Alle Artikel von kein Autor

HBA-Spezial: Niedergelassene Ärzte & Gastroenterologen

Spezialtermine Abschlusskolloquium

Als Bestandskunde unseres Kurses zum Hygienebeauftragten Arzt (HBA) können wir Ihnen zusätzliche Präsenztermine speziell für niedergelassene Ärzte anbieten. Am 3. und 4. November 2017 findet in Hannover eine Abschlussveranstaltung für alle niedergelassenen Ärzte statt. Der Kurs wird gemeinsam mit dem Niedersächsischen Gesundheitsamt durchgeführt. Zudem können wir Ihnen einen Spezialabschlusskurs für Gastroenterologen am 23. und 24. Februar 2018 in Dortmund anbieten.  Voraussetzung für die Teilnahme ist das erfolgreiche Bestehen des E-Learning-Teils. Die Anmeldung erfolgt direkt im E-Learning-Kurs auf der Lernplattform.

23.-24.02.2018 Dortmund Spezialkurs für Gastroenterologen

Weitere Termine für das Abschlusskolloquium finden HIER.

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündigen Präsenzkursen zeichnet sich unser komplett überarbeiteter Kurs durch einen kombinierten Ansatz aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update aus. Dieses Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren.

Der Kurs richtet sich an alle Arztqualifikationen

Inhaltlich orientiert sich der Kurs an dem curricularen Fortbildungsangebot der Bundesärztekammer sowie den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. und dem Robert Koch-Institut.

Der Kurs ist als strukturierte curriculare Fortbildung gemäß dem Mustercurriculum der Bundesärztekammer anerkannt und zertifiziert. Aus je 20 Stunden Online-Fortbildung und Präsenzsphase ergeben sich die geforderten 40 Stunden Lernzeit.

Anmeldung
Informationen & Termin Zusatzqualifikation HBA

19,5 Millionen Patienten im Jahr 2016 stationär im Krankenhaus behandelt

Im Jahr 2016 wurden 19,5 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus behandelt. Das waren 277 400 Behandlungsfälle oder 1,4 % mehr als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, dauerte der Aufenthalt im Krankenhaus wie im Vorjahr durchschnittlich 7,3 Tage.

In 1 948 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 498 700 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (47,8 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers, jedes dritte Bett (33,5 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,7 %.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Die Betten in öffentlichen Krankenhäusern waren zu 79,9 % ausgelastet, in freigemeinnützigen Häusern zu 76,6 % und in privaten Häusern zu 74,9 %.

Rund 894 500 Vollkräfte – das ist die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten – versorgten 2016 die Krankenhauspatientinnen und -patienten. Rund 158 000 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 736 500 zum nichtärztlichen Dienst, darunter allein 325 200 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 600 (+ 2,3 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um 22 800 (+ 3,2 %). Die Zahl der Pflegevollkräfte stieg um 4 300 (+ 1,3 %).

Knapp zwei Millionen Patientinnen und Patienten nahmen im Jahr 2016 eine stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Anspruch. Das waren 13 300 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+ 0,7 %).

In 1 148 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen knapp 164 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen private Träger die größten Anbieter: Hier standen fast zwei Drittel aller Betten (65,7 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,5 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,8 % des Bettenangebots.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,2 %. Öffentliche Einrichtungen erreichten eine Bettenauslastung von 91,3 % und freigemeinnützige Einrichtungen von 84,8 %. Die Betten privater Einrichtungen waren mit 80,6 % am geringsten ausgelastet.

Rund 8 700 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2016 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Presse.html zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de,  14.08.2017 

Qualitätsorientierte Vergütung gefährdet die spezialisierten Fachkliniken

Leistungsstreichungen, Kürzungen der diagnosebezogenen Fallpauschalen und qualitätsorientierte Vergütungen durch „Pay-for-Performance-Modelle“: Die aktuellen politischen Maßnahmen zur Umsetzung des zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) setzen nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik e.V. (AE) eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang. Durch den immensen Vergütungsdruck stünden schon jetzt viele Kliniken mit dem Rücken zur Wand – Leistungseinbußen in der medizinischen Patientenversorgung seien die Folge.

