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EBM-Version für das erste Quartal 2016 ist online

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2016 steht zum Abruf bereit: Ärzte und Psychotherapeuten finden die angepasste Fassung ab sofort auf der Website der KBV.

Immer topaktuell unter www.kbv.de

Mit einem Klick können Nutzer bereits jetzt die Onlineversion des EBM für das erste Quartal 2016 abrufen. Der EBM wird jedes Quartal aktualisiert und kann auf der Website der KBV außerdem als PDF-Dokument heruntergeladen werden – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen. Diese PDF-Dokumente werden Anfang nächster Woche aktualisiert und bereitgestellt. Zudem gibt es Hinweise zu den Änderungen, die vorgenommen wurden.

Anpassungen zum ersten Quartal

Neu im EBM sind ab dem 1. Januar 2016 unter anderem Leistungen für die Tumordiagnostik mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET). Die neuen Gebührenordnungspositionen 34700 bis 34703 können abgerechnet werden für die PET des gesamten Körperstammes und für Teile des Körperstammes – mit oder ohne Computertomographie.

Anhang 2 zum EBM

Die Anpassung des Anhangs 2 zum EBM an die endgültige Version 2016 des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information erfolgt zum 1. April 2016. Bis dahin gilt der aktuelle Anhang 2 weiter.

Weiterführende Informationen

Übersichtsseite zum EBM mit allen Versionen
Onlineversion des EBM
Arztgruppen-EBM
Anhang 2 zum EBM

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Leichter Anstieg bei Honorarumsätzen

Die Honorarzuwächse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind leicht gestiegen. Das geht aus dem heute erschienenen Honorarbericht der KBV hervor, der das erste Quartal 2014 beleuchtet. In einem Sonderthema wird auf die Einführung neuer Leistungen eingegangen.

Der Honorarumsatz je Arzt erhöhte sich im ersten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2.018 Euro auf 54.081 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 2,33 Euro auf 62,07 Euro. Dies entspricht jeweils einem Zuwachs von 3,9 Prozent.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bezeichnete die Honorarzuwächse als ein gutes Ergebnis, was aber nicht ausreiche, um die hochwertige medizinischen Versorgung im Land zukünftig aufrechtzuerhalten. Durch die steigenden Betriebskosten sei das Einkommen vieler Ärzte trotz Umsatzsteigerung gesunken. Er wies ferner darauf hin, dass die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach wie vor für etwa jede zehnte Leistung keine Vergütung erhalten.

Höherer Honorarumsatz für alle Arztgruppen

Dem Honorarbericht zufolge konnten im ersten Quartal 2014 alle Arztgruppen und Psychotherapeuten höhere Umsätze erzielen. So verbuchten die Hausärzte im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Plus von 2,2 Prozent je Arzt. Die Vergütung je Behandlungsfall erhöhte sich um 7,2 Prozent.

Im fachärztlichen Versorgungsbereich stiegen die Honorarumsätze im Durchschnitt je Arzt um 5,0 Prozent, je Behandlungsfall um 1,7 Prozent. Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten ein Plus von 6,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Prozent.

Gesamtvergütung aller KVen gestiegen

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen konnten im Berichtszeitraum eine höhere Gesamtvergütung verbuchen. Sie wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,7 Prozent – das sind insgesamt 387,7 Millionen Euro. Ein Grund ist, dass die extrabudgetäre Gesamtvergütung eine sehr hohe Steigerungsrate von 11,3 Prozent aufweist. Damit hat der Anteil der extrabudgetären Gelder an der Gesamtvergütung zugenommen. Er stieg im Bundesdurchschnitt von 30,8 auf 32,7 Prozent.

Sonderthema: Einführung neuer Leistungen

In seinem Sonderthema widmet sich der Honorarbericht neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die in den Jahren 2009 bis 2013 in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt wurden. Betrachtet werden die Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliches Geld außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereitgestellt haben.

Im Berichtszeitraum waren dies Leistungen in 13 neuen Leistungssegmenten, darunter die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und das Neugeborenen-Hörscreening. Die Analyse zeigt, dass diese Leistungen in unterschiedlichem Umfang durchgeführt werden: Während die präventiven Maßnahmen zum Schwangerschaftsdiabetes einer Vielzahl von Patienten zugutekommen – fast 250.000 allein im zweiten Halbjahr 2013 –, ist die LDL-Apherese mit knapp 500 Patienten im Jahr 2013 erwartungsgemäß nur für eine kleinere Gruppe von Nutzen.

Ende 2013 machten die neuen Leistungen insgesamt einen Anteil von 0,16 Prozent am Leistungsbedarf der Versicherten aus. „Trotz des relativ geringen Anteils tragen neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erheblich zur Verbesserung der Patientenversorgung bei“, stellte Gassen heraus. Zudem würden neue Leistungen extrabudgetär und damit zu festen Preisen vergütet. Dies sei ein „Schritt in die richtige Richtung“.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Weiterführende Informationen

Honorarbericht für das erste Quartal 2014 (Stand: 16.12.2015, PDF, 1.0 MB)
Alle Honorarberichte der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Fusionen bis 2017

Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wird sich die Zahl der gesetzlichen Kassen bis Anfang 2016 um mehr als 80 reduziert haben. Von damals 202 Kassen werden ab Januar noch 118 Kassen im Wettbewerb stehen. Weitere Fusionen sind bereits für 2017 beschlossen.

