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Experten-Zweitmeinung reduziert Anzahl der Wirbelsäulen-Eingriffe um fast die Hälfte

Die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule hat sich zwischen den Jahren 2006 und 2014 auf bundesweit gut 780.000 mehr als verdoppelt. Doch bei weitem nicht jeder Eingriff ist nach Einschätzung von Experten notwendig.

Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März empfiehlt die Barmer GEK daher den Patienten, vor einem Eingriff die Zweitmeinung eines Experten einzuholen. “Vor einer Rückenoperation ist eine zweite Expertenmeinung sinnvoll, auch um vorschnelle oder unnötige Eingriffe zu vermeiden. Bislang hat rund die Hälfte der Rückenpatienten, die über uns eine Zweitmeinung angefordert haben, auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet”, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer GEK.

Barmer GEK Teledoktor vermittelt bei Bedarf an Rückenspezialisten

Die Barmer GEK bietet ihren Versicherten umfangreiche Beratung und ein professionelles Zweitmeinungsverfahren an. Bei Bedarf vermittelt der sogenannte Teledoktor der Krankenkasse den Patienten zu einem Rückenspezialisten. Er ermöglicht in der Regel innerhalb einer Woche den Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät über Behandlungsoptionen.

Immer häufiger erfolgt weiterer Eingriff nach erster Rücken-OP

“Nutzen und Risiko müssen genau abgewogen werden. So führt eine Rückenoperation oft eben nicht zur wünschenswerten Schmerzfreiheit”, sagt Marschall. Stattdessen folge in immer mehr Fällen eine weitere Operation. So erhielten etliche Patienten, die zunächst einen Bandscheiben-Eingriff hatten, ein bis zwei Jahre später eine weitere Operation, bei der die Wirbel versteift würden. Bei den Barmer GEK Versicherten ist die Zahl dieser Folgeeingriffe seit dem Jahr 2006 um 137 Prozent auf 510 Fälle im Jahr 2013 gestiegen.

Quelle: Barmer GEK, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin, http://www.barmer-gek.de, 14.03.2016

Bundesärztekammer-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Crusius: “Ärzte machen Fehler, sie sind aber keine Pfuscher”

“Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht.” Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2015 in Berlin.

Crusius forderte, Ärztinnen und Ärzte bei ihrem Engagement für eine offene Fehlerkultur zu unterstützen. “Wir müssen wegkommen von Pauschalvorwürfen. Und ein Arzt, dem ein Fehler unterläuft, ist kein Pfuscher. Fehler können viele Ursachen haben. Pfusch dagegen beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns.”

In diesem Zusammenhang wandte sich Crusius gegen immer wieder kolportierte Hochrechnungen zu Behandlungsfehlern. “Das sind Schätzungen auf Grundlage US-amerikanischer Uraltstudien, die keinerlei Bezug zu unserem Gesundheitssystem haben. Die Daten der Ärztekammern dagegen sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen. Auch wenn sie nicht das gesamte Behandlungsgeschehen abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention betreiben.”

Crusius betonte, dass die Ursachen für Behandlungsfehler komplex sein können. Ein Grund sei der stetig wachsende Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen. So hat sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Sektor wurden 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt. “Da nützt es wenig, dass die Politik eine Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen ausgerufen hat. Qualität hat ihren Preis und deshalb brauchen wir auch eine ausreichende Finanzierung der Personalkosten.”

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, liegt die Zahl der festgestellten Fehler gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle im Promillebereich. Die Zahl der Sachentscheidungen sowie die Zahl der festgestellten Fehler sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.751). Es lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.252). Davon wurde in 1.774 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

“Auch wenn selten etwas passiert, ist jeder Fehler einer zu viel”, betonte Priv. Doz. Dr. Peter Hinz, leitender Oberarzt an der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Rehabilitative Medizin der Universitätsmedizin Greifswald. Er erläuterte, wie das Thema Patientensicherheit und Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag gelebt wird. Darüber hinaus verwies er auf die vielfältigen Initiativen und Projekte der Ärzteschaft zur Förderung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung.

Allein die Datenbank ärztlicher Qualitätssicherungsinitiativen der Bundesärztekammer führt rund 160 absolut freiwillige Initiativen auf. Für den ambulanten Sektor führt der Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung rund 9.000 Qualitätszirkel mit mehr als 35.000 teilnehmenden Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten auf.

Als vorbildliches Projekt zur Vermeidung von Behandlungsfehlern wurde auch auf das vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin betriebene Fehlerlernsystem “CIRSmedical” hingewiesen. Über das System können Ärzte Beinahefehler anonym melden, damit potentielle Risiken abgestellt werden können.

Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Ärztlicher Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, forderte betroffene Patienten auf, sich im Schadensfall an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu wenden. “An unseren Stellen sind hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist, oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag und das Gutachten sowie die abschließende Bewertung ist für Patienten kostenfrei.”

In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen überwiegend bestätigt.

Weiterführende Informationen
Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2015

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.03.2016

Datenleck bei Krankenkassen

Zeitung gelangt erneut an sensible Patientendaten

Am Beispiel der Barmer GEK haben Autoren der Rheinischen Post bereits 2014 dokumentiert, dass der Zugang zu hochsensiblen Gesundheitsdaten anderer Personen unter Vortäuschung einer Identität möglich ist. Sowohl die Kasse als auch das Bundeversicherungsamt als Aufsichtsbehörde kündigten daraufhin entsprechende Maßnahmen an. Knapp zwei Jahre später gelang der Zeitung nun erneut der Zugang zu hochsensiblen Gesundheitsdaten der Kasse – mit einer nahezu identischen Vorgehensweise.

Gesetzliche Krankenkassen sind nach einem Bericht der Rheinischen Post (RP) mit dem Versuch gescheitert, eine seit Jahren bekannte Sicherheitslücke beim Schutz sensibler Daten zu schließen. Unbefugte könnten durch das Vortäuschen einer Identität immer noch mit wenigen Telefonaten und ein paar Mausklicks Details zu Arztbehandlungen, Diagnosen, verordneten Arzneien, Klinikaufenthalten und andere intime Informationen einer anderen Person abfragen. Der Nachweis hierüber sei erneut am Beispiel der Barmer GEK gelungen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende Zeitung (Samstag).

