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119. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung

Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen. Der 119. Deutsche Ärztetag forderte die politischen Entscheidungsträger auf, diesen Anspruch der Patienten strukturell und finanziell zu unterstützen. Richtungsweisend sollte die im Deutschen Ärzteblatt vom 15.04.2016 bekannt gemachte Stellungnahme “Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungsassistenz in der Medizin” der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer sein. Die Delegierten befassten sich auch mit der medizinischen Indikation von medizin-fremden Erwägungen und Einflüssen. Sie sprachen sich dafür aus, diese davon freizuhalten und ihre Bedeutung als Kernelement der ärztlichen Tätigkeit und Identität sowie als normatives Korrektiv zu stärken. Die medizinische Indikation als wesentliches Instrument für eine evidenzbasierte, sichere und effiziente Patientenversorgung sei unabdingbare Voraussetzung für ärztliches Handeln und Kernelement der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Einwilligung des Patienten stelle sie eine zentrale Voraussetzung ärztlicher Maßnahmen dar.

In einer weiteren Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, Sorge zu tragen, dass operative Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern grundsätzlich nur unter effektiver Sedierung und Schmerzausschaltung durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen.

Zudem sprach sich das Ärzteparlament für bessere Bedingungen für Hausärzte bei der allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung aus. Im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Verbesserung der Palliativversorgung müsse der Patient stehen, der selbstbestimmt entscheide, wo er die letzte Lebensphase verbringen möchte. “In der Regel werden Patienten den Wunsch haben, in der häuslichen bzw. vertrauten Umgebung zu sterben”, stellten die Delegierten fest. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Versorgungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich insbesondere durch Hausärzte auszubauen.

Verbesserungsbedarf konstatierte die Ärzteschaft auch bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Hier müssten die Hausärzte neben den Palliativmedizinern und spezialisierten Pflegediensten obligatorisch als Netzwerkpartner eingebunden werden. Um den Patienten möglichst wenig Versorgerwechsel zuzumuten, müsse der Hausarzt auch in der stationären oder teilstationären palliativen Versorgung weiterhin Ansprechpartner bleiben können.

Außerdem forderten die Abgeordneten bessere strukturelle Rahmenbedingungen für die Versorgung von Menschen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (DSD). Besonderer Bedarf bestehe bei der Etablierung und Finanzierung von Kompetenzzentren für DSD. Solche Zentren könnten eine somatische und psychische Beratung, Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinären Team sicherstellen. Der Ärztetag begrüßte ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe regulatorische und strukturelle Maßnahmen für eine bessere Versorgung von Menschen mit DSD auf den Weg zu bringen.

Und schließlich hat das Ärzteparlament Erfurt als Austragungsort für den 121. Deutschen Ärztetag vom 8. Bis 11. Mai 2018 bestimmt.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.05.2016.

„Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem anstreben“

Aktuelles Interview mit Prof. Dr. H.-J. Meyer, BDC-Präsident und Generalsekretär der DGCH

Kongresszeitung: Eine Chefarztposition galt früher als Krönung des Arztberufs: Der Chefarzt war einflussreich, weitgehend unabhängig in seinen Entscheidungen und hatte in der Regel eine lebenslange Perspektive im Krankenhaus. Dieser komfortable Zustand hat sich bekanntermaßen bereits seit einigen Jahren grundlegend verändert: Chefärzte müssen sich heute zunehmend mit ökonomischen Zwängen und Finanzierungsproblemen auseinandersetzen. Welche Faktoren betrachten Sie als besonders belastend für chirurgische Chefärzte?

Prof. Meyer: Das sogenannte „klassische“ Selbstverständnis eines leitenden Krankenhausarztes mit vorrangigen Zielen einer optimalen Patientenbetreuung und -versorgung, exzellenter Weiterbildung der nachgeordneten Mitarbeiter sowie mangelnde Kenntnisse der aktuellen Kostenentwicklungen haben sich besonders in letzterem Punkt in den letzten Jahren ganz entscheidend verändert. Der Chefarzt besitzt zwar als direkter Leistungserbringer weiterhin hohe fachliche Autonomie, sieht sich allerdings in zunehmendem Maße ökonomischen Einflüssen ausgesetzt. Durch die Vorgaben der Klinikleitung wird auch von dem leitenden Arzt ein verantwortungsvoller Umgang mit den knapper werdenden finanziellen Ressourcen gefordert.