Die Fusionswelle unter den gesetzlichen Krankenkassen nimmt wieder Fahrt auf. Alleine zum Jahreswechsel 2015/2016 haben sich insgesamt acht Kassen auf einen Zusammenschluss verständigt. Weitere drei Kassen wollen nach heutiger Beschlusslage ab Januar 2017 fusionieren. Betroffen von den Zusammenschlüssen sind bundesweit gut 10 Millionen Versicherte.

Streben nach Synergien und Einsparungen

Mit der Wiedereinführung kassenindividueller Beitragssätze Anfang 2015 wird der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zunehmend beitragsbetont geführt. Um hierfür besser gerüstet zu sein, zielen die geplanten Fusionen vor allem auf die Erschließung von Synergien sowie auf Kompetenzstärkungs- und Einsparpotenziale. Auch der Abschluss attraktiver und damit wettbewerbsrelevanter Versorgungsverträge steht in Abhängigkeit zur Nachfragemacht einer Kasse und damit zur Gesamtzahl ihrer Versicherten.

Aktuell beschlossene Zusammenschlüsse

  • Zum 01.01.2016 vereinigt sich die HEAG BKK (ca. 6.500 Versicherte) mit der BKK Linde (ca. 81.000 Versicherte). Name der neuen Kasse: BKK Linde
  • Ebenalls zum 01.01.2016 werden die BKK VBU (ca. 403.000 Versicherte), die BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI (BKK DKM, ca. 33.000 Versicherte), die BKK Schleswig-Holstein (ca. 6.500 Versicherte) und die BKK Basell (ca. 8.000 Versicherte) fusionieren. Name der neuen Kasse: BKK VBU
  • Auch zum 01.01.2016 schließen sich die BKK ProVita (vormals BKK A.T.U, ca. 103.000 Versicherte) und die BKK family (vormals IHV BKK, ca. 15.000 Versicherte) zusammen. Name der neuen Kasse: BKK ProVita
  • Zum 01.01.2017 werden sich dann die Branchengrößen Barmer GEK (ca. 8.548.665 Versicherte) und Deutsche BKK (1.126.896 Versicherte) zusammenschließen. Name der neuen Kasse: Barmer
  • Ebenfalls zum 01.01.2017 planen die BKK VBU (aktuell ca. 403.000 Versicherte) und die Vereinigte BKK (ca. 38.000 Versicherte) eine Fusion. Name der neuen Kasse: BKK VBU
  • Bereits im Vorfeld der aktuellen Fusionen haben sich zum 01.07.2015 die pronova BKK (ca. 623.000 Versicherte) und die Vaillant BKK (ca. 54.000 Versicherte) zusammengeschlossen. Name der neuen Kasse: pronova BKK

Weiterführende Informationen

Fusionswelle 2014/2015: Zehn Kassen planen Zusammenschluss
Beiträge der Krankenkassen steigen 2016 um 0,2 Prozentpunkte
BKK VBU: Fusion mit BKK DKM, BKK S-H und BKK Basell
BKK ProVita und BKK family beschließen Fusion
Barmer GEK und Deutsche BKK beschließen Fusion
Vereinigte BKK und BKK VBU beschließen Kooperation
pronova BKK und Vaillant BKK - Fusion zum 1. Juli 2015
HEAG BKK fusioniert mit der BKK Linde (extern)

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Medikamente

Kooperation von Ärzten und Apothekern

Der im sogenannten E-Health-Gesetz vorgesehene Medikationsplan könnte in absehbarer Zeit deutlich erweitert werden. So werde derzeit mit dem Modellprojekt ARMIN eine geregelte Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern im Medikationsmanagement erprobt, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/6990) auf eine Kleine Anfrage (18/6788) der Fraktion Die Linke mit.

Mögliche neue Erkenntnisse, die sich aus dem Modellprojekt ARMIN ergeben, könnten “bei der weiteren Fortschreibung des Medikationsplans” berücksichtigt werden. Der gezielte Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apothekern könne wesentlich zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit beitragen.

Die Schwerpunkte beim Modellprojekt ARMIN lägen auf der stufenweisen Erprobung der ärztlichen Wirkstoffverordnung, einem Medikationskatalog mit Empfehlungen für Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sowie dem Medikationsmanagement für multimorbide Patienten mit chronischen Leiden.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Ärztemangel ist nicht Folge einer ungleichen Verteilung

Dass in einigen Regionen zunehmend niedergelassene Mediziner fehlen, ist durch eine andere Verteilung nicht zu lösen. Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt, dass die Ungleichheit in der Verteilung der Ärzte verhältnismäßig gering ist.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die Streuungsmaße für die kommunalen Investitionen je Einwohner, die Krankenhausbettendichte und die Anzahl der Vertragsärzte verglichen. Im Ergebnis leistet die ambulante Versorgung den weitaus höchsten Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

So gibt es in der Region mit der höchsten Arztzahl pro Kopf zwar fünfmal mehr niedergelassene Ärzte als in der Region mit der niedrigsten Arztzahl pro Kopf. Bei den kommunalen Investitionen zum Beispiel beträgt diese Spanne hingegen das 21-fache.

