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KVen müssen bei ambulanten Krankenhausleistungen genau hinsehen!

Im Rahmen einer Strategie-Tagung vom 17. bis 18. Juni 2016 in Fulda verabschiedeten Vertreter des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern, deren Umfang seit Inkrafttreten des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erheblich ausgeweitet werden kann. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der niedergelassenen Chirurgen
In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben im Krankenhausstrukturgesetz fordern die niedergelassenen Chirurgen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen konsequent kritisch auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Im Einzelnen:

  • Die ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus
  • Die im Rahmen der persönlichen Ermächtigungen erbrachten Leistungen

Bevor zusätzliche Finanzmittel aus der Gesamtvergütung ins Krankenhaus transferiert werden, muss zunächst eine Überprüfung der bisherigen Honorarflüsse erfolgen.

Dem BNC-Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann sind insbesondere die jüngsten Entwicklungen bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus ein Dorn im Auge: „Die Krankenhäuser drängen mit Vehemenz in die ambulante Notfallversorgung – und zwar nicht mehr nur außerhalb der normalen Sprechzeiten der vertragsärztlichen Praxen, sondern auch dann, wenn diese geöffnet haben und für die ambulante auch akute Behandlung von Patienten zuständig sind.“

Hintergrund ist die anstehende Differenzierung der Vergütungssätze für die Notfallbehandlung nach dem KHSG, die zu einer Erhöhung der Vergütung von vormals rund 40 Euro pro Fall auf bis zu 130 Euro führen kann. „Ein ambulanter Notfall ist für ein Krankenhaus mittlerweile ein sehr einträgliches Geschäft, zumal daraus teilweise bis zu 40 % der stationären Fälle rekrutiert werden“, sagte BNC-Vorsitzender Dr. Christoph Schüürmann, „doch ambulante Behandlungsfälle im Krankenhaus werden aus dem Honorartopf von uns Vertragsärzten bezahlt, die eigentlich für die meisten ambulanten Fälle zuständig sind – auch die akuten, ausgenommen Rettungs- und Notarztdienst. Wir befürchten eine Kostenlawine im vertragsärztlichen Sektor, die überhaupt nicht steuerbar ist.“ Anders als beinahe überall in der ärztlichen Versorgung seien Honorarbegrenzungen oder Budgetierungen der Leistungen in diesem Bereich ausgeschlossen. „Vielmehr sollen wir unter Budgetdruck diese Mehrkosten auch noch für andere übernehmen“.

Mit seinen Kollegen vom BDC ist Schüürmann sich einig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Entwicklung sehr wachsam beobachten müssen: „Die KVen sollten Arbeitsgruppen bilden, in denen die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus genau unter die Lupe genommen werden – denn ein Patient, der während der normalen Sprechzeiten sogar mit einer Bagatellerkrankung eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsucht, darf dort überhaupt nicht behandelt werden, sondern muss in eine vertragsärztliche Praxis geschickt werden.“

Endoprothesenregister erspart Tausenden eine Wechsel-OP bei Gelenkersatz

Pro Jahr bliebe schätzungsweise 10 000 Menschen mit künstlichem Knie- oder Hüftgelenk eine Wechsel-Operation erspart, wenn es in Deutschland ein verpflichtendes Endoprothesenregister gäbe. Auch die Krankenkassen würden etwa 100 Millionen Euro einsparen, wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) setzt sich bereits seit Langem für die verpflichtende Teilnahme aller betroffenen Krankenhäuser am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland zu erhalten und noch weiter zu verbessern.

„Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welchen immensen Einfluss solche Register auf die Qualität der Versorgung haben“, sagt Professor Dr. med. Carsten Perka, Präsident der AE und Leiter des Centrums für Muskulosketale Chirurgie der Charité-Universitätsmedizin in Berlin. In Schweden beispielsweise gibt es ein Endoprothesenregister bereits seit Ende der 1970er Jahre, in England seit dem Jahr 2002. Mit derzeit knapp zwei Millionen Operationen stellt Letzteres das bislang größte Register dieser Art dar. Die Rate der Wechsel-Operationen in England und Wales konnte von 13 auf 10 Prozent gesenkt werden.

