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Personalia Dezember 2020

Dr. med. Erik Altenburg ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie, Orthopädie, Wiederherstellungschirurgie und Handchirurgie am Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH in Perleberg. Er wechselte von den KMG Kliniken AG Klinikum Pritzwalk, wo er Oberarzt der Klinik für Traumatologie, Orthopädie und Fußchirurgie war.

Dr. med. Florian Glass, bisher leitender Arzt der chirurgischen Fachklinik, hat zum 01.09.2020 die chefärztliche Leitung der Maria-Theresia-Klinik in München übernommen.

Dr. med. Heiko Graffstädt, Facharzt für Kinderchirurgie und spezialisiert auf die Behandlung von Neugeborenen, Kindertraumatologie und Laserchirurgie, trat bereits zum 01. Mai 2020 die Stelle als Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin an. Er arbeitet bereits seit 2005 im SJK war seit 2013 leitender Oberarzt der Klinik.

Prof. Dr. Dr. med. habil. Bernd Michael Harnoss ist seit Juni 2020 Chefarzt der neuen Klinik für Gefäßchirurgie am KMG Klinikum Luckenwalde. Der Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie war zuvor Chefarzt der Gefäßchirurgie der KMG Kliniken in Pritzwalk.

Dr. med. Fabian A. Helfritz ist seit September 2020 der neue Chefarzt der Klinik für Allgemeine- und Viszeralchirurgie am Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital in Frankfurt am Main. Helfritz wechselte vom Universitätsklinikum Frankfurt, wo er zuvor als Oberarzt tätig war.

Prof. Dr. med. Robert Hierner wechselte bereits im Juli 2020 als Chefarzt vom Krankenhause Bethanien in Moers nach Duisburg. Dort leitet er die Plastische, Ästhetische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen.

Lampros Iskos, Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Viszeralchirurgie, leitet seit dem 01.09.2020 die Chirurgie des Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal in Erftstadt.

Univ.-Prof. Dr. med. Stephan Kersting, MBA, hat den Ruf auf eine W3-Professur für Allgemeine und Viszeralchirurgie der Universität Greifswald angenommen und ist seit 01. Oktober 2020 Direktor der Klinik und Poliklinik für Allgemeine, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie der UMG. Zuvor war er leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen.

Dr. med. Henning F. Lausberg wechselte zum 15.08.2020 vom Universitätsklinikum Tübingen, wo er Oberarzt der Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie war, an das Klinikum Bayreuth GmbH. In Bayreuth ist er nun Chefarzt der Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie.

Winfried Reichert, Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie und vorheriger leitender Oberarzt, ist seit September 2020 Chefarzt der Unfallchirurgie am Kreiskrankenhaus Lörrach.

PASSION CHIRURGIE im Dezember: Dermatochirurgie

PASSION CHIRURGIE, Ausgabe 12-2020: Dermatochirurgie

Wir beschließen dieses außergewöhnliche Jahr 2020 mit der Dezemberausgabe der Passion Chirurgie und der Hoffnung auf mehr Planungssicherheit im kommenden Jahr. Ihrer gedruckten Ausgabe liegt das neue BDC|Akademie-Programm für 2021 bei! Digital können Sie das Programm hier einsehen.

Das besondere Highlight dieser Ausgabe ist der offene und sehr detaillierte Erfahrungsbericht und BDC-Praxistest von Professor Staib zu „Robotik in der Chirurgie – Zwischenfazit eines außeruniversitären Versorgers“.

Ein Update aus dem Schwerpunktbereich der Dermatochirurgie geben Dr. Krezdorn und Professor Vogt in ihrem Fokusartikel zur Lappenplastik. Passend dazu haben sich die BDC-Vizepräsidenten Dr. Kalbe und Dr. Rüggeberg mit der korrekten Abrechnung der Oberflächenchirurgie befasst und geben hilfreiche Tipps.

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe

Und nun: „Ho Ho Ho“ ‒ wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und einen guten – vor allen Dingen gesunden Start – ins neue Jahr!

