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Geringe Nachfrage bei Terminservicestellen

Die Nachfrage bei den Terminservicestellen ist verhalten. Seit dem Start Ende Januar wurden etwa 31.000 Facharzttermine bundesweit vermittelt, wie die KBV auf einer Pressekonferenz bilanzierte. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer dringlichen Überweisung einen Facharzttermin spätestens in vier Wochen anbieten.

„Im Vergleich zu den jährlich mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich ist die Zahl der vermittelten Termine sehr gering“, konstatierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vor Journalisten. Dies beweise erneut, dass kein Bedarf bestehe. Insgesamt könne Deutschland – auch international betrachtet – kurze Wartezeiten bei Facharztterminen vorweisen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 04.05.2016

Schaufenster Mai 2016

 

Endoskopische Geräte: Diebstahlwelle geht weiter

Endoskopiegeräte sind weiter im Visier professioneller Diebe. Seit Februar 2014 konnte die Ecclesia Gruppe in Zusammenarbeit mit Polizei und Kripo 42 Fälle aufarbeiten.

Nutzen Sie die neuen Erkenntnisse der Ermittlungen zur Prävention – Den kompletten Beitrag finden Sie auf BDC|Online.

Cyber-Attacken auf Krankenhäuser: Trojaner bedrohen IT-Systeme

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Die Medienberichte über kriminelle Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern häufen sich. Schwerpunkt ist Nordrhein-Westfalen, gefährdet sind alle Krankenhäuser in Deutschland. Die Täter versuchen, mit breit gestreuter Schadsoftware in die IT-Systeme einzudringen. Die schädliche Software wird über E-Mail-Anhänge oder verwundbare Internet-Browser verteilt und nistet sich auf den PC-Systemen ein. Der falsche Klick auf den verseuchten Anhang kann fatale Folgen haben: Einzelne Schadprogramme sind in der Lage, die Computerdaten komplett zu verschlüsseln. Ganze Wissensbestände und EDV-Infrastrukturen stehen auf dem Spiel.

Den vollständigen Beitrag der Ecclesia Gruppe finden Sie auf BDC|Online.

OEBPS/images/01_02_A_05_2016_Schaufenster_image_03_Video-Sprechstunde.jpgHausbesuch mal anders: Die DAK-Gesundheit hat ein neues Online-Angebot und bietet jetzt eine virtuelle Sprechstunde an. Versicherte der Krankenkasse können sich kostenlos und bequem von zu Hause aus von Fachärzten in einem speziellen Videochat beraten lassen. Wichtig: Die Ärzte können im Videochat nicht behandeln und keine Diagnose stellen. Versicherte bekommen aber eine ausführliche und kompetente Beratung.

Bei dem neuen Online-Angebot nehmen Ärzte aller Fachrichtungen teil. Dabei bietet das Medium Video große Vorteile: Ärzte können zum Beispiel aus der Ferne beim Anlegen von Verbänden beraten oder Hautveränderungen einschätzen.

Das kostenfreie Angebot der DAK-Gesundheit ist unter www.dak.de/aerzte videochat erreichbar.

Quelle: DAK-Gesundheit

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

OEBPS/images/01-Passion_Chirurgie_Schaufenster-1.jpgWer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://de.surveymonkey.com/r/oekonomie

Schau Dich schlau: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

Jetzt neu: Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie kostenfrei Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie. Alle Filme der Mediathek finden Sie unter www.mediathek-dgch.de.

Falls Sie unsere BDC|Mobile App noch nicht installiert haben, finden Sie auf BDC|Online eine detaillierte Anleitung, um das eMagazin bequem unterwegs zu lesen und auf die Filme zugreifen zu können.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Aktuell in der ‚Schau Dich schlau‘-Reihe: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

OEBPS/images/03_02_A_05_2016_SDs_Ortho_image_video.pngDas Video zeigt die minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur durch eine eingeschobene winkelstabile Plattenosteosynthese

Laden Sie hier das eMagazin 05/2016 der Passion Chirurgie herunter und schauen Sie sich das Video der  DGCH Mediathek kostenfrei an.