In Deutschland werden pro Jahr rund 400 000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt. Die sogenannte kumulierte Revisionsrate liegt – wie in England – bei 13 Prozent. Gelänge es, sie mithilfe eines Endoprothesenregisters auf zehn Prozent zu senken, entspräche dies pro Jahr rund 10 000 Wechsel-OPs weniger. Da die Kosten für einen solchen Eingriff bei rund 10 000 Euro liegen, sparten die Krankenkassen 100 Millionen Euro, so zeigt die Studie Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität. „Dabei sind die Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen, und die für Anschlussbehandlungen wie eine Reha noch nicht mit eingerechnet“, betont Professor Perka. Ungleich höher sei zudem der Gewinn für die Patienten, denen eine Wechsel-Operation erspart bliebe.

Bislang beteiligt sich nur etwa die Hälfte der infrage kommenden Kliniken am EPRD; die Teilnahme ist freiwillig. In einem solchen Register werden zum einen Daten der Patienten wie Alter, Begleiterkrankungen, Voroperationen und operierende Klinik erhoben. Zum anderen werden Informationen zu den eingesetzten Prothesen sowie zur Implantationstechnik eingespeist. Die Kliniken erhalten ein jährliches Feedback, erfahren also auch, wie viele ihrer früheren Patienten sich einer Wechsel-Operation unterziehen mussten und ob die Rate in anderen Krankenhäusern, die womöglich andere Implantate oder Techniken verwenden, besser beziehungsweise schlechter ist.

„In Schweden wurden vor Einführung des Registers 140 verschiedene Implantate bei Hüft-OPs benutzt“, berichtet Professor Dr. med. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE. „Heute greifen die meisten Ärzte zu einem von nur fünf Modellen. Viele Orthopäden verzichten offenbar nun auf Produkte, die ein größeres Risiko für eine vorzeitige Wechsel-Operation bergen. Die Auswertungen durch das Register führten zu einer Hinwendung zur Prothese, die sich im Register als besonders langlebig bewährt hat. Daraus resultieren geringere Versagensraten“, so Heller. Das Endoprothesenregister erlaube zudem Rückschlüsse auf Produkte, die sich in der Praxis nicht bewähren, und es liefert der Medizintechnik-Industrie wertvolle Informationen, die zur Verbesserung der Implantate beitragen. „Die AE plädiert eindringlich für ein verpflichtendes Endoprothesenregister – im Sinne einer optimalen Patientenversorgung“, so der Generalsekretär.

Verpflichtendes Endoprothesenregister erspart Tausenden eine Wechsel-OP bei Gelenkersatz

Quellen:

Liebs, T.R., Hassenpflug, J.: Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität, Gesundh ökon Qual manag 2016; 21: 91–95, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-104259http://www.eprd.de/fileadmin/Dateien/Medien/Publikationen_verschieden/eprd_hasse…

Die AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik verfolgt als unabhängiger Verein seit 1996 das Ziel, die Lebensqualität von Patienten mit Gelenkerkrankungen und -verletzungen nachhaltig zu verbessern und deren Mobilität wieder herzustellen. Mit ihren Expertenteams aus führenden Orthopäden und Unfallchirurgen organisiert sie die Fortbildung von Ärzten und OP-Personal, entwickelt Patienteninformation und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die AE ist eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, Oltmannsstraße 5 , 79100 Freiburg, Tel. 0761 / 45 64 76 66, Fax 0761 / 45 64 76 60 , www.ae-germany.com, 29.06.2016

Praxis-Test: Notfalldatensatz auf elektronischer Gesundheitskarte

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) sieht im geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen erheblichen Nutzen für die künftige Patientenversorgung. Laut Gesetzgeber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten-Managements (NFDM) unter der Verantwortung der Bundesärztekammer (BÄK) zum 1. Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der sogenannte Notfalldatensatz (NFD) eingeführt werden. Derzeit befindet sich der Notfalldatensatz im Praxistest. Er enthält alle notfallrelevanten medizinischen Informationen zur Patientengeschichte: Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten. „Der schnelle Zugriff auf Notfalldaten ist wichtig für die Behandlung eines Schwerverletzten“, betont DGU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Das gilt beispielsweise für die Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen. Für die zügige Notfallversorgung und medizinische Vernetzung im Sinne einer modernen elektronischen Kommunikation habe der geplante Notfalldatensatz daher eine immense Bedeutung. „Die Möglichkeit zu Teleradiologie und Telekonsultation ist schon jetzt eine Anforderung an jedes zertifizierte Traumazentrum. Den telemedizinischen Zugriff auf Notfalldaten erachten wir als sinnvolle Ergänzung“, sagt Hoffmann.

