Alle Artikel von Jörg-Andreas Rüggeberg

Berufspolitik Aktuell: Ersteinschätzungsrichtlinie des G-BA für Notfallpatienten vom BMG beanstandet

Das Bundeskabinett hat das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Es muss aber noch vom Parlament verabschiedet werden und angesichts des Widerstands vor allem aus den Ländern ist mit zahlreichen Änderungen zu rechnen. Nach aktuellem Stand soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung Informationen bieten: Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen), vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe, Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level). Zwar behauptet das BMG, die Veröffentlichung durch das BMG habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Das mag allenfalls formal so sein, in der Praxis bedeutet das nichts anderes als ein Ranking der Kliniken im Sinne eines staatlichen Bewertungsportals im Stile von „jameda“ und anderen. Die Auswirkungen werden am Ende zu einem „kalten“ Kliniksterben führen.

Zwei Tage vor Ablauf der Frist hat das Bundesministerium für Gesundheit die intensiv diskutierte Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Aufsicht beanstandet. Somit kann die Richtlinie für ein standardisiertes und qualifiziertes Ersteinschätzungsverfahren nicht wie vorgesehen kommendes Jahr in Kraft treten.

Das BMG kritisiert vor allem:

  • Die Kategorisierung des G-BA von Notfällen in drei „Dringlichkeitsstufen“ sowie das dafür anzuwendende, aber noch nicht vorhandene System eines „qualifizierten und standardisierten Verfahrens“ zur Einschätzung. Dieses liege beim Start der Richtlinie zum 1. Juni 2024 noch nicht vor, Kliniken könnten sich bis dahin auf keine Vorgaben verlassen. Etabliert seien bisher die validierten Triagesysteme zur Behandlungspriorisierung, „nicht jedoch Verfahren, welche weiter in ‚Dringlichkeitsgruppen‘ differenzieren.“
  • Auch sei unklar, wie die Dringlichkeitsgruppen vergütet werden, dies schaffe Unsicherheiten. Das BMG kritisiert die Einschätzung, dass Krankenhäuser bis zur Einführung eines Ersteinschätzungsinstrumentes einen Probebetrieb nutzen sollen – sowie die vage Aussage, dass der G-BA zum 1. März 2025 ein solches Instrument erwartet.
  • Ebenso als rechtswidrig bewertet das BMG, dass die Ersteinschätzung auch für die Menschen gelten sollte, die mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden, und nicht nur für die, die selbst das Krankenhaus aufsuchen.
  • Als ebenfalls rechtswidrig stuft das BMG die räumlichen Vorgaben des G-BA ein, eine Zentrale Notaufnahme zu errichten. Es stehe laut Gesetz den Krankenhäusern frei, an der Notfallversorgung nach dem gestuften System von Notfallstrukturen des G-BA teilzunehmen.
  • Deutliche Kritik auch an der geplanten Vorgabe, dass Menschen, die mit ihrem Anliegen in die künftige Dringlichkeitsstufe 1 eingruppiert werden, „grundsätzlich auch an ein Medizinisches Versorgungszentrum in Trägerschaft des Krankenhauses weitergeleitet werden müssen“.

Nach wie vor bleibt damit die Organisation der Notfallversorgung eine Dauerbaustelle, sehr zum Ärger der Beteiligten KBV und DKG. Im Kern beanstandet das BMG die Richtlinie wohl deshalb, weil sie den Plänen einer Krankenhausreform eine offenbar nicht gewünschte Richtung geben würde.

Zum Schluss noch ein Wort zu den jüngsten Honorarabschlüssen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband: Die vereinbarte Steigerung (nur unter Anrufung des Schiedsamts) bedeutet mit knapp 4 % Plus eine Anpassung auf dem Niveau der Klinikärzte, aber natürlich bei Weitem nicht einen Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerung. Die Proteste einiger Ärzteorganisationen haben nicht lange auf sich warten lassen. Im Grunde das sattsam bekannte Spiel. Protest immer gern, aber aktive Gegenmaßnahmen scheitern an der nicht ausreichend vorhandenen Solidarität.

Rüggeberg JA: Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle vom G-BA beanstandet. Passion Chirurgie. 2023 Oktober; 13(10): Artikel 05_02.

©BÄK

Kontinuität in Zeiten des Wandels

Der Deutsche Ärztetag hat am 18. Mai 2023 den bisherigen Präsidenten Dr. Reinhardt in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wurde Frau Dr. Lundershausen als Vizepräsidentin wiedergewählt. Neu in das Führungstrio wurde Frau Dr. Johna vom Marburger Bund aufgenommen. Als weitere Vorstandsmitglieder – neben den kraft Amtes gesetzten Präsident:innen der Landesärztekammern – wurden Dr. Botzlar, Chirurg aus München, und Frau Neumann-Grutzek, Präsidentin des BDI, gewählt. Auch wenn im Vorfeld alle ihren Willen zur gemeinsamen und einheitlichen Vertretung der Ärzteschaft betont haben, spiegelt das Wahlverhalten dennoch eine gewisse Kluft zwischen der gewerkschaftlichen Vertretung der Krankenhausärzte durch den Marburger Bund und den übrigen Freiberuflern wider. Gleichwohl ist es ein gutes Signal, dass die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer personellen Zusammensetzung weitgehend unverändert in eine erneute Legislaturperiode eintritt und damit gegenüber der Politik Kontinuität garantiert.

Das dürfte umso wichtiger sein, als in den Eröffnungsreden des Ärztetages die drei Protagonisten sehr unterschiedliche Positionen vertreten haben. Der Gesundheitsminister von NRW, Karl Josef Laumann, stellte seine in NRW bereits anlaufende Krankenhausreform vor, die im Gegensatz zum Modell des Bundesministeriums (BMG) zwar ebenfalls in der Versorgung gestufte Kliniken vorsieht, aber dennoch eine in seinen Worten „akzeptable“ Erreichbarkeit verlangt. Der Präsident der BÄK hat dies unterstützt und im Übrigen vor allem auf die gute Versorgung der Bevölkerung jetzt und in Zukunft verwiesen. Mit sehr deutlichen Worten und ohne unnötige Schärfe hat er die zwingend erforderliche Beteiligung der Ärzteschaft an den Reformvorhaben eingefordert.

