammer

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat der Bundesärztekammer in einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Beschluss Rückendeckung für die weiteren Verhandlungen über eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Delegierten begrüßten insbesondere die unmittelbare Einbindung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in den Novellierungsprozess.

Das Ärzteparlament forderte die Bundesärztekammer auf, die von den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften eingebrachten Änderungsvorschläge zum Leistungsverzeichnis unter deren Beteiligung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe abzustimmen. Die Verbände und Fachgesellschaften sollen auch weiterhin in den noch laufenden Bewertungsprozess eingebunden werden. Der Beschluss des Ärztetages sieht außerdem vor, dass ein geeignetes Verfahren zur dauerhaften Beteiligung auch über den Novellierungsprozess hinaus zu Fragen der Weiterentwicklung und Pflege der neuen GOÄ etabliert werden soll. „Die Bundesärztekammer soll sich im Rahmen der Fassung der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) für ein Gastrecht der entsprechenden Verbände einsetzen“, so der Ärztetag.

Für den weiteren Novellierungsprozess hat der Ärztetag die Bundesärztekammer beauftragt, die mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften überarbeiteten Entwürfe zum Leistungsverzeichnis und den finalen Bewertungen der GOÄ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übergeben und Änderungen der Bundesärzteordnung (BÄO) und des Paragrafenteils der GOÄ zu akzeptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Leistungslegendierungen und -bewertungen entsprechen den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind zwischen den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer, dem PKV-Verband und der Beihilfe sowie dem BMG abgestimmt.
  2. Die Leistungen werden mit einem Einfachsatz bewertet, der mit dem bisherigen durchschnittlichen Steigerungssatz vergleichbar ist. Erforderliche Zusatzaufwände, die sich aus der jeweiligen Leistung, den Umständen ihrer Erbringung oder aus patientenbezogenen Gründen ergeben, sind in entsprechenden leistungsbezogenen, den zeitlichen und qualitativen Aufwand berücksichtigenden Erschwerniszuschlägen abgebildet. Darüber hinausgehende besondere Erschwernisgründe, die zur Steigerung auf den zweifachen Gebührensatz berechtigen, werden in einer sogenannten Positivliste aufgenommen.
  3. Die sogenannte Negativliste, nach der für spezielle Behandlungsumstände eine Steigerung ausgeschlossen werden sollte, wird gestrichen.
  4. Die Leistungsbewertungen folgen einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation. In nachvollziehbaren Simulationsrechnungen führen die Bewertungen zum erwarteten Preiseffekt der neuen GOÄ von mindestens 5,8 Prozent (+/- 0,6 Prozent) Ausgabensteigerung der PKV-Unternehmen und der Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen GOÄ. Die betriebswirtschaftliche Grundkalkulation ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ, insbesondere bei Aufnahme neuer innovativer Leistungen oder bei Anpassung der GOÄ in Bezug auf allgemeine und spezielle Kostenentwicklungen.
  5. Leistungen der persönlichen ärztlichen Zuwendung sowie hausärztliche Leistungen werden durch die Aufnahme zeitgestaffelter Gesprächsleistungen besser abgebildet und angemessen vergütet.
  6. Die Bildung von Analogziffern bei innovativen, nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommenen Leistungen ist weiterhin möglich. Darüber hinaus ist auch die analoge Berechnung von Verlangensleistungen möglich.
  7. Individuelle Gesundheitsleistungen sind weiterhin nach der GOÄ – auch als analoge Leistungen – berechnungsfähig.
  8. Mit der Einrichtung einer GeKo, die dem Verordnungsgeber fortlaufend die Aufnahme neuer Behandlungs- und Diagnoseverfahren empfehlen soll, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ entsprechend des medizinischen Fortschritts gewährleistet.
  9. Die Empfehlungen der GeKo haben einen rechtsprägenden Charakter. Sie können nur einstimmig und damit ausschließlich mit Zustimmung der von der Bundesärztekammer repräsentierten Ärzteseite zustande kommen.
  10. In einer dreijährigen Monitoringphase nach Inkrafttreten der neuen GOÄ wird die Ausgabenentwicklung von PKV und Beihilfe durch die GeKo mit Hilfe einer von ihr beauftragten Datenstelle analysiert. Im Rahmen des Monitorings erfolgt die Analyse der GOÄ-basierten Ausgabensteigerung von PKV und Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten ausschließlich bezogen auf den erwarteten Preiseffekt durch die neue GOÄ von mindestens 5,8 Prozent (+/- 0,6 Prozent). Die Analysen zum Preiseffekt der neuen GOÄ basieren auf Daten der sogenannten Kopfschadenstatistik, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von den PKV-Unternehmen und der Beihilfe an die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Leistungen auf Verlangen (Wunschleistungen) – mit “V” zu kennzeichnen – und alle sonstigen Leistungen anderer Kostenträger sind kein Bestandteil der Datenerhebung der Datenstelle. Sie sind für Kostenentwicklungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, auch nicht im Rahmen der Monitoringphase von drei Jahren.
  11. Die Bundesärztekammer ist berechtigt, eigene Daten an die Datenstelle zu übersenden. Bei Überschreiten oder unterschreiten der Grenzen des erwarteten Preiseffektes der neuen GOÄ nimmt die GeKo Beratungen zu den Ursachen des Überschreitens oder Unterschreitens auf. Automatische Anpassungselemente der GOÄ bei Verfehlen des Preiseffektes nach oben oder unten sind nicht vorgesehen. Ausgabenentwicklungen, die aufgrund von Morbidität, Alter, innovativer oder neuer Leistungen, Epidemien, Veränderung der Anzahl der Versicherten oder der Anzahl der Ärzte entstanden sind, sind mit Hilfe der von der GeKo beauftragten Datenstelle in geeigneten rechnerischen Verfahren vom Preiseffekt zu differenzieren und nicht Gegenstand möglicher Empfehlungen der GeKo zur Weiterentwicklung der GOÄ. Die Analyse der Kopfschadenstatistik von PKV und Beihilfe beschränkt sich ausschließlich auf den Zeitraum der dreijährigen Einführungsphase.
  12. Die Bundesärztekammer wird die so beschriebene Neuordnung der GOÄ nur dann beim BMG als konsentiert einbringen, wenn von einer neuen Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages keine weiteren grundlegenden ordnungspolitischen Beeinträchtigungen in der privatärztlichen Versorgung vorgesehen sind. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine GOÄ unabhängige Einheitsgebührenordnung geplant wird.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 25.05.2017

