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BÄK lehnt Normung ärztlicher Tätigkeiten ab

Normen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und insbesondere für ärztliche Tätigkeiten sind kein geeignetes Instrument, um die Qualität der Leistungserbringung zu sichern oder zu verbessern. Sie dürfen daher keinen Niederschlag in der Patientenversorgung finden. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme “Normungsvorhaben von Gesundheitsdienstleistungen aus ärztlicher Sicht”.

Vor dem Hintergrund der Normungsbestrebungen auf europäischer Ebene hat sich der Wissenschaftliche Beirat der BÄK mit den Kriterien für eine individuelle, dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung auseinandergesetzt und die unterschiedlichen konzeptionellen Charakteristika bei der Erstellung von Normen auf der einen Seite und von Leitlinien auf der anderen Seite in den Blick genommen.

Eine Normung von Gesundheitsdienstleistungen in der unmittelbaren Krankenversorgung würde bedeuten, dass die Individualität von Arzt und Patient graduell oder vollständig durch eine abstrakte Expertise ersetzt wird, heißt es in der Stellungnahme.

Das sieht die BÄK mit Blick auf das individuelle Arzt-Patient-Verhältnis sowie die Therapiefreiheit des Arztes auf der Basis einer evidenzbasierten Medizin kritisch. Abstrakten, allgemeingültigen Normen soll im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen Leitliniencharakter verliehen werden. Für eine solche methodische Verquickung gebe es keinerlei Evidenzbasierung, warnt die BÄK.

Vielmehr würde Normung in dem sensiblen Bereich der Patientenversorgung zu Rechtsunsicherheit und erheblichen Friktionen mit nationalem Berufs- und Haftungsrecht führen. Auf europäischer Ebene verstoße Normung von Gesundheitsdienstleistungen gegen den Grundsatz der Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Normung in der Medizin kann aus Sicht der BÄK allerdings sinnvoll sein, wenn es sich um medizinisch-technische Leistungen wie z. B. die Labormedizin oder Verfahren zur Herstellung von Medizinprodukten, zur Sterilisation und um Anforderungen an medizintechnische Geräte handelt. Auch für aussagekräftige epidemiologische Analysen von Daten, die im Rahmen der Routinediagnostik gewonnen werden, ist die Normung Voraussetzung, heißt es in der Stellungnahme. Wenn es aber um Informationen oder Vorgaben geht, die individuell zu interpretieren und zu bewerten sind, ist Normung hingegen kein geeignetes Regelungsinstrument, so die BÄK.

Neben den nationalen Leitlinienprozessen gebe es bereits erfolgversprechende Ansätze zur supranationalen Leitlinienerstellung. Diese Bestrebungen sollten weiter ausgebaut und von der Politik unterstützt werden, fordert die BÄK.

Stellungnahme der Bundesärztekammer "Normungsvorhaben von Gesundheitsdienstleistungen aus ärztlicher Sicht"

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

Ärzte erhalten ZiPP-Praxisbericht

Die rund 5.500 Teilnehmer des Zi-Praxis-Panels erhalten dieser Tage ihren persönlichen Praxisbericht mit Benchmark-Kennzahlen. Ärzte und Psychotherapeuten können damit ihre wirtschaftliche Situation mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe vergleichen. Erstmals wird eine Online-Variante mit zusätzlichen Analysefunktionen offeriert.

Die Berichte enthalten verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen unter anderem zu Aufwendungen, zu Praxiseinnahmen und zum Jahresüberschuss. Aufgeführt ist auch, welche Gebührenordnungspositionen die Ärzte am häufigsten abrechnen und wie viele Stunden Ärzte und Praxismitarbeiter durchschnittlich arbeiten.

Dabei werden jeweils die Werte der eigenen Praxis den Vergleichszahlen der Fachgruppe gegenübergestellt. Der Bericht eignet sich auch als Grundlage für ein Jahresgespräch mit dem Steuerberater oder für ein Beratungsgespräch mit dem KV-Praxisberater. Absender ist das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Vergleich mit Referenzgruppen möglich

Erstmals wird eine Online-Option offeriert, die den Vergleich mit weiteren Referenzgruppen ermöglicht. Das neue Angebot steht für ZiPP-Teilnehmer auf der Internetseite www.zi-pp.de zur Verfügung. Das persönliche Passwort für diesen geschützten Bereich liegt dem postalisch übersendeten Bericht bei.

