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Frist für Hygiene-Fachpersonal verlängert

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Für ambulant operierende Einrichtungen und Dialysepraxen gilt eine neue Frist: Hygiene-Fachpersonal kann dort bis Ende 2019 qualifiziert bzw. eingestellt werden. Diese Änderungen teilte das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV mit.

Da bisher nicht genügend Fachpersonal ausgebildet werden konnte, wurde die Übergangsfrist für die Gewinnung und Qualifizierung von Hygiene-Fachpersonal verlängert. Ursprünglich sollte die Umsetzung laut Infektionsschutzgesetz bis Ende 2016 erfolgen, jetzt gilt der 31.12. 2019 als neuer Stichtag. Für die Zusatzqualifikation zum Hygienebeauftragten Arzt gilt nun ebenfalls verpflichtend der 31.12.2016.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, https://www.kvbb.de/

Endoskopische Geräte: Diebstahlwelle geht weiter

Erkenntnisse für Prävention nutzten

Endoskopiegeräte sind weiter im Visier professioneller Diebe. Seit Februar 2014 konnte die Ecclesia Gruppe in Zusammenarbeit mit Polizei und Kripo 42 Fälle aufarbeiten.

Im Sommer 2015 hatte der Versicherungsmakler in einer Sonderinformation über acht Schäden berichtet, die gemeldet worden waren. Danach häuften sich die Straftaten zu einer Großserie. Womit sich die Einschätzung von damals bestätigt hat, dass es sich bei den Diebstählen um organisierte Kriminalität handelt.

Auch hier ist der Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen mit zwölf Diebstählen. Eine weitere Häufung ist in Sachsen festzustellen. Es gibt weder ein Muster, wann und wo die Täter zuschlagen, noch werden Geräte bestimmter Hersteller bevorzugt. Auffällig ist, dass mehr als die Hälfte der Straftaten an Wochenenden erfolgten.

Wie die Ermittlungen zeigen, sind die Täter immer gut informiert und organisiert. Oft ziehen sie Erkundigungen ein, wann und wo sie ohne große Schwierigkeiten in die sensiblen Bereiche vordringen können.

Gespräche mit Herstellern über technische Aufrüstung für ein Auffinden der Geräte haben sich als erfolglos erwiesen. Aufgrund der Entwicklungszeit sind kurzfristige Lösungen nicht in Sicht. Insofern bleibt es bei dem Appell der Versicherungsexperten, die Fachabteilungen bestmöglich zu schützen. Wichtig ist, dass das Fachpersonal informiert und sensibilisiert wird. Fremde oder verdächtige Personen sollten angesprochen werden. Die Krankenhäuser können sich zudem durch den Einsatz von Videotechnik und ggf. Bewegungsmeldern absichern.

Effektiven Schutz bietet eine Einbruchmeldeanlage. Nur bei jedem zweiten Diebstahl konnten Einbruchspuren gesichert werden. Die Diebe dringen selten mit Gewalt in die Räumlichkeiten ein. Auch ist es nicht so, dass Sicherungen trickreich überwunden werden. Dadurch gelten diese Fälle versicherungstechnisch als „einfacher Diebstahl“, der vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen ist. Aber auch für einfachen Diebstahl gibt es eine spezielle Versicherung. Die Experten der Ecclesia Gruppe geben Auskunft.

Quelle: Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, http://www.ecclesia-gruppe.de/ 

Cyber-Attacken auf Krankenhäuser: Trojaner bedrohen IT-Systeme

Die Medienberichte über kriminelle Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern häufen sich. Die Ecclesia Gruppe hat in den vergangenen Wochen mehrere Schäden entgegengenommen. Schwerpunkt ist Nordrhein-Westfalen, gefährdet sind alle Krankenhäuser in Deutschland.