Ihre Passion Chirurgie-Redaktion

BDC-Webinar am 12.12.2020: Gut beraten in die eigene Niederlassung

Sie wollen genau wissen, wie Sie strukturiert an einen Niederlassungswunsch herangehen können? Dann nutzen Sie das BDC-Webinar um zu erfahren, welche Vorbereitungen zur Umsetzung essentiell sind. Der Fokus wird auf den rechtlichen und  wirtschaftlichen Aspekten liegen.  Mit den beiden Vizepräsidenten des BDC stehen Ihnen langjährig erfahrene Kollegen zur Seite, die dieses Format seit Jahren mit großer Resonanz im Rahmen des Chirurgenkongresses anbieten. Coronabedingt findet die Beratung in diesem Jahr erstmals digital statt. Auch für 2021 ist ein digitales Format geplant.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt, damit die Referenten sich ganz direkt mit Ihnen persönlich austauschen können und insbesondere im digitalen Format der Charakter eines Workshops erhalten bleibt. Sie haben bereits viele Fragen? Stellen Sie diese direkt bei der Anmeldung – sie werden Ihnen dann im Webinar beantwortet.

BDC-Webinar „Beratung zur Niederlassung“

12.12.2020, 14:00 – 16:00 Uhr

Dr. med. Peter Kalbe

Dr. med Jörg-Andreas Rüggeberg

Anmeldung und Einreichung der ersten Fragen unter:

www.bdc-eakademie.de

Im Fokus des Webinars stehen folgende Themen:

  • Strukturen im ambulanten Gesundheitswesen: KV, Ärztekammer, Kassenverbände, BG
  • Rechtliche Grundlagen: Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Zulassungsrecht, Sozialrecht
  • Wie komme ich an eine vertragsärztliche Zulassung? Ausschreibungsverfahren, Neugründung, Praxisübernahme, Assoziation, Belegarzt, Zulassung als Angestellter, Zulassung über Sonderbedarf
    D-Arzt-Zulassung
  • Qualifikationsgebundene Zusatzgenehmigungen
  • Gesetzliche Vorgaben für die Einrichtung eines OPs, Hygiene, §115b SGB V
  • Was ist eine chirurgische Praxis wert und welche Erfolgsaussichten bestehen? Goodwill, Wert der Einrichtung, Standort, Wettbewerb, Leistungsspektrum
  • Praxisformen: Welche ist die richtige für mich? Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, (Teil-)Leistungserbringergemeinschaft
  • Verträge: Kaufvertrag, Partnerschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag

Reichen Sie Ihre individuellen Fragen bereits bei der Anmeldung ein

Webinar zur Kooperation zwischen Ärzten am 25.11.2020

Welche Grundsätze müssen bei der ärztlichen Kooperationen beachtet werden und wie kann die konkrete Ausgestaltung aussehen?

Die Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät Stuhlmüller Pfofe & Partner mbB bietet zu diesem Thema am 25. November 2020 ein kostenloses Webinar an.

Ärztliche Kooperationen gestalten
25. November 2020, 19:00 – 21:30

Referenten: Lars Stuhlmüller, Dipl.Betriebswirt (FH) / Steuerberater und Daniel Pfofe, Rechtsanwalt / Steuerberater

Themenschwerpunkte werden sein:

• Umwandlung einer BAG in ein MVZ
• Der pandemiefitte Gesellschaftsvertrag
• Aktuelle Brennpunkte im Vertragsarzt- und Berufsrecht
• Immobilienholding und Praxis: Beißt sich das?
• Praxisabgabe / Gesellschafterwechsel steueroptimal gestalten
• Praxisverkauf: Neuigkeiten zur steuerlichen Begünstigung
• Ärzte- / Zahnärzte-MVZ und Investoren: Was steckt hinter den hohen Angeboten für meine Praxis?
• Umwandlung in die MVZ GmbH: Was ist steuerlich zu beachten?
• Wiedereinführung der degressiven Abschreibung: Soll ich Investitionen vorziehen?
• Notfallpraxis im Privathaus: Keine Abzugsbeschränkung der Kosten
• Die neue Umsatzsteuerbefreiung für Praxisgemeinschaften
• Mehrwertsteuersatzsenkung auf 16%: Schnell noch investieren?
…und vieles mehr.

Die Teilmahne ist kostenlos!

3 Fortbildungspunkte bei der Landeszahnärztekammer BaWü sind beantragt

Hier geht´s zur Ameldung:
Zugangslink erhalten

Stellungnahme des BDC zum Referentenentwurf des GVWG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) unterstützt die grundsätzliche Intention des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), die Versorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, u. a. durch Maßnahmen zur Koordination von Patienten in der Notfallversorgung sowie durch weitere Regelungen im Bereich der Qualitätssicherung und -darstellung.