Vorwürfe der Politik widerlegt

Das Zi widerlegt damit Vorwürfe, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden ihre Aufgabe bei der Sicherstellung der Versorgung nicht gerecht. „Es gibt regionale Unterschiede. Sie sind aber deutlich weniger ausgeprägt als in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge“, betonte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. Nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) sei etwa die mittlere Distanz zum nächsten Hausarzt sogar deutlich geringer als zum nächsten Supermarkt.

Die Politik könne von den Ärzten nicht dauerhaft erwarten, Mängel in der allgemeinen öffentlichen Infrastruktur auszugleichen, sagte von Stillfried. Notwendig seien gemeinsame Anstrengungen, um den Ärztemangel zu bekämpfen. Mit Verweis auf eine vermeintliche Ungleichverteilung der Ärzte hatten Politik und Krankenkassen den KVen in der Vergangenheit wiederholt vorgeworfen, sie würden ihre gesetzliche Pflicht vernachlässigen, jedem Bürger unabhängig von seinem Wohnort umfassende medizinische Hilfe anzubieten.

„Ein deutlicher Ärztemangel wird vor allem in den Regionen mit hoher Abwanderung und ausgeprägter demografischer Alterung wahrgenommen”, sagte von Stillfried. “Diese Standorte sind aber auch die Schlusslichter bei den Investitionen je Einwohner. Sie weisen in allen Bereichen der Daseinsvorsorge größere Defizite auf.“

Umverteilung ist nicht die Lösung

Forderungen nach einer weitergehenden Umverteilung von Arztsitzen erteilte der Zi-Geschäftsführer eine Absage. „Statt bestehende Probleme wirksam anzugehen, würden wir dadurch an vielen Standorten zusätzliche Versorgungsprobleme schaffen“, warnte von Stillfried.

Er wies auf Studien hin, nach denen in Gegenden mit einem dichten ambulanten Versorgungsnetz die Zahl der vermeidbaren Krankenhausfälle geringer sei als anderenorts. „Wir brauchen mehr gemeinsame Anstrengungen, um den Ärztemangel zu bekämpfen.“

Öffentliche Mittel für ambulante Versorgung

Die KBV hat indes eine stärkere Unterstützung des Bundes bei der Förderung der ambulanten Versorgung gefordert. Ähnlich wie die Krankenhäuser mit öffentlichen Geldern gefördert werden, sollten auch die Niederlassung von Ärzten unterstützt werden. Die KBV schlägt vor, die Strukturfonds der KVen entsprechend aufzustocken.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des Zi: Keine Fehlverteilung sondern Arztmangel (Stand: 04.12.2015)
PraxisNachrichten: KBV fordert Investitionen des Bundes in ambulante Versorgung (Stand: 03.12.2015)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gassen kündigt Zukunftskonzept für Gesundheitsversorgung an

Mit einer Agenda 2020 will die KBV die medizinische Versorgung in Deutschland zukunftsfest gestalten. „Wir arbeiten an Lösungen, wie das Gesundheitssystem insgesamt leistungsfähiger und wirtschaftlicher gestaltet werden kann“, kündigte Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen an.

Die Agenda 2020 soll Gassen zufolge gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen im kommenden Jahr entwickelt werden. Dabei werde es unter anderem darum gehen, wie den Patienten eine immer hochwertigere Behandlung angeboten werden kann, ohne dass das System finanziell überfordert werde, sagte Gassen auf der Vertreterversammlung am vergangenen Freitag in Berlin.

Neben der „dringend nötigen“ Patientensteuerung hält der KBV-Chef eine engere Verknüpfung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung für erforderlich. Die KBV werde aufzeigen, wie Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Zu den aktuellen Regierungsplänen sagte er, es gehe nicht darum, den Kollegen im Krankenhaus Geld wegzunehmen. Aber der ambulante Bereich sei nicht dazu da, unwirtschaftliche Klinikstrukturen zu subventionieren. Gassen wies darauf hin, dass schon heute der weit überwiegende Teil der Behandlungen in den Praxen stattfindet.

Feldmann: Gesamte Versorgungslandschaft betrachten

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann sprach sich ebenfalls dafür aus, die gesamte Versorgungslandschaft zu betrachten. Mit einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung „ergibt sich letztlich eine echte Versorgungssitzplanung“, sagte Feldmann.

Darüber hinaus begrüßte sie die Anhebung der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin auf 7.500 und forderte zugleich, das Praktische Jahr der Medizinstudierenden in zwei ambulante und zwei stationäre Abschnitte zu unterteilen.