Bundesdatenschutzbeauftragte kündigt Prüfung an

Erstmals war der Zeitung dieser Nachweis im Juni 2014 gelungen. Die Ersatzkasse stelle diesbezüglich aber kein Unikum dar. Derselbe Nachweis liege der Redaktion für drei weitere Krankenkassen vor. Auch dem ZDF war 2015 ein solcher Nachweis am Beispiel der AOK gelungen (vgl. “Links zum Thema”). Laut RP will nun die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff tätig werden: “Ich werde den Fall zum Anlass nehmen, das Authentifizierungsverfahren im Rahmen von telefonischen Kundenkontakten bei den Krankenkassen grundsätzlich zu überprüfen. Im Ergebnis muss hier ein Verfahren implementiert werden, das das Risiko, durch Vortäuschung einer falschen Identität missbräuchlich an sensible Gesundheitsdaten Dritter gelangen zu können, bestmöglich verhindert.”

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) “sind solch schlechte Sicherheitsvorkehrungen ein Skandal und Armutszeugnis”, so vzbv-Chef Klaus Müller gegenüber der RP. Das Datenleck sei auch angesichts der Pläne einiger Kassen problematisch, Gesundheitsdaten ihrer Versicherten aus sogenannten Wearables – wie zum Beispiel elektronische Fitness-Armbänder – zu verarbeiten.

Maßnahmen aus 2014 offenbar unzureichend

Die Barmer GEK hatte den Vorgang im Jahr 2014 zunächst als Einzelfall deklariert. Es handele sich um einen Fehler eines Mitarbeiters, der offensichtlich nicht alle Vorschriften zur Identifikation eingehalten habe. Die Kasse hatte angekündigt, “die internen Kontroll- und Sicherheitsvorschriften erneut zu überprüfen und ggf. zu verschärfen”. Außerdem werde “ein weiteres Sicherheitsseminar für die Mitarbeiter durchgeführt.” Maßnahmen kündigte vor knapp zwei Jahren auch das Bundesversicherungsamt (BVA) an. Als Aufsichtsbehörde wollte es die Rechtssicherheit der Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkassen einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. In einer Stellungnahme zum aktuellen Fall räumte die Barmer GEK nach Angaben der RP ein “Sicherheitsrisiko” ein und kündigte diverse Sofortmaßnahmen wie die “Durchführung von Adhoc-Sicherheitsschulungen” ihrer Mitarbeiter an.

Barmer GEK kritisiert Vorgehen der Rheinischen Post

Gegenüber kkdirekt widersprach die Barmer GEK jedoch der RP-Darstellung, dass bei ihr ein “riesiges Datenleck” bestünde und für den Zugang zum persönlichen Bereich der Website nur “ein paar Mausklicks” notwendig seien. Vielmehr habe der Redakteur der Zeitung dem Tester freiwillig vertrauliche Versichertendaten übermittelt und damit ein “vermeintliches Datenleck” selbst konstruiert. Die RP hält dies für unzutreffend. Für den Zugang habe sie lediglich den Namen, die Versichertennummer, das Geburtsdatum und die Adresse des Versicherten benötigt. Diese Angaben stünden auf der Gesundheitskarte und lägen zudem jedem Arbeitgeber vor. Die aktuelle Adresse könne man sich problemlos im Internet oder beim Einwohnermeldeamt beschaffen. Den genauen Ablauf des Tests finden Sie unter “Links zum Thema”.

Weiterführende Informationen
ZDF weist fehlenden Identitätscheck 2015 auch bei AOK nach
Rheinische Post: Ablauf des aktuellen Tests bei der Barmer GEK (extern)
Unbefugter Zugriff bei der Barmer GEK - Vorgehensweise in 2014

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Running Surgeons: 17. Berliner 5×5 km TEAM-Staffel

 

Laufen entspannt nicht nur, es macht auch noch Spaß – und das am meisten mit Gleichgesinnten. Sie können sich ab jetzt zur Teamstaffel anmelden: Am 03. Juni 2016 gehen die BDC-Staffeln wieder an den Start. Wir hoffen, viele Running Surgeons bei dem nun schon traditionellen Lauf im Berliner Tiergarten begrüßen zu können.

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail an sport@bdc.de bis zum 15. April 2016 an. Der BDC wird nach Eingang der Anmeldungen die Teams zusammenstellen und Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung*

des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen

* Ersetzt die gleich lautende Vereinbarung aus dem Jahre 1982 [1]

Chirurg und Anästhesist erfüllen bei ihrer präoperativen, intraoperativen und postoperativen Zusammenarbeit eine gemeinsame Aufgabe im Dienste des Patienten. Ihre Kooperation auf der Grundlage präziser Aufgabenteilung und wechselseitigen Vertrauens bietet die beste Gewähr für die Ausschaltung vermeidbarer Risiken sowie für eine reibungslose und zügige Abwicklung des Operationsprogrammes. Damit entspricht diese Zusammenarbeit auch den Erfordernissen einer wirtschaftlichen Behandlungsweise, die jedoch weder die Sicherheit des Patienten noch den Therapieerfolg beeinträchtigen darf.

Das Ziel beider Berufsverbände ist es, im Geiste kollegialen Einverständnisses und in ständiger wechselseitiger Konsultation das interdisziplinäre Zusammenwirken überall dort noch zu verbessern, wo in der täglichen Arbeit Zweifelsfragen und Meinungsverschiedenheiten auftreten können.

Sie vereinbaren deshalb in Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Abkommen folgende Leitsätze für die Zusammenarbeit von Chirurgen und Anästhesisten in der prä-, intra- und unmittelbaren postoperativen Phase.

Leitsätze für die Zusammenarbeit von Chirurgen und Anästhesisten in der prä-, intra- und unmittelbaren postoperativen Phase

Der Chirurg ist nach den Grundsätzen einer strikten Arbeitsteilung zuständig und verantwortlich für die Planung und Durchführung des operativen Eingriffs, der Anästhesist für die Planung und Durchführung des Anästhesieverfahrens sowie für die Überwachung und Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen. Beide Ärzte dürfen, solange keine offensichtlichen Qualifikationsmängel oder Fehlleistungen erkennbar werden, wechselseitig darauf vertrauen, dass der Partner der Zusammenarbeit die ihm obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt.