„Das eigentliche politische Ziel des Krankenhausstrukturgesetzes, die Qualität in der stationären medizinischen Versorgung stärken zu wollen, darf keinesfalls durch unausgereifte und zweifelhafte Methoden auf dem Rücken der spezialisierten Fachkliniken ausgetragen werden“, warnt Professor Dr. med. Karl-Dieter Heller, Chefarzt an der Orthopädischen Klinik Braunschweig und Generalsekretär der AE. Anknüpfend an den Qualitätsaspekt will der Gesetzgeber bei der Krankenhausvergütung für medizinische Leistungen künftig Zu- und Abschläge einführen (pay for performance). Das heißt: Die Höhe der Vergütung soll davon abhängig gemacht werden, ob das Erfolgsziel durch zuvor definierte Anreize tatsächlich erreicht worden ist. Neben der endoprothetischen Gelenkversorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei weitere medizinische Leistungsbereiche identifiziert, für die mit Hilfe von einzelvertraglichen Regelungen eine Qualitätssteigerung geprüft werden soll. „Qualitätskontrollen sind sowohl aus Sicht der Patienten als auch der Ärzte und Kostenträger grundsätzlich sinnvoll – die Leistungsvergütung jedoch ohne geeignete Bemessungsindikatoren einfach isoliert zu reduzieren, um somit die Qualität zu erhöhen, ist der völlig falsche Weg“, so Heller. Die AE kritisiert in diesem Zusammenhang eine unzureichende Abbildung der unterschiedlichen Klinik-Risikoprofile, die bei der Qualitätsmessung außer Acht gelassen werden. So haben spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie bei der Behandlung komplexer Fälle und langwieriger Therapiekonzepte ein viel größeres Qualitätsrisiko, als kleine Kliniken ohne ein entsprechendes medizinisches Versorgungsspektrum. Werden medizinische Leistungen künftig aber auf der Grundlage lückenhafter Qualitätsparameter vergütet, können das spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr länger kompensieren und die hohe medizinische Versorgungsqualität im Bereich der Endoprothetik ist akut in Gefahr.

Hinzu kommt: Durch die letztjährige, radikale Abwertung der diagnosebezogenen Fallgruppen – der DRGs – werden Operationen deutlich geringer vergütet. Der dadurch geschaffene Konflikt sei für Ärzte und Kliniken kaum tragbar: „Wir setzen uns als AE dafür ein, die Qualität zu halten und zu steigern. Abgewertete DRGs führen dazu, dass Kliniken an anderer Stelle wieder sparen müssen“, so Heller. Einsparungen wären beispielsweise über verkürzte Liegezeiten und den Einkauf preiswerterer Prothesen bzw. Gleitpaarungern spürbar –, beides führt nicht zwingend zu einer Steigerung der Qualität. Hier bedürfe es differenzierter Lösungen mit komplexen Anreiz- und Steuerungssystemen, so der AE-Generalsekretär.

So wurde durch die Schaffung des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) bereits eine valide Datenbasis geschaffen, um bundesweit die Qualität der künstlichen Hüft- und Kniegelenke zu beurteilen, die Zahl unnötiger Wechseloperationen zu verringern und die Patientensicherheit sowie das medizinische Behandlungsergebnis zu gewährleisten. Eine gesetzlich verpflichtende Teilnahme am Endoprothesenregister ist nach Auffassung der AE längst überfällig und angesichts der aktuellen Qualitätsdiskussion dringend geboten.

Ebenso sprechen sich die AE-Experten dafür aus, die gesetzlich neu vorgesehenen Qualitätsverträge in der endoprothetischen Gelenkversorgung ausschließlich mit EndoCert-zertifizierten Endoprothetikzentren (EPZ) oder Endoprothetikzentren der Maximalversorgung (EPZmax) umzusetzen. Denn: Kliniken mit dem EndoCert-Gütesiegel garantieren bereits die Einhaltung von Mindestmengen bei den durchgeführten Operationen als auch personenbezogenen Anzahl der verantwortlichen Operateure. Sie erfüllen somit schon jetzt bei der Struktur- und Prozessqualität höchste medizinische Anforderungen. „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die hohe Qualität im Bereich der Endoprothetik nicht durch Kurzzeit-Bilanzen zu gefährden, sondern mit Blick auf die lange Haltbarkeit hochwertiger Prothesen, niedriger Wechselquoten und hoher Patientenzufriedenheit auch in Zukunft angemessen und adäquat zu vergüten“, betont Heller.