Weidhaas: KBV wird zu nachhaltiger Aufklärung beitragen

Nachhaltige Aufklärung versicherte VV-Vorsitzender Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den früheren KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. In der vergangenen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Anzeige gegen Köhler bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen „Untreue in besonders schwerem Fall“ erstattet. Die KBV werde die Staatsanwaltschaft bestmöglich unterstützen und zur Aufklärung beitragen, betonte Weidhaas. Das sei im Interesse aller.

Dritter Anlauf für Satzungsänderung

Bereits zum dritten Mal lehnten die 60 Delegierten mit großer Mehrheit eine Satzungsänderung ab, wonach künftig über Haus- und Facharztthemen paritätisch abgestimmt werden soll. Der Koordinierungsausschuss, der vor jeder Abstimmung darüber entscheiden soll, ob eine Angelegenheit hausärztlich oder fachärztlich ist, wurde von den Delegierten jedoch auf den Weg gebracht.

In der nächsten VV im März soll erneut über die Satzungsänderung abgestimmt werden – und zwar in der Variante, dass die Parität nicht vor jeder Sitzung, sondern zu Beginn der Legislaturperiode festgestellt werden soll.

Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass in der KBV-VV künftig über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte, über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte besteht.

Für die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen steht diese Regelung nicht an. Bei Nichtzustandekommen des Beschlusses hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit einer Ersatzvornahme gedroht.

Reden und Anträge im Internet

Alle Reden sowie die anschließende Diskussion wurden im Internet via Livestream übertragen und sind jetzt abrufbar. Zudem hat die KBV die Reden des VV-Vorsitzenden, der KBV-Vorstände sowie die von den Delegierten angenommenen Beschlussanträge im Internet veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
VV: Reden und angenommene Beschlussanträge (Stand: 04.12.2015)
Video der VV (Stand: 04.12.2015)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Nutzen und Schaden von Arzneimitteln langfristig prüfen

Das Wissen zu Nutzen- und Schadenspotential bei neuen Arzneimitteln ist kurz nach Markteintritt noch recht vorläufig. Gerade Neben- oder negative Wechselwirkungen mit anderen Präparaten werden vollumfänglich oft erst bekannt, wenn das Arzneimittel bei vielen Patienten im Versorgungsalltag eingesetzt wird.

Ärzte und Apotheker erhalten solche wichtigen Informationen zu bisher unbekannten Wirkungen in der Regel über die sogenannten Rote-Hand-Briefe der Pharmaindustrie. Insgesamt 27 Rote-Hand- oder Informationsbriefe gab es seit 2012 zu neuen Arzneimitteln, deren Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 35a Sozialgesetzbuch V bewertet hatte.

17 dieser 27 verschickten Hinweise warnten vor bisher unbekannten durchaus schwerwiegenden, da lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Davon betraf der überwiegende Teil, nämlich 15, Arzneimittel mit einem attestierten Zusatznutzen. Die meisten Wirkstoffe, zu denen Rote-Hand-Briefe verschickt wurden, stammen aus den Bereichen Hepatitis C, gefolgt von Multiple Sklerose und Krebs.

“Die Meldungen zu bisher unbekannten Nebenwirkungen bei neuen Arzneimitteln stimmen sehr nachdenklich. Neu ist nicht zwingend innovativ, sondern trotz Zulassungsstudien noch relativ unerprobt, eventuell durch Nebenwirkungen oder ungewollte Wechselwirkungen sogar gefährlich”, gibt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zu bedenken.

“Das grundsätzlich begrüßenswerte Bemühen, Patienten möglichst früh einen Zugang zu neuen Arzneimitteln zu eröffnen, birgt leider auch Risiken. Deshalb braucht es ein Gegengewicht.” Das könnten z. B. regelmäßige Nutzenbewertungen sein, die den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse abbilden.

V. Stackelberg fordert: “Statt den Nutzen eines neuen Arzneimittels nur einmal zu prüfen, sollten regelhaft erneute Bewertungen auf Basis realer Versorgungsdaten als verpflichtender Standard beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden. So können Erkenntnisse über schwere Nebenwirkungen, die erst nach langer Behandlung auftreten, in eine erneute Bewertung einfließen.”

Aktuelle Beispiele für Rote Handbriefe aus den letzten zwei Jahren

Die meisten Rote-Hand-Briefe betrafen in kurzer Zeitfolge von Dezember 2014 bis August 2015 die Wirkstoffe aus dem Hepatitis C Bereich. Sie warnten vor schwerwiegenden Wechselwirkungen zwischen fixen wie freien Hepatitis C-Kombinationstherapien und Amiodaron, einem der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen.

Seit Markteinführung im Jahr 2014 gab es acht Fälle von schwerem verlangsamten Herzschlag oder Herzblock bei Patienten, die Amiodaron entweder zusammen mit der fixen Wirkstoffkombination Ledipasvir / Sofosbuvir oder mit Sofosbuvir in Kombination mit Daclatasvir erhielten. Der Mechanismus, der diesen Befunden zu Grunde liegt, ist bisher nicht bekannt und wird derzeit erst näher untersucht.