„Der leitende Arzt ist mittlerweile zu einem normalen Mitarbeiter geworden.“

Dies ist verständlich, denn mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser weisen heute keine positiven wirtschaftlichen Entwicklungen auf – im Gegenteil ist eher davon auszugehen, dass die Zahl der von einer Insolvenz bedrohten Krankenhäuser in den nächsten Jahren nicht abnehmen wird. Es muss somit von allen Beteiligten, sowohl vom oberen wie auch mittleren Management die Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem angestrebt werden, ohne dass im Zeitalter des DRG-Vergütungssystems ökonomische Zwänge direkt das medizinische Denken entscheidend beeinflussen.

Kongresszeitung: Wie frei ist ein Chefarzt bei seiner Arbeit heute eigentlich noch?

OEBPS/images/Meyer_H-J_2015l.jpgProf. Meyer: Zweifelsfrei kann und muss der Chefarzt weiterhin die fachlichen Schwerpunkte seiner Klinik mitbestimmen und medizinische Entscheidungen bzw. Indikationsstellungen frei entsprechend des aktuellen Wissensstandes treffen können, ohne allein eine positive finanzielle Bilanz anzustreben. Das Hauptproblem stellt sich allerdings darin, dass der leitende Arzt mittlerweile zu einem normalen Mitarbeiter geworden ist, der in aller Regel nicht dem Vorstand des Klinikums angehört. Er ist lediglich ein weiterer Entscheidungsträger, der die Rentabilität eines Krankenhauses mitverantworten muss. In seiner Stellung gehört er somit inzwischen zum sogenannten mittleren Management und findet sich im Organigramm auf einer Stufe mit der Leitung des Personal- oder Rechnungswesens bzw. der Pflegebereiche. In dieser Position nimmt er zudem eine gewisse Pufferfunktion ein, in welcher die Vorgaben der Klinikleitung zu realisieren sind und von den nachgeschalteten Ebenen getragen und toleriert werden müssen.

Kongresszeitung: Immer häufiger werden von Seiten der leitenden Ärzte Konflikte mit der Geschäftsführung beschrieben, die von einer nicht dialogbereiten Kommunikationskultur, ja sogar Respektlosigkeit im persönlichen Umgang geprägt sind. Woher kommt das und was könnte man Ihrer Meinung nach konkret tun, um das Klima zwischen Ärzten und Geschäftsführung zu verbessern?

Prof. Meyer: Die Dissonanzen zwischen Klinikdirektoren oder Geschäftsführung und klinisch aktiven Chefärzten bestehen vor allem wegen der fachlich begründeten unterschiedlichen Denk- und Handlungsweisen ihrer Tätigkeitsgebiete, obwohl mittlerweile viele Mediziner eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung durchlaufen haben. Durch streng kalkulierte Finanzierungsvorgaben kann entsprechender Druck auf die leitenden Ärzte hinsichtlich Personalkosten, Anstieg des CMI-Wertes, bessere Auslastung etc. ausgeübt werden, was dazu führt, dass sich die Chefärzte diszipliniert oder als Marionetten vorkommen müssen. Im Gegensatz zur Industrie können bekanntermaßen Patientenströme oder Notfalleingriffe nicht exakt geplant oder kalkuliert werden. Einforderungen von permanenten Leistungssteigerungen müssen dann zwangsläufig zu einer Mengen- oder Indikationsausweitung führen. Nach einer Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen zum Spannungsverhältnis zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung wurden bei einem Drittel der Befragten diese Konflikte und der mangelnde Respekt seitens der Verwaltung gegenüber den ärztlichen Leistungen als besonders belastend angesehen. Die eigenen Erfahrungen haben aber zeigen können, dass eine vernünftige Kommunikationskultur mit fairen Umgangsformen und sachbezogener Arbeit auf allen Ebenen eine solche Problematik gar nicht erst aufkommen lassen muss.

