Seit dem 1. Juni sind die Entschädigungen für Gerichtsgutachten erhöht worden.
Erhöhung Vergütung nach JVEG:
- Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
- Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
- Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Seit dem 1. Juni sind die Entschädigungen für Gerichtsgutachten erhöht worden.
Erhöhung Vergütung nach JVEG:
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