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Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen

Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).

Die Chirurgin Sachiyo Nomura von der Universitätsklinik in Tokio hat hierzu die Japanese National Clinical Database ausgewertet. Sie enthält zu über 95 Prozent die Daten der in Japan durchgeführten Operationen.

Drei gastrointestinale Eingriffe mussten für den Vergleich herhalten: die distale Gastrektomie, die totale Gastrektomie, die man in Japan bei den häufigen Magenkarzinomen durchführt, sowie die tiefe anteriore Rektumresektion, eine Standardoperation bei Mastdarmkrebs.

Chirurginnen führten fünf Prozent dieser Eingriffe durch, das entspricht in etwa dem Geschlechteranteil in der Bauchchirurgie. Die Chirurginnen operierten dabei häufiger als ihre männlichen Kollegen Patienten mit schlechtem Ernährungszustand, einer Langzeitbehandlung mit Steroiden oder einem höheren Krankheitsstadium. Das Komplikations- und Sterberisiko war demnach bei von Chirurginnen durchgeführten Operationen erhöht.

Die Operationsergebnisse von Chirurgen und Chirurginnen waren in einer adjustierten Analyse, die diese Unterschiede berücksichtigt, gleich. Dies gilt für die Mortalität in den ersten 30 Tagen nach distalen Gastrektomien, nach totaler Gastrektomie und nach tiefer anteriorer Rektumresektion.

Zur Meldung im Deutschen Ärzteblatt vom 30.9.2022

Bilderrätsel 09/QII 2022

WELCHER MEDIZINISCHE FACHBEGRIFF VERSTECKT SICH HINTER DIESEM BILD?

…. HABEN SIE ES ERRATEN?

Schicken Sie Ihre Antwort unter dem Stichwort „Passion Chirurgie 09/QIII/2022“ an bilderraetsel@bdc.de. Einsendeschluss ist der 01. November 2022. Die Auflösung dieses Rätsels finden Sie im Impressum der nächsten gedruckten Ausgabe im Dezember 2022.

Unter allen richtigen Einsendungen der ersten drei Quartalsausgaben (QI, QII, QIII) verlosen wir Ende 2022 wieder ein Android-Tablet. Die Auslosung wird Anfang Mitte November stattfinden und der Gewinner in der QIV/2022 bekannt gegeben.

Teilnahmebedingungen: Jedes BDC-Mitglied darf mitmachen, ausgenommen sind BDC-Mitarbeiter und Mitarbeiter von schaefermueller publishing GmbH sowie deren Angehörige. Bei der Gewinnauslosung sind der Rechtsweg und Barauszahlung ausgeschlossen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Wir danken für die Teilnahme und wünschen viel Glück.

Personalia im September 2022

Während der 30. Jahrestagung der European Association of Endoscopic Surgery (EAES) in Krakau wurde Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Reinhard Bittner als erster Deutscher mit dem „Lifetime Achievement Award EAES 2022“ ausgezeichnet. Zu dieser besonderen Ehrung herzlichen Glückwunsch!

Dr. med. Dagmar Burchert wechselte als Chefärztin von den Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz an das Malteser Krankenhaus St. Carolus in Görlitz. Die Fachärztin für Chirurgie und Viszeralchirurgie übernahm am St. Carolus zum 01.07.2022 die Leitung der Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie.

PD Dr. med. Markus Ghadimi, ehemaliger Oberarzt am Klinikum der Universität zu Köln, wechselte an das Klinikum der Stadt Soest und ist dort neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Endokrine Chirurgie.

Dr. med. Manfred Herr, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeine Chirurgie und zertifizierter Schulter-Ellenbogenchirurg, ist seit Juli 2022 neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach. Herr war zuvor Leiter des Endoprothetikzentrums in den Sana Kliniken Biberach.

Dr. med. Heiko Lienhard kehrt nach fünf Jahren zu Asklepios zurück und übernimmt als Chefarzt die Leitung der chirurgischen Kliniken in Bad Wildungen. Ab dem 01. Juli 2022 tritt er die Nachfolge von Dr. med. Christian Meyer an, der das Klinikum Ende Juni auf eigenen Wunsch verlässt, um sich beruflich neu zu orientieren.

Dr. med. Cornelia Morgner, seit zwei Jahren Chefärztin der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Klinik Blankenhain, hat nun auch den Posten der Ärztlichen Direktorin inne.

Dr. med. Thomas Morkramer, vormals Chefarzt der Chirurgie am Sana Krankenhaus Radevormwald, ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Paracelsus-Klinik Hemer GmbH.