Weiterführende Informationen
mehr Videos der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 festgelegt

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen.

Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: “Während die gesetzlichen Krankenkassen allein im letzten Jahr rund 70 Mrd. Euro für die Betriebskosten der Kliniken ausgaben, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung bei den Investitionskosten nicht nach. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Betriebsmittel – und damit Gelder finanziert durch die Krankenkassen – nutzen, um Quersubventionen für Investitionen zu finanzieren. Wir reden hier bereits über ca. drei Milliarden Euro, die aus den Betriebsmitteln zweckentfremdet für Investitionen verwendet werden.”

Weiterführende Informationen
Gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 (PDF, 53 KB)

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, http: ://www.gkv-spitzenverband.de, 19.04.2016

Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps” veröffentlicht

Umgang mit Self-Tracking-Daten

Derzeit werden rund 100.000 Gesundheits-Apps für Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker angeboten. Ob und wie die hierüber generierten Daten in die Gesundheitsversorgung eingehen können, ist bisher umstritten. Eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie bietet nun eine Bestandsaufnahme und leitet Handlungsmöglichkeiten ab.

Das Institut für medizinische Informatik (PLRI) hat eine vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderte Studie zur Bedeutung von Gesundheits-Apps in der Gesundheitsversorgung vorgestellt. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen Apps geht die Studie mit dem Namen “CHARISMHA” auf qualitative und datenschutzrechtliche Aspekte ein, die einem Dialog zwischen App-Herstellern, Medizinern, Datenschützern und Krankenkassen dienen sollen. Ziel ist es, hieraus konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen abzuleiten.

Gröhe will Apps in Versorgung einbeziehen

“Für viele sind Apps heute schon ein Ansporn, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähren – und sie unterstützen z. B. auch bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten … Doch bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden”, sagte Gesundheitsminister Herman Gröhe im Rahmen der Veröffentlichung der Studie. Nötig seien klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller. Apps mit einem “wirklichen Nutzen” für Patienten, so Gröhe, sollten dann Teil der Versorgung werden.

Wichtige Ergebnisse der Studie:

  • Eine Marktanalyse hat ergeben, dass bei den gegenwärtig angebotenen Apps in den Kategorien “Medizin” und “Gesundheit und Wellness” Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch eher selten sind.
  • Medizinische Apps bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z. B. für Selbstmanagement und Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Umfassende Belege für den Nutzen fehlten jedoch bisher. Allerdings gebe es einzelne Hinweise darauf, dass Apps eine positive Auswirkung auf die Zunahme der körperlichen Aktivität, die Anpassung der Ernährung und die Gewichtskontrolle haben könnten. Die Studie empfiehlt, die weitergehende wissenschaftliche Evaluation von Präventions-Apps sowie Apps zur Diagnostik und Therapie zu fördern, um mehr Evidenz zu schaffen.
  • Die ethische Diskussion zu den Folgen der neuen technologischen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich, z.B. zur Abwägung von Privatheit und Transparenz, Autonomie und Kontrolle, müsse vertieft werden. Hier könnten ethische Richtlinien für die Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps sowie Vorgaben, damit Nicht-Nutzern keine Nachteile entstehen, entwickelt werden.
  • Gesundheits-Apps halten die datenschutzrechtlichen Anforderungen häufig nicht ein. Bei der Datenschutzerklärung und der Einholung von Einwilligungen durch die Nutzer fehlt es oft an Transparenz. Soweit Daten im Ausland gespeichert würden, sei die Nutzung nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterworfen. Daher empfehlen die Forscher, Datenschutzstandards weiterzuentwickeln und die Aufklärungspflichten zu erweitern.
  • Die bisher existierenden Orientierungshilfen zum Nachweis von Qualität und Vertrauenswürdigkeit konnten sich nicht durchsetzen. Die Studie empfiehlt, Qualitätskriterien zu entwickeln, auf deren Basis Orientierungshilfen für Nutzer erarbeitet werden können.
  • Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung. Leitlinien oder Empfehlungen sowie die Förderung von Strukturen, die es Ärzten, Krankenkassen und weiteren professionellen Nutzern ermöglichen, geeignete Apps auszuwählen, einzusetzen und zu empfehlen, könnten hier helfen.
  • Die bisher vorhandenen Orientierungshilfen für Hersteller sollten im Sinne des Medizinproduktebereichs weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren bereitstellen.
  • Die Abgrenzung, welche Apps dem Medizinprodukterecht unterliegen und welche nicht, erweist sich in der Praxis noch als schwierig. Hier weitere Abgrenzungskriterien und eine Verpflichtung der Hersteller zur deutlichen Herausstellung der Zweckbestimmung einer App erarbeitet werden.
  • Es müsse überprüft werden, ob und ggf. wie Apps in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Hierzu sollte auch geklärt werden, ob die Wirksamkeit von Apps in den heute üblichen klinischen Studien evaluiert werden kann oder spezielle Anforderungen formuliert werden müssten.

