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Aktuelle und relevante Informationen zur Corona-Krise für BDC-Mitglieder

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen werden die Menschen weltweit noch lange in Atem halten. Der Informationsbedarf insbesondere auch für Chirurgen in der Klinik wie in der Niederlassung ist immens. Der BDC hat darauf rasch reagiert und für seine Mitglieder ein Informationsangebot auf der BDC-Website eingerichtet, das fortlaufend aktualisiert wird. BDC-Fachartikel, Verlinkungen zu vertiefenden Inhalten, E-Learning-Tools, Musterverträge und vieles mehr finden sich zu medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themenfeldern und sollen helfen, Überblick zu behalten in Zeiten, die unübersichtlich sind wie selten zuvor.

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Pflegepersonaluntergrenzen – Noch nicht der große Wurf

Der Deutsche Berufsverband der Pflegeberufe (DBfK) hat in einer Onlineumfrage im letzten Quartal 2019 seine Mitglieder nach ihren Erfahrungen mit den Pflegepersonaluntergrenzen befragt. Seit 2019 gelten Untergrenzen für die Kardiologie, Geriatrie, Intensivmedizin und Unfallchirurgie. Diese sollten 2020 durch die Fachbereiche Neurologie, Neurologie Frührehabilitation, Neurologie Schlaganfalleinheit und Herzchirurgie im sogenannten Ganzhausansatz ergänzt werden. Aufgrund der Corona-Epidemie wurden die Pflegepersonaluntergrenzen seit dem 4. März 2020 jedoch ausgesetzt.

Die rund 1.000 befragten DBfK-Pflegenden äußern insgesamt ihre Unzufriedenheit. Bemängelt wird ein höherer Dokumentationsaufwand sowie Verschiebungen von Personal und Patienten und Patientinnen. Die Untergrenzen könnten weder die Patientensicherheit erhöhen noch die Pflegenden vor Überlastung schützen. Die Umfrage belegt aber auch, dass in einigen Bereichen Personal aufgestockt werden musste, um die Untergrenzen zu erreichen. Der DBfK fordert nun ein verbindlich anzuwendendes Personalbemessungsinstrument. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und dem Deutschen Pflegerat wurde ein solches Instrument entwickelt.

Zum Abschlussbericht der Umfrage …

Universitätsklinikum Leipzig zahlt PJlern eine Aufwandsentschädigung

Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Leipzig absolvieren, erhalten seit 1. Mai eine Aufwandsentschädigung. Für das erste Tertial sind 400 Euro vorgesehen, für die folgenden jeweils 600 Euro. Mehr als 140 Studierende leisten diesen Ausbildungsabschnitt am UK Leipzig ab. Die Aufwandsentschädigung ist als Anerkennung gedacht und löst bisherige Sachleistungen ab. Die Zahlungen werden komplett aus Mitteln des Universitätsklinikums finanziert.

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