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Bundeskongress Chirurgie 2016: BDC-Sitzungen

26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg

Die chirurgischen Berufsverbände laden im Februar 2016 zum nächsten Bundeskongress Chirurgie in das Convention Center nach Nürnberg. Über drei Tage wird die Frankenmetropole dann wieder zur Informations- und Austauschbörse für deutschsprachige Chirurgen aller Couleur. Kolleginnen und Kollegen aus Praxen, Kliniken, Operationszentren, Tageskliniken- und Versorgungszentren treffen sich zu fachlicher Fortbildung und berufspolitischem Gespräch. Damit hat sich der Bundeskongress zu einem alle Sektoren umfassenden und grenzübergreifenden chirurgischen Forum entwickelt, das in Deutschland einzigartig ist. Zu dem sehr interessanten und spannenden Programm werden auch in diesem Jahr ca. 1.500 Teilnehmer erwartet.

Hier finden Sie eine Übersicht der BDC-Sitzungen beim Bundeskongress Chirurgie 2016:

Reform der Gebührenordnungen EBM + GOÄ

Freitag, 26. Februar 2016, 15.30 – 18.10 Uhr, Raum Shanghai (Moderation: Dr. med. Rüggeberg, Dr. med. Kalbe)

Zeit Thema Referent
15.30 – 15.50 Uhr Planziel Oktober 2016 für die GOÄ-Reform. Was bringt das für uns Chirurgen? Theodor Windhorst
15.50 – 16.10 Uhr UV-GOÄ: ein Methusalem mit Reformbedarf Werner Boxberg
16.10 – 16.30 Uhr Reform des Facharzt-EBM: Hintergründe und strukturelle Konzepte N.N.
16.30 – 16.50 Uhr Neuberechnung von Overheadkosten und Produktivität: Können wir auf mehr Honorar aus der GKV hoffen? Wolfgang Popp
16.50 – 17.10 Uhr Ambulante und belegärztliche Operationen im EBM. Welche Änderungen stehen uns bevor? Jörg-A. Rüggeberg
17.10 – 17.30 Uhr Wünsche der niedergelassenen Chirurgen für die EBM Reform Peter Kalbe
17.30 – 17.50 Uhr Spezielle Änderungswünsche für arthroskopische Operationen und die Sachkostenabrechnung Ralf Müller-Rath
17.50 – 18.10 Uhr Hernien-Operationen und Viszeralchirurgie im EBM richtig
abgebildet?
Ralph Lorenz

Freitag, 26. Februar 2016

Zeit Thema Ort
09.00 – 11.30 Uhr Viszeralchirurgie – Neue Leitlinien in der Viszeralchirurgie Raum Riga
15.00 – 16.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Koloproktologie Raum Singapur
16.30 – 18.00 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Wundmanagement Raum Singapur

 

Samstag, 27. Februar 2016

Zeit Thema Ort
09.00 – 10.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Hernienchirurgie Raum Riga
 15.00 – 16.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Wiederaufbereitung Raum Riga

Expertenbeirat des Innovationsausschusses tritt erstmals zusammen

Gröhe: “Sektorübergreifende Versorgung nutzt Patientinnen und Patienten”

Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen.

Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.”

Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern.

Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden.

Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Herr Professor Dr. Holger Pfaff und als stellvertretende Vorsitzende Frau Professor Dr. Marie-Luise Dierks gewählt.

Als Mitglieder des Expertenbeirates wurden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Frau Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung
  • Herr Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg
  • Frau Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Herr Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse
  • Herr Prof. Dr. Sascha Köpke: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck
  • Herr Dr. Michael Masanneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken
  • Herr Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
  • Herr Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
  • Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München

Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das BMG erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in das die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Wissenschaftsverbände eingebunden waren. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kriterien der evidenzbasierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit
  • Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung

Der Expertenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses
  • Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderentscheidung

Die Empfehlungen des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2016 aktualisiert

Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2016 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin verschlüsseln Ärzte ihre Operationen und Prozeduren weiterhin mit der Version 2015.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information passt jährlich den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) an die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für die stationäre und ambulante Versorgung an. Der Anhang 2 des EBM ist das Verzeichnis über die Zuordnung der Operationen und Prozeduren aus dem OPS zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 (Ambulante Operationen) und 36 (Belegärztliche Operationen).