Aktuelle Erhebung läuft bis Ende Dezember

Auch in diesem Jahr erfolgt eine Erhebung. Mehrere tausend Praxen sind aufgerufen, daran teilzunehmen und einen Fragebogen auszufüllen. Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2015.

Das Zi führt die ZiPP-Erhebung jährlich im Auftrag der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Seit 2010 stehen damit wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen zur Verfügung.

Zi-Praxis-Panel

Mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) erfasst das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der steuerlichen Überschussrechnung der Praxen jährlich die wirtschaftliche Gesamtlage von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.

Darüber hinaus werden Rahmendaten zu Personalsituation, Investitionen, erbrachten Leistungen und die ärztliche Arbeitszeit einbezogen. Damit wird die Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten und deren wirtschaftliche Situation untersucht.

Auftraggeber sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Letztere veröffentlicht in regelmäßigen Abständen einen Honorarbericht für Vertragsärzte, in dem die aktuelle Honorarentwicklung aus der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten dargestellt wird.

Weiterführende Informationen
Zi-Praxis-Panel
Zi-Praxis-Panel: Erste Ergebnisse aus der Befragung 2014 (PDF, 680 KB) (Stand: 05.11.2015)
Tabellenband zu den ersten Ergebnissen der Befragung 2014 (Excel-Datei, 1 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ärzte erwarten bessere Versorgungsmöglichkeiten und mehr Patientensicherheit

Health wird nach Ansicht der Ärzte in Deutschland vor allem die Versorgung von Patienten in größerer räumlicher Entfernung erleichtern. Zu diesem Ergebnis kommt die eHealth-Studie 2015 aus der Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit. 46,2 Prozent der Ärzte erwarten demnach in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren Verbesserungen. 45,6 Prozent gehen davon aus, dass das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert wird.

Weitere Vorteile von eHealth sehen die Ärzte in der Einführung von Systemen zur Arzneimittelsicherheit, die die Patientensicherheit verbessern sollen (45,2 Prozent). 43,8 Prozent gehen davon aus, dass therapieunterstützende Apps zum Behandlungsstandard gehören werden.

Dagegen versprechen sich die Teilnehmer der Studie keine Verbesserungen für den Arbeitsalltag und die Zufriedenheit von Ärzten und Praxispersonal, ebenso wenig wie positive Effekte auf die Therapietreue.

Die aktuelle Studie sowie alle bisherigen Ausgaben der gesamten Reihe seit 2005 finden Sie hier.

Pressekontakt:
Dr. Peter Müller
Tel. 040 / 80 90 87 – 0
Fax 040 / 80 90 87 – 555
info@stiftung-gesundheit.de

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Patienten haben Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard

“Bei einem Pilotenmangel würde niemand auf die Idee kommen, die Flugbegleiter fliegen zu lassen”, kritisierte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den vom Bundesgesundheitsministerium jüngst angekündigten neuen Rechtsrahmen zur Substitution ärztlicher Leistungen.

“Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte einerseits mit immer mehr arztfremden Tätigkeiten belastet werden, um andererseits durch die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen für eine angebliche Entlastung sorgen zu wollen”, so der hessische Ärztekammerpräsident. Könnte dahinter möglicherweise eine Maßnahme zur weiteren Kostendämpfung im Gesundheitswesen seitens der Politik zu vermuten sein?

“Patienten haben Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard. Welchen Grund gibt es, dass die Politik diesen Anspruch in Frage stellt?”, gibt von Knoblauch zu Hatzbach zu Bedenken und lehnt Substitution entschieden ab: “Ärztliche Tätigkeiten können nur von Ärzten, die eine entsprechend Aus- und Weiterbildung haben, ausgeführt werden.”

