Alle Artikel von Olivia Päßler

Die kinderchirurgische Fachgesellschaft ändert ihren Namen in Kinder- und Jugendchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) heißt ab sofort Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH).

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) hat 2024 die Umbenennung in Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) beschlossen. Nach der nun erfolgten Eintragung der dafür notwendigen Satzungsänderung in das Vereinsregister ist die Umbenennung ab sofort rechtswirksam. Die Fachgesellschaft folgt damit der Umbenennung der Facharztbezeichnung. Die soll dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche zu den Patientinnen und Patienten dieses Fachgebiets gehören. “Das Spektrum der Kinder- und Jugendchirurgie ist extrem vielfältig und reicht von der Behandlung von angeborenen Fehlbildungen bei Neugeborenen bis hin zu unfallchirurgischen Fällen bei Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren”, erklärt DGKJCH-Verbandspräsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski. “Für uns war es daher ein folgerichtiger Schritt, den Namen unserer Fachgesellschaft um die Jugendchirurgie zu erweitern.”

 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung des BDC|Sachsen-Anhalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich darf zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung einladen.

Die gesundheitspolitischen Anstrengungen der Politik stellen uns vor großen Herausforderungen. Sie werden aber auch sehr kontrovers diskutiert. Die stationäre wie ambulante chirurgische Versorgung der Bevölkerung gilt es trotz der vielfältigen Umstände in der Region zu sichern.

Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, welchen Beitrag des BDC für seine Mitglieder in Zukunft leisten kann/muss und ob die bisherigen Anstrengungen des BDC aus Ihrer Sicht ausreichend sind.

Datum: 11.12.2024
Uhrzeit: 15:30 – 19:00 Uhr
Ort: Intercity Hotel Magdeburg
Bahnhofstraße 69, 39104 Magdeburg

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung an mail@bdc.de.

Ich wünsche Ihnen eine gute Anreise und verbleibe
mit den besten Grüßen

Ihr Matthias Krüger
Vorsitzender Landesverband BDC|Sachsen-Anhalt

5. Asklepios Krebskongress vom 13. – 15. Februar 2025 in Hamburg

Vom 13.-15. Februar 2025 findet das 5. Asklepios Krebskongress des Asklepios Tumorzentrums Hamburg als Präsenzkongress in Hamburg mit Frau Dr. med. Ursula Scholz (Chefärztin Brustzentrum, Asklepios Klinik Barmbek) als Kongresspräsidentin und Prof. Dr. med. Gerhard Gebauer (Chefarzt Frauenklinik, Asklepios Klinik Barmbek) als Kongresspräsidenten statt.

Für diesen Kongress in Hamburg maßgebliche nationale und internationale Akteure aus Forschung, medizinischer Versorgung und Gesundheitspolitik gewonnen werden. Das übergreifende Thema des Kongresses 2025 ist Krebs und Überleben – daher wollen die Veranstaltenden den damit verbundenen Aspekten wie Nachsorge, Langzeittoxität, Familienplanung aber auch den wirtschaftlichen Folgen von Krebserkrankungen für Patientinnen und Patienten Raum geben.

Neben Festvorträgen, wissenschaftlichen Sitzungen, Podiumsdiskussionen und einem anschließenden Patientenaktionstag, wird es auch wieder einen Pflegetag geben. Geplant sind über 20 wissenschaftliche Sessions und eine Plenarveranstaltung mit Diskussionsforum und politischer Beteiligung zum Thema „Krebs und Überleben“.

Weitere Informationen zum Kongress finden Sie hier.

Interview mit PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin

Kurz nach der politischen Sommerpause traf sich die BDC-Kommunikation mit dem Präsidenten der Ärztekammer Berlin, PD Dr. med. Peter Bobbert, zum Gespräch über die kommenden Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums.