Quelle: Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik e.V., Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., www.ae-germany.com, 08.08.2017

AWMF fordert: Nachwuchs braucht mehr als einen Masterplan fürs Medizinstudium

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. fordert im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl in einem Positionspapier den medizinischen Nachwuchs in Ausbildung, Weiterbildung und Karriere besser zu unterstützen. Ohne ausreichend viele und wissenschaftlich gut ausgebildete Ärzte mit attraktiven Berufschancen könne es weder medizinischen Fortschritt, noch eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Bürger geben. Die Approbationsordnungen und die Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkataloge in der Medizin (NKLM) und Zahnmedizin (NKLZ) müssten entsprechend angepasst werden. Hierbei sollte die Gesundheitspolitik enger als bislang mit der AWMF und den in der AWMF vertretenen Fachgesellschaften kooperieren.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung den Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet. Er sieht eine praxisnahe, stärker ambulante und allgemeinmedizinische Ausbildung für angehende Ärzte vor. In der Folge soll binnen eines Jahres nun ein Vorschlag für eine neue Approbationsordnung für Ärzte erarbeitet werden. Die AWMF fordert, die Approbationsordnung für Ärzte und Zahnärzte gemeinsam weiterzuentwickeln. Sie empfiehlt ein gemeinsames Grundstudium beider Berufsgruppen auf Basis eines Common Trunk –  gemeinsame Ausbildungsinhalte, die grundlegende medizinische Kenntnisse vermitteln. Danach sind separate Studiengänge vorzusehen. „Der Masterplan Medizinstudium 2020 enthält erste sinnvolle Ansätze“, kommentiert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg die aktuellen Vorhaben der Politik. Doch entscheidend sei, wie dieser jetzt umgesetzt werde. „Die Nationalen Lernzielkataloge in der Medizin und Zahnmedizin sowie die Approbationsordnungen sind zügig anzupassen. Lehrinhalte, die Qualität der Lehre, Prüfungsfragen und -formen müssen einer wissenschaftlichen, evidenzbasierten Medizin gerecht werden“, so Kreienberg weiter.

Die Zukunftsfähigkeit der Medizin hängt von ihren wissenschaftlichen Grundlagen ab. Daher fordert die AWMF als Lernziel „die wissenschaftliche-methodische Basis der medizinischen Fächer“ in der Approbationsordnung für Ärzte und Zahnärzte zu ergänzen. Diese sei ebenso unverzichtbar wie Grundlagenwissen über Krankheiten und allgemeine ärztliche Kenntnisse. In diesem Zusammenhang müsste es auch Leistungsnachweise über den Erwerb dieser Schlüsselkompetenzen im vorklinischen und klinischen Studienabschnitt geben.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere in der wissenschaftlichen Medizin ist nach Ansicht der AWMF außerdem ein gelingender Übergang vom Studium zur Weiterbildung. Im NKLM und NKLZ sollte daher künftig definiert werden, welches Wissen und welche Fähigkeiten bereits im Studium erworben werden müssen, um die Weiterbildung nahtlos anschließen zu können. Was in Folge von Studium und Weiterbildung zu wenig berücksichtigt werde, seien darüber hinaus Karrierewege für Ärzte und medizinische Wissenschaftler, kritisiert die AWMF. „Der Masterplan Medizinstudium will zwar das wissenschaftliche Arbeiten stärken, aber es bleibt unklar, wie und mit welcher Berufsperspektive, vor allem für den Mittelbau“, warnt der AWMF-Präsident. So müsse beispielsweise das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, angepasst werden. „Es kann nicht sein, dass sich unser dringend benötigter Nachwuchs von einer befristeten Beschäftigung zur nächsten retten muss“, so Kreienberg. Ähnliches gelte auch für Ärzte in der Klinik – sie müssten ein Arbeitsumfeld vorfinden, das ihnen eine wissenschaftlich orientierte Patientenversorgung verlässlich ermöglicht.

Die AWMF hat in ihrem Positionspapier weitere Handlungsfelder für die künftige Gesundheitspolitik beschrieben: So müssten sich die Voraussetzungen für die Grundlagen- und klinische Forschung verbessern, indem in den letzten Jahren aufgebaute Hürden wieder abgebaut werden. Auch die finanzielle Förderung von Forschungsfragen mit patientenrelevanten Endpunkten sollte ausgebaut werden. Außerdem müsste die Politik mehr investieren, um die Entwicklung und Implementierung von Leitlinien unabhängig zu finanzieren. Eine weitere Forderung der AWMF bezieht sich auf die verbesserte Koordination des Infektionsschutzes zwischen Human- und Tiermedizin. Zentral für die Umsetzung der insgesamt fünf von der AWMF identifizierten Handlungsfelder sei jedoch die engere Zusammenarbeit zwischen der künftigen Gesundheitspolitik und den Vertretern der wissenschaftlichen Medizin: Um gesundheitspolitische Entscheidungen im Sinne einer patientenorientierten, evidenzbasierten Medizin treffen zu können, ist es notwendig, die AWMF und ihre 177 Fachgesellschaften intensiver einzubinden. So kann sich die Politik die Expertise sämtlicher Fächer und Berufsgruppen in der Medizin sichern.