Bundesminister Lauterbach präsentierte sich dagegen eher fahrig und in seinen Aussagen vage. Bemerkenswerterweise ist er auf die Themen Cannabis-Legalisierung und vor allem die GOÄ überhaupt nicht eingegangen, bei dem Punkt Digitalisierung ist bezeichnenderweise die Saaltechnik ausgefallen. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die Länder unter Führung von Herrn Laumann in der Frage der Krankenhausreform gegen das BMG durchsetzen werden. Geplant ist ein erster konkreter Entwurf voraussichtlich im Juni. Dann wird man sehen, welche Auswirkungen dies auf die konkrete Versorgungslandschaft haben wird. Neu ist neben den drei bekannten Leveln I-III jetzt auch eine Stufe F für spezialisierte Fachkliniken. Dazu sollen dann auch Bundeswehr- und BG-Kliniken gehören, obwohl diese durchaus ein breites Spektrum versorgen.

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls bis Ende Juni an die Öffentlichkeit gebracht werden soll, ist die Ersatzvornahme des BMG zur sogenannten Ambulantisierung. Nachdem sich bekanntermaßen die drei Vertragspartner KBV, DKG und Spitzenverband Bund der Krankenkassen nicht auf einen gemeinsamen Katalog, weder zu Art, noch zu Umfang und erst recht nicht zu den Preisen geeinigt haben, muss jetzt das BMG entscheiden. Es liegen dort unterschiedliche „Wunschlisten“ vor, unter anderem auch vom BDC. Bei aller Spekulation dürfte es relativ sicher sein, dass der Bereich der Hernienchirurgie in die Systematik der Hybrid-DRGs aufgenommen werden wird. Völlig unklar bleibt das zugrunde zu legende Kalkulationsmodell, vermutlich wird das BMG damit das INEK und das INBA beauftragen.

Sowohl die Krankenhausreform wie auch die Ambulantisierung werden erhebliche Auswirkungen auf die Weiterbildung haben. Der BDC wird weiterhin auf diesen Punkt hinweisen und entsprechende Lösungen einfordern.

Rüggeberg JA: Kontinuität in Zeiten des Wandels. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 05_02.

Editorial: Nicht zu ertragen

Zur Ausgabe 05/2023: “Rückenschmerzen 

Der Volksmund sagt: „Ich habe Rückenschmerzen, weil ich etwas nicht mehr ertragen kann.“

Wenn es danach ginge, müssten alle, die sich mit der aktuellen Gesundheitspolitik befassen, am Stock gehen. Die Diskussion um die großspurig als Revolution angepriesene Krankenhausreform befasst sich nur am Rande mit tatsächlichen Strukturverbesserungen, sondern kreist mehr um das Thema Macht. Hier der Bundesminister, dort die Länderchefs. Letztere sind da durchaus im Vorteil, weil Krankenhausplanung nun mal eindeutig in die Hoheit der Länder fällt. Da hat sich der Herr Minister verhoben und klagt nun über den Hexenschuss. Aber anstatt die Sache wieder einzurenken, wird der Schmerz weggelächelt und die Niederlage als Erfolg verkauft. Aktuell scheint sich das Konzept aus NRW durchzusetzen, das, wen wundert’s, vor allem von den CDU-regierten Ländern favorisiert wird. Was auch immer am Ende beschlossen wird, es wird zu einem Konzentrationsprozess sowohl regional als auch inhaltlich an den Kliniken kommen. Standortschließungen und Eingrenzungen des Behandlungsspektrums sind wohl unausweichlich. Da wünscht man den Betroffenen eine stabile Konstitution, um den zu erwartenden Druck auszuhalten.

Ebenso unerträglich, wenn auch erwartbar, ist die Diskussion um die sogenannte Ambulantisierung. Diesmal sind es die Partner der Selbstverwaltung KBV, DKG und GKV-SV, die um Macht, Einfluss und nicht zuletzt Geldtöpfe ringen. Da führt manch ein Griff zu akuten Blockierungen, die auch der beste Chirotherapeut nicht ohne weiteres lösen kann. Sie finden in dieser Ausgabe einen ausführlichen Artikel zum aktuellen Stand der Dinge, wohl wissend, dass der vermutlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon wieder veraltet sein dürfte. Wir geben selbstverständlich unsere Positionen dem Bundesministerium zur Kenntnis, das jetzt die Ersatzvornahme vorbereitet. Was aber am Ende dabei herauskommt, ist reine Spekulation und wird vermutlich unsere Ertragensfähigkeit weiter strapazieren.

Aber wir müssen uns auch an die eigene Nase fassen. Selbstgemachte Leiden sind meist hartnäckiger zu behandeln als Schuldzuweisungen an Dritte. In diesem Heft schreibt eine Kollegin über ihre Erfahrungen während der Weiterbildungszeit. Die Klage der Kollegin sollte jedem Einzelnen zu denken geben. Konflikte benötigen immer mindestens zwei Parteien, unabhängig von einer Schuldfrage.

Nun sind wir Ärzte und sorgen dafür, dass Rückenschmerzen adäquat behandelt werden. Sie finden dazu in dieser Ausgabe einen CME-Artikel zur Interventionellen Schmerztherapie bei Rückenschmerz. Bekanntlich ist die Therapie die eine Seite, Prophylaxe im Zweifel sinnvoller. Was können wir also tun, um die auslösenden Noxen zu vermeiden? Im täglichen Betrieb sollten wir alle gegenseitigen Respekt üben und das eigene Handeln kritisch hinterfragen. Häufig genügt es schon, den Schmerz des Gegenübers anzuerkennen und nicht als Anstellerei abzutun.

Das gilt durchaus auch im politischen Umfeld. Die Argumente der jeweils anderen Seite sind ja nicht frei erfunden, sondern aus deren Sicht zumindest nachvollziehbar, auch wenn wir selber anderes wollen. Die Dinge lassen sich leichter ertragen, wenn man miteinander spricht, um einen Kompromiss zu finden, der zwar allen wehtut, aber niemanden an den Rollator zwingt. Wir wollen hoffen, dass es uns gelingt, eine erträgliche Lösung zu finden. Sie dürfen sicher sein, dass der BDC – und sicher auch die DGCH – diese Aufgabe in Ihrem Interesse annimmt und nach Kräften eine annehmbare Lösung anstreben wird.