Masoud Pahlevansharif, vormals Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und onkologischen Chirurgie am Rotkreuzklinikum Wertheim, ist seit Juli 2022 Leiter der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Bergman Clinics Mathilden-Hospital in Büdingen.

Dr. med. Tolga Atilla Sagban wechselte als Chefarzt der Gefäßchirurgie des Sana Klinikum Hameln-Pyrmont in Hameln an das Klinikum Kassel, wo er nun Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie ist.

Prof. Dr. med. Vera Schellerer wurde im Juni 2022 in Greifswald zur W2-Professorin für Kinderchirurgie ernannt und ist nun Leiterin der Kinderchirurgie innerhalb der Klinik und Poliklinik für Allgemeine Chirurgie, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universitätsmedizin Greifswald. Sie kam von der chirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Erlangen, wo sie als Oberärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie tätig war.

Prof. Dr. med. Andreas Sendler gehört seit dem 1. April 2022 zum Team des Elisabeth Klinikums Schmalkalden. Der Chirurg mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie und Facharzt für Intensivmedizin hat die Sektionsleitung der onkologischen Chirurgie übernommen.

Prof. Dr. med. Erich Stoelben, Seminarleiter der BDC-Akademie, wechselte zum 01.07.2022 an die Thoraxklinik des Malteser Krankenhaus St. Hildegardis in Köln.

Personalia im Juli/August 2022

Dr. med. Andreas Comman trat zum 1. Juli 2022 die Position als Chefarzt der Allgemein-, Viszeralchirurgie und Proktologie der HELIOS Klinik Erlenbach an. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie kam aus Berlin nach Erlenbach und war dort am HELIOS Klinikum Berlin-Buch als Oberarzt tätig.

Prof. Dr. med. Oliver Dewald übernahm zum 01.06.2022 die kinderherzchirurgische Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen. Er wechselte von der Universitätsklinik für Herzchirurgie am Klinikum Oldenburg, deren Direktor er war.

Dr. med. Sven Fischer leitet seit dem 01.04.2022 die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Elisabeth-Krankenhaus Kassel (EKH). Der Facharzt für Allgemein und Viszeralchirurgie mit der Zusatzbezeichnung spezielle Viszeralchirurgie, Proktologie und Notfallmedizin war zuletzt in leitender Position im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar tätig.

Prof. Dr. med. René Hartensuer ist seit dem 01.04.2022 Chefarzt der Chirurgischen Klinik II, Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie, Handchirurgie und Sportmedizin am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie war seit 2017 leitender Oberarzt der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des Universitätsklinikums Münster.

PD Dr. med. Michael Kranzfelder ist neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie an der Klinik Hallerwiese-Cnofpsche Kinderklinik. Er trat die Stelle bereits zum 01.04.2022 an und war zuvor 16 Jahre lang am Klinikum rechts der Isar der TU München tätig.

Dr. med. Tobias Philipp ist bereits seit dem 15. April 2022 neuer Chefarzt der Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie der Helios Klinik Cuxhaven. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie war zuvor Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Helios Frankenwaldklinik Kronach.

Ralf Merheim kam zum 01. Mai 2022 als Chefarzt der Unfallchirurgie ans Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf. Er war zuvor Oberarzt der Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am HELIOS Klinik Cuxhaven.

Jörn Radunski leitet seit Mai das Department für Gefäßchirurgie an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen. Der Facharzt für Gefäßchirurgie mit Zusatzqualifikationen als Endovaskulärer Chirurg sowie in der Phlebologie wechselte vom Evangelischen Klinikum Mülheim, wo er leitender Oberarzt war.

Dr. med. Thomas Riester ist seit April 2022 neuer Chefarzt der Abteilung Gefäßchirurgie des SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH. Riester ist Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Gefäßchirurgie und trägt die Zusatzbezeichnung Endovaskulärer Chirurg.

Dr. med. Rolf Schipp hat zum 1. Mai die Chefarztposition in der endogap Klinik für Gelenkersatz in Garmisch-Partenkirchen übernommen. Der erfahrene Spezialist für Gelenkersatz ist seit 2002 in der endogap Klinik tätig und war dort zuletzt als leitender Arzt.

PD Dr. med. Dr. med. habil. Thomas Schmandra, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin und zuvor Chefarzt am Rhön-Klinikum AG Campus Bad Neustadt, ist seit 1. Juni der neue Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Sana Klinikum Offenbach.

