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Patientenversorgung: ambulant vor stationär?

Die Zahlen sind eindeutig: In der ambulanten Versorgung gibt es über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr. Im Jahr 2014 hat es dort 552,7 Millionen Behandlungsfälle gegeben. Gekostet hat das 33,4 Milliarden Euro. Auf die Krankenhäuser hingegen entfällt mit 67,9 Milliarden Euro ein mehr als doppelt so hoher Kostenanteil, bei 19,1 Millionen Behandlungsfällen. „Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt zwar ganz eindeutig für die Versorgung der Patienten, spiegelt sich aber leider nicht in der notwendigen Unterstützung durch die Politik wider“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Leider hat die Politik in der aktuellen Gesetzgebung eher zugunsten des stationären Sektors gehandelt, statt den Niedergelassenen den Rücken zu stärken.“

Um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen, brauche es eine gute Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern. Der KBV-Chef betont: „Ideen dazu gibt es bereits. Die wollen wir mit unserem Programm KBV 2020 weiter vorantreiben.“

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung KBV vom 12.04.2016

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 12.04.2016

Ärztestatistik 2015

Medizinischer Versorgungsbedarf steigt schneller als die Zahl der Ärzte

„Die Zahl der Ärzte steigt, aber der Bedarf steigt schneller.“ So fasste Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ergebnisse der Ärztestatistik für das Jahr 2015 zusammen. Wie aus den Daten der BÄK hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten ärztlich tätigen Mediziner im vergangenen Jahr nur leicht um 1,7 Prozent. Das bedeutet einen Anstieg um 6.055 Ärzte auf nunmehr 371.302 bundesweit. Davon arbeiteten 189.622 im Krankenhaus (+ 1,8 Prozent).

Ambulant tätig waren 150.106 Ärzte (+ 1,5 Prozent). Gleichzeitig stieg die Zahl der Behandlungsfälle kontinuierlich an, und ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht. Zwischen 2004 und 2014 erhöhte sich die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland um 152 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Die Unternehmensberatung Deloitte prognostiziert bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Fallzahlen im stationären Bereich um mehr als zwölf Prozent. Verantwortlich dafür ist vor allem der steigende Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der über 60-Jährigen Patienten in den Krankenhäusern 51,5 Prozent. Bis zum Jahr 2030 erwarten die Experten von Deloitte einen Anstieg auf 60,8 Prozent.

„Wenn wir jetzt nicht entschieden gegensteuern, steht die medizinische Versorgung in Zukunft vor immensen Problemen“, warnte Montgomery. Daher müsse die Zahl der Studienplätze bundesweit um mindestens zehn Prozent erhöht werden. „Noch im Jahr 1990 gab es in den alten Bundesländern 12.000 Plätze im Studiengang Humanmedizin. Heute sind es gerade noch 10.000, obwohl durch die Wiedervereinigung acht medizinische Fakultäten hinzugekommen sind“, so der Ärztepräsident. Er forderte die Bundesregierung auf, im Zuge ihres Masterplans Medizinstudium 2020 auch die Auswahlverfahren an den Universitäten zu reformieren: „Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen ausgewählt werden, die hinterher auch in der Versorgung der Bevölkerung arbeiten wollen.“ Neben der Abiturnote müssten daher Faktoren wie psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung stärker berücksichtigt werden. Um den Ärztemangel im hausärztlichen Bereich zu mildern, sollten Medizinstudierende gleich zu Beginn des Studiums an die Allgemeinmedizin herangeführt werden. Montgomery sprach sich dafür aus, bis 2017 an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzuführen.

Nicht nur die Gesellschaft insgesamt altert, sondern mit ihr auch die Ärzteschaft. Zwar stieg im Jahr 2015 der Anteil der unter 35-Jährigen Ärzte um 0,2 Prozentpunkte auf 18,5 Prozent. Dem steht aber bei den über 59-Jährigen ein Zuwachs auf 17,3 Prozent gegenüber (Vorjahr: 16,4 Prozent). Weiterhin ist der Anteil der 40- bis 49-Jährigen von 25,2 Prozent auf 24,1 Prozent zurückgegangen, während der Anteil der 50-bis 59-Jährigen von 28,5 Prozent auf 28,6 Prozent anstieg. Damit gibt es viel mehr 50- bis 59-Jährige als 40- bis 49-Jährige Ärzte.