Die Positionen der AWMF zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017 „Evidenzbasierte Medizin – die Basis einer guten Gesundheitspolitik“ finden Sie hier.

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 177 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 04.08.2017

Arzteinkommen steigen langsamer als Reallöhne

Der Jahresüberschuss in den Arztpraxen ist im Jahr 2015 zwar leicht gestiegen, blieb aber hinter der allgemeinen Reallohnentwicklung zurück. Das zeigen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung heute veröffentlicht hat.

Der Jahresüberschuss der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten stieg demnach im Jahr 2015 inflationsbereinigt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttomonatsverdienste in Deutschland erhöhten sich dagegen um 2,4 Prozent.

Gassen warnt vor Investitionsbremse

„Wir konnten erreichen, dass sich die wirtschaftliche Lage vieler Praxen in den vergangenen Jahren stabilisiert hat. Doch noch immer wird jede zehnte Untersuchung und Behandlung von den Krankenkassen nicht bezahlt“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Er kritisierte, dass die steigenden Praxiskosten nicht adäquat erstattet würden. Dies, so Gassen, erweise sich mehr und mehr als Investitionsbremse. Viele Ärzte scheuten teure Anschaffungen in der Sorge, auf den Kosten sitzenzubleiben. Der medizinische Fortschritt erfordere andere finanzielle Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung.

Nettostundensatz von 35 Euro

Nach der Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) lag der durchschnittliche Jahresüberschuss eines Praxisinhabers im Jahr 2015 bei 160.820 Euro. Darin sind Einnahmen aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit enthalten.

Das verfügbare Nettoeinkommen belief sich nach Abzug der Beiträge für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Einkommenssteuer auf 80.295 Euro. Dies entspricht einem Monatseinkommen von 6.691 Euro oder einem Nettostundensatz von 35 Euro – ausgehend von einer durchschnittlichen 50-Stunden-Woche.

Höhere Ausgaben für Personal

Der Gesamtumsatz aller Praxen stieg im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um 2,4 Prozent, seit 2012 um 10,2 Prozent. Einzelpraxen kamen dabei im Durchschnitt auf 276.400 Euro, während Gemeinschaftspraxen bei 378.400 Euro lagen.

Gleichzeitig erhöhten sich die Gesamtaufwendungen um 2,8 Prozent und im Rückblick auf 2012 insgesamt um 9 Prozent. Die Personalkosten haben prozentual mit am stärksten zugelegt. Von 2012 bis 2015 stiegen die Ausgaben für Personal um 18,1 Prozent. Dies entspricht 12.000 Euro je Praxisinhaber und ist damit größter Posten der Mehrausgaben.

Zurückhaltung bei Investitionen

Bei der Investition in neue Geräte sind die Praxisinhaber eher zurückhaltend. Die Werte für Abschreibungen sanken 2015 im Verhältnis zu 2014 um 5,9 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 verringerten sich die Abschreibungen insgesamt um 14,4 Prozent. Dies lässt den Wissenschaftlern zufolge vermuten, dass die Neuanschaffung von Geräten eher vermieden wird.

Die Aufwendungen für Leasing und Mieten waren 2015 im Vergleich zu 2014 mit 3,6 Prozent ebenfalls rückläufig. Im Vergleich zu 2012 kam es zu einem Rückgang der Aufwendungen um 4,6 Prozent. Dazu passt, dass mehr in Wartung und Instandhaltung investiert wird. Hier wurde 2015 ein Ausgabenplus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2014 registriert. Betrachtet man den Zeitraum bis 2012 wurden sogar 19,5 Prozent mehr für Wartung und Instandhaltung ausgegeben.

Zuwachs bei GKV-Einnahmen

Die Bedeutung der Umsätze aus kassenärztlicher Tätigkeit für die wirtschaftliche Lage der Praxen nimmt zu, wie das Zi-Praxis-Panel zeigt. Lag der Anteil der GKV-Umsätze 2012 noch bei 73,5 Prozent, betrug er 2015 laut ZiPP 74,9 Prozent. Hierbei werden als GKV-Umsätze sowohl über Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) abgerechnete kollektiv- als auch selektivvertragliche Leistungen angesehen.