Rüggeberg JA: Editorial: Nicht zu ertragen. Passion Chirurgie. 2023 Mai; 13(05): Artikel 01.

Hybrid-DRG, Hintergründe und aktueller Stand

Bekanntlich sollte am 31.03.2023 von den drei Vertragspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ein gemeinsam konsentierter Katalog inklusive Preisfindung von Eingriffen für die sogenannte sektorengleiche ambulante Versorgung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt werden. Diese im Sprachjargon als „Ambulantisierung“ bezeichnete Einigung ist erwartungsgemäß gescheitert. Naturgemäß war die DKG extrem zurückhaltend, verlieren die Kliniken damit doch erhebliche Erlösanteile. Seitens der KBV wurde ein sehr umfangreicher Katalog vorgeschlagen, weil man sich damit vor allem eine Verlagerung in den vertragsärztlichen Bereich erhofft. Die Krankenkassen haben zunächst wegen der zu erwartenden Einsparungen das KBV-Konzept unterstützt, sind aber eine Woche vor der Abgabefrist auf die Linie der DKG umgeschwenkt. Das mag daran liegen, dass auch bei den Kassen eine strenge Trennung zwischen stationär und ambulant erfolgt. Dort wird befürchtet, dass eine Ausweitung ambulanter Tätigkeiten und der damit verbundenen Finanzierung eben nicht zu korrespondierenden Einsparungen im stationären Bereich führt.

Jetzt muss nach Gesetzeslage das BMG eine Ersatzvornahme ausarbeiten, sprich, fachlich dazu nur in Grenzen befähigte Ministerialbeamte sollen sowohl Prozeduren wie auch Preise für ambulante Leistungen nach § 115f SGB V benennen. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder den von Kliniken genutzten DRGs noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Es ist völlig unklar, welchen Zeitraum diese Fallpauschale umfasst noch welche in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen. Aktuell diskutiert wird unter anderem eine Pauschale über vier Wochen, die dann zu (welchen?) Zahlungen an Dritte (Hausarzt, Radiologe, Pathologe etc.) führen müsste. Die Aufteilung zwischen Operateuren und Anästhesisten bietet sowieso genügend Streitpotential. Unabhängig davon bergen solche Zahlungen immer die Gefahr korruptiven Verhaltens, Stichwort Zuweiserprämie.

Auch die Preisfindung ist komplex. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. Das heißt: Eingriffe, die bisher überwiegend ambulant erbracht werden, ziehen den Preis nach unten in Richtung aktueller EBM-Vergütung und umgekehrt. Das Problem liegt allerdings darin, dass bei der EBM-Abrechnung immer nur ein einziger OPS-Code angegeben wird, im stationären Bereich aber in der Regel mehrere und der eigentliche Kerneingriff nicht zu identifizieren ist. Wenn nun alle OPS-Codes gegeneinander gelegt werden, führt das zu absurden Ergebnissen, die völlig implausibel und niemandem vermittelbar sind. So ergibt die Kalkulationsmatrix beispielsweise für die Arthrodese eines kleinen Zehengelenks einen höheren Preis als für drei Gelenke!

Wegen dieser erheblichen Schwierigkeiten setzt sich der BDC dafür ein, die an sich sinnvolle neue Systematik in der Anfangsphase nicht zu überfrachten und auf einige gut kalkulierbare Eingriffsarten zu begrenzen. Entsprechend werden wir auch Vorschläge an das BMG übermitteln.

Rüggeberg JA: Hybrid-DRG, Hintergründe und aktueller Stand. Passion Chirurgie. 2023 Mai; 13(05): Artikel 05_02.

Editorial: Klimaschutz, ein chirurgisches Thema?

Zur Ausgabe 03-QI/2023: “Klima- & Umweltschutz in der Chirurgie 

Sie werden sich fragen, wieso der BDC sich um das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit kümmert. Haben wir nichts anderes zu tun? Natürlich haben wir reichlich Themen, die den meisten von Ihnen unmittelbarer auf den Nägeln brennen. Zu nennen wären hier die von vielen als unerträglich empfundenen Arbeitsbedingungen an zunehmend ökonomisch orientierten Kliniken, die Einschnitte, die Niedergelassene gerade aktuell hinnehmen müssen, und die für alle gleichermaßen belastende überbordende Bürokratie. Da ist die konsequente Weigerung des Gesundheitsministers, eine dringend überfällige neue GOÄ umzusetzen, schon beinahe ein Nebenthema.

Und jetzt Klimaschutz und Nachhaltigkeit? In der Tat haben wir im BDC beschlossen, das Thema sowohl in unserer Satzung als auch durch die Einrichtung eines entsprechenden Referats zu besetzen. Das geschieht keineswegs als Hinterherlaufen hinter einem gesellschaftspolitischen Mainstream, sondern aus der Überzeugung heraus, dass es eine Kernaufgabe eines Berufsverbandes sein muss, die Zukunft unseres wunderbaren Berufs zu sichern. Wenn unsere Gesellschaft an Müllbergen erstickt, der Klimawandel mit Sturm, Tornados, Überflutungen und dürrebedingten Ernteausfällen auch hierzulande dem Letzten bewusst machen müsste, dass Energie nicht erst seit dem Ukrainekrieg ein knappes Gut darstellt, dann sollten wir uns fragen, an welchen Stellen wir unseren Beitrag leisten können. Wir sollten uns nicht auf unsere Kernprofession der Chirurgie beschränken, sondern unsere gesellschaftliche Stellung als Ärzte, die dem Wohl der uns anvertrauten Menschen verpflichtet sind, berücksichtigen. Es reicht manchmal schon, über die Masse an Einmalverpackungen nachzudenken, die, wie alle wissen, pro Operation mehr als einen Eimer füllt. Sie werden in dieser Ausgabe einige aufschlussreiche Artikel zu diesem Gesamtthema finden. Lassen Sie sich zu einer gewissen Achtsamkeit anregen. Damit hätten wir ein erstes Ziel schon einmal erreicht. Bekanntlich beginnt jeder lange Marsch mit einem ersten Schritt.

