22.02.2019 Krankenhaus
Spahn: Zahl der Organspenden kann weiter steigen

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.
Die Regelungen des Gesetzes im Einzelnen
Transplantationsbeauftragte (TxB)
- Es gibt verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten.
- Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
- Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, ist für jede Station mindestens ein TxB zu bestellen.
- Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die Krankenhäuser müssen die Mittelverwendung nachweisen.
- TxBs erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen und sind hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
- Ihnen sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen.
- TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.
Entnahmekrankenhäuser
- Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet.
- Sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen.
- Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Der Zuschlag beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.
Rufbereitschaft
- Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
- Dieser soll gewährleisten, dass kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
- Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2020 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.
Dokumentation
- Ein neues klinikinternes Qualitätssicherungssystem schafft die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung.
- Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
- Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.
- Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.
Angehörigenbetreuung
- Das Gesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender. Ein solcher Austausch ist vielen Betroffenen ein besonderes persönliches Anliegen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 14.02.2019
Weitere aktuelle Artikel
16.06.2022 Qualitätssicherung
Mindestmenge für Darmkrebs-OPs?
Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen dazu aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und der Ergebnisqualität besteht.
01.06.2022 Krankenhaus
Henriette Neumeyer verstärkt Führungsebene der DKG
Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) tritt heute ihre neuen Ämter als Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs „Krankenhauspersonal und Politik“ und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) an.
27.05.2022 Krankenhaus
BÄK strebt Paradigmenwechsel beim ärztlichen Personalbedarf in Kliniken an
Mit Hilfe eines Kalkulationstools möchte die Bundesärztekammer (BÄK) nach Möglichkeit schon ab Mai 2023 den im Krankenhaus tatsächlich anfallenden Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen.
23.02.2022 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Künstliche Intelligenz in der Chirurgie
Künstliche Intelligenz (KI, engl. artificial intelligence) ist eine Technologie, die aktuell in aller Munde ist. Viele Branchen setzen große Hoffnungen in KI für die Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen und Produkte. Eine Vorreiterrolle spielt dabei natürlich die Informationstechnologie selbst: Sind Sie sich bewusst, dass die Auswahl der Bücher, die Ihnen zum Kauf empfohlen werden, der Vorschlag der Abendunterhaltung durch Online-Streaming-Dienste oder die Nachrichten, die Ihnen in den sozialen Medien angezeigt werden, Resultate von KI sind? Dieser Artikel erläutert die wichtigsten technischen Begriffe der KI und gibt eine Übersicht über die Erforschung und den Einsatz von KI in der Chirurgie.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.