Alle Artikel von Friederike Burgdorf

Berufspolitik Aktuell: Wer ist Nina Warken?

Der BDC hat hohe Erwartungen an die neue
Gesundheitsministerin

Eine echte Überraschung: Als neue Bundesgesundheitsministerin übernimmt Nina Warken (MdB CDU) das Amt von ihrem Vorgänger Prof. Dr. Karl Lauterbach (MdB SPD). Mit Gesundheitspolitik hatte die 45-jährige Juristin aus Baden-Württemberg bislang kaum Berührungspunkte; ihr Schwerpunkt lag auf Inneres und Recht. Seit 2013 gehört die erfahrene Politikerin dem Bundestag an und ist seit 2021 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie ist Mitglied im Bundesvorstand der Frauen Union Deutschlands und seit 2023 Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Als Rechtsanwältin hat Nina Warken in mittelständischen Kanzleien gearbeitet. Sie ist verheiratet und hat drei Söhne. Tatkräftige Unterstützung darf Nina Warken von Tino Sorge und Dr. Georg Kippels erwarten, den nachgerückten parlamentarischen Staatssekretären und langjährigen CDU-Gesundheitspolitikern, beide ebenfalls Juristen.

Mit Nina Warken und ihren beiden parlamentarischen Staatssekretären verbindet der BDC die Aussicht, dass künftig ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften als maßgebliche Player mit praktischer Systemerfahrung wie auch die Partner der Selbstverwaltung wieder stärker in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Denn die erfahrene Politikerin auf Bundes- und Landesebene steht, zusammen mit Sorge und Kippels, vor großen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist ein wesentliches Element staatlicher Daseinsvorsorge und genießt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Die Versorgung trotz angespannter Kassenlage auf dem gewohnten hohen Niveau aufrecht zu erhalten, ist ein zentrales, nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisches Anliegen.

Erfreulicherweise decken sich zentrale Punkte des Koalitionsvertrags mit den Kernforderungen des BDC. So soll ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden und die Krankenhausreform soll bis zum Sommer weiterentwickelt werden. Der BDC wird die Gelegenheit nutzen, Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Chirurginnen und Chirurgen pro Leistungsgruppe einzubringen und erneut die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung und auch die notwendigen Verbesserungen der Hybrid-DRG einzufordern. Auch das Thema Patientensteuerung – sei es im Rahmen der angekündigten kurzfristigen Reform der Notfallversorgung oder im Kontext der geplanten Einführung eines Primärarztsystems – wird noch einiger Sacharbeit bedürfen. Der BDC hat sich zu beiden Themen bereits umfassend positioniert.

Mit der stetigen Begleitung der Ausgestaltung dieser und weiterer Schwerpunktthemen aus dem Koalitionsvertrag, auch unter den gebotenen Effizienzerwägungen, wird eine wichtige Aufgabe auf den BDC zukommen. Wir beziehen Position – wir bleiben für Sie dran! Beziehen auch Sie Position gegenüber Ihren politischen Ansprechpartnern vor Ort und melden uns gern Ihre Standpunkte!

Infobox

Burgdorf F: Wer ist Nina Warken? – Der BDC hat hohe Erwartungen an die neue Gesundheitsministerin. Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII): Artikel 05_03.

Editorial 04/2025: Krankenhausreform – Orientierung in der „Revolution“

Zur Aprilausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die neue Regierung wird ein schweres Erbe antreten. Wir befinden uns inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen, der alle Versorgungsebenen umfasst und in dessen Ziel es steht, das Angebot an Gesundheitsleistungen besser mit dem Versorgungsbedarf in Einklang zu bringen. Insbesondere sollen Patientinnen und Patienten zukünftig gezielter der jeweils angemessenen Versorgungsebene zuführt werden. Erste Weichen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt, vieles am Ende der Ampelkoalition jedoch mit heißer Nadel gestrickt und noch in die Gesetzes-Entwürfe aufgenommen. Nun müssen die Reformelemente, insbesondere aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, weiterentwickelt und mit den ausstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallversorgung und zur Entbürokratisierung abgestimmt werden, damit die gewonnenen Synergien auch zu mehr Qualität und Effizienz im System führen können.

Die Umstellungsprozesse im Zuge der Reformen werden für alle herausfordernd werden. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit. Dies zeigte eindrücklich die Umfrage „Riskanter Krankenhausplan – eine Umfrage unter ChefärztInnen in NRW: dramatische Auswirkungen in der Viszeralchirurgie“ (Braumann et al. 2025). 48 % der befragten Chefärztinnen und Chefärzte gaben darin an, sich um ihre eigene Zukunft zu sorgen, 72 % sahen die Attraktivität des Fachgebiets in Gefahr und 80 % gaben an, dass die Weiterbildungsordnung so nicht mehr garantiert sei. Spätestens, wenn es heißt „Raus aus dem Bett“ oder wenn sich die Anfahrtswege zum behandelnden Krankenhaus verlängern, schafft dies auch Unsicherheit bei den Patientinnen und Patienten.

Mit dieser Ausgabe der Passion Chirurgie möchten wir Ihnen als maßgebliche Akteure in diesem System daher Orientierung bieten in der „Krankenhausrevolution“. Ob und inwieweit Fehlentwicklungen korrigiert werden können, ist aktuell noch unklar. Der BDC wird sich aber engagiert in die politischen Prozesse einbringen. Zu oft wurde die praktische Expertise von Fachgesellschaften und Berufsverbänden in der jüngsten Vergangenheit übergangen. Das möchten wir ändern.

Diese berufspolitischen Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie:

Wie wirken sich die neuen Hybrid-DRG auf die Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern aus und welche Fehlanreize bedürfen dringende Korrekturen?

Welche Anforderungen sind an eine kluge Reform der Notfallversorgung zu stellen und wie kann eine zentrale Ersteinschätzung gelingen?

Welchen Einfluss haben die aktuellen Entwicklungen auf die chirurgische Weiterbildung der Zukunft und wie kann eine sachgerechte Organisation und Finanzierung umgesetzt werden?

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit und gehen mit uns in den Diskurs – denn nur so können wir Sie in der neuen Legislaturperiode optimal vertreten.

Herzlichst Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Krankenhausreform – Orientierung nach der „Revolution“. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 01.

Berufspolitik Aktuell: Strukturelle Reformen als gesellschaftspolitisches Anliegen

Im elfseitigen Sondierungspapier widmen CDU/CSU und SPD der Gesundheitsversorgung lediglich drei Zeilen: „Die Gesundheitsversorgung muss für alle gesichert bleiben. Wir wollen eine große Pflegereform auf den Weg bringen. Wir stehen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der Stadt und auf dem Land.“ Wie Union und SPD diese Ziele erreichen wollen, erläutern sie nicht.

Mit Gesundheitsthemen lässt sich im Berliner Politikbetrieb bekanntermaßen kaum punkten. Dennoch genießt die Gesundheitsversorgung in Deutschland als ein wesentliches Element staatlicher Daseinsvorsorge ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Die Versorgung auf dem in Deutschland gewohnten hohen Niveau aufrecht zu erhalten, ist ein zentrales, nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisches Anliegen. Dies dürfte, spätestens nach dem Ausgang der Wahlen mit hohen Wahlergebnissen für die Parteien am rechten und linken Rand des Spektrums, noch einmal klargeworden sein.

Aktuell steht das Gesundheitssystem vor besonderen Herausforderungen. Einem stetig wachsenden Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung steht ein wachsender Fachkräftemangel in Deutschland gegenüber. Zudem investiert Deutschland verstärkt in seine Wehrhaftigkeit, und dies wirft eine neue Frage auf, nämlich diejenige nach der Gesundheitsversorgung im Verteidigungsfall. Ziel muss es daher sein, das Gesundheitssystem in seiner Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Daseinsvorsorge und nicht zuletzt auch als Wirtschaftsfaktor zu erkennen und nachhaltig zu fördern. Auch eine neue Bundesgesundheitsministerin oder ein Bundesgesundheitsminister muss sich also mit umfassenden Strukturreformen befassen und die begonnenen Reformen aus der letzten Legislaturperiode nahtlos fortführen.

Der BDC hat seine Kernanliegen daher schon vor der Wahl in dem Papier „Position beziehen – chirurgische Versorgung sicherstellen!“ formuliert und fordert die Politik auf, die folgenden Reformschwerpunkte prioritär anzugehen:

1. Eine sachgerechte Weiterbildung ist die Basis für eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung. Der BDC bringt das Thema öffentlichkeitswirksam mit der Mobilisierungskampagne „Kein Weiter ohne Bildung“ weiter voran und verlangt eine transparente und auskömmliche Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung im stationären und ambulanten Versorgungsbereich durch leistungsbezogene Zuschläge. Schließlich arbeitet er an einem Servicepaket für die Förderung der Verbundweiterbildung.