Besonders bewegt hatten die Fachöffentlichkeit die Meldungen mit Warnhinweisen für Multiple-Sklerose-Behandlung. Im Dezember 2014 bzw. im Februar 2015 informierten Rote-Hand-Briefe darüber, dass es nach der Einnahme von zwei dimethylfumerathaltigen Arzneimitteln zu einer schweren viralen Erkrankung des zentralen Nervensystems (progressiven multifokalen Leukenzephalopathie = PML) kommen kann. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte informierte im April 2015 schließlich über elf PML-Fälle im Zusammenhang mit der Anwendung von diesen Arzneimitteln in Deutschland.

Eine PML kann sich anfangs als epileptischer Anfall, Sprachprobleme, Gleichgewichtsstörungen, Gesichtsfeldausfälle und ähnlichen Beschwerden bemerkbar machen. Dauerhaft kann PML Lähmung und Demenz auslösen sowie sogar tödlich sein, wie bei einem im Oktober 2014 gemeldeten Fall.

PML scheint eine erst nach langjähriger Therapie zu Tage tretende Nebenwirkung zu sein. Sie wird nun als “potentiell schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis” in einer Langzeitstudien bei Patienten in der Routineversorgung untersucht. Endergebnisse werden erst für Ende des Jahres 2020 erwartet.

“Diese Beispiele zeigen in bedrückender Weise, dass bei Arzneimitteln nach der Zulassung eine neue Stufe des Erkenntnisgewinns beginnt. Diese Dynamik müssen wir in den Nutzenbewertungen abbilden”, fordert v. Stackelberg.

Erneute Bewertung mit Versorgungsdaten nötig

Der pharmazeutische Unternehmer kann derzeit eine Neubewertung von Arzneimitteln initiieren, hat daran bei neuen negativen Erkenntnissen aber kaum ein Interesse. Der G-BA hat ebenfalls die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Neubewertung zu beantragen.

Dies würde aber eine regelmäßige und aufwändige Analyse von Studien und Publikationen bedeuten, was dem G-BA aufgrund der vielen Erstverfahren zur Bewertung von neuen Arzneimitteln kaum möglich ist. Ohne gesetzlichen Auftrag muss der G-BA die vorhandenen Ressourcen prioritär und ggf. ausschließlich für die obligatorischen Erstnutzenbewertungen einsetzen und nicht für optionale Zweitbewertungen.

Hintergrund: Rote-Hand-Briefe

Mit den Rote-Hand-Briefen informieren pharmazeutische Unternehmen heilberufliche Fachkreise wie z. B. Ärzte und Apotheker über wichtige, erst nach der Zulassung erkannte und daher neue Arzneimittelrisiken. Auch Rückrufe fehlerhafter Produktchargen oder sonstige relevante Therapiehinweise werden so verbreitet. Diese seit Ende der 60er Jahre gängigen Informationsschreiben sind einheitlich und werbefrei.

In Deutschland sind pharmazeutische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, Veränderungen bei den für eine Therapie relevanten Informationen den Fachkreisen zugänglich zu machen (Arzneimittelgesetz, § 11a, Absatz 2). Rote-Hand-Briefe werden durch die deutschen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI), als auch durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) verbreitet. Früher kamen die Briefe tatsächlich per Post, seit einigen Jahren auch elektronisch.

Rote-Hand-Briefe bei den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Internet:
www.bfarm.de
www.pei.de
www.akdae.de

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

KBV unterstützt digitale Vernetzung

Nach der Verabschiedung des eHealth-Gesetzes durch den Bundestag will die KBV die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. „Wir brauchen endlich mehr sinnvolle Anwendungen, die Ärzten und Patienten nützen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Das vor einer Woche beschlossene Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) zielt darauf ab, Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure in der Gesundheitsversorgung besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schneller digital überprüfbar zu machen. Es enthält ein Bündel von Vorgaben, Fristen, Anreizen und Sanktionen.

Medikationsplan und eArztbrief

Ab Oktober 2016 zum Beispiel haben Patienten, die mindestens drei Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, ab 2018 elektronisch. Die Übersendung elektronischer Arztbriefe, die jetzt schon via KV-Connect erfolgt, wird ab Januar 2017 für ein Jahr finanziell gefördert. Ab 2018 soll es technisch möglich sein, dass auf Wunsch des Patienten wichtige Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, zum Beispiel zu Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten.

Kritik am Versichertenstammdaten-Management

„Dass der Gesetzgeber die elektronische Vernetzung fördert und Fristen setzt, ist grundsätzlich gut und richtig. Nur völlig unverständlich ist, warum unbeliebte bürokratische Anwendungen, die noch nicht lauffähig sind, durchgedrückt, sinnvolle und gewünschte medizinische Anwendungen verschoben oder gar gestrichen werden“, sagte Gassen.

Hintergrund für seine Kritik ist, dass das Versichertenstammdaten-Management als erste Online-Anwendung auf der eGK zum 1. Juli 2016 starten soll, obwohl die Industrie die Technik noch nicht liefern kann. Der fertige elektronische Arztbrief hingegen wird jetzt erst ab 2017 und dann auch nur für ein Jahr gefördert. Ursprünglich sollten die Krankenkassen bereits ab Januar 2016 für zwei Jahre zusätzliche Mittel bereitstellen. Die Förderung des eEntlassbriefes wurde komplett gestrichen.