Zi-Befragung

Mit dem ZiPP hält das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich die Kosten, Umsätze und Überschüsse von Praxen fest. Die aktuellen Ergebnisse basieren auf der im Jahr 2016 durchgeführten Befragung. Sie umfassen die Jahre 2012 bis 2015. Analysiert wurden die Angaben von über 4.300 Praxen aus allen ärztlichen Fachgebieten sowie der Psychologischen Psychotherapeuten.

Der vollständige Bericht soll bis Ende 2017 vorliegen. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Auftraggeber sind die KVen und die KBV.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de,  PRAXISNACHRICHTEN, 03.08.2017

Länder müssen bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen

Henke: Strukturfonds ist keine Lösung für das Investitionsdefizit

„Der Strukturfonds wird das Investitionsproblem nicht lösen können. Im schlechtesten Fall werden Kapazitäten nur deshalb abgebaut, um notwendigen Investitionen aus dem Weg zu gehen. Dabei gibt es zweifellos auch strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung. Hier müssen die Länder aber ohnehin ihrer ureigenen Verantwortung gerecht werden und bei der Krankenhausplanung festlegen, welche Strukturen erforderlich sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, die erste Bilanz des Bundesversicherungsamts (BVA) zum Stand der Förderung aus dem Krankenhaus-Strukturfonds.

„Die Krankenhäuser erhalten nur die Hälfte ihrer Investitionsmittel von den Bundesländern. Deshalb werden bauliche Maßnahmen und Investitionen in moderne Technik entweder zurückgestellt oder aus Mitteln finanziert, die für den laufenden Betrieb gedacht sind. Statt der Bundesländer bezahlen Patienten, Ärzte und Pflegekräfte viele notwendige Investitionen, weil die Krankenhäuser am Personal sparen. Die Investitionslücke ist mithin auch ein Grund für die schlechte Personalbesetzung in den Krankenhäusern“, sagte Henke. Wenn nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen aus öffentlichen Fördertöpfen stamme und der Rest aus den Leistungsentgelten abgezweigt werde, führe dies unweigerlich zu einer Dauerbelastung des Krankenhauspersonals. „Wir müssen endlich wieder dazu kommen, dass die Behandlungserlöse der Krankenhäuser ausschließlich für die Patientenversorgung, das Personal und die Sachkosten verwendet werden – und nicht für Investitionen in Dach und Fach und Gerät“, forderte der MB-Vorsitzende.

Laut BVA haben die Bundesländer bis zum 31. Juli 2017 insgesamt 66 Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds gestellt, der ein Volumen von 500 Millionen Euro hat. Zwei Drittel der Anträge gingen erst nach dem 12. Juli 2017 ein. Bei den meisten Anträgen (ca. 64%) handelt es sich um Konzentrationsvorhaben; demgegenüber zielen etwa 18 Prozent der Anträge auf eine Umwandlung in eine nicht akutstationäre Einrichtung und ebenfalls 18 Prozent auf die ersatzlose Schließung eines Krankenhauses.

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 119.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 02.08.2017

Im Ruhestand ehrenamtlich aktiv: SES sucht Expertenwissen aus dem Gesundheitswesen

Der SES – die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit – ist die führende deutsche Entsendeorganisation für ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand. Seine Expertinnen und Experten geben rund um den Globus Hilfe zur Selbsthilfe.

Der SES sucht ständig Fach- und Führungskräfte, insbesondere im Bereich der Medizin. Ob Chirurgie, Kardiologie, Neurologie oder Ophthalmologie, Pulmologie oder Stomatologie – Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen sind immer willkommen!

Zurzeit sind beim SES fast 12.000 Fachleute registriert. Seit seiner Gründung im Jahr 1983 hat der SES über 30.000 Einsätze in mehr als 160 Ländern durchgeführt.

Unterstützung aus dem Bereich Medizin war zum Beispiel hier gefragt:

  • Äthiopien: Schulungen in Augenheilkunde
  • China: Behandlung von Infektionen des zentralen Nervensystems
  • Nepal: Neue internistische und chirurgische Operationsverfahren
  • Peru: Training an modernen Endoskopie-Geräten
  • Republik Moldau: Methoden zur Krebsvorsorge
  • Uganda: Neue Techniken bei chirurgischen Eingriffen

Über den Senior Experten Service (SES)

Träger des SES sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Finanzielle Unterstützung für seine Aktivitäten im Ausland erhält der SES vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Engagement des SES für Auszubildende in Deutschland.