1. Präoperative Phase

1.1 Der Chirurg entscheidet über die Indikation zum Eingriff sowie über Art und Zeitpunkt der Operation. Der Anästhesist unterrichtet den Chirurgen umgehend, wenn aus der Sicht seines Fachgebietes Bedenken gegen den Eingriff oder seine Durchführung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt erkennbar werden.

Die Entscheidung, ob der Eingriff dennoch durchgeführt werden muss oder aufgeschoben werden kann, obliegt dem Chirurgen. Wenn sich dieser entgegen den Bedenken des Anästhesisten für den Eingriff entschließt, so übernimmt er damit die ärztliche und rechtliche Verantwortung für die richtige Abwägung der indizierenden Faktoren und der ihm vom Anästhesisten mitgeteilten Bedenken. Der Anästhesist hat in diesem Falle bei der Wahl und Durchführung des Anästhesieverfahrens dem erhöhten Risiko und Schwierigkeitsgrad Rechnung zu tragen.

1.2 Art und Umfang der präoperativen Untersuchungen sind abhängig vom Alter und Allgemeinzustand des Patienten sowie von der Belastung durch den operativen Eingriff. Die „Gemeinsamen Empfehlungen“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin zur präoperativen Evaluation erwachsener Patienten vor elektiven, nicht kardiochirurgischen Eingriffen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten [2].

Für den Regelfall empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen Chirurg und Anästhesist über ein Untersuchungsprogramm. Das Ziel der Abstimmung soll es sein, standardisierte, planbare Abläufe zu erreichen, die dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand und den medikolegalen Rahmenbedingungen (Zeitpunkt der Aufklärung) Rechnung tragen. Dabei ist zu bedenken, dass der Anästhesist für die Voruntersuchung und eine etwaige Vorbehandlung, für die Aussprache mit dem Chirurgen über das geplante operative und anästhesiologische Vorgehen sowie über mögliche Kontraindikationen, für das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten und für die Prämedikation Zeit benötigt. Der Chirurg sollte deshalb den Anästhesisten zum frühestmöglichen Zeitpunkt über den beabsichtigten Eingriff unterrichten, in der Regel also, sobald er bei einem Patienten über die Indikation zum operativen Eingriff entschieden hat, und ihm möglichst bald auch die vollständigen Behand¬lungs¬unterlagen zur Verfügung stellen. Andererseits ist es Aufgabe des Anästhesisten, die ihm gebotene Gelegenheit wahrzunehmen, um Verzögerungen des Operations¬programmes zu vermeiden.

1.3 Das Operationsprogramm des nächsten Tages sollte dem Anästhesisten spätestens am frühen Nachmittag vorliegen, um während der restlichen Tagesdienstzeit nicht nur die anstehenden Prämedikationsgespräche vornehmen, sondern auch notwendig erscheinende Zusatzuntersuchungen durchführen lassen zu können.

1.4 Chirurg und Anästhesist klären den Patienten jeweils über die Maßnahmen ihres Verantwortungsbereichs auf. In Risikofällen kann sich die gemeinsame Aufklärung des Patienten durch Chirurg und Anästhesist empfehlen.

1.5 Meinungsverschiedenheiten über den Eingriff und seine Voraussetzungen sollten zwischen Chirurg und Anästhesist und nicht vor dem Patienten erörtert werden.

2. Zuständigkeit für die Wahl und Durchführung des Anästhesieverfahrens

2.1 Der Chirurg kann nach der Weiterbildungsordnung für das Fachgebiet Chirurgie und dessen Zusatzweiterbildungen Verfahren der Lokal- und Regionalanästhesie sowie Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Es besteht Einvernehmen, dass ein Anästhesist hinzugezogen wird, wenn der Eingriff selbst oder das erforderliche Betäubungsverfahren die Vitalfunktionen gefährden können.

2.2 Ob ein Anästhesist für die Durchführung des geplanten Eingriffs hinzugezogen wird, entscheidet der Chirurg. Er berücksichtigt dabei die Art des Eingriffs, die möglichen Verfahren zur Analgesie/Sedierung/Anästhesie, den Zustand des Patienten und ggf. dessen Wünsche.

2.3 Eine Beteiligung des Anästhesisten ist immer dann erforderlich, wenn bei der Durchführung eines Eingriffs die Vitalfunktionen und Schutzreflexe des Patienten beeinträchtigt oder in besonderem Maße gefährdet werden können. Eine Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Vitalfunktionen resultiert insbesondere aus Art und Umfang des erforderlichen Anästhesieverfahrens, aus dem durchzuführenden Eingriff und seinen besonderen Erfordernissen, aus der Schwere der Grund- und Begleiterkrankungen des Patienten und vor allem aus einer Interaktion dieser Faktoren.

Ein Anästhesist ist also immer erforderlich bei allen Allgemeinanästhesien (mit Verlust des Bewusstseins und der Schutzreflexe) sowie bei allen rückenmarksnahen Leitungsanästhesien (SpA, PDA), z. B. wegen der gleichzeitig auftretenden Sympathikolyse. [3]

2.4 Der Anästhesist entscheidet über die Art des Anästhesieverfahrens. Wenn keine medizinischen Gründe entgegenstehen, sollten Anästhesist und Chirurg auf die Wünsche und Vorstellungen des Partners wechselseitig Rücksicht nehmen.

3. Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch

Zur Verantwortung für die prä-, intra- und postoperative Lagerung des Patienten gibt es eine separate Vereinbarung von BDA und BDC [4].

4. Planung und Durchführung des Operationsprogramms

4.1 Das Operationsprogramm sollte so geplant werden, dass es nach den bisherigen Erfahrungen innerhalb der Regelarbeitszeit abgewickelt werden kann.