Als sinnvoll erweise sich eine klar definierte Delegation geeigneter Versorgungsleistungen in letzter Verantwortung des Arztes, wobei Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie untrennbar mit dem Arztberuf einhergehen und dessen alleinige Aufgabe ist.

Ein gelungenes Beispiel sei die Einbindung von Medizinischen Fachangestellten in die ambulante Versorgung an der Seite der Ärzte. “Dadurch werden Ärztinnen und Ärzte tatsächlich entlastet und haben mehr Zeit für ihre ärztlichen Aufgaben.”

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen: Letzte Chance für Einsendungen

Berlin, November 2015: Noch bis zum 15. Dezember 2015 können Beiträge für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen eingereicht werden. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zeichnet mit diesem Preis jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Eingesendet werden können Texte aus allen Printmedien des deutschsprachigen Raumes, bzw. aus deren Online-Portalen. Die eingesendeten Texte müssen in diesem Jahr (2015) erschienen sein. Die Bewerbung erfolgt per E-Mail oder Brief an die Pressestelle des Berufsverbandes, presse@bdc.de.

Über die Vergabe des mit 1.500 Euro dotierten Preises entscheidet der Vorstand des BDC. Die Preisträger werden im Rahmen des Bundeskongresses Chirurgie durch den Präsidenten geehrt.

Der nächste Bundeskongress Chirurgie findet statt vom 26. bis 28. Februar 2016 im NürnbergConvention Center, NCC Ost.

Zu einem “Zentrum” gehören mindestens zwei Ärzte

Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für…“ geworben, obwohl er nur gelegentlich konsiliarisch mit weiteren Ärzten zusammenarbeitete. Deren genauer Standort wurde den Patienten zudem bewusst nicht genannt.

Nach Auffassung des Berufsgerichts (Az.: BG 9/14; 22.4.15) ist die Bezeichnung der Praxis als „Zentrum“ daher nicht zulässig. Der Arzt habe sich folglich der berufswidrigen Werbung schuldig gemacht und damit gegen die Berufsordnung in Niedersachsen verstoßen. Unter berufswidriger Werbung ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zu verstehen.

Mindestens zwei Ärzte auch im MVZ

Das Berufsgericht verweist in seinem Urteil außerdem auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BVR 1209/11), worin erklärt wird, dass der Gesetzgeber den Begriff des „Medizinischen Versorgungszentrums“ (MVZ) legal definiert hat.

Danach gilt ein MVZ erst dann als ein solches, wenn sich dort mindestens zwei Ärzte zusammengeschlossen haben. Dass diese gesetzliche Definition sich auf das Verständnis des allgemeinen Begriffs „Zentrum“ auswirken kann, drängt sich nach Auffassung des Gerichts geradezu auf.

Gemeinsame Räumlichkeiten nötig

Nach einem Urteil des Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L7 KA 802/13) gehört zu einem Zentrum auch, dass die beiden Ärzte gemeinsame Räumlichkeiten haben. Denn der Begriff „Zentrum“ schließe eine Aufteilung einzelner Leistungsabschnitte oder Leistungsbereiche auf mehrere, gegebenenfalls verstreut liegende Leistungsorte aus.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ärzte erwarten bessere Versorgungsmöglichkeiten und mehr Patientensicherheit

Health wird nach Ansicht der Ärzte in Deutschland vor allem die Versorgung von Patienten in größerer räumlicher Entfernung erleichtern. Zu diesem Ergebnis kommt die eHealth-Studie 2015 aus der Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit. 46,2 Prozent der Ärzte erwarten demnach in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren Verbesserungen. 45,6 Prozent gehen davon aus, dass das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert wird.

Weitere Vorteile von eHealth sehen die Ärzte in der Einführung von Systemen zur Arzneimittelsicherheit, die die Patientensicherheit verbessern sollen (45,2 Prozent). 43,8 Prozent gehen davon aus, dass therapieunterstützende Apps zum Behandlungsstandard gehören werden.

Dagegen versprechen sich die Teilnehmer der Studie keine Verbesserungen für den Arbeitsalltag und die Zufriedenheit von Ärzten und Praxispersonal, ebenso wenig wie positive Effekte auf die Therapietreue.