„Dieser Zickzackkurs des Bundesgesundheitsministeriums ist mehr als unverständlich, zumal die Technik für den elektronischen Versand von Briefen fertig und gewünscht ist“, sagte Gassen. Er wies darauf hin, dass Ärzte und Psychotherapeuten bereits jetzt über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen eArztbriefe verschicken und empfangen könnten. Auch andere Anwendungen könnten darüber genutzt werden.

Vertreterversammlung kritisiert Sanktionen

Die Vertreterversammlung der KBV hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am vergangenen Freitag die Vorgaben des Gesetzgebers zur Einführung des Versichertenstammdaten-Managements scharf kritisiert. In einem mit großer Mehrheit angenommenen Beschlussantrag monierten die Delegierten vor allem die finanziellen Sanktionen im Verzögerungsfall, die gelten sollen, „ohne dass zuvor die verbindlichen und offiziell ausgeschriebenen Tests in 1.000 Praxen plus Kliniken erfolgreich durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert werden können“.

Das eHealth-Gesetz in Kürze

Die folgende Übersicht listet wesentliche Punkte des eHealth-Gesetzes auf.

Elektronischer Arztbrief

1. Januar bis 31. Dezember 2017: Förderung des eArztbriefes

Ärzte und Psychotherapeuten können bereits jetzt schon elektronische Arztbriefe im Sicheren Netz via KV-Connect versenden, empfangen und abrechnen. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie für den Versand und Empfang eine Pauschale von insgesamt 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Voraussetzung ist hierbei auch, dass die Briefe mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert sind. Der Ausweis wird über die Landesärztekammern ausgegeben.

Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2017. Die Vergütung erfolgt dabei nicht wie bisher aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), sondern extrabudgetär. Die Kosten, die für den Papierversand entfallen, sind bei der jährlichen Anpassung der MGV zu berücksichtigen. Details zur Abrechnung und zur Aufteilung der Pauschale zwischen Sender und Empfänger legt die KBV in einer Richtlinie fest.

Medikationsplan

Ab 1. Oktober 2016: Medikationsplan in Papierform

Ab 1. Januar 2018: Medikationsplan in elektronischer Form

Patienten, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans in Papierform durch die behandelnden Ärzte. Die Ärzte erhalten dafür eine Vergütung. Auch Apotheker sind verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten den Medikationsplan zu aktualisieren. Der Medikationsplan soll ab 2018 auch elektronisch verfügbar sein.

Notfalldatenmanagement

Ab 1. Januar 2018: Anlage und Pflege des Notfalldatensatzes wird vergütet

Für schnelles Handeln bei einem Notfall sollen Ärzte ab 2018 wichtige notfallrelevante medizinische Informationen zu Allergien, Vorerkrankungen oder zu Implantaten direkt von der eGK abrufen können. Die Anlage und Pflege dieser Datensätze werden den Ärzten ab dem 1. Januar 2018 vergütet. Der Patient muss der Speicherung der Daten zustimmen.

Elektronische Patientenakte

Start ab 2019

Die gematik soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer sektorübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Dazu zählen beispielsweise Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan sowie medizinische Dokumente wie Impfpass oder Mutterpass, die durch den Patienten den jeweiligen Behandelnden zur Verfügung gestellt werden können.

Elektronisches Patientenfach

Start ab 2019

Das elektronische Patientenfach ist eine Anwendung auf der eGK, die es dem Patienten ermöglichen soll, selbst Daten in einem Onlinefach zu speichern und auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einzusehen, beispielsweise selbstgemessene Blutzucker- oder Blutdruckwerte. Die Daten aus der elektronischen Patientenakte sollen auf Wunsch des Patienten auch in sein Patientenfach aufgenommen werden können. Jeder Patient kann individuell entscheiden, ob er das Patientenfach nutzen möchte.

Telemedizinische Anwendungen

Ab 1. April 2017: Vergütung von telemedizinischen Röntgenkonsilen

Ab 1. Juli 2017: Finanzielle Förderung von Videosprechstunden

Ab 1. April 2017 werden Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet. Darüber hinaus werden ab 1. Juli 2017 auch Online-Videosprechstunden finanziell gefördert: Hierbei geht es um eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der die ansonsten wiederholte persönliche Vorstellung in der Arztpraxis ersetzt werden kann, beispielsweise bei Verlaufskontrollen.

Versichertenstammdaten-Management

Ab 1. Juli 2018: Ärzte sind zur Prüfung der Versichertenstammdaten verpflichtet

Laut Gesetz soll die Telematikinfrastruktur bis Mitte 2016 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der Gesundheitskarte – das Versichertenstammdaten-Management – bundesweit möglich ist. Ärzte sind dann nach einer Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Juli 2018 zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten gesetzlich verpflichtet. Praxen, die diese Aufgabe nicht erledigen, drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.