Ein zweites Hauptthema dieser Passion ist die Würdigung unseres Präsidenten anlässlich seines runden Geburtstages. Ich will hier nichts vorausnehmen, nur so viel: Wir sind nicht die Schafe, die hinter einem Leithammel daher trotten und diesen demütig würdigen. Dennoch sind wir dankbar, einen solchen Wortführer zu haben. Er hat es mehr als verdient, als besondere Persönlichkeit herausgehoben zu werden.

Ihr
Jörg-Andreas Rüggeberg

Rüggeberg J-A: Klimaschutz, ein chirurgisches Thema? Passion Chirurgie. 2023 März; 13(03/I): Artikel 01_01.

Homo Politicus

Politiker befinden sich konstant auf den letzten Plätzen der Beliebtheitsskala. Sie werden assoziiert mit Begriffen wie Unehrlichkeit, Unaufrichtigkeit, Opportunismus, Prinzipienlosigkeit, Machtgier.

Wenn auch nur einer dieser Begriffe zutreffend sein sollte, ist unser Chefrepräsentant Prof. H.-J. Meyer ein denkbar schlechter Politiker. Dummerweise steht er aber einem berufspolitischen Verband vor, sodass man denken möchte, er wäre damit auch ein schlechter Präsident.

Tatsächlich sind ihm mehr oder minder strategische Ränkespiele eher fremd und Täuschung aller Art ein Gräuel. Ich habe selten einen Menschen getroffen, der wie er geradeheraus seine Meinung sagt, auch wenn das sein Gegenüber bis zur Schmerzgrenze reizen kann. Andererseits verträgt er seinerseits Gegenargumente, auch wenn sie hart formuliert werden. Am Ende steht zumindest in unseren Diskussionen im Vorstand des BDC immer ein Kompromiss, und zwar sachlich begründet und nicht, wie anderenorts häufig, als Zusammenführung des kleinsten gemeinsamen Nenners, in der Regel bei Null liegend. Und da Politik nun einmal aus der Suche nach Kompromissen besteht, ist er in dieser Hinsicht schon mal ein guter Präsident.

Das zweite nicht minder wesentliche Merkmal seiner Persönlichkeit ist die uneingeschränkte Ehrlichkeit und Verlässlichkeit. Auch darin unterscheidet er sich von der landläufigen Einschätzung eines Politikers. Eine einmal gefundene gemeinsame Position wird uneingeschränkt nach außen vertreten, auch wenn diese vielleicht nicht seiner ursprünglichen Überzeugung entspricht. Ich entsinne mich an unser erstes Treffen am Rande eines Kongresses in Hamburg, nachdem wir ihm die Präsidentschaft des BDC angetragen hatten. Er wollte in eigenem Interesse wissen, was auf ihn zukommt, und ich hatte zugegebenermaßen Bedenken, ob die daraus resultierende Doppelfunktion als amtierender Generalsekretär der DGCH und seine Rolle im BDC unserem Berufsverband schaden könnte. Nach einer Stunde war klar, dass er die beiden Ämter trennen könnte und damit auch eine Idealbesetzung darstellen würde. Vor allem haben wir beide von Anfang an unsere gegenseitigen Bedenken klar formuliert und danach rasch die überwiegenden Gemeinsamkeiten gefunden. Zu keinem Zeitpunkt hat er später in seiner Amtszeit den BDC „stiefmütterlich“ behandelt. Lediglich eine Petitesse am Rande verriet seine ursprüngliche Heimat. Immer wenn er in unseren Sitzungen das Wort „wir“ benutzte, war allen klar, dass er damit meistens die DGCH meinte.

Zum Dritten muss sein unermüdlicher Fleiß betont werden. Trotz Hund und Frau und seit einiger Zeit einem Enkelkind pflegt unser Präsident nachgerade alle auf dem Markt befindlichen Dokumente nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern im Detail zu studieren, und das sind wahrlich viele Seiten. Es ist schon bemerkenswert, wie er in seinen öffentlichen Auftritten mit fundiertem Detailwissen aufwarten kann. Auch in dieser Hinsicht ist er ein Aushängeschild des BDC und damit erneut ein guter Präsident. Im Übrigen kann man ihn jederzeit telefonisch erreichen, um Aktuelles zu besprechen. Es gibt kein Vorzimmer, das den Chef diskret verleugnet.

Auch wenn gelegentlich die Wortwahl nicht immer der sogenannten Political Correctness entspricht, ist er vielleicht gerade deswegen absolut authentisch.

Ich weiß nicht, wie er als chirurgischer Chef war, kann mir aber vorstellen, dass er seine Mitarbeitenden durchaus hart, aber immer fair behandelt hat und sie, wie es sich für einen guten Vorgesetzten gehört, gefördert und nach außen stets geschützt hat.

Und sind das nicht gerade die Eigenschaften, die eine große Persönlichkeit ausmachen?

Prof. Meyer ist trotz aller fehlenden negativen Eigenschaften ein herausragender Präsident und ein Homo politicus der anderen Art. Wir schätzen ihn alle sehr und werden ihn anlässlich seines runden Geburtstages entsprechend ehren.

Für den Vorstand des BDC

Grußwort zur 150 Jahre-Feier der DGCH

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,
hohes Präsidium der DGCH,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir eine große Ehre und besondere Freude, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie die Glückwünsche und Grüße unseres Berufsverbandes zum 150-jährigen Jubiläum zu überbringen. Die Chirurgie hat in dieser Zeit ungeahnte und außergewöhnliche Fortschritte zum Wohle der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten erlebt. Operationen, die zu Gründerzeiten unvorstellbar waren und sogar als unverantwortlich abgelehnt wurden, sind heute weit verbreitete Praxis.

Während anfangs noch die „einfache“ Appendektomie nur einzelnen Chirurgen vorbehalten war, sind heute auch dank eines enormen technischen Fortschritts große und lebensrettende Krebsoperationen, Eingriffe am Herzen, stereotaktische Hirnoperationen und nicht zuletzt Organtransplantationen selbstverständlich. Stets waren Können und Mut der Chirurginnen und Chirurgen der Motor, Grenzen zu verschieben, auch bei Einführung multimodaler Therapieverfahren in Kooperation mit benachbarten Fachdisziplinen.