Zudem verschieben sich bei den Jungmedizinern die persönlichen Prioritäten. „Es wächst eine sehr selbstbewusste Ärztegeneration nach. Sie ist verständlicherweise nicht mehr bereit, Versorgungslücken bedingungslos auf Kosten der eigenen Lebensplanung zu schließen“, so Montgomery. Wie Umfragen zeigen, räumen die angehenden Mediziner der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die höchste Priorität ein. Knapp dahinter folgt der Wunsch nach geregelten und flexibel gestaltbaren Arbeitszeiten – noch vor guten Verdienstmöglichkeiten.

Dementsprechend entscheiden sich immer mehr Ärzte gegen eine Vollzeitstelle. Betrug der Anteil der Teilzeitärzte an allen niedergelassenen Ärzten im Jahr 2009 noch fünf Prozent, so waren es im Jahr 2013 bereits 13,6 Prozent. Einer Studie des Forschungsinstituts Prognos zufolge sank die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der Ärzte in den Praxen von durchschnittlich 42,6 Stunden im Jahr 2011 auf 40,2 Stunden im Jahr 2014. Bei den Krankenhausärzten ging die Zahl der geleisteten Wochenstunden zwischen den Jahren 1991 und 2013 von 37,6 auf 29,8 Stunden zurück.

„Gerade im Hinblick auf die Patientensicherheit müssen Bund und Länder daher in den Krankenhäusern für eine ausreichende Personalausstattung und Personalfinanzierung sorgen“, forderte Montgomery. Notwendig seien darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gleichzeitig ging die Zahl der Ärzte mit eigener Praxis im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent zurück. Dagegen stieg die Anzahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte um 3.066 auf 29.373. Dies entspricht einem Plus von 11,7 Prozent. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die exzellente Arbeitsmarktsituation. So liegt die Arbeitslosenquote in Bezug zu der Zahl der berufstätigen Ärzte bei 1,0 Prozent. „Auf dem Arbeitsmarkt für Ärzte herrscht Vollbeschäftigung. Das ist eine gute Nachricht für unsere Ärztinnen und Ärzte. Problematisch ist aber, dass schon jetzt viele offene Stellen nicht besetzt werden können“, erklärte der BÄK-Präsident.

Daran ändert auch die Zuwanderung von 3.560 Ärzten aus dem Ausland nur wenig (+7,4 Prozent), zumal im selben Zeitraum 2.143 Ärzte aus Deutschland abgewandert sind.

Insgesamt waren im Vorjahr 42.604 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gemeldet. In den Krankenhäusern stieg der Anteil der Ärzte aus dem Ausland um 9,2 Prozent (2014: 11,6 Prozent). Der Anteil der Ausländer an den Erstmeldungen bei den Ärztekammern betrug im vergangenen Jahr 31,1 Prozent.

Die stärksten Zuwächse verzeichneten mit 1.421 die Ärztinnen und Ärzte aus den europäischen Staaten und aus Asien mit 1.079. Der größte Zustrom konnte aus Syrien (+ 493) verbucht werden, es folgen Serbien (+ 206), Rumänien (+ 205), Russland (+ 159), Bulgarien (+ 127) und Ägypten (+ 125). Einen größeren Rückgang gab im Jahr 2015 lediglich bei Ärzten aus Österreich (- 122).

Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Rumänien (4.062), Griechenland (3.017) und Österreich (2.573), gefolgt von Syrien (2.149).

Quelle: Bundesärztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.baek.de , 12.04.2016

Ethikrat: Patientenwohl im Krankenhaus gerät unter die Räder

Im Krankenhaus ist das Patientenwohl nicht mehr das Maß aller Dinge, stellt der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme fest. Ein Grund dafür sei der zunehmende ökonomische Druck in den Kliniken. Während sich die Krankenkassen vor allem auf eine Verringerung der Ausgaben fokussierten, hätten die Leistungserbringer ihre Ertragssteigerung zum Ziel.