Zur Studie

Die Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA” wurde vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik (PLRI) durchgeführt, einem regionalen Exzellenz-Cluster der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), an dem multidisziplinär zum Thema Gesundheits-Apps geforscht und publiziert wird. Insgesamt 18 Autoren waren beteiligt. Studienleiter war Dr. med. Urs-Vito Albrecht, stellvertretender Direktor des hannoverschen Standorts des PLRI und geschäftsführender Arzt der Ethikkommission der MHH. Er leitet die multidisziplinäre Forschergruppe PLRI MedAppLab, die sich mit den ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen des medizinischen Einsatzes von Gesundheits-Apps auseinandersetzt. Die Einrichtungen im Gesundheitswesen wurden im Rahmen einer Kommentierung einbezogen. Die Kommentare werden ebenso wie die Studie auf der Studien-Website im Internet (vgl. “Links zum Thema”) veröffentlicht.

Regeln zur Aufnahme in GKV-Regelversorgung

Mit dem E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch besser von den Kassen erstattet werden sollen. Zudem werden laut BMG über einen Innovationsfonds Projekte und Forschung mit jährlich 300 Millionen Euro gefördert, die neue Wege in der Versorgung einschlagen. Um zu klaren Regeln für Nutzennachweise und Kostenerstattung für Versorgungsangebote rund um Gesundheits-Apps zu kommen, müsse der Dialog zwischen Herstellern und Krankenkassen nach Vorstellungen des BMG verstärkt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bereits für App-Entwickler eine Orientierungshilfe für die Zulassung von “Medical Apps” entwickelt. Es soll zu einer zentralen Anlaufstelle für Gründer und App-Entwickler in Deutschland weiterentwickelt werden.

Datenschutz und Solidarität bewahren

Laut BMG ist gerade beim Schutz persönlicher Patientendaten die internationale Zusammenarbeit wichtig, denn der Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps sei international aufgestellt. Auf EU-Ebene werde hierzu an einem “Code of Conduct” gearbeitet, der sich zu einer Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz entwickeln soll. Zudem müsse sichergestellt werden, dass durch neue Technologien nicht die Solidarität zwischen gesunden und kranken, jungen und alten Menschen in Frage gestellt wird. Das BMG werde hierzu eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben.

Weiterführende Informationen
Studienbericht: Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps (PDF, BMG)
Website zur Studie CHARISMHA
Selbstauskunft per Armband und App: Kassen wollen Daten verwalten
Wearables & Gesundheits-Apps: BMJV + Bitkom warnen vor Datentransfer
Zweifel an Daten aus Fitness-Apps: Kassenaufsicht kritisiert Bonusleistungen
YouGov Studie zum Self-Tracking und zur Datenweitergabe

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 27.04.2016

Notaufnahmen sollten vordringlich modernisiert werden

Hohe Vorhaltekosten für Höchstleistungsmedizin 24/7

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die geplante Neuorganisation der Notfallmedizin, wonach Kliniken mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung künftig gestufte Zuschläge erhalten sollen. Zugleich gibt die DGU zu bedenken, dass in diesen Einrichtungen ein großer Investitionsstau besteht. Notfalleinheiten müssten auch bei der apparativen Modernisierung bevorzugt berücksichtigt werden, fordert die DGU. „Es wäre katastrophal, wenn die guten Ansätze am Ende nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen“, betont auch Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Unfallverletzte und Notfallpatienten können in Deutschland überall und an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in Krankenhäusern versorgt werden. Die Initiative TraumaNetzwerk DGU®, welche die DGU in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, garantiert eine stufengerechte Weiterverlegung von Patienten in geeignete Versorgungseinrichtungen.