Voraussetzung war und ist die ständige wissenschaftliche Forschung, gebündelt in der Fachgesellschaft. Gleichzeitig konnte dieser Fortschritt nur durch immer weitergehende Spezialisierung und Subspezialisierung erreicht werden.

Dies wiederum führte in der Konsequenz zur Gründung weiterer chirurgischer Gesellschaften in den jeweiligen Subdisziplinen, die dort das Wissen, die Forschung und im Ergebnis die Verbesserung der operativen Behandlungsmöglichkeiten vorantrieben. Immer blieb aber die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie die „Mutter ihrer Kinder“, die sich regelmäßig auch heute noch unter ihrem gemeinsamen Dach versammeln.

Eines dieser Kinder ist damit folgerichtig auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgie, mittlerweile schon seit mehr als 60 Jahren. Die vielfältigen Erfordernisse in der berufspolitischen Vertretung von Chirurginnen und Chirurgen verlangten nach einer eigenständigen Organisation, um den Einfluss der Chirurgie in Deutschland auch außerhalb der Wissenschaft und Forschung zu stärken.

Dazu gehört auch, dem immer größer werdenden Einfluss der weiblichen Chirurgen Rechnung zu tragen. Nicht nur der ständig ansteigende Anteil von Chirurginnen in unserem Berufsverband, sondern auch der Wandel in den Ansprüchen der jungen Generation an eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangen nach neuen Modellen in Fort- und Weiterbildung, Arbeitszeitmodellen und attraktiven Angeboten für beruflich erfüllende Lebensstellungen. Sie, Herr Bundespräsident, haben darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Teil für eine Heilung in der empathischen Zuwendung liegt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu, wir brauchen dafür aber ein Umfeld, das uns die notwendige Zeit für diese wichtige Aufgabe gewährleistet.

Ein großes Problem im Gesundheitswesen ist der zunehmende Einfluss externer Investoren in der Kliniklandschaft sowie in medizinischen Versorgungszentren und damit auch generell der wirtschaftliche Druck, der auf die Ärztinnen und Ärzte durchgereicht wird, bis hin zu Forderungen, die medizinische Entscheidung auch ökonomischen Überlegungen unterzuordnen. Das stört ganz wesentlich die sicherlich vorhandene Motivation der Kolleginnen und Kollegen, belastet, frustriert und schadet vor allem unsere Patientinnen und Patienten. Gemeinsam müssen wir uns dieser Fehlentwicklung annehmen und ihr entgegenwirken.

„Heute sind, auch dank eines enormen technischen Fortschritts große und lebensrettende Krebsoperationen, Eingriffe am Herzen, stereotaktische Hirnoperationen und nicht zuletzt Organtransplantationen selbstverständlich. Stets waren dabei Können und Mut von Chirurginnen und Chirurgen der Motor, Grenzen zu verschieben.“

Wie in jedem familiären Umfeld gab und gibt es gelegentliche Meinungsverschiedenheiten, aber am Ende steht immer die Suche nach einer gemeinsamen Position. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie versteht sich in bester Familientradition als ein weiteres Kind der ­Deutschen Gesellschaft für Chirurgie erwachsen und eigenständig, aber stets der Muttergesellschaft tief verbunden.

Nur gemeinsam werden wir weiterhin die anstehenden Probleme lösen und damit vor allem die Chirurgie zum Wohle der Menschen weiterentwickeln.

In diesem Sinne: Ad multos annos, DGCH!

Rüggeberg JA: Grußwort 150 Jahre DGCH. Passion Chirurgie. 2022 Juli/August; 12(07/08): Artikel 01_02.

Editorial im April 2022: Sektorenübergreifende Versorgung – Neuer Wein in alten Schläuchen?

Gesundheitspolitische Themen sind angesichts der COVID-Pandemie weitgehend aus dem Fokus geraten; zugegebenermaßen hat das Gesundheitsministerium aktuell dringendere Aufgaben zu erledigen. Das heißt aber natürlich nicht, dass strukturelle Reformen im Gesundheitssystem nicht erst heute, sondern schon seit Jahren zwingend erforderlich wären. Zu nennen sind die Reform der Vergütungssysteme (DRG, GOÄ, EBM), die Krankenhausplanung, das MDK-Reform-Gesetz, die Neuordnung der Notfallversorgung, das Voranbringen der sogenannten „Ambulantisierung“ und sozusagen als alles verbindende Klammer die Diskussion um eine sinnvolle Strukturierung der sektorenübergreifenden Versorgung. Immerhin hat der Begriff Eingang in den Koalitionsvertag gefunden. Das lässt hoffen, auch wenn nichts auch nur ansatzweise über die konkrete Ausgestaltung formuliert wird. Ich persönlich würde auch eher von einer sektorenüberwindenden Versorgung sprechen, denn „übergreifend“ impliziert schon vom Wort her die Gefahren einer Übergriffigkeit, von welcher Seite auch immer.

Genau das geschieht. Während, wie in dieser Passion Chirurgie nachzulesen, vor Ort durchaus auf die Patienten bezogene gemeinsame Versorgungsformen praktiziert werden, bleibt die systemimmanente Konfrontationshaltung der beiden entscheidenden Player, Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung, also stationärer und ambulanter Sektor, unübersehbar. Die rein interessengesteuerten Positionen scheinen unvereinbar zu sein. Es geht wie immer um Geld, sehr viel Geld, und nicht minder um Macht und Einfluss. Da gönnt der eine dem anderen nicht das Schwarze unter den Nägeln.

Insofern sind alle bisher bekannten Vorschläge oder besser Wortblasen und standardisierten Phrasen stets deckungsgleich mit Bekanntem. Neuer Wein schmeckt anders. Die Schläuche sind auch noch dieselben, mittlerweile schon ein wenig mürbe und löchrig.