Nach den Erkenntnissen des Versicherungsmaklers handelt es sich nicht um gezielte Angriffe. Die Täter versuchen, mit breit gestreuter Schadsoftware in die IT-Systeme einzudringen. Die schädliche Software wird über E-Mail-Anhänge oder verwundbare Internet-Browser verteilt und nistet sich auf den PC-Systemen ein. Der falsche Klick auf den verseuchten Anhang kann fatale Folgen haben: Einzelne Schadprogramme sind in der Lage, die Computerdaten komplett zu verschlüsseln. Ganze Wissensbestände und EDV-Infrastrukturen stehen auf dem Spiel.

Mit Blick auf die Bedrohung auch anderer Branchen wird mitunter öffentlich beklagt, dass die Versicherungswirtschaft nur zögerlich reagiert. Für die Ecclesia Gruppe, den führenden Versicherungsmakler im Gesundheitswesen, trifft das nicht zu. Schon 2006 hat die Gruppe damit begonnen, spezielle Versicherungslösungen zu entwickeln. Seit 2007 hält man die SecurITy-Police bereit. Dieses Exklusivprodukt für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist eine ITEigenschadenversicherung mit einem komfortablen Cyber-Grundschutz. Erlösausfälle durch Betriebsunterbrechung sind ebenso erfasst wie die Kosten durch die Wiederherstellung der Daten und mehr. Auf Basis dieser Versicherungslösung hat die Ecclesia Gruppe inzwischen mehr als 60 Schäden mit einem Aufwand von ca. 1,4 Mio. Euro abgewickelt.

Risikotransfer und Prävention

Versicherung ist wichtig, weil damit das Risiko nicht gekannter Kosten auf die Assekuranz transferiert wird. Ebenso wichtig ist Prävention. Nur durch ein systematisches Management der Cyber-Risiken können die zentralen IT-Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität realisiert werden. Zugleich ist der Blick auf die Anforderungen des neuen IT -Sicherheitsgesetzes zu richten.

In Kooperation mit einem Beratungsunternehmen für IT-Sicherheit bietet die Ecclesia Gruppe den Krankenhäusern systematisches Cyber Risk Management an. Der Aufbau des Exklusivkonzepts ist modular. Basis ist ein Sicherheits-Check. Aufsetzen können Cyber-Krisenmanagement, IT-Notfallübungen, Administratoren- Schulungen und mehr. Gemeinsam mit den Experten des Krankenhauses werden Maßnahmen / Instrumente zur Erhöhung der IT-Sicherheit entwickelt und an die bestehende Sicherheitsstruktur angepasst.

Veranstaltungshinweis:

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2016
Do., 09.06.2016, 14.30 – 16.00 Uhr
Sicher durchs Netz: Management von Cyber-Risiken im Krankenhaus
Mit Referenten der Ecclesia Gruppe

Quelle: Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, http://www.ecclesia-gruppe.de/ 

Chirurgen warnen: Zeitmangel beschädigt Arzt-Patienten-Verhältnis

Die Ökonomisierung der Medizin beschädigt zunehmend das Arzt-Patienten-Verhältnis, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) anlässlich ihres bevorstehenden 133. Kongresses in Berlin. Wenn Krankenhausstrukturen vor allem darauf ausgelegt sind, größtmögliche Erlöse zu erzielen, führe das häufig zu einem Vertrauens- und Informationsverlust. „Wir brauchen wieder mehr Zeit für das Gespräch mit den Patienten“, fordert daher Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der DGCH. Der Kongress steht unter dem Motto „Chirurgie im Spannungsfeld von Technik, Ethik und Ökonomie“ und findet vom 26. bis 29. April 2016 im CityCube statt. Es werden 5.500 Chirurgen erwartet.

Seit Einführung der Klinikvergütung DRG vor mehr als einem Jahrzehnt arbeiten die Krankenhäuser aus Sicht der Chirurgen immer intensiver daran, wirtschaftlich passgenaue Patientenfälle zu versorgen. „Es gilt, den maximalen Erlös zu erzielen je mehr und je schwieriger die Fälle bei mittlerer Verweildauer sind, desto besser“, berichtet Schackert. Die Zeit, die man mit den Patienten verbringt, schlägt sich hingegen nicht in der Vergütung nieder.