Die Umstellung auf die Version 2016 erfolgt erst mit dem zweiten Quartal, da zunächst die Softwarehäuser die aktuelle Fassung des EBM-Anhangs 2 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren müssen. Ansonsten wäre ab Januar keine elektronische Dokumentation möglich gewesen.

Mit der Anpassung des Anhangs 2 an den OPS im letzten Jahr wurden für die Hernien-Chirurgie unspezifische x-Codes eingeführt – auch diese gelten entsprechend bis zum 31. März 2016.

OPS

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich und beim ambulanten Operieren.

Weiterführende Informationen
Anhang 2 des EBM
KBV-Themenseite Kodieren
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information - OPS

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gassen: KV-System ist unverzichtbar

Das KV-System ist nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen unverzichtbar. Das prinzipielle Konstrukt der Körperschaft sei sinnvoll und zukunftsfähig, sagte Gassen in einem Interview mit KV-on zum Ausblick auf das Jahr 2016.

Angesichts der Herausforderungen, die der demografische Wandel und der Zustrom von Flüchtlingen mit sich bringen, würden KBV und KVen Antworten entwickeln, die die medizinische ambulante Versorgung auch in Zukunft auf dem gewohnt hohen Niveau sicherstellen, betonte Gassen.

Als weitere Schwerpunktthemen für das neue Jahr nannte der KBV-Chef die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes sowie die Einrichtung der vom Gesetzgeber geforderten Terminservicestellen. Zudem stehe die weitere Ausgestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf der Tagesordnung.

Weiterführende Informationen
Video: Ausblick auf 2016

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Indikationsgerechte Verordnung soll Vorrang bekommen

Nach fünf Jahren AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) haben die Beteiligten die Schwachstellen des Verfahrens aus ihrer Sicht analysiert und offerieren der Politik ihre Modifikationsvorschläge. Ein Reformvorschlag, der für sich in Anspruch nimmt, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Kosten zu reduzieren, kommt vom GKV-Spitzenverband.

Im Redaktionsgespräch stellt Dr. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband, das Konzept zur nutzenorientierten Erstattung (kurz: NOE) vor.

Demnach gibt es nur Gewinner: Der Arzt kann dank Wissenstransfer indikationsgerecht verordnen, hat ein geringes Regressrisiko, der pharmazeutische Hersteller erreicht ein höheres Preisniveau, weil nur die besten Teile aus dem Zulassungsspektrum in die Erstattung kämen. Für die Krankenkassen sinkt das Mengenrisiko in den Me-too-Bestandteilen der Verordnung bei stark steigendem Erkenntnisniveau bezüglich der genauen Verordnungsdaten – viel Stoff zum Monitoren.

Zur Person

Dr. Antje Haas leitet seit 2012 beim GKV-Spitzenverband die Abteilung Arznei- und Heilmittel. Die Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und internistische Onkologie und Hämostaseologie arbeitete zuvor langjährig klinisch und wissenschaftlich.

opg: Der GKV-Spitzenverband will das AMNOG in Richtung nutzenorientierte Erstattung weiterentwickeln. Welche Überlegungen liegen dem NOE-Konzept zugrunde?

Haas: Deutschland ist so ziemlich das einzige Land, das eine aufwändige Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe macht und daraus keine Konsequenzen zieht, die Erstattungsfähigkeit oder die Erstattungspflicht zu modifizieren. Andere Länder warten inzwischen auf die Veröffentlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses, um dann die Erstattungsfähigkeit in ihrem Land zu regeln. Für die Preisverhandlungen nehmen sich z. B. Schottland oder Frankreich aus dem Indikationsspektrum die besonders werthaltigen Indikationen heraus.

opg: Sie erstatten also nicht alles aus dem Zulassungsspektrum, sondern suchen sich das Beste heraus?