2. Bürokratieabbau ist längst überfällig und muss durch ein entsprechendes Gesetz realisiert werden. Der BDC hat dazu Sie, die Mitglieder, befragt und damit offensichtlich den Nerv getroffen. Über 1.300 BDC-Mitglieder beteiligten sich an der Umfrage und machten transparent, dass Chirurginnen und Chirurgen ein besonders hohes Arbeitspensum bewältigen. So gaben 82 % der Vollzeitbeschäftigten an, pro Woche durchschnittlich 49 bis 79 Stunden tätig zu sein. Der Anteil bürokratischer Aufgaben erwies sich als hoch mit rund drei bis vier Stunden täglich bei 67 % der Vollzeitbeschäftigten. Während 94 % der Vollzeitbeschäftigten angaben, dass rund eine bis drei Stunden an bürokratischer Arbeit täglich delegiert werden sollten, sind nur 40 % der Befragten (42 % der Vollzeitbeschäftigten) auch dazu befugt, bürokratische Aufgaben zu delegieren. Die Potentiale der IT scheinen dabei nicht genutzt zu werden, denn mit 88 % beurteilte die große Mehrheit der Befragten den Nutzen der Informationstechnik zur Reduktion des Dokumentationsaufwands als eher gering oder gering.

3. Die Steuerung von Patienten muss verbessert werden. Dafür muss die dringend überfällige Notfallreform in der 21. Legislaturperiode prioritär umgesetzt werden. In einer Stellungnahme haben BDC und DGCH bereits im August 2024 konkrete Lösungsvorschläge zur Umsetzung gemacht.

4. Die Krankenhausreform muss zügig weiterentwickelt werden. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführte Vorhaltefinanzierung auf Basis von fallzahlbasierten Kalkulationen führt zu Fehlanreizen. Stattdessen fordert der BDC eine grundlegende Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung durch die Partner der Selbstverwaltung.

5. Der BDC fordert für die sektorenübergreifenden Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030.

Diese Themen – siehe auch unser aktuelles Positionspapier – wird der BDC bei all seinen Kontakten auch in der neuen Legislaturperiode gegenüber Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern prioritär adressieren. Was uns zugutekommt: Anders als vor vier Jahren herrscht im BMG ein hohes Maß an personeller Kontinuität.

Burgdorf F: Strukturelle Reformen als gesellschaftspolitisches Anliegen. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 05_03.

2024 – ein prägendes Jahr, das Überraschungen und Aufgaben für das kommende bereithält

Wenn ein Beben die Gesundheitspolitik erfasst, begibt sich der BDC mit seinen Funktionsträgerinnen und -trägern mitten ins Geschehen, mit dem Ziel, mit anzupacken und die besonders für die Chirurgie relevanten Themen in die richtigen Bahnen zu lenken. Die Erkenntnis in diesem Jahr: Dranbleiben und laut werden. Ein Jahresrückblick von BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Das Jahr 2024 begann bereits mit einem Knall: Die Einführung der Hybrid-DRG überfiel die Ärzteschaft, beschäftigte Kliniken und Praxen, was die technische Umsetzung betraf, und erhitzte die Gemüter bezüglich der Sinnhaftigkeit und Profitabilität. Vor allem für die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen schlagen die Sachkosten zu Buche, die bei den H-DRG nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Aufteilung der Kosten mit anderen beteiligten wie den Anästhesisten hat für Unruhe und teilweise Unmut unter den Fachgruppen geführt und auch die fehlende Möglichkeit, Schweregrade anhand von H-DRGs zu differenzieren, wurde kritisiert. Dadurch, dass BDC-Vorstand und engagierte Mandatsträger sich frühzeitig mit der Thematik auseinandergesetzt hatten, konnte der BDC rasch seine Mitglieder ins Bild setzen und in Richtung Politik, Verbände und Medien Stellung beziehen.

Währenddessen waren schon deutlich die Vorbeben der Krankenhausreform und der Ausarbeitung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) zu spüren. Bund und Länder stritten sich vor dem Gesetzeserlass um Auswirkungsanalyse, Geld und die konkrete Umsetzung, während bereits Stück für Stück unrentable Krankenhäuser vom Netz gingen und gehen. Andere Häuser, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland, das quasi als Blaupause für die Strukturreform gilt, arbeiten bereits nach den Vorgaben. Die Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen und die Zuteilung von Leistungsgruppen wird bereits vorgenommen. Die Neustrukturierung wird also hier wohl am schnellsten zu bemerken sein, und wir beobachten die Entwicklung in NRW mit Spannung.

Die Krankenhausreform unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach ist ein dickes Brett, das es an verschiedenen Stellen zu bearbeiten gilt. Der BDC hat insbesondere sehr kritisch die Berücksichtigung der fachärztlichen Weiterbildung beobachtet. Wir haben dabei festgestellt, dass dieses Thema im Referentenentwurf von Anfang an weitestgehend ignoriert wurde und immer noch stiefmütterlich behandelt wird. Mitgliedern des Bundestags und dem Gesundheitsausschuss liegen inzwischen zwei Stellungnahmen von Seiten des BDC vor, in denen der Verband die gesicherte Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung fordert und Vorschläge zur Umsetzung macht. Die Weiterbildungskommission Chirurgie, bestehend aus Mandatsträger:innen von BDC, DGCH und den chirurgischen Fachgesellschaften, hat ebenfalls ein Positionspapier herausgebracht und Stellung bezogen sowie Forderungen formuliert. Bei Vorträgen und Veranstaltungen weisen unsere Verbandsvorstände und -mitglieder unermüdlich auf die Wichtigkeit hin, den chirurgischen Nachwuchs zu fördern und zu halten und dass hierfür ganz entscheidend eine gut strukturierte, für alle auskömmlich finanzierte und qualitativ hochwertige Weiterbildung gehört. Mit Pressemitteilungen erhöhen wir den Druck auf der medialen Ebene. Unser Engagement scheint inzwischen Früchte zu tragen. Die Finanzierung der Weiterbildung ist tatsächlich als zu lösende Aufgabe im Bundesministerium angekommen und hat noch kurz vor der Verabschiedung im Bundestag Eingang in das KHVVG gefunden, zumindest für den stationären Bereich.

Parallel zu dieser Entwicklung findet die Reform der Notfallversorgung statt. Durch Vorhaltepauschalen und Zuschläge gemäß KHVVG soll sie in Zukunft immerhin finanziell besser ausgestattet werden. Zum eigentlichen Gesetzesentwurf hat der BDC gemeinsam mit der DGCH, weiteren Fachgesellschaften und dem BVOU im Juli Stellung genommen und klare Bedingungen formuliert, unter denen die Reform erst erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Ziel einer besseren Patientensteuerung in die jeweils angemessene Versorgungsebene unterstützt der BDC. Wir rechnen damit, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten wird.

Einen Lichtblick können wir für alle Poolärztinnen und -ärzte vermelden: Das Problem ihrer Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst scheint seit August 2024 vom Tisch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband haben sich diesbezüglich geeinigt. Die Bedingungen, die Ärzte erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, stehen fest. Knackpunkt hier war der Kostenersatz durch die Ärzte für die Bereitstellung von Raum und Personal seitens der KV. Im Vorfeld der Entscheidung hatte der BDC nach dem ersten Urteil des Sozialgerichts reagiert und klare Regeln gefordert.

Zu weiteren heftigen Eruptionen von Seiten zahlreicher ärztlicher Berufsverbände führte im Herbst die Veröffentlichung der mit der PKV konsentierten GOÄ-Reform von Seiten der Bundesärztekammer. BDC-Vorstand und Geschäftsführung wandten sich mit einer schriftlichen Stellungnahme und der Bitte um weiteren Dialog zur Klärung der Kritikpunkte an BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Auch im BDC führten Mitglieder und Mandatsträger untereinander hitzige Gespräche. In einer Sitzung des Referats der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen übten die Teilnehmenden scharfe Kritik an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Anhand einer vorgegebenen Matrix errechneten sie einzelne Fallkonstellationen und identifizierten dadurch dringend notwendige Anpassungen. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein. Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen hat der BDC damit eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer. Alle Beteiligten hoffen sehr, dass sie auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Wo bleibt eigentlich der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für diesen Herbst angekündigte Bürokratieabbau? Wir sind ihm jedenfalls zuvorgekommen und haben dieses Jahr noch eine Umfrage an unsere Mitglieder zum Thema geschickt. Damit wollen wir die Diskussion rund um die Bürokratie in der Medizin anregen und um die chirurgische Perspektive ergänzen. Bitte helfen Sie uns, die Forderungen der Chirurgie auf den Punkt zu bringen und beantworten auch Sie unsere Fragen durch Teilnahme an der Umfrage.