Es ist bitter zu erkennen, dass diejenigen, um die es wirklich gehen sollte, nämlich unsere Patienten, nur am Rande Erwähnung finden. In meinen Augen muss eine sektorenüberwindende Versorgung aber genau darauf ausgerichtet sein, unsere Patienten in ihrer Krankheitskarriere möglichst aus einer gemeinsamen therapeutischen Hand beim Übergang zwischen ambulant und stationär und umgekehrt zu begleiten. Das setzt eine enge, vertrauensvolle Kooperation auf der persönlichen Arztebene voraus. Institutionelle Regelungen können da nur begleitend an zweiter Stelle stehen. Angesichts der erstarrten Fronten im Gesundheitssystem, deren Hauptursache – wie nicht anders zu erwarten – in den streng separierten Finanzierungssystemen der Sektoren zu finden ist, müssen wir unsererseits, also aus dem Kreis der Behandler, Wege aufzeichnen, wie so etwas funktionieren kann. Die folgenden Beispiele im Schwerpunktthema zeigen, dass dies möglich ist. Allerdings sind die Widerstände gegen derartige innovativen Konzepte groß und es bedarf viel Kraft und Überzeugungsarbeit, aus diesen ersten Pilotprojekten etwas wirklich Systemveränderndes zu machen.

Also leider nichts mit „Neuem Wein in alten Schläuchen“, sondern bis auf wenige mutige Winzer eher „Alter (saurer) Wein in bekannten Schläuchen“.

Danke, dass Sie die Passion Chirurgie lesen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis der Aprilausgabe “Sektorenübergreifende Versorgung”: PASSION CHIRURGIE 04/2022.

Rüggeberg JA: Editorial. Sektorenübergreifende Versorgung – Neuer Wein in alten Schläuchen? Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel_01.

Studie belegt differenzierten und situationsgerechten Umgang mit Operationen in deutschen Kliniken während der SARS-CoV-2-Pandemie

Während der SARS-CoV-2-Pandemie haben deutsche Kliniken – insbesondere nach der ersten Welle – differenziert und situationsgerecht auf die jeweiligen Inzidenzen reagiert und in Abhängigkeit von der Dringlichkeit Eingriffe nachvollziehbar reduziert. Das geht aus einer Studie hervor, welche die Auswirkungen der SARS-CoV-2 Pandemie auf das operative Leistungsgeschehen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie in der Unfallchirurgie/Orthopädie beschreibt. Die Analyse der OP-Leistungszahlen erfolgt aus dem Benchmarking-Programm des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) und des Verbandes für OP-Management (VOPM).

Die zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie getroffenen Maßnahmen und Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Behandlung von mit COVID-19 infizierten Patienten hatten erhebliche Auswirkungen auf chirurgische Hauptabteilungen in den deutschen Krankenhäusern. Die behördlich angeordnete Absage elektiver Operationen hat zu einem starken Fallzahlrückgang während der sogenannten ersten Welle, zwischen der 10. und 20. Kalenderwoche im Jahr 2020, geführt [1–4]. Neben der Verschiebung elektiver Operationen wurde während der sogenannten ersten Welle außerdem von einer Abnahme der chirurgischen Notfälle unter anderem in der Allgemeinchirurgie und zahlreiche Absagen durch die Patienten berichtet [5, 6].

Nachdem in den Sommermonaten 2020 wieder nahezu das Durchschnittsniveau der Vorjahre erreicht wurde, gingen die Fallzahlen in den chirurgischen Hauptabteilungen im Herbst 2020 erneut zurück. Wie von Seiten der Gesetzgebung mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18.11.2020 verordnet, reagierten die Krankenhäuser auf die erneute Zunahme der Inzidenzen im Herbst 2020 differenziert nach dem Inzidenzgeschehen und dem Versorgungsauftrag der Häuser [7]. Dabei wirkte vor allem die Umwidmung der Stationen und die Versetzung des Fachpersonals auf Einheiten zur Versorgung von Coronapatienten limitierend auf den üblichen Regelbetrieb.

Ziel der hier vorliegenden Untersuchung ist die Analyse der Fallzahlentwicklung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und Unfallchirurgie/Orthopädie während der sogenannten zweiten und dritten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie bis zum 31.05.2021.

Methode

Für die vorliegende Analyse wurden die OP-Prozessdaten aus Krankenhäusern analysiert, die am Benchmarking-Programm der Fachgesellschaften Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und Verband für OP-Management (VOPM) teilnehmen. Das Benchmarking-Programm bietet Krankenhäusern seit 2009 strukturierte und standardisierte Analysetools zur Beurteilung der Prozessabläufe und Leistungsentwicklung in ihren OP-Bereichen [8].

Zur Bewertung der Fallzahlentwicklung in den Monaten der Jahre 2020 und 2021 wurde ein Vergleich zu den gemittelten Fallzahlen der Jahre 2017 bis 2019 durchgeführt. Dazu wurde zunächst die Fallzahl je Arbeitstag auf Monats- und Jahresebene berechnet. Wochenenden und Feiertage wurden ausgeschlossen, um zwischenjährliche Effekte durch eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitstagen pro Monat zu eliminieren. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurde ein Mittelwert der Fallzahl je Arbeitstag auf Monatsebene berechnet, der als Vergleichswert für die Monate der Jahre 2020 und 2021 diente.

In die Analyse der Fallzahlentwicklung wurden allgemein-/viszeralchirurgische und orthopädisch/unfallchirurgische Hauptabteilungen eingeschlossen, die für alle Monate im Auswertungszeitraum Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur weitergehenden Analyse wurden die Krankenhäuser nach Inzidenzbereich eingeteilt. Dazu wurden die vom Robert-Koch-Institut seit dem 18.11.2020 veröffentlichten tagesgenauen Inzidenzen verwendet [9]. Für den Zeitraum 18.11.2020 bis 31.05.2021 wurde ein Inzidenzmittelwert je Kreis (Landkreise und kreisfreie Städte) ermittelt und jedem Haus entsprechend seines Kreises zugewiesen. Ausgehend von den Kreis-Inzidenzmittelwerten wurden die Krankenhäuser in drei Gruppen eingeteilt: niedrig (kleiner 100 Fälle pro 100.000 Einwohner im 7 Tagesdurchschnitt), mittel (zwischen 100 und 150) und hoch (größer 150).