Dr. med. Christoph Georg Wölfl ist seit dem 01.06.2022 neuer Chefarzt für Orthopädie, Unfall-, Hand- und plastische Chirurgie sowie Sporttraumatologie am Marienhaus Klinikum Neuwied. Er war bereits zuvor im Marienhaus-Klinikum, Gruppe Hetzelstift in Neustadt/Weinstraße, Chefarzt für den Bereich Orthopädie, Unfallchirurgie und Sporttraumatologie am Gelenk- und EndoProthetikZentrum.

Personalia im Juni 2022

PD Dr. med. Carsten Kamphues, MHBA, FEBS ist neuer Chefarzt der Abteilung für Chirurgie in der Park-Klinik Weißensee in Berlin. Der Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie war zuvor seit 2016 Oberarzt der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Dr. med. Wolfram Kluwe übernahm zu Anfang April die Leitung der Klinik für Kinderchirurgie und -urologie im Helios Klinikum Erfurt. Dr. Kluwe war zuletzt am Universitätsklinikum Freiburg in der Abteilung für Kinderchirurgie tätig und ist spezialisiert auf minimalinvasive Eingriffe und die Behandlung schwerer Fehlbildungen.

Peter Marek wechselte bereits im Februar 2022 an das St. Joseph-Krankenhaus in Prüm. Der ehemalige Oberarzt im Evangelischen Krankenhaus Köln-Kalk bekleidet dort die Position des Chefarztes der Allgemein- und Viszeralchirurgie.

PD Dr. med. Achim Neufang übernahm zum 01.04.2022 die Leitung der Sektion Gefäßchirurgie der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie an der Universitätsmedizin Mainz. Er wechselte vom Klinikum Kassel, wo er die Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie leitete.

Sebastian Pietrala übernahm zum 01.04.2022 die Leitung der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der HELIOS Frankenwaldklinik Kronach. Der ehemalige Oberarzt der Rhön-Klinikum AG Campus Bad Neustadt ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und zudem zertifizierter Fußchirurg.

Prof. Dr. med. Karl-Josef Prommersberger wird am St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt die neue Fachabteilung für elektive Handchirurgie leiten und aufbauen. Er wechselte vom Rhön-Klinikum in Bad Neustadt, wo er viele Jahre Chefarzt der Klinik für Handchirurgie war.

MU Dr. Petr Skala, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie in Rothenburg ob der Tauber, ist seit Mai 2022 auch Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie in Dinkelsbühl, nachdem Dr. Evelyn Weick-Meyer in den Ruhestand gegangen ist.

Dr. med. Lorand-Alin Stoica, ehemals leitender Oberarzt der Orthopädie/Unfallchirurgie der HELIOS Klinik Titisee-Neustadt und zwischenzeitlich Chefarzt der Chirurgie der OsteMed Kliniken und Pflege GmbH in Bremervörde, kehrte Anfang April an die Helios Klinik in Titisee-Neustadt zurück und übernahm die chefärztliche Leitung seiner ehemaligen Wirkungsstätte.

TI-Probleme behindern Einführung der eAU massiv

Das größte Hindernis für die Anwendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind laut einer jetzt veröffentlichten KBV-Umfrage von Ende April Probleme mit der Telematikinfrastruktur. 60 Prozent der etwa 6.000 Praxen, die teilgenommen haben, bezeichnen dies als einen der Hauptgründe, weiterhin das alte Verfahren zu nutzen.

Von den Praxen, die schon Erfahrungen mit der eAU sammeln konnten, berichten nur 30 Prozent, dass das Ausstellen und der Versand der eAU bis auf kleinere Probleme gut laufe. Beklagt wurden dagegen die Erreichbarkeit von IT-Dienstleistern (67 Prozent), zeitweise Versandprobleme (über 60 Prozent), häufige Fehlermeldungen der Krankenkassen (34 Prozent) und ein hoher Arbeitsaufwand.

Beim eRezept sieht’s nicht besser aus

Das elektronische Rezept (eRezept) befindet sich derzeit noch in einer bundesweiten Testphase. Bislang konnten nur sieben Prozent der Befragten Erfahrungen damit sammeln. Davon gab nur knapp jeder Zehnte an, das Ausstellen der eRezepte habe bis auf kleinere Probleme funktioniert.

Die Hauptprobleme beim eRezept liegen auch hier in der schlechten Erreichbarkeit von IT-Dienstleistern (67 Prozent), in Problemen mit der TI und zeitweisen Problemen beim digitalen Versand (je 59 Prozent) sowie in Schwierigkeiten beim Einlösen in der Apotheke (51 Prozent).

