24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
08.04.2021 Aus- & Weiterbildung
Ärztestatistik 2020: Nachwuchsförderung hat höchste Piorität
Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.
01.04.2021 Aus- & Weiterbildung
Pro und Kontra Personaluntergrenzen
Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung. Bedarfsgerechte Personalvorgaben sind Ausdruck einer werteorientierten Medizin im Sinne des individuellen Patienten. Durch sie werden Ärztinnen und Ärzte wieder in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in der Versorgung mit ausreichend Zeit für Patienten zu versehen.
29.03.2021 BDC|News
Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ab dem 7. April in Praxen
Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen. Bei genügend Impfstoffverfügbarkeit werden auch alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen.
26.03.2021 BDC|News
Sachverständigenrat mahnt bessere Nutzung der Digitalisierung an
Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll genützt würden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