Praxisverwaltungssystem

Ärzte und Psychotherapeuten sollen künftig den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) leichter wechseln können. Die KBV wurde beauftragt, die Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu definieren. Der Gesetzgeber verbindet damit das Ziel, dass PVS-Systeme austauschbar werden und Ärzte damit leichter von PVS „A“ zu PVS „B“ wechseln können.

eHealth-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben.

Ziel ist es, Informations- und Kommunikationstechnologie in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren und dadurch die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung weiter zu verbessern: Zukünftig sollen alle Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.

Die Einführung und Weiterentwicklung der TI und der eGK ist Aufgabe der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik. Gesellschafter der gematik sind mit jeweils 50 Prozent die Verbände von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken sowie die Krankenkassen.

Das Sichere Netz für Ärzte und Psychotherapeuten, das KBV und KVen bereitstellen, steht bereits jetzt mit vielen Diensten zur Online-Kommunikation bereit. Es soll später an die TI angeschlossen werden. Damit werden alle Dienste weiterhin nutzbar sein.

Weiterführende Informationen
Regierungsentwurf eHealth-Gesetz und Änderungsanträge
Beschlüsse der Vertreterversammlung (Stand: 04.12.2015, PDF, 177 KB)
PraxisNachrichten: Online-Anwendungen nicht ohne Tests einführen (Stand: 29.10.2015)
KBV-Themenseite zum Sicheren Netz und seinen Anwendungen

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Krankenkassen reduzieren Defizit auf knapp 400 Millionen Euro

Durch einen leichten Überschuss im 3. Quartal 2015 konnte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihr Defizit aus dem ersten Halbjahr bis Ende September auf 396 Millionen Euro reduzieren. Die Finanzreserven der Kassen betrugen Ende September 15,3 Milliarden Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen bleiben für das laufende Jahr weiterhin im Minus. Zwar erzielten die Kassen im dritten Quartal 2015 einen Überschuss von 96 Millionen Euro, von Januar bis September standen den Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 159,06 Milliarden Euro jedoch Ausgaben von rund 159,45 Milliarden Euro gegenüber. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag (04.12.2015) mitgeteilt.

Den Fehlbetrag von knapp 396 Millionen Euro führt das Ministerium auf die Beitragspolitik der Krankenkassen zurück. Diese hätten bisher einen niedrigeren Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) erhoben und die entstandene Finanzierungslücke aus bestehenden Finanz-Reserven gedeckt. Ein Rückschluss auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Kassen oder Kassenarten ist damit kaum möglich. So liegen Kassen mit hohen Rücklagen und niedrigeren Zusatzbeiträgen rein rechnerisch eher im Minus als bereits angeschlagene Kassen mit hohen Zusatzbeiträgen.

Finanzentwicklung nach Kassenarten unterschiedlich

Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: rund 6,5 Milliarden Euro) überstiegen die Ausgabe die Einnahmen bis Ende September 2015 um rund 16 Millionen Euro. Die Ersatzkassen (Rücklagen Ende 2014: rund 4,9 Milliarden Euro) schlossen mit einem Minus von rund 97 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: 2,4 Milliarden Euro) mit eine Minus von 151 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: 1,4 Milliarden Euro) mit einem Defizit von rund 212 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten dagegen Überschüsse von rund 54 bzw. 26 Millionen Euro, wobei die KBS laut BMG für das Gesamtjahr 2015 nicht mehr von einem Überschuss ausgeht.

Knapp 5 Milliarden Euro Defizit im Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verbuchte vom 1. bis 3. Quartal 2015 ein Minus von rund 4,95 Milliarden Euro. Das BMG weist jedoch auf die saisonalen Schwankungen im Fonds hin. Demnach fließen die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie der Rentenanpassung ab Juli dem Gesundheitsfonds insbesondere im 4. Quartal zu. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zum Fonds um 2,5 Milliarden Euro aus dessen Liquiditätsreserve gedeckt wird. Nach der Berechnung des Schätzerkreises sei davon auszugehen, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum Jahresende 2015 gut 10 Milliarden Euro beträgt.

Ausgaben steigen weniger stark als im Vorjahr

Der Ausgabenzuwachs von Januar bis September 2015 hat sich auf 3,7 Prozent verlangsamt. Im Gesamtjahr 2014 betrug er noch etwa 5,0 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 rund 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben je Versicherten stiegen dabei um 3,8 Prozent, die Verwaltungskosten um 2,1 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit laut BMG die aktuellen Ausgabenzuwächse leicht unterhalb der Erwartungen des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2015.

Entwicklungen in einzelnen Leistungsbereichen

Alle Zuwächse beziehen sich – wenn nicht anders ausgewiesen – auf die Entwicklung “je Versicherten” und bilden nicht die absolute Steigerung ab.

Arzneimittel

Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben im 1. bis 3. Quartal 2015 um 4,4 Prozent (absolut: 5 Prozent) gestiegen. Als auffällig hoch bewertet das BMG die Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C, die in den ersten neun Monaten 2015 eine Größenordnung von gut 1 Milliarde Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären könnten. Andererseits seien die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet worden. Die Rabatterlöse stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 um rund 13 Prozent (rund 2,54 Milliarden Euro zum Vorjahreszeitraum).