Zudem verwiesen 62 Prozent auf Akzeptanzprobleme bei den Patienten: Gerade ältere Patienten als Hauptnutzer besäßen oftmals kein Smartphone und könnten das eRezept deshalb nicht digital nutzen.

Hier geht’s zur Umfrage der KBV.

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Ergebnisse der BDC-Mitgliederversammlung 2022

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN ALTEN UND NEUEN MANDATSTRÄGERN!

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 8. April 2022 wurden alle Amtsinhaber im Vorstand und im erweiterten Vorstand in ihren Ämtern bestätigt. Die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate wurden entweder in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt. Wir gratulieren allen wieder- oder neugewählten Mandatsträgern ganz herzlich und wünschen Ihnen auch weiterhin viel Erfolg in der Verbandsarbeit!

Der BDC hat anlässlich der Wahlen zu dieser Mitgliederversammlung am 8.4.2022 die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Kontinuität beim BDC: Mitglieder bestätigen kompletten Vorstand

„Die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) haben bei den Wahlen heute eindrucksvoll gezeigt, wie zufrieden sie mit der Arbeit von Vorstand und erweitertem Vorstand in der nun fast vergangenen Amtsperiode sind. Sie haben alle Repräsentanten in ihren Ämtern bestätigt und damit den kontinuierlichen berufspolitischen Einsatz für Chirurginnen und Chirurgen im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus gewürdigt“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, wiedergewählter BDC-Präsident, im Anschluss an die Wahlen auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) am Freitag (08.04.2022) in Leipzig. Die neuen Amtszeiten starten zum 1.7.2022.

Neben H.-J. Meyer bestätigten die Mitglieder auch die beiden Vizepräsidenten, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe. Präsident und Vizepräsidenten bilden den Vorstand des BDC.

Dass sich kontinuierliche Arbeit bezahlt macht, zeigt sich aber nicht nur beim Führungstrio: Auch alle Repräsentanten des erweiterten Vorstandes behalten ihre Funktion für weitere vier Jahre: So wählten die Mitglieder Dr. Hubert Mayer erneut zum Schatzmeister, Prof. Dr. Wolfgang Schröder wieder zum Leiter der BDC-Akademie sowie Prof. Dr. Carsten Krones und Prof. Dr. Michael Betzler zu Beisitzern. In ihren Funktionen bleiben auch Dr. Ralf Schmitz als Referatsleiter Niedergelassene und Prof. Dr. Julia Seifert als ständiger Gast.

Neben Vorstand und erweitertem Vorstand wurden auf der Mitgliederversammlung auch die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt.

„Wir freuen uns sehr darauf, mit allen Mandatsträgern die begonnenen Arbeiten kompetent und erfolgreich fortzusetzen. Gleichzeitig möchten wir unsere Mitglieder ermuntern, bei Interesse für ein bestimmtes Mandat in einem BDC-Gremium sich am besten vor Ort bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Die gemeinsame Arbeit macht sehr viel Spaß und bietet eine effektive Möglichkeit, auf die Gestaltung der Berufs- und Arbeitsbedingungen in der Chirurgie aktiv Einfluss zu nehmen“, sagt H.-J. Meyer.

Namensänderung des Verbandes

Daneben plant der BDC im Hinblick auf die steigende Anzahl an weiblichen Mitgliedern eine Namensänderung des Verbandes in „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.“ Die Mitgliederversammlung hat die dazu erforderliche Satzungsänderung beschlossen. Weitere Informationen zum Zeitpunkt, ab dem diese Änderung wirksam wird, werden noch folgen.

Personalia im Mai 2022

Klaus Christian Diederich, seit 2016 am St. Johannisstift in Paderborn und dort zuvor Oberarzt, ist nun Chefarzt der Klinik für Chi­rurgie. Diederich ist Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie und erfahren in der laparoskopischen Tumorchirurgie mit minimalinvasiven Operationstechniken.

Prof. Dr. med. Jens Jakob, zuvor als Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Göttingen tätig, hat zum Beginn des Jahres 2022 die Leitung der Sarkomchirurgie an der Chirurgischen Klinik Universitätsmedizin Mannheim übernommen.

PD Dr. med. Michael Knoop ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Frankfurt (Oder). Der Spezialist für kolorektale Chirurgie, onkologische Viszeralchirurgie und die Chirurgie der Peritonitis wechselte von der Charité Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, wo er stellvertretender Klinikdirektor der Chirurgischen Klinik war.