Die aktuelle Studie sowie alle bisherigen Ausgaben der gesamten Reihe seit 2005 finden Sie hier.

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, http://www.stiftung-gesundheit.de

Politik verabschiedet sich vom Grundsatz “ambulant vor stationär”

Als „Armutszeugnis der Gesundheitspolitik“ hat KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das geplante Krankenhausstärkungsgesetz bezeichnet. Damit verabschiede sich die Politik vom Grundsatz „ambulant vor stationär“. Der Bundestag beriet heute in einer letzten Lesung über das Gesetz.

Die prekäre Finanzsituation vieler Krankenhäuser solle „durch einen Griff in die Taschen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gelindert werden“, kritisierte der KBV-Chef. Anstatt Strukturen der Krankenhäuser zu verbessern, beschließe die große Koalition „eine großangelegte Verschiebung von Finanzmitteln aus dem ambulanten in den stationären Bereich“, betonte Gassen mit Blick auf die Einrichtung von sogenannten Portalpraxen zur Notfallversorgung an Krankenhäusern, die von den niedergelassenen Ärzten finanziert werden sollen.

Resolution der VV: Scharfe Kritik an Regierungsplänen

Die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung hatten bereits in der vergangenen Woche in einer Resolution die Regierungspläne zur ambulanten Notfallversorgung scharf kritisiert. In dem einstimmig verabschiedeten Papier wird der Koalition vorgeworfen, die Krankenhäuser auf Kosten der ambulanten Notfallversorgung zu stärken.

„Die Bundesregierung scheine ein gigantisches Projekt der Fehl- und Überversorgung staatlich organisiert anschieben zu wollen“, heißt es in der Resolution. Durch die geplanten Änderungen in der ambulanten Notfallversorgung „sollen in Zukunft alleine die niedergelassenen Haus- und Fachärzte die politisch gewollten Preissteigerungen der Krankenhausambulanzen bezahlen“. Zudem gebe es nach wie vor „keine sinnvolle Patientensteuerung“.

Vorstände wenden sich an Gröhe

Zuvor hatten die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Portalpraxen als „massive Fehlanreize“ kritisiert. Ohne eine geeignete Patientensteuerung werde „das gesetzliche Vorhaben zu massiven Fehlverteilungen in der Patientenversorgung und Leistungsvergütung führen“.

Nach dem Willen der Politiker sollen die KVen die Portalpraxen als erste Anlaufstelle für Notfallpatienten in den Krankenhäusern einrichten und bezahlen. Ist das nicht möglich, sollen sie die Krankenhausambulanzen in den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst einbinden.

Weiterführende Informationen

Beschluss der KBV-VV zur ambulanten Notfallversorgung (Stand: 30.10.2015, PDF, 29 KB)
Brief an den Bundesgesundheitsminister Gröhe zu Portalpraxen (Stand: 26.10.2015)
KBV-Themenseite Vertreterversammlung

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Vergütung von Klinik- und Vertragsärzten endlich angleichen

Die Einkommen von Vertragsärzten und Klinikärzten driften weiter auseinander. Der Grund: steigende Betriebskosten und stagnierende Jahresüberschüsse bei den Niedergelassenen. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hervor.
Während die Jahresüberschüsse in den Jahren 2010 bis 2013 stagnierten, stiegen die Betriebskosten in den Praxen um 7,7 Prozent an. Die Daten wurden 2014 im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) erhoben und jetzt einer ersten Auswertung unterzogen.

„Die ambulante Behandlung von gesetzlich Versicherten wird nach wie vor schlechter vergütet als eine vergleichbar qualifizierte Tätigkeit im Krankenhaus“, kritisiert der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

Das zeige einmal mehr, dass die seit Jahren von der KBV geforderte Angleichung der Vergütung „längst überfällig“ sei, fügte Stillfried hinzu. „Während die Klinikärzte von Tariferhöhungen profitieren, verringere sich das Einkommen der Vertragsärzte durch stetig steigende Betriebskosten.“

Vertragsärzte verdienen weniger als Klinikärzte

Ein Vertragsarzt verdient mit der Behandlung gesetzlich Versicherter nach wie vor deutlich weniger als ein Mediziner mit vergleichbarer Qualifikation im Krankenhaus in der gleichen Arbeitszeit. Zur Bewertung der Angemessenheit der vertragsärztlichen Vergütungen hat der Bewertungsausschuss 2007 einen Referenzwert gebildet. Dieser orientierte sich am Oberarztgehalt. Zudem wurde berücksichtigt, dass die Arbeitszeit selbständig tätiger Ärzte mit rund 49 Wochenstunden deutlich über der eines angestellten Arztes liegt.