4.2 Zeitverluste beim Beginn des Operationsprogramms und Verzögerungen in seiner Abwicklung sind durch eine enge Koordination der Zeitpläne und wechselseitige Rücksichtnahme zu vermeiden. Hierzu ist es u. a. erforderlich, dass festgelegte Zeiten von allen Beteiligten in gleicher Weise als verbindlich angesehen werden. Störfaktoren und Fehlerquellen, die eine zügige Abwicklung des Operationsprogramms behindern, sollten gemeinsam ermittelt und im vertrauensvollen interdisziplinären Gespräch offen erörtert werden. Dienstbesprechungen, Weiterbildungsprogramme und Fortbildungsveranstaltungen sollten im wechselseitigen Einverständnis so eingeplant werden, dass sie das Operationsprogramm nicht beeinträchtigen. Es empfiehlt sich, hierfür eine übereinstimmende Terminierung vorzusehen.

4.3 Bei der Organisation des Dienstbetriebes und bei allen Planungen ist in Rechnung zu stellen, dass die Versorgung von Notfällen Chirurgen und Anästhesisten zusätzlich in Anspruch nimmt.

4.4 BDA und BDC unterstützen die Initiative „Safe Surgery saves Lives“ der Weltgesundheitsorganisation [5] und empfehlen die routinemäßige Verwendung einer entsprechenden Checkliste.

5. Aufgabenverteilung in der postoperativen Phase

5.1 Für Maßnahmen zur Überwachung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der durch das operative Vorgehen beeinträchtigten Vitalfunktionen sind grundsätzlich beide Fachgebiete fachlich zuständig, der Anästhesist für die Erkennung und Behandlung spezifischer Anästhesienebenwirkungen, der Chirurg für die Erkennung und Behandlung chirurgischer Komplikationen.

Beide Ärzte haben wechselseitig dafür zu sorgen, dass bei Komplikationen der fachlich zuständige Arzt umgehend zur Mitbehandlung zugezogen wird. Jeder der beteiligten Ärzte trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Unterweisung und Beaufsichtigung des ihm unterstellten Pflegepersonals.

Nach Anästhesien im Zusammenhang mit diagnostischen und therapeutischen Eingriffen kann der Patient durch die Auswirkung des Anästhesieverfahrens (unter Umständen auch des Eingriffs) auf die vitalen Funktionen noch für einige Zeit akut gefährdet sein. In dieser „Erholungsphase“ bedarf der Patient einer kontinuierlichen und kompetenten Überwachung.

5.2 Zur Patientensicherheit in dieser Phase fordern Chirurgen und Anästhesisten nachdrücklich die Vorhaltung von Aufwacheinheiten.

5.3 In jedem Fall verbleibt der Patient vor einer Verlegung auf eine Regelpflegestation so lange unter Überwachung, bis er wieder im Vollbesitz seiner Schutzreflexe ist und keine unmittelbaren Komplikationen von Seiten der vitalen Funktionen mehr zu erwarten sind [6]. Wann ein Patient aus der Überwachung entlassen werden kann, hängt auch von der qualitativen und quantitativen personellen Besetzung und damit Leistungsfähigkeit der nachbehandelnden Struktur ab.

Mit der dokumentierten Übergabe des Patienten durch den Anästhesisten an das Personal der nachbehandelnden chirurgischen Einheit übernimmt der Chirurg mit seinem Personal die alleinige Verantwortung für die weitere Überwachung des Patienten.

Bei Verlegung direkt nach Hause im Rahmen ambulanter Versorgungen müssen weitere Kriterien erfüllt sein [7].

Referenzen

[1] Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen. Anästh. Intensivmed. 23 (1982) 403 – 405.

[2] Präoperative Evaluation erwachsener Patienten vor elektiven, nicht kardiochirurgischen Eingriffen – Gemeinsame Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Anasth. Intensivmed. 51 (2010) S788 – S797.

[3] Ärztliche Kernkompetenz und Delegation in der Anästhesie*
Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. vom 26.10.2007 / 08.11.2007. Anästh. Intensivmed. 48 (2007) 712 – 71.

[4] Verantwortung für die prä-, intra- und postoperative Lagerung des Patienten. Vereinbarung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen. Anästh. Intensivmed. 28 (1987) 65.

[5] WHO Initiative „Safe Surgery safes lives“. http://www.who.int/patientsafety/safesurgery/en/ (abgerufen 18.01.2016).

[6] Überwachung nach Anästhesieverfahren. Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten. Anästh. Intensivmed. 50 (2009) S.486 – S.489.

[7] Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen. Anästh. Intensivmed. 46 (2005) 36 – 37 sowie Anästh. Intensivmed. 47 (2006) 50 – 51.

BDC. Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung. Passion Chirurgie. 2016 März, 6(03): Artikel 07_02.

Honorarbericht 1. Quartal 2014

Chirurgen in deutschen Kliniken und Praxen beklagen im Allgemeinen die Honorarentwicklung. Doch was sagen die Zahlen?

Der aktuelle Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde kürzlich veröffentlicht. Dort zeigt sich, dass Honorare – entgegen der persönlichen Wahrnehmung – steigen. Objektiv betrachtet belegen die Zahlen sogar die Steigerung der Gesamtvergütung. Durch die erhöhte Patientenzahl werden diese Zahlen allerdings relativiert.

Im Folgenden finde Sie einige Ausschnitte aus dem Bericht. Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Auszüge aus dem Honorarbericht 1. Quartal 2014
Honorarumsatz Orthopädie (Seite 38-39)
Honorarumsatz Chirurgie (S. 40)
Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit in Euro (S. 59)
Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit (S. 61)

Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

Schaufenster März 2016

 

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

Wer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Running Surgeons: 17. Berliner 5×5 km Team-Staffel

StaffellaufLaufen entspannt nicht nur, es macht auch noch Spaß – und das am meisten mit Gleichgesinnten. Sie können sich ab jetzt zur Teamstaffel anmelden: Am 03. Juni 2016 gehen die BDC-Staffeln wieder an den Start. Wir hoffen, viele Running Surgeons bei dem nun schon traditionellen Lauf im Berliner Tiergarten begrüßen zu können.

