22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
22.08.2023 Politik
BDC-Praxistest: Die nachhaltige Balanced Scorecard im Krankenhaus
Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit bis zu 10 % der
09.08.2023 Politik
Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive
Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
07.08.2023 Politik
Gutachten zur Potentialanalyse der Regierungskommission
Kritische Würdigung der Analyse der Regierungskommission zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung.
01.08.2023 Politik
Krankenhausreform 2023: Wirklich eine Revolution oder nur dringend notwendige Strukturveränderungen?
Es ist geschafft: Nach monatelangen Diskussionen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