Haas: Ja, aber es gelten in diesen Nachbarstaaten teilweise zusätzlich neben dem Zusatznutzen auch andere Prinzipien wie beispielsweise ein besonders hoher medizinischer Bedarf, der sogenannte unmet medical need. Darüber hinaus differenzieren andere Länder sogar nach der Bewertungsphase noch weiter beim Grad der Erstattung – es werden beispielsweise 15, 75 oder 100 Prozent bezahlt. Die übrigen Kosten können dort privat versichert werden.

opg: Das wäre bei uns das Ende der Vollkaskoversicherung …

Haas: Der Punkt ist doch viel mehr versorgungspolitisch zu sehen: In gewisser Hinsicht beliefern wir andere Länder mit Informationen über Nutzenbewertungen und diese gestalten damit die Arzneimittelversorgung. Aus den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lässt sich auch viel mehr herauslesen: Das sind Informationen, die beim Arzt in der Versorgung ankommen müssen.

Genau dort gibt es aber eine Lücke im Wissenstransfer. Die Ärzteschaft setzt die sehr differenzierten Beschlüsse mit ihrem Informationsgehalt derzeit nicht hinreichend um. Ein großes Problem ist, dass die Praxisverwaltungssysteme heute oft nicht auf dem aktuellen Stand sind und nicht mit einfachen Signalen wie z. B. einem Ampelsystem die Information des G-BA komprimiert und serviceorientiert übermitteln.

Alle 14 Tage gibt es neue G-BA-Beschlüsse zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die Ärztesoftware erhält dagegen nur alle drei Monate ein Update. Dass ein Arzt auf dieser Basis gar nicht bestmöglich verordnen kann, ist klar. Im E-Health-Gesetz wurde jetzt eine Aktualisierungspflicht aufgenommen.

opg: NOE bedeutet auch – je nach Lesart – mehr Transparenz bzw. Kontrolle für die Kasse.

Haas: Die Krankenkassen haben heute wenig Kenntnis darüber, wie sich die Verordnungen im Hinblick auf den Patientenschutz zusammensetzen. Zugelassen sind Arzneimittel immer für alle Patienten mit einem entsprechenden Krankheitsbild, der Zusatznutzen kann jedoch je nach Patientengruppe sehr verschieden sein. Man kann doch erwarten, dass diejenigen Patienten, für die das Medikament einen beträchtlichen Zusatznutzen hat, es auch erhalten. Auf dieser Ebene besteht ebenfalls ein Informationsdefizit.

opg: Warum muss die Kasse das wissen?

Haas: Bei fehlendem Zusatznutzen bestehen erhebliche Mengen- und Kostenrisiken für Kassen bei gleichzeitigem Qualitätsdefizit für Patienten. Andererseits gibt es heute ein Informationsdefizit beim verordnenden Arzt über besonders gute Therapeutika. Die Qualität der Therapie ihrer Patienten ist davon abhängig. Zugleich ist der Arzt aber auch gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung setzt aber erst ex post ein, dann ist die Verordnung bereits geschehen. Der Patient hat vielleicht nicht die bestmögliche Therapie erhalten und der Arzt im Nachhinein noch ein Rechtfertigungsproblem, weil die Therapie unwirtschaftlich war. Warum sollten wir einer ex-post-gelagerten konfliktbeladenen Versorgungssteuerung den Vorrang lassen?

opg: Sie hätten also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen?

Haas: Auch nach dem neuen jetzt geeinten Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren des Versorgungsstärkungsgesetzes ist es immer noch ein sehr zeitaufwändiges, sehr transaktionskostenträchtiges Prozedere – nicht nur für die Ärzte, natürlich auch für die Kassen. Denken Sie nur an die Prüfstellen, Beschwerdeausschüsse, diese ganzen Verfahren: erst Beratung vor Regress, noch einmal Beratung und schließlich Widerspruchsverfahren.

Diese Steuerung im Nachhinein könnte man in seiner Bedeutung reduzieren, indem man von vornherein mit einer aktuellen und serviceorientierten Software dafür sorgt, dass die indikationsgerechte Verordnung Vorrang bekommt und einfacher wird. Unser Konzept stellt damit im Grunde eine Primärprävention der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten von Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit dar.

opg: Indikationsgerecht ist ein gutes Stichwort. Im Moment sind die verhandelten Erstattungspreise Mischpreise über eine Indikation hinweg. Wo will NOE hin?