Noch bis November durchläuft der NFD einen ersten halbjährigen Praxis-Test, bei dem die Anlage des NFD untersucht wird. „Wir hoffen auf einen erfolgreichen Verlauf dieser Forschungsphase, so dass der Notfalldatensatz bundesweit schnell zur Anwendung kommen kann“, erläutert Hoffmann. Denn häufig liegen den Unfallchirurgen im Notfall wichtige Informationen über Vorerkrankungen und Medikationen nicht vor. Auch angesichts der stetigen Zunahme von älteren Sturzpatienten hat die Einführung des NFD einen hohen Wert: Ältere Menschen leiden oftmals an unterschiedlichen Vorerkrankungen und nehmen zahlreiche Medikamente ein. „Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entscheidung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden“, erklärt Professor Michael Johannes Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster (UKM), die von der DGU als Überregionales Traumazentrum zertifiziert ist.

Mit der ab 2018 gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des Notfalldaten-Managements (NFDM) kann der Hausarzt künftig auf Wunsch des Versicherten den Notfalldatensatz sowie den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ (Angaben zu einer vorhandenen Patientenverfügung, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht) auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Der Patient entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter somit die lebensrettenden Informationen einlesen.

Derzeit wird der Notfalldatensatz (NFD) im Rahmen des Forschungsprojekts „NFDM-Sprint“ unter realen Bedingungen des Gesundheitswesens am Universitätsklinikum Münster erprobt. Seit Mai 2016 legen Ärzte aus der Region Münster für rund 4.000 Patienten Notfalldatensätze und auf Wunsch der Patienten auch den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ an. „Ziel des Pilotprojekts ist es, den Prozess der Anlage von Notfalldaten zu analysieren und dabei für den zukünftigen Einsatz zu optimieren“, erläutert Dr. Christian Juhra, DGU-Mitglied und Chirurg am UKM sowie verantwortlich für das NFDM-Sprint-Forschungsprojekt am UKM. Auftraggeber und Leiter des Projekts NFDM-Sprint ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) in Berlin zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 22.06.2016

Erste Portalpraxis Berlins entsteht im UKB

Kassenärztliche Vereinigung Berlin und ukb unterzeichnen Vereinbarung zum Einsatz von Vertragsärzten im Krankenhaus zur Notfallbehandlung

Rettungsstellen in Krankenhäusern geraten zunehmend an die Grenze ihrer Kapazität. Immer mehr Menschen kommen in die Notaufnahmen, bei vielen Patienten ist allerdings gar keine sofortige, dringende Notfall-Behandlung erforderlich. Sie könnten ebenso von einem niedergelassenen Arzt ambulant behandelt werden. Der Andrang auf die Rettungsstellen führt dazu, dass Krankenhauspersonal durch die Versorgung leichter Fälle gebunden ist und Patienten ohne Behandlungsdringlichkeit oft sehr lange warten, vor allem wenn akute Notfälle vorrangig versorgt werden müssen.

Das Unfallkrankenhaus Berlin und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin wollen hier gemeinsam Abhilfe schaffen – durch eine sogenannte Portalpraxis. Dabei arbeiten KV-Ärzte in Räumlichkeiten des Krankenhauses und versorgen in sprechstundenfreien Zeiten wie an Wochenenden oder Feiertagen die Patienten, die keine akute Notfall-Behandlung durch Klinik-Ärzte benötigen.

Im ukb entsteht die erste Portalpraxis dieser Art in Berlin. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wird am Freitag, 1. Juli, vom ukb und der KV Berlin unterzeichnet. Diese Zusammenarbeit zwischen KV und ukb bringt für alle Patienten Vorteile: Die akuten Notfälle werden weiter von den Spezialisten des Krankenhauses betreut, nicht so schwer betroffene Patienten werden von erfahrenen Fachärzten der Kassenärztlichen Vereinigung behandelt.

Weiterführende Information
Beitrag RBB Abendschau, 01.07.2016

Quelle: Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Str. 7, 12683 Berlin, 030/5681-0, service­(at)ukb.de, www.ukb.de, 28.06.2016

Chronisch überlastet – Notfallmediziner im Dauerstress

ZDF – 37°: Sendung am 28.6.2016

Unfälle, Herzinfarkt, Husten – immer mehr Patienten überlasten die Notfallambulanzen. Die Folge: Dauerstress, das Personal am Limit. 37° zeigt die Not der Retter im Klinikum Ingolstadt. 72000 Notfallpatienten werden jährlich in der Notfallklinik Ingolstadt behandelt. Rund um die Uhr im Einsatz: Arzt Stefan E. und Schwester Julia N. kommen im Schichtdienst an ihre Grenzen, fühlen sich selbst oft als Notfälle. Wie lange halten sie den Stress noch aus?