Passion Chirurgie: Beginnen möchte ich gerne mit dem Thema Finanzierung. Die Regierung will weg von den Fallpauschalen zu sogenannten Vorhaltepauschalen. Was ist Ihre Einschätzung und Meinung zu diesem Vorhaben?
Peter Bobbert: Natürlich ist es sehr begrüßenswert, dass die Politik eine Reform plant, um das Hamsterrad der Ökonomisierung zu stoppen. Und der Motor dieses Hamsterrades war und ist die Einführung und die Anwendung der Fallpauschalen, also quasi des DRG-Systems. Versprochen wurde uns, dass wir dieses DRG-System überwindenwerden. Dies ist aber im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in dem jetzigen Entwurf nicht der Fall: Tatsächlich bleibt das DRG-System bestehen. Nicht mehr zu 100 %, aber zur Deckung der Betriebskosten jetzt zu 40 %. Das ist der erste Fehler der Reform, was die Finanzierung betrifft.
Dass die Vorhaltepauschale als neues System eingeführt werden soll, ist grundsätzlich erst mal gut. Das ist im Prinzip genau das, was wir fordern: Ein Krankenhaus erhält unabhängig davon, wie viele Betten belegt sind und wie viele Fälle erbracht werden, eine Pauschale, um existieren zu können. Das ist die Basis einer Entökonomisierung. Genau diese Art von Vorhaltepauschalen werden im KHVVG aber gar nicht beschrieben. Die Definition der Vorhaltepauschalen erweist sich für Krankenhäuser als dramatisch schlecht. Zukünftig sollen diese Pauschalen nämlich ganz individuell für jedes Krankenhaus einzeln berechnet werden, und dies unter anderem durch zwei Parameter: Durch die im Vorfeld geleisteten Fälle im Krankenhaus und die Schwere der Fälle. Für uns ist das ein Etikettenschwindel. Denn hier haben wir auch eine Form des DRG-Systems. Es sind nicht die von den Fallzahlen unabhängigen Vorhaltepauschalen, die versprochen, angedacht und auch aktuell kommuniziert werden. Hier haben wir den zweiten Fehler.

Drittens ist es aus meiner Sicht ein fataler Fehler, dass die Personalkosten der Ärztinnen und Ärzte nicht aus dem DRG-System herausgenommen werden. Was man bei der Pflege zu Recht durchgesetzt hat, wird bei den Ärztinnen und Ärzten weiterhin nicht passieren. Somit wird die ganze Last der Ökonomisierung weiterhin und noch mehr auf den Schultern der Ärztinnen und Ärzte ausgetragen.

PC Können Sie erläutern, wie Sie sich die Vorhaltepauschale für jedes Krankenhaus vorstellen?
PB Vorhaltepauschalen müssen so geregelt sein, dass ein Krankenhaus einen finanziellen Rahmen bekommt, unabhängig von den geleisteten Fällen. Ein Krankenhaus muss einen Rahmen bekommen, der ausreicht, um es bestehen zu lassen und um Ressourcen vorzuhalten. In dem Moment, wo man die Vorhaltepauschalen auch wieder in Zusammenhang bringt mit der dort geleisteten Arbeit und der Anzahl der Fälle der Vorjahre, heizt es das Hamsterrad des „noch mehr Fälle machen mit weniger Personal“ an. Damit werden genau die gleichen Anreize gesetzt, die man beim DRG-System zu Recht kritisiert.

PC Aber würde das nicht die Krankenhäuser anregen, weniger Leistung zu erbringen für die ohnehin schon vorhandene Pauschale?
PB Wir müssen von dem Gedanken wegkommen, dass Krankenhäuser wie ein Unternehmen gesehen und geführt werden müssen. Krankenhäuser sind Orte der öffentlichen Daseinsvorsorge und Orte, wo Menschen medizinisch versorgt werden. Und ja, dort stehen Betten manchmal frei, weil sie dann belegt werden, wenn Notfälle da sind und Unfälle passieren und Patientinnen und Patienten spontan versorgt werden müssen. Manche Fälle sind also unplanbar und deswegen müssen Ressourcen vorgehalten werden. Klar sein sollte, dass mit dieser Vorhaltung kein Geld zu verdienen ist. Es ist richtig, dass man sich im Rahmen der Krankenhausplanung ansieht, wo welche Leistungen angeboten werden sollen und müssen. Deswegen gibt es auch die Einführung der Leistungsgruppen. Es ist richtig, dass ein Krankenhaus nicht immer alles anbieten sollte, sondern man sehr wohl – in Städten und Ländern – schaut, welche Krankenhäuser was für die öffentliche Daseinsvorsorge leisten müssen und was eben nicht. Anhand dessen sollte der finanzielle Rahmen festgelegt werden, damit diese Krankenhäuser das dann auch bieten können.