Haas: Die pharmazeutischen Hersteller beklagen seit längerem, dass sie im Kontext der europäischen Preise hierzulande unterdurchschnittlich abschneiden. Was in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wird: Mit dem deutschen Mischpreis ist die ganze Indikation erstattungsfähig, in anderen Ländern gehen hingegen nur die werthaltigen Teilindikationen in die Erstattung. Da vergleicht man also Früchte erster Wahl mit einer bunten Streuobstwiese. Nichtsdestotrotz verstehe ich, dass Hersteller dem Druck der Preisreferenzierung ausgesetzt sind.

opg: Deutschland wird preislich als Benchmark gesehen …

Haas: Und welchen Druck übt das auf die Hersteller aus? Für sie heißt das, dass dieser Benchmark hoch sein muss. Als Mischpreis kann das nicht erfolgreich funktionieren. Das AMNOG verfolgt die Philosophie, zusatznutzenorientierte Preise zu generieren und Mehrkosten ohne ein Mehr an Nutzen zu verhindern. Das stimmt aber nicht mehr.

opg: Konstruieren Sie dazu doch mal ein Beispiel.

Haas: Sie haben drei Arzneimittel, mit denen gemeinsam ein bestimmtes Krankheitsbild behandelt wird. Jetzt kommt ein neuer Wirkstoff hinzu, der jedenfalls bei diesem Krankheitsbild keinen Zusatznutzen aufweist. Dessen innovative Kraft reicht also nicht aus, um einen von den drei alten oder sogar alle zu ersetzen, sondern er kommt als Arzneimittel Nummer vier ohne Zusatznutzen hinzu. Die Kosten für Arzneimittel eins bis drei laufen weiter.

Analog zur AMNOG-Philosophie dürften Mehrkosten ohne ein Mehr an Nutzen nicht erlaubt sein. Das neue Medikament müsste demnach einen Eurowert von Null haben – hat es aber nicht. An diese Situation hat der Gesetzgeber gar nicht gedacht.

opg: Bei welchen Krankheiten kommt das vor?

Haas: Vor allem bei chronischen, auch bei degenerativen Erkrankungen. Dort werden regelhaft Kombitherapien angewendet. Das heißt, ggf. werden zwei Arzneimittel kombiniert, deren gleichzeitige Anwendung in den jeweiligen Zulassungen nicht explizit vorgesehen ist und also auch nicht im Rahmen der Zulassung getestet wurde. Daraus entstehen möglicherweise neue Risiken. Auch in dieser Hinsicht existieren Probleme in der Arzneimitteltherapie, es gibt sozusagen an vielen Ecken und Enden Regelungsbedarf.

opg: Auf welcher Regulationsebene setzt NOE an?

Haas: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Auf der Ebene der europäischen Arzneimittelagentur funktioniert es nicht, weil die Nutzenbewertungsprozesse national strukturiert sind. Der G-BA ist als untergesetzlicher Normgeber die richtige Ebene für solche weitreichenden Festlegungen.

Vorstellbar ist, dass alle neuen Wirkstoffe diesen Weg gehen – dass der G-BA differenziert, was in der Erstattungsfähigkeit bleibt, welche Zulassungsbereiche für die Erstattung bestätigt und welche herausgenommen werden. Alternativ wäre es auch möglich, dass das Verfahren nur antragsgebunden stattfindet. Antragsberechtigt wären bspw. die Träger des G-BA, ggf. auch die Patientenvertretung sowie der Hersteller.

Für die Umsetzung brauchen wir in jedem Fall entsprechende gesetzliche Vorgaben u. a. für ein fristgebundenes Ausschlussverfahren, für die Implementierung in der Praxissoftware und für die Erweiterung der Routine-Abrechnungsdaten um die Zusatznutzeninformation.

opg: Wer entscheidet am Ende, was Patienten bekommen und was nicht?

Haas: Der Arzt – und zwar besser als heute.

opg: … gemäß der Regulierungsvorgaben. Ist diese differenzierte Erstattung nach Nutzen eine Erstattungspflicht oder eine Erstattungsfähigkeit?

Haas: Wenn es sich um eine Erstattungspflicht handelt, wäre eine Erstattungsöffnung in den Kassenwettbewerb denkbar, so dass Krankenkassen diese Erweiterung in ihre Satzungsleistungen oder in 130c-Verträge aufnehmen könnten.

opg: Wenn Arzneimittel nur noch für exakt diejenigen Patienten erstattet werden, für die das Medikament erwiesenermaßen einen Zusatznutzen hat, handelt es sich um eine Positivliste, oder?