Assistenzarzt Dr. Stephan E. (36) hetzt seit zehn Stunden durch die Notaufnahme im Klinikum Ingolstadt. Keine Pause, kein Kaffee und kein schnelles Brötchen. 51 Patienten warten. Schwester Julia N. (31) behandelt zeitgleich eine Frau mit einem Abszess. Seit acht Jahren arbeitet die erfahrene Krankenpflegerin hier, doch nie war sie so am Limit wie jetzt. “Mich ärgert, dass wir viele Notfälle nicht so behandeln können, wie wir möchten, weil die Notaufnahmen mit Patienten verstopft sind, die alle zum Hausarzt könnten”, klagt sie. Tatsächlich sind 30-40% der Patienten ein Fall für die Sprechstunde oder den Facharzt. Wieder ein Einsatz.

Der Rettungsdienst bringt einen intubierten Mann nach einem schweren Verkehrsunfall. Auf den Gängen stauen sich die Patienten. In Behandlungszimmer 11 liegt eine Frau mit aufgeplatztem Kinn. Fahrradsturz Stephan liebt eigentlich diesen Stress. Doch dieser Ansturm ist zeitlich, körperlich und seelisch schwer handlebar. “Und dann kannst du irgendwann nicht mehr garantieren, dass du alles merkst, siehst und pufferst. Irgendwann ist die Grenze erreicht”, sagt der junge Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Ein älterer Herr verlässt fluchend die Klinik. Die Behandlungszeit dauert ihm zu lang. “Sechs Stunden Notaufnahme sind richtig Mist, das verstehe ich”, Schwester Julia tun die Patienten oft Leid, doch am Ende einer langen Schicht müssen Patientenakten ausgefüllt werden, danach ist das Personal oft selbst am Limit.

Rund 18 Millionen Menschen werden in Deutschland jährlich in den Notaufnahmen behandelt. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Die Gründe sind unterschiedlich: viele Unfälle, immer mehr alte Menschen, Krankheitssymptome jeglicher Art und vor allem Bagatellbeschwerden – die Patienten kommen, weil Hausärzte fehlen und es Wochen dauert, einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Sie kommen aber auch, weil die Notfallklinik binnen Stunden eine weitreichende Rundum-Diagnostik garantiert. Die Folge sind lange Wartezeiten, Überlastung der Ärzte und Pflegekräfte und Versorgungsengpässe. Dazu kommt das finanzielle Verlustgeschäft. 32 Euro bekommen die Kliniken im Durchschnitt für einen Notfall. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 120 Euro. Bundesweit gehen den Notaufnahmen nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft jährlich eine Milliarde Euro verloren.

Ingolstadt ist ein riesiges kommunales Klinikzentrum mit 3300 Mitarbeitern, 380 Ärzten und 1150 Betten. 1500 Schwerverletzte kommen jährlich mit dem Hubschrauber, 5300 Einsätze fährt der Notarztwagen. Der 37° Film zeigt den Alltag in der Notfallambulanz Ingolstadt. Er begleitet u.a. einen jungen Unfallchirurgen und einer erfahrene Krankenpflegerin. Wie werden sie mit den zunehmenden Herausforderungen fertig?

Weiterführende Informationen
Sendung in der Mediathek

Quelle: Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, ZDF-Straße 1, 55127 Mainz, www.zdf.de, 23.06.2016

Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2016

Finanz-Reserven steigen auf rund 15 Milliarden Euro: Alle Kassenarten erzielen Überschüsse

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven, stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage. Durch Augenmaß bei notwendigen Leistungsverbesserungen sowie mehr Prävention und Strukturverbesserungen machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfest und stärken nachhaltig seine Finanzierbarkeit. Das dient allen Versicherten.”

Einnahmen in Höhe von rund 55,82 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2016 Ausgaben von rund 55,41 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen je Versicherten um 4,3 Prozent und die Ausgaben je Versicherten um 3,2 Prozent gestiegen.