Zuwendung wird damit zur entbehrlichen Ressource. „Zeitmangel ist in der heutigen Medizin das zentrale Problem“, sagt Schackert. Mit teilweise gravierenden Folgen: So sei Zeitknappheit eine der Ursachen, weshalb in verschiedenen Fachgebieten die Operationszahlen ansteigen. „Viele Eingriffe würden entfallen, wenn wir die Zeit hätten, im Gespräch den Willen des Patienten kennenzulernen und die richtige, individuelle Indikation zu stellen“, meint die Neurochirurgin. „Dieser Zeitaufwand ist genauso wichtig wie die Operation mit gutem Behandlungsergebnis und muss in der Vergütung berücksichtigt werden.“

Zeitmangel und ökonomischer Druck können darüber hinaus zu einem Verlust an Vertrauen und Information führen. Weil viele Kliniken ums Überleben kämpfen, reduzieren die Einrichtungen die stationäre Verweildauer auf ein Minimum und sparen am Personal. „Es ist bereits üblich, Patienten am Tag des Eingriffs direkt nüchtern in den OP-Saal kommen zu lassen“, berichtet Schackert. „Das setzt nicht nur eine hervorragende Organisation bei der Vorbereitung voraus, sondern sorgt häufig auch für zusätzlichen Stress bei den Patienten“, betont die Medizinerin. Die Aufnahme auf die Station erfolgt dann erst nach dem Eingriff.

Auch ständig wechselnde Ärzte verunsichern die Patienten – nicht zuletzt Folge des Arbeitszeitgesetzes, das die Dauer der Schichten begrenzt und eine regelmäßige Rotation erfordert. „Bei allem Verantwortungsbewusstsein kann es bei den Übergaben zu Informationslücken kommen, die das Behandlungsergebnis gefährden“, warnt Schackert. Ein weiteres Indiz für das sich ändernde Arzt-Patienten-Verhältnis sieht Schackert in der steigenden Zahl an Patientenverfügungen. „Es sollte uns stutzig machen, dass mehr und mehr Patienten versuchen, Therapien zu begrenzen“, resümiert die DGCH-Präsidentin.

Es sei Zeit, sich auf das eigentliche Arzt-Patienten-Verhältnis zu besinnen, auf Empathie und Verantwortung. „Eine Medizin am Fließband, die jährlich eine Leistungssteigerung verlangt, kann nicht das Ziel sein und verliert den Patienten aus dem Blickfeld“, betont Schackert.

Welche Auswirkungen die zunehmende Ökonomisierung auf die operativen Fächer hat, ist Thema verschiedener Symposien auf dem 133. Chirurgenkongress, der am 26. April in Berlin beginnt.

Weitere Infos: www.chirurgie2016.de.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGC) Luisenstraße 58/59, 10117, www.dgch.de, 22.03.2016

Neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen

Verfahren der Bewertung nach § 137h SGB V festgelegt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Verfahrensregelungen beschlossen, nach denen er zukünftig neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen nach § 137h SGB V bewerten wird. Mit dem Beschluss hat der
G-BA fristgerecht die Grundlagen dafür geschaffen, dass er den neuen Gesetzesauftrag erfüllen kann.