„Wir besitzen in Deutschland eine Krankenhausversorgung auf hohem Niveau“, sagt die Vorsitzende des Ethikrates, Prof. Christiane Woopen. „Diese ist jedoch teilweise nicht ausbalanciert, weshalb durchaus Reformbedarf besteht.“ Die Entwicklungen der letzten Jahre würfen Fragen nach dem leitenden normativen Maßstab der Krankenhausversorgung auf. Die in der Klinik Tätigen stünden vor zunehmenden Schwierigkeiten, ihre berufsethischen Pflichten umzusetzen, ergänzt Ethikrat-Mitglied Prof. Thomas Heinemann. Das Geschehen in der Klinik müsse sich am Patientenwohl ausrichten, so das Gremium. Dies sei durch drei Kriterien gekennzeichnet: die „selbstbestimmungsermöglichende“ Sorge für den Patienten, die gute Behandlungsqualität sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit.
Aktuell sei die Versorgung jedoch gekennzeichnet durch schwindende Möglichkeiten einer angemessenen Kommunikation in der Arzt-Patienten-, Pflegende-Patienten- und Therapeut-Patienten-Beziehung. Einige der 29 Empfehlungen des Ethikrates beziehen sich darauf, die Verständigung zwischen den Beteiligten zu verbessern. Dazu gehört, die kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen aller im Krankenhaus Tätigen zu fördern und dafür entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Zudem soll der zeitliche und organisatorische Aufwand bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems berücksichtigt werden. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Patienten als auch die zwischen den Professionen. Außerdem sollten Fehlanreizen im DRG-System, die das Patientenwohl beeinträchtigten, entgegengewirkt werden. Der Ethikrat schlägt unter anderem vor, die Abrechnung von zwei und mehr DRGs für einen Krankenhausaufenthalt bei multimorbiden Patienten einzuführen, um sogenannte Drehtüreffekte zu vermeiden.

Zudem mahnt das Gremium an, Patienten mit besonderen Bedarfen stärker zu berücksichtigen. Für Kinder und Jugendliche, Menschen in hohem Lebensalter, mit Demenz, mit Behinderung und mit Migrationshintergrund müsste sichergestellt werden, dass sie den gleichen Zugang zu Krankenhausleistungen erhalten. Die 26 Ratsmitglieder empfehlen unter anderem, kinderspezifische DRGs einzuführen oder die Kindermedizin vom DRG-Abrechnungssystem zu entkoppeln. Für Menschen mit Behinderung sollten die Krankenhäuser barrierefrei gestaltet und Bedingungen geschaffen werden, die ihren besonderen Belangen gerecht werden.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

13 neue Intensivmedizin-Kurse

Schaufenster April 2016

500 Facebook-Likes

Wir freuen uns über mehr als 500 „gefällt-mir-Angaben“ auf unserem BDC-Facebook-Profil.

Seit 2012 halten wir Interessierte auf Facebook über Aktivitäten des BDC und Neuigkeiten aus der Chirurgie auf dem Laufenden.

 

ZDFzeit-Doku: Wie gut sind K.-D. Zatrow ZDFDeutschlands Krankenhäuser?

Bei der Dokumentation kam auch Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow, Verfasser der Hygiene-Tipps der Mitgliederzeitschrift Passion Chirurgie, zu Wort. Am 01.März wurde die Doku gezeigt – Hier geht’s zur ZDF Mediathek.

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

BDC-UmfrageWer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Die Umfrage finden Sie unter: https://de.surveymonkey.com/r/oekonomie

Running Surgeons: 17. Berliner 5×5 km Team-Staffel

Staffellauf

Laufen entspannt nicht nur, es macht auch noch Spaß – und das am meisten mit Gleichgesinnten. Sie können sich ab jetzt zur Teamstaffel anmelden: Am 03. Juni 2016 gehen die BDC-Staffeln wieder an den Start. Wir hoffen, viele Running Surgeons bei dem nun schon traditionellen Lauf im Berliner Tiergarten begrüßen zu können.

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail an sport@bdc.de bis zum 15. April 2016 an. Der BDC wird nach Eingang der Anmeldungen die Teams zusammenstellen und Sie über den weiteren Verlauf informieren.

 

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 2. Quartal 2016

Aus der Passion Chirurgie 04/2016

Bettina Best ist seit dem 01.01.2016 als niedergelassene Ärztin in Saarbrücken tätig.

Dr. med. Noorullah Darwish ist seit Anfang des Jahres in der chirurgischen Praxis Wolgast tätig.