Die aktuelle Überschussentwicklung bei den Krankenkassen und die beim Gesundheitsfonds vorhandenen Finanz-Reserven bilden eine solide Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Es kann auch für das Gesamtjahr 2016 vor allem auf Grund der günstigen konjunkturellen Lage mit einer weiterhin positiven Einnahmeentwicklung gerechnet werden. Ausgabenseitig blieben die moderaten Veränderungsraten im 1. Quartal deutlich niedriger als in der Prognose des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2016.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verzeichneten einen Überschuss von rund 72 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 206 Millionen Euro, die BKKen von 38 Millionen Euro, die IKKen von 33 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 55 Millionen Euro.

Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds

Zum Jahresende 2015 verfügte der Gesundheitsfonds über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 2,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden.

Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen, die aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern zum 1. Juli resultieren. Durch die nach wie vor günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige, auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Moderate Ausgabenzuwächse

Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent, im 1. Quartal 2015 hatte der Zuwachs noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 3,7 Prozent gelegen. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 3,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,8 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Dabei ist im 1. Quartal jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen

Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und rund 4 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 3,0 Prozent und absolut um 3,8 Prozent gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2015 insgesamt die höchsten Quartalsumsätze erzielten und im Vergleich dazu im 1. Quartal 2016 erheblich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2016 um rund 8,4 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2015 auf rund 835 Millionen Euro gestiegen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent (absolut um rund 4,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg je Versicherten 2,4 Prozent (absolut 3,2 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (absolut 1,1 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Ein erheblicher Teil der Zuwächse bei der ärztlichen Vergütung dürfte auch auf Nachzahlungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen sein.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 2,4 Prozent (absolut um 3,2 Prozent) gegenüber dem 1. Quartal 2015. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März um rund 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate insbesondere bei den Krankenhausausgaben im 1. Quartal vergleichswiese niedrig ausgefallen ist und im weiteren Jahresverlauf noch höher ausfallen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden.

Beim Krankengeld sind nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen die Ausgaben mit einer Veränderungsrate von minus 0,1 Prozent je Versicherten (plus 0,8 Prozent absolut) erstmals gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu stabil geblieben. Dies setzt jedoch statistisch auf einer hohen Ausgabenbasis im 1. Quartal 2015 auf, in welchem noch eine Steigerungsrate von 8,2 Prozent zu verzeichnen war. Bereits ab dem 2. Quartal 2015 war eine deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung erkennbar.

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2016 gegenüber dem 1. Quartal 2015 im Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von rund 73 auf rund 106 Millionen Euro (rund 45 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 45 auf 54 Millionen Euro (17,5 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 18 auf 27 Millionen Euro (38 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 9 auf 27 Millionen Euro (196 Prozent). Diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist auf das neue Präventionsgesetz zurückzuführen, mit dem die Krankenkassen verpflichtet wurden, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2016 mit 3,3 Prozent je Versicherten (4,2 Prozent absolut) nach insgesamt niedrigen Veränderungen in den Vorjahren weiterhin moderat gestiegen. Der Anstieg bewegt sich in ähnlicher Größenordnung wie der Anstieg der Leistungsausgaben insgesamt.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 22.06.2016

Medikationsplan: KBV-Infopapier zu häufig gestellten Fragen

Die KBV hat als Serviceangebot für Ärzte auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten zum bundeseinheitlichen Medikationsplan zusammengestellt. Neben allgemeinen Fragen zum Medikationsplan werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert. Das Infopapier wird laufend erweitert.

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan bekommen können. Dieser Plan soll standardisiert sein und die aktuelle Medikation des Patienten abbilden.

KBV, Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband haben Inhalte, Struktur sowie Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans bereits in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Derzeit verhandelt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Details zur Vergütung der Ärzte für die Erstellung und Aktualisierung des Plans. Auch im Bundesmantelvertrag müssen noch Einzelheiten zum Anspruch der Patienten angepasst werden.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen beziehungsweise anwenden, sollen ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen für sie verständlichen Medikationsplan erhalten. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.

Die Ärzte erhalten für den Medikationsplan eine Vergütung. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker aktualisieren auf Wunsch des Versicherten. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.

Zunächst liegt der Medikationsplan in Papierform vor. Das heißt, der Arzt speichert ihn in seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. Ab 2018 soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

Im Überblick:

Wer soll einen Medikationsplan erhalten?

  • Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden
  • Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan: ab 1. Oktober 2016
  • Ärzte müssen den Patienten über den Anspruch informieren

Was muss auf dem Medikationsplan dokumentiert werden?

  • Arzneimittel, die dem Patienten verordnet worden sind
  • Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet
  • Hinweise zur Anwendung der Medikamente
  • Medizinprodukte (soweit relevant)
Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten (FAQ) zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016 (Stand: 15.06.2016, PDF, 134 KB)
KBV-Themenseite zum Medikationsplan

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 16.06.2016

Die neue Printausgabe Passion Chirurgie

In diesen Tagen erhalten Sie unsere aktuelle Printausgabe des BDC-Mitgliedermagazins Passion Chirurgie – dem “Best Of” der eMagazine aus Februar bis April 2016 mit den Schwerpunkten:

Alle eMagazine und eine Anleitung, wie Sie Passion Chirurgie ganz einfach unterwegs lesen können, finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Autsch! Wenn Politik weh tut

Gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen

Krankenkassen und Politik treiben seit Jahren die Abschaffung ambulanter OP-Praxen voran. Um auch Patienten auf diese Situation aufmerksam zu machen, hat der Bundesverband für Ambulantes Operieren unter Beteiligung des BDC die Kampagne “autsch! Wenn Politik weh tut” gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen initiiert . Mit der Initiative sollen Patienten über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für niedergelassene Operateure aufgeklärt werden.

Mit den Praxisplakaten (siehe Downloadbereich) können Patienten informiert und die Kampagne unterstützt werden.

Weiterführende Informationen
Praxisplakat zum Ausdrucken
Mehr über die Kampagne

Jobsharing-Praxen dürfen künftig mehr Leistungen anbieten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen zum Jobsharing angepasst. Jobsharer mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang können ihren Umsatz künftig stärker steigern als bisher.

Drei-Prozent-Begrenzung entfällt bei unterdurchschnittlichen Praxen

Vertragsärzte, die sich in einem überversorgten Planungsbereich einen Arztsitz teilen (Jobsharing), dürfen den Leistungsumfang ihrer Praxis bisher nur um maximal drei Prozent der bisherigen Leistungen erhöhen.

Diese Begrenzung soll es nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig nicht mehr für Praxen geben, deren Praxisumfang unterdurchschnittlich ist. Stattdessen können Jobsharing-Praxen unterhalb des Fachgruppendurchschnitts ihren Umsatz künftig bis zum Fachgruppendurchschnitt steigern – also bis zur Höhe des durchschnittlichen Umsatzes, den ihre jeweilige Fachgruppe im letzten Jahr erreicht hat.

Die Regelungen gelten nicht nur für Jobsharer, sondern auch für Angestellte mit Leistungsbeschränkung.

G-BA setzt gesetzlichen Auftrag um

Der G-BA setzt mit dieser Neuregelung in der Bedarfsplanungs-Richtlinie einen gesetzlichen Auftrag aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz um (Paragraf 101 Abs. 1 Nr. 6 SGB V).

Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Demzufolge müssen Vertragsärzte mit unterdurchschnittlichem Leistungsumfang die Möglichkeit haben, ihren Praxisumfang auf den Durchschnitt ihrer Fachgruppe zu steigern. Dies muss deshalb auch Vertragsärzten im Jobsharing möglich sein.

Psychotherapeuten: Steigerung sogar über Fachgruppendurchschnitt

Für psychotherapeutische Praxen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang ist im Gesetz eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Steigerungsmöglichkeiten vorgesehen. Hier darf die Steigerung nicht auf den Durchschnitt der Fachgruppe begrenzt werden.

Der G-BA hat diese Vorgabe durch eine Konkretisierung in der Bedarfsplanungs-Richtlinie umgesetzt. Demnach dürfen psychotherapeutische Praxen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang ihren Umsatz durch Jobsharing auf den Fachgruppendurchschnitt zuzüglich 25 Prozent ausweiten.

Redaktionelle Änderungen

Zudem hat der G-BA im Zuge der Überarbeitung der Regelungen zum Jobsharing einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. So wird beispielsweise festgelegt, dass Jobsharing-Verhältnisse künftig bundesweit einheitlich am Quartalsanfang beginnen. Dadurch kann die Ermittlung der Obergrenze, bis zu der eine Jobsharing-Praxis ihren Umsatz steigern kann, auf quartalsbezogenen Abrechnungsdaten beruhen.