Ambulante Versorgung

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 4 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,5 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. bis 3. Quartal in diesen Leistungsbereichen in der Regel nur Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für das 1. Quartal vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten laut BMG noch erheblichen Schätzcharakter.

Stationäre Versorgung

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September um rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im 1. bis 3. Quartal 2014.

Krankengeld

Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen, zum Teil zweistelligen Zuwächsen, der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt.

Prävention

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,1 Prozent. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 2,4 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 13,3 Prozent und für Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,0 Prozent.

Verwaltungskosten

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. bis 3. Quartal 2015 mit 2,1 Prozent insgesamt moderat gestiegen.

Anhebung des Zusatzbeitrages für 2016

Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV-Schätzerkreis erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV ergibt sich für das Jahr 2016 eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz der einzelnen Krankenkassen im kommenden Jahr sein wird, entscheiden die Krankenkassen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden selbst. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, welche Zusatzleistungen sie anbietet und ob sie ihre Finanzreserven einsetzt.

Weiterführende Informationen
GKV-Schätzerkreis: Beiträge der Kassen steigen 2016 auf 1,1 Prozent
1. Halbjahr 2015: Defizit der Kassen steigt auf 0,5 Mrd. Euro
Bundeshaushalt: Gesundheitsetat soll 2016 auf 15 Mrd. Euro steigen
Krankenkassen auch im ersten Quartal 2015 weiter im Minus

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Bundestag beschließt E-Health-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag (04.12.2015) das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen” (E-Health-Gesetz) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig.

Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt. Bis Mitte 2018 sollen dann Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Aus Sicht des Bundesgesundheitministeriums (BMG) hätten die Fristen bereits im Vorfeld positiv auf alle Beteiligten gewirkt. So seien die Bemühungen zur Einhaltung des Zeitrahmens verstärkt worden – auch wenn die Industrie laut der Betreibergesellschaft gematik große Probleme habe, die notwendige Technik bereitzustellen. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik könne die flächendeckende Einführung (Roll-out) jedoch weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die im E-Health-Gesetz für den Fall der Terminüberschreitung vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssten.

Anwendungen zum Nutzen der Patienten

Aus Sicht des BMG müsse den bereits aufgewendeten immensen Kosten der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) baldmöglichst ein entsprechender Nutzen für die Patienten gegenüberstehen. So könnten auf der Karte gespeicherte Notfalldaten Leben retten, ein Medikationsplan könne lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach seien die Patienten zudem besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekämen erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z. B. aus Fitnesstrackern oder sogenannten “Wearables” – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibe hierfür einen konkreten Fahrplan vor.

Schwerpunkte des Gesetzes

  • Ein Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll für aktuelle Daten in der Arztpraxis sorgen und vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler schützen. Als erste Online-Anwendung der eGk soll sie bis Mitte 2018 flächendeckend eingeführt werden. Ab 01.07.2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
  • Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der eGk gespeichert werden. Wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen stünden damit im Ernstfall schnell zur Verfügung. Weil in Deutschland laut BMG immer noch zu viele Menschen an Arzneimittelwechselwirkungen sterben, erhalten Menschen, die mindestens drei Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Hierüber muss der Arzt informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der eGk abrufbar sein.
  • Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der eGk zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht werden soll, gilt für das Jahr 2017.
  • Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen laut Gesetz im Mittelpunkt. Der Patient soll nicht nur darüber entscheiden können, welche medizinischen Daten mit der eGk gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Patienten erhalten zudem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels eGk gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten – z. B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern – abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs mit der eGk schaffen, so dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können.
  • Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das soll Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, insbesondere bei Nachsorge- und Kontrollterminen.
  • Um Anwendungen wie die Telemedizin in die Fläche zu bringen, müssen die hierfür eingesetzten verschiedenen IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Die gematik wird verpflichtet, bis zum 30.06.2017 ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden.
  • Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können.

Kassen fürchten ungerechte Sanktionen

Vor dem Hintergrund aktueller Lieferprobleme der Industrie hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 02.12.2015 die im E-Health-Gesetz vorgesehenen

Sanktionen von Säumigkeiten als nicht gerechtfertigt abgelehnt. Die Strafen müssten verursachergerecht und entsprechend der Verfügbarkeit notwendiger Komponenten ausgestaltet werden. Hintergrund ist, dass sich für die Verfügbarkeit z. B. von Konnektoren, die seitens der Industrie für den Start der Online-Anwendungen der eGk notwendig sind, schon jetzt ein Verzug abzeichne.

Ähnlich äußerten sich auch die Ersatz- und Innungskrankenkassen (vgl. Box). Sie fordern eine verursachergerechte Sanktionierung von Terminüberschreitungen sowie einen Masterplan der Industrie zur Einhaltung der Zielmarken.

Weiterführende Informationen
Aktion "Stoppt die e-Card": Bundestag will gläserne Patienten
Deutscher Bundestag: Ausschuss billigt E-Health-Gesetz
Vernetzte Gesundheitsdaten: Kabinett beschließt E-Health-Gesetzentwurf

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de