Um die Jahresüberschüsse der Praxen mit dem Referenzwert aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab vergleichen zu können, standardisiert das Zi die Erhebungsergebnisse. Hierbei wird davon ausgegangen, dass alle Leistungen der Praxis wie die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter vergütet werden. Zudem werden die Einnahmen auf die Normarbeitszeit berechnet.

Nach dieser Berechnung lag der sogenannte standardisierte Jahresüberschuss 2013 bei rund 117.100 Euro. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um rund 7.000 Euro. Ein vergleichbares Bruttogehalt eines Oberarztes in der Klinik beträgt jedoch derzeit mehr als 135.000 Euro.

Der nicht-standardisierte durchschnittliche Jahresüberschuss (Gesamteinnahmen minus Gesamtaufwendungen) eines Vertragsarztes betrug 2013 rund 145.400 Euro. Werden davon die Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommenssteuer abgezogen, verbleibt für einen Praxisinhaber ein durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von 71.758 Euro im Jahr.

Ausgaben für Leasing rückläufig – Wartungskosten gestiegen

Am stärksten sind im Erhebungszeitraum die Personalkosten mit 16,8 Prozent gestiegen. Grund sind die merklichen Entgelterhöhungen in den vergangenen Jahren. Rückläufige Investitionen zeigen sich den Zi-Wissenschaftlern zufolge in den um 12,8 Prozent gesunkenen Abschreibungen und den rückläufigen Aufwendungen für Leasing und Mieten für Geräte um sechs Prozent. Zugleich sind die Ausgaben für Wartung und Instandhaltung mit 11,5 Prozent deutlich gestiegen.

Unterschiedliche Entwicklung in den Fachgebieten

Die wirtschaftliche Entwicklung verlief von 2010 bis 2013 in den einzelnen Fachrichtungen unterschiedlich – sowohl bei Einnahmen und Aufwendungen als auch beim Jahresüberschuss. Besonders deutlich sind die Aufwendungen je Praxisinhaber bei den Anästhesisten mit durchschnittlich jährlich 4,3 Prozent und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie um 4,5 Prozent gestiegen.

Dagegen wurden die größten Einnahmenzuwächse im Fachgebiet Neurologie mit 5,8 Prozent erzielt. Für Orthopäden und Psychotherapeuten verringerten sich die Jahresüberschüsse um durchschnittlich 1,7 Prozent.

2015er Umfrage zu Praxiskosten verlängert

Mit dem Praxis-Panel hält das Zi jährlich die Kosten, Einnahmen und Überschüsse von Praxen fest. Die diesjährige Befragung von mehreren tausend Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten wurde bis zum 30. November verlängert. Die Umfrage, für die knapp 38.000 Praxen angeschrieben worden waren, startete Mitte Juli.

Je mehr Praxen sich beteiligen, desto aussagekräftiger ist die Datenlage, appelliert Zi-Geschäftsführer von Stillfried an die Ärzte und Psychotherapeuten. Das ZiPP stelle eine wichtige Informationsbasis für die Honorarverhandlungen von KBV und Krankenkassen sowie für die Weiterentwicklung des EBM dar. An der Erhebung in 2014 hatten sich rund 5.000 Praxen beteiligt.

Zi-Praxis-Panel

Mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) erfasst das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der steuerlichen Überschussrechnung der Praxen jährlich die wirtschaftliche Gesamtlage von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Auftraggeber sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Es untersucht damit die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. In die Analyse fließen Daten zur kassen- und privatärztlichen Tätigkeit ein. Seit 2006 stehen damit wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen bereit.