Hinweise zum Inkrafttreten

Die Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium. Dies kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen treten erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Jobsharing und Anstellung mit Leistungsbeschränkung

Beim Jobsharing beziehungsweise bei der Anstellung mit Leistungsbeschränkung teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Dadurch besteht die Möglichkeit der gemeinsamen ärztlichen Berufsausübung in für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereichen.

Es gibt zwei Varianten: Beim Jobsharing teilen sich die Ärzte als gleichberechtigte Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einen Arztsitz. Bei der Anstellung mit Leistungsbeschränkung stellt der Praxisinhaber einen Arzt an.

Variante 1 – Jobsharing

Bei dieser Variante erhält der hinzukommende Arzt eine Zulassung, die auf die Dauer der gemeinsamen vertragsärztlichen Tätigkeit beschränkt ist. Die Zulassung ist zeitlich unbefristet, aber an die Berufsausübungsgemeinschaft gebunden. Sie gilt nur, wenn der hinzukommende Arzt (Juniorpartner) und der aufnehmende Arzt (Seniorpartner) gemeinsam ärztlich tätig sind.

Der Juniorpartner wird als gleichberechtigter Partner in die Berufsausübungsgemeinschaft, die dafür neu gegründet oder erweitert wird, aufgenommen. Er ist nicht nur für seine ärztliche Tätigkeit gemäß dem Berufsrecht verantwortlich, sondern wie alle anderen BAG-Mitglieder auch für wirtschaftliche Fragen. Er wird namentlich auf dem Praxisschild und dem Abrechnungsstempel aufgeführt.

Der Juniorpartner erhält durch den Zulassungsausschuss eine Zulassung, die in ihrem Bestand an die des Seniors gebunden ist („vinkulierte Zulassung“). Sie ist auf die Dauer der gemeinsamen Tätigkeit begrenzt und endet, wenn die BAG aufgelöst wird.

Nach zehn Jahren der Zusammenarbeit oder bei Entsperrung des Planungsbereichs wandelt sich die beschränkte Zulassung in eine unbeschränkte Zulassung um. Bereits nach fünf Jahren wird der Juniorpartner bei einer Nachbesetzung bevorzugt behandelt, sollte der Praxispartner seine Zulassung zurückgeben.

Variante 2 – Anstellung mit Leistungsbeschränkung

Bei dieser Variante stellt der Praxisinhaber einen Arzt an. Der anzustellende Arzt erhält keine eigene Zulassung. Damit können auch Ärzte, die in einem Planungsbezirk niedergelassen sind, der für neue Zulassungen gesperrt ist, Kollegen anstellen.

Die Verantwortung für die Praxis obliegt ausschließlich dem Praxisinhaber. Dieser schließt mit dem angestellten Arzt einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab, in dem die konkreten Arbeitszeiten festlegt werden.

Leistungsumfang und Leistungsausweitung

Der Leistungsumfang dieser Praxen ist festgeschrieben und zwar auf das, was die Praxis in der Vergangenheit abgerechnet hat. Eine Leistungsausweitung ist bisher um maximal drei Prozent erlaubt – durch die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist eine Leistungsausweitung für unterdurchschnittlich tätige Praxen künftig bis zum Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe möglich. Bei Psychotherapeuten wird künftig eine Leistungssteigerung auf den Fachgruppendurchschnitt zuzüglich 25 Prozent ermöglicht.

Überversorgter Planungsbereich und Jobsharing

Ein Planungsbereich gilt als überversorgt, wenn der als bedarfsgerecht definierte Versorgungsgrad einer Fachgruppe einen Wert über 110 Prozent erreicht. Dann gilt ein Zulassungsstopp.

 

Ärzte und Psychotherapeuten können sich dort nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn eine bestehende Zulassung nachbesetzt wird oder ein Jobsharing beziehungsweise eine Anstellung mit Leistungsbeschränkung gewählt wird.

 

Beim Jobsharing erhält der Juniorpartner eine vinkulierte Zulassung, sodass formal zwei Zulassungen bestehen, de facto teilen sich jedoch zwei Ärzte einen Vertragsarztsitz.

Weiterführende Informationen
Beschluss des G-BA und Bedarfsplanungs-Richtlinie
KBV-Themenseite Jobsharing
KBV-Themenseite Bedarfsplanung
PraxisWissen: Arbeiten im Team (Stand: 10.03.2015, PDF, 3.9 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 16.06.2016