Abseits des politischen Rüttelns sind wir mit unseren eigenen Projekten vorangekommen: So konnte das Nachwuchsreferat des BDC nach langer, intensiver Arbeit im Herbst dieses Jahres eine neue Weiterbildungsbroschüre „Faszination Chirurgie“ präsentieren, die ab sofort an relevanten Orten und an Interessierte verteilt wird. „Faszination Chirurgie“ beinhaltet gut strukturiert alle Inhalte, die Medizinstudierende kennen müssen, um gut auf das Fach Chirurgie und die chirurgische Weiterbildung eingestimmt zu sein. Die Autorinnen und Autoren lassen in der Broschüre ihre Begeisterung an dem Fach spüren. Damit ist sie auch ein Motivator für diesen herausfordernden und bereichernden Beruf.

Ein Fels in der Brandung beim BDC ist die jährliche Ausrichtung der Veranstaltung „Staatsexamen und Karriere“, dem Abschlusstraining zur Vorbereitung auf das Staatsexamen für Chirurgie und Innere Medizin. Die gut besuchten Veranstaltungen erhalten regelmäßig positives Feedback: „Die Fortbildung hat mir vor allem die Angst genommen und gezeigt, dass man viel aus den letzten Jahren schöpfen kann und sich nicht allzu viele Sorgen machen muss. Sie hat toll Lernstrategien für die Prüfung veranschaulicht.“ Anhand dieser Rückmeldung können wir sagen: Ziel erreicht!

Die BDC-Akademie hat ihr Jahresprogramm 2025 fertig gestellt und bietet wieder ein breites und fundiertes Fortbildungsprogramm für alle Karrierestufen, sowie für Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Schauen Sie rein, es ist wie immer konkurrenzfähig, für Mitglieder kostengünstig und erweitert den chirurgischen Wissenshorizont enorm.

Zum Schluss eine Information in eigener Sache: Seit diesem Jahr motivieren wir BDC-Mitglieder, mit einer Marketing-Aktion in ihrem Kollegium für eine Mitgliedschaft im BDC zu werben. Als größter Chirurgieverband in Europa genießen wir Sichtbarkeit und können unseren Einfluss geltend machen. Nichtsdestotrotz müssen wir unsere Stärke durch Sie, unsere Mitglieder, bewahren und ausbauen, um schlagkräftig zu bleiben. Das heißt, dass BDC-Mitgliedern, die – meist aus Altersgründen – gehen, neue nachfolgen müssen, die sich bestenfalls engagieren und frische Perspektiven in den Verband einbringen. Daher bitten wir Sie, sich an der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ zu beteiligen. Ihr Engagement für den Verband wird belohnt: Für jedes erfolgreich geworbene Mitglied erhalten Sie ein nützliches Geschenk.

Alle diese Themen werden uns im kommenden Jahr begleiten. Unsere Aufgabe ist es, zu beobachten, zu priorisieren und vor allem: dranzubleiben. Für die Verbandsarbeit gilt heute außerdem noch etwas Anderes: In einem Tornado müssen wir laut werden, um gehört zu werden. Dafür brauchen wir neue Methoden, um unsere Unterstützer und die Politik zu erreichen. Daher haben wir dieses Jahr eine Kreativkampagne entwickelt und an den Start gebracht, mit der wir auf die Situation der fachärztlichen Weiterbildung aufmerksam machen. Wir haben bisher hierfür viel Zuspruch erhalten und freuen uns über noch mehr Unterstützung. Unterschreiben daher auch Sie die die Kampagne begleitende Petition an das Bundesgesundheitsministerium, denn die Kampagne ist auch in Ihrem Sinne und für den Fortbestand einer finanziell gesicherten und qualitativ hochwertigen chirurgischen Weiterbildung wichtig! Herzlichen Dank.

Schließen möchten wir mit unserem Leitsatz für das Wahljahr 2025: Den Willen zu Veränderungen begrüßen, für die eigenen Werte und Interessen mit Nachdruck einstehen.

Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: 2024 – ein prägendes Jahr, das Überraschungen und Aufgaben für das kommende bereithält. Passion Chirurgie. 2024 Dezember; 14(12/IV): Artikel 07_03.

Berufspolitik Aktuell: KHVVG – bis zuletzt hochumstritten

Bis zuletzt gab es am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viel Kritik. Einige Tage vor der 2./3. Lesung im Bundestag einigte sich die Regierungsfraktion schließlich auf ganze 51 Änderungsanträge. Der BDC hat die wichtigsten Anträge für Sie geprüft und sieht Licht und Schatten bei den Änderungen, die noch Eingang in das KHVVG fanden.

Umfassende Änderungen wurden noch kurz vor dem Parlamentsbeschluss am Konzept der Hybrid-DRG vorgenommen: Klargestellt wurde, dass der EBM als Abrechnungsoption für spezifische Konstellationen ausgeschlossen ist. Weiterhin gibt das Gesetz nun vor, dass bis 2030 ganze 2 Millionen ehemals stationärer Fälle ambulant erbracht werden sollen. Dies entspricht einer Ambulantisierungsquote von 12 Prozent. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber inzwischen ergänzt, nachdem die Selbstverwaltung den Katalog der Hybrid-DRG zunächst aufgrund unbefriedigender Rahmenbedingungen (Berücksichtigung von Sachkosten, Schweregraden, etc.) nur zögerlich weiterentwickelt hatte. Es bleibt aber fraglich, wie dieses hochgesteckte Ziel erreicht werden soll. Zwar liegt das Ambulantisierungspotenzial in Deutschland laut aktueller Literatur bei 10 bis 20 Prozent. Jedoch sollen lediglich die Ein-Tages-Fälle in die Hybrid-DRG einbezogen werden. Hinzukommt, dass über eine stetige Preisdegression bis 2030 das Vergütungsniveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs erreicht sein soll. Auch dies wird keinen Anreiz setzen, Leistungen vermehrt über Hybrid-DRG zu erbringen. Vielmehr bleibt abzuwarten, ob überhaupt noch ausreichend Leistungserbringer unter diesen Konditionen am Markt verbleiben, oder hier die zukünftige Unterversorgung vorprogrammiert ist, insbesondere, da Strukturen für das ambulante Operieren noch geschaffen müssen. Dabei hat der Gesetzgeber nicht überraschend umfassende Möglichkeiten für Ersatzvornahmen durch das Bundesgesundheitsministerium eingeführt, sollte die Selbstverwaltung die Vorgaben nicht innerhalb der engen Zeitvorgaben umsetzen.

Kritisch beurteilen wir auch die Öffnung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (formal gelten sie als Krankenhäuser) für die Facharztversorgung im vertragsärztlichen Bereich. Auch diese Änderung wurde kurzfristig in das Gesetz eingebracht. Eine entsprechende Ermächtigung ist möglich, sofern in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen für das entsprechende Fachgebiet bestehen – eine Unterversorgung, wie ursprünglich vorgesehen, ist also keine Voraussetzung. Damit hat die Regelung das Potenzial, die Versorgung nachhaltig zugunsten einer Versorgung an Krankenhäusern zu verändern, zumal diese – anders als die Vertragsärzte – von einer zusätzlichen Investitionskostenfinanzierung profitieren. Und der Minister scheint seinem Ziel, der Abschaffung einer doppelten Facharztschiene, wieder ein stückweit nähergekommen zu sein.

Aber es gibt auch Licht: Der BDC hatte sich in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium dafür eingesetzt, dass auch die Belegärzte die Versorgung innerhalb der neu definierten Leistungsgruppen übernehmen können. Dies wurde nun entsprechend klargestellt.

Geprüft werden soll zudem die Einführung eines ärztlichen Personalbemessungsinstruments an Krankenhäusern; dies in enger Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend ärztliches Personal an Krankenhäusern beschäftigt wird. Der BDC wird auch diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten. Denn trotz der positiven Zielstellung bleibt abzuwarten, ob nicht neue Konfliktfelder eröffnet werden mit zusätzlicher Bürokratie und fraglichem Nutzen.