An großen kommunalen Häusern und Universitätskliniken stehen zu diesem Zweck sogenannte Schockräume zur Verfügung. „Unfallchirurgen, Anästhesisten, Radiologen und Pflegekräfte kämpfen dort gemeinsam um das Leben von Schwerstverletzten“, sagt DGU-Präsident Professor Dr. med. Florian Gebhard, Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Ulm. Neben dem hochqualifizierten Personal sind Diagnostikeinheiten wie Ultraschall, CT und MRT erforderlich, zudem die permanente Besetzung von Laboren und Operationssälen.

Dementsprechend hoch ist der finanzielle Aufwand für die Bereitstellung der Notfallmedizin. „Allein für das Personal fallen pro Minute 1,91 Euro oder etwas über eine Million Euro pro Jahr an“, berichtet Gebhard. Zugleich ist die Inanspruchnahme groß: Am Universitätsklinikum Ulm werden jedes Jahr über die Notaufnahmen – also nicht nur in den Schockräumen – 29.000 Patienten versorgt. „Das sind in der Inneren Medizin und der Chirurgie pro Stunde drei Notfallpatienten, die ambulant oder bei Bedarf stationär versorgt werden“, rechnet der DGU-Präsident vor.

Dieser Aufwand bildet sich in der Vergütung der Notfallmedizin bislang aber in keiner Weise ab. „Die Kliniken erhalten im Schnitt 30 Euro für jeden ambulanten Notfallpatienten vergütet, bei errechneten tatsächlichen Kosten von 120 Euro“, berichtet Gebhard. Damit ist die Notfallversorgung für viele Kliniken defizitär, ein klares Zuschussgeschäft. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der die apparative Ausstattung betrifft. „Viele Kliniken verzeichnen in den Notaufnahmen einen Investitionsstau – neue Geräte können nicht angeschafft werden, weil das Geld fehlt“, so Gebhard.

Für den DGU-Präsidenten steht außer Frage: Diejenigen Krankenhäuser, die die größte Last der Notfallversorgung tragen, sollten auch über eine entsprechend leistungsfähige, moderne technische Infrastruktur verfügen. „Die Geräte haben das Ziel, in kurzer Zeit die richtige Diagnose bei schwerkranken Patienten zu stellen, um dann schnellstmöglich eine optimale Therapie durchführen zu können“, erläutert Gebhard. Die Unfallchirurgen plädieren daher dafür, bei der Finanzierung der Infrastruktur Prioritäten zugunsten der Notaufnahmen zu setzen.

Forderungen, wonach die Schockräume eine höhere Auslastung anstreben sollten, um Erträge zu erzielen, weist Gebhard hingegen zurück. Zum besseren Verständnis zieht der Unfallchirurg einen Vergleich zur Feuerwehr. „Es würde ja auch niemand fordern, dass die Feuerwehr möglichst viele Einsätze hat, um eine Kostendeckung zu erbringen“, so Gebhardt. Hinter jedem Schockraumpatienten stehe ein schwerverletzter Mensch mit einem Schicksal. „Niemand möchte anderen dieses Schicksal wünschen, nur um das vorgehaltene Personal zu beschäftigen“, betont er.

Die Unfallchirurgen hoffen, dass die Pläne der Bund-Länder-AG, die zusätzliches Geld zur Stärkung der Notfallversorgung bereitstellen will, auch umgesetzt werden. Aus Sicht der DGU ist das geplante gestufte System der Vergütung, die sich nach dem Niveau der vorgehaltenen Notfallstrukturen richten soll, ein Schritt in die richtige Richtung. „Das politische Signal ist gut“, betont auch DGCH-Präsidentin Schackert. Die Neurochirurgin ist am Universitätsklinikum Dresden an der Notfallversorgung von Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen beteiligt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 27.04.2016.