„Beruhen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklassen, werden sie zukünftig daraufhin überprüft, ob der Nutzen bereits als hinreichend belegt anzusehen ist oder ob sie zumindest das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative aufweisen. Die Bewertung erfolgt im Zusammenhang mit einer erstmaligen Anfrage eines Krankenhauses beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf zukünftige Erstattung, aber nur dann, wenn die Methode neu i.S.d. § 137h SGB V ist, also auf einem neuen theoretisch-wissenschaftlichen Konzept beruht. Das neue Prüf- und Bewertungsverfahren stellt angesichts der engen Fristen eine Herausforderung dar. Im Ergebnis geht es aber nicht nur um Patientensicherheit, sondern auch um Rechts- und Planungssicherheit für die Krankenhäuser hinsichtlich der Finanzierung neuer Methoden“, sagte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Bereits in der gesetzlichen Regelung und in der konkretisierenden Rechtsverordnung sind die wesentlichen Vorgaben zu Begriffen und Schritten des neuen Verfahrens festgelegt. In seiner Verfahrensordnung hat der G-BA nun darauf aufbauend die näheren Details zum Verfahren zur Bewertung und zu einem Beratungsangebot für Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten geregelt. Die Beratungsanfrage sollte möglichst frühzeitig vor einer Anfrage beim InEK an den G-BA gestellt werden. Der G-BA wird hierzu Antragsformulare auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellen.

Das Verfahren beim G-BA greift, sobald beim InEK zu einer neuen Methode, deren Einsatz maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklassen beruht, erstmalig ein zusätzliches Entgelt für die Vergütung beantragt wird. Das anfragende Krankenhaus hat dem G-BA dann zugleich Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dieser Methode sowie zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln. Die übermittelten Informationen werden vom G-BA daraufhin überprüft, ob sie plausibel und vollständig sind und ob die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V vorliegen. Voraussetzung für die Notwendigkeit eines solchen Bewertungsverfahrens ist insbesondere, dass es sich um eine erstmalige Anfrage eines Krankenhauses beim InEK handelt und die Methode ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.

Die vom Krankenhaus übermittelten Informationen und das vorläufige Ergebnis des G-BA hinsichtlich einer Bewertungsnotwendigkeit veröffentlicht der G-BA auf seinen Internetseiten. Betroffene Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller erhalten mit dieser Bekanntmachung die Möglichkeit, in der Regel innerhalb eines Monats ergänzende Informationen einzureichen. Nach Auswertung aller vorgelegten Informationen entscheidet der G-BA, ob eine Nutzenbewertung der Methode durchzuführen ist. Ist dies der Fall, hat er spätestens nach drei Monaten darüber zu beschließen, ob der Nutzen der Methode unter Anwendung des Medizinprodukts als hinreichend belegt anzusehen ist, der Nutzen zwar als noch nicht hinreichend belegt anzusehen ist, aber die Methode unter Anwendung des Medizinprodukts das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, oder die Methode unter Anwendung des Medizinprodukts kein Potenzial für eine erforderliche Behandlungsalternative bietet, insbesondere weil sie als schädlich oder unwirksam anzusehen ist.

Kann der Nutzen als hinreichend belegt angesehen werden oder bietet die Methode zumindest das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative, haben die Krankenhäuser, die eine Anfrage beim InEK zur gegenständlichen Methode gestellt haben, innerhalb von drei Monaten einen Anspruch auf den Abschluss einer Entgeltvereinbarung. Der G-BA prüft allerdings, ob die Leistungserbringung mit qualitätssichernden Anforderungen zu verbinden ist. Bietet die Methode nur das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative, entscheidet der G-BA innerhalb von sechs Monaten über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V. Konnte für die Behandlungsmethode kein Potenzial festgestellt werden, entscheidet der G-BA unverzüglich über eine entsprechende Änderung seiner Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus nach § 137c Absatz 1 Satz 2 SGB V.

Der Beschluss zur Änderung der Verfahrensordnung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt und tritt nach Genehmigung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Der G-BA wird in einer Informationsveranstaltung, die insbesondere an Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller gerichtet ist, die einzelnen Schritte des Prüf- und Bewertungsverfahrens und die inhaltlichen Anforderungen an die Informationsübermittlung an den G-BA darlegen. Anmeldungen für die Informationsveranstaltung sind möglich, sobald die Einladung auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht wurde.

Hintergrund: Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen gemäß § 137h SGB V

Der neue § 137h SGB V wurde 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen. Die Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung (MeMBV), die weitere Details der gesetzlichen Regelungen definiert, ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Der G-BA wurde gemäß § 137h Abs. 1 Satz 6 SGB V verpflichtet, das Nähere zum Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung zu regeln.

Beschluss zu dieser Pressemitteilung: Verfahrensordnung: Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V
Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Methodenbewertung

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 17.03.2016

Windhorst legt GOÄ-Ämter bei der Bundesärztekammer nieder

Dr. Theodor Windhorst hat nach dem bisher guten Verlauf der Neuentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in den letzten sechs Jahren erkennen müssen, dass die Ziele dieser GOÄneu, nämlich die Doppelschutzfunktion einer Gebührenordnung des freien Arzt-Berufes mit einem fairen Leistungsausgleich durch die neu vorgelegten Leistungsbewertungen, nicht zu erreichen sind. Die Zerrissenheit der Verhandlungsebenen lassen seiner Meinung nach auch in Zukunft diesen fairen Leistungsausgleich, der aufgrund des in der Vergangenheit erarbeiteten Leistungskataloges möglich gewesen wäre, nicht erkennen. Aus diesem Grund legt Dr. Windhorst seine Ämter als Verhandlungsführer der BÄK und Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer mit sofortiger Wirkung nieder.

Windhorst erklärt dazu: „Drei Gründe haben mich zu diesem Schritt veranlasst. Zum ersten sind für mich die Voraussetzungen für einen fairen Leistungsausgleich in der GOÄneu in der derzeit Lage durch unterschiedliche Einflussnahme von außen nicht mehr gegeben. Bereits in der Vergangenheit habe ich auf mehreren Deutschen Ärztetagen gesagt, dass ich bereit bin, Konsequenzen zu ziehen, sollte es sich herausstellen, dass die geforderten Ziele nicht erreicht werden. Zum zweiten möchte ich nicht der Forderung im Wege stehen, die GOÄneu zur Chefsache zu machen. Auch den Forderungen der Fachverbände und des außerordentlichen Deutschen Ärztetages möchte ich nicht entgegenstehen. Und drittens zeigt aus meiner Sicht die politische Großwetterlage deutlich, dass die Umsetzung einer GOÄ-Reform in dieser Legislaturperiode durch den Koalitionspartner SPD blockiert wird. Deshalb sollte gelten: Qualität vor Zeit. Unter grundlegender Mitbeteiligung der Fachverbände sollten die Verhandlungen ohne Zeitdruck weitergeführt werden.“

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts  Gartenstraße 210-214, 48147 Münster/Westfalen, http://www.aekwl.de/, 17.03.2016

Nichtärztliche Praxisassistenz in Ausbildung: Frist wird verlängert

Die Übergangsregelung zur Genehmigung und Vergütung von nichtärztlichen Praxisassistenten in Ausbildung wird um ein halbes Jahr verlängert. Statt am 30. Juni 2016 endet die Regelung am 31. Dezember 2016.

Darauf haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages geeinigt. Eine Umfrage der KBV in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hatte ergeben, dass in nahezu allen KVen nichtärztliche Praxisassistenten die Ausbildung nicht bis zum 30. Juni 2016, aber bis zum 31. Dezember 2016 abschließen werden. Gründe sind beschränkte Ausbildungskapazitäten sowie der notwendige zeitliche Vorlauf für die Organisation der Fortbildungen.

Hausärzte erhalten Zuschlag für Assistenten

Hausärzte erhalten seit 1. Januar 2015 für einen nichtärztlichen Praxisassistenten einen Zuschlag von bis zu 1.320 Euro pro Praxis im Quartal (Gebührenordnungsposition (GOP) 03060). Außerdem werden die Hausbesuche des Assistenten vergütet (GOP 03062 und 03063). In vielen Hausarztpraxen mussten und müssen die Mitarbeiter für diese neuen Aufgaben jedoch erst ausgebildet werden.

KBV und Krankenkassen hatten deshalb vereinbart, dass die neuen GOP bereits ab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters berechnungsfähig sind – sofern zu erwarten ist, dass die Ausbildung bis zu einem bestimmten Stichtag abgeschlossen ist beziehungsweise bis dahin eventuell noch fehlende Module absolviert sein werden.

Bisher war dieser Stichtag der 30. Juni 2016. Nun haben die Partner des Bundesmantelvertrages in Paragraf 8 der Delegations-Vereinbarung, der die Genehmigung regelt, die Frist bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

Weiterführende Informationen
KBV-Themenseite zu nichtärztlichen Praxisassistenten

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 17.03.2016

Ärzte: Anstellung und Teilzeit liegen im Trend

Die Anzahl der angestellten Vertragsärzte und -psychotherapeuten stieg 2015 deutlich um 10,6 Prozent auf 27.174. Ihre Zahl hat sich damit seit 2005 nahezu verzehnfacht, damals waren es 2.772. Generell haben sich die meisten Trends der vergangenen Jahre fortgesetzt.

Das geht aus der aktuellen Ärztestatistik hervor, die die KBV heute veröffentlicht hat. Insgesamt nahmen 167.316 Ärzte und Psychotherapeuten in 2015 an der vertragsärztlichen Versorgung teil.

Davon waren es 144.769 Ärzte und 22.547 Psychologische Psychotherapeuten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl zwar um 2.369 erhöht (1,4 Prozent). Jedoch ist damit die Anzahl der geleisteten Arztstunden nicht unbedingt gestiegen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Teilzeittätigkeit ergibt sich lediglich ein Plus von 0,2 Prozent.

Der Rückgang der Hausärzte setzte sich in 2015 mit minus 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fort. Ihre Zahl sinkt damit auf 51.765. Das sind 1.170 Hausärzte weniger als noch 2009. Besonders stark war der Rückgang im Saarland (minus 1,9 Prozent verglichen mit 2014) und in Schleswig-Holstein (minus 1,7 Prozent). Dem bundesweiten Trend entgegensetzen konnten sich u.a. Brandenburg (plus 1,1 Prozent), Hessen (plus 0,3 Prozent) sowie Thüringen und Hamburg (plus 0,2 Prozent).

Auch in einigen anderen Arztgruppen hat sich die Zahl der Mediziner verringert, wie etwa bei den Frauenärzten (minus 0,1 Prozent), Kinder- und Jugendärzten (minus 0,2 Prozent) und Nervenärzten (minus 0,8 Prozent).

Dagegen stieg die Anzahl der Psychotherapeuten um 2 Prozent. Dieser Zuwachs um 453 Psychotherapeuten ist dabei vor allem auf einen starken Anstieg in den neuen Bundesländern zurückzuführen – etwa in Mecklenburg-Vorpommern (plus 12,3 Prozent), Brandenburg (plus 10,4 Prozent) oder in Sachsen-Anhalt (plus 8,6 Prozent). Außerdem gibt es auch moderate Zuwächse bei den Fachinternisten und Orthopäden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 17.03.2016

Experten-Zweitmeinung reduziert Anzahl der Wirbelsäulen-Eingriffe um fast die Hälfte

Die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule hat sich zwischen den Jahren 2006 und 2014 auf bundesweit gut 780.000 mehr als verdoppelt. Doch bei weitem nicht jeder Eingriff ist nach Einschätzung von Experten notwendig.

Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März empfiehlt die Barmer GEK daher den Patienten, vor einem Eingriff die Zweitmeinung eines Experten einzuholen. “Vor einer Rückenoperation ist eine zweite Expertenmeinung sinnvoll, auch um vorschnelle oder unnötige Eingriffe zu vermeiden. Bislang hat rund die Hälfte der Rückenpatienten, die über uns eine Zweitmeinung angefordert haben, auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet”, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer GEK.

Barmer GEK Teledoktor vermittelt bei Bedarf an Rückenspezialisten

Die Barmer GEK bietet ihren Versicherten umfangreiche Beratung und ein professionelles Zweitmeinungsverfahren an. Bei Bedarf vermittelt der sogenannte Teledoktor der Krankenkasse den Patienten zu einem Rückenspezialisten. Er ermöglicht in der Regel innerhalb einer Woche den Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät über Behandlungsoptionen.