Schließlich sollen die Selbstverwaltungspartner prüfen, ob für eine sachgerechte Finanzierung der Mehrkosten für die Weiterbildung an Krankenhäusern Zu- oder Abschläge zu den DRG-Fallpauschalen erforderlich sind. Dies freut uns als BDC ganz besonders, zumal wir diesen Prozess intensiv durch unsere Arbeit auf der politischen Ebene, unsere Weiterbildungskampagne und Pressearbeit begleitet haben. Dranbleiben lohnt sich also! Unterstützen auch Sie die Kampagne des BDC und unterschreiben Sie jetzt die Petition zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis:

Wir engagieren uns für die fachärztliche Weiterbildung

Anschreiben Gesundheitsausschuss von Anfang Oktober

Offener Brief an Lauterbach (BDC, BDA, DGCH, DGAI)

Landingpage bdc.de/kampagne

Pressemitteilung

Berichte in BDC-Medien

Burgdorf F: KHVVG – bis zuletzt hochumstritten. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 05_02.

Mehr zur aktuelle Berufspolitik finden Sie auf BDC|Online unter der Rubrik Politik.

Kein Weiter ohne Bildung – Interview mit dem Kampagnenteam

Mit dieser Kampagne hat der Berufsverband nach der Sommerpause für Aufmerksamkeit gesorgt: In den sozialen Netzwerken, in der ärztlichen Verbändelandschaft sowie in den Fachmedien ist der kreativ umgesetzte Aufruf des Verbands, die Sicherung der fachärztlichen Weiterbildung zu unterstützen, bereits breit aufgegriffen worden und hat viel positive Resonanz erhalten. Ein Interview mit den „Machern“ der Kampagne.

Kämpft mit uns für die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses, unterschreibt die Petition an das BMG/die Politik zur Sicherung der ärztlichen Weiterbildung!

Ein Interview mit dem Kampagnenteam

Der BDC setzt sich schon lange für die chirurgische Weiterbildung ein: Warum jetzt eine Kampagne, warum zu diesem Zeitpunkt?

Carsten Krones Wie die Frage schon vorwegnimmt: Angefangen bei seinem Vorstand kämpft der BDC schon seit Jahren darum, die Weiterbildung bei Politik und Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene endlich wieder stärker in den Fokus zu rücken. Die Rahmenbedingungen sind seit Jahren für den Nachwuchs an der Grenze des Zumutbaren. Dass wir in Deutschland Ärztinnen und Ärzten eine reibungslose und qualitativ hochwertige Weiterbildung ermöglichen, ist doch die Grundvoraussetzung für eine professionelle gesundheitliche Versorgung, wie jeder von uns sie sich auch selbst wünscht. Die Realität sieht anders aus. Ausgerechnet die fachärztliche Weiterbildung wird in allen Reformprojekten sträflich vernachlässigt, ja geradezu ignoriert. Wir führen E-Rezepte und elektronische Krankschreibungen ein – what a success. Aber wer diese kompetent ausfüllt ist nachrangig? Die jetzt anstehenden Krankenhausreformen in Bund und Land, ziehen ganz erhebliche Strukturveränderungen nach sich, die zwangsläufig drastische Auswirkungen auf die Facharztweiterbildung haben werden – nicht nur, aber besonders in der Chirurgie. Die Reformbemühungen konkurrieren zum Teil erheblich, aber in einem decken sie sich eins zu eins: Das Thema Weiterbildung findet nicht statt. Eingaben und Anfragen verschiedenster Fach- und Berufsverbände bleiben unbeantwortet, oder werden blasiert zur Seite geschoben. Man will uns einfach nicht hören. Wir haben uns daher entschieden, nicht nur in Gremien und auf der Fachebene aktiv zu bleiben, sondern jetzt die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Es ist kurz vor zwölf, daher die Kampagne: Wir wollen in der Breite auf die Situation aufmerksam machen und so die Politik bewegen, endlich aktiv zu werden. Kompetenz und Sachverstand gibt es in den ärztlichen Verbänden en masse – wir stehen jederzeit zur Beratung bereit.

Sie haben noch nicht unterschrieben? Unterstützen Sie uns, denn die Sicherung der Weiterbildung von Chirurg:innen ist wichtig! Kein Weiter ohne Bildung! Unterschreiben Sie die BDC-Petition JETZT! Und leiten Sie unsere Kampagne weiter. Jede Stimme zählt! Vielen Dank.

 

Wer arbeitet an der Kampagne?

Claudia Kunze Zum Kampagnenteam gehören neben den Referentinnen aus der Kommunikation verschiedene Leiter der BDC-Themenreferate. Die einzelnen Personen kommen aus Klinik und Praxis und engagieren sich für ihre Themen bereits lange im Verband. Dazu noch sind sie in weiteren Gremien und Verbänden aktiv und bringen so weitere Expertise mit ins Projekt. Die Idee einer Kampagne haben wir bereits im vergangenen November beim Treffen der Themenreferate entwickelt. Seither haben wir an Kreativkonzept und Umsetzung gearbeitet. Den Kampagnenclip, das Herzstück, haben wir von einem kleinen, feinen Kreativteam umsetzen lassen, das ein gutes Gespür für Trends bei Kurzvideos hat. Neunzig Prozent der Arbeit haben wir intern geleistet. Die Kampagne ist also einzigartig und in Teilen „von chirurgischer Hand“ gemacht.

Was steckt hinter der Kampagne? Was ist ihr Ziel?

Olivia Päßler Das ist die zentrale Frage: Was wollen wir damit erreichen? In erster Linie möchten wir die Allgemeinheit aufrütteln: Seht her, das ist ein Thema, das letztendlich euch angeht! Aber das reicht uns nicht. Wir möchten alle, die wir mit der Kampagne erreichen, dazu bringen, uns zu unterstützen. Dies können sie mittels Unterschrift unserer Petition an das BMG, die wir aufgesetzt haben und einreichen wollen. Alle, Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. Ob wir die erforderliche Anzahl an Unterschriften erhalten werden, ist für uns erst einmal zweitrangig. Wichtig war uns der „Call to Action“ – tut was! Damit im Bundesgesundheitsministerium endlich mal jemand aktiv wird.

Was war die wichtigste Aufgabe bei der Umsetzung der Kampagne?

Benedikt Braun Die wichtigste Aufgabe bei der Umsetzung einer Kampagne ist natürlich, sie so zu gestalten, dass man daran hängen bleibt und die Zielgruppe für den Kampagnenzweck mobilisiert. Für uns ist da die erste Ansprache ein kurzer Videoclip. Der muss Aufmerksamkeit erregen und einen gewissen Nerv treffen, damit man weiter ins Thema einsteigen will. Er muss nicht jedem gefallen, geht auch gar nicht, aber er muss Aufmerksamkeit erregen. Für sowas hilft bei uns eine professionelle Kreativ-Agentur. Der Clip ist letztlich aber nur Mittel zum Zweck, genau wie der Slogan. Dahinter muss Substanz stecken, hier in Form einer entsprechenden Website mit Hintergrundinformationen und eine change.org Petition. Da soll letztlich eine kritische Masse versammelt werden, mit der man dann beim BMG ein Pfand hat. Um an diesen Punkt zu kommen ist eine der wichtigsten Aufgaben, alle Kontakte aus der Chirurgie und anderen Fachbereichen, dem medizinischen Nachwuchs, aber auch dem persönlichen Umfeld für die Idee zu begeistern und zu mobilisieren. Jede und jeder kann sowohl die Petition unterschreiben, als auch in den persönlichen sozialen Netzwerken für die Kampagne werben und zum Teilen animieren. Die Masse macht´s!

Wie wollen Sie sich mit dem Kampagnenclip von anderen Maßnahmen absetzen?

Andreas Kirschniak Der BDC gilt im Auftritt landläufig als eher nüchtern, fachspezifisch und „funktionsgesteuert“. Humor und Emotion spielten bislang, wenn überhaupt, dann eine Nebenrolle in der Verbandskommunikation. Mit unserer Kampagne wollten wir einen neuen Ansatz wählen. Wie gesundheitliche Versorgung in der Zukunft aussehen wird, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen. Das führt zu Lachern, aber auch zum Aha-Effekt: Ganz abwegig ist die Geschichte leider nicht! Positionspapiere und Stellungnahmen wurden bis dato in der Politik mit Nichtbeachtung gestraft, dass der BDC sich aber insbesondere für die nächste Generation von Ärztinnen und Ärzten und Chirurginnen und Chirurgen engagiert, soll mit dieser Darstellungsweise klar hervorgehoben werden. Wir wollen die und jungen Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen auffordern.

Wie sieht der Ablauf der Kampagne aus?

Daniel Vallböhmer Neben den klassischen Medien machen wir uns die sozialen Netzwerke zunutze. Hier liegt unser Schwerpunkt. Wir bespielen die Kanäle Instagram, Youtube, LinkedIn und Facebook. Sogar Tiktok gehört neu zu unseren BDC-Kanälen! Über diese Plattformen soll der Clip bestenfalls viral gehen. Wir finden, er hat das Potenzial dazu! Auf jeden Fall ist die Kampagne eine Aktion, die man vom BDC so sicherlich nicht erwartet hätte.