Dr. med. Matthias Krüger MA, Leiter des Themen-Referats Chirurgie, Ökonomie & Zukunftsfragen im BDC, ist seit März 2022 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am AMEOS Klinikum Schönebeck.

Dr. med. Christoph Riepl übernahm bereits im Januar 2022 die Leitung der Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Kreisspitalstiftung Weißenhorn. Der ehemalige Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie des Rems-Murr-Klinikum Winnenden wechselte damit nach seiner Tätigkeit in der Praxis für Orthopädie/Traumatologie (Fried­richsau) in Ulm wieder in die Klinik.

Prof. Dr. med. Hans Udo Zieren wechselte als Chefarzt zum 1. April 2022 vom St. Agatha-Krankenhaus in Köln an das SANA-Krankenhaus Hürth. Er leitet dort nun die Klinik für Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie.

Wie sehen KBV und DKG die geplante Neuordnung an der Sektorengrenze ambulant/stationär?

In ihrem Koalitionsvertrag von Anfang Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen Abschnitt auch der Thematik „Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung“ gewidmet. Darin geht es um die sogenannte sektorenübergreifende Patientenversorgung. Dort ist unter anderem von der „Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen“ die Rede, die zügig über eine sektorengleiche Vergütung durch „Hybrid-DRGs“ gefördert werden soll. Außerdem sind integrierte Gesundheits- und Notfallzentren erwähnt. Und auch, dass man die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickeln möchte.

Wir haben dazu den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, acht Fragen gestellt. So haben sie geantwortet:

Passion Chirurgie: Was verstehen Sie unter Hybrid-DRGs und wie stehen Sie zu ihrer geplanten Einführung zur sektorengleichen Vergütung?

Gerald Gaß: Hybrid-DRGs sind pauschale, fallbezogene Vergütungen für originäre Krankenhausleistungen, die einheitlich zur Anwendung kommen, unabhängig davon, ob die Behandlung des Patienten mehr oder weniger als 24 Stunden bzw. einen Kalendertag benötigt („ambulante Leistungen“ und „stationäre Leistungen“ = sektorenübergreifend).

Die für eine Hybrid-DRG geeigneten ambulant-klinischen Leistungen sind in Abhängigkeit von der patientenindividuellen Situation grundsätzlich ambulant durchführbar. Sie benötigen aber die Ausstattung und den multiprofessionellen Hintergrund eines Krankenhauses. Das kann durch die Komplexität des Eingriffs, durch risikoerhöhende Begleitumstände und/oder erhöhten prä- oder postoperativen Versorgungs- bzw. Überwachungsbedarf bedingt sein. Die für diese Vergütungsform geeigneten Leistungen sind zudem möglichst überschneidungsfrei festzulegen. Die Vergütung orientiert sich wie bei den bisherigen DRGs an Merkmalen, die den ökonomischen Schweregrad abbilden. Wegen der Aufhebung der spezifischen Vergütung für Kurzlieger für diese Leistungen resultiert für die entsprechenden Hybrid-DRGs grundsätzlich eine Mischfinanzierung.

Zur Einführung dieses neuen Vergütungssystems ist ein stufenweises Vorgehen vorzusehen, damit den Krankenhäusern die Gelegenheit gegeben wird, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. In der ersten Umsetzungsphase sollten auch finanzielle Anreize gesetzt werden. Die Hybrid-DRGs sollten sich daher zu Beginn eng an den Vergütungen für stationäre DRGs orientieren. Außerdem müssen und können dann die Prüfungen des MD für diesen neu geregelten Leistungsbereich vollständig entfallen. Damit ließe sich der extrem hohe Bürokratie-Aufwand im DRG-System verringern.

Andreas Gassen: Die sogenannten Hybrid-DRGs sind bislang ein eher politischer Begriff, der nicht genau definiert ist. Es gibt verschiedene Projekte und Modelle, die versucht haben, ambulante und stationäre Vergütungssysteme miteinander zu vereinbaren. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass es sinnvoller ist, sich zunächst auf bestimmte Leistungen zu konzentrieren und diese für die ambulante Leistungserbringung über neue Preismodelle attraktiv zu machen. Dass dieser Weg auch hierzulande funktioniert, zeigt sich im ophthalmochirurgischen Bereich am Beispiel der Kataraktoperation. Hier haben wir eine bundeseinheitliche Vergütungssystematik; das Ambulantisierungspotenzial bei Kataraktoperationen von 80 Prozent der Fälle wird seit Jahren ausgeschöpft.