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail an sport@bdc.de bis zum 15. April 2016 an. Der BDC wird nach Eingang der Anmeldungen die Teams zusammenstellen und Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Endlich bequem stehen im OP

Das japanische Unternehmen Nitto bringt in diesem Sommer eine recht ungewöhnliche Erfindung auf dem Markt: Beim „Archelis“ handelt es sich um Beinschalen, mit denen man sich, sobald sie einmal umgeschnallt sind, überall und jederzeit „hinsetzen“ kann. In erster Linie sollen Mediziner von Archelis profitieren, die oft lange Zeit am OP-Tisch stehen müssen, ohne sich hinsetzen zu können.


Qualitätsbericht der KBV – Ausgabe 2015

QualitätsberichtAnfang des Jahres wurde der aktuelle Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Der Bericht enthält Ergebnisse von Maßnahmen, die in der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Qualitätsförderung und-sicherung im Jahr 2014 durchgeführt wurde.

Gemeinsame Stellungnahme

der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

zur

perioperativen Antibiotikaprophylaxe, zum präoperativen Nüchternheitsgebot und zur präoperativen Nikotinkarenz

Irreführende Berichte veranlassen die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände für Anästhesiologie und Chirurgie, ihre bisherigen Aussagen zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe und zum präoperativen Nüchternheitsgebot zusammenzufassen und zu kommentieren, ergänzt um eine Stellungnahme zur präoperativen Nikotinkarenz.

Perioperative Antibiotikaprophylaxe

Die perioperative Antibiotikaprophylaxe (PAP) ist ein wirksames Instrument zur Reduktion postoperativer Wundinfektionen bei einer Vielzahl operativer Eingriffe und Prozeduren [1, 2].

Die Indikationsstellung für eine PAP muss sorgfältig abgewogen und damit Teil eines vorab festgelegten perioperativen Behandlungspfades sein. Sie sollte nicht erst unmittelbar vor einer Operation oder währenddessen erfolgen. Die Patienten-assoziierten Risiken, die Art und Ausdehnung der durchgeführten Eingriffe und die lokale Resistenzlage müssen in diesen interdisziplinären Konsens einfließen. Dazu zählen ebenfalls pharmakologische und ökonomische Überlegungen, Surveillance und Antibiotic-Stewardship-Programme (ABS). Die Wahl der geeigneten Medikamente, die Festlegung von Applikationszeiten und die Dauer der PAP werden durch die beteiligten Fachdisziplinen in enger Zusammenarbeit mit lokalen Arzneimittel-, Infektions- und Hygienekommissionen ausgearbeitet. Durch lokale Absprachen ist zu regeln, welches Antibiotikum (bei Wiederholungen auch wann) appliziert wird.

Hierdurch wird ein nicht effektiver und ungerechtfertigter Einsatz von Antiinfektiva in der perioperativen Phase verhindert; dies ist ein essentieller Schritt zur Verringerung des Resistenzdrucks sowie anderer potentiell unerwünschter Wirkungen. Eine aktuelle Untersuchung des „Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance von nosokomialen Infektionen“ konnte eindrucksvoll das Ausmaß des Problems in Deutschland darlegen: Deutlich mehr als 50 Prozent aller Antibiotikagaben wurden im Rahmen einer extendierten Prophylaxe verabreicht, die länger als ein Tag postoperativ fortgeführt wurde [3]. Eine Vermeidung dieser unnötigen Antibiotikatherapien könnte zu einer Verringerung der Antibiotikaverbräuche von 10 bis 20 Prozent im stationären Bereich führen. Der Einsatz prolongierter „Antibiotikaprophylaxen“ vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Leitlinien ist besonders problematisch [4, 5]. Der Chirurg indiziert die jeweilige PAP. Wenn es vor Ort zwischen den Fachgebieten abgesprochen ist, dann sorgt der Anästhesist in dem vom Chirurgen gewünschten Zeitintervall (in der Regel 30 bis 60 Minuten vor Hautschnitt) für die zeitgerechte Gabe des Antibiotikums; dasselbe gilt für die vom Chirurgen gewünschten Repetitionen des Medikamentes bei längeren Eingriffen.

Literatur

[1] Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften:
S1-Leitlinie: Perioperative Antibiotikaprophylaxe http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029-022_S1_Perioperative Antibiotika­phrophylaxe_2012_02.pdf
(in Überarbeitung, zitiert am 16.06.2015).

[2] Reutter F, Reuter DA, Hilgarth H, Heilek AM, Goepfert MS, Punke MA: PerioperativeAntibiotikaprophylaxe. Anaesthesist. 2014 Jan; 63(1):73-86.

[3] Behnke M, Hansen S, Leistner R, Pena DL, Gropmann A, Sohr D, Gastmeier P, Piening B: Nosocomial infection and antibiotic use – a second national prevalence study in Gemany. Dtsch Arzteb Int 2013; 110: 627-633.

[4] Bratzler DW, Dellinger EP, Olsen KM, Perl TM, Auwaerter PG, Bolon MK, Fish DN, Napolitano LM, Sawyer RG, Slain D, Steinberg JP, Weinstein RA, American Society of Health-System P, Infectious Disease Society of A, Surgical Infection S, Society for Healthcare Epidemiology of A: Clinical practice guidelines for antimicrobial prophylaxis in surgery. Am J Health Syst Pharm 2013; 70: 195-283.

[5] Wacha H, Hoyme U, Isenmann R, Kujath P, Lebert C, Naber K, Salzberger B: Perioperative Antibiotikaprophylaxe – Empfehlung einer Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie e.V. Chemother J 2010; 19: 70-84.

Präoperatives Nüchternheitsgebot*

Bis sechs Stunden vor der Narkoseeinleitung bzw. vor Regionalanästhesieverfahren kann bei elektiven Eingriffen Nahrung, etwa in Form einer kleinen Mahlzeit, z. B. eine Scheibe Weißbrot mit Marmelade, ein Glas Milch aufgenommen werden.

Klare Flüssigkeiten, die kein Fett, keine Partikel und keinen Alkohol enthalten (z. B. Wasser, fruchtfleischlose Säfte, kohlensäurehaltige Getränke wie Mineralwasser, Limonade oder Tee oder Kaffee, jeweils ohne Milch) können in kleinen Mengen (ein bis zwei Gläser/Tassen) bis zu zwei Stunden vor Anästhesiebeginn getrunken werden.

