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Studie: Bessere Versorgung nur mit weniger Kliniken möglich

In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Eine starke Verringerung der Klinikanzahl von aktuell knapp 1.400 auf deutlich unter 600 Häuser, würde die Qualität der Versorgung für Patienten verbessern und bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern.

Eine Reduzierung der Klinikanzahl würde zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten in Deutschland führen. In unserer neuen Studie weisen führende Krankenhausexperten darauf hin, dass viele Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland zu klein sind und oftmals nicht über die nötige Ausstattung und Erfahrung verfügen, um lebensbedrohliche Notfälle wie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall angemessen zu behandeln. Viele Komplikationen und Todesfälle ließen sich durch eine Konzentration auf deutlich unter 600 statt heute knapp 1.400 Kliniken vermeiden. Ebenso gingen damit eine bessere Ausstattung, eine höhere Spezialisierung sowie eine bessere Betreuung durch Fachärzte und Pflegekräfte einher.

Stellungnahme des BDC zur Studie Klinik-Schließungen wohl dosieren

Eine primäre Orientierung an Fahrzeiten ginge dagegen in die falsche Richtung. “Wenn ein Schlaganfallpatient die nächstgelegene Klinik nach 30 Minuten erreicht, dort aber keinen entsprechend qualifizierten Arzt und nicht die medizinisch notwendige Fachabteilung vorfindet, wäre er sicher lieber ein paar Minuten länger zu einer gut ausgestatteten Klinik gefahren worden”, so Mohn weiter.Das Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) ist in unserem Auftrag der Frage nachgegangen, wie eine Versorgung durch Kliniken aussähe, die sich nicht in erster Linie an einer schnellen Erreichbarkeit, sondern an Qualitätskriterien orientiert. Dazu gehören beispielsweise eine gesicherte Notfallversorgung, eine Facharztbereitschaft rund um die Uhr, ausreichend Erfahrung und Routine des medizinischen Personals sowie eine angemessene technische Ausstattung.

Für die Studie haben die führenden deutschen Krankenhausexperten in einem ersten Schritt ein Zielbild für Deutschland entwickelt, das sich an den benannten Qualitätskriterien orientiert. Im Anschluss berechnete das IGES in einer Simulation erstmals, wie sich eine verpflichtende Einhaltung dieser Vorgaben auf die Kliniklandschaft einer ganzen Region auswirken würde. Die Wahl fiel dabei auf den Großraum Köln/Leverkusen, der sowohl von städtischen als auch ländlichen Gebieten geprägt ist.

14 statt 38 Krankenhäuser – Modellregion Köln/Leverkusen

Wie die Simulation zeigt, könnte die Region mit 14 statt den aktuell 38 Akutkrankenhäusern eine bessere Versorgung bieten, ohne dass die Patienten im Durchschnitt viel längere Fahrzeiten in Kauf nehmen müssten. Die Bündelung von medizinischem Personal und Gerät würde zu einer höheren Versorgungsqualität in den verbleibenden Häusern beitragen, vor allem in der Notfallversorgung und bei planbaren Operationen. Nur diese Kliniken in der Region verfügen überhaupt über die technische Ausstattung, um Herzinfarktpatienten angemessen zu behandeln.

“Das Ergebnis, dass in der betrachteten Region eine Reduzierung auf weniger als die Hälfte der Kliniken zu einer Verbesserung der Versorgung führen würde, klingt zunächst drastisch”, sagt der internationale Krankenhausexperte Uwe Preusker. An vielen Stellen lägen der Berechnung jedoch eher zurückhaltende Annahmen zugrunde, so zum Beispiel bei der medizinisch erforderlichen Leistungsmenge oder der Verweildauer im Krankenhaus. “Beide liegen in vergleichbaren Ländern deutlich niedriger”, erklärt Preusker. Wenn man sich am internationalen Standard orientieren würde, müsste man einen deutlich konsequenteren Umstrukturierungsprozess einleiten, so der Experte.

Blick ins Ausland zeigt Potenzial für eine Verringerung

Tatsächlich zeigt der Blick ins Ausland, dass es Potenzial für eine Verringerung der Klinikanzahl gibt. Deutschland weist im internationalen Vergleich im Durchschnitt mehr medizinisches Personal pro Einwohner auf als vergleichbare Länder, aber weniger pro Patient. Diese paradoxe Situation liegt daran, dass in der Bundesrepublik viel mehr Patienten in Krankenhäusern versorgt werden als im Ausland. Wie Untersuchungen ergaben, müssten rund ein Viertel der heute in deutschen Kliniken behandelten Fälle nicht stationär versorgt werden.