Krankenhausfinanzierung bleibt auf der Agenda

Große Koalition hat keine Lösung des Problems

Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten
ungeachtet der jüngsten gesetzlichen Strukturreform weiterentwickelt werden. Bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beklagen Fachleute vor allem ausbleibende Investitionen der Länder sowie fehlendes Pflegepersonal. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, der Anlass für die Anhörung ist, eine Krankenhausreform, die am Gemeinwohl orientiert ist und den Häusern eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht.

Der wichtigste Schritt zur Verbesserung der Strukturqualität sei mehr Personal. Eine verbindliche Personalbemessung müsse schnellstmöglich eingeführt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und pflegerisch sollte zugunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sei abzuschaffen. Außerdem müsse sich der Bund an Klinikinvestitionen beteiligen.

Keine Rückkehr zu Pferdefuhrwerken

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) spricht sich gegen eine Abkehr von den Fallpauschalen aus. Ein Verbandssprecher sagt, keiner käme auf die Idee, wieder auf Pferdefuhrwerke zu setzen, wenn es Probleme mit Dieselmotoren gebe. Das DRG-System weise hinsichtlich Transparenz und Wirtschaftlichkeit eine „hervorragende Bilanz“ aus. Der Kassenverband kritisiert  jedoch die „strukturkonservierende Kapazitätsplanung“ der Länder als überholungsbedürftig. Es sei nicht gelungen, den überfälligen Abbau von stationären Überkapazitäten einzuleiten.

VUD: Personalbedarf nicht pauschal festlegen

Nach Angaben des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) unterscheiden sich Krankenhäuser teilweise erheblich bezogen auf die fachliche Ausrichtung, Organisation, Arbeitsabläufe, in den baulichen Grundlagen und auch hinsichtlich der Patienten. Somit könne der  Personalbedarf krankenhausübergreifend nicht pauschal festgelegt werden. Der Verband plädiert für alternative Finanzierungsmodelle zur Überwindung des Investitionsstaus und für eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Auf diese Weise sollen eine angemessene Personalausstattung in den Häusern sichergestellt und die strukturellen Unterschiede der Kliniken besser berücksichtigt werden.

Krankenhaus ist ein soziales Unternehmen

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser macht in der Anhörung den zunehmenden kommerziellen Wettbewerb verantwortlich für die „Misere des Krankenhauswesens“. Ein Krankenhaus sei zwar ein Unternehmen, jedoch kein kommerzielles, sondern ein soziales. Der Zweck ergebe sich aus dem Versorgungsauftrag. Dieser Auftrag müsse so sparsam wie möglich erfüllt werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, Krankenhäuser durch die Bereitstellung der nötigen Mittel in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Weiterführende Informationen
Deutscher Bundestag, Berlin, Drucksache 18/6326 vom 13. Oktober 2015, Antrag der Abgeordneten Fraktion Die Linke: „Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren“, PDF, 4 Seiten

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 25.04.2016

Chefärzte beklagen zunehmend Konflikte mit der Verwaltung

Ökonomisierung der Medizin

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beklagt zunehmende Spannungen zwischen Chefärzten und Klinikgeschäftsleitungen. Wie eine Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). ergab, empfindet fast ein Drittel der leitenden Krankenhausärzte Konflikte mit der Verwaltung als besonders belastend, die zudem häufig von Respektlosigkeit geprägt seien. „In vielen Fällen kann die geübte Kommunikationskultur kaum als akzeptabel bezeichnet werden“, kritisierte Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH, auf der Vorab-Pressekonferenz zum 133. Chirurgenkongress. Disziplinierung und Austausch ärztlicher Führungskräfte nähmen zu.

Viele Krankenhäuser verstehen sich heute als Wirtschaftsunternehmen, die schwarze Zahlen schreiben und möglichst hohe Gewinne abwerfen wollen. „Nach anfänglich hoher Investition werden bereits nach einem Jahr in einem von einem Konzern aufgekauften Krankenhaus eine Erlössteigerung von zwei Prozent und nach sechs Jahren von zwölf bis fünfzehn Prozent erreicht“, berichtet Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der DGCH, die den von ihr ausgerichteten 133. Chirurgenkongress unter das Motto „Chirurgie im Spannungsfeld von Technik, Ethik und Ökonomie“ stellt.

