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BDC-Live-Webinar zu Osteosyntheseverfahren im November: Jetzt anmelden!

Im Fokus des Live-Webinars „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität“ werden die Ober- und Unterschenkel stehen. Denn die entsprechenden Verletzungen machen einen bedeutenden Anteil unserer täglichen Arbeit aus. Die Kunst der optimalen operativen Versorgung ist die Voraussetzung für die Wiedererlangung der Mobilität unserer Patient:innen.

Die Referenten werden mit evidenzbasierten Empfehlungen und ihrem Fundus an klinischen Erfahrungen für Kolleg:innen in der Weiterbildung und auch für erfahrene Fachärzte und Fachärztinnen zu einer interessanten Fortbildung beitragen.

Datum: 5. November 2025, 16.30 – ca. 20.30 Uhr, online

Das Webinar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor dem Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie oder vor der Prüfung „Spezielle Unfallchirurgie“ stehen, und natürlich an alle, die einfach ihr schon vorhandenes Wissen auf diesem Fachgebiet auffrischen wollen. Inhaltlich geht es um die Diagnostik und Therapie der im klinischen Alltag relevanten knöchernen Verletzungen der unteren Extremität. Der Schwerpunkt liegt auf evidenzbasierten Aussagen und neuesten therapeutischen Verfahren. Das Webinar ist ein Baustein für den Erwerb des Zertifikats „Osteosynthese“ des BDC.

Live-Webinar: „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität”

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Lars Gerhard Großterlinden, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie, Asklepios Klinik Altona

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“

Die Verordnung passiver Motorschienen ist nach wie vor möglich.

Quelle: G-BA