Weiterführende Informationen
xis-Panel: Erste Ergebnisse aus der Befragung 2014 (PDF, 680 KB) (Stand: 05.11.2015)
xis-Panel: Tabellenband (Excel-Datei, 1 MB)
Zi-Praxis-Panel

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Für ein Drittel der Versicherten steigen die Beiträge

Nach Recherchen der Zeitung “Handelsblatt” muss rund ein Drittel der Versicherten mit höheren Kassenbeiträgen ab 2016 rechnen. Im Schnitt geht das Bundesgesundheitsministerium von einem Mehrbedarf beim Zusatzbeitrag von 0,2 Punkten aus.

Trotz milliardenschwerer Reserven bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds wird es ab 2016 für Millionen Versicherte zu teils deutlichen Beitragsanhebungen kommen. Grund dafür ist die ungleiche Verteilung der rund 15 Milliarden Euro Rücklagen bei den Einzelkassen.

Mit Abschluss der Haushaltsberatungen der Kassen werden zum Jahreswechsel mindestens 24 Millionen der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten eine Ankündigung höherer Zusatzbeiträge erhalten, berichtet das Handelsblatt (Dienstag). Nach Recherchen der Zeitung fällt die Anhebung bei einigen Kassen “sehr deutlich” aus.

Bei den Ersatzkassen seien z. B. die DAK, Barmer GEK und KKH betroffen. Aus dem Lager der Ortskrankenkassen wurden die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Hessen genannt, aus dem Lager der Betriebskrankenkassen die Deutsche BKK, die Novitas BKK und die Viactiv (zuvor: BKK vor Ort).

Beitragsbelastung in der GKV bei 15,7 Prozent

Am vergangenen Freitag hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2016 auf 1,1 Prozent und damit um 0,2 Punkte höher als 2015 festgelegt (vgl. “Links zum Thema”).

Der Zusatzbeitrag wird alleine von den Mitglieder getragen und addiert sich zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent (ermäßigt: 14,0 Prozent). Insgesamt beträgt die Beitragslast für gesetzlich Versicherte damit im Jahr 2016 durchschnittlich 15,7 Prozent. Abhängig von den individuellen Rücklagen und Reserven legt dabei jede Kasse ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest.

Die Haushaltsberatungen hierzu laufen zum Teil jedoch bis weit in den Dezember hinein. Erst zum Jahreswechsel werden damit die neuen Zusatzbeitragssätze in Gänze und verbindlich vorliegen.

Erste Kassen versprechen Beitragsstabilität

Bereits im Vorfeld entsprechender Beratungen haben mindestens zwei Kassen stabile Zusatzbeitragssätze angekündigt. Für die AOK Nordost erklärte am Freitag deren Vorstandsvorsitzender Frank Michalak: “Wir werden unseren stabilen Finanzkurs beibehalten und den Beitragssatz für unsere Mitglieder auch im Jahr 2016 konstant bei 15,5 Prozent halten” (vgl. “Links zum Thema”).

Ähnlich äußerte sich die AOK Sachsen-Anhalt. Deren Mitglieder der Selbstverwaltung bestätigten im Rahmen einer Klausurtagung am 03.11.2015, dass der Zusatzbeitragssatz auch im Jahr 2016 weiterhin 0,3 Prozent betragen wird (vgl. “Links zum Thema”).

Aktualisierung vom 04.11.2015, 15:17 Uhr: Auch die BKK VBU hat für 2016 einen stabilen Beitragssatz garantiert (vgl. Mitteilung unter “Links zum Thema”).

Weiterführende Informationen

BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2016 fest
Hintergrund: Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Mitteilung: "Neue" BKK VBU garantiert stabilen Beitragssatz
Mitteilung der AOK Nordost zum Zusatzbeitrag 2016
AOK Sachsen-Anhalt: Beitragssatz bleibt 2016 bei 14,9 Prozent
Barmer GEK und Deutsche BKK wollen fusionieren
GKV-Schätzerkreis: Kassenbeiträge steigen 2016 um 0,2 Punkte

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de