Für die Analyse einzelner Prozeduren wurden nur Abteilungen berücksichtigt, die zu mindestens 90% der operativen Eingriffe einen Operations- und Prozedurschlüssel dokumentiert haben.

Ergebnisse

Im Auswertungszeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.05.2021 haben insgesamt 138 Krankenhäuser Daten übermittelt. Aus dieser Stichprobe wurden 115 allgemein- und viszeralchirurgische Abteilungen (AC/VC) mit 947.413 Operationen und 105 unfallchirurgische und orthopädische Abteilungen (UC/OR) mit 903.360 Operationen in die Fallzahlanalyse eingeschlossen.

Tab. 1: Verteilung der ACH bzw. UCH nach Versorgungsstufe

Anzahl AC/VC

Anzahl UC/OR

Grund-& Regelversorger

41

32

Schwerpunktversorger

38

38

Maximalversorger ohne Universitätskrankenhäuser

17

17

Universitätskrankenhäuser

16

15

MVZ/AOZ

2

2

Fachkrankenhaus

1

1

Gesamt

115

105

OP-Frequenzen in Relation zum Inzidenzwert

Von den 115 AC/VC-Abteilungen lagen 38 in Stadt- oder Landkreisen mit niedriger Inzidenz, 70 mit mittlerer Inzidenz und 7 mit hoher Inzidenz. Für die UC/OR Abteilungen war die Aufteilung niedrig/mittel/ hoch: 36/64/5.

Abbildung 1 und 2 zeigen jeweils die Fallzahlentwicklung seit 2020 in der AC/VC bzw. UC/OR bis zum 31.05.2021 getrennt nach Inzidenzbereich.

Abb. 1: Pandemieverlauf (rechte Achse, blaue Balken) und prozentuale Fallzahlentwicklung in den 115 AC/VC Hauptabteilungen nach Inzidenzbereichen (linke Achse)

Abb. 2: Pandemieverlauf (rechte Achse, blaue Balken) und prozentuale Fallzahlentwicklung in den 105 UC/OR-Hauptabteilungen nach Inzidenzbereichen (linke Achse)

Während der ersten Pandemiewelle gehen die Fallzahlen in den eingeschlossenen AC/VC-Abteilungen insgesamt um 39 % und im Januar 2021 während der zweiten Welle um bis zu 27 % zurück. In den AC/VC-Hauptabteilungen, die in einem Hochinzidenzgebiet liegen, ging die Fallzahl während der zweiten Pandemiewelle sogar um bis zu 44 % zurück, während in Hauptabteilungen aus Niedriginzidenzgebieten der maximale Fallzahlenrückgang nur bei 20 % lag.

In den UC/OR-Hauptabteilungen sank die Fallzahl während der ersten Pandemiewelle insgesamt um bis zu 35 % und während der zweiten Welle um bis zu 23 %. In den unfallchirurgischen/orthopädischen Hauptabteilungen, die in einem Hochinzidenzgebiet lagen, ging die Fallzahl während der zweiten Pandemiewelle um bis zu 40 % zurück während in Hauptabteilungen aus Niedriginzidenzgebieten der maximale Fallzahlenrückgang bei 18 % lag.

OP-Frequenz in Relation zur Indikation

Für 88 AC/VC-Abteilungen konnten die OPS analysiert werden. In Abbildung 3 ist die Fallzahlentwicklungen für drei häufige Eingriffe dargestellt, in Abbildung 4 drei häufige Prozeduren für 79 UC/OR-Abteilungen.

Abb. 3: Prozentuale Fallzahlentwicklung in der AC/VC nach Prozedur (Referenzwert 2017-2019)

Abb. 4: Prozentuale Fallzahlentwicklung in der UC/OR nach Prozedur (Referenzwert 2017-2019)

Abbildung 5 zeigt zusätzlich die Fallzahlentwicklungen von zwei häufigen Eingriffen jeweils aus 70 gynäkologischen (GYN) und 54 urologischen (URO) Abteilungen.

Abb. 5: Prozentuale Fallzahlentwicklung in der GYN und URO nach Prozedur (Referenzwert 2017-2019)

Es ist deutlich erkennbar, dass Eingriffe mit hoher Dringlichkeit kaum Reduktionen erfahren haben, wogegen klassische Elektiveingriffe hohe Rückgänge zu verzeichnen hatten.

Diskussion

Auf Basis der behördlichen Maßnahmen kam es in der ersten Welle, trotz im Nachhinein eher geringen Inzidenz, zu einem drastischen und pauschalen Fallzahlrückgang in den Krankenhäusern. In der sogenannten zweiten und dritten Pandemiewelle zeigte sich ein differenzierteres Bild. In den hier untersuchten Hauptabteilungen zeigte sich eine weitgehend an den Inzidenzzahlen orientierte Versorgung der Patienten. Die Hauptabteilungen aus Kreisen, in denen ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen war, haben ihre Fallzahlen entsprechend stärker reduziert als Hauptabteilungen aus Niedriginzidenzgebieten. Trotz der veränderten Ausgangssituation während der zweiten Welle (zum Beispiel ausgeweitete Testmöglichkeiten, bessere Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung in den Krankenhäusern) gingen die Fallzahlen in Hochinzidenzkreisen aber ebenso stark zurück wie während der ersten Pandemiewelle.

Die Auswertungen der Fallzahlentwicklungen auf Prozedurebene zeigen, dass dringliche Eingriffe bzw. Notfalleingriffe, wie die Appendektomie in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und die Frakturen in der Unfallchirurgie/Orthopädie ohne erhebliche Fallzahlrückgänge von den Hauptabteilungen durchgeführt worden sind. Trotz hoher Covid-19-Fallzahlen während der zweiten und dritten Pandemiewelle wurde die Versorgung sichergestellt. Der vergleichsweise geringe Fallzahlrückgang für die Appendektomie spiegelt die Ergebnisse anderer Studien wider, nach denen während der ersten Pandemiewelle auch ein gewisser Prozentsatz an Notfalleingriffen zurückgegangen ist [5, 10]. Hier sind die Auswirkungen der Angst der Patienten vor einer Behandlung im Krankenaus während der SARS-CoV-2-Pandemie zu diskutieren. Trotz vorhandener Versorgungsangebote fanden Fallzahlrückgänge auch für dringliche Eingriffe statt, da die Operationen unter anderem durch die Patienten abgesagt wurden [5].