Haas: Eine Positivliste würde nicht so oft verändert werden wie die Zusatznutzenbeschlüsse und die daraufhin adjustierten Preise. Unsere Hoffnung ist schon heute, dass die Hersteller nach einer ersten Bewertung mit neuen, hoffentlich besseren Daten zur Folgebewertung in den G-BA kommen. Genauso würde sich auch die Erstattungsfähigkeit an diese neuen Beschlüsse anpassen.

opg: Würden diese streng eingegrenzten Erstattungsregeln auch für PKV-Patienten gelten?

Haas: Diese Frage müssen Sie an den Gesetzgeber richten.

opg: Wie können Kriterien für den Ausschluss von Teilindikationen und die Aufrechterhaltung der Erstattungsfähigkeit ohne Zusatznutzen aussehen?

Haas: Ein Kriterium, das die Erstattung in jedem Fall befürwortet, ist der Zusatznutzen. Kriterien, die einen Ausschluss begründen, wären fehlender Zusatznutzen, ein geringerer Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie oder ein fehlendes Dossier. Ein Sonderfall besteht dann, wenn es zwar keinen Zusatznutzen gibt, das Arzneimittel jedoch aus Versorgungsgründen in der Erstattungsfähigkeit gehalten werden soll.

Wichtig ist, dass es keinen Kippschalter-Automatismus gibt, so dass die Erstattungsfähigkeit bei fehlendem Zusatznutzen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise bestehen
bleiben kann. Man denke hier an das Bewertungsergebnis von Dabrafenib.

opg: Welche Voraussetzungen können das sein?

Haas: Wenn es z. B. keine oder nur eine weitere Therapieoption gibt. Wenn das Arzneimittel zwar keinen Zusatznutzen erreicht hat, der Vergleichsgegenstand aber Best Supportive Care war. In diesem Fall würden wir dafür plädieren, einen solchen therapeutischen Solisten im Spektrum der Behandlung zu lassen. Das ist wie ein Alleinstellungsmerkmal, was übrigens auch das Nebenwirkungsprofil betreffen kann.

opg: Chronische Erkrankungen gelten in der Nutzenbewertung als benachteiligt. Mit NOE ändert sich daran nichts, vielmehr würde dieses Problem zementiert, oder?

Haas: Akute Krankheiten haben es leichter, in einem kurzen Zeithorizont patientenrelevante Endpunkte zu produzieren. Das stellt keine Benachteiligung durch das AMNOG dar, sondern manche Krankheiten benötigen einfach mehr Zeit, um patientenrelevante Endpunkte zu zeigen.

opg: Die Zeit haben sie ja nicht.

Haas: Patientenrelevante Endpunkte brauchen sie aus unserer Sicht bereits zur Zulassung. Wenn stattdessen ein Laborwert genommen wird, dann muss die Beziehung zwischen ihm und einem patientenrelevanten Endpunkt validiert werden. Auf diese Weise sind die verschiedenen Zeithorizonte auszugleichen.

opg: Wobei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen diese Validierung erst einmal akzeptieren muss.

Haas: Es ist richtig, dass das IQWiG daran hohe methodische Anforderungen hat. Aber das macht es nicht unmöglich. Solche validierten Instrumente wurden bereits geschaffen.

opg: In welchem Zeithorizont sehen Sie NOE umsetzbar?

Haas: In zwei Jahren.

opg: Welche Signale haben Sie bisher erhalten?

Haas: Wir sprechen im Moment viel über das Konzept. Es ist daher noch nicht die Zeit Bilanz zu ziehen, wie die Gespräche gelaufen sind.

opg: Frau Dr. Haas, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das NOE-Verfahren in Kürze

Der NOE-Ansatz (die Abkürzung steht für nutzenorientierte Erstattung) läuft auf eine differenzierte Erstattung hinaus, das bedeutet: Die Kassen bezahlen das neue Medikament nicht mehr automatisch für alle Patientengruppen, sondern nur noch für jene, denen ein Zusatznutzen attestiert wurde. Auf eine einfache Formel gebracht: Zusatznutzen gleich Erstattung, kein Zusatznutzen gleich Ausschluss. Allerdings sollen auch Ausnahmen möglich sein. Diese werden nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes zuvor in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegt. Ein Beispiel für eine Erstattung trotz fehlenden Zusatznutzens wäre ein therapeutisches Alleinstellungsmerkmal, ggf. auch bezüglich des Nebenwirkungsprofils.

