01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten

Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Soweit Kosten entstehen, sind diese vom Arbeitsgeber zu tragen; alternativ kann ein Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung versucht werden, da diese für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist.
Beispiel: Eine ältere Mitarbeiterin im OP hatte eine Ermüdungsfraktur am Fuß mit langer Arbeitsunfähigkeit und erheblichem Leidensdruck, möchte jedoch gerne weiterarbeiten. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig und muss sie beraten. In Frage kämen beispielsweise Einlagen oder gegebenenfalls auch spezielle Schuhe, die jedoch auch den hygienischen Ansprüchen (Desinfizierbarkeit) genügen müssen. Kostenträger ist der Arbeitgeber; gegebenenfalls kann versucht werden, bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zu erhalten.
Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass nicht andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, sich ebenfalls persönliche Schuhe – gegebenenfalls auf eigene Kosten – für den OP zu beschaffen. Hier ist also die OP-Leitung gefordert.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Engelberg H, Rudke M, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten. Passion Chirurgie. 2022 Oktober; 12(10): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels

Dr. rer. soc. oec. Wolfgang Popp
GeschäftsführerPrime Networks AGLautengartenstrasse 144052Basel kontaktieren
Dr. Heike Engelberg
Betriebsärztlicher DienstUniversitätsklinikum Essen
Dr. Meike Rudke
KrankenhaushygienikerinSt. Johannes Hospital Dortmund
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzWeitere aktuelle Artikel
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
06.04.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Defizite im OP
Bei Begehungen des Referates für Gesundheit der Stadt München im Jahr 2013 wurde die Situation in den OP-Abteilungen (35 Krankenhäuser, 59 OP-Abteilungen) kritisch analysiert.
01.04.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Aufbereitung ausgewählter semikritischer Medizinprodukte
In letzter Zeit geraten zunehmend Medizinprodukte in den Fokus, die bisher von Seiten der Hygiene wenig oder nur unzureichend beachtet wurden. Dazu zählen beispielhaft Kontaktgläser und Tonometerköpfchen (Augenheilkunde), TEE-Sonden (Kardiologie), intrakavitäre Ultraschallsonden (Gynäkologie, Urologie, Proktologie) sowie HNO-Optiken.
01.02.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Speisenkühlung
Immer wieder fällt bei Begehungen im Krankenhaus auf, dass Speisen
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.