Zwar ist die konkrete Ausgestaltung der umliegenden ambulanten Strukturen noch offen, trotzdem belegen die Erkenntnisse der Studie, dass es zur Konzentration im Kliniksektor keine Alternative gibt. Zum einen kann eine Qualitätssteigerung nur gelingen, wenn sowohl die Patienten als auch die medizinischen und pflegerischen Fachkräfte in größeren, spezialisierten Kliniken mit mehr Fällen zusammengeführt werden. Auf der anderen Seite wird gut ausgebildetes Personal auch in Zukunft knapp sein. Nur durch die Bündelung könnten Krankenhäuser der Regelversorgung in allen zentralen Abteilungen jederzeit die entsprechende fachärztliche und pflegerische Kompetenz vorhalten.

Quelle: Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh,  www.bertelsmann-stiftung.de, 15.07.2019

Zur Studie

Erste Trauma-Box im Langenbeck-Virchow-Haus

Am 11.07. 2019 wurde die erste Trauma-Box Berlins im Haus der Chirurgie installiert. Bei einer feierlichen Übergabe an die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie wurde für Pressevertreter demonstriert wie das Erste-Hilfe-System richtig angewendet wird. Unfallchirurgie Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Traumastiftung (DTS) plädieren für eine deutschlandweite Platzierung von Erste-Hilfe-Systemen im öffentlichen Raum. Damit können Ersthelfer schneller als bisher
Blutungen noch am Unfallort stoppen, solange, bis medizinisches Fachpersonal eintrifft. „Verbluten ist bei vielen Unfällen die Todesursache Nummer eins. Die sofortige Verfügbarkeit eines einfachen Sets zur Stillung einer schweren Blutung bedeutet für so manchen Betroffenen Überleben. Die flächendeckende Verfügbarkeit der Trauma-Box kann in entscheidenden Minuten Leben retten“, waren sich DTS-Präsident Prof. Dr. Thomas Wirth und DGU-Präsident Prof. Dr. Paul A. Grützner einig, als sie die Trauma-Box an Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, übergaben. Er sagte: „Dies ist nicht nur eine wichtige praktische Ergänzung der Ersten Hilfe, sondern auch ein wichtiges Signal für unsere Bürgergesellschaft: Im Notfall kann und soll jeder helfen, Leben zu retten.“

Das neu entwickelte Set enthält ein sogenanntes Tourniquet und einen saugfähigen Druckverband. Das Tourniquet ist ein spezielles Abbindesystem, um den Blutfluss in Arterien und Venen zu unterbrechen. In Verbindung mit dem Druckverband können Ersthelfer damit starke Blutungen an Armen und Beinen stoppen. Diese können beispielsweise entstehen, wenn bei einem Werkstatt oder Verkehrsunfall ein Arm oder Bein abgerissen wird, aber auch durch Schuss- und Explosionsverletzungen, die bei einem Terroranschlag oder Amoklauf verursacht werden. Das Tourniquet stammt ursprünglich aus der militärischen Einsatzmedizin. Aufgrund von aktuellen Terroranschlägen erfährt es heutzutage auch in der Zivilmedizin wieder zunehmend an Bedeutung. In einer Live-Demonstration erklärte Oberstarzt Prof. Dr. Matthias Helm vom Bundeswehrkrankenhaus Ulm und DTS-Präsidiumsmitglied die einfache Handhabung: „Die in der Trauma-Box enthaltenen Hilfsmittel sind dank einer anschaulichen Anleitung rasch und sicher auch von medizinischen Laien anwendbar. Das Tourniquet, ähnlich einer Blutdruckmanschette, wird solange festgezogen, bis die Wunde nicht mehr blutet. Der Notfallverband bringt zusätzlich Druck auf die Wunde. Beides verbleibt am Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Ersthelfer können Betroffene so noch am Unfallort wirkungsvoll versorgen und damit vor dem Verblutungstod retten.“ Denn große Wunden könnten bei massivem Blutverlust schon nach Sekunden zum Tod führen. Maßnahmen zur Blutstillung hätten daher höchste Priorität. Nach und nach sollen die Trauma-Boxen deutschlandweit an Orten mit hohem Menschenaufkommen wie Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren aufgestellt werden – ähnlich den Defibrillatoren gegen Herz-Kreislauf-Stillstand. Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Trauma-Boxen gibt es nicht: DGU und DTS sprechen sich jedoch dafür aus, dass Unternehmen, Bund, Länder, Kommunen und Gemeinden selbstverpflichtend aktiv werden und das neue System in ihren Einrichtungen zur Verfügung stellen. So können sie dazu beitragen, dass Erste Hilfe jederzeit und überall vereinfacht und zugänglicher wird und damit Kollegen, Kunden oder Passanten zu Lebensrettern werden. Damit werden Schwerverletzte noch vor dem Eintreffen im Krankenhaus von engagierten Bürgern bestmöglich versorgt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU), Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgu-online.de, 11.07.2019