Der BDC befürwortet die Einführung eines bundeseinheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens zur verbindlichen Feststellung des ambulanten Behandlungsbedarfs. Gleichwohl ist hervorzuheben, dass an ein solches Instrument von elementarer Bedeutung allerhöchste methodische Ansprüche zu stellen sind. Daher ist die einschlägige Expertise der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften unbedingt in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Zudem macht der BDC darauf aufmerksam, dass ein Softwarebasiertes System immer nur die qualifizierte ärztliche Entscheidung unterstützen kann. Keinesfalls sollte es diese ersetzen. Zur öffentlichen und vergleichenden Darstellung von Qualität ist unbedingt zu beachten, dass die Nutzung von Qualitätsparametern zur Information der Öffentlichkeit gravierenden methodischen Limitationen unterliegt. Umso mehr gewinnt die Abwägung von Aufwand und erwartetem Nutzen an Bedeutung.

Das Instrument der Mindestmengen zur Qualitätssicherung hält der BDC grundsätzlich für sinnvoll. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ausreichende Evidenz zum Zusammenhang von Behandlungsmenge und Ergebnisqualität für den jeweiligen Anwendungsbereich vorliegt. Auszuschließen ist, dass die Einführung von Mindestmengen anderen Maximen folgt, wie z. B. einer Strukturreform im Bereich der Krankenhauslandschaft.

Schließlich sollte für jegliche Art der Qualitätssicherung der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen. Zusätzliche bürokratische Aufwände für medizinisches Personal sind unbedingt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, z. B. durch Nutzung von Tracer-Indikatoren, Routinedaten und intelligente Softwaresysteme. Schließlich geht die höchste Bedrohung für die medizinische Versorgungsqualität von mangelnden personellen und zeitlichen Ressourcen aus.

Download der vollständigen BDC-Stellungnahme zum GVWG

PASSION CHIRURGIE im November: Thoraxchirurgie

PASSION CHIRURGIE, Ausgabe 11-2020: Thoraxchirurgie

In dieser Ausgabe steht die Thoraxchirurgie im Fokus. Was hat sich getan im Kontext der Immuntherapie und der Lokalanästhesie? Prof. Dr. Erich Stoelben, Dr. Martin E. Eichhorn und Dr. Thomas Galetin geben einen aktuellen Einblick.

Über Neues und wenig Bekanntes aus der UV-GOÄ berichtet BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. Haben Sie´s schon gewusst?

Auch neu und vielleicht noch nicht allen bekannt: Das eCME-Center heißt jetzt BDC|eAkademie und vereint die qualifizierten Online-Fortbildungen des BDC aller fachlichen Säulen auf einem Portal. Suchen Sie nach eLearning-Kursen, Webinaren, Podcasts und mehr. Einfach starten!

Webinar-Termin im Januar 2021: S1-Leitlinie „Verletzungen der subaxialen Halswirbelsäule“

S1-Leitlinie „Verletzungen der subaxialen Halswirbelsäule“
28.01.2021, 18:00 Uhr
Dr. med. Philipp Schleicher

Zu diesem Seminar laden der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und Springer Medizin ein. Verletzungen der subaxialen Halswirbelsäule (HWS) sind häufig und können schwerwiegende Folgen haben…

Mehr Informationen zum Webinar: www.bdc-eakademie.de/webinare

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare. Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 34 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-eakademie.de/webinare zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • „Perioperative Akutschmerztherapie“, 13.01.2021, 18.00 Uhr, Prof. Dr. med. ­Stephan M. Freys
  • Aktueller Stellenwert der transanalen Resektionsverfahren“, 10.02.2021, 18.00 Uhr, Prof. Dr. med. Marco Sailer

Mehr spannende Webinare für 2021 sind in der Vorbereitung: www.bdc-eakademie.de/webinare

Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte bundesweit verfügbar

Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.0 ist für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt bei allen Landesärztekammern bestellen.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da er der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.

Bislang waren noch nicht alle Landesärztekammern vorbereitet. Nun wurden nach Mitteilung der Bundesärztekammer überall die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass Ärzte im gesamten Bundesgebiet einen eHBA bestellen können. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erklärte dazu: „Damit wird der Weg frei für weitere Schritte der Digitalisierung. Nicht zuletzt wird damit die wichtige innerärztliche Kommunikation auch digital möglich.“

Kammern müssen Antrag bestätigen

Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann.

Mit dem eHBA signieren

Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ein eHBA ist zudem nach dem Willen des Gesetzgebers auch notwendig, wenn Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen wollen. Dies ist bei Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan der Fall.

Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.

So erhalten Sie Ihren eHBA

Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern.

Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen.

Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden.

Dafür benötigen Sie einen eHBA

Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier.

Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar.

Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er erhält damit Zutritt zur TI, aber auch zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern.
Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen.

Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_49183.php

GFB schlägt einheitliches Corona-Konzept der Ärzte vor

Der BDC unterstützt die Initiative der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), in einheitliches, gemeinsamen Corona-Konzept der gesamten Ärzteschaft zu etablieren. Dieses sorgt für Sicherheit auf allen Seiten. GFB-Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg setzte sich ebenso als Vizepräsident für den BDC ein.

Sehr geehrter Herr Präsident,
lieber Herr Reinhardt,

die aktuell aufgeregte und vor allem kontrovers geführte Diskussion innerhalb der Ärzteschaft und deren verschiedener Verbände zum Thema eines angemessenen Umgangs mit der Corona-Pandemie, veranlasst die GFB zu einem Aufruf, eine gemeinsame ärztliche Plattform einzurichten, die gegenüber Politik und Gesellschaft möglichst einheitliche Positionen erarbeitet.

Es ist an der Zeit, eine fachgebiets- und sektorenübergreifende Diskussion in der verfassten Ärzteschaft Deutschlands zum Pandemiegeschehen zu Corona zu führen. Sie muss die Einzelbereiche der Ärzteschaft, die verschiedenen Fachgebiete, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und ggf. einzelne medizinische Experten in ein Gesamtkonzept einbinden. Ziel muss die Entwicklung eines nachhaltigen und ganzheitlichen Konzepts der Versorgung unter den Bedingungen der Pandemie aus ärztlicher Perspektive sein. Der daraus erwachsende Konsens dient unabhängig von den persönlichen Meinungen Einzelner oder den durchaus widersprüchlichen Auffassungen einzelner Teile der Ärzteschaft als fachliche Grundlage für künftige weitreichendere politische Konzepte von Politik und Gesellschaft im Umgang mit dem Virus. Die Bundesärztekammer als Institution der verfassten Ärzteschaft Deutschlands ist dafür die richtige Plattform. Wir fordern die Bundesärztekammer auf, diese Corona-Debatte zu organisieren und zu moderieren. Das sollte nicht von einzelnen Gruppen für sich reklamiert werden.

Die Diskussion um das jüngst erschienene KBV-Positionspapier zeigt, dass Aussagen einzelner trotz berechtigter Positionen zunehmend zur Austragung persönlicher Differenzen oder von parteipolitischen Interessen missbraucht werden. Es bedarf einer von der Bundesärztekammer moderierten und nach außen kommunizierten Diskussion der Ärzteschaft, vor allem, um neben den aktuellen unmittelbaren Maßnahmen der Pandemie Eindämmung langfristige Strategien aus ärztlicher Sicht zu entwickeln, um das zweifellos noch lange erforderliche „Leben mit dem Virus“ in Abwägung zwischen Allgemeinwohl und Individual-gesundheit mit möglichst geringen Schäden zu gestalten.

Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, aus ihrem ethischen Grundverständnis heraus, Wege aufzuzeigen, wie einerseits die Gesundheit des Einzelnen, andererseits aber auch die Gesundheitsfürsorge gegenüber der Gesellschaft miteinander in Einklang gebracht werden kann.

Dazu muss ein gemeinsamer Konsens der gesamten verfassten Ärzteschaft erarbeitet werden. Denkbar wäre eine konzertierte Aktion der bei der BÄK angesiedelten Akademien der Haus- und Fachärzte oder ggf. auch eine gemeinsame Diskussionsplattform der Verbände mit Einzelexperten. Solch ein Konsens auf Grundlage der Expertise aller Fachgebiete und Sektoren der Ärzteschaft ist die einzige Möglichkeit, eine mittel- und langfristige Perspektive für ein Leben mit dem Virus erfolgreich in Gesellschaft und Politik verankern zu können.

Weitere Informationen unter: www.gfb-facharztverband.de

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)