Bei dem Prozedere sind zwei Varianten denkbar: NOE könnte verpflichtend für alle neuen Wirkstoffe vorgesehen werden oder es wird ein Antragsverfahren eingeführt. Bei letzterem könnten sowohl der pharmazeutische Unternehmer als auch die Bänke des G-BA antragsberechtigt sein. Für den Transfer in die Versorgung ist eine aktuelle Integration der G-BA-Beschlüsse in die Praxissoftware Voraussetzung. Das Ziel: Der Arzt klickt den Wirkstoff an und alle Patientengruppen spiegeln farblich differenziert den Zusatznutzenbeschluss wider (z.B. rot = keine Erstattung, grün = erstattungsfähig etc.). Bis dahin dürfte es noch ein weiter Weg sein.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

Patientenberatung wird stark ausgebaut

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird stark ausgebaut und soll künftig auch ganz neue Angebote beinhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7136) auf eine Kleine Anfrage (18/6930) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sieht das Konzept vor, die Zahl der bearbeiteten telefonischen Anfragen auf 200.000 pro Jahr (von rund 80.000) und die Zahl der Vor-Ort-Beratungen von rund 10.000 auf 22.500 zu steigern.

Der Internetauftritt soll benutzerfreundlicher gestaltet, mit mehr Barrierefreiheit versehen sowie um neue Kommunikationsformen ergänzt werden. So ist die Einbindung von Chats und Webinaren geplant, ein Rückrufservice und eine individuelle Onlineberatung für registrierte Nutzer. Das gesamte Onlineangebot soll auch in türkischer und russischer Sprache verfügbar sein.

Die derzeit 21 regionalen Stationen werden den Angaben zufolge auf 30 erweitert. Neu hinzu kommen Stationen der UPD in Bremen, Schwerin, Neubrandenburg, Duisburg, Dresden, Frankfurt am Main, Würzburg, Freiburg im Breisgau und Konstanz.

Die künftige UPD wird darüber hinaus mit drei Mobilen unterwegs sein, um auch in Regionen ohne feste Station eine Gesundheitsberatung anbieten zu können. Mit den UPD-Mobilen sollen rund 100 Städte, etwa in strukturschwachen Gebieten, erreicht werden.

Der neue UPD-Anbieter, die Sanvartis GmbH, plant den Informationen zufolge mit rund 120 Mitarbeitern in der telefonischen, schriftlichen und Onlineberatung sowie mit weiteren Mitarbeitern in der Vor-Ort-Beratung. Die Berater sollen aus verschiedenen Fachrichtungen kommen, darunter Ärzte, Pflegefachkräfte, Psychologen und Juristen.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung gegen die bisherige UPD-Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für das Angebot von Sanvartis entschieden. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung. Das Duisburger Unternehmen betreibt unter anderem ein Callcenter für Krankenkassen und Pharmafirmen. Kritiker bezweifeln deshalb die Unabhängigkeit und Neutralität der Firma in der Patientenberatung.

Seit 2006 hatte die gemeinnützige Gesellschaft UPD an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass die UPD an ihre Kapazitätsgrenzen stieß und die Regierung eine Ausweitung der Leistung beschloss. Die Förderphase wurde gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Die neue Förderphase begann Anfang 2016.

Die Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Beispiel Pflege: Zum 1. Januar 2016 greifen erste Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Für Pflegebedürftige, die ihre Pflege zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege).

Beispiel Prävention: Das Präventionsgesetz bringt ebenfalls zahlreiche Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Settings wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt.

Außerdem sind Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt.

Beispiel Terminservicestellen: Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen: Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann.

Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Servicestellen bis zum 23. Januar 2016 einrichten, schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Zudem erhalten die Versicherten durch das GKV-VSG in bestimmten Fällen ab 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, http://www.vdek.com

EBM-Version für das erste Quartal 2016 ist online

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2016 steht zum Abruf bereit: Ärzte und Psychotherapeuten finden die angepasste Fassung ab sofort auf der Website der KBV.