Dr. med. Steffen Drewes ist neuer Chefarzt der Abteilung für Thorax- u. Gefäßchirurgie im Fachkrankenhaus Coswig GmbH in Coswig.

Dr. med. Royald Lenk ist seit dem 01. Januar 2016 in der chirurgischen Gemeinschaftspraxis in Borna tätig.

Dr. med. Hans-Ludwig Lenz ist seit Anfang März neuer Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie des Osterholzer Kreiskrankenhauses in Osterholz-Scharmbeck.

Dr. med. Alexander Lorenz ist als neuer Oberarzt als Verstärkung für das Team zum Krankenhaus St. Barbara in Schwandorf gewechselt.

Nora Rämisch übernahm im Januar 2016 die Praxis für Chirurgie und Phlebologie in München.

Olaf Reich begann im Januar 2016 seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt in der chirurgischen Gemeinschaftspraxis für Unfallchirurgie und Orthopädie Wolfenbüttel.

Dr. med. Farhad Schahmirzadi hat sich seit dem 01. Januar 2016 in der Chirurgie am Waldweg in Göttingen niedergelassen.

Dipl.-Med. Mustafa Salameh übernahm ab 1. Januar 2016 die chirurgische Praxis in Geithain.

Dr. med. Alexander Vossough ist seit dem 1. Februar 2016 neuer leitender Oberarzt in der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Sankt-Marien-Krankenhaus Ratingen.

Annika Walter ist seit Anfang des Jahres neue Oberärztin im Sankt-Marien-Krankenhaus Ratingen.

Aus der Passion Chirurgie 05/2016

Prof. Dr. med. Michael Bartels wechselt von der Uniklinik Leipzig ans HELIOS Park-Klinikum und übernimmt am 18. April die Chefarztposition.

Dr. med. (MU Budapest) Adam Balogh ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgie am Krankenhaus in Perleberg.

Dr. med. Martin Borger ist neuer ärztlicher Direktor des HELIOS Cäcilien-Hospital in Krefeld-Hüls. Seit 1. März übernimmt Dr. Martin Borger das Amt des Interessenvertreters für die über 30 Ärzte am Haus von Vorgänger Dr. Oliver Volk.

Dr. med. Carsten Czuprin ist seit Dezember 2015 neuer Chefarzt der Gefäß- und Endovascukarchirurgie im Krankenhaus Weilheim-Schongau.

Dr. med. Erik Hauffe leitet seit Januar 2016 die Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie am Krankenhaus Mittweida.

Prof. Dr. med. Michael Heise ist seit Februar 2016 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Sana Klinikum Lichtenberg in Berlin.

Dr. med. Bernd Klinge seit Februar 2016 neuer Ärztlicher Direktor der Helios Klinik Sangerhausen. Er übernimmt die Position von Angelika Zschauer.

Prof. Dr. med. habil. Steffen Leinung ist ab Mai 2016 neuer Chefarzt der Muldentalkliniken.

Prof. Dr. med. Mark Lehnert leitet seit 01. Februar 2016 die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Hanauer Klinikums.

Dr. med. Michael Rössler ist seit dem 01. April 2016 neuer Chefarzt der Allgemein- und Unfallchirurgie am St. Josefs-Hospital (JoHo) Rheingau. Er ist Nachfolger von Markus Brauckmann.

Aus der Passion Chirurgie 06/2016

Dr. med. Golo Brodik ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Evangelischen Krankenhaus Unna.

Dr. med. Dirk R. Bulian bekam am 26.04.2016 von der DGCH im Rahmen des Chirurgenkongresses den Felicien Steichen Preis 2016 verliehen.

Dr. med. Ivor Dropco wird ab Juli 2016 neuer Chefarzt der Abteilung für Chirurgie im Städtedreieck.

Prof. Dr. Clemens Dumont leitet als neuer Chefarzt die chirurgische Abteilung an der Wolfhager Kreisklinik in Kassel.

PD Dr. med. Hinnerk Gebhardt hat als Chefarzt die Leitung der Klink für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Südharz Klinikum Nordhausen übernommen.

Prof. Dr. Peter Helwig ist ab Juli der neue Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Klinikum Heidenheim.