Eingriffe, die erfahrungsgemäß ohne ausgeprägte negative medizinische Konsequenzen für den Patienten für einige Zeit verschoben werden können, wie die operative Versorgung von Hernien oder die Metallentfernung, verzeichnen auch während der zweiten und dritten Pandemiewelle deutliche Fallzahlrückgänge. Für die Cholezystektomie und die Endoprothetik sind jeweils in den Sommermonaten 2020 Aufholeffekte sichtbar. Die Fallzahlrückgänge während der dritten Pandemiewelle waren sowohl insgesamt als auch auf Prozedurebene nicht so stark wie in der ersten Welle. Hier sind weitere insbesondere auch qualitative Untersuchungen bezüglich der Indikationsstellung notwendig, um die einzelnen Effekte auf die Fallzahlentwicklung im Verlauf der Pandemie zu untersuchen.

Zusammenfassend zeigt die Analyse die differenzierte Reaktion der Kliniker sowohl in Bezug auf die Dringlichkeit der Operation als auch in Bezug auf das Infektionsgeschehen in der Umgebung, die insbesondere in besonders betroffenen Gebieten eine deutlich restriktivere Nutzung der operativen Kapazitäten notwendig erscheinen ließ. Akuteingriffe wurden trotz Pandemie durchgeführt und Elektiveingriffe wurden der Dringlichkeit nach reduziert. Die Hauptabteilungen passten sich somit dem Infektionsgeschehen an und stellten gleichzeitig die Versorgung der Patienten sicher.

Literatur

[1]   Busse R, Nimptsch U. COVID-19-Pandemie: Historisch niedrige Bettenauslastung. Dtsch Arztebl 2021; 118(10): A-504 / B-426

[2]   Bialas E, Schleppers A, Auhuber T: COVID-19: Auswirkungen des Lockdowns auf die operative Patientenversorgung in Deutschland im April 2020. Anästh Intensivmed 2021;62:054–062. DOI: 10.19224/ai2021.054

[3]   Kuhlen R, Schmithausen D, Winklmair C, Schick J, Scriba P: The effects of the COVID-19 pandemic and lockdown on routine hospital care for other illnesses. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 488–9. DOI: 10.3238/arztebl.2020.0489.

[4]   Günster C, Drogan D, Hentschker C, Klauber J, Malzahn J, Schillinger G, Mostert C. WIdO-Report: Entwicklung der Krankenhausfallzahlen während des Coronavirus-Lockdowns. Nach ICD-Diagnosekapiteln und ausgewählten Behandlungsanlässen. Berlin 2020.

[5]   Stöß C, Haffer H, Steffani M, et al. Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Chirurgie – Eine nationale Querschnittsstudie [Effects of the SARS-CoV-2 pandemic on surgery – a national cross-sectional study]. Chirurg. 2020;91(9):762-768. doi:10.1007/s00104-020-01256-x

[6]   Hattenbach, L., Heinz, P., Feltgen, N. et al. Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die ophthalmologische Versorgung in Deutschland. Ophthalmologe 117, 892–904 (2020). https://doi.org/10.1007/s00347-020-01220-4

[7]   Karaca O, Rüggeberg JA, Schuster M. Zweite Pandemiewelle: Rückgang der Operationen variiert. Dtsch Arztebl 2021; 118 (16): A 824–5

[8]   Bialas E, Schuster M, Taube C, Diemer M, Bauer M. Fünf Jahre OP-Prozessdaten Benchmarking (2009-2013) Der aktuelle Stand des Programms von VOPM, DGAI/BDA und BDC. Anästh Intensivmed 2014; 55:594-613

[9]   Robert-Koch-Institut. 7-Tage-Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen (fixierte Werte). Abgerufen 16.08.2021 von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

[10]  Augurzky B, Busse R, Haering A, Nimptsch U, Pilny A, Werbeck A. Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise – Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020

Rüggeberg J.-A.: Studie belegt differenzierten und situationsgerechten Umgang mit Operationen in deutschen Kliniken während SARS-CoV-2-Pandemie. 2021 November; 11(11): Artikel 04_07.

Schutzschirm mit großen Löchern

Der BDC begrüßt die geplante Fortführung des Rettungsschirms für vertragsärztliche Praxen. Problematisch ist die Begrenzung auf die morbiditätsbezogene Gesamtvergütung (MGV) als Bemessungsgrundlage unter Herausnahme der bisherigen extrabudgetären Vergütungsanteile (EGV). Die ambulanten Arztpraxen bilden in Deutschland ein wesentliches Rückgrat für die Versorgung und können so die pandemiebedingte drohende Überlastung des Gesundheitssystems bis hin zum Zusammenbruch der stationären Versorgungsebene verhindern. Insofern ist es folgerichtig, die ambulante Medizin vor einem wirtschaftlichen Kollaps durch Finanzhilfen zu bewahren. Allerdings gehört dazu nicht nur der Bereich der Grundversorgung in der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung (MGV), sondern gerade im fachärztlichen Bereich auch der Verlustausgleich aus der extrabudgetären Finanzierung.

Dies betrifft in der Chirurgie vor allem das Ambulante Operieren, das nicht zuletzt aufgrund behördlicher Auflagen in der Pandemie massiv reduziert werden musste. Im Übrigen hat der Gesetzgeber noch vor der Pandemie verfügt, dass neue Patienten sowie Akutpatienten extrabudgetär vergütet werden. In einer chirurgischen Praxis sind dies annähernd die Hälfte aller Patienten, vor allem Notfälle. Sollte der Rettungsschirm nur noch die MGV abdecken, bedeutet dies für Chirurgen einen Einkommensverlust von mehr als 50 Prozent bei unverändert bestehenden Kosten. Das würde den Fortbestand der Praxen und deren Schutzfunktion für die Krankenhausambulanzen gefährden. Die extrabudgetären Leistungen müssen daher unbedingt mit einbezogen werden.

„Der Rettungsschirm hat große Löcher und schützt nicht ausreichend die ambulanten Leistungserbringer, die genauso systemrelevant arbeiten wie ihre stationären Kollegen“, so der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.