26.08.2021 Schaufenster
Schaufenster
Videosprechstunde: Jetzt auch Zweitmeinung abrechenbar
Eine ärztliche Zweitmeinung kann jetzt auch in einer Videosprechstunde eingeholt und später vom Arzt abgerechnet werden. Zusätzlich zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Grund- oder Konsiliarpauschalen sind dann die Gebührenordnungspositionen 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro) berechnungsfähig. Bislang erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs vor Ort.
Im März 2021 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss zudem die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um die Amputation bei diabetischem Fußsyndrom ergänzt. Das neue Zweitmeinungsverfahren bezieht sich auf planbare Minoramputationen (bis unterhalb des Knöchels) oder Majoramputationen (bis oberhalb des Knöchels) bei Diabetikern.
Für beide Änderungen wurde die Vergütung zum 1. Juli 2021 im EBM geregelt.
Wollen Ärzte eine Zweitmeinung abrechnen, benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Gibt eine Ärztin eine Zweitmeinung ab, rechnet sie ihre jeweilige arztgruppenspezifische Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sind für die Beurteilung ergänzende Untersuchungen notwendig, kann der Arzt diese ebenfalls durchführen und abrechnen, muss sie aber medizinisch begründen. Die Vergütung erfolgt für alle Leistungen extrabudgetär – befristet bis Ende 2021. Sie ist für alle Zweitmeinungsverfahren gleich.
„Erstmeiner“ müssen Patienten über die Möglichkeit einer Zweitmeinung aufklären. Dafür können nun auch Fachärzte, die ihren Patienten zu einer Amputation beim diabetischen Fußsyndrom raten, die Gebührenordnungsposition 01645 (75 Punkte / 8,34 €) für Aufklärung und Beratung abrechnen.
In den PraxisNachrichten der KBV* finden Sie die komplette Meldung zum Thema.
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2021 Schaufenster
Schaufenster April 2021
7 Wochen warten: Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion: Operationen, die bis zu sechs Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus erfolgen, sind mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, die kürzlich in der Fachzeitschrift Anaesthesia erschienen sind. In einer der bislang größten internationalen Beobachtungsstudien hat das Forschungsteam herausgefunden, dass planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden sollten, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken.
01.03.2021 Schaufenster
Schaufenster März 2021
Erstmals fand vom 10. - 12.02.2021 ein BDC-Facharztseminar digital statt – mit großem Erfolg. Das Facharztseminar Gefäßchirurgie wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Greiner durchgeführt. Die mehr als 50 Teilnehmenden konnten sich mit dem Seminar auf ihre Tätigkeit als GefäßchirurgInnen vorbereiten.
25.01.2021 Schaufenster
Schaufenster Januar/Februar 2021
Die neue Handreichung „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärztinnen und Ärzten jetzt wichtige Antworten für die tägliche Praxis. Die Handreichung gibt einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Möglichkeiten und erklärt, was es mit dem „Digitalisierungsgesetz“ und den „DiGAs“ auf sich hat.
18.12.2020 Schaufenster
Schaufenster Dezember 2020
Auszeichnung vom Deutschen ÄrztInnenbund: „Mutige Löwin“ engagiert sich für gerechte Arbeitsbedingungen Weil ein neuer Chef kam, der seine eigenen Leute mitbrachte, wurde PD Dr. Doreen Richardt von ihrer Arbeit an der Klinik für Herz und thorakale Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein freigestellt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.