Im Übrigen, um auf Ihre Frage der Fehlanreize einzugehen: Jetzt sind die Vorhaltepauschalen so geregelt, dass genau das, was man vielleicht befürchtet, sogar noch befördert wird: Sie sind so definiert, dass man die gleichen finanziellen Pauschalen bekommt, auch wenn man 20 % weniger Fälle als vorher hat. Ökonomisch gedacht sagt sich doch dann die Geschäftsführung eines Krankenhauses: Setze ich doch zukünftig genau für 81 % Personal und Ressourcen ein und bekomme das Geld für 100 %. Aus ökonomischer Sicht wäre das ideal. Hier werden also finanzielle Anreize gesetzt, die für die Belegschaft nicht sinnvoll sind und für die Gesellschaft sowieso nicht, weil sie 100 % bezahlen, aber nur 81 % bekommen. Und der Anreiz nach oben ist auch nicht da, weil man über 120 % leisten muss, um tatsächlich noch mal mehr in der Vorhaltepauschale vergütet zu bekommen. Diese Anforderung ist so hoch, dass man das Risiko gegebenenfalls scheut und lieber weniger macht für 100 %. Das zeigt, wie fatal auch hier der Anreiz gesetzt wurde in der Regelung der Vorhaltepauschale.

PC Sie meinen also, die fallzahlunabhängigen Vorhaltepauschalen werden dazu führen, dass Behandlungen durchgeführt werden, die wirklich durchgeführt werden müssen und dass dafür dann auch genügend Geld da sein wird.
PB Wir definieren zukünftig, wie auch in NRW bereits geschehen, Krankenhäuser nach Leistungsgruppen. Wenn die Standards für eine Leistungsgruppe erfüllt sind, kann sie angeboten werden. Ein Krankenhaus erhält dadurch ein Portfolio mit bestimmten Leistungsgruppen. Und dann müssen wir eine Regelung finden, mit der bezüglich Leistungsgruppe und Größe des Krankenhauses eine Pauschale definiert wird. Und mit dieser Pauschale kann dann ein Krankenhaus arbeiten und sehen, wie entsprechend Personal eingesetzt werden kann, wie Sachmittel und weiteres gekauft werden können. Was aufhören muss, ist, allein nach der Anzahl der Fälle zu gehen.

PC Wie schätzen Sie die Bemühungen um Abbau von Bürokratie im Rahmen der Reformbestrebungen ein?
PB Entbürokratisierung ist eine Notwendigkeit, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir wissen, dass jede Ärztin, jeder Arzt in einem Krankenhaus in Deutschland mindestens drei Stunden nicht-ärztliche bürokratische Tätigkeit leistet. Wenn wir es schaffen würden, nur eine Stunde davon abzuzweigen für ärztliche Tätigkeiten an den Patientinnen und Patienten, würden wir sofort ärztliche Arbeitskraft gewinnen, die in Deutschland einer Anzahl von 21.000 Vollzeitkräften entspräche. Was wir damit ganz pointiert sagen wollen: Wer Fachkräfte und Ärztinnen und Ärzte sucht, findet sie in der Entbürokratisierung. Dies wurde uns auch versprochen, gerade auch als im Bundeskabinett jedes Ministerium um Input für ein Entbürokratisierungsgesetz gebeten worden ist. Das einzige Ministerium, das daran nicht teilgenommen hat, war das Bundesgesundheitsministerium, mit der Begründung, es selbst regeln zu wollen. Zum Beispiel im KHVVG. Da werden aber nur zwei, drei kleinere Punkte zur Entbürokratisierung genannt. Aber widmen wir uns dem eigentlichen Problem: Im KHVVG sind auf über 180 Seiten viele Details und Regelungen beschrieben, die nichts anderes sind als weitere bürokratische Arbeit. Ein Beispiel: Wir können davon ausgehen, dass die Bürokratie wächst, wenn zur Deckung der Betriebskosten jetzt nicht nur zu 100 % das DRG System, sondern zu 60 % das System der Vorhaltepauschalen, die ja für jedes Krankenhaus individuell dokumentiert und beantragt werden müssen, eingesetzt wird. Dieses Gesetz ist ganz klar kein Gesetz der Entbürokratisierung, sondern ein Bürokratiemaximierungsgesetz.