Grundvoraussetzung solcher Preismodelle ist, dass die Vergütung den Aufwand widerspiegelt und den instrumentellen und personellen Erfordernissen entspricht. Ziel kann nicht sein, Versorgung nur einfach billiger zu machen, nach dem Motto „halber Aufwand, halbe Kosten“ – beides trifft nicht zu. Den Hybrid-DRGs ist eine Kostenkalkulation auf der Basis ambulanter Strukturen entgegenzusetzen, die zu einer angemessenen Vergütung für die Ambulantisierung führt. Leistungskatalog und -bewertungen müssen gemeinsam definiert und vertraglich vereinbart werden.

DRG-Elemente wie die Schweregradeinteilung und auch der Ein­bezug konservativer Leistungen werden durch die derzeitige Reform des §115b SGB V (ambulantes Operieren) adressiert, deren Umsetzung von der Entwicklung von Hybrid-DRGs differenziert zu betrachten ist. Daher sollte der Prozess der Umsetzung durch KBV, DKG und GKV-Spitzenverband abgewartet werden.

PC: Können Vertragsarztpraxen unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen an der sektorenübergreifenden Versorgung gleichermaßen wie Krankenhäuser partizipieren? Welche Schwierigkeiten sehen Sie?

GG: Es ist grundsätzlich nicht sinnvoll, Doppelvorhaltungen zu fördern und neue Strukturen aufzubauen. Für ambulante Operationen und Interventionen mit geringem Komplexitätsgrad und Risikoprofil eignet sich das Konzept des AOP-Katalogs. Sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsärzte können diese Leistungen erbringen, indem sie auf bestehende Ressourcen zurückgreifen. Für diese Leistungen eignet sich auch eine grundsätzlich gleiche Vergütung, auch wenn diese einen erlösrelevanten Differenzierungsgrad aufweisen muss, wenn beide Sektoren gleichermaßen als Leistungserbringer in Frage kommen.

Bei ambulant-klinischen Leistungen hingegen ist es aus versorgungspolitischen und -ökonomischen Gründen sinnvoll, diese in den Krankenhäusern zu versorgen. Hier sind die notwendigen Ressourcen vorhanden und können für diese Leistungen genutzt werden, ohne zusätzliche Kosten im Gesundheitssystem zu verursachen. Doppelvorhaltungen werden sowohl im personellen als auch im investiven Bereich vermieden. Da die personellen Ressourcen aktuell und zukünftig noch stärker im Gesundheitsbereich äußerst limitiert sind, ist es aber sinnvoll, dass die Vertragsärzte in die Versorgung der ambulant-klinischen Leistungen auf kooperativer Basis eingebunden werden. Auf diese Weise können knappe ärztliche Ressourcen intelligent genutzt werden. Für die Vertragsärzte besteht dadurch ein grundsätzlicher Zugang zur ambulant-klinischen Versorgung.

AG: Tatsächlich führen die aktuell geltenden Rahmenbedingungen dazu, dass Vertragsärzte und -ärztinnen sowie Krankenhäuser unterschiedlich an der sektorenübergreifenden Versorgung partizipieren. Hierzu gehören der Erlaubnis- versus Verbotsvorbehalt, die lückenhafte bzw. unterschiedliche Kostenerstattung – etwa bei ambulanten Operationen – sowie die Budgetierung.

Im Bereich des ambulanten Operierens ist eine „Hybrid-Zone“ schon etabliert. Die meisten ambulanten Operationen werden durch Vertragsärzte erbracht. Durch die Erweiterung des Katalogs um konservative Leistungen können mehr Vertragsärzte und -ärztinnen an einer sektorenübergreifenden Versorgung teilnehmen. Hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung sind Vertragsärzte und -ärztinnen vollauf konkurrenzfähig und könnten noch mehr machen. Generell werden zu viele Fälle noch kurzstationär und nicht ambulant versorgt, da die Vergütungsanreize für eine Verlagerung in die ambulante Versorgung nicht ausreichend sind. Sektorenübergreifend kann auch bedeuten, längere Nachbeobachtungszeiten zuzulassen. Hierfür braucht es keine vollstationären Einheiten, sondern es reichen auch sog. Low-care oder Observation-care-Einheiten aus – Leistungen, die auch von Vertragsärzten erbracht werden können.

PC: Welche Herausforderungen kommen speziell auf die Kliniken zu? Sind die Hybrid-DRGs am Ende ein Mittel zur Strukturbereinigung?