Service-Tipp: Neuigkeiten im BDC|Blog

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120. Deutscher Ärztetag in Freiburg eröffnet

„Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es bietet allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialen Status direkten Zugang zu hochwertiger ärztlicher Versorgung. Das sollten sich diejenigen vor Augen führen, die von Gerechtigkeitslücken sprechen und als vermeintlich gerechtere Alternative die Einheitskasse propagieren.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur heutigen Eröffnung des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg.

In seiner Eröffnungsrede vor rund 1.000 Delegierten und Gästen warf Montgomery den Befürwortern der Bürgerversicherung vor, den Gerechtigkeitsbegriff „allein wegen seines schönen Klangs“ zu missbrauchen. Käme sie, würde es sofort einen riesigen Markt für zusätzliche Gesundheitsleistungen und zusätzliche Versicherungen geben. „Die Bürgerversicherung ist der Turbolader einer echten Zwei-Klassen-Medizin. Sie bewirkt und fördert Ungerechtigkeit, statt ihr vorzubeugen.“

Montgomery forderte von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit. „Die medizinisch-fachliche Weisungsungebundenheit des Arztes und die freie Arztwahl sind Patientenrechte und Ausdruck von Patientenautonomie.“ Im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wandte sich der Bundesärztekammer-Präsident unmissverständlich gegen ungezügelten Wettbewerb und Merkantilisierung im deutschen Gesundheitswesen. Montgomery warnte: „Was für Betriebswirte effizient ist, muss es für Patienten noch lange nicht sein.“ Die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes lasse sich nicht so leicht vorausberechnen wie die Laufzeiten eines Montagebandes. Ärztinnen und Ärzte dürften deshalb nicht zu „Erfüllungsgehilfen ökonomischer Optimierungsstrategien gemacht werden.