Wie wird es in den nächsten Wochen weitergehen?

Ralf Schmitz Weiterbildung bleibt beim BDC eines der zentralen Themen. Die Kampagne werden wir ausbauen – wir haben noch ein paar kreative Raketen auf Lager, die gezündet werden wollen. Mittel- und langfristig wollen wir mit unserer Aktion erreichen, mehr Aufmerksamkeit als Berufsverband der Deutschen Chirurgie zu bekommen – sowohl in der Ärzteschaft als auch auf der politischen Ebene. Damit erhoffen wir uns, auch fachlich noch stärker in politische Entscheidungen mit eingebunden zu werden. Denn bei uns sitzen die Expertinnen und Experten mit geballtem Wissen, was die chirurgische Weiterbildung angeht. Wir sind bereit für die Zusammenarbeit mit allen, die das Thema voranbringen wollen!

Kein Weiter ohne Bildung – ein Kommentar von Friederike Burgdorf

Seit dem 5. September laufen die Kampagnenaktivitäten im BDC auf Hochtouren. Eine Woche nachdem wir online gegangen sind, zahlreiche E-Mails an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer geschickt und zur Unterschrift unserer Petition aufgerufen haben, konnten wir bereits eine Tendenz erkennen: An der hohen Zahl der Aufrufe unserer Kampagne in den sozialen Medien, an der Menge der Menschen, die die Petition unterschrieben haben und an den vielen positiven Kommentaren auf den Plattformen und im persönlichen Austausch erkennen wir, dass wir einen Nerv getroffen haben.

Die fachärztliche Weiterbildung ist seit Jahren ein zentrales Verbandsthema im BDC. Auch weitere maßgebliche Beteiligte haben das Thema aktuell aufgrund der gesundheitspolitischen Reformen aufgegriffen und sich mit Positionspapieren, Gesetzesentwürfen, Anschreiben und in Hintergrundgesprächen an die Politik und Fachöffentlichkeit gewandt. Dazu gehören die Bundesärztekammer, Landesärztekammern, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Marburger Bund, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten sowie den Berufsverband Deutscher Anästhesisten, um nur einige zu nennen. Die Ziele und Forderungen des BDC bezüglich der chirurgischen Weiterbildung sind in seinem Leitbild verankert. An Lösungen arbeiten der Vorstand, die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie von BDC und DGCH sowie die BDC-Themenreferate. Warum nun die Kampagne? Der erste Ansatz dazu entstand vergangenen November beim Treffen der Themenreferate. Die Teilnehmenden stellten damals fest, dass der Verband sich auf verschiedenen politischen Ebenen zwar intensiv für eine gesicherte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung einsetzt, dass aber die Reaktion darauf bei den Entscheidern in der Gesundheitspolitik milde gesagt verhalten ist. Sie beschlossen daher, einen neuen Weg einzuschlagen, um Gehör zu finden. Die Idee der Kampagne war geboren. Das Kampagnenteam formierte sich und die BDC-Kommunikation arbeitete seither an einem Konzept, das sich im Laufe der Monate stetig weiterentwickelte und konkreter wurde.

Vorstand und Geschäftsführung legten besonderen Wert auf die Formulierung der Petition und berufspolitische Implikationen. Eine wichtige Aufgabe neben der Entwicklung der Kampagnenidee war zudem das Kommunikationskonzept: Über die sozialen Medien und den Entschluss, eine Petition ins Leben zu rufen, hatten wir die Chance, die Rezipienten zu mobilisieren und zum Handeln aufzurufen. Da Weiterbildung alle angeht, hofften wir, möglichst viele mit ins Boot zu holen und als Unterstützer:innen zu gewinnen. Aus unserer Sicht ist das bisher geglückt.

Zum Kickstart der Kampagne beigetragen hat sicherlich auch der Zeitpunkt Anfang September, direkt zum Ende der parlamentarischen Sommerpause: Seither wird der Referentenentwurf für die Krankenhausreform in verschiedenen Lesungen behandelt und konkretisiert. In dem umfassenden Dokument kommt die fachärztliche Weiterbildung nicht vor, was nicht nur für uns vollkommen unverständlich ist. Denn das wichtigste und schwierigste Thema, deren Finanzierung, ist Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Wir sind sicher, dass „Kein Weiter ohne Bildung“ und die Wellen, die unsere Kampagne schlägt, dazu führen werden, dass die fachärztliche Weiterbildung auf den politischen Ebenen endlich „ankommt“. Wir sind auf die Ergebnisse sehr gespannt.

Krones C, Vallböhmer D, Schmitz R, Kirschniak A, Braun B, Kunze C, Päßler O: Der BDC macht mobil für die fachärztliche Weiterbildung. Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 05_02.

Berufspolitik Aktuell: Fehlschlag oder Change Management?

Wenn der Abschlag erst in den Rabatten gelandet ist, ist es schwer wieder herauszukommen. Was beim Golf so betörend offensichtlich ist, ist in der Gesundheitspolitik nicht immer eindeutig. Wobei die Erstveröffentlichung des Bundesklinikatlas auf Basis des Krankenhaustransparenzgesetzes (KHVVG, März 2024 in Kraft getreten) sicherlich als ein Fehlschlag gewertet werden kann.

Bei den weiteren Teilaspekten der Krankenhaureform ist es schon schwieriger. Denn grundsätzlich sind wir uns darüber einig, dass wir eine solche benötigen. Kaum jemand stellt die Kernziele des KHVVG infrage: a) Reduktion der Fallmengenausweitung durch eine Finanzierungsreform, b) Qualitätssteigerung durch Zentralisierung, c) Sicherstellung der Versorgung in der Fläche durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und d) Bürokratieabbau. Wobei sich da gleich die Frage aufdrängt: „Bürokratieabbau – ja, durch was eigentlich?“ Dazu findet sich in den Ausführungen zum Gesetzesentwurf: „die elektronische Datenübermittlung an die Medizinischen Dienste über geschützte digitale Informationsportale“. Na, da sind wir gespannt, ob das genauso gut klappt wie bei der „eAU“ und dem digitalen Rezept, um nur zwei rühmliche Beispiele zu nennen. Ansonsten wird nämlich allein durch das KHVVG vieles komplizierter durch ein zweistufiges Vergütungssystem („DRG klassik“ plus Vorhaltepauschale) und die Ermittlung und Überprüfung von Strukturkriterien und Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen.

Die Schwierigkeiten mit dieser Reform bleiben also trotz Anerkennung der Ziele eklatant und der Minister bezieht die Fachwelt kaum ein. Unstrittig ist, dass die geplanten Strukturveränderungen erhebliche Investitionen erfordern. Nicht nur für die Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorenübergreifende Einrichtungen mit einer entsprechenden Leistungsverlagerung, sondern auch für die Erweiterung von Kapazitäten an Standorten der Maximalversorgung und Schwerpunktmedizin mit Zuordnung höherer Fallzahlen für einzelne Leistungsgruppen. Verunsicherung entsteht insbesondere dadurch, dass eine konkrete Auswirkungsanalyse fehlt. Aus der Regierungskommission hört man lapidar, dass mit einer Reduktion der Bettenkapazität um rund 30 % gerechnet wird. Befürchtungen kommen dabei auch aus strukturschwächeren Bundesländern, für die ein Abbau von Versorgungskonzepten nach Plänen, die überwiegend aus NRW mit einer besonders hohen Versorgungsdichte stammen, besonders prekär sein könnte.

Auch viele der Strukturvorgaben bleiben umstritten. So stellt sich z. B. die Frage, warum für die spezielle Kinderchirurgie eine Mindestpersonalvorgabe von fünf Fachärzten gelten soll, während etwa in der Neurochirurgie drei Fachärzte ausreichen. Belegärzte bleiben bei der Definition der chirurgischen Leistungsgruppen gleich völlig außen vor, was sie zukünftig auf Tätigkeiten in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen reduzieren würde. Auch keine Berücksichtigung findet die Ausstattung mit Ärzt:innen in Weiterbildung. Diese sollte aber mindestens in den Vorgaben zur Vorhaltefinanzierung eine Rolle spielen, um die Weiterbildung endlich auch finanziell abzubilden.

Noch vor der Sommerpause hatte der Bundesgesundheitsminister die erste Lesung des KHVVG im Bundestag und damit die Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens erreicht. Da es zahlreiche Änderungsanträge geben wird, rechnen wir mit einem heißen Herbst. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Stimmen von Fachgesellschaften und Berufsverbänden einzubeziehen. Einen weiteren Schlag in die Rabatten kann sie sich nicht leisten.