Immer topaktuell unter www.kbv.de

Mit einem Klick können Nutzer bereits jetzt die Onlineversion des EBM für das erste Quartal 2016 abrufen. Der EBM wird jedes Quartal aktualisiert und kann auf der Website der KBV außerdem als PDF-Dokument heruntergeladen werden – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen. Diese PDF-Dokumente werden Anfang nächster Woche aktualisiert und bereitgestellt. Zudem gibt es Hinweise zu den Änderungen, die vorgenommen wurden.

Anpassungen zum ersten Quartal

Neu im EBM sind ab dem 1. Januar 2016 unter anderem Leistungen für die Tumordiagnostik mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET). Die neuen Gebührenordnungspositionen 34700 bis 34703 können abgerechnet werden für die PET des gesamten Körperstammes und für Teile des Körperstammes – mit oder ohne Computertomographie.

Anhang 2 zum EBM

Die Anpassung des Anhangs 2 zum EBM an die endgültige Version 2016 des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information erfolgt zum 1. April 2016. Bis dahin gilt der aktuelle Anhang 2 weiter.

Weiterführende Informationen

Übersichtsseite zum EBM mit allen Versionen
Onlineversion des EBM
Arztgruppen-EBM
Anhang 2 zum EBM

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Leichter Anstieg bei Honorarumsätzen

Die Honorarzuwächse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind leicht gestiegen. Das geht aus dem heute erschienenen Honorarbericht der KBV hervor, der das erste Quartal 2014 beleuchtet. In einem Sonderthema wird auf die Einführung neuer Leistungen eingegangen.

Der Honorarumsatz je Arzt erhöhte sich im ersten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2.018 Euro auf 54.081 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 2,33 Euro auf 62,07 Euro. Dies entspricht jeweils einem Zuwachs von 3,9 Prozent.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bezeichnete die Honorarzuwächse als ein gutes Ergebnis, was aber nicht ausreiche, um die hochwertige medizinischen Versorgung im Land zukünftig aufrechtzuerhalten. Durch die steigenden Betriebskosten sei das Einkommen vieler Ärzte trotz Umsatzsteigerung gesunken. Er wies ferner darauf hin, dass die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach wie vor für etwa jede zehnte Leistung keine Vergütung erhalten.

Höherer Honorarumsatz für alle Arztgruppen

Dem Honorarbericht zufolge konnten im ersten Quartal 2014 alle Arztgruppen und Psychotherapeuten höhere Umsätze erzielen. So verbuchten die Hausärzte im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Plus von 2,2 Prozent je Arzt. Die Vergütung je Behandlungsfall erhöhte sich um 7,2 Prozent.

Im fachärztlichen Versorgungsbereich stiegen die Honorarumsätze im Durchschnitt je Arzt um 5,0 Prozent, je Behandlungsfall um 1,7 Prozent. Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten ein Plus von 6,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Prozent.

Gesamtvergütung aller KVen gestiegen

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen konnten im Berichtszeitraum eine höhere Gesamtvergütung verbuchen. Sie wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,7 Prozent – das sind insgesamt 387,7 Millionen Euro. Ein Grund ist, dass die extrabudgetäre Gesamtvergütung eine sehr hohe Steigerungsrate von 11,3 Prozent aufweist. Damit hat der Anteil der extrabudgetären Gelder an der Gesamtvergütung zugenommen. Er stieg im Bundesdurchschnitt von 30,8 auf 32,7 Prozent.

Sonderthema: Einführung neuer Leistungen

In seinem Sonderthema widmet sich der Honorarbericht neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die in den Jahren 2009 bis 2013 in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt wurden. Betrachtet werden die Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliches Geld außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereitgestellt haben.

Im Berichtszeitraum waren dies Leistungen in 13 neuen Leistungssegmenten, darunter die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und das Neugeborenen-Hörscreening. Die Analyse zeigt, dass diese Leistungen in unterschiedlichem Umfang durchgeführt werden: Während die präventiven Maßnahmen zum Schwangerschaftsdiabetes einer Vielzahl von Patienten zugutekommen – fast 250.000 allein im zweiten Halbjahr 2013 –, ist die LDL-Apherese mit knapp 500 Patienten im Jahr 2013 erwartungsgemäß nur für eine kleinere Gruppe von Nutzen.