Attraktive Arbeitsbedingungen für Ärzte sind auch mit Blick auf die Nachwuchsförderung von Bedeutung. In diesem Zusammenhang begrüßte Montgomery grundsätzlich die von Bund und Ländern vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des Medizinstudiums. „Diese Initiative darf sich aber nicht in Absichtserklärungen erschöpfen. Vielmehr sind die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern aufgefordert, zügig konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der medizinischen Ausbildung zu ergreifen.“ Montgomery appellierte an die Bundesländer, Ihrer Verantwortung für eine Finanzierung der Reformmaßnahmen gerecht zu werden. Gleiches gelte für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Mittlerweile belaufe sich der Investitionsstau auf 27 bis 30 Milliarden Euro.

Besorgt zeigte sich der Bundesärztekammer-Präsident über die Situation in den Notfallambulanzen. Dort haben sich die Patientenzahlen in den vergangenen zehn Jahren auf rund 25 Millionen verdoppelt. Lange Wartezeiten, chronische Überlastung des Personals und mitunter sogar Gewalt gegen Ärzte und Pflegekräfte sind die Folgen. Notwendig seien sektorenübergreifende Strukturen für die Notfallversorgung. Montgomery bot an, einen „Runden Tisch“ einzuberufen, an dem Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis, die Krankenhausgesellschaft und die Kostenträger einen gemeinsamen Lösungsvorschlag unter Moderation der Bundesärztekammer erarbeiten können.

Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages beraten bis Freitag gesundheits-, berufs- und sozialpolitische Themen. Neben der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens ein Schwerpunkt der Beratungen. Gemeinsam mit Experten wie dem Buchautor und Journalisten Sascha Lobo und der Medizinethikerin Prof. Dr. Christiane Woopen werden die Delegierten am Mittwochvormittag über die vielfältigen Chancen, aber auch über potentielle Risiken der Digitalisierung diskutieren – verbunden mit Forderungen und Vorschlägen für eine patientengerechte und praxistaugliche Ausrichtung der neuen technischen Möglichkeiten.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 23.05.2017

In dieser Ausgabe: Nach dem Kongress ist vor dem Kongress

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

in dieser Ausgabe berichten wir vom Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und dem 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

Im Zentrum des Bundeskongresses von BDC, BNC und BAO stand die Diskussion um die Zukunft der freiberuflichen Fachärzte nach der Bundestagswahl 2017. Politiker nahmen Stellung, Themen wie Portalpraxen, Einholung von Zweitmeinungen sowie Terminservicestellen wurden erörtert und stehen in dieser Ausgabe im Fokus.

Um „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit“ ging es beim Kongress der DGCH, der die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen diskutierte. Wie ist die Pflegesituation in Deutschland und bei den europäischen Nachbarn? Wie ist der Zustand der Notfallversorgung? Ergänzt wird die Nachlese um einen Bericht zum Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der in diesem Jahr erstmalig auf dem Kongress der DGCH stattfand.

Das Fazit beider Kongresse: Unterschiedliche Standpunkte der Akteure müssen unter Einbeziehung der Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung, den wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbände offen diskutiert werden! Nur wer die „Einheit in der Chirurgie“ lebt, kann medizinischen Nachwuchs für die Chirurgie begeistern. Anregungen dafür liefern wir in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre,

Ihr BDC

Passion Chirurgie 05/2017

BDC|Bayern: Einladung zur Jahrestagung 2017

Im Rahmen der 94. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e.V.

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

die Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen bietet dem Landesverband BDC|Bayern seit Jahren eine geeignete Plattform, um im Rahmen einer Gesundheitspolitischen Stunde relevante Themen abseits des operativen Tagesgeschehens darzustellen und zu diskutieren und darüber hinaus die Mitgliederversammlung zu veranstalten.

Auch dieses Jahr ist es uns wieder gelungen, namhafte Referenten zu interessanten, übergeordneten Themen zu gewinnen. Wir hoffen, dass Sie sich durch die
Programmgestaltung angesprochen fühlen und würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.

Hinweisen möchten wir auch ausdrücklich auf die BDC-Mitgliederversammlung,
die im Anschluss an die gesundheitspolitische Stunde stattfinden wird.

Jahrestagung 2017
am 21. Juli 2017
von 11.00 bis 13.00 Uhr
Rudolf-Virchow-Zentrum, Kleiner Seminarraum
Josef-Schneider-Straße 2,  97080 Würzburg

Wir laden Sie herzlich nach Würzburg ein.

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender BDC|Bayern

Dr. Hubert Mayer
stellv. Vorsitzender BDC|Bayern

Programm Jahrestagung 2017