Burgdorf F: Fehlschlag oder Change Management? Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 05_03.

BDC und DGCH nehmen gemeinsam Stellung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einer Revolution, wenn es um die Krankenhausreform geht. Zweifelsohne haben die jüngsten Reformvorschläge das Potenzial, die deutsche Versorgungslandschaft radikal zu verändern. So äußerte auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress Herr Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin [DGIIN]) als Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, man rechne mit einer Bettenreduktion von rund dreißig Prozent im Zuge der Krankenhausreform. Gleichzeitig proklamiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Website das Ziel einer besseren Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie sowie dem Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland.

Wichtiger Motor für die komplexen Neuerungen ist – mit Blick auf den stationären Bereich – die vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in Deutschland in Verbindung mit besonderen Leistungshäufigkeiten in bestimmten (lukrativen) Teilbereichen. Die Leistungsinduktion resultiert im Wesentlichen aus dem DRG-System und entspricht damit dem damaligen politischen Willen bei Einführung der DRGs. Dabei wurde in Deutschland im internationalen Vergleich ein extremer Weg gewählt, indem das DRG-System nahezu zur alleinigen Einkommensquelle im Bereich der Betriebsmittel erhoben wurde. Damit unterliegt aktuell fast die gesamte Leistungserbringung an deutschen Krankenhäusern den Anreizen einer Fallzahlsteigerung. Weitere Treiber einer notwendigen Reform unserer medizinischen Versorgung sind der jetzt schon bestehende Personalmangel, der sich durch die Babyboomer noch verstärken wird, sowie ein immenser Investitionsstau, fehlender Inflationsausgleich und steigende Betriebs- und Personalkosten. Dem soll mit einer neuen Systematik mit Vorhaltepauschalen und vermehrter Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich begegnet werden.

Auch im Bereich der Notfälle besteht eine reformbedürftige Struktur, wie die hohe Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Notfallmedizin für banale Fälle beweist. Auch hier leistet sich Deutschland ein System des nahezu unbegrenzten Zugangs. Im niedergelassenen Bereich schließlich besteht freie Arztwahl, ebenfalls ohne durchgängige Steuerungsinstrumente. Bestehende Strukturen werden ungesteuert geflutet.

Während auf Ebene der Bundesländer und Kommunen in der Vergangenheit schlichtweg die rechtliche Handhabe wie auch der politische Wille fehlten, einschneidende strukturelle Veränderungen vorzunehmen, hat der Bundesgesundheitsminister nunmehr ein ganzes Bündel von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität vor allem einen effizienteren Einsatz des immer knapper werdenden Fachpersonals zum Ziel hat. Dazu gehört auch der aktuelle Referentenentwurf des BMG vom Juni 2024 für eine Reform der Notfallversorgung. Dessen Ziel ist die sachgerechte Steuerung von Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsebene bei einer allgemeinen Reduktion ärztlicher Leistungen.

Dazu haben BDC und DGCH gemeinsam Stellung genommen:

Grundsätzlich wird das Ziel, eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Denn unbestritten sind effektive Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung in Deutschland eine wichtige Voraussetzung dafür, Menschen eine optimale Behandlung in der für die Dringlichkeit des subjektiv stets unaufschiebbaren Gesundheitsproblems geeigneten Struktur zu bieten. Entsprechend stehen im Zentrum des vorliegenden Referentenentwurfs eine Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie die Steuerung der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene, wenn möglich schon vor der Vorstellung in einem der sogenannten „Integrierten Notfallzentren“ (INZ). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die personellen Ressourcen, auch im vertragsärztlichen Bereich, begrenzt sind und schon jetzt nicht ausreichen, um alle Wünsche einer ständig verfügbaren ärztlichen Versorgung über Notfälle hinaus zu gewährleisten.

Folgende Anpassungen der Gesetzesplanung haben BDC und DGCH schriftlich gegenüber dem BMG gefordert:

1. Notruf/Akutfallvermittlung: Kooperation Akutleitstelle und Rettungsleitstelle

Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Bereich der Akutfallvermittlung nehmen gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig sogenannte „Akutleitstellen“ der KVen wahr.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung mit den Rettungsleitstellen, die perspektivisch idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, wird begrüßt. Denn durch eine bedarfsgerechte Steuerung können sowohl die Notaufnahmen der Krankenhäuser als auch die Rettungsdienste entlastet werden. Gemäß vorliegendem Gesetzentwurf ist auf Antrag eines Trägers einer Rettungsleitstelle die zuständige KV zur Kooperation verpflichtet. Eine Umsetzung kann aber nur gelingen, wenn umgekehrt auch die Rettungsleitstellen gesetzlich zur Kooperation in einem solchen Gesundheitsleitsystem verpflichtet werden, das nur dann bundesweit flächendeckend installiert werden könnte. Daher muss vonseiten der Bundesländer eine solche gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht werden. Dies sollte normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.

2. Inhalt und Umfang der vertragsärztlichen Sicherstellung zur Entlastung des Notdienstes: Telemedizinische und aufsuchende Versorgung 24/7

Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Akutversorgung von Patientinnen und Patienten werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sich an den Integrierten Notfallzentren zu beteiligen sowie durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.

BDC und DGCH lehnen eine Erweiterung des Sicherstellungsauftrags in Bezug auf die aufsuchende Versorgung 24/7 ab. Eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist derzeit und mittelfristig – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen und teilweiser Delegation auf nichtärztliches Personal – vor dem Hintergrund von Ärzte- und Fachkräftemangel nicht umsetzbar, auch wenn es Argumente gibt, die dafürsprechen. Zudem fordern die Verbände, die Beteiligung der Notdienstpraxen an den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken, es sei denn, das INZ trifft eine abweichende Vereinbarung, In vielen Bereichen haben sich bereits gut funktionierende sektorenverbindende Notfallstrukturen etabliert, die ihre zeitliche Aufgabenverteilung dem regional unterschiedlichen Patientenaufkommen angepasst haben. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben. Mit einem zusätzlichen aufsuchenden Notfalldienst zusätzlich zur jetzt schon vorhandenen Möglichkeit des dringlichen Hausbesuchs zu den üblichen Sprechstundenzeiten würde eine Doppelstruktur mit erheblichem Missbrauchspotenzial aufgebaut.

Kritisiert wurde zudem, dass auch in diesem Gesetzesentwurf wiederum Personalkalkulationen und Lösungsansätze zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht bei Einsatz von Poolärztinnen und -ärzten fehlen.

3. Integrierte Notfallzentren – zentrale Ersteinschätzungsstelle

Integrierte Notfallzentren (INZ) werden gemäß dem Gesetzesentwurf als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen eingerichtet. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer gemeinsamen zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES). Zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte arbeiten darin verbindlich zusammen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten ambulanten Erstversorgung. Die fachliche Leitung und Verantwortung für die ZES obliegt dem Krankenhaus, sofern in einer Kooperationsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Damit ist der Kritik der Krankenhäuser gegenüber dem ursprünglichen Eckpunktepapier der Notfallreform nachgekommen worden.

DGCH und BDC begrüßen dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Nur wenn dadurch eine rechtssichere Fallübergabe von der ZES an die Kooperationspraxen ohne Arztkontakt im INZ möglich wird, kann die knappe Ressource Arzt in den Notaufnahmen eingespart werden und eine echte Entlastung resultieren. Dazu gehört auch die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat, nicht nur innerhalb des INZ, sondern mittelfristig auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur.

4. Kooperationspraxen

Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren haben gemäß dem vorliegenden Entwurf während der sprechstundenfreien Zeiten zeitlich begrenzt eine vertragsärztliche Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, darüber hinaus für die Versorgung von Akutfällen während der Sprechstundenzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis), sogenannte „Kooperationspraxen“ einschließlich digitaler Fallübergabe einzubinden. Dies würde ermöglichen, Notfälle in die beteiligten Praxen einzusteuern, die gemäß der Ersteinschätzung keine Behandlung in den Krankenhausstrukturen benötigen. Dies wird aus der Sicht der Chirurgie befürwortet, zumal aus Häufigkeitsuntersuchungen bekannt ist, dass bis zu 50 Prozent der in den Krankenhausnotaufnahmen behandelten Fälle Unfallverletzte sind, von denen eine große Anzahl auch fachlich kompetent in chirurgischen Unfallpraxen versorgt werden könnten. Eine enge Kooperation zwischen dem Intersektoralen Notfallzentrum und einer chirurgischen Kooperationspraxis kann somit für leichtere Unfallverletzungen einen Arztkontakt im INZ ersparen und dadurch eine echte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen bewirken, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Zumindest die bundesweit 2.744 niedergelassenen Durchgangsärztinnen und -ärzte (Stand 2022) in ca. 2.000 Durchgangsarztpraxen stehen den Arbeitsunfallverletzten (nach SGB VII) ohnehin während der festgelegten unfallärztlichen Bereitschaftszeit zur Verfügung und könnten in diese Versorgung einbezogen werden.

Da diese Art der Akutversorgung mit zusätzlichem Aufwand und veränderten Prozessen in den Praxen verbunden ist, sehen BDC und DGCH es für notwendig an, einen verbindlichen Auftrag an die Selbstverwaltung zu richten, diese Strukturen in Form einer Vorhaltepauschale und einer zusätzlichen fallbezogenen Vergütung zu fördern.

5. Weitere Kritikpunkte

Zur Anpassung an die Neuregelung der Erreichbarkeit ist ein Übergangszeitraum von sechs Monaten geplant. Diese Übergangsfrist soll es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, das für die vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Personal zu rekrutieren. Dieser Zeitraum erscheint bei der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der zusätzlich notwendigen Ausbildung als extrem ambitioniert. Wir halten einen Übergangszeitraum von 12 Monaten für eine realistische Größe und damit für erforderlich.

Die Notfallversorgung ohne die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst bundesweit zu organisieren, halten wir aus medizinischer und logistischer Sicht für eine vertane Chance. Auch ließen sich hier durch Effektivitätssteigerungen gewaltige Ressourcen (das Gesamtvolumen der präklinischen Rettung beträgt in Deutschland mehr als 8,3 Milliarden €) umwidmen oder einsparen. Erweiterte Kompetenzen der Notfallsanitäter wären hier nur ein Aspekt.

Die Notfallmedizin differenziert im Erwachsenenalter selbstverständlich zwischen Chirurgie und Innerer Medizin. Im gleichen Maße ist Notfallmedizin im Kindes- und Jugendalter auch nicht ausschließlich Innere Medizin – also Pädiatrie –, da es sich auch im Kindes- und Jugendalter größtenteils um chirurgische Notfälle handelt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf eine adäquate Behandlung. Dazu gibt es Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie. Sofern im Referentenentwurf im Zusammenhang mit Kindern und/oder Jugendlichen eine Fachrichtung genannt wird, ist ausschließlich von der Pädiatrie respektive der Kinder- und Jugendmedizin die Rede. Die DGKCH weist mit Nachdruck darauf hin, dass Notfallzentren für Kinder und Jugendliche zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung nicht nur eine Fachärztin- bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendmedizin benötigen, sondern auch eine Fachärztin bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendchirurgie. Die DGKCH empfiehlt daher, den Referentenentwurf in diesem Sinne zu ergänzen und an den entsprechenden Stellen von konservativer und operativer Kinder- und Jugendmedizin zu sprechen. Die DGKCH begrüßt ausdrücklich den vorgesehenen Aufbau von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, weist aber darauf hin, dass die Einschränkung, wonach diese Zentren an geeigneten Standorten etabliert werden können, sich in der praktischen Umsetzung als äußerst problematisch erweisen könnte. Überdies begrüßt die DGKCH die Implementierung zeitgemäßer telemedizinischer Strukturen in der Notfallversorgung ausdrücklich.

Kritisiert wird auch, dass der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch entsprechende Informationskampagnen und eine Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab.

Fazit

Grundsätzlich ist das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in die richtige Versorgungsebene zu begrüßen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit einhergehenden Arzt- und Patientenzahlen sowie der sinkenden Arzt-Zeit, die bei gleicher Anzahl tätiger Kolleg:innen perspektivisch noch zur Verfügung stehen wird. Allerdings nur insoweit, als dass echte Qualitätsverbesserungen resultieren und die Gesetze nicht als reine Einsparinstrumente genutzt werden und daraus eine Wartelistenmedizin und eine Unterversorgung der Bevölkerung resultieren.

In Bezug auf das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung fehlen z. B. Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung der Behandlung in den Kooperationspraxen sowie in den neu einzurichtenden INZ. Insbesondere hinsichtlich der Krankenhausreform fehlen sachgerechte Auswirkungsanalysen und die vorgegebenen Zeitpläne sind unrealistisch. Dies führt dann immer wieder – trotz bester Absichten – zu zweifelhaften Ergebnissen, wie wir es jüngst bei der Einführung der Hybrid-DRG oder der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlasses (BKA) erfahren mussten.

Burgdorf F, Meyer HJ, Kalbe P, Schmitz-Rixen T: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 05_04.

Strategischer Dreiklang – Umbenennung des Verbands, programmatisches Leitbild und neue Themenreferate für den BDC

Begleitend zur neuen Legislaturperiode hat der wiedergewählte Vorstand zusammen mit den Mitgliedern des ebenfalls wiedergewählten erweiterten Vorstands und der Geschäftsführerin strategische Innovationen auf den Weg gebracht:

Raison d‘être

Der primäre Auftrag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e. V. lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der BDC ist der Verband für alle Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland.

Aber wofür steht der BDC im Einzelnen? Warum lohnt es sich für Chirurginnen und Chirurgen, BDC-Mitglied zu werden? Was macht eine BDC-Mitgliedschaft aus, neben den angebotenen Serviceleistungen, wie rabattierte Versicherungen und Fortbildungen sowie kostenfreie Rechtsberatung, um nur einige wenige zu nennen? Was grenzt den BDC von anderen Organisationen ab?

Einen Kompass zu bieten, für Sie als Mitglieder, für Mandatsträger, Mitarbeitende sowie externe Partner wie Politik und Selbstverwaltung, das war das erklärte Ziel von Vorstand und Geschäftsführung für die oben genannten Entwicklungsschritte. Dabei ist bereits der Name eines Verbands Programm. Das Leitbild als Teil der Verbandskultur definiert die gewünschte strategische Ausrichtung eines Interessenverbands beziehungsweise einer Organisation. Es fungiert als eine Art Rahmen und gibt eine grobe Orientierung, um die operativen Aktivitäten von Leitung und Mitarbeitenden zu vereinheitlichen. Es schafft damit eine Basis für das Erreichen gemeinsamer Ziele und die notwendige Transparenz für Beteiligte aller Ebenen. Die neu konzipierten Themenreferate tragen dazu bei, die Umsetzung dieser Programmatik organisatorisch auch in der Verbandsstruktur zu verankern.

Ausgangspunkt

Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte in die Beratungen zur Namensgebung, Entwicklung des Leitbilds und in die Struktur der Themenreferate einfließen, haben wir – zusätzlich zu den satzungsgemäßen Vereinszielen – insbesondere die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung [1] in den Gremien des BDC diskutiert. Dabei standen folgende Zukunftsfragen im Vordergrund: Wo hat der BDC Entwicklungspotenzial? Wo sollte sich der BDC stärker positionieren? Welche Instrumente benötigt der BDC zur Umsetzung?

Die Analyse der aktuellen Satzung, der Mitgliederbefragung und die Antworten auf die obigen Zukunftsfragen erbrachten folgende Ergebnisse, die in die weiteren Entwicklungen einbezogen wurden:

Welches sind die satzungsgemäßen Ziele des BDC?

  • Der Einsatz für chirurgische Belange in Politik und Öffentlichkeit
  • Die Unterstützung der Mitglieder in beruflichen Grundsatzfragen
  • Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebiets Chirurgie
  • Die Fort- und Weiterbildung

Welche Wünsche und Anregungen haben wir in der Mitgliederbefragung von Ihnen erhalten?

Die Präsenz des BDC in der Öffentlichkeit und bei der berufspolitischen Interessenvertretung ist unseren Mitgliedern ein besonders wichtiges Anliegen. Dabei muss generell beachtet werden, dass die direkte Einflussnahme eines einzelnen Berufsverbands auf Entscheidungen in der Gesundheitspolitik nur eingeschränkt möglich ist. Die Mehrheit der Befragten hat trotzdem eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit des BDC angeregt.

Zudem wurden in der Mitgliederbefragung folgende Themenfelder für die strategische Ausrichtung des BDC priorisiert:

  1. Weiterbildung
  2. Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und -verbänden, insbesondere mit dem Ziel der Einheit in der deutschen Chirurgie
  3. Nachwuchsarbeit
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  5. Service für leitende Ärzte: Leitfaden zur praktischen Umsetzung bei neuen Gesetzen

Welche zusätzlichen berufspolitischen Zukunftsthemen wurden durch den Vorstand identifiziert?

  • Erhalt der Freiberuflichkeit im Sinne der fachlichen Unabhängigkeit
  • Sicherung und Abgrenzung der chirurgischen Aufgabengebiete/Delegation statt Substitution
  • Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation in der Fort- und Weiterbildung einschließlich finanzieller Förderung
  • Förderung innovativer und auskömmlicher Arbeitsbedingungen
  • Verbesserung der Versorgungsstrukturen, insbesondere auch sektorenübergreifend
  • Reform der Krankenhausfinanzierung
  • Förderung digitaler und medizintechnischer Innovationen
  • Gendergerechtigkeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Drei Entwicklungsschritte

Schritt eins war die Umbenennung des „Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e. V.“ in „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e. V.“. Ziel war es, der steigenden Anzahl chirurgischer Kolleginnen Rechnung zu tragen und Chirurginnen und Chirurgen schon im Namen gleichermaßen anzusprechen. Der neue Verbandsname wurde im April 2022 mit großer Mehrheit durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

In einem zweiten, parallelen Schritt haben (erweiterter) Vorstand und Geschäftsführung auf Basis der Satzung, der Mitgliederbefragung und aktueller Zukunftsfragen ein Leitbild erarbeitet. Dieses beinhaltet zehn Leitsätze, jeweils mit programmatischen Erläuterungen. Dabei sollen die Leitsätze längerfristig Gültigkeit haben, während die Erläuterungen auch aktuelle Entwicklungen aufgreifen und damit einer jeweils erforderlichen Anpassung unterliegen können. Idealerweise sollten sie im Vorfeld jeder neuen Legislaturperiode aktualisiert werden. Mit dem Leitbild wird Transparenz geschaffen. Mitglieder, Mandatsträger und Mitarbeitende wie auch Repräsentanten von Politik und Selbstverwaltung können sich so jederzeit über Ziele und Ausrichtung des BDC informieren. Zudem erleichtert es die Konzentration auf bestimmte Aktivitäten und Ressourcen innerhalb des BDC.

Um die Umsetzung des Leitbildes bzw. der Programmatik auch organisatorisch zu fördern, wurde in einem dritten strategischen Schritt eine angepasste Struktur der Themenreferate entwickelt, die auf das neue Leitbild abgestimmt ist. Die Themenreferate im BDC sind grundsätzlich nach Sachgebieten gegliedert und spiegeln die wesentlichen Verbandsaufgaben wider. Das soll gewährleisten, dass die Inhalte des Leitbildes jederzeit Eingang in die Sacharbeit des BDC finden. Neben den satzungsgemäß eingerichteten Fachreferaten der verschiedenen chirurgischen Säulen sind folgende Themenreferate vorgesehen, über deren personelle Besetzung die Mitgliederversammlung am 28. April 2023 entscheiden wird:

  1. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit
  3. Niedergelassene (Leitung wird durch die Regionalvertreter gewählt)
  4. BDC|Akademie
  5. Nachwuchs und Karrieregestaltung
  6. Digitalisierung und technische Innovation
  7. Vergütungssystematik und Leistungsmanagement
  8. Familie und berufliche Perspektiven

Selbstverständlich kann ein solches Leitbild nur dann umgesetzt werden, wenn es auch genutzt und weiterentwickelt wird, und zwar zum einen durch Mandatsträger sowie Mitarbeitende und zum anderen insbesondere auch durch Sie, die BDC-Mitglieder. Alle Mitglieder sind eingeladen, sich mit dem Leitbild zu beschäftigen und gerne eine Rückmeldung zu geben. Lassen Sie uns also wissen, was Sie von den aufgeführten Entwicklungen halten und wo Sie vielleicht noch zusätzliches Verbesserungspotenzial sehen. Denn der Verband lebt auch ganz entscheidend vom Engagement seiner Mitglieder. Nur so können Vorstand, Mandatsträger und BDC-Team gemeinsam mit Ihnen lebendige und effektive Verbandsarbeit leisten.

Literatur

[1]   vgl. Burgdorf F, Kunze C: BDC-Mitgliederbefragung 2020: Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Beteiligung! Passion Chirurgie. 2020 September; 9(09): Artikel 07_03: Suche auf www.bdc.de

Lesen Sie auch in dieser Ausgabe: „Was bedeutet das neue Leitbild für das Referat Niedergelassene?“

Leitbild und Programmatik

Das neue BDC-Leitbild einschließlich programmatischer Erläuterungen wurde Ihnen als Beilage der Dezemberausgabe der Passion Chirurgie zugeschickt. Sie finden es digital auch hier:  www.bdc.de.

Wenn die Beilage fehlte, schreiben Sie uns an mail@bdc.de, wir schicken sie gern zu.

Burgdorf F, Rüggeberg JA, Kalbe P, Meyer HJ: Strategischer Dreiklang. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 03_01.

Editorial: Frohe Festtage

Zur Ausgabe Leitbild und Programmatik des BDC 12/QIV/2022

Liebe Leserinnen und Leser der „Passion“,

das Jahr 2022 hat uns, noch im Griff der Corona-Pandemie, gleich zu Beginn vor zusätzliche, neue Herausforderungen gestellt. Sehen wir uns doch seither mit einem Krieg innerhalb Europas mitsamt seinen vielschichtigen Auswirkungen und Verwerfungen konfrontiert. Zur Bewältigung sind Politik und Gesellschaft gefordert, aber es ist auch und immer wieder die Ärzteschaft, die eine herausragende Rolle in der Gesundheits- und Daseinsvorsorge spielt, insbesondere, wenn die Zeiten schwieriger und die Gesundheit und Integrität von Menschen bedroht werden. Gerade in dieser Zeit wird unsere Aufgabe als Berufsverband noch einmal deutlich: Sie, unsere Mitglieder, bei Ihrer Tätigkeit so gut es geht zu unterstützen und uns zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sie einzubringen.

Und so hat sich der BDC auch 2022, unter der Ägide eines neuen Gesundheitsministers, gesundheitspolitisch für Sie eingebracht. Zentrale Themen des in der diesjährigen Mitgliederversammlung im Amt bestätigten Vorstands – wir gratulieren noch einmal ganz herzlich – waren und sind auch weiterhin die sogenannte Ambulantisierung von Leistungen, die Gebührenordnung für Ärzte, die Krankenhausfinanzierung und Fragen der Personalbemessung, um nur einige zu nennen.

Welchen strategischen Dreiklang – Verbandsnamen, Leitbild und Themenreferate – Vorstand und Geschäftsführung auf den Weg gebracht haben, lesen Sie in dieser Ausgabe. Ziel ist es, auch die wachsende Anzahl weiblicher Mitglieder stärker zu berücksichtigen, Transparenz zu schaffen und die Verbandsressourcen zukünftig noch effektiver zu bündeln. Dazu gehört auch ein Bericht zur Bedeutung des neuen Leitbilds für das Referat Niedergelassene des BDC. Weitere Beiträge dazu werden im Laufe des Jahre 2023 folgen.

Mit viel Elan ist, trotz weiterhin wegen der Pandemie erschwerter Rahmenbedingungen, auch die Akademie in das Jahr 2022 gestartet und hat unter anderem das Curriculum der robotischen Chirurgie erweitert sowie eine neue Podcastreihe „Surgeon Talk“ auf den Weg gebracht – hören Sie gerne rein, auf www.surgeontalk.de, Spotify oder iTunes. Die Beiträge sind kurzweilig und informativ und das Moderationsteam hat für 2023 schon eine ganze Reihe spannender Themen geplant. Ebenfalls in dieser Ausgabe der Passion Chirurgie informiert Sie die wissenschaftliche Akademieleitung zu Innovationen 2023 und altbewährten Angeboten der BDC|Akademie.

Wenn Sie noch mehr am Puls der Zeit bleiben möchten, dann verpassen Sie nicht den aktuellen Praxistest zum Thema „Forget about Y – here comes generation Z“. Die Lektüre mag, passend zu Weihnachten, nicht nur im Klinik- und Praxisalltag nützlich, sondern auch dem Familienleben zuträglich sein.

Sollten Sie schließlich für 2023 ganz neue Pläne verfolgen und sich stärker gesundheitspolitisch einbringen wollen, dann empfehle ich die Lektüre des Erfahrungsberichts „Der Übergang vom OP-Tisch zum Kammer-Präsidenten war fließend“ von Dr. Günther Matheis, Chirurg und Vizepräsident der Bundesärztekammer.

Schließlich möchte ich schon jetzt die Gelegenheit nutzen, Sie auf unsere Mitgliederversammlung am 28. April 2023 hinzuweisen, die im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses stattfinden wird. Ihre Anwesenheit und Ihre Anregungen sind uns herzlich willkommen!

Ihnen und Ihren Familien, insbesondere auch allen, die über die Feiertage tätig sein werden, wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Jahr 2023!

Ihre
Dr. med. Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 01.