Krankenhäuser auf dem Land bekommen mehr Geld

Jens Spahn: „Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle.“

Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden etwa 120 Krankenhäuser gefördert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Das ist unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum.“

Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.
Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Hintergrund Zuschlag für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 08.07.2019

Forschungsaktivitäten junger Mediziner als Weiterbildungszeit anerkennen

Für eine wissenschaftlich fundierte Patientenversorgung braucht es wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner: Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, wissenschaftliches Arbeiten von ärztlichem Fachpersonal stärker zu fördern. Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Clinician Scientists“ mit Forschungs- und Weiterbildungsprogrammen zu unterstützen, sei daher der richtige Weg. Allerdings fehle es immer noch an attraktiven Karrierewegen für forschende Ärztinnen und Ärzte. Außerdem müssten Zeiten für Forschung während der Weiterbildung auch auf diese angerechnet werden.

Patientenversorgung, Lehre und Wissenschaft: Diese drei Aufgaben haben lange Zeit den Alltag von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere in der Universitätsmedizin, geprägt. Allerdings fehlt heute vielen von ihnen aufgrund der Arbeitsverdichtung in der Krankenversorgung die Zeit für Forschungsaktivitäten. Auch gibt es für junge, im ärztlichen Dienst Tätige wenige berufliche Perspektiven und attraktive Karrierewege in der medizinischen Wissenschaft: Wer forschen will, muss das nicht selten am Feierabend, in seiner Freizeit, machen. „Die enge Verknüpfung von Forschung und Versorgung ist in der Medizin jedoch wichtig, um Forschungserkenntnisse rasch in die Versorgung zu überführen oder um Erfahrungen aus der Versorgung unmittelbar in die Forschung einfließen zu lassen“, betont AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Das Problem hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag die „bundesweite Implementierung von ‘Clinician Scientist-Programmen‘“ vorgesehen. Im Jahr 2018 hat die DFG zum ersten Mal solche Programme ausgeschrieben. Derzeit werden 13 Forschungsprogramme für medizinische Nachwuchskräfte gefördert, die sich in der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt befinden. Die Programme sollen sie zu wissenschaftlichem Arbeiten während der Weiterbildung motivieren und über ein forschungsbezogenes Curriculum sowie verbindliches Mentoring für Forschung qualifizieren. Allerdings werden Forschungszeiten derzeit durch die Landesärztekammern zum Teil nur sehr begrenzt und unterschiedlich für die Facharztweiterbildung anerkannt. „Das muss sich dringend ändern, da sich die gesamte Weiterbildungszeit für forschende Medizinerinnen und Mediziner sonst deutlich verlängert“, kritisierte Professor Dr. med. Leena Bruckner-Tuderman, Vizepräsidentin der DFG, bei der letzten AWMF-Delegiertenkonferenz. Das sei für das junge ärztliche Personal nicht attraktiv und behindere ihre Karriere, anstatt sie zu befördern. „Die AWMF wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Forschungszeiten angemessen für die Fachärzteweiterbildung angerechnet werden“, betont daher auch Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, stellvertretender Präsident der AWMF.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist es, den an Forschung interessierten jungen Medizinerinnen und Medizinern attraktive Karrierewege zu eröffnen. Ein Schritt in diese Richtung sind „Advanced Clinician Scientist- Programme“. Diese wenden sich an diejenigen, die ihre Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt bereits abgeschlossen haben und zum Teil schon in einer Leitungsfunktion sind. Denn auch nach der Weiterbildung braucht es vertraglich geschützte Zeiten für Forschung. Außerdem haben diese Programme, die jetzt starten sollen, einen weiteren wichtigen Effekt: Diese Forschenden können ihrerseits über eigene Arbeitsgruppen den Nachwuchs an wissenschaftliches Arbeiten heranführen.

Beide Programme sind gut, aber sie reichen noch nicht aus. Auch innerhalb des Studiums müssten mehr wissenschaftliche Grundlagen vermittelt werden, so Treede. Eine wichtige Rolle kommt außerdem den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften zu, die ihrerseits Nachwuchsakademien schaffen, klinische Studien zu speziellen Themen unterstützen oder die Vernetzung der „Clinician Scientists“ begleiten können. Die AWMF ist sich sicher: Man braucht die Unterstützung aller beteiligten Akteure. Denn ohne eine krankheitsorientierte und patientennahe Forschung wird nicht nur die Qualität der medizinischen Forschung in Deutschland sinken, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 04.07.2019

DSGVO: Lockerung für Praxen

Erfreulicherweise wurden die Datenschutzbestimmungen für kleine Unternehmen bzw. Praxen gelockert. Die Pflicht eines Datenschutzbeauftragten gilt ab jetzt nur für Praxen ab mindestens 20 Personen. Das bedeutet eine Erleichterung für zahlreiche Arztpraxen. Allerdings hätte man sich gewünscht, dass dies von Anfang an so geregelt worden wäre, denn aufgrund der bisherigen Rechtslage mussten viele größere Praxen bereits tätig werden und haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Immerhin kann jetzt wenigstens für die Zukunft darauf verzichtet werden, sofern nicht mindestens 20 Personen in der Praxis mit Datenschutzrelevanten Aufgaben beschäftigt werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, zwei Datenschutzgesetze beschlossen und folgte damit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat. „In § 38 Absatz 1 Satz 1 wird die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von 10 auf 20 angehoben. Angestrebt wird damit vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie ehrenamtlich tätiger Vereine“, heißt es wörtlich.

