01.07.2024 Politik
Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
- Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
- Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.
Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.