Oral applizierbare (Dauer-) Medikamente und/oder Prämedikationspharmaka können am Operationstag mit einem Schluck Wasser bis kurz vor dem Eingriff eingenommen werden.

Neugeborene und Säuglinge können bis vier Stunden vor Beginn der Narkoseeinleitung gestillt werden oder Flaschennahrung erhalten.

Die postoperative Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit ist abhängig vom Anästhesieverfahren und Eingriff.

Kommentar

Die Aspiration von Mageninhalt ist die häufigste tödliche Anästhesiekomplikation [1]. Diese Tatsache erlaubt keine Lockerung des Nüchternheitsgebotes.

Da klare Flüssigkeit (ohne Milch, ohne Fruchtstücke, ohne Alkohol) den Magen rasch passiert, ist deren Aufnahme bis zu zwei Stunden vor Anästhesieeinleitung erlaubt.

Auf der anderen Seite sollten die Nüchternheitszeiten nicht unnötig lang sein, um Durst, Mundtrockenheit, Hunger, Angst, Übelkeit und Kopfschmerzen des Patienten durch Nahrungs- und Flüssigkeitskarenz zu vermeiden. Auch sind Magenrestmengen bei ausgedehnter Nüchternheit erhöht. Um einerseits einen reibungslosen OP-Ablauf zu gewährleisten, andererseits durch Nahrungskarenz nicht mehr als notwendig zu belasten, sprechen Chirurg und Anästhesist das konkrete Vorgehen vor Ort ab. Die Regel, ab Mitternacht keine Nahrung mehr zu sich zu nehmen, ist zwar praktisch und für die Patienten geeignet, die vormittags operiert werden. Patienten, die planmäßig ab 14 Uhr operiert werden sollen, können aber ohne Probleme vor 8 Uhr im aufgezeigten Rahmen noch Nahrung aufnehmen. Sollte allerdings dann der OP-Plan geändert werden, kann der „nicht nüchterne“ Patient auch nicht früher operiert werden. Dies gilt es bei den organisatorischen Festlegungen zu bedenken.

* Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 03.11.2008 und des Präsidiums des BDA vom 17.10.2008

[1] http://www.rcoa.ac.uk/NAP4 (abgerufen am 18.01.2016)

Präoperative Nikotinkarenz*

Rauchen geht mit einer erhöhten Inzidenz perioperativer Komplikationen einher. Neben einer erhöhten Rate an Wundheilungsstörungen und Infektionen sowie gestörter Frakturheilung werden Raucher infolge kardialer und hämodynamischer Komplikationen perioperativ vermehrt auf Intensivstationen behandelt.

Der positive Aspekt einer Nikotinkarenz auf die Gesamtkomplikationsrate und perioperative Letalität ist unstrittig [1, 2, 3, 4, 5]. Nach Beginn der Nikotinkarenz treten die verschiedenen Effekte innerhalb von Stunden bis Jahren auf (Tab. 1).

Tabelle 1

Effekte der Rauchabstinenz (nach 6).

Wirkung
Dauer

CO-Elimination

2-5 h

Nikotinelimination

12-48 h

Bronchiolentonus vermindert

20 min

Ösophagussphinktertonus vermindert

5-8 min

Zilienfunktion verbessert

Stunden bis Tage

Bronchoreaktivität

Tage bis 4 Wochen

Sputumverminderung

2-6 Wochen

Pulmonale Morbidität

nach ca. 8 Wochen normal

Immunsystem

nach ca. 8 Wochen normal

Gerinnungssystem

nach ca. 1 Jahr normal

Infarktrisiko

nach ca. 2-3 Jahren normal

Erst eine längerfristige Nikotinkarenz von mindestens 4 Wochen vermag das Risiko perioperativer pulmonaler Komplikationen zu senken. Die Sorge vor einer passageren, paradoxen Erhöhung des pulmonalen Risikos innerhalb der ersten Wochen nach Nikotinkarenz hat sich als unbegründet erwiesen [7]. Das Risiko von Wundheilungsstörungen scheint nach 2-wöchiger Abstinenz reduziert. Bereits der 12- bis 48-stündige Verzicht auf das Rauchen geht offensichtlich infolge erniedrigter CO-Hb- Blutspiegel und einem reduzierten myokardialen Sauerstoffverbrauch mit einer erniedrigten Inzidenz kardialer Ischämien einher. Daher sollten insbesondere Patienten mit koronarer Herzerkrankung eine Karenzzeit von 12 bis 48 Stunden einhalten. Eine erhöhte Aspirationsgefahr infolge des präoperativen Zigarettenkonsums kann weitestgehend ausgeschlossen werden, so dass auch bei Verstoß gegen die Rauchabstinenz Patienten nicht aufgrund fehlender „Nüchternheit“ abgesetzt werden sollten [8].

*Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 07.03.2013

Literatur

[1] Möller AM, Villebro N, Pedersen T: Effect of preoperative smoking intervention on postoperative complications: a randomised clinical trial. Lancet 2002;359:114-117.

[2] Wong J, Lam DP, Abrishami A: Shortterm preoperative smoking cessation and postoperative complications: a systematic review and metaanalysis. J Can Anest 2012;59:268-279.

[3] Mills E, Eyawo O, Lockhart I: Smoking Cessation Reduces Postoperative Complications: A Systematic Review and Meta-analysis. Am J Med 2011;124:144-154?

[4] Mastracci TM, Carli, Finley RJ, Muccio S, O Warner D, for Members of den Evidence-Based Reviews in Surgery Group Effect of Preoperative Smoking Cessation Interventions on Postoperative Complications. J Am Coll Surg, 2011, 6:1094-1096.

[5] Turan A, Macha EJ, Roberman D, Turner PL, You J, Kurz A, Sessler DI, Saager L: Smoking and Perioperative Outcomes. Anesthesiology 2011;114:837-846.

[6] Wiedemann K, Männle C, Layer M: Anästhesie in der Thoraxchirurgie. Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2004;39:616-650.

[7] Shi Y, Warner DO: Preoperative Smoking Abstinence: Is There a Dilemma? Anesth Analg 2011;113:1348-1351.

[8] Zwissler B, Reither A: Das präoperative “Rauchverbot”. Ein überholtes Dogma der Anästhesie? Anästhesist 2005;54:550-559.