Ende 2013 machten die neuen Leistungen insgesamt einen Anteil von 0,16 Prozent am Leistungsbedarf der Versicherten aus. „Trotz des relativ geringen Anteils tragen neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erheblich zur Verbesserung der Patientenversorgung bei“, stellte Gassen heraus. Zudem würden neue Leistungen extrabudgetär und damit zu festen Preisen vergütet. Dies sei ein „Schritt in die richtige Richtung“.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Weiterführende Informationen

Honorarbericht für das erste Quartal 2014 (Stand: 16.12.2015, PDF, 1.0 MB)
Alle Honorarberichte der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Fusionen bis 2017

Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wird sich die Zahl der gesetzlichen Kassen bis Anfang 2016 um mehr als 80 reduziert haben. Von damals 202 Kassen werden ab Januar noch 118 Kassen im Wettbewerb stehen. Weitere Fusionen sind bereits für 2017 beschlossen.

Die Fusionswelle unter den gesetzlichen Krankenkassen nimmt wieder Fahrt auf. Alleine zum Jahreswechsel 2015/2016 haben sich insgesamt acht Kassen auf einen Zusammenschluss verständigt. Weitere drei Kassen wollen nach heutiger Beschlusslage ab Januar 2017 fusionieren. Betroffen von den Zusammenschlüssen sind bundesweit gut 10 Millionen Versicherte.

Streben nach Synergien und Einsparungen

Mit der Wiedereinführung kassenindividueller Beitragssätze Anfang 2015 wird der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zunehmend beitragsbetont geführt. Um hierfür besser gerüstet zu sein, zielen die geplanten Fusionen vor allem auf die Erschließung von Synergien sowie auf Kompetenzstärkungs- und Einsparpotenziale. Auch der Abschluss attraktiver und damit wettbewerbsrelevanter Versorgungsverträge steht in Abhängigkeit zur Nachfragemacht einer Kasse und damit zur Gesamtzahl ihrer Versicherten.

Aktuell beschlossene Zusammenschlüsse

  • Zum 01.01.2016 vereinigt sich die HEAG BKK (ca. 6.500 Versicherte) mit der BKK Linde (ca. 81.000 Versicherte). Name der neuen Kasse: BKK Linde
  • Ebenalls zum 01.01.2016 werden die BKK VBU (ca. 403.000 Versicherte), die BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI (BKK DKM, ca. 33.000 Versicherte), die BKK Schleswig-Holstein (ca. 6.500 Versicherte) und die BKK Basell (ca. 8.000 Versicherte) fusionieren. Name der neuen Kasse: BKK VBU
  • Auch zum 01.01.2016 schließen sich die BKK ProVita (vormals BKK A.T.U, ca. 103.000 Versicherte) und die BKK family (vormals IHV BKK, ca. 15.000 Versicherte) zusammen. Name der neuen Kasse: BKK ProVita
  • Zum 01.01.2017 werden sich dann die Branchengrößen Barmer GEK (ca. 8.548.665 Versicherte) und Deutsche BKK (1.126.896 Versicherte) zusammenschließen. Name der neuen Kasse: Barmer
  • Ebenfalls zum 01.01.2017 planen die BKK VBU (aktuell ca. 403.000 Versicherte) und die Vereinigte BKK (ca. 38.000 Versicherte) eine Fusion. Name der neuen Kasse: BKK VBU
  • Bereits im Vorfeld der aktuellen Fusionen haben sich zum 01.07.2015 die pronova BKK (ca. 623.000 Versicherte) und die Vaillant BKK (ca. 54.000 Versicherte) zusammengeschlossen. Name der neuen Kasse: pronova BKK

Weiterführende Informationen

Fusionswelle 2014/2015: Zehn Kassen planen Zusammenschluss
Beiträge der Krankenkassen steigen 2016 um 0,2 Prozentpunkte
BKK VBU: Fusion mit BKK DKM, BKK S-H und BKK Basell
BKK ProVita und BKK family beschließen Fusion
Barmer GEK und Deutsche BKK beschließen Fusion
Vereinigte BKK und BKK VBU beschließen Kooperation
pronova BKK und Vaillant BKK - Fusion zum 1. Juli 2015
HEAG BKK fusioniert mit der BKK Linde (extern)

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de