Mehr Informationen zu den neuen Gesetzen

Neuer Geschäftsführer der gematik

Amtsantritt: gematik heißt Herrn Dr. med. Markus Leyck Dieken als neuen Geschäftsführer willkommen

Mit dem heutigen Tag tritt Herr Dr. med. Markus Leyck Dieken (54) sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH an.

Das Gesundheitswesen kennt er von der Pike auf: Dr. Leyck Dieken ist von Hause aus Internist und Notfallmediziner. Er promovierte 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Endokrinologie. Seine siebenjährige klinische Erfahrung umfasst stationäre und ambulante Tätigkeiten in Köln und Engelskirchen.

Dr. Leyck Dieken hat sich zudem als Manager in der Pharmabranche bei verschiedenen Unternehmen einen Namen gemacht. Unter anderem leitete er Change-Management-Prozesse und gilt als IT-Spezialist. Aus seiner letzten Position als Senior Vice President – Geschäftsführer Deutschland bei Shionogi Europe, die er im September 2018 angetreten hatte, wechselt Herr Dr. Leyck Dieken nun zur gematik.

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte seine Bestellung als Nachfolger des bisherigen Geschäftsführers Alexander Beyer im Juni 2019 beschlossen. Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Quelle: gematik, Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin, www.gematik.de

Telematikinfrastruktur: Neubewertung des Sanktionszeitraums

Die Telematikinfrastruktur und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung bei den KVN-Mitgliedern gesorgt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aktuell eine positive Neubewertung der Vorgaben im Rahmen eines rechtlichen Vermerkes den Kassenärztlichen Vereinigungen zukommen lassen.

Kurz zusammengefasst: Wer bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt hat, bleibt ohne Sanktionen, wenn er den Stammdatenabgleich bis zum 30. September 2019 durchführt.

Im Detail: Nach dem Vermerk der KBV erfolgt eine verbindliche Interpretation der oben genannten Vorschriften dahingehend, dass für den Fall, dass im 1. Quartal 2019 die Bestellung der Komponenten für die TI-Infrastruktur nachgewiesen werden kann, das 1. und 2. Quartal 2019 sanktionslos bleibt. Die Durchführung des Stammdatenabgleiches wird von der KVN für Praxen mit nachgewiesener rechtzeitiger Bestellung beginnend für das  3. Quartal 2019 geprüft. Die Mitteilung der KBV bestätigt nunmehr einen weiteren Spielraum für die Installation und erstmalige Durchführung des Stammdatenabgleich in das 3. Quartal hinein. Mithin dürfte sich dadurch die aktuelle Problematik der verspäteteten Installationen und befürchteten Kürzung entschärft haben.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen – KVN, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, www.kvn.de

Schaufenster Juli 2019

LOHFERT-PREIS 2019

Pflegedokumentation des AKH Wien

Das Projekt „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“ des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien – medizinischer Universitätscampus (AKH Wien) erhält den Lohfert-Preis 2019, der in diesem Jahr zum siebten Mal vergeben wird. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Er steht unter der Schirmherrschaft der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die
Preisverleihung und Vorstellung des Preisträgers findet am 17. September 2019 im Rahmen des Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg statt.

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AWMF begrüßt Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Finanzierung von Leitlinien

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. fordert seit vielen Jahren eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung für hochwertige interdisziplinäre, evidenzbasierte Leitlinien. Im aktuellen Gesetzentwurf „für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgungs-Gesetz – DVG)“ hat das Bundesministerium für Gesundheit nun auch die Finanzierung von Leitlinien über den Innovationsfonds vorgesehen. Mit jährlich mindestens fünf Millionen Euro sollen die Entwicklung neuer Leitlinien sowie die Weiterentwicklung bestehender Leitlinien unterstützt werden, sofern für sie in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Der Gesetzgeber kommt damit der langjährigen AWMF-Forderung nach unabhängig finanzierten Leitlinien nach. Leitlinien sind eine wesentliche Wissensgrundlage für die Gestaltung des deutschen Gesundheitssystems. Als Entscheidungshilfen bilden sie die Basis für eine wissenschaftlich begründete und patientenzentrierte Versorgung.