Kontakt:

Dr. Elisabeth Sümmermann, Dr. Wolf-Rüdiger Dingels
Fachbereich Medizin
0228 26090-3627
e.suemmermann@ses-bonn.de, w.dingels@ses-bonn.de

Ablauf eines SES-Einsatzes
Verhaltenskodex
Kurzinformation - Weltdienst 30+
Einsatzbedingungen

Hygieneprogramm: Krankenkassen unterstützen Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Hygienesonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen.

„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Aus dieser Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten entlässt auch das Sonderprogramm Hygiene die Krankenhäuser nicht. Vielmehr handelt es sich um eine zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser, die diese zur besseren Versorgung der Patienten auch nutzen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung im Detail

Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.522 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.275 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 154 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 33 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 14 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker und Fachärzte mit einer Spezialisierung im Bereich Infektiologie verwendet. Beträge in Höhe von etwa 24 Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.

Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 ausgewertet worden. Bislang liegen für etwa 41 Prozent der in diesen drei Jahren vereinbarten Fördergelder Bestätigungen vor. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa die Hälfte der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Weitere Bestätigungen stehen noch aus.

Hintergrund

Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, www.gkv-spitzenverband.de,  21.07.2017

KBV und Marburger Bund für Strukturverbesserungen in der Notfallversorgung

Notfall-Patienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin, an dem der Vorstand der KBV und mehrere Vorstandsmitglieder des MB teilnahmen.

„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Wir sind uns einig, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssen. Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmittelbar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke.

Beide Seiten erkannten in dem Gespräch Ansatzpunkte für Strukturverbesserungen. Im Fokus stand vor allem die Einrichtung einer gemeinsamen und einheitlichen Anlaufstelle, in der eine erste Einschätzung des Patienten erfolgen sollte. Darin werden sowohl der Rettungs- als auch der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst einbezogen und damit im Sinne einer einheitlichen Oberfläche beide Rufnummern, nämlich die Notfallnummer 112 genauso wie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.

Im Vordergrund der Ersteinschätzung sollen Kriterien der Behandlungsdringlichkeit stehen, die für alle Beteiligten gleich sind. Vor allem geht es um die Identifikation abwendbar gefährlicher Verläufe. Die Reform der integrierten Notfallversorgung soll durch Modellprojekte begleitet und weiter entwickelt werden. Dabei geht es auch darum, Doppeluntersuchungen zu vermeiden: Einmal erhobene Befunde und Daten sollten jeweils für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen.  Sowohl KBV als auch MB sprechen sich für eine extrabudgetäre Vergütung aus. An die Politik richten sie die Aufforderung, bestehende Hürden, die einer integrativen Notfallversorgung im Wege stehen, zügig abzubauen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 21.07.2017

Allianz Deutscher Ärzteverbände: Digitalisierung muss vorangetrieben werden

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände befürwortet die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzepts „KBV 2020“, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll einzusetzen. „Der Digitalisierungsprozess ist kein Selbstzweck, muss aber dort vorangetrieben werden, wo nachhaltig Entbürokratisierung und Versorgungsverbesserung erreicht werden können“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, amtierender Sprecher der Allianz und Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.

Längst überfällig sei das zum Beispiel bei der elektronischen Vernetzung und der Kommunikation der Praxen untereinander. Hier müssen Innovationen umgesetzt werden, die auch über die Ansätze des E-Health-Gesetzes hinausgehen und eine schnellere Information der an der Patientenversorgung Beteiligten bieten. Auch telemedizinische Ansätze und Konzepte für eine medizinisch sinnvolle elektronische Patientenakte können die Versorgung verbessern, wenn dabei das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erhalten bleibt.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt dabei ebenso die im KBV-Konzept enthaltenen Zielsetzungen Datenschutz, Datensicherheit, Aufwandsneutralität, Effektivität und Interoperabilität. „Die aktuell stattfindende Einführung der Telematikinfrastruktur darf jedoch nicht zu Monopolstellungen führen, die digitale Innovationen behindern. Zur Telematikinfrastruktur muss auch ein diskriminierungsfreier Zugang bestehen“, betont Baumgärtner.

Quelle:  Allianz Deutscher Ärzteverbände, c/o MEDI GENO Deutschland e.V., Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin, 17.07.2017