
Die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist weiterhin ungeklärt. Denn nach wie vor gibt es keine Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den Hygienekosten.
„Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Verhandlungsangebot hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV.
Die Hygienekosten belaufen sich laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 auf durchschnittlich 24.287 Euro pro Praxis. Umgerechnet 900 Euro hätte es im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland gegeben, wenn die KBV dem Verhandlungsangebot zugestimmt hätte. „Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, kritisierte Gassen.
Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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