GG: Die Hybrid-DRGs sollen dazu beitragen, die Behandlungsformen am Krankenhaus weiterzuentwickeln. Sie sollten daher einen Anreiz setzen, die Anzahl vollstationärer Behandlungen entsprechend der medizinischen Möglichkeiten sukzessive zu reduzieren, ohne Brüche in den zur Verfügung stehenden Budgets zu verursachen und ohne eine ungezielte bzw. ungesteuerte Veränderung der Krankhausstrukturen bzw. eine Gefährdung der Versorgungsicherheit nach sich zu ziehen. Die Krankenhäuser können bei geeigneten Rahmenbedingungen sukzessiv Prozesse und Strukturen aufbauen, sodass im ambulant-klinischen Bereich zunehmend Patientinnen und Patienten versorgt werden können. Grundsätzlich führt aber die Reduktion vollstationärer Behandlungen tendenziell auch zu einem Abbau entsprechender Kapazitäten.

AG: Ich würde nicht das Wort Bereinigung, sondern Anpassung verwenden. Sektorenübergreifende Versorgung ist als politisches Vorhaben ein Dauerbrenner, jetzt aber haben wir eine echte Chance, etwas zu bewegen. Grundsätzlich ist allen Beteiligten klar, dass der Prozess der Ambulantisierung nicht aufzuhalten und sowohl im Hinblick auf Ressourcenallokation als auch auf die Patientenversorgung sinnvoll ist. Ziel des Gesetzgebers sollte sein, stationäre Behandlungen zugunsten ambulanter Leistungen zu reduzieren, zum Beispiel Kurzlieger-Eingriffe.

PC: Welches Leistungsspektrum sollte ein künftiger Katalog sektorengleich anzuwendender Hybrid-DRGs nach Ihrer Auffassung beinhalten und was bedeutet dies mit Blick auf mögliche Budgetplanungen?

GG: Die entsprechenden Leistungen müssten noch nach den dargestellten Prinzipien definiert werden. Wichtig wäre, mit einem kleinem Leistungsspektrum zu beginnen und diesen dann im weiteren Verlauf zu erweitern. Das gibt den Krankenhäusern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Da auch niedergelassene Ärzte an dem neuen Versorgungsmodell teilnehmen können, sind hier Kooperationen mit Rahmenbedingungen und Abläufen zu klären und zu vereinbaren.

AG: Wie gesagt: Das Potenzial ambulant zu erbringender Leistungen ist in Deutschland noch nicht annähernd ausgeschöpft. Wenn man das täte, wäre die logische Folge die Bereinigung ambulanter Leistungen aus den Krankenhausbudgets. Wir sind gerade dabei, uns mit der DKG auf einen entsprechenden Katalog zu verständigen, den wir als KBV auch eher breit definieren würden. Wenn die Klinikkollegen dann aber mit gleicher Qualifikation und Qualität ambulante Leistungen erbringen, dann müssen sie das natürlich auch abrechnen können. Dafür brauchen wir keinen dritten Sektor. Es müssen nur die gleichen Spielregeln gelten. Das erkennen die Kliniken mittlerweile an.

PC: Was halten Sie von dem Ansatz einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung?

GG: Das befürworten wir ausdrücklich. Das Land benötigt dazu zusätzliche Kompetenzen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungsplanung, die über die Ansätze des Koalitionsvertrags, wie der Bestätigung der Beschlüsse des Zulassungsausschusses, hinausgehen sollten.

AG: Der Vorschlag als solcher ist nicht neu. Das Problem ist die fehlende Transparenz der vorhandenen nicht vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Wir bräuchten zunächst einen bundesweiten Rahmen für die Meldung planungsrelevanter Daten. Der Gemeinsame Bundesausschuss könnte sektorenübergreifende Planungsgrundsätze etablieren. Was wir als KBV jedoch ablehnen, ist eine Verschiebung der Planungsebene auf die Länder und die damit einhergehende Schwächung der Selbstverwaltung.

PC: Wie interpretieren Sie die Aussage im Koalitionsvertrag, dass Versorgung an der Sektorengrenze zukünftig in integrierten Gesundheitszentren stattfinden soll?

GG: Wir interpretieren das so, dass Krankenhäusern in Kooperation mit vertragsärztlichen Leistungserbringern die Möglichkeit eingeräumt wird, Gesundheitszentren im Sinne angedockter „Satelliten“ aufzubauen. Diese sind eigenständig oder in Zusammenarbeit mit vertragsärztlichen Leistungserbringern in Regionen vorzusehen, in denen keine wohnortnahe Krankenhausversorgung mit ambulantem Leistungsspektrum gewährleistet ist. Sie würden dadurch bestehende Versorgungslücken auffangen oder vermeiden. Dazu bedarf es der Vorhaltung verschiedener Fachbereiche und entsprechender Nachbetreuungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass die Länder nach Rahmenkriterien mögliche Standorte für Gesundheitszentren ausweisen.