Dr. med. Luigi Ladevaia ist der neue Chefarzt seit dem 01. April 2016 im Asklepios Harzkliniken in Goslar.

Prof. Dr. med. Matthias Pross ist seit Mai 2016 neuer Ärztlicher Leiter der DRK Kliniken Berlin Köpenick.

Dr. med. Björn Schmitz ist seit April 2016 neuer Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie im Ev. Krankenhaus Lütgendortmund in Dortmund.

Dr. med. Mascha Trojer hat im April 2016 den Chefarztposten der Chirurgischen Klinik in Mühlacker übernommen.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an passion_chirurgie@bdc.de.

Reform des Mutterschutzgesetzes

Bundesfamilienministerium berücksichtigt DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht die Forderungen aus ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes weitestgehend berücksichtigt. Mit der geplanten Reform geht eine Ära zu Ende: Chirurginnen soll zukünftig besser ermöglicht werden, in angemessener Weise auch mit Baby im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen. Bislang war es ihnen verboten, schwanger den Operationssaal zu betreten. Zum vorliegenden Referentenentwurf haben OPidS-Gründerinnen Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner in der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Stellung bezogen: „Wir unterstützen die Gesetzesnovelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche Umsetzung“, sagt Niethard.

Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ die Mutterschutzregelungen zeitgemäßer und verständlicher fassen und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung aus“, sagt Donner.

Die erzwungene Pause führt zu einer längeren Weiterbildungszeit und somit zu einem späteren Erwerb des Facharzttitels. Das OP-Verbot entspricht oftmals nicht dem Wunsch vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP durch die Fortschritte in der Medizin stark verändert haben. Daher setzt sich die DGOU mit der Initiative OPidS dafür ein, dass werdende Mütter selbst entscheiden können, ob sie das Skalpell weiter in der Hand behalten wollen.

Das im Jahr 2015 veröffentlichte Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“ der DGOU schafft dafür die Voraussetzungen: Es bündelt Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose. Das Positionspapier gibt zudem eine Anleitung zur Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Mit dieser Expertise hat die DGOU nicht nur junge Medizinerinnen beraten, sondern auch das BMFSFJ. „Der neue Gesetzesentwurf betont nun die Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen. Damit sehen wir das Mitbestimmungsrecht der Schwangeren gestärkt, selbst entscheiden zu können, ob sie ihre operative Tätigkeit fortsetzen möchte“, so Niethard. Bisher bereits bestehende Rechte werden nun stärker betont“, sagt Donner. Denn obwohl das Mutterschutzgesetz (MuSchG) den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal für Schwangere nicht explizit ausschließt, erhalten die Betroffenen bislang ein striktes OP-Verbot. „Grund ist die bisherige Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber“, erklärt Donner. Daher werde das MuSchG sehr streng ausgelegt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 05.04.2016

Handlungsempfehlung zur Arthroskopie bei Gonarthrose

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat infolge eines Antrages des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen am 27.11.2015 einen Beschluss zur Arthroskopie bei Gonarthrose gefasst (veröffentlicht: BAnz AT 15.02.2016 B2). Dieser Beschluss tritt am 01.04.2016 in Kraft und sieht vor, dass Arthroskopien bei Gonarthrose ab dem 01.04. nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Da in bestimmten Situationen Arthroskopien bei vorliegender Gonarthrose trotzdem abgerechnet werden können, wurde eine gemeinsame Handlungsempfehlung von Verbänden und Fachgesellschaften formuliert. Die vollständige Handlungsempfehlung finden Sie im Download-Bereich.

Weiterführende Informationen
Handlungsempfehlung Arthroskopie bei Gonarthrose
Gonarthrose im MRT? Anmerkungen zur Begrifflichkeit

Rätsel um undichte Darmnähte gelöst

Bakterien verursachen gefürchtete Komplikation nach Bauch-OPs

Das medizinische Rätsel, warum zusammengefügte Darmenden nach einer Bauchoperation trotz sorgfältigster Nahttechnik wieder aufplatzen, scheint gelöst. Wie der US-Chirurg Professor John Alverdy am Tiermodell beweisen konnte, kann ein Eingriff die Zusammensetzung der Darmbakterien so verändern, dass sie giftige Substanzen freisetzen und die Wundheilung stören. Experten forschen jetzt an einem Gegenmittel, das anders als Antibiotika keine Resistenzen fördert. Für seine Entdeckung ernennt die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) den amerikanischen Forscher zum Ehrenmitglied.

Nach der Entfernung eines erkrankten Darmabschnitts muss der Chirurg die Verbindung – die Anastomose – zwischen den Darmenden wieder herstellen. „Technisch ist dies kein Problem, Chirurgen wissen, worauf sie achten müssen“, erklärt Professor Dr. med. Dietmar Lorenz, Präsident der DGAV. Doch auch die perfekte Naht ist keine Garantie, dass zusammenwächst, was zusammengefügt wurde.

Im ungünstigsten Fall entsteht in der Nahtreihe der Darmwand ein Loch, eine Insuffizienz. Dann entweicht Stuhl in den Bauchraum und löst eine massive Infektion aus, die sich zur Lebensbedrohung entwickeln kann. „In jedem Fall werden aufwendige, teure Nachbehandlungen notwendig“, betont Lorenz.

Bislang wurden die Ursachen für diese Anastomosen-Insuffizienz auf Seiten der Chirurgen gesucht. „Eine hohe Spannung auf der Naht, Durchblutungsstörungen, fehlerhafte Nahttechniken, ungeeignetes Nahtmaterial und andere mechanische Faktoren galten als Auslöser“, erklärt Professor Lorenz, Direktor und Chefarzt der Klinik Allgemein- und Viszeralchirurgie am Sana Klinikum Offenbach.

Neuere Forschungsergebnisse rücken nun Bakterien, die natürlicherweise im Darm vorkommen, in den Fokus. „Alverdy und seine Forschergruppe haben als erste gezeigt, warum und auf welche Weise Bakterien chirurgische Komplikationen nach Operationen am Gastrointestinaltrakt verursachen“, erläutert der DGAV-Präsident.

Denn die Operation verändert die Zusammensetzung der Mikroorganismen im Darm, im sogenannten Mikrobiom. „Häufig verschwinden die guten Bakterien, die die Wundheilung nicht stören, und die schlechten nehmen dramatisch zu“, erläutert Lorenz: „Die schlechten Bakterien setzen dann Substanzen frei, die die Elemente zerstören, die unser Körper hergestellt hat, um den Heilungsprozess nach der chirurgischen Wiedervereinigung der Darmenden in Gang zu bringen“.

Zwar haben Studien gezeigt, dass die Anastomosen-Insuffizienz durch das Auftragen von Antibiotika im Darmtrakt erfolgreich verhindert werden kann. John Alverdy sieht darin jedoch nicht die endgültige Lösung – Ziel müsse sein, die guten Bakterien im Darm zu fördern und die schlechten zu verdrängen.

„Durch hochmoderne Forschungsansätze werden wir in Kürze noch viel mehr über diese Vorgänge erfahren“, erwartet Lorenz. Schließlich werde es möglich sein, das Mikrobiom so zu beeinflussen, dass pathogene Bakterien, die Anastomosen-Insuffizienzen verursachen können, unterdrückt werden. „Damit können wir auch den Einsatz von Antibiotika reduzieren und das Problem der multiresistenten Krankenhauskeime besser in den Griff bekommen“, betont DGAV-Präsident Lorenz.

Professor Dr. med. John C. Alverdy ist Inhaber des Sarah and Harold Lincoln Thompson Lehrstuhls für Chirurgie an der Universität von Chicago. Die Ehrenmitgliedschaft der DGAV wird ihm am 26. April 2016 verliehen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, http://www.dgav.de/

Transplantationsregister auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt wird.

Mit dem Transplantationsregister schaffen wir daher eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland.”

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten haben bei der Einrichtung des Registers oberste Priorität. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. Das Register wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.

Es soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es liefert fundierte Informationen darüber, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Die Verknüpfung der Daten kann zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität noch weiter verbessern können. Es wird möglich sein, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.

Die Übermittlung der transplantationsmedizinischen Daten an das Transplantationsregister wird auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Datensatzes erfolgen. Dieser Datensatz wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Robert Koch-Institut (RKI) hierfür eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Expertinnen und Experten aller maßgeblichen Institutionen vertreten sind.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, http://www.bundesgesundheitsministerium.de, 23.03.2016