PC Haben Sie eine Lösung oder Vorstellung, wie Entbürokratisierung gerade im Rahmen der Reform gelingen kann?
PB Die Rechnung ist einfach: Für jede neue Regelung muss eine alte mit dem gleichen Zeitaufwand fallen. Und dann hören wir nicht auf mit unserer Arbeit, bevor nicht beispielsweise 40 % der Bürokratievorgaben reduziert worden sind. Das Festlegen einer Zahl ist wichtig. Im Übrigen hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft im August dieses Jahres eine sehr gute Stellungnahme abgegeben, in der sie dies fordert. Entbürokratisierung kann etwa bei den Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes konkret stattfinden. Die Doppelabfragen, die dort stattfinden, sind so immens, dass es hier große Einsparpotenziale gibt.

PC Welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es für Häuser, die Leistungsgruppen verlieren? Welche Optionen haben sie im Bereich des ambulanten Operierens?
PB Das ist extrem schwer vorherzusagen. Klar ist: Es ist richtig, dass wir gerade in den Flächenländern prüfen und entscheiden, welche Leistungsgruppen vor Ort notwendig sind und welche gegebenenfalls auch in anderen Krankenhäusern konzentriert werden, um in Zeiten des Fachkräftemangels hier die Ressourcen besser einzusetzen. Und ja, es gehört auch zur Wahrheit, dass die Anzahl der Krankenhäuser sich tatsächlich verändern wird. Hier ist es ist die Aufgabe der Länder, bei ihrer Krankenhausplanung mit offenen Karten zu spielen. Die erste Frage ist also: Welche Leistungsgruppen brauchen wir wo? Auf Basis dessen müssen die Länder prüfen, welche Krankenhäuser sie in welchem Umfang brauchen. Dann kann man die entsprechenden Vorhaltungen planen, damit die Krankenhäuser diese Leistungen auch anbieten. Damit kommen wir wieder zur ersten Frage der Finanzierung. Das müssen dann die Vorhaltepauschalen sein, die unabhängig von den Fällen sind, um die Leistungen in angemessener Qualität anbieten und finanzieren zu können.

Was nicht funktionieren wird, ist, einfach nur zu sagen: „Ambulante Praxen – übernehmt!“ Es muss entsprechend auch dort der monetäre Rahmen gegeben werden. Ich finde, dass man diese Möglichkeiten der Verlagerung in den ambulanten Bereich nicht überschätzen sollte. In der Theorie können Operationen sicherlich ambulant ebenso erfolgreich durchgeführt werden. Wir sollten aber nicht vergessen, dass es hier letztendlich immer noch um den Menschen geht. Es gibt Patientinnen und Patienten, die eine Voraussetzung mitbringen, die nicht für die ambulante Operation geeignet ist, und die sehr wohl auch stationär nachbetreut werden müssen. Dann schließt sich die ambulante Behandlung eigentlich aus.

PC Was sagen Sie zur Qualitätssicherung beziehungsweise Versorgung im ländlichen Raum mit Berücksichtigung der Pläne der Krankenhausreform?
PB Es ist extrem wichtig, dass wir bei der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft immer darauf achten, dass bestimmte medizinische Leistungen im ländlichen Raum jederzeit angeboten werden. Die Kürze der Wege ist auch eine medizinische Leistung, die angeboten werden muss. Insbesondere hier müssen also die Krankenhäuser mit gut funktionierenden Vorhaltepauschalen gesichert werden, um Personal zu halten und zu gewinnen und überhaupt finanziell am Leben erhalten zu werden.

PC Wie sehen Sie die Zukunft der Weiterbildung bei zunehmender Zentralisierung und auch Ambulantisierung?
PB Das ist ein weiterer wichtiger Kritikpunkt am jetzigen KHVVG. Die Weiterbildung ist aus meiner Sicht einfach schlicht vergessen worden. Zu Recht wird im KHVVG auf Leistungsgruppen hingewiesen und damit deutlich gemacht, dass zukünftig Krankenhäuser bestimmte Leistungen anbieten können, wenn sie auch die Standards erfüllen, zum Beispiel das Vorhalten entsprechender Fachärztinnen und Fachärzte in einer definierten Anzahl. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass wir zukünftig genug Fachärztinnen und Fachärzte haben. Und dafür brauchen wir eine funktionierende Weiterbildung. Dementsprechend müssen wir die Weiterbildung hier im KHVVG so implementieren, dass sie auch gelebt wird. Die Wahrheit ist: Weiterbildung kostet. Weiterbildung bringt kein Geld. Und diese Kosten müssen abgebildet werden. Und das ist eine wesentliche Forderung an eine solche Reform, dass Weiterbildung nicht nur mitgedacht, sondern auch finanziert wird. Hier geht auch der Zeigefinger nicht nur auf andere, sondern auf uns in den Kammern.