Bereits ein Drittel der heutigen Kliniken werden innerhalb einer privaten Trägerschaft geführt. „Medizinische Entscheidungen müssen oder sollen deshalb zunehmend auch nach ökonomischen und administrativen Gesichtspunkten getroffen werden“, kritisiert DGCH-Generalsekretär Meyer. Das sorgt aus verschiedenen Gründen zunehmend für Konflikte mit dem ärztlichen Leitungspersonal.

Zum einen sehen sich viele Chefärzte mit fertigen Lösungen – hierzu zählen insbesondere vorgegebene Mengenvorgaben für einzelne Eingriffe – durch die Geschäftsführung konfrontiert. „Wenn dabei die Auswirkungen dieser Vorgaben auf das Wohl und die Sicherheit der Patienten unklar oder gar schädlich erscheinen, ist der Konflikt programmiert“, so Meyer. „Denn es ist der Arzt, nicht der Kaufmann, der dafür die persönliche Verantwortung trägt.“

Um aber dem Wohl der Patienten gerecht zu werden, müsse der leitende Mediziner in seinen Entscheidungen frei bleiben und sich im Zweifel auch ökonomischen Erwägungen widersetzen. Die Administration regiere darauf häufig mit Unverständnis, zunehmend auch mit Sanktionen. „Die Disziplinierung der leitenden Ärzte durch die Geschäftsführung hat zweifelsfrei deutlich zugenommen“, erklärt Meyer. Missliebige ärztliche Führungskräfte werden immer häufiger nach Belieben ausgewechselt.

Zum anderen zeigt sich aus Sicht der Kliniker auch auf organisatorischer Ebene eine zunehmende Schieflage im Verhältnis zwischen leitenden Krankenhausärzten und Verwaltung. „Unabhängig von verschiedenen Trägerschaften der Krankenhäuser, werden nun die administrativen und betriebswirtschaftlichen Führungsetagen immer mehr aufgebläht und der eigentliche ärztliche Leistungserbringer, in der Regel Garant der Patientenrekrutierung, rutscht auch in der Chefarztposition in der Skalierung der Organigramme kontinuierlich ab“, kritisiert Meyer.

Eine Folge dieser Entwicklung sei eine verstärkte Delegation von nicht-ärztlichen Aufgaben an die medizinische Ebene. „Neben den eigentlichen fachlichen Tätigkeiten fallen neben dem Einhalten von ökonomischen Zielvorgaben immer mehr bürokratische und organisatorische Aufgaben in den Verantwortungsbereich der ärztlichen Führungskräfte“, bemängelt Meyer. „Unter diesen Umständen müssen wir aufpassen, dass ein wirklicher Traumjob, nämlich die Chirurgie, nicht sehr schnell auch einmal zum Alptraum wird.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 20.04.2016

BDC|Westfalen: Wahl des Landesverbandsvorsitzenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich zur diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Landesverbandes ganz herzlich nach Dortmund einladen:

am 06.05.2016 um 19:00 Uhr
Klinikum Dortmund , Bibliothek Vortragsraum der Frauenklinik
zur Wahl des Vorsitzenden des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC.

Gleichzeitig muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich für eine neue Aufgabe am Kantonsspital Aarau, zum 01.07.2016 entschieden habe und daher mein Amt als Landesvorsitzender zur Verfügung stelle.

Es steht somit eine Neuwahl an, zu der ich um eine möglichst zahlreiche Teilnahme bitte.

Es haben sich zwei Kandidaten gemeldet:
Herr Prof. Waldemar Uhl, St. Josef-Hospital Bochum, Klinikum der Ruhr-Universität
und
Herr Prof. Heiner Wolters, St.-Josefs Hospital, Dortmund-Hörde,
die sich zur Wahl stellen und sich an der Mitgliederversammlung nochmals vorstellen.

Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Mark Hartel
Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC

Wie § 137h künftig funktioniert

Medizinprodukte: Nutzenbewertung in den Startlöchern

Bald wird sie scharf gestellt: Die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Details zum Ablauf des Verfahrens nach Paragraph 137h SGB V beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind am 5. April auf einer MedInform-Veranstaltung zu erfahren. Deutlich wird: Die Fristen haben es in sich.

In jüngster Zeit wurden entscheidende Weichen gestellt, um das neue Verfahren auf die Gleise zu setzen. Zur Erinnerung: 2015 hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz dem System eine zweite Nutzenbewertung verordnet: Künftig werden nicht nur neue Arzneimittel nach der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft, sondern auch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruht. So heißt es im Gesetzestext.

Eine Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen für das Bewertungsverfahren. Sie firmiert unter dem gewöhnungsbedürftigen Namen „Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung“, kurz MeMBV. Der nächste Schritt ist am 17. März erfolgt: Der G-BA hat die näheren Details zum Verfahren und auch zu einem Beratungsangebot für Krankenhäuser und Hersteller geregelt.

Momentan liegt dieser Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Wenn es keine Komplikationen gibt, dürfte die modifizierte Verfahrensordnung im Mai in Kraft treten. Dr. Henning Adam, Referent der Abteilung Methodenbewertung und Veranlasste Leistungen beim G-BA, rechnet im Herbst mit den ersten Informationsübermittlungen; damit startet das ganze Prozedere beim Ausschuss. „Das Verfahren ist mit sehr engen Fristen besetzt“, betont er und appelliert bei der MedInform-Veranstaltung an die anwesenden Industrievertreter: „Es ist wichtig, dass sich die Hersteller einbringen und beteiligen.“

„Benehmen mit dem Hersteller“

Das Verfahren soll künftig wie folgt ablaufen: Stellen Kliniken beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine NUB-Anfrage zu Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, haben sie die Pflicht, den G-BA über ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse zu informieren. Zuvor ist der Hersteller ins Benehmen zu setzen. Der G-BA wiederum überprüft die Informationen, ob sie plausibel und vollständig sind und ob die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren vorliegen.

Geklärt werden muss unter anderem, ob es sich um eine erstmalige Anfrage beim InEK handelt. Konkret bedeutet es, dass es keine entsprechende NUB-Anfrage an das InEK bis zum 31.12 2015 gegeben hat und dass noch keine Prüfung nach Paragraph 137h durch den G-BA stattgefunden hat, erläutert Adam. So sollen unter anderem Mehrfachbewertungen vermieden werden.

Eine weitere Voraussetzung für das Verfahren ist, dass es sich um ein „neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept“ und um ein Medizinprodukt hoher Risikoklasse handelt. Der G-BA hat dafür die Kriterien der MeMBV in die Verfahrensordnung übernommen. Allerdings gab es eine Konkretisierung zur Risikoklasse, um das Gefährdungspotenzial einer Methode zu erfassen.

Drei Bewertungskategorien

So geht es weiter: Die vom Krankenhaus übermittelten Informationen und das vorläufige Ergebnis des G-BA, ob eine Bewertung notwendig ist, werden auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht. Betroffene Kliniken und Hersteller erhalten damit die Möglichkeit, ergänzende Informationen einzureichen. Das Zeitfenster beträgt dafür „in der Regel“ einen Monat, heißt es in einer Presseerklärung des Ausschusses. Nach Auswertung aller vorgelegten Informationen entscheidet er endgültig, ob eine Nutzenbewertung der Methode durchzuführen ist. Für die eigentliche Bewertung sind drei Monate einkalkuliert. Folgende Kategorien gibt es:

  • der Nutzen ist als hinreichend belegt anzusehen;
  • der Nutzen gilt zwar noch nicht als hinreichend belegt, aber die Methode bietet das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative;
  • es gibt kein Potenzial für eine erforderliche Behandlungsalternative, insbesondere weil die neue Methode als schädlich oder unwirksam anzusehen ist.