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BDC. Gemeinsame Stellungnahme. Passion Chirurgie. 2016 März, 6(03): Artikel 07_04.

 

„Was hab ich?“ – Ärzte und Studenten übersetzen Befunde für Patienten

 

Das gemeinnützige Projekt „Was hab ich?“ übersetzt seit nunmehr fünf Jahren „Ärzte-Latein“ für Patienten. Über 26.000 Befunde haben die ehrenamtlich tätigen Ärzte und Medizinstudenten seither laienverständlich formuliert.

Unter washabich.de können Patienten ihren Befund anonym hochladen oder diesen auch als Fax senden. Innerhalb weniger Tage erstellen die „Befunddolmetscher“ der gemeinnützigen GmbH „Was hab ich?“ kostenlos eine für Patienten verständliche Übersetzung. Der Patient kann diese dann passwortgeschützt online abrufen. Das nicht gewinnorientierte Projekt wird durch viele Akteure – unter anderem die KBV, die AOK und der Hartmannbund – gefördert.

Patienten wollen ihre Erkrankung verstehen

„Die Übersetzungen sind in der Regel dreimal so lang wie die ursprünglichen Befunde“, erläutert Ansgar Jonietz – einer der drei Gründer von „Was hab ich?“. Rund 90 Prozent der Patienten würden ihnen ein zumeist positives Feedback geben, fügt er hinzu. Der aufgeklärte Patient wolle an der ärztlichen Entscheidung über seine Behandlung teilhaben, seine Erkrankung verstehen. Die meisten Anfragen kämen zu radiologischen Befunden, denn diese seien für die Patienten am einfachsten zugänglich.

Laienverständlich kommunizieren

Derzeit sind bis zu 300 Ärzte und Medizinstudenten ehrenamtlich für das Projekt tätig. Voraussetzung für die Mitarbeit ist, dass sich die Studenten mindestens im achten Fachsemester befinden. Bei den ersten fünf Befunden werden die „neuen Übersetzer“ von erfahrenen Ärzten betreut. Das Team der freien Mitarbeiter ist bundesweit aufgestellt und ändert sich von Zeit zu Zeit. „Doch wenn sich einer verabschiedet, kommt zumeist ein neuer „Befund-Übersetzer“ hinzu, so dass die Stärke konstant bleibt“, sagt Jonietz.

Die Motivation, ehrenamtlich Befunde zu übersetzen, sei einerseits das enorme Feedback der Patienten. Andererseits würden es viele Ärzte als Gelegenheit sehen, zu lernen, laienverständlich zu kommunizieren, weiß der „Was hab ich?“-Geschäftsführer aus zahlreichen Gesprächen. Studenten könnten bei der Befundübersetzung gut ihr Wissen überprüfen, denn nur was verstanden wurde, kann auch anderen erklärt werden. Ärzte aller Fachrichtungen und Studenten, die an einer ehrenamtlichen Mitarbeit interessiert sind, können sich hier anmelden.

Was das Projekt nicht kann

„Wir können die Patienten nicht auffangen, wenn sie einen ungünstigen Befund haben“, sagt Jonietz. „Auch geben wir keine Therapie-Ratschläge und Zweitmeinungen ab, oder empfehlen Krankenhäuser“, betont er. Bei entsprechenden Anfragen werde stets an den behandelnden Arzt verwiesen. Die Befundübersetzung ersetze auf keinen Fall den Arztbesuch.

Patientenbrief als Gegenstück zum Arztbrief

Derzeit wird in einem vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Pilotprojekt an einer Klinik in Rheinland-Pfalz ein sogenannter Patientenbrief getestet. Der Arztbrief, der bei der Entlassung aus dem Krankenhaus an den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt geht, wird auf Wunsch des Patienten – wie bislang Befunde – laienverständlich übersetzt. Das Patientenbrief-Projekt läuft über 21 Monate. Dann wird sich entscheiden, ob es Schule macht. Schon kurz nach Einführung erfreut sich der laienverständliche Brief bei den Patienten großer Beliebtheit.

Zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten von Medizinstudenten hat die „Was hab ich?“ gemeinnützige GmbH vor zwei Jahren ein Universitäts-Wahlfach entwickelt, welches bereits an den Universitäten in Hamburg, Marburg, Heidelberg und Dresden durchgeführt wurde.

Die „Was hab ich?“ gemeinnützige GmbH

Das Projekt „Was hab ich?“ ist am 15. Januar 2011 von den Medizinstudenten Johannes und Anja Bittner sowie dem Informatiker Ansgar Jonietz gegründet worden. Inzwischen ist Ansgar Jonietz Geschäftsführer der „Was hab ich?“ gemeinnützigen GmbH mit Sitz in Dresden. Diese nicht gewinnorientierte Gesellschaft wurde als solide Basis für die Weiterentwicklung des Projekts geschaffen. Insgesamt haben sich bereits über 1.300 Mediziner und Medizinstudenten an dem Projekt beteiligt und sich so in laienverständlicher Kommunikation trainiert.

Quelle: “Was hab’ ich?” gemeinnützige GmbH , Theaterstraße 4 , 01067 Dresden, www.washabich.de

Klinikclowns verringern die Angst vor einer Operation

Ja, Klinikclowns mindern die Angst der kleinen Patienten vor einer Behandlung oder Operation. Eine vor einem halben Jahr von der Universitätsmedizin Greifswald gestartete Pilotstudie mit den Klinikclowns des Grypsnasen e.V. (grypsnasen.de) bestätigte den hilfreichen Einsatz von Humor am Krankenbett. Die vorläufigen Ergebnisse sollen jetzt durch eine umfassende Anschlussstudie wissenschaftlich gesichert werden. Der Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Greifswald, Prof. Dr. Max P. Baur, bedankte sich bei den Unterstützern der Studie, die diese außergewöhnliche Untersuchung im Interesse der kleinen Patienten erst möglich gemacht haben. „Insbesondere das persönliche Engagement der ehrenamtlichen Klinikclowns und des Schirmherrn Dr. Eckart von Hirschhausen ist für unser Anliegen, diese Ideen als Standard im Klinikalltag zu etablieren, von großem Wert.“

Das Besondere an der Greifswalder Studie ist, dass nicht nur das seelische Wohlbefinden erfragt wurde, sondern, dass auch ein wichtiger objektiver Indikator für Vertrauen gemessen wurde: das Oxytocin. Die Wissenschaftler stellten die Ergebnisse der Pilotstudie zusammen mit Schirmherrn Dr. Eckart von Hirschhausen von der Stiftung HUMOR HILFT HEILEN (humorhilftheilen.de) in Greifswald vor. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Greifswald und des Instituts für Psychologie/Sozial- und Organisationspsychologie der Humboldt-Universität zu Berlin, um die Wirksamkeit von Klinikclowns in der Kinderchirurgie wissenschaftlich zu untersuchen.