Bei deren Entwicklung berücksichtigen die unter dem Dach der AWMF vernetzten 179 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften die Erkenntnisse aus der klinischen Forschung ebenso wie die individuellen Bedürfnisse von Patientinnen/Patienten und Bürgerinnen/Bürgern. Seit Beginn der Leitlinien-Arbeit vor über 20 Jahren verbessern die AWMF-Fachgesellschaften kontinuierlich die Leitlinienqualität. Je höher die methodische Qualität umso höher werden jedoch auch die Aufwände, die Leitlinien zu erstellen und aktuell zu halten. Bislang stemmen die Fachgesellschaften die Finanzierung weitestgehend allein. Seit Jahren fordert die AWMF daher die nachhaltige und unabhängige Finanzierung von hochwertigen interdisziplinären, evidenzbasierten Leitlinien. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierung über den Innovationsfonds bildet endlich die notwendige Voraussetzung, um auch künftig methodisch solide und qualitativ hochwertige Leitlinien zu erstellen. „Wir sind außerordentlich froh, dass das Ministerium erkannt hat, welchen unverzichtbaren Wert Leitlinien für die Versorgungsqualität in Deutschland haben“, kommentiert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg den jetzt vorliegenden Referentenentwurf. Von der in Aussicht gestellten, unabhängigen Finanzierung von Leitlinien werde das gesamte Gesundheitssystem profitieren. „So werden wir auch künftig die internationalen Qualitätsstandards an hochwertige Leitlinien wahren können“, ergänzt Professor Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi).

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© SWP/Volkmar Könneke

Neuer Geschäftsführer der gematik

Zum 01. Juli 2019 trat Dr. med. Markus Leyck Dieken (54) sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH an. Das Gesundheitswesen kennt er von der Pike auf: Dr. Leyck Dieken ist von Hause aus Internist und Notfallmediziner. Er promovierte 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Endokrinologie. Seine siebenjährige klinische Erfahrung umfasst stationäre und ambulante Tätigkeiten in Köln und Engelskirchen.

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Neue Studierenden-Arbeitsgruppe gegründet: InciSioN Germany – junge DTC

Die Studierendenorganisation „InciSioN Germany – junge DTC“ hat sich Ende 2018 als Deutsche Nationale Arbeitsgruppe des internationalen Studierendennetzwerkes für globale Chirurgie „InciSioN-International Student Surgical Network“ und als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie (DGT) gegründet. Im Moment besteht die Gruppe aus ca. 30 Studierenden aus verschiedenen deutschen Universitäten. Die Gruppe setzt sich für die Förderung der Gebiete Globale Chirurgie und Anästhesie in Deutschland ein und baut ein Netzwerk aus interessierten Studierenden und jungen Assistenzärzt*innen auf, um Erfahrungen und Wissen auszutauschen.

Als Studierendengruppe der Deutschen Gesellschaft für Tropenchirurgie ist die Arbeitsgruppe aktiv in die Organisation der DTC Jahrestagung im Oktober in Lübeck zum Thema „Global Surgery – Infections and Education“ eingebunden. Dort wird es praktische chirurgische Workshops für Studierende geben und auch während des Symposiums wird ein Fokus auf dem Thema chirurgische Ausbildung/chirurgischer Nachwuchs liegen. Die Studierenden-AG wird auf dem Kongress Gastgeber einer Posterpräsentation mit Posterwettbewerb zu studentischen Projekten im Bereich globaler Chirurgie und einer Session zum Thema „Involvement of students in young doctors in Global Surgery“ sein. Dadurch können die Mitglieder von „InciSioN Germany – junge DTC“ einen Einblick in die Global Surgery Arbeit von Studierenden aus anderen Ländern bekommen und internationale Bekanntschaften schließen. Dies ist für uns besonders wertvoll, da der Bereich globale Chirurgie in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, unter Studierenden noch recht unbekannt ist.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.

Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

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Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

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© iStock/ollo

ERSTE-HILFE

Weniger Bereitschaft zu Herzdruckmassage

Die Bereitschaft zur Ersten Hilfe bei Herzstillstand nimmt ab: Die Quote der Menschen, die mit der Herzdruckmassage beginnen, wenn sie einen Bewusstlosen finden, ist im vergangenen Jahr in Deutschland um rund drei auf 39 Prozent gesunken. Dieses Ergebnis wurde heute von der “Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin” (DGAI) auf dem Anästhesie-Kongress in Leipzig bekanntgegeben.

Telematikinfrastruktur: Neubewertung des Sanktionszeitraums

Die Telematikinfrastruktur und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung bei den KVN-Mitgliedern gesorgt.

Kurz zusammengefasst: Wer bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt hat, bleibt ohne Sanktionen, wenn er den Stammdatenabgleich bis zum 30. September 2019 durchführt.

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TSVG-Vergütung: Details der Einigung

Jetzt steht fest, wie die Maßnahmen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz extrabudgetär vergütet werden. KBV und GKV-Spitzenverband haben zudem weitere Details für die Terminvermittlung durch den Hausarzt, die offene Sprechstunde und die Behandlung neuer Patienten festgelegt.

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene extrabudgetäre Vergütung jeweils für eine Arztgruppe und das Behandlungsquartal gilt. Dies betrifft die Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS) oder den Hausarzt ebenso wie die fünf offenen Sprechstunden und die Behandlung neuer Patienten. Hierbei werden stets alle Untersuchungen und Behandlungen, die Ärzte einer Arztgruppe für einen Patienten im Quartal durchführen (Arztgruppenfall), zu festen Preisen vergütet.

TSS-Terminvermittlung: GOP für Zuschläge

Bereits seit Inkrafttreten des TSVG am 11. Mai können Ärzte und Psychotherapeuten die Behandlung von Patienten extrabudgetär abrechnen, die über die TSS vermittelt werden („TSS-Terminfall“).

Ab September erhalten sie zusätzlich zeitgestaffelte Zuschläge auf die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale von 20, 30 und 50 Prozent. Einen 50-prozentigen Zuschlag gibt es außerdem für den sogenannten „TSS-Akutfall“ (Termin innerhalb von 24 Stunden nach Ersteinschätzungsverfahren über die 116117).

KBV und GKV-Spitzenverband haben nunmehr festgelegt, wie die Zuschläge abgerechnet werden. Es wird dazu für jede Arztgruppe neue Gebührenordnungspositionen (GOP) geben, die in die einzelnen EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Labormedizin und 19 Pathologie) und in den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) aufgenommen werden.

Hausarzt-Vermittlungsfall: Dringlichkeit definiert

Näheres haben KBV und GKV-Spitzenverband auch zur Vergütung für Hausärzte geregelt, die einen dringenden Facharzttermin vermitteln. Danach erhalten sie ab dem 1. September einen extrabudgetären Zuschlag in Höhe von zehn Euro auf die Versichertenpauschale (GOP 03000 und 04000).

Der Bewertungsausschuss hat hierzu die nötigen Definitionen getroffen: Ein Termin gilt als medizinisch dringend erforderlich, wenn er innerhalb von vier Kalendertagen liegt, nachdem der Hausarzt eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat. Geklärt wurde, dass Hausärzte den Zuschlag auch erhalten, wenn ein Patient den vermittelten Termin nicht wahrnimmt.

Weiterbehandelnde Fachärzte erhalten die entsprechenden Leistungen im Arztgruppenfall bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.

Details für Behandlung neuer Patienten geregelt

Ab dem 1. September können Ärzte zudem die Behandlung neuer Patienten extrabudgetär abrechnen – auch hier gilt der Arztgruppenfall. Als „neue Patienten“ gelten Patienten, die erstmals oder erstmals nach zwei Jahren eine von maximal zwei Arztgruppen einer Praxis aufsuchen. Denn die extrabudgetäre Abrechenbarkeit von Neupatienten wird auf zwei Arztgruppen begrenzt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Anästhesisten, Humangenetiker, Labormediziner, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Eine weitere Ausnahme gilt für neu gegründete Praxen und im Falle von Gesellschafterwechsel: Sie erhalten Leistungen für neue Patienten erst nach zwei Jahren extrabudgetär vergütet.

Offene Sprechstunden: Fachgruppen und Vergütung

Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen müssen danach ab 1. September mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.

In der offenen Sprechstunde werden alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – für bis zu fünf offene Sprechstunden je Kalenderwoche, so gibt es das TSVG vor.

Dafür hat der Bewertungsausschuss eine pauschale Obergrenze eingeführt: Sie liegt bei 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle einer Arztpraxis des Vorjahresquartals. Bis zu dieser Höhe werden die Arztgruppenfälle extrabudgetär vergütet. Weitere Details hierzu werden noch bis zum 31. August vereinbart.

Bereinigung der neuen Leistungen

Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss die Details für die Bereinigung der neuen Leistungen festgelegt, denn die extrabudgetäre Vergütung der Untersuchungen und Behandlungen (nicht der Zuschläge) geht mit einer gleichzeitigen Kürzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einher.

Die MGV wird einmalig um die extrabudgetären Fälle verringert, die in der Anfangszeit in einem definierten Zeitraum von jeweils vier Quartalen durchgeführt werden (zu den Preisen entsprechend der Auszahlungsquote).

Die Neuerungen im Überblick

TSS-Terminfall

Bereits seit Inkrafttreten des TSVG am 11. Mai können Ärzte und Psychotherapeuten die Behandlung von Patienten extrabudgetär abrechnen, die über die TSS vermittelt werden (Kennzeichnung: „TSS-Terminfall“).

Ab dem 1. September erhalten sie zusätzlich einen extrabudgetären Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale von bis zu 50 Prozent (zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung der Behandlung im Arztgruppenfall).

Dafür nimmt der Bewertungsausschuss jeweils neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in die arztgruppenspezifischen EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Laborärzte und 19 Pathologen) und den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) auf.

Die Höhe der Zuschläge ist nach der Länge der Wartezeit auf einen Termin gestaffelt:

  • 50 Prozent: Termin innerhalb von acht Tagen sowie in Akutfällen innerhalb von 24 Stunden nach medizinischem Ersteinschätzungsverfahren
  • 30 Prozent: Termin innerhalb von neun bis 14 Tagen
  • 20 Prozent: Termin innerhalb von 15 bis 35 Tagen

Für die Höhe des Zuschlags ist der Tag der Kontaktaufnahme des Versicherten bei der Terminservicestelle relevant – ab diesem Datum wird gezählt. Dazu werden die TSS den Praxen mit der Übermittlung der Terminbuchung künftig auch dieses Datum mitteilen. Der Arzt kann damit den entsprechend Zuschlag bestimmen und die jeweilige GOP abrechnen. Der Zuschlag ist einmal im Arztgruppenfall berechnungsfähig.

TSS-Akutfall

Patienten, die wegen akuter Beschwerden die 116117 wählen, werden spätestens ab dem nächsten Jahr mittels eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens in die richtige Versorgungebene vermittelt. Für besonders kurzfristige „TSS-Akutfälle“ – innerhalb von 24 Stunden – bekommt der behandelnde Arzt alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet sowie einen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale.

Dafür kennzeichnen Praxen den Abrechnungsschein als „TSS-Akutfall“ und rechnen für den 50-Prozent-Zuschlag jeweils die neue GOP ab, die der Bewertungsausschuss in die arztgruppenspezifischen EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Laborärzte und 19 Pathologen) und den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) aufnimmt. Der Zuschlag ist einmal im Arztgruppenfall berechnungsfähig, sofern der vermittelte Termin spätestens am Tag nach Kontaktaufnahme des Versicherten bei der TSS und der Einschätzung als TSS-Akutfall liegt.

Hausarzt-Vermittlungsfall

Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten für die „erfolgreiche Vermittlung“ eines „dringenden“ Facharzttermins ab dem 1. September zehn Euro extrabudgetär. Sie rechnen dafür die neu einzuführende Ziffer ab und geben bei der Abrechnung die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis an, an die der Patient vermittelt wurde.

Der Zuschlag ist mehrfach berechnungsfähig, wenn der Patient in demselben Quartal durch denselben Arzt zu unterschiedlichen Arztgruppen vermittelt wird. Er ist nicht berechnungsfähig, wenn der vermittelte Patient bei demselben Facharzt im laufenden Quartal bereits behandelt wurde.

Der Bewertungsausschuss hat Definitionen festgelegt für:

  • Dringlichkeit: Ein Termin gilt als dringend, wenn er innerhalb von vier Kalendertagen liegt, nachdem der Hausarzt eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat.
  • Erfolgreiche Vermittlung: Eine erfolgreiche Vermittlung meint die Terminvereinbarung. Konkret heißt das: Der Hausarzt erhält den Zuschlag unabhängig davon, ob der Patient den Termin auch tatsächlich wahrgenommen hat.
  • Betriebsstättennummer finden: Die BSNR der einzelnen Praxen finden Hausärzte in der Kollegensuche im Sicheren Netz – auch erreichbar über die Telematikinfrastruktur.

Offene Sprechstunden

Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen müssen ab dem 1. September mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig).

Ärzte dieser Fachgruppen müssen die Zeiten ihrer offenen Sprechstunden veröffentlichen sowie ihrer KV mitteilen. Die KVen müssen auf ihren Internetseiten ebenfalls über das Angebot an offenen Sprechstunden der betreffenden Praxen informieren.

In der offenen Sprechstunde werden alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – für bis zu fünf offene Sprechstunden je Kalenderwoche. Dafür hat der Bewertungsausschuss eine Obergrenze eingeführt: Sie liegt bei 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle einer Arztpraxis des Vorjahresquartals. Weitere Details hierzu werden noch bis zum 31. August vereinbart. Praxen kennzeichnen den Abrechnungsschein als „Offene Sprechstunde“.

Behandlung neuer Patienten

Sucht ein Patient ab dem 1. September erstmals oder erstmals nach zwei Jahren einen Arzt auf, werden alle Leistungen in dem jeweiligen Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet, begrenzt auf zwei Arztgruppen. Dafür kennzeichnen Praxen den Abrechnungsschein „Neupatient“. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anästhesisten, Humangenetiker, Labormediziner, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.

Zu den genauen Abrechnungsmodalitäten wird es rechtzeitig zum Start gegebenenfalls noch weitere Vorgaben geben. Bislang hat der Bewertungsausschuss folgendes festgelegt:

Gibt es in der Praxis mehrere Arztgruppen, gilt der Patient bei maximal zwei verschiedenen Arztgruppen als neuer Patient. Das heißt: In einer Praxis können zwei Arztgruppen, wenn der Patient von diesen nicht innerhalb der letzten zwei Jahre behandelt wurde, eine extrabudgetäre Vergütung im Arztgruppenfall ansetzen. Ab der dritten behandelnden Arztgruppe ist keine extrabudgetäre Vergütung mehr möglich. Bei der Zählung ist auch die Behandlung in Selektivverträgen zu berücksichtigen, zum Beispiel nach Beendigung der Teilnahme am Selektivvertrag.

Auch für neu gegründete Praxen gibt es eine Ausnahme: innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung oder einem Gesellschafterwechsel in einer Arztpraxis, gilt die extrabudgetäre Vergütung nicht.

Arztgruppenfall: Definition

Der Arztgruppenfall umfasst alle Leistungen, die bei einer der möglichen TSVG-Konstellationen von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse durchgeführt wurden.

Erfolgt die Behandlung in der Arztpraxis durch mehrere Arztgruppen, werden grundsätzlich die Leistungen derjenigen Arztgruppe extrabudgetär vergütet, die den ersten Kontakt zum Versicherten hatte.

TSVG-Konstellationen sind:

    • Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS-Vermittlungsfall + TSS-Akutfall)
    • Terminvermittlung durch den Hausarzt beim Facharzt (HA-Vermittlungsfall)
    • offene Sprechstunde
    • Behandlung neuer Patienten
Video-Interview mit Dr. Andreas Gassen zur Einigung (Stand: 20.06.2019)
PraxisNachrichten: TSVG-Vergütung: KBV und Krankenkassen erzielen Einigung (Stand: 20.06.2019)
PraxisNachrichten: Terminservicegesetz tritt morgen in Kraft - KBV bietet Infomaterial mit Überblick über Neuerungen (Stand: 10.05.2019)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 27.06.2019

Personalia Juli 2019

Dr. med. Eduard Aspenleiter ist seit April 2019 Nachfolger von PD Dr. med. Uwe Specht, der nach über 25 Jahren seinen Posten als Chefarzt der Kinderchirurgie des Marienhaus-Klinikums Saarlouis niedergelegt hat und sich in den Ruhestand verabschiedete.

PD Dr. med. Nikos Emmanouilidis ist Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am St. Elisabeth-Hospital in Gütersloh.  Zuvor war Emmanouilidis Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover.

Prof. Dr. med. Jürgen Ordemann, ehemals Oberarzt der Abteilung Adipositas und Metabolischen Medizin am HELIOS Klinikum Berlin-Buch, ist seit dem 01.05.2019 Chefarzt des Zentrums für Adipositas und metabolische Chirurgie am Vivantes Klinikum Spandau in Berlin.

Dr. med. Harald Rieger ist seit Mai 2019 Sektionsleiter der Unfallchirurgie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Er wechselte von der Kreisklinik Wolfratshausen, wo er zuvor Leiter der Unfall- und orthopädischen Chirurgie war.

Dr. med. Frank Schönenberg ist neuer Chefarzt der Chirurgie am Franziskus-Krankenhaus Berlin und übernimmt damit auch die Leitung des „Deutschen Gefäßzentrums Berlin“. Er wechselte vom Sankt Gertrauden-Krankenhaus, wo Dr. med. univ. Ioannis Thomas Passaloglou die Position des Chefarztes der Gefäßchirurgie übernahm.

Dr. med. Franz-Josef Schumacher, ehemals Chefarzt der nun geschlossenen Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Katholischen Klinikum Oberhausen, wechselte an die Katholischen Kliniken Essen-Nord Philippusstift. Dort leitet er seit März 2019 die Allgemein- und Viszeralchirurgie. Sein Ziel ist die Zertifizierung seiner Klinik als Darmkrebszentrum nach Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft.

Prof. Dr. med. Ulrich Stöckle wechselte zum 01. Mai 2019 als Chefarzt von der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik und Unfallchirurgischen Universitätsklinik an der Eberhard Karls Universität Tübingen nach Berlin an das Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie der Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow.

Prof. Dr. med. Ralf-Bodo Tröbs ist seit Mai 2019 Chefarzt der Kinderchirurgie am HELIOS Klinikum Duisburg. Er war zuvor Direktor der Klinik für Kinderchirurgie am Marienhospital Herne Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum.

Dr. med. Ralf Michael Wilke leitet seit April  die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Proktologie der Asklepios Kliniken Weißenfels.