Von Fristen und Fristhemmungen

Wie Adam in seinem Vortrag darstellt, schließen sich je nach Kategorie verschiedene Folgeverfahren an. Bei belegtem Nutzen haben die Krankenhäuser, die die Anfrage beim InEK gestellt haben, zwar innerhalb von drei Monaten einen Anspruch auf den Abschluss einer Entgeltvereinbarung. Allerdings prüft der G-BA, ob eine Qualitätssicherungsmaßnahme (Paragraph 136 SGB V) nötig ist. In der Potenzial-Kategorie steht eine Entscheidung über eine Erprobungsrichtlinie an.

Adam erläutert, dass die bestehenden Regelungen zur Erprobung (Paragraph 137e SGB V) auch im 137h-Verfahren gelten. Die Frist zur Erstellung der Richtlinie betrage sechs Monate. Die Verfahrensordnung sieht allerdings eine Fristhemmung vor – und zwar während die Bereitschaft zur Kostenübernahme abgefragt wird. Im dritten Fall (kein Potenzial) schließlich verlangt der Gesetzgeber eine „unverzügliche“ Entscheidung über den Ausschluss der Methode aus dem Leistungskatalog. Unverzüglich bedeutet in der Praxis, dass der Fall das Verfahren der Methodenbewertung nach 137c SGB V durchläuft.

Beratungsverfahren mit verbindlichen Entscheidungen

Ans Herz legt Adam Herstellern und Krankenhäusern das Beratungsangebot es G-BA im Vorfeld, das – im Unterschied zum AMNOG – übrigens kostenlos ist. Es bedeute für die Beteiligten mehr Planungssicherheit. Der G-BA-Vertreter spricht von einem „wichtigen Verfahrensschritt, der den Aufwand der Informationsübermittlung reduzieren kann“. Wer dieses Angebot nutzen will, sollte allerdings wissen, dass im Rahmen dessen eine, wie Adam herausstellt, „verbindliche Entscheidung“ darüber möglich ist, ob die Voraussetzungen für eine 137h-Bewertung vorliegen.

Zu erwähnen sei ferner, dass der G-BA auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung beauftragen kann. IQWiG-Mitarbeiterin Konstanze Angelescu beschreibt in ihrem Vortrag das Vorgehen des Instituts und gibt den Herstellern einige Ratschläge mit auf den Weg. Zum Beispiel: „Es hilft, wenn Sie die Fragestellung möglichst präzise und einheitlich formulieren.“

Wichtig sei die Abgrenzung zu anderen Produkten und Methoden. Das Institut wisse außerdem eine gute, fokussierte Literaturrecherche zu schätzen. Ein weiterer Tipp lautet: Selbst wenn man davon ausgehe, mit den Unterlagen einen Nutzen zeigen zu können, solle man dennoch Daten zu Surrogatendpunkten miteinreichen: Falls es für eine Nutzenaussage nicht ganz reiche, könne das IQWiG damit möglicherweise noch etwas anfangen – Stichwort Potenzial. Angelescu fasst zusammen: „Wichtig ist uns eine gute Evidenz sowie präzise und stringente Unterlagen. Je klarer Ihre Darstellungen sind, umso besser können wir einen vorhandenen Nutzen oder ein Potenzial erkennen.“

BVMed: Nutzenbewertung auf Sprunginnovationen beschränken

Nachtrag: Wenige Tage später, am 12. April, hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin eine eigene Methodik für die Nutzenbewertung von Medizintechnologien gefordert. Eine neutrale Einrichtung solle dafür im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien entwickeln. „Diese Leitlinien müssen die Besonderheiten der Medizinprodukte besser berücksichtigen“, verlangt der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan. Die MedTech-Unternehmen seien für eine sachgerechte Nutzenbewertung im Einklang mit höchster Patientensicherheit.

Ziel müsse aber bleiben, dass Patienten in Deutschland auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können. Das neue Bewertungsverfahren beim G-BA müsse sich daher auf Sprunginnovationen beschränken. Es dürfe die für die MedTech-Branche so typischen Schrittinnovationen zur kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung der Technologien nicht behindern, führt Lugan an.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 14.04.2016