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Berlin, August 2011: Gerade Patienten, die eine schwierige oder größere Operation vor sich haben, sind oft verunsichert und fragen sich, ob dieser Eingriff wirklich nötig ist. Deshalb hat jeder Patient das Recht auf eine kostenfreie zweite Expertenmeinung. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert und fördert dies: „Für den Betroffenen ist die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zu einer transparenten und ausgewogenen Patienteninformation“, sagt Professor Dr. med. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC. In vielen Fällen kann diese auch dazu beitragen, eine unnötige Operation zu vermeiden.

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten sogar bei bestimmten Indikationen ausgewählte Experten für eine kostenfreie ärztliche Zweitmeinung an. Versicherte, deren Krankenkassen keinen derartigen Service anbieten, können sich selbst eine Zweitmeinung einholen. Die Kosten dafür werden in der Regel von allen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt. Eine ärztliche Zweitmeinung ist dabei nicht nur für den Patienten eine wichtige Maßnahme. „Auch für den behandelnden Arzt ist eine zweite Meinung eines Kollegen wichtig“, betont Bruch weiter. Damit könne der Arzt seine Diagnose absichern, sich über die Weiterbehandlung des Patienten austauschen und den Therapieverlauf verbessern. Eine Entscheidung für oder gegen eine Operation ist zum einen abhängig von der richtigen Indikationsstellung und zum anderen auch von der persönlichen Situation des Patienten.

„Diagnostische Ergebnisse alleine reichen für eine fundierte Entscheidung zum Wohle des Patienten nicht aus. Wir müssen den Patienten und auch sein soziales Umfeld als Ganzes betrachten. Und das vor allem, wenn es um einen größeren operativen Eingriff geht. Denn wir operieren Menschen und keine Röntgenbilder“, sagt Bruch. „Eine kostenpflichtige Online-Zweitmeinung per Ferndiagnose, wie bei www.vorsicht-operation.de sehen wir deshalb kritisch.“ Und: „Eine fundierte kostenfreie Zweitmeinung ist bereits heute gelebte Praxis in der deutschen Chirurgie. Sie wird von den Kassen getragen und steht jedem Patienten offen. Wir möchten Patienten auffordern, ihr Recht auf eine Zweitmeinung gezielt einzufordern, wenn sie unsicher sind“, sagt der Präsident des BDC.

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