„Kämpfe um Machtstrukturen zwischen Geschäftsführung und Chefarzt lassen sich auch heute weitgehend vermeiden.“

Kongresszeitung: Auf welche Weise kann ein Chefarzt seine Eigenständigkeit zumindest in bestimmten Bereichen erhalten?

Prof. Meyer: Wie bereits angeführt, erscheint es auch heute noch ohne weiteres möglich, Kämpfe um Machtstrukturen zwischen Geschäftsführung und Chefarzt weitgehend zu vermeiden. Dazu ist allerdings das entsprechende Vertrauen auf beiden Seiten notwendig, genauso wie eine miteinander abgestimmte Strategieplanung in der jeweiligen Klinik.

„Der Chefarzt mus eine gewisse Unterordnung unter gemeinsame Ziele des Klinikums akzeptieren.“

Fachliche Schwerpunktbildungen, wie beispielsweise oberer Gastrointestinaltrakt in der Viszeralchirurgie, mit interdisziplinären Kooperationen und hoher Ergebnisqualität bei gleichzeitiger Berücksichtigung von allgemeinen Qualitätsvorstellungen der Patienten selbst stellen einen möglichen Weg dar, wobei allerdings der Chefarzt auch bereit sein muss, eine gewisse Unterordnung unter gemeinsame Ziele des Klinikums zu akzeptieren. Nur dann können Medizin und Ökonomie auf Augenhöhe zusammenkommen.

Kongresszeitung: Chefärzte stehen mittlerweile häufig unter massivem Druck, bestimmte Belegungszahlen an ihren Kliniken zu erreichen. Wer sein Soll nicht erfüllt, läuft Gefahr, dass sein Vertrag nicht verlängert oder vorzeitig aufgelöst wird – das zeigen zahlreiche Beispiele in der jüngsten Vergangenheit. Auf welche Weise kann der Berufsverband der Deutschen Chirurgen seine Mitglieder bei diesen berufsrechtlichen Problemen unterstützen?

Prof. Meyer: Die Freistellung aus Chefarztpositionen hat es bereits früher gegeben und wird auch zukünftig in allen Versorgungsstufen, bis hin zu universitären Einrichtungen zu beobachten sein. Die Argumente und Vorgehensweisen solcher Vertragsauflösungen durch den Klinikträger sind dabei oftmals nur schwerlich nachzuvollziehen. Durch seinen Justitiar bietet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen natürlich berufsrechtliche Unterstützung an, die oftmals aber bereits lokal geregelt worden ist. Direkte Interventionen durch den Berufsverband oder gar wissenschaftlicher Fachgesellschaften gestalten sich in der Regel als schwierig; Gespräche mit Geschäftsführungen sind im Einzelfall zwar möglich, werden aber in den meisten Fällen mit Verweis auf einen laufenden Prozess oder interner Zuständigkeit des Konzerns abgelehnt.

Das Gespräch führte Carola Marx, Dr. Reinhard Kaden Verlag GmbH & Co. KG, beim 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin.

Marx C. „Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem anstreben“. Passion Chirurgie. 2016 Juni, 6(06): Artikel 07_01.

Neuer Vorstand der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände

Der bisherige Vizepräsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, ist neuer Präsident der Vereinigung. Das Amt des Vizepräsidenten übernimmt Dr. med. Gundolf Berg. Bei der Mitgliederversammlung wurden beide einstimmig in ihre neuen Ämter gewählt.

Als niedergelassener Chirurg und Unfallchirurg ist Rüggeberg seit 2006 als Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. tätig und in verschiedenen Gremien ärztlicher Standespolitik aktiv.
Neben seiner Tätigkeit als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie amtiert Berg als Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. sowie als Vizepräsident des Spitzenverbandes ZNS.

„Mit diesen Neuwahlen sind wir auf dem besten Weg, unser Ziel und unsere Kernaufgabe, die politischen Interessen der deutschen Fachärzte als Einheit zu vertreten, in die Tat umzusetzen und Einzelinteressen endlich hinter uns zu lassen“, erklärt Rüggeberg.

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).
Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, http://www.gfb-facharztverband.de/

BÄK: Arbeiten an neuer (Muster-) Weiterbildungsordnung auf gutem Weg

Die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Darauf hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, auf dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg hingewiesen. Bartmann betonte, dass eine Novelle der ärztlichen Weiterbildungsordnung wegen der rasanten Weiterentwicklung in der Medizin und wegen sich ändernden Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung dringend erforderlich ist. Weiterbildung rein zeitlich zu definieren, wird bei der veränderten Lebensplanung der jungen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung immer schwieriger. Bartmann wies darauf hin, dass sich Kompetenz nur inhaltlich abbilden lässt. Weil diese Inhalte nicht immer an ein und derselben Weiterbildungsstätte angeboten werden könnten, müsse die Weiterbildung flexibler werden.

Der einstimmig gefasste Beschluss des Ärztetages zu diesem Thema sieht vor, dass die Version 2 der Novelle nach dem Ärztetag auf der elektronischen Plattform WIKI-BÄK veröffentlicht und zur Kommentierung durch die beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie die Landesärztekammern freigeschaltet wird. Gegenstand der Version 2 sind der Abschnitt B der Novelle, Allgemeine Inhalte und das Glossar.

Der Kommentierungsprozess wird durch mehrere Workshops sowie durch individuelle Gespräche mit den beteiligten ärztlichen Organisationen begleitet. Vorab wird die Bundesärztekammer mit den Landesärztekammern am 6. Juni 2016 in einer Veranstaltung den Einstieg zur Vorbereitung der nächsten, eventuell endgültigen, Version 3 der Novelle beraten sowie die weiteren Schritte abstimmen.

Der Sachstandsbericht von Dr. Bartmann zur Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung kann hier abgerufen werden. Weitere Beschlüsse zur Novelle können dem Beschlussprotokoll des 119. Deutschen Ärztetages entnommen werden, das auf die Internetseite der Bundesärztekammer eingestellt wird.
Der 119. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 26.05.2016.

Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“

Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (§27b SGB V) seit dem 23. Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung (ZM). Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf die derzeit noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin. Zudem handelt es sich primär und ausdrücklich um mengenanfällige Indikationen für operative Eingriffe.

Es geht dabei – neben vordergründigen Qualitätsargumenten – auch um eine Markt- und Mengensteuerung, um Gesundheitsökonomie und damit um das Einsparen von Geld der Krankenkassen. Man erhofft sich durch die ZM-Verfahren einen Rückgang an Operationszahlen. Aspekte, die auch gegenüber den Patienten klar benannt werden müssen. Jedenfalls wird zumindest indirekt unterstellt, dass Ärzte regelmäßig persönliche oder institutionelle ökonomische Interessen vor Patienteninteressen stellen. Regionale und Fächer übergreifende Unterschiede in der Häufigkeit durchgeführter Operationen, wie sie sich in den Routinedaten der Krankenkassen und sogenannten Versorgungsatlanten bundesweit abbilden, werden für diese Argumentation herangezogen.

„Vor diesen Hintergründen unterstützen die DGCH und die ihr angeschlossenen Fachgesellschaften ausdrücklich eine Einführung von strukturierten, objektiven und objektivierbaren Zweitmeinungsverfahren vor definierten Wahloperationen“, betont die Präsidentin der DGCH, Professor Dr. med. Gabriele Schackert.

Der Generalssekretär der DGCH, Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fordert, dass diese Zweitmeinungen durch ausgewiesene, renommierte Experten zu erbringen seien, die von den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften als neutrale Gutachter benannt werden. Diese Experten sollten – neben einer breiten fachlichen Allgemeinbildung und persönlichen Erfahrung – für die jeweiligen Fragestellungen eine fachspezifische Spezialisierung aufweisen. „So kämen beispielsweise in der Wirbelsäulenchirurgie je nach Fragestellung Experten sowohl aus der Neurochirurgie als auch der Orthopädie oder der Unfallchirurgie in Betracht“, erklären der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Orthopädie (DGOU), Professor Dr. med. Dr. med. habil. Reinhard Hoffmann, und der Präsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG), Professor Dr. med. Michael Winking.

Die DGCH und ihre Fachgesellschaften legen Wert darauf, dass diese ZM-Verfahren nicht nur eine persönliche Beurteilung von Röntgenbildern und Befunden umfassen, sondern auch ein Befragung des Patienten über seine Beschwerden und seine Erwartungshaltung sowie eine körperliche Befunderhebung durch den Zweitmeinungsgutachter. „Zweitmeinungsverfahren sind im Kern analog und nicht digital zu halten“, so Meyer. „Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis steht auch an dieser Schnittstelle für die DGCH nicht zur Diskussion.“ Die Ergebnisse der ZM sind dem erstbehandelnden Arzt mitzuteilen. Um Interessenskonflikte auszuschließen, sollten Ärzte, die ZM erstellen – und deren unmittelbare Einrichtungen, in denen sie tätig sind – von der weiteren Behandlung des Patienten jedenfalls ausgenommen werden. Eine rein internetbasierte, „preiswerte“ ZM-Erstellung ohne persönlichen Kontakt zum Patienten lehnt die DGCH derzeit nachdrücklich ab.

Derartige Modellvorhaben sind bisher nicht ausreichend wissenschaftlich evaluiert und medizinisch-ethisch nur schwer vorstellbar. „Wir Chirurginnen und Chirurgen behandeln auch in Zukunft keine Röntgenbilder, Laborbefunde oder ‚big data‘, sondern weiterhin unsere Patientinnen und Patienten“, so die DGCH-Präsidentin Schackert.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 25.05.2016.

Der Ethicon Zukunfts-Award: Die Entscheidung ist gefallen

Mit dem Ethicon Zukunfts-Award (EZA) werden herausragende Projekte prämiert, die das Miteinander von Leistungsträgern und Gesundheitswirtschaft fördern und den Fokus auf Patientensicherheit, Fortschritt und Wirtschaftlichkeit setzen. Denn „Gemeinsam die Zukunft der Chirurgie gestalten“ heißt für Ethicon zusammen mit unseren Kunden praxistaugliche Lösungen für das Wohl der Patienten zu entwickeln und Konzepte zu entwerfen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Kliniken verbessern.

Der Award

Insgesamt ist der EZA mit 20.000 € dotiert und teilt sich in drei Gremiums-Preise und einen Publikums-Preis auf. Eingereichte Projekte wurden von einer hochkarätigen Jury bestehend aus Dr. Josef Düllings (Präsident des VKD), Prof. Claus-Dieter Heidecke (Präsident DGAV 2014-2015) und Prof. Hans-Joachim Meyer (Präsident BDC, Generalsekretär DGCH) in einer ersten Runde für die drei Gremiums-Preise bewertet. Die Abstimmung für den Publikums-Preis fand vom 15. bis 31. März online statt (nähere Informationen).

Die Bewerbungen

2016 wurden elf Projekte aus ganz Deutschland und aus allen Hierarchie-Ebenen der Institutionen (vom Studenten bis zum Institutsleiter) eingereicht. Beworben haben sich

  • Dr. Johanna Buhr & Dr. Erik Allemeyer (Raphaelsklinik Münster GmbH),
  • Dr. Bernadett Erdmann (Klinikum Wolfsburg),
  • Dr. Panagiotis Fikatas (Charité, Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow Klinikum),
  • Prof. Jörg Glatzle (Klinikum Konstanz),
  • Patrick Haas (Universitätsklinikum Tübingen),
  • Saskia Huckels-Baumgart (Evangelisches Krankenhaus Mettmann),
  • Dr. Tilman Laubert (UKSH Campus Lübeck),
  • Prof. Tanja Manser (Universitätsklinikum Bonn),
  • Prof. Johannes Schmidt (Krankenhaus Landshut-Achsdorf),
  • Dr. Stefanie Veit (Sana Kliniken Düsseldorf) und
  • Prof. Brigitte Vollmar (Universitätsmedizin Rostock).

Das Besondere

Der Fokus des Ethicon Zukunft-Awards lag von Beginn an auf den sozialen Medien, vor allem auf Facebook und Twitter. Über 30.000 clicks, likes und shares belegten eindrucksvoll das enorme Interesse, das der Preis so auf sich ziehen konnte (siehe ausführlich auf https://www.facebook.com/eza2016/). Allein bei der Abstimmung zum Publikumspreis wurden in zwei Wochen über 9.000 Stimmen online abgegeben!

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung fand auf dem DGCH Kongress in Berlin statt. In der wissenschaftlichen Session präsentierten die Preisträger ihre Projekte. Erst dann wurde die Reihenfolge der ersten Plätze des Gremiums-Preises auf Grundlage dieser Präsentationen durch die Jury festgelegt. Es blieb also bis zum Schluss spannend!

Die Preisträger und Juroren auf dem Ethicon Stand beim DGCH-Kongress (v. l.): Khaled Bajaeifer, Prof. Jörg Glatzle, Dr. Tilman Laubert, Prof. Claus-Dieter Heidecke, Prof. Brigitte Vollmar, Dr. Panagiotis Fikatas, Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Johannes Schmidt

Die Gewinner

Der Publikumspreisträger, Prof. Jörg Glatzle (Klinikum Konstanz), erhielt mit seinem Projekt „Heimtrainer Laparoskopie“ 3.863 (!) Stimmen und siegte damit eindrucksvoll (dotiert mit € 5.000). Bei der Ermittlung der Gremiums-Preisträger gab es die Besonderheit, dass die Jury mittels objektiv standardisiertem Bewertungsverfahren im Vorfeld vier (anstatt der geplanten drei) Finalisten festgelegte, die somit alle in Berlin ihre Projekte präsentierten. Nach einem hochspannenden Finale legte die Jury die Reihenfolge der Gremiums-Preisträger fest (mit zwei 3. Plätzen). Wir freuen uns, Ihnen folgende Gewinner bekannt geben zu dürfen und gratulieren recht herzlich:

1. Platz (7.000 €): Prof. Brigitte Vollmar (Universitätsmedizin Rostock)
„Baltic Medical Solution Center“

2. Platz (5.000 €): Dr. Panagiotis Fikatas (Charité, Universitätsmedizin Berlin)
„Chirurgische Knotenvorrichtung mit Selbstverschlussfunktion“

3. Platz (1.500 €): Dr. Tilman Laubert (UKSH Campus Lübeck)
„Lübecker Toolbox“

4. Platz (1.500 €): Prof. Johannes Schmidt (Krankenhaus Landshut-Achsdorf)
„Standardisierung des Nahtmaterial-Portfolios zur Reduktion der Lagerhaltung“

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Die Preisträger und Juroren auf dem Ethicon Stand beim DGCH-Kongress (v. l.): Khaled Bajaeifer, Prof. Jörg Glatzle, Dr. Tilman Laubert, Prof. Claus-Dieter Heidecke, Prof. Brigitte Vollmar, Dr. Panagiotis Fikatas, Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Johannes Schmidt

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, gratulieren allen Bewerbern recht herzlich für die hervorragenden Bewerbungsprojekte und freuen uns auch weiterhin gemeinsam mit unseren Kunden die Zukunft der Chirurgie gestalten zu dürfen.

Weiterführenden Informationen
Ethicon Zukunfts-Award
Der Award bei Facebook

Chirurgische Woche: Ausbildungsplätze für Studenten

Nachwuchsförderung für Studenten: 26.-30. September in Tübingen

Nun schon zum vierten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • die chirurgische Anatomie
  • die Pathologie
  • Prinzipien beim offenen- und laparoskopischen Operieren
  • diagnostische Verfahren: Was muss der Chirurg wissen?
  • berufspolitische Aspekte
  • Karrieremöglichkeiten und -planung in der Chirurgie

Jetzt bewerben – verbindliche Rückmeldung zur Bewerbung bis 15. Juli 2016

Veranstaltungs-Flyer
Informationen zur Bewerbung
Weitere Angebote für Studenten

Für Berufseinsteiger: Curriculum Basischirurgie

Für junge Chirurginnen und Chirurgen sind externe Seminare eine gute Ergäzung zur strukturierten Weiterbildung. Daher bietet die BDC|Akadmie Veranstaltungen speziell für den chirurgischen Nachwuchs an. Die Seminare des Curriculum Basischirurgie vermitteln Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten in einer ausgewogenen Mischung aus Frontalvorlesungen und praktischen Übungen.

Vorbereitung auf den Berufsalltag

Die Teilnehmer, die das Seminar idealerweise schon zu Beginn ihrer chirurgischen Tätigkeit besuchen, werden für den Berufsalltag auf der Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme vorbereitet. In weiterführenden praktischen Seminaren werden Grundlagen der offenen und laparoskopischen Naht- und Knotentechnik sowie Anastomosen und Gefäßnähte Schritt für Schritt erklärt und ausgiebig geübt.

BDC-Zertifikat Basischirurgie

Eine wertvolle Ergänzung sind auch die Seminare „Was tun, bis der Spezialist kommt?“, die auf den interdisziplinären Dienst in der Notaufnahme vorbereiten. Nach der Teilnahme an einem Seminar zur Basischirurgie sowie an einem weiterführenden Seminar, verleiht die BDC|Akademie das „BDC-Zertifikat Basischirurgie“.

Aktuelle Termine Curriculum Basischirurgie Termin Anmeldung
Praktisches Seminar Orthopädie & Unfallchirurgie 26.-27.05.2016 Berlin
Common Trunk 06.-09.06.2016 Tuttlingen
Common Trunk 31.08.-03.09.2016 Braunschweig
Common Trunk 26.-29.09.2016 Duisburg
Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 15.-17.09.2016 Krefeld
Was tun, bis der Spezialist kommt? 21.-22.10.2016 Leipzig
Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 27.-29.10.2016 Berlin
Common Trunk 28.11.-02.12.2016 Berlin

MDK-Gutachten

Zahl der bestätigten Behandlungsfehler erneut gestiegen

14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag (12.05.2016) in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage.

“Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor drei Jahren gibt es einen anhaltenden Aufwärtstrend. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Vorwürfe und damit die Nachfrage nach Sachverständigengutachten des MDK wieder leicht gestiegen”, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2015 gingen die MDK-Gutachter in 14.828 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach; im Vorjahr waren es noch 14.663 Fälle. Auch bei den bestätigten Fehlern hat sich die Zahl erhöht von 3.796 auf 4.046.

MDS fordert gezielte Strategie zur Fehlervermeidung

“Die Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt. Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, kann in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern systematisch gelernt werden”, erläutert Gronemeyer. Nötig seien ein offenerer Umgang mit Fehlern und eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung. Dazu müsse auch über die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler diskutiert werden.

In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.693 Vorwürfe in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal. Bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 32 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 11 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 11 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, 9 Prozent auf die Zahnmedizin und 7 Prozent auf die Frauenheilkunde sowie 5 Prozent auf die Pflege.

“Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Die Zahl spiegelt vielmehr wider, ob der Patient selbst erkennen kann, ob das Behandlungsergebnis seinen Erwartungen entspricht oder nicht”, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Wenn man sich die Fehler danach ansieht, wo sie auftreten, so steht ebenfalls die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent und der Pflege mit 9 Prozent. “Die Statistik zeigt trotz der beschriebenen Häufungen ein breites Spektrum: Die festgestellten Fehler betreffen hunderte verschiedene Erkrankungen und Behandlungsmaßnahmen”, erläutert Zobel.

Fehlerarten und -vermeidung

Der Medizinische Dienst weist auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Voraussetzung dafür ist eine Auseinandersetzung mit den Schäden und den verursachenden Fehlern. “Fehler können im Unterlassen oder im Handeln liegen. 51 Prozent der Fehler wurden verursacht, indem eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde. In 49 Prozent der Fehler wurde eine Behandlung mangelhaft umgesetzt oder es wurde eine wenig sinnvolle, zum Teil sogar eine kontraindizierte Maßnahme vorgenommen”, sagt PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. Sehr aufschlussreich für die Fehlervermeidung ist die Analyse von so genannten Never Events. Dabei handelt es sich um besonders folgenschwere Ereignisse, die zwar selten sind, gleichzeitig aber einfach zu vermeiden. So können nach Operationen versehentlich Fremdkörper verbleiben, weil die Zählkontrolle nicht funktioniert hat. Oder es kommt bei Operationen aufgrund nicht genutzter Checklisten zu Verwechslungen oder zum Übersehen von Allergien und anderen Gefahren. “Es handelt sich bei diesen Ereignissen nicht um besonders unverständliche Fehler. Solche Fehler deuten vielmehr auf einen insgesamt unsicheren Versorgungsprozess hin. Seltenes, aber erwartbares, menschliches Versagen wurde in diesen Fällen nicht ausreichend abgesichert. Gerade hier wäre es wichtig, Anzahl, Art und zeitliche Entwicklung genau zu kennen, um auf dieser Basis gezielter gegensteuern zu können”, erläutert Skorning.

Hintergrund

Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter sollen dabei unvoreingenommen der Frage nachgehen, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
Weiterführende Informationen
Behandlungsfehler 2014: Höchste Bestätigungsquote bei Pflege
SBK: Behandlungsfehlervorwürfe erneut angestiegen
AOK Bayern: Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015
Ärzte-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig
OLG zum Schadenersatz nach Behandlungsfehlern
MdK stellt Behandlungsfehlerstatistik für 2013 vor

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 17.05.2016

E-Health-Gesetz: Sanktionen treffen die Falschen

Die KBV hält den vom Gesetzgeber vorgesehenen engen Zeitplan für den Aufbau der Telematikinfrastruktur für nicht mehr realistisch. Die Testregionen stehen für die Erprobung in den Startlöchern, die Industrie hat jedoch Probleme, die benötigte Technik innerhalb der festgesetzten Frist zur Verfügung zu stellen.

„Derzeit macht die Entwicklung der Technik Probleme, nicht aber der Gestaltungswille der Körperschaften“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Berlin. Die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM) über die elektronische Gesundheitskarte sei ein Beispiel dafür.

Budgetkürzungen bei der Selbstverwaltung vorzunehmen, falls das VSDM nicht zum vorgegebenen Termin eingeführt werde, sei mehr als kontraproduktiv, kritisierte Gassen. „Das schwächt genau die Beteiligten, die an einer konstruktiven Lösung arbeiten – die Körperschaften müssen dann die Schwierigkeiten ausbaden, mit der die Industrie zu kämpfen hat.“
Zertifizierte Kartenterminals und Konnektoren bislang nicht verfügbar

Laut E-Health-Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) bis 30. Juni 2016 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – das VSDM – bundesweit möglich ist. Vorab ist eine Erprobung in Testregionen vorgesehen. Diese Testphase ist bislang nicht gestartet, da die Industrie die benötigten zertifizierten technischen Komponenten noch nicht liefern konnte.

Dabei handelt es sich um sogenannte Konnektoren und E-Health-Kartenterminals, die für eine sichere Verbindung in die TI sorgen sollen. Für sie gelten höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, zertifiziert werden sie nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von unabhängigen Prüfstellen.

Verstreicht die Frist, wird der Haushalt der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter der für die Umsetzung verantwortlichen Betriebsgesellschaft gematik – KBV, GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – ab 2017 auf das Niveau des Jahres 2014 eingefroren und zusätzlich um ein Prozent gekürzt.
Ein Muss: Datensicherheit

Grundsätzlich begrüßte Gassen die Mehrwerte, die die technische Entwicklung dem Patienten bringe. Er stellte jedoch klar: Technische Neuerungen dürften nicht auf Kosten der Datensicherheit gehen. Deshalb müssten bei der Einführung der eGK-Anwendungen nicht die Schnelligkeit, sondern Sicherheit und Qualität im Vordergrund stehen. Ohne eine hinreichende Erprobung der Telematikinfrastruktur und deren Online-Anwendungen seien die Sicherheit und die Praxistauglichkeit des Systems nicht geklärt.

„Der Gesetzgeber gerät in das Dilemma, dass die Absicherung der Digitalisierung mit technischen Hürden einhergeht. Dieser Hürdenlauf kostet Zeit und führt zu Verzögerungen“, sagte Gassen. Fristen könnten dies jedoch nicht lösen, und die Sanktionen träfen diejenigen, die die Verzögerungen nicht zu verantworten hätten. Die KBV befinde sich deshalb in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um eine Lösung zu finden, die den besonderen Umständen gerecht werde.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 12.05.2016