AG: Es ist grundsätzlich erfreulich, dass der Koalitionsvertrag das Konzept der Integrierten Gesundheitszentren (IGZ) der KBV aufgreift. Dieses sollte allerdings vom ambulanten System und nicht vom Krankenhaus aus gedacht werden und nicht als reiner „Rettungsanker“ für kleinere Häuser, indem diese weiter für die ambulante Versorgung geöffnet werden. Das Ansinnen, auch kurzstationäre Versorgung hier zu integrieren, ist sinnvoll.

PC: Was bedeutet der Aufbau integrierter Gesundheitszentren für die aktuellen Versorgungsstrukturen der Praxen und Krankenhäuser? Wird es zu einer verstärkten Umwandlung aktuell vorherrschender Strukturen kommen?

GG: Integrierte Gesundheitszentren könnten ein Weg sein, um eine flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen zu unterstützen. Allerdings ist noch zu klären, wie die Integrierten Gesundheitszentren konkret auszugestalten sind. Außerdem sollten diese nicht für mehr oder weniger zufällig entstehende Lücken in der stationären Versorgung vorgesehen werden, sondern die sektorenübergreifende Krankenhausplanung als zusätzliches Instrument ergänzen.

AG: Eine Umwandlung flächendeckend im großen Stil sehe ich bislang nicht, aber das Potenzial ist vorhanden. Ziel ist nicht, jemandem etwas wegzunehmen und z. B. Krankenhäuser „auf Teufel komm raus“ zu schließen. Vielmehr sollte es darum gehen, Synergien zu schaffen, Personal und Ausstattung sinnvoll einzusetzen und Standorte als solche zu erhalten – und damit auch die Versorgung vor Ort.

PC: Sehen Sie die neuen Pläne der Ampelkoalitionäre als Bedrohung? Wo liegen die Chancen?

GG: Als Chancen sehen wir die Absicht der Koalitionsparteien, moderne und zukunftsweisende Versorgungsformen zu entwickeln und zu implementieren. Risiken sehen wir, falls die Umsetzung keine ausreichenden Spielräume für die Krankenhäuser vorsieht, sich auf die neuen Bedingungen inhaltlich und strukturell einzustellen, oder finanzielle Anreize vermissen lässt, damit die neuen Möglichkeiten auch in der ersten Umsetzungsphase wirtschaftlich tragfähig sind. Die Innovationsbereitschaft der Krankenhäuser darf keine finanziellen Risiken nach sich ziehen, die bedarfsnotwendige Standorte wirtschaftlich gefährdet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin sehr belastenden Situation der Corona-Pandemie und der äußerst angespannten finanziellen Lage vieler Krankenhäuser.

AG: Die Ambulantisierung schreitet voran, allein schon durch den medizinisch-technischen Fortschritt. Bisher war diese Entwicklung häufig eine Einbahnstraße im Sinne einer Öffnung der Krankenhäuser. Mit der Reform des Paragrafen 115b SGB V haben wir derzeit die erste Chance auf tatsächlich „gleich lange Spieße“. Wünschenswert wäre – und die Zeichen hierfür sind positiv –, dass die Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung mit- und nicht in Konkurrenz zueinander geschieht. Das gilt es bei der Entwicklung von Hybrid-DRGs aufzunehmen. Auch deshalb verwahren wir uns gegen Tendenzen im Koalitionsvertrag, die Selbstverwaltung bei der Umsetzung an die Kandare zu legen.

Gaß G, Gassen A: Wie sehen KBV und DKG die geplante Neuordnung an der Sektorengrenze ambulant/stationär? Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel 03_01.

Qualitätsstandards bei Oberschenkelhalsbruch – Ausnahmeregelung für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert

Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  • über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende 2024 auslaufen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Qualitätsziele der Richtlinie auch in Krankenhäusern ohne eigene Fachabteilung Innere Medizin erreicht werden. Um dies fachlich fundiert prüfen zu können, hat der G-BA einvernehmlich den § 10 und die Anlage 3 der Richtlinie angepasst. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die neuen Strukturqualitätsvorgaben des G-BA sollen sicherstellen, dass Oberschenkelhalsbrüche in Deutschland flächendeckend innerhalb von 24 Stunden operiert werden und alle wichtigen Abläufe dabei zuverlässig eingehalten werden.