Durch die Zuwendung von Clowns in der Kinderchirurgie steigt der „Glückshormonspiegel“ und die Sorge sinkt

„Als ich meine Stiftung HUMOR HILFT HEILEN vor acht Jahren gegründet habe, wurde Lachen als Medizin noch belächelt. Mit den Ergebnissen aus Greifswald gehen wir einen wichtigen Schritt zu einer ‚ernsthaften‘ Humorforschung“, sagte Dr. Eckart von Hirschhausen. „Die Kraft von Zuwendung und Zuversicht sind heilsam, aber eben nicht als Tablette, sondern in aufrichtigem menschlichem Kontakt. Und dies ist wissenschaftlich belegbar. Humor und Persönlichkeitsbildung müssen integraler Bestandteil der Ausbildung und Weiterbildung in allen therapeutischen Berufen werden. Deshalb bin ich stolz auf die Pionierarbeit, die in Greifswald geleistet wird und trage mit meine­r Vorlesung und dem Projekt ‚Arzt mit Humor‘ gerne diese Ideen in die nächste Generation“, betonte Hirschhausen.

„Obwohl wir nur eine kleine heterogene Gruppe von insgesamt 31 Kindern im Alter von vier bis 13 Jahren einbezogen haben, konnten wir vielversprechende Ergebnisse erzielen“, erläuterte der Studienleiter und Direktor der Kinderchirurgie, Prof. Winfried Barthlen. „Sowohl in den persönlichen Befragungen als auch im gestiegenen Oxytocin-Spiegel konnten wir bei den Kindern mit einem Clownsbesuch eine deutliche Verminderung der Angstgefühle registrieren. In der Kontrollgruppe ohne Clowns dagegen nicht, dort blieb die Angst unverändert.“

Fotos: UMG/Manuela Janke

Die etwas andere Visite – nach der Vorstellung der Studienergebnisse besuchte Dr. Eckart von Hirschhausen die Greifswalder Kinderchirurgie – hier mit den Klinikclowns sowie den jungen Patienten Fay (11) und  Ben (14) und Klinikdirektor Prof. Winfried Barthlen.

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„Kollege“ Clown tut nicht nur den Kindern gut

Die Psychologin Dr. Tabea Scheel von der Humboldt-Universität zu Berlin stieß in ihren Befragungen aller Beteiligten auf der Kinderstation und -ambulanz auf eine große Akzeptanz. „Wir konnten in den Befragungen vor und nach dem stationären Aufenthalt eine große Zustimmung zur professionellen Mitarbeit der Clowns registrieren. Bei den Kindern hat uns das nicht gewundert, aber auch die Mitarbeiter befürworten die Clownsvisiten, obwohl sie für den Stationsablauf schon eine Zusatzbelastung darstellen“, erläuterte die Berliner Projektpartnerin. Aus den Elterngesprächen ging hervor, dass sich die Kinder mit Clownskontakt wohler gefühlt haben als die in der Kontrollgruppe. Die Angst der Kinder hängt übrigens direkt mit der Angst der Eltern zusammen. Darüber hinaus würden die Mütter und Väter eine Klinik mit dem speziellen Angebot ganz klar weiterempfehlen.

„Der Oxytocin-Spiegel fällt nach der spielerischen Begegnung mit den Clowns höher aus“, betonte Prof. Matthias Nauck vom Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin. „In der Pilotstudie haben wir Proben von 31 Kindern vor und nach der Begegnung mit einem Klinikclown untersucht. Im Vergleich zum Ausgangswert stieg der durchschnittliche Spiegel um ca. 30 Prozent. Das Oxytocin wurde vorher auf einem Watteröllchen als Speichelprobe entnommen, anschließend eingefroren und später im Labor untersucht.“ Oxytocin ist auch als „Glückshormon“ bekannt, weil es das Verhalten zwischen Mutter und Kind und auch zwischen Geschlechtspartnern beeinflusst. „Die Pilotstudie hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, die heilende Wirksamkeit des Humors auch wissenschaftlich zu belegen. Das vom Körper selbst gebildete Hormon ist ein wichtiger Indikator für den Erfolg der humorvollen Intervention“, unterstrich Nauck, der jedoch ebenso auf die Notwendigkeit einer repräsentativen Studie hinwies.

Alle Beteiligten befürworten die Fortsetzung der Pilotstudie

Prof. Winfried Barthlen sieht die Erwartungen, die in die kombinierte Pilotstudie gesetzt wurden, mehr als erfüllt. „Wir müssen jetzt mit einer wissenschaftlich aussagekräftigen Studie nachlegen. Wir werden den Studienablauf entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten, erweitern und die Finanzierung einer Langzeitstudie beantragen. Möglicherweise werden wir dazu mit weiteren Kliniken und Partnern kooperieren“, kündigte der Kinderchirurg an. „Unser Ziel bleibt, die Clowns auf Kinderstationen als einen festen Bestandteil des pflegerischen und ärztlichen Teams zu integrieren, wie es in anderen europäischen Ländern längst üblich ist.“

Ansprechpartner an der Universitätsmedizin Greifswald
Eltern-Kind-Zentrum/Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Direktor: Prof. Dr. Winfried Barthlen
Ferdinand-Sauerbruch-Straße, 17475 Greifswald
winfried.barthlen@uni-greifswald.de
www.medizin.uni-greifswald.de

Weitere Infos:

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www.grypsnasen.de
www.humorhilftheilen.de

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