Immer häufiger erfolgt weiterer Eingriff nach erster Rücken-OP

“Nutzen und Risiko müssen genau abgewogen werden. So führt eine Rückenoperation oft eben nicht zur wünschenswerten Schmerzfreiheit”, sagt Marschall. Stattdessen folge in immer mehr Fällen eine weitere Operation. So erhielten etliche Patienten, die zunächst einen Bandscheiben-Eingriff hatten, ein bis zwei Jahre später eine weitere Operation, bei der die Wirbel versteift würden. Bei den Barmer GEK Versicherten ist die Zahl dieser Folgeeingriffe seit dem Jahr 2006 um 137 Prozent auf 510 Fälle im Jahr 2013 gestiegen.

Quelle: Barmer GEK, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin, http://www.barmer-gek.de, 14.03.2016

Bundesärztekammer-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Crusius: “Ärzte machen Fehler, sie sind aber keine Pfuscher”

“Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht.” Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2015 in Berlin.

Crusius forderte, Ärztinnen und Ärzte bei ihrem Engagement für eine offene Fehlerkultur zu unterstützen. “Wir müssen wegkommen von Pauschalvorwürfen. Und ein Arzt, dem ein Fehler unterläuft, ist kein Pfuscher. Fehler können viele Ursachen haben. Pfusch dagegen beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns.”

In diesem Zusammenhang wandte sich Crusius gegen immer wieder kolportierte Hochrechnungen zu Behandlungsfehlern. “Das sind Schätzungen auf Grundlage US-amerikanischer Uraltstudien, die keinerlei Bezug zu unserem Gesundheitssystem haben. Die Daten der Ärztekammern dagegen sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen. Auch wenn sie nicht das gesamte Behandlungsgeschehen abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention betreiben.”

Crusius betonte, dass die Ursachen für Behandlungsfehler komplex sein können. Ein Grund sei der stetig wachsende Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen. So hat sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Sektor wurden 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt. “Da nützt es wenig, dass die Politik eine Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen ausgerufen hat. Qualität hat ihren Preis und deshalb brauchen wir auch eine ausreichende Finanzierung der Personalkosten.”

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, liegt die Zahl der festgestellten Fehler gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle im Promillebereich. Die Zahl der Sachentscheidungen sowie die Zahl der festgestellten Fehler sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.751). Es lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.252). Davon wurde in 1.774 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

“Auch wenn selten etwas passiert, ist jeder Fehler einer zu viel”, betonte Priv. Doz. Dr. Peter Hinz, leitender Oberarzt an der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Rehabilitative Medizin der Universitätsmedizin Greifswald. Er erläuterte, wie das Thema Patientensicherheit und Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag gelebt wird. Darüber hinaus verwies er auf die vielfältigen Initiativen und Projekte der Ärzteschaft zur Förderung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung.

Allein die Datenbank ärztlicher Qualitätssicherungsinitiativen der Bundesärztekammer führt rund 160 absolut freiwillige Initiativen auf. Für den ambulanten Sektor führt der Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung rund 9.000 Qualitätszirkel mit mehr als 35.000 teilnehmenden Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten auf.

Als vorbildliches Projekt zur Vermeidung von Behandlungsfehlern wurde auch auf das vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin betriebene Fehlerlernsystem “CIRSmedical” hingewiesen. Über das System können Ärzte Beinahefehler anonym melden, damit potentielle Risiken abgestellt werden können.

Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Ärztlicher Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, forderte betroffene Patienten auf, sich im Schadensfall an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu wenden. “An unseren Stellen sind hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist, oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag und das Gutachten sowie die abschließende Bewertung ist für Patienten kostenfrei.”

In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen überwiegend bestätigt.

Weiterführende Informationen
Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2015

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.03.2016