Wir müssen in einer sich verändernden Krankenhauslandschaft gewährleisten, dass diese Weiterbildung abgeleistet werden kann. Wir wissen, dass Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung nicht alle sechs oder zwölf Monate ihren Arbeitsplatz wechseln wollen oder auch können. Dann müssen wir schauen, dass wir auch mit der Fokussierung auf Leistungsgruppen die Weiterbildung so organisieren, dass Kolleginnen und Kollegen so effektiv und unkompliziert wie möglich diese Weiterbildung durchlaufen können. Das wird nicht einfach, insbesondere in einer sich zunehmend spezialisierenden medizinischen Welt. Auch in den Krankenhäusern müssen wir schauen, dass wir hier in dem Weiterbildungsgang keine Flaschenhälse produzieren. Junge Kolleginnen und Kollegen eine effiziente Weiterbildung zu bieten, um sie zügig zur Fachärztin und Facharzt zu qualifizieren, muss unser Ziel und Anspruch sein.

PC Wie ist Ihre Meinung zum Transparenzatlas? Welchen Nutzen hat er?
PB Dieses Transparenzgesetz hat nur eine maximale Erhöhung der Bürokratie zur Folge. Es wurde sehr schnell eingeführt mit den entsprechenden Folgen. Zu Recht wurde es sehr kritisiert. Jetzt wird es überarbeitet. Und Sie stellen zu Recht die Frage: Wer schaut sich das an? Ich gebe mal die steile These: Die meisten eben nicht. Und die, die es sich dann anschauen, werden keinen Zugewinn haben. Es steigert nicht die Transparenz und es steigert nicht die Qualität.

Schauen wir uns die Realität an: Es gibt doch eine Kollegin, einen Kollegen, der die Indikation für eine Operation stellt. Das Arzt-Patienten-Vertrauen führt dann dazu, dass ich als Patient genau diese Kollegin frage, welchen Arzt bzw. Ärztin sie mir empfehlen würde. Die Empfehlung kommt dann von ihr. Diese Empfehlung ist mir und allen Patientinnen und Patienten mehr wert als das, was an nackten Zahlen von Fällen, Schlüsseln zu Fachkräften und so weiter im Transparenzatlas steht. Für Patientinnen und Patienten haben diese Daten keinen Informationswert, weil sie nicht nachvollziehbar sind. Wenn wir also darüber sprechen, wo Bürokratie abgebaut werden kann, fangen wir doch damit gleich mal an. Der Atlas in dieser Form bringt kein Mehrgewinn und kann damit abgeschafft werden.

PC Ihre Prognose – wie wird der Prozess der Umsetzung des KHVVG weitergehen?
PB Ich habe keine Prognose, nur die große Sorge, dass die Sicherheit für die Krankenhausträger zurzeit nicht gewährleistet wird. Dafür bräuchten wir alle Akteure an einem Tisch, die gemeinsam an einem Strang ziehen, auch Bund und Länder. Vor über einem Jahr gab es ein konsentiertes Eckpunktepapier zwischen Bund und Ländern. Diesen Konsens hätte man nutzen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Konsens verlassen und dieses Jahr einen Gesetzesentwurf ins Kabinett gebracht, der jetzt im parlamentarischen Prozess ist, der aber keine Zustimmung bei den Ländern findet. Es gibt ein 16-zu-Null-Papier der Bundesländer, die sich klar gegen diesen aktuellen Gesetzesentwurf mit all den Kritikpunkten, die wir gerade formuliert haben, wenden.

Dennoch – oder gerade wegen der derzeitigen Bedingungen – erlebe ich eine Offenheit für Veränderung in diesem Bereich, die so noch nie existierte. Wir arbeiten ja nicht nur daran, weil es im Gesundheitssystem so nicht weitergeht. Wir arbeiten daran, um die Krankenhauslandschaft nicht nur zu retten, sondern auch zu verbessern. Und diese Möglichkeiten existieren tatsächlich. Wir müssen sie nur nutzen.

PC Herr Dr. Bobbert, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

» Zur Person

PD Dr. med. Peter Bobbert
Präsident der Ärztekammer Berlin
Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
(Zusatzweiterbildung Notfallmedizin)
www.aekb.de

Das Interview führte Olivia Päßler vom BDC.

Bobbert P, Päßler O: Interview PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 05_01.

BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

Einladung zur Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hamburg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich Sie für die diesjährige Mitgliederversammlung des Landesverbandes BDC|Hamburg ein:

Datum: Mittwoch, 27. November 2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Steigenberger Hotel Hamburg, Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg

Die Krankenversorgung in Deutschland steht vor nachhaltigen Veränderungen. In welcher Form sich die geplante Gesundheitsreform vor dem Wahljahr 2025 durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere deren föderale Ausgestaltung. Es geht nicht um das „ob“, sondern um das „wie“.

Aus diesem Grund sind lokale Player aus Politik, Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung eingeladen. Aufklärung, Transparenz und Diskussion stellen wichtige Eckpfeiler in Zeiten der Transformation dar. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie ist mit mehr als 16.000 Mitgliedern die größte operative Vereinigung in Europa. Der BDC|Hamburg hat eine laute Stimme. Nutzen Sie die Chance, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Generation der Babyboomer geht ab jetzt von Bord. Künstliche Intelligenz alleine wird den Personalengpass nicht lösen können.

Bitte helfen Sie mir, Interessierte aus Praxis, MVZ, Klinik, Industrie, Anstellung und Selbständigkeit zu mobilisieren. Nur gemeinsam verschaffen wir uns in der Hansestadt Hamburg Gehör.

Im Anhang finden Sie die Agenda und das Anmeldeformular.

Ihre
Professor Dr. med. Carolin Tonus
Vorsitzende Landesverband BDC|Hamburg

Einladung
Anmeldung

Professor Tim Glowka zum Landesverbandsvorsitzenden Niedersachsen gewählt

Der BDC sowie der Landesverband BDC|Niedersachsen gratulieren Prof. Dr. Tim R. Glowka, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, herzlich zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden des Landesverbands BDC|Niedersachsen. Die Wahl fand Anfang November bei der Jahresversammlung der Landesverbände BDC|Niedersachsen und BDC|Bremen in Braunschweig statt. Bei der gut besuchten Veranstaltung hielten Experten Fachvorträge unter anderem zu Themen der Berufspolitik, unfallchirurgischen Fällen, Tumorchirurgie und Hybrid-DRG.

Ambulantisierung kann die Weiterbildung bereichern, wenn die Finanzierung geregelt ist

In der Chirurgie wird der Nachwuchs knapp. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen in der fachärztlichen Weiterbildung, etwa durch die zunehmende Ambulantisierung. Wie eine gelungene Weiterbildung durch Kooperation gelingen kann, beschreibt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) anhand zweier Erfolgsgeschichten.

Anlässlich des 47. Deutschen Krankenhaustags, der vom 11. – 14. November 2024 unter dem Motto „Menschen machen Medizin“ stattfindet, zeigt der BDC, wie die fachärztliche Weiterbildung durch das Engagement einzelner gelingen kann. Die Phase der fachärztlichen Weiterbildung ist für angehende Chirurginnen und Chirurgen per se anspruchsvoll. Durch die zunehmende Ambulantisierung kommen weitere Herausforderungen auf sie zu. Wie niedergelassene Weiterbildende dafür sorgen können, dass in ihrer Praxis die fachärztliche Weiterbildung qualitativ hochwertig und in der vorgegebenen Zeit absolviert werden kann, zeigen zwei Beispiele aus der Chirurgie. Klar ist: Die Finanzierung muss auf beiden Seiten – Praxis wie Klinik – geregelt sein.

Der Unfallchirurg und Orthopäde Dr. Ralf Schmitz ist leitender Arzt am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Chirurgie Kiel. In einem Modellprojekt kooperiert er mit dem UKSH Campus Kiel und nimmt aktuell pro Jahr einen Weiterzubildenden auf. Im 4. oder 5. Weiterbildungsjahr wechseln die Assistenzärztinnen und –ärzte ins MVZ Chirurgie Kiel und kehren dann wieder in die Klinik zurück. Obwohl das Programm erst seit Juli dieses Jahres läuft, ist das Interesse von allen Seiten sehr groß. Das MVZ zahlt nach TV-Ärzte Kommunale Arbeitgeber, aktuell sind das etwa im 5. Weiterbildungsjahr 6.361,32 € im Monat an die Weiterzubildenden. Im Gegenzug erhält das MVZ über den § 75a SGB V eine Förderung in Höhe von 5.400 € pro Monat.

Die angehenden Chirurgen und Chirurginnen erlernen am MVZ die Eingriffe, die erfahrungsgemäß in Kliniken nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, etwa Arthroskopien, Materialentfernungen und zahlreiche hand- und fußchirurgische Eingriffe. „Dadurch ergibt sich eine Win-win-Situation: Die Weiterzubildenden werden medizinisch in Ambulanz und OP geschult und weniger in Bürokratie und Stationsarbeit. Wir als Praxis bekommen eine Kollegin oder einen Kollegen, der schon Erfahrung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie gesammelt hat und uns so natürlich auch in der Ambulanztätigkeit entlastet“, erklärt Schmitz.

Schmitz ist sich sicher: „Neben der Zufriedenheit bei Weiterzubildenden und Praxisinhabern wird in einer strukturierten Verbundweiterbildung die zu erreichende Qualität und Erfahrung am Ende höher sein als bisher. Ein Sekundäreffekt ist sicherlich auch, dass für die jungen Kolleginnen und Kollegen der ambulante Sektor transparenter und greifbarer wird.“ Als entscheidenden Faktor für eine gelungene fachärztliche Weiterbildung sieht Schmitz die geregelte Finanzierung: „Eine strukturierte Verbundweiterbildung muss grundsätzlich sowohl im Krankenausbereich als auch in der Niederlassung finanziell gesichert sein – denn sonst wird sie nicht stattfinden. Aus unserer Sicht sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Gesetzlichen Krankenkassen, von denen das Geld paritätisch kommt, die falschen Geldgeber. Hier muss die Politik endlich Verantwortung übernehmen und für die Finanzierung neue, tragbare Lösungen entwickeln.“

Dr. Ralph Lorenz ist Viszeralchirurg und betreibt eine chirurgische Praxis in Berlin. Er arbeitet in Kooperation mit der Charité, dem Campus Benjamin Franklin Berlin und seit Oktober 2024 mit dem Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam. Pro Jahr nimmt er bis zu vier Weiterzubildende auf. Die Assistenzärztinnen und -ärzte rotieren für zwei Tage pro Woche für durchschnittlich zehn Wochen in Praxis und Klinik. Laut Lorenz ist das Interesse riesig. Alle, die bisher an der Rotation teilgenommen haben, sind äußerst zufrieden, sagt er.

Die Finanzierung ist so geregelt, dass die Weiterzubildenden in der betreffenden Klinik angestellt bleiben und für die fachspezialisierte Rotation von der Klinik freigestellt werden. Lorenz sieht in der Rotation in die Ambulanz den Vorteil, dass die Weiterzubildenden sehr komprimiert die ganze Bandbreite der Hernienchirurgie, einschließlich komplexer und komplizierter Fälle sehen. „Sie sehen bei mir zwei Tage lang nur Hernien, mit vielen Wiederholungen.“ Die Weiterzubildenden dürfen unter seiner Anleitung einfache Hernieneingriffe im Verlauf selbstständig durchführen. Im Verlauf haben alle zehn bis zwanzig Hernien operiert.

Auch für Lorenz ist die Rotation ein Gewinn für alle Beteiligten. Alle drei Beteiligten – die Universität als Weiterbildungseinrichtung, die Weiterzubildenden und ich als Weiterbilder – „finden diese fachspezifische Rotation klasse und sind begeistert!“ Dieses Projekt könnte, so Lorenz auch für andere chirurgische Teilgebiete etwa die Proktologie, Venenchirurgie und die Hand- und Fußchirurgie als Modell dienen. Bedingung: „Es muss immer einen Goodwill der weiterbildenden Klinik geben, damit die Weiterzubildenden trotz Personalengpässen unentgeltlich freigestellt werden. Eine Universität muss einsehen, dass sie nicht mehr alle Gebiete der Chirurgie vorhalten und vernünftig ausbilden können!“ Sein Plädoyer ist daher, vertrauensvolle Netzwerke zwischen Praxen und Kliniken zu bilden und Möglichkeiten mit den Klinikverwaltungen ausloten.

BDC-Verbandspräsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer bestätigt: „Solange es noch keine Verpflichtung zur Implementierung von Weiterbildungsverbünden gibt, können wir nur an die Verantwortlichen in Klinik und Praxis appellieren, aufeinander zuzugehen und Ideen zu entwickeln, wie man in der dortigen Situation konkret einen solchen Verbund gestalten könnte. Die Landesärztekammern werden dabei sicherlich unterstützen.“

 

Lohfert-Preis 2025 für ökologische Nachhaltigkeit

Die Christoph Lohfert Stiftung lobt den Lohfert-Preis 2025 aus und stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der diesjährigen Ausschreibung: „GREEN HOSPITAL: Umweltschutz und Ressourceneffizienz in Krankenhäusern“. Bis zum 28. Februar 2025 können innovative Projekte, die ökologisch nachhaltige Praktiken in der stationären Versorgung etablieren, für den mit 20.000 Euro dotierten Preis eingereicht werden. Die Ausschreibung richtet sich an Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sowie an relevante Institutionen, Unternehmen und Start-ups im Gesundheitswesen. Die Schirmherrschaft übernimmt Dr. Regina Klakow-Franck, ehemaliges unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die menschengemachten Veränderungen des globalen Klimasystems, insbesondere steigende Temperaturen und häufigere Extremwetterereignisse, sind zunehmend spürbar und wirken sich auch auf den Gesundheitssektor aus. Zugleich trägt dieser selbst erheblich zur Umweltbelastung bei. Der Gesundheitsbereich steht damit vor der dringenden Herausforderung, sich stärker mit umweltschützenden und ressourcenschonenden Strukturen und Projekten zu engagieren.

Nachhaltige Projekte im Gesundheitswesen: Innovative Ansätze für eine grünere Zukunft

Der Lohfert-Preis 2025 würdigt praxiserprobte Konzepte, die nachweislich zur ökologischen Nachhaltigkeit in der stationären Versorgung beitragen. Gesucht werden insbesondere Projekte, die sich erfolgreich im Krankenhausbetrieb bewährt haben, Ressourcen effizienter nutzen, den Energieverbrauch reduzieren und umweltfreundliche Technologien integrieren. Die Ausschreibung legt besonderen Wert auf innovative Strategien und Technologien, die nicht nur die Umweltbelastung reduzieren, sondern idealerweise auch die Patientenorientierung verbessern.

Bewerbungskriterien und Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sowie Krankenkassen, Vereine, Stiftungen, Expert:innen und Unternehmen des Gesundheitswesens im deutschsprachigen Raum. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und über das Online-Formular auf der Website der Christoph Lohfert Stiftung (www.christophlohfert-stiftung.de) eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2025. Die feierliche Preisverleihung findet am 16. September 2025 im Rahmen des Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses statt.

Über die Christoph Lohfert Stiftung

Die Christoph Lohfert Stiftung engagiert sich für die nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung und fördert praxisnahe, innovative Ansätze zur Verbesserung der Qualität und Patientenorientierung. Der seit 2012 jährlich ausgeschriebene Lohfert-Preis prämiert wegweisende Projekte, die eine Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen und die Patientenversorgung verbessern. Die Preisträgerprojekte werden von einer unabhängigen Jury mit Vertreter:innen aus dem Gesundheitswesen ausgewählt.

Kontakt

Christoph Lohfert Stiftung, Stiftungskommunikation, Tanja Brunner/Julia Hauck, pres-se@christophlohfert-stiftung.de, T +49.40.55 77 54 00

Links

Bewerbungsplattform:  https://www.christophlohfert-stiftung.de/lohfert-preis/ausschreibung-2025/

Pressemeldung: https://www.christophlohfert-stiftung.de/panorama/fuer-lohfert-preis-2025-bewerben/

Jury 2025: https://www.christophlohfert-stiftung.de/lohfert-preis/die-jury/

Landesverbandssitzung BDC|Rheinland-Pfalz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie recht herzlich zur Sitzung des BDC-Landesverbandes Rheinland-Pfalz ein, die auch dieses Mal in Kooperation mit der ANC-Rheinland-Pfalz stattfinden wird.

Datum 27.11.2024
Uhrzeit 17:00 Uhr
Ort KV Hauptverwaltung Mainz
Isaac-Fulda Allee 14
55124 Mainz

Im Anschluss Sitzung der ANC Rheinland-Pfalz

Die genaue Agenda und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wir bitten um Ihre Anmeldung anhand des beigefügten Anmeldeformulars bis spätestens 15.11.2024.
Fortbildungspunkte wurden beantragt.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Jörg Fischböck
LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz
Dr. med. Thomas